Titel: | Selbstthätige Getreidewage mit Kippschale; von C. Reuther und Reisert. |
Autor: | Pr. |
Fundstelle: | Band 269, Jahrgang 1888, S. 309 |
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Selbstthätige Getreidewage mit Kippschale; von C.
Reuther und Reisert.
Mit Abbildungen.
Reuther und Reisert's selbstthätige Getreidewage mit
Kippschale.
Die neueren Ausführungen dieser selbsthätigen Getreidewage mit kippender Schale
unterscheiden sich vortheilhaft vor den älteren Wägevorrichtungen mit
Auslaſsklappen, indem nicht nur durch eine freiere Anordnung der verschiedenen
Hebelwerke und durch günstigere Ausnutzung der Kraftmomente, sowie der hierbei
auftretenden lebendigen Kräfte eine gröſsere Raschheit und Zuverlässigkeit der
Eröffnung der Einlaſsschieber erzielt, sondern auch die Reibungswiderstände und die
hierdurch bedingte Abnutzung der thätig eingreifenden Theile beträchtlich
herabgemindert werden. Auch sind die zum Zwecke der Untersuchung der
Gewichtsgenauigkeit der Schalenfüllung, sowie die zur Regelung der Füllungsmenge und
der Wägegeschwindigkeit dienenden Vorrichtungen erweitert und zugänglicher
angeordnet.
Diese in den Textbildern Fig. 1 bis 4 dargestellte Wägemaschine besteht aus einer
doppelarmigen Wage, der Einlaſsvorrichtung, den zur Hemmung und Entleerung des
Wägegefäſses dienenden Theilen, dem Zählwerke und jenen eben erwähnten
Einrichtungen, die zur Regelung der Füllungsmenge und zur Untersuchung der
Gewichtsgenauigkeit vorgesehen sind, wodurch diese Wägemaschine erst aichfähig
wird.
Fig. 1., Bd. 269, S. 310
Das Gerüst wird aus zwei stehenden Rahmen, welche durch Verbindungsschrauben und
durch eine den Einlauftrichter enthaltende Kopfplatte zu einem Ganzen vereinigt
sind, gebildet.
Fig. 2., Bd. 269, S. 311An diesem Gerüste sind auſser den Anschlägen für die Hubbegrenzung noch die
Lagerpfannen für den doppelarmigen Wagehebel A und die
Lager G für die schwingenden Einlaſsschieber; sowie an
der Vorderseite desselben die Drehzapfen für den Gewichts-, Anschlag- und Regulirungshebel H, j und P angebracht. Das
Zählwerk X und das Senkloth müssen selbstverständlich
an die Rahmen befestigt sein.
An dem gedoppelten, zweiarmigen Wagehebel A, welcher ein
I-Stück bildet, ist die Gewichtsschale C und das
Wägegefäſs B in Schneiden aufgehängt. Beide Haupttheile
sind im Gewichte vollständig gleich, so zwar, daſs bei erfolgter Auslösung der
sämmtlichen, später zu besprechenden Hebel H, j und P das Gleichgewicht durch das Einspielen des Zeigers
Z sicher gestellt werden kann. Während die
Einhängung der Gewichtsschale aus der Fig. 4
ersichtlich ist, bedarf die Aufhängung des Wägegefäſses einer weiteren
Erklärung.
An den Hängeschienen b sind je ein Paar gezahnte Rollen
bei d gelagert, auf welchen sich die an den
Seitenwänden des Gefäſses B befindliche Rolle stützt,
während je eine untere Anschlagnase zur Hubbegrenzung im Niedergange und ein fester
Einlegehebel oder Schlieſshaken O vermöge einer Nase in
dem Zapfen k eingreifend, zur Geradstellung des
Wägegefäſses dient. Auſserdem sind an der Gefäſswand B
noch ein Anschlagstift q für die Bethätigung der
Einlaſsschieber und des Zählwerkes und ein kleiner Stift bei H (Fig. 2) für das Zurückdrehen des
Zählhebels, sowie ein Schwunggewicht E am Gefäſsboden
vorhanden. Schlieſslich gehört noch ein kleiner, in einer halbkreisförmigen Nuth des
Schlieſshakens O stellbarer Auslösehebel o zum Eigenwicht der Wage.
