Titel: | Neuerungen an Sicherheitslampen. |
Autor: | Kn. |
Fundstelle: | Band 273, Jahrgang 1889, S. 49 |
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Neuerungen an Sicherheitslampen.
(Fortsetzung des Berichtes Bd. 264 S.
381.)
Mit Abbildungen auf Tafel
3 und 4.
Neuerungen an Sicherheitslampen.
Am 30. April hat die Deutsche Allgemeine Ausstellung für Unfallverhütung in Berlin
ihre Pforten geöffnet, eine Ausstellung, welche dem Schütze des Arbeiters gewidmet
ist und sich aus der Reihe der letztjährigen Ausstellungen edler und würdiger
heraushebt, als beispielsweise der vorjährige „Grand concours“ in Brüssel.
Die Ausstellung ist reichhaltig beschickt und gewährt, dank den Bemühungen aller
betheiligten Kreise und den erzielten Resultaten, die Aussicht, daſs Leben und
Gesundheit der Arbeiter in Zukunft mehr als bisher gesichert sein werden. Sie wird
daher zweifellos eine nachhaltige Wirkung ausüben und mit dazu beitragen, den
Frieden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu fördern und zu befestigen.
Es ist naturgemäſs, wenn auf einer derartigen Ausstellung auch die dem Bergbaue so
unentbehrlichen Sicherheitslampen reich vertreten sind, und zwar haben eine ganze
Reihe Firmen, auch ausländische, theils bewährte, theils neue Constructionen
ausgestellt. Der Catalog enthält etwa 17 Nummern, von denen indessen noch einige
fehlen. Unter den Ausstellern sind hervorzuheben die Königl.
Bergwerksdirektion zu Saarbrücken, das Reichsversicherungsamt, Gebr. Stern in Essen an der Ruhr, W. Seippel in Bochum und vor allem Friemann und Wolf in Zwickau i. S., welche letzteren
Firmen zugleich eine Reihe Neuerungen vorführen. Ferner sind noch zu nennen S. Elster in Berlin und J.
Pintsch in Berlin. Auch von Seiten der belgischen Industrie sind Lampen zur
Ausstellung gebracht, und zwar von A. Merlin in
Ans-lez-Liège und von A. Verschueren in Antwerpen, von
denen die letztere indeſs bei Reinigung von Abortanlagen Verwendung findet (Räumung
der Fäkalstoffe der Stadt Antwerpen). Im Folgenden sei nun sowohl über die auf der
Ausstellung vertretenen Lampen, als auch überhaupt über die an Sicherheitslampen
getroffenen Abänderungen berichtet.
Von den ausgestellten Lampen sei zunächst die Lampe der Königl. Bergwerksdirektion zu Saarbrücken genannt, welche Lampe
bekanntlich eine Abänderung der Müseler-Lampe ist und
sich von dieser dadurch unterscheidet, daſs der innere Blechschornstein und das
diesen einschlieſsende, über dem Glascylinder befindliche wagerechte Drahtgeflecht
fehlt (vgl. Zeitschrift für Berg-, Hütten- und
Salinenwesen, Bd. 31 und Bd. 33).
Ferner sind in mehreren Exemplaren von Heckel und Nonweiler in Saarbrücken gefertigte, mit
Magnetverschluſs versehene Schondorf'sche und Wenderoth'sche Lampen ausgestellt (vgl. die D. R. P.
Nr. 15150 und Nr. 16566); auf letztere werden wir bei einem späteren Berichte
ausführlicher zurückkommen.
Eine bewährte Lampe hat auch das Reichsversicherungsamt
vorgeführt, und zwar die nach den Vorschriften der Königl. Preuſsischen
Wettercommission hergestellte, für Rüböl bestimmte Lampe von W. Seippel in Bochum in W. mit dem unter Nr. 24547 patentirten
Plombencontrolverschluſs, der in etwa 25000 Exemplaren zur Ausführung gelangt ist.
W. Seippel hat ferner, wie erwähnt, selbst Lampen
verschiedener Systeme für Oel und Benzin ausgestellt, theils mit einer neuen
Zündvorrichtung.
