Titel: | Gelenkröhren. |
Fundstelle: | Band 272, Jahrgang 1889, S. 540 |
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Gelenkröhren.
Mit Abbildungen auf Tafel
26.
Gelenkröhren.
Die Schwierigkeit, bei den in letzterer Zeit eingeführten beweglichen Röhren aus
spiralförmig gebogenen Metallstreifen und dichtender Einlage aus Gummi o. dgl., eine
wirkliche und insbesondere dauernde Dichtung zu erzielen, ist wohl die nächste
Veranlassung zur Construction der in Fig. 6 bis 12 dargestellten
Gelenkröhren gewesen.
Die in Fig. 8
und 9
dargestellte Verbindungsweise der Gelenke ist bei Baggerarbeiten in Anse an der
Saône von Jandin versucht worden (Genie civil vom 1. December 1888 Bd. 14 Nr. 5), wo sie,
in Abständen verwendet, dazu dient, der erforderlichen langen Leitung die nöthige
Biegsamkeit zum Zwecke des Verlegens zu ermöglichen. Da wegen der starken Reibung
der durchflieſsenden Mischung von Wasser, Erdreich, Steinen u. dgl. eine metallische
Innenfläche erforderlich ist, so sind die sich deckenden Stücke von Blech oder
Guſseisen gewählt, die je einen Neigungswinkel von 15° zulassen. Die Rohrstücke haben an der Auſsenseite
Zapfen, welche von mit Oesen versehenen Verbindungsstangen gehalten werden. Die
Dichtung ist durch ein übergestreiftes Kautschukrohr erreicht, welches durch
Leinwandstreifen geschützt ist. Die dargestellten Stücke sind für eine Leitung von
200mm Durchmesser und für 3k Druck bestimmt.
Eine technisch vollkommenere Einrichtung ist die von Bony (Fig.
6 und 7), welche in der Anordnung nach Fig. 6 eine Schwenkung bis
zu 90° gestattet, für jede einzelne Verbindung 15°. Die Verbindungsweise durch
Augenbolzen ist aus der Figur ersichtlich, sowie auch die zur Begrenzung des
Drehungswinkels dienenden Knaggen. Die zur Verbindung erforderlichen Zapfen liegen
in der Achse einer Kugel, deren Zone die Dichtungsfläche bildet. Als
Abdichtungsmaterial ist eine selbstdichtende Ledermanschette, mit metallischem
Schutzringe versehen, verwendet worden. Eine Menge dieser Verbindungsstücke sind vom
Hause Pinguely für den Bau des Panamakanales geliefert.
Dieselben haben 500mm Durchmesser und sind bei
5k Druck leicht von einem einzelnen Manne zu
biegen.
Die in Fig. 10
und 11 sowie
die in Fig.
12 dargestellte Kuppelung sind von C. G.
Thayer in Dunkirk, N. Y., und durch Amerikanisches Patent Nr. 395671 vom
15. Februar 1888 geschützt. In beiden Fällen sind zum Anpressen der einzelnen Theile
aneinander Spiralfedern benutzt worden. Zur Herstellung der Dichtungsfläche sind bei
Fig. 10
durch übergeschobene Muffen die erforderlichen Kugelflächen für sich gebildet, in
Fig. 12
sind kugelförmige Zwischenstücke verwendet, wie aus den Figuren klar
ersichtlich.Vgl. 1888 268 348 über biegsame
Metallrohre.