Das Schwunggewicht E dreht das geleerte und umgekippte
Wägegefäſs B (Fig. 3)
stets nach rechts in die aufrechte Stellung und bedingt dadurch den Eingriff des an
der Gefäſswand befindlichen Stiftes k in den etwas
federnden Schlieſshaken O, wodurch ein Zurückschwingen
vermieden wird. Um aber sowohl den Schluſs bei k als
auch ein Kippen des sonst gleichseitig geformten und mit Getreide gefüllten
Wägegefäſses B einzuleiten, ist das Schwunggewicht E etwas links von der Unterstützungsebene angeordnet,
während der Schwerpunkt des vollen Getreidegefäſses B
beträchtlich höher als die Rollenunterstützung steht.
Wenn sonach das Gefäſs B und die Gewichtsschale C im leeren, wie im gleichmäſsig belasteten Zustande
die wagerechte Mittelstellung einhalten soll und diese Gleichgewichtslage durch den
Zeigerhebel Z angezeigt wird, so sind für den
selbsthätigen Wägevorgang noch die Hoch- und Tiefstellungen des Gefäſses B von Bedeutung.
Während der durch das Uebergewicht der Gewichtsstücke C
bedingten Hochstellung findet der Getreideeinlauf in zwei verschiedenen Stromstärken
statt, weil bei beginnender Gleichgewichtslage die lebendige Kraft eines stärkeren
Getreidestromes nicht nur die Bewegung der Wage beeinflussen müſste, sondern auch
die fallende Getreidemenge während ihres Falles gar nicht zur Abwägung gelangen
könnte. Deshalb beschränkt man die an der Grenze des Gleichgewichtes beginnende Nachfüllung auf
ein durch die verlangte Wägegeschwindigkeit gegebenes kleinstes Maſs. Weil aber
dadurch doch nur die Mittellage erreicht würde, so muſs zur Herbeiführung der
Tiefstellung noch eine regelbare zusätzliche Hilfskraft thätig werden, welche ohne
Vermehrung der Schalenfüllung ein Ueberschreiten der Gleichgewichtslage herbeiführt.
Diese Hilfskraft ist in dem auf den Regulirhebel j
wirkenden Gewichtshebel H (Fig. 1 und 3) gegeben (D. R. P. Nr. 42602
vom 24. December 1886), welche auf die Gewichtsschale hebend einwirkt, am Ende der
Füllung aber wirkungslos wird, während dessen, Wirkungsstärke vermöge des
Schiebegewichtes V geregelt werden kann. Ist daher die
Wirkung dieser Hilfskraft zu groſs, ist die Getreidefüllung in dem Gefäſse B demnach kleiner ausgefallen als die Gewichtsstücke es
angeben, so muſs das Gewicht V nach rechts, sonst aber
nach links vom Drehpunkte weggeschoben werden. Weil aber die Füllung des Gefäſses
B mit den im regelrechten Betriebe thätigen Mitteln
erfolgt, so ist in der jedesmalig untersuchten Füllung auch der Betrag derjenigen im
schwachen Strahle noch vor Abschluſs der Einlaſsschieber und nach Ingangsetzung der
Wage im Fallen befindlichen Getreidemenge enthalten, deren lebendige Kraft je nach
der Fallhöhe die Wägegeschwindigkeit mit wechselnder Stärke beeinfluſst.
Die Einlaſsöffnung des Schütttrichters ist nach vorne durch eine Bürstenleiste
gedeckt, an welche sich hinten der lose um einen Zapfen G schwingende Hauptschieber F anlegt, in
dessen Rande zwei kleine Ausschnitte für die Nachfüllung vorgesehen sind, während
der um denselben Zapfen G lose schwingende etwas
gröſsere Schluſsschieber W die Bürste vollständig
untergreift und jeden Abfluſs von Getreide verhindert (D. R. P. Nr. 35169 vom 21.