Die Abänderungen und Vervollkommnungen, welche in den letzten Jahren von deutscher
Seite an der Davy'schen Sicherheitslampe getroffen
worden sind, erstrecken sich überhaupt in der groſsen Mehrzahl, und die Ausstellung
bestätigt dies theilweis, auf die zuerst von C. Wolf in
Zwickau i. S. vorgenommene Anbringung einer von auſsen zu bethätigenden Zündvorrichtung, um dadurch dem Arbeiter jede
Veranlassung zu nehmen, die Lampe bei eingetretenem Erlöschen zu öffnen. An diesen
Verbesserungen der Zündvorrichtung, über deren Werth die Meinungen noch getheilt
sind, ist C. Wolf selbst mit einer Reihe von
Constructionen betheiligt. Einige der anderen Anordnungen zeigen einen direkten
Zusammenhang mit der oben erwähnten Wolf'schen
Construction. Ein Theil der Neuerungen läſst indeſs auch das Bestreben erkennen, die
Sicherheit des Korbes zu erhöhen und so die Möglichkeit zu verringern bezieh. zu
beseitigen, daſs die im Inneren des Korbes sich bildende Explosionsflamme sich nach
auſsen fortpflanze.
Hinsichtlich der Zündvorrichtungen sei zuerst die Anordnung von H. Catrice in Peruwelz, Belgien, genannt (* D. R. P. Nr. 41140 vom 22. December 1886), bei welcher ein Reibzündhölzchen dicht neben dem
Dochtende zur Entzündung gelangt. Die Anwendung von Reibzündhölzchen bietet den
Vortheil, daſs auch ein mit schweren Oelen getränkter Docht sicher angezündet werden
kann, während bei anderen Anordnungen der Gebrauch von flüchtigen, leicht brennbaren
Stoffen erforderlich ist.
Die in Fig. 1
und 2 Taf. 3
dargestellte Construction besteht in einem, an entsprechender Stelle der Lampe
angebrachten cylindrischen Gehäuse a von 20mm Durchmesser und 25mm Höhe, in welches eine Trommel n lose
eingesetzt wird. Am inneren Umfange derselben sind die zur Aufnahme der
Streichhölzer bestimmten Röhrchen e angelöthet.
Dieselben sind von etwas geringerer Höhe als die Trommel, so daſs die zwischen die
Röhrchen gelötheten Theilungswände die letzteren überragen und mit der äuſseren
Trommelwand Schutzfächer bilden, in welchen die Streichholzköpfe vollständig von
einander getrennt sind, damit durch Ueberspringen eines Funkens die ganze Ladung
sich nicht auf einmal entzünden kann. Oberhalb der Röhrchen e ist auf dem Gehäuse a das viereckige Rohr
b befestigt, welches mit den Röhrchen e durch ein Loch in Verbindung steht. Rohr b enthält im Inneren die flache Feder c, welche mit ihrem unteren Ende an die Rohrwand
gelöthet ist und sich oben gegen eine gerauhte Fläche der gegenüberliegenden Rohrwand legt. Das obere
Ende der Feder ist rechtwinklig umgebogen und ist auf diesen Winkel ein Plättchen
p gelöthet, welches die Mündung des Rohres
vollständig verschlieſst. Das Gehäuse a hat unten einen
ziemlich hohen Flansch k, auf welchem der Deckel d drehbar befestigt ist. Der Deckel wird durch
Ausschnitt i und Stift i1 verschlossen gehalten, wobei der durch
Rohr r gesteckte Draht u
mit seinem unteren Ende in der Höhlung v des Deckels
steht. Auf dem Deckel d befindet sich an entsprechender
Stelle eine Erhöhung q, welche mit einer Curvennuth z von solcher Länge versehen ist, daſs dieselbe
ungefähr über zwei Rohrmündungen reicht, so daſs also die Trommel n jederzeit mittels des Stiftes in Drehung versetzt
bezieh. ein Streichholz unter Rohr b eingestellt werden
kann. Am Eingange von b sind noch zwei Federn f angebracht, welche das hinaufgedrückte Streichholz in
dieser Stellung festhalten.
Zur Entzündung der Lampe wird nun mittels eines durch den Schlitz z eingeführten Stiftes ein Streichholz unter Rohr b eingestellt und kräftig hinaufgedrückt, wobei die
Feder c zurückweicht, das Streichholz auf der rauhen
bezieh. chemisch präparirten Fläche sich entzündet und neben dem Dochte aufflammt.
