Titel: | Rotten's selbsthätige Kurzschlussvorrichtung für hinter einander geschaltete Glühlampen. |
Fundstelle: | Band 272, Jahrgang 1889, S. 309 |
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Rotten's selbsthätige Kurzschluſsvorrichtung für
hinter einander geschaltete Glühlampen.
Mit Abbildungen.
Rotten's selbsthätige Kurzschluſsvorrichtung.
Der diplomirte Ingenieur M. M. Rotten in Berlin stellt
nach seinem österreichisch-ungarischen Privilegium Kl. 21 vom 24. September 1888 bei
hinter einander geschalteten Glühlampen, im Falle des Versagens einer Lampe, zur
Erhaltung eines geschlossenen Stromkreises einen Kurzschluſs um dieselbe her, indem
er einen Nebenschluſs zwischen den Polen jeder Lampe anordnet, welcher dem Lampen
widerstände entsprechend und derart gewählt wird, daſs bei normalem Betriebe nur ein
schwacher Strom denselben durchläuft, während, wenn in einer Lampe plötzlich ein
starker Strom den Nebenschluſs durchflieſst, zu Folge der im Nebenschlusse
auftretenden Wärme die Kurzschluſsvorrichtung in Thätigkeit gesetzt wird.
Diese Wärme bringt einen – zwei Metalltheile des Nebenschlusses von einander
trennenden – Körper (den Nebenschluſskorper) von hohem
Leitungswiderstande
zum Erglühen und schmilzt einen leichtschmelzenden Stoff (wie Wachs, Stearin,
Paraffin o. dgl.), welcher entweder über dem besagten Körper abgelagert ist und beim
Schmelzen einem darüber gelegten metallischen Körper gestattet, an seine Stelle zu
treten und eine gute Leitung zwischen den beiden Metalltheilen zu bilden, oder aber
mit dem besagten Körper vermischt ist und dann beim Schmelzen eine Formänderung des
letzteren bewirkt, so daſs die beiden Metalltheile selbst durch Federkraft
unmittelbar mit einander in Berührung gebracht werden können.
Der Nebenschluſskörper wird aus Graphit-, Kohlenpulver o. dgl. hergestellt und muſs,
wenn der leichtschmelzende Stoff unmittelbar mit ihm vermischt wird, eine solche
Festigkeit erhalten, daſs er im kalten Zustande dem Drucke der Federkraft zu
widerstehen vermag, welche die beiden besagten Metalltheile mit einander in
Berührung zu bringen sucht.
In den zugehörigen Abbildungen sind drei verschiedene Ausführungsformen des
Nebenschluſsapparates in ihrer Einrichtung und im Anschlusse an die beiden Pole der
Lampen dargestellt.
Fig. 1., Bd. 272, S. 310Fig. 2., Bd. 272, S. 310Fig. 3., Bd. 272, S. 310Fig. 4., Bd. 272, S. 310Bei dem in Fig. 1 in seiner Anwendung und in
Fig. 2 in seiner Anordnung dargestellten
Nebenschluſsapparate sind die an die Pole einer Lampe anzuschlieſsenden Metalldrähte
[+ und –] von unten in das Gefäſs a eingeführt; über
dem Nebenschluſskörper b befindet sich eine dünne,
leichtschmelzende Isolirschicht c (von Wachs, Paraffin
o. dgl.), in welcher die Drähte endigen; darüber kommt noch eine Schicht Quecksilber
oder eine leichtschmelzende Metalllegierung d, welche
beim Schmelzen der Schicht c den Kurzschluſs zwischen
den Drahtenden herstellt.
Der in Fig. 3 dargestellte Nebenschluſsapparat
unterscheidet sich von dem ersten nur dadurch, daſs das Gefäſs a oben geschlossen ist und daſs über der
leichtschmelzenden Isolirschicht c ein Metallplättchen
e
liegt, welches beim
Schmelzen der Isolirschicht c von einer Spiralfeder
gegen die Drahtenden angedrückt wird.In ein wenig anderer Weise läſst T. A. Edison in
Llewellyn-Park, N. J., nach seinem Englischen Patente Nr. 17155 vom 13.
December 1887 (vgl. Engineering vom 18. Januar
1889 * S. 73) eine Spiralfeder nach dem Brechen des Kohlenfadens und der
dadurch verursachten Schmelzung eines die Spiralfeder bisher gespannt
haltenden feinen Drahtes eine Kurzschlieſsung zwischen den beiden in die
Lampe eingeführten Drähten herstellen.
Bei dem in Fig. 4 gezeichneten Nebenschluſsapparate
bestehen die beiden Metalltheile g, g aus gegen
einander drückenden Federn, welche einen kleinen, mit Wachs, Paraffin o. dgl.
vermischten Nebenschluſskörper f zwischen sich halten
und bei einer Formänderung desselben (durch das Schmelzen oder Erweichen der
leichtschmelzenden Beimischung) unmittelbar mit einander in Berührung treten und
somit selbst den Kurzschluſs zwischen sich herstellen.