Januar 1885). Um denselben festen Zapfen G schwingt
auſserhalb und unabhängig ein Hebel R, welcher bei
seiner Ausschwingung (Fig. 1) vermöge eines Zapfens
den Hauptschieber F und dieser den Schluſsschieber W mitnimmt, so daſs hierdurch die Einlaſsöffnung
freigelegt wird. Fällt dieser Hebel R zurück (Fig. 2), so fällt mit demselben auch der Hauptschieber
F in die Bürstenstellung, während der
Schluſsschieber noch zurückgehalten wird, demnach das Getreide durch die kleinen
Ausschnitte des innenliegenden Hauptschiebers nachflieſst.
Das Ausschwingen des Schieberhebels R erfolgt beim
Aufrichten des Gefäſses B, in dessen Hochstellung durch
den Anschlagstift q (D. R. P. Nr. 38147 vom 24. März
1886), das Zurückfallen aber im Niedergange zur Mittellage. Zur Sicherung der
Genauigkeit dieser Bewegung ist an der oberen Seitenwand des Gefäſses eine Zunge
angenietet, über welche ein Stift des Hauptschiebers F
nur in der bestimmten Höhenstellung übertreten kann.
Der vordere Seitenschild des Schluſsschiebers W ist zu
einem Doppelhebel erweitert, an welchen in L die Gelenkstangen L, M, P angehängt sind (D. R. P. Nr. 39647 vom 1. Juli
1886), welche in P ihren Stützpunkt finden und wo dort
die untere Stange zu einem Kreuzhebel u, m ausgebildet
ist.
Fig. 3., Bd. 269, S. 314
Sobald der Schieber die Einlaſsöffnung offen hält, der Hebel
WL hochsteht, bilden diese Stangen PML im gestreckten Zuge einen Stützpunkt für den
Schluſsschieber W, wenn aber der Wagekalken
A die Mittellage überschreitend, mittels eines
Anschlagstiftes a seines Zeigerhebels Z den Hebel u berührt und
dadurch die Stange PM aus der geraden Richtung schlägt,
so knicken diese Stützen zu einem Kniegelenke (Fig.
3), der Schluſsschieber fällt, der Zufluſs des Getreides hört auf, das
Wägegefäſs sinkt, soweit dies die Anschlagnase der Hängeschiene zuläſst.
Fig. 4., Bd. 269, S. 315
Weil aber beim Vordrehen des Schluſsschiebers W der
linke Hebel sich hebt, hierdurch eine Schleife N
mitgehoben wird, welche am Hebelstifte o anschlägt und
dieser den federnden Schlieſshaken O mitnimmt, so
erfolgt die Auslösung aus dem Schlieſsstifte k (D. R.
P. Nr. 41823 vom 24. December 1886). Das frei gewordene Wägegefäſs B kippt um, das von Getreide entleerte Gefäſs wird
vermöge des Schwunggewichtes E wieder in die
Aufrechtstellung zurückgebracht.
Wenn aber zum Behufe der Untersuchung der selbsthätig abgewogenen Füllung dieser
Hebelstift o zurückgedreht (Fig. 4) und dadurch hochgestellt wird, so kann die steigende Schleife N diesen Stift o nicht
mehr erreichen, wodurch die Auslösung des Schlieſshakens O und und demnach die Entleerung unterbleibt.
Weil aber ein verzögertes Zudrehen des Abschluſsschiebers W die Füllung beeinfluſst, so wird ein kleines Gegengewicht am Hebel P die Möglichkeit gewähren, auch die
Schluſsschieberthätigkeit zu regeln, so wie der am Rahmen befindliche Stift m die gestreckte Lage der Stützen PML sichert.
Das sogen. springende Zählwerk X wird durch einen Hebel
bethätigt, welcher beim Umkippen des Wägegefäſses durch den Stift q herabgedreht (Fig. 3)
und durch einen zweiten Stift an der Gefäſswand (Fig.
4) zurückgehoben wird.
Die Fig. 1 stellt die Wage vor während der raschen
Einfüllung, Fig. 2 während der Nachfüllung auf das
richtige Gewicht, Fig. 3 bei beendeter Entleerung und
Fig. 4 im ausgelösten Zustande zum Zwecke der
Untersuchung.
Pr.