Das obere Plättchen p weicht dabei ebenfalls mit der
Feder c zurück und hält im Uebrigen den Apparat gegen
Eindringen von Gasen verschlossen. Die Streichhölzchen sind etwa 20mm lang und können dicker als gewöhnliche
Zündhölzchen sein; sie werden fest in die Röhrchen e
eingesteckt, damit sie nicht von selbst herausfallen können. Die Zündvorrichtung
wird von unten lothrecht in die Lampe eingesetzt und am Umfange des Flansches k mit dem Lampenboden verlöthet, so daſs in dieser Lage
das Rohrende b gerade mit dem Dochte in gleicher Höhe
liegt (vgl. auch Comptes rendus de la société de l'industrie
minerale, 1887 S. 237).
Wie bereits erwähnt, liegen neuere Zündvorrichtungsconstructionen auch von Friemann und Wolf in Zwickau i. S. vor, welche
Neuerungen zum Theil auch auf der Ausstellung vertreten sind.
C. Wolf hatte seine Zündvorrichtung früher bereits mit
einer Schutzkappe versehen (vgl. 1887 263 132), um ein
Verspritzen der Zündpillentheilchen nach oben in den Drahtschornstein oder seitlich
an den Glascylinder zu verhindern. Neuerdings ist nun an dieser Schutzkappe ein
Messer zum Abschneiden des verbrauchten Zündstreifens angebracht, um der aus
Entzündung des Streifens entstehenden Gefahr vorzubeugen und so die Veranlassung zu
Durchschlägen zu beseitigen (* D. R. P. Nr. 43234 vom 30. Juni 1887). Das Messer b (Fig. 3) ist unterhalb des
wagerechten Theiles der bei c drehbaren Schutzkappe a angebracht, und die letztere ist an einer Seite mit
einer gekrümmten Verlängerung d versehen, welche durch
Stifte g h der Schiebestange e beeinfluſst wird. Beim Bethätigen der Zündvorrichtung (Herabziehen von
e) erfährt daher die Schutzkappe a eine entsprechende Drehung, wobei ihr Messer b den über die Zündvorrichtung hinausragenden
Papierstreifen b1
abschneidet. Beim Emporschieben der Stange e tritt dann
die Kappe a wieder zurück und ermöglicht damit das
weitere Vorschieben des Zündstreifens, dessen Zündung wie bekannt erfolgt.
Während die eben genannte Zündvorrichtung für mit Benzin gespeiste Sicherheitslampen
bestimmt ist, hat sich C. Wolf in Firma Friemann und Wolf in Zwickau i. S. in neuerer Zeit eine
Zündvorrichtung patentiren lassen für Sicherheitslampen, in welchen schwere Oele
oder ein Gemisch von Erdöl und Paraffin gebrannt werden (* D. R. P. Nr. 44392 vom
24. Februar 1888). Zum Entzünden des Dochtes ist in diesem Falle eine länger
andauernde Flamme erforderlich, als durch Zündpillenstreifen zu erzeugen möglich
ist. Es werden deshalb Streifen mit Zündpillen verwendet, die nicht durch Schlag,
sondern durch Reibung entzündet werden und eine lang andauernde Flamme abgeben.
Fig. 4 zeigt
die Zündvorrichtung im Querschnitte, während Fig. 5 die im Gehäuse a gelagerte und durch den Oelbehälter der Lampe
hindurchtretende Spindel m zeigt, durch welche die
Zündvorrichtung bethätigt wird. Durch das nur am oberen Ende theilweise offene
Gehäuse a der Zündvorrichtung geht ein fest gelagerter
Bolzen b, welcher innerhalb des Gehäuses zwei zur
Transportirung des an der Platte f geführten
Zündstreifens e dienende Zahnräder c und zwischen diesen den eigentlichen Reiber d aufnimmt. Dieser Reiber d ist in der Mitte mit einem Schlitze versehen, der gröſser als der durch
ihn tretende Stift b ist, so daſs der Reiber nicht
allein eine Auf- und Abwärtsbewegung, sondern auch eine seitliche Bewegung ausführen
kann. Im unteren Theile des Reibers d ist ein zweiter
Führungsschlitz vorgesehen, durch den ein gleichfalls in dem Gehäuse a gelagerter Stift g
hindurch tritt. Ein am Reiber d befestigter Stift h ist durch einen Schlitz des Gehäuses a nach auſsen geführt und wird hier von dem einen Ende
einer um einen Bolzen gewickelten Feder l ergriffen,
welche bestrebt ist, den Stift h und hierdurch den
Reiber d selbst hochzuschnellen.
Soll der Reiber d zur Bethätigung der Zündvorrichtung
nach unten gezogen und die Feder l gespannt werden, so
dreht man die aus dem Oelbehälter der Lampe heraustretende Spindel m in der Pfeilrichtung (Fig. 4) herum, wobei die
an dem excentrischen Stifte o sitzende Nase n der Spindel den Reiber d
zuerst nach der Seite drückt, so daſs der aus dem Kasten a heraustretende Arm d1 mit dem zugespitzten gebogenen Ende d2 des Reibers d von dem Zündstreifen e
abgehoben und in dieser abgehobenen Lage nach unten geführt wird, ohne den
Papierstreifen n mitzunehmen. Zwischen der Nase n und den Theilen mm1 der Spindel ist genügender Zwischenraum, um ein
Hindurchtreten der Transporträder c zu ermöglichen. Bei
weiterer Drehung der Spindel und nach Abheben des Reibers von dem Zündstreifen e greift der excentrische Stift o in die Zähne der Transporträder c ein,
dreht die letzteren um einen Zahn herum und schiebt dadurch gleichzeitig den
Papierstreifen e um die Entfernung zweier Zündpillen in
die Höhe. Der Reiber d wird durch die Nase n in seiner untersten Lage so lange festgehalten, bis
letztere bei weiterer Drehung der Spindel m den
Schulteransatz am Reiber d verlassen hat. Nun kann die
Schlagfeder l in Wirkung treten, die zuerst durch den
Angriff an den Stift h den Reiber d nach rechts drückt, damit die Spitze d2 des Armes d1 fest an dem
Papierstreifen e zur Anlage kommt, und alsdann den
Reiber d in gerader Führung schnell nach oben treibt,
wobei die Spitze des Reibers die Zündpille aufreiſst und dadurch eine Zündung
herbeiführt.
Um nicht ein Abreiſsen der Zündpille ohne Zündung derselben zu veranlassen, empfiehlt
es sich, dieselbe in der Mitte zu schlitzen. Die durch die besondere Art Zündmasse
durch Reibung derselben erzeugte Flamme brennt ausreichend lange, um den mit
schweren Oelen oder Erdöl und Paraffin gespeisten Docht zum Entflammen zu
bringen.
Um indeſs diese Zündvorrichtung auch für Benzinsicherheitslampen verwendbar zu
machen, hat dieselbe in einem neuesten Patente (* Zusatzpatent Nr. 47638 vom 24.
Februar 1888) eine Abänderung dahin erfahren, daſs der Reiber für den Zündstreifen
wieder durch einen Hammer ersetzt ist, der indeſs durch eine Feder nur einen
begrenzten Antrieb erhält, so daſs er den letzten Theil seines zur Ausführung des
Schlages nothwendigen Hubes durch sein Beharrungsvermögen zurücklegt. Diese
Einrichtung hat den Vortheil, daſs der Hammer zur Zündung der Pille nur einen
momentanen Schlag ausführt, während das Ausbrennen derselben unbehindert durch den
Hammer erfolgt.
Der guſseiserne Lampenölbehälter enthält einen kastenförmigen Raum, in den die
Zündvorrichtung, in einem leicht auseinandernehmbaren Gehäuse untergebracht, von
unten eingeschoben und durch einen aufschraubbaren Ring festgehalten wird. Durch die
Gehäuseplatten a (Fig. 6 und 7) der Zündvorrichtung
führt ein Stift b, auf welchem in derselben Weise wie
bei der Vorrichtung des Patentes Nr. 44392 die Transporträder c sitzen, zwischen denen sich der Schlaghammer d auf und ab bewegen kann. Dieser Hammer erhält, wie
Fig. 7
erkennen läſst, dadurch eine Geradführung, daſs der Stift b in einem Schlitze des Hammers und ein Stift e des letzteren in einem Schlitze e1 des Gehäuses geführt wird. Die Bewegung des
Hammers erfolgt wie bei der Hauptconstruction durch eine mit Nase p versehene Spindel o und
mittels einer Feder f. Diese letztere sitzt auf den
Stiften g und g1 und ist derart ausgebildet, daſs das wirksame
gegen den Hammer d drückende Ende in dem mit
Anschlagnase versehenen anderen festen Ende der Feder seinen Anschlag findet, so
daſs der Hammer d den letzten Theil seines Weges durch
seine lebendige Kraft zurücklegen muſs.
Das Spannen der Feder bezieh. die Abwärtsbewegung des Hammers
d erfolgt durch Drehung der Spindel o in der Pfeilrichtung, indem die Nase p des excentrischen Stiftes q sich gegen den Ansatz d2 des Hammers legt. Ehe aber die Nase bei weiterer
Drehung der Spindel den Hammer freigibt, schiebt der Stift q durch Eingriff in die Zähne der Transporträder c den Zündstreifen um die Entfernung zweier Zündpillen in die Höhe. Zur
sicheren Functionirung des Mechanismus wird der Hammer d dabei auch dann noch in gespannter Lage von der Nase p gehalten, wenn der Vorschub des Zündstreifens bereits
vollendet ist. Gibt nun die Nase p den Hammer frei, so
zündet derselbe durch seinen Anschlag an die Ambosplatte l die darunter liegende Pille und fällt dann sofort etwas zurück. Durch
die Kappe mm1, welche
zugleich als Schutz gegen versprengte Theilchen der Zündpille dient, wird der
Feuerstrahl dem Benzindochte zugeleitet und dieser leicht entzündet.
Die Drehung der Spindel o erfolgt von dem zur
Herausnahme der Zündvorrichtung zurückziehbaren Bolzen r aus. Der Zündstreifen i ist in der
gezeichneten Weise bezieh. durch einen Ansatz d1 des Hammers geführt und kann zufolge der ganzen
Anordnung des Hammers d zwischen den letzteren und der
Ambosplatte l eingeführt werden, ohne eine Bewegung der
Theile nöthig zu machen. Alle beweglichen Theile der Vorrichtung sind von Stahl und
gehärtet und mit Rücksicht auf das Rosten noch verzinnt.
Wie der Zündstreifenabschneider ist auch diese letzte Zündvorrichtung auf der
Unfallverhütungs-Ausstellung in mehreren Exemplaren vertreten. Die Friemann und Wolf'sche Ausstellung ist überhaupt die
reichhaltigste auf dem Gebiete der Sicherheitslampen, und sind ferner die Pieler'sche Untersuchungslampe, eine Anzahl
Markscheiderlampen mit beweglichen und feststehenden Glaslinsen (vgl. 1888 267 288), eine Sicherheitslampe mit gefaltetem und
längsgeschlitztem Schutzmantel gegen groſse Wettergeschwindigkeiten und eine Reihe
Universalsicherheitslampen mit Zündvorrichtung vorgeführt. Auch der
Magnetverschluſs, der Apparat zum gefahrlosen Füllen der Sicherheitslampen und der
Probirapparat zur Untersuchung der Lampen auf ihre Sicherheit gegen Gase sind
ausgestellt.
Die jüngste Wolf'sche Zündvorrichtung (D. R. P. Nr.
47638 vom 24. Februar 1888), bei welcher das Anschlagen der Zündpille von der
Rückseite aus erfolgt, so daſs das Sprühfeuer unbehindert gegen den Docht geleitet
wird, zeigt damit eine gewisse Verwandtschaft mit der um wenige Monate älteren
Zündvorrichtung von W. Seippel in Bochum i. W. (* D. R.
P. Nr. 44776 vom 28. December 1887), welch letztere als aus der ältesten Wolf'schen Construction hervorgegangen angesehen werden
darf. Bei dieser und bei den späteren Constructionen wird der Zündstreifen durch
eine Transportvorrichtung vor der Zündstelle gegen die
feststehende Gehäusewand gedrückt und an derselben entlang geschoben. Hierbei wird
öfters die Zündpille verletzt und unbrauchbar gemacht, oder der Zündstreifen wird sich,
besonders wenn er etwas feucht geworden ist, vor der Zündstelle in Falten legen, so
daſs die Zündpille durch den aufschlagenden Hammer nicht getroffen wird und eine
Zündung nicht eintritt.
Diese Umstände sucht W. Seippel zu vermeiden, indem er
den Zündstreifen hinter der Zündstelle erfaſst und den
Hammer von rückwärts aufschlagen läſst. Der Zündstreifen z (Fig.
8) mit seinen Zündpillen a, die in möglichst
gleichen Abständen von einander auf dem Streifen angebracht sind, wird von einer
Rolle innerhalb der Zwischenwände w und w1 (Fig. 9) vor die
Zündöffnung e geführt. Diese Zündöffnung e besteht aus einer kurzen Röhre und ist mit ihrer
Oeffnung nach dem zu entzündenden Dochte gerichtet. Die Zündröhre besitzt nach innen
einen Steg s, auf welchem die Entzündung der Pille a durch Schlag vor sich geht. Der Zündstreifen z wird damit von hinten geschlagen, und die Zündpille
sprüht durch die freie Oeffnung der Zündröhre das Feuer unmittelbar gegen den Docht.
Der schwache Steg s, welcher vorzugsweise den Schlag
des Hammers aufnehmen muſs, ist dem Sprühfeuer nur wenig hinderlich. Dabei verdeckt
der Hammer c beim Aufschlagen die Oeffnung e der Zündröhre voll und ganz, so daſs ein Zurücktreten
von Sprühfeuer in das Innere des Zündapparates vermieden ist.
Die Transportvorrichtung für den Zünd streifen besteht aus einem Schieber b, der mittels einer am Gehäuse gut geführten
Druckstange d auf und ab bewegt wird und der einen
Schlitz f besitzt, durch den das verbrauchte Zündband
hindurch geführt ist. Am oberen Ende des Schiebers b
ist ein Daumen n drehbar, welcher einerseits den
Schlaghammer bethätigt, andererseits den Vorschub des Zünd Streifens bewirkt. Der
Hammer c sitzt an dem freien Ende der im Gehäuse
festgenieteten Schlagfeder h, welche an geeigneter
Stelle eine Nase m trägt.
Beim Niederziehen des Schiebers b mittels der Stange d wird nun die Nase n
desselben gegen die schräge Fläche der Nase m der
Schlagfeder h und damit der im Schlitze f des Schiebers b
befindliche Zündstreifen z fest gegen die mitbewegte
Rückwand des Schiebers b gedrückt und somit
festgeklemmt. Beim weiteren Niederziehen des Schiebers b wird daher der festgeklemmte Zündstreifen z
nach unten gezogen und hierbei die folgende Zündpille vor die Oeffnung e der Zündröhre gebracht. Bei dieser Bewegung ist auch
durch die Nase n und m die
Schlagfeder h gespannt, und indem die beiden Nasen an
einander vorbei gehen, schlägt der Hammer c kräftig auf
die vor der Oeffnung e befindliche Zündpille und bringt
sie zur Entzündung. Beim Hochschieben der Stange d wird
der Daumen n durch die Nase m nach unten gedrückt, so daſs die Klemmwirkung auf den Zündstreifen
aufhört und der letztere in Ruhe bleibt.
Vorausgesetzt, daſs der Zündstreifen immer intact bleibt und ein sicheres Functioniren der
Vorrichtung gestattet, würde diese Art des Transportes des Zündstreifens auch den
Vortheil gewähren, daſs der verbrauchte Zündstreifen im Gehäuse bleibt und nicht in
den Lampenraum tritt, und daſs der Zündstreifen beim Transport nicht gegen
festliegende Gegenflächen gedrückt wird, sondern gegen mitbewegte Klemmflächen, so
daſs ein Beschädigen des Zündstreifens durch Reibung vermieden ist.
Die Firma W. Seippel hat, wie erwähnt, ebenfalls ihre
Lampen mit Plombenverschluſs (D. R. P. Nr. 24547 vom 2. Februar 1883) auf der
Ausstellung vorgeführt, und sind 4 der 16 ausgestellten Lampen mit der genannten
Zündvorrichtung versehen.
Auch die Zündvorrichtung von Fischer in Homberg a. Rh.
(* D. R. P. Nr. 44958 vom 28. December 1887) lehnt sich an die Wolf'sche Construction an, indem der Schlaghammer durch
einen Reiber ersetzt wird unter Verwendung einer aus Schwefel und Phosphor
bestehenden Zündmasse.
An der Schiebestange e (Fig. 10 Taf. 3) sitzt
drehbar ein Schieber b, welcher beim Emporschieben der
Stange e (von der punktirt gezeichneten Lage aus) mit
seinem hakenförmigen Ende den Zündstreifen c und mit
dem anderen Ende den Reiber a in einer Einkerbung
erfaſst und entgegen der Feder f mit in die Höhe führt,
bis er gegen den festen Bolzen d stöſst. Beim weiteren
Heben von e dreht sich daher jetzt der Schieber b und gibt den Reiber a
frei, welcher, von der Feder m an den Zündstreifen c angedrückt, jetzt unter dem Einflüsse der Feder f über die Zündmasse gezogen wird und letztere
entflammt. Das Erfassen des Zündstreifens und des Reibers erfolgt beim
Herunterziehen der Schiebestange e durch Aufsetzen des
Schiebers b auf den Bolzen l.
Wie Catrice verwendet auch J.
Müller auf Zeche Mathias bei Essen a. d. Ruhr für seine Zündvorrichtung
Streichhölzer, welche er mittels einer Schublade in das Innere der Lampe einführt (*
D. R. P. Nr. 45317 vom 29. Februar 1888).
Als Vorrathsgehäuse ist auſsen am Oelbehälter O (Fig. 12 Taf.
3) ein Gehäuse g angebracht, in dem aufrecht stehend
eine Anzahl Streichhölzer s enthalten sind, welche
durch Federn f stets nach der Oeffnung des Gehäuses hin
vorgedrückt werden. Diese Oeffnung mündet in einen schmalen, in das Innere des
Oelbehälters hineingebauten, ungefähr bis an die Dochthülse reichenden Kasten k, in welchem der mit Halter h ausgerüstete Schieber i schubladenartig
verschiebbar ist. Der Halter h dient zur Aufnahme der
aus dem Gehäuse g vorgedrückten Streichhölzer s und ist mittels eines Ansatzes h1 in einem Schlitze
m des Schiebers i
senkrecht verschiebbar. Eine weitere Führung erhält der Halter h durch den Zapfen h2
, der in dem Schlitze a
der im Kasten k besonders befestigten Platte p gleitet (Fig. 11). Zufolge dieser
Schlitzführungen muſs
daher der Halter h beim Verschieben des Schiebers i eine auf und ab steigende Bewegung ausführen.
Soll nun die Lampe angezündet werden, so zieht man den Schieber i, so weit als der Zapfen h2 es gestattet, heraus. Der Halter h geht dabei an der Oeffnung des Vorrathsgehäuses g vorbei, kann aber jetzt kein Streichholz aufnehmen,
da sich in ihm noch der Rest des vorher benutzten abgebrannten Streichholzes
befindet. Diesen Rest entfernt man durch die im äuſseren Theile des Kastens k angebrachte Oeffnung b,
welche indeſs nur so hoch ist, daſs wohl das abgebrannte Stück durch dieselbe
herausgenommen, nicht aber ein ungebrauchtes Streichholz nach auſsen gebracht werden
kann. Schiebt man nun die Schublade i einwärts, so
nimmt der Halter beim Passiren der Oeffnung des Gehäuses g ein Streichholz in sich auf und führt es in das Innere des Kastens,
während die Oeffnung des Gehäuses g durch die
Seitenwand des Schiebers i verschlossen wird. Beim
weiteren Einschieben des Schiebers i aber macht der
Halter h zufolge der Schlitzführungen a und m eine aufsteigende
Bewegung und führt dadurch das in ihm enthaltene Streichholz s an der gerauhten oder präparirten federnden Platte c entlang. Das Streichholz gelangt dadurch in
unmittelbarer Nähe des Dochtes zur Entzündung, so daſs dieser bei einiger Neigung
der Lampe angezündet werden kann. Das Zündholz (Wachszündhölzer) läſst man bis auf
den Halter h abbrennen.
Zum Einfüllen neuer Streichhölzer erhält das Gehäuse g
eine verschlieſsbare Oeffnung, so daſs bei der Abgabe der Lampe die Streichhölzer
unzugänglich sind und die Zündung derselben nur im Inneren der Lampe bewirkt werden
kann. Dieser Verschluſs des Vorrathsgehäuses dürfte allerdings ein wunder Punkt der
Construction sein, da ein einfacher Verschluſs dem Arbeiter ein unbefugtes Oeffnen
und Entnahme von Streichhölzern sehr nahe legt und ein complicirter Verschluſs sich
mit Rücksicht auf die praktische Verwendbarkeit der Lampe wenig empfehlen würde.
In neueren Ausführungsformen ist die Schublade und das Vorrathsgehäuse durch eine
Revolverzündvorrichtung ersetzt, und mit derartiger Müller'scher Streichholzzündung versehene Sicherheitslampen sind von der
Firma Gebr. Stern in Essen a. d. Ruhr in mehreren
Exemplaren auf der Ausstellung vorgeführt.
Als letzte Construction auf diesem Gebiete ist endlich noch die Zündvorrichtung von
E. Bovermann in Essen a. d. Ruhr zu nennen (* D. R. P. Nr. 46257 vom 26. Mai 1888), bei welcher ein durch Schlag entzündbarer Zündsatz
in Kugelform Verwendung findet.
An dem Boden des Lampenbehälters a (Fig. 13 Taf. 3) befinden
sich im Inneren zwei senkrecht zum Boden stehende, nach unten offene Röhren. In
einer derselben ruht eine spiralförmig gewundene Feder b, deren Enden einerseits an dem Deckel der Röhre, andererseits an einem
Knopfe g befestigt sind. An diesem Knopfe sitzt noch ein
Schlagbolzen e, welcher in der am oberen Ende mit einer
rechtwinklig zur Achse stehenden, dem Dochthalter zugewendeten Oeffnung m versehenen zweiten Röhre geführt wird. Vom oberen
Rande des Gefäſses a ist an einer Seite ein Röhrchen
h angebracht, welches in absteigender Richtung in
das vorbeschriebene Rohr mündet und dadurch eine Verbindung von auſsen her mit dem
Schlagbolzenrohre herstellt. Dieser Kanal dient als Behälter für die Zündkugeln. Ein
um den Deckel des Brennstoffbehälters geschraubter Ring c, an welchem die Sicherungen für den Cylinder d angebracht sind, schlieſst den Kanal von oben.
Sobald der Knopf g vom Boden genügend abgezogen wird,
spannt sich die Feder b und die Oberkante des
Schlagbolzens e tritt unter die Einmündung des mit
Zündkugeln gefüllten Kanales h, wodurch eine derselben
aus diesem in die Schlagbolzenröhre gelangt. Wird der Knopf g losgelassen, so schnellt vermöge der gespannten Feder b der Schlagbolzen wieder in die Röhre hinein und
entzündet durch den entstehenden Schlag die vor dem Bolzen gelagerte Kugel am oberen
Ende der Röhre bei der seitlich mündenden Oeffnung m.
Der aus m hervorsprühende Feuerstrahl entzündet dabei
den im Dochthalter befindlichen Docht. Eine vereinfachtere Anordnung würde sich noch
ergeben, wenn die Schlagfeder b unmittelbar um den
Bolzen e gelegt würde.
Wenden wir uns nun zu den Neuerungen an Sicherheitslampen, welche speciell eine
Erhöhung der Sicherheit gegen Explosionsgefahr bezwecken, so ist zunächst die
Anordnung von J. Jaff in Wien (* D. R. P. Nr. 41755 vom
21. Mai 1887) zu erwähnen, bei welcher über den Drahtkorb ein Mantel gelegt ist, der
aus einer Reihe von neben bezieh. über einander liegender Wickelungen einer Art
Perlenschnur besteht. Die Schnur ist durch Hohlkügelchen a (Fig.
15 Taf. 3) aus Eisen oder Stahl gebildet, die auf einem Drahte aufgefädelt
und daran gelöthet sind. Diese Schnur wird nun in wagerechten Lagen um das
Drahtgeflecht d (Fig. 14) gewickelt, und
bilden diese über einander liegenden Reihen eine Art Mantel, welcher wirksamen
Schutz gegen Explosionsgefahr bieten soll. Der Anfangs- und Endpunkt dieser Schnur
wird in geeigneter Weise (mittels eines feinen Drahtes oder durch Löthen) an dem
Korbe befestigt. Auch kann man nach Belieben einzelne oder sämmtliche Lagen der
Perlenschnur durch senkrechte Drähte, welche nach Art der Gewebefäden die einzelnen
Lagen der Schnur durchlaufen, versteifen, um die Festigkeit der Umhüllung zu
erhöhen. Der Drahtkorb hat oben zwei Lagen Geflecht, zwischen denen entweder eine
Perlenschnur spiralförmig zusammengerollt angebracht ist, oder es sind die hohlen
Eisenkügelchen a einfach in den Raum zwischen die
beiden Lagen des Drahtgeflechtes eingestreut, so daſs der ganze innere Raum oberhalb
des Glascylinders von dem Drahtgeflechte und der Umhüllung a umschlossen ist.
Die Fig. 14
zeigt an der Lampe noch einen doppelten, mit Ausschnitten c versehenen Schirm bb1, durch den mittels Verdrehung der Theile auf
einander der Luftzutritt zur Lampe beim Vorhandensein von Explosionsgasen ganz
abgeschnitten werden kann.
Eine wenig Vertrauen erweckende Schornsteinconstruction schlägt H. Siebeck in Bochum i. W. vor (* D. R. P. Nr. 44243
vom 18. November 1887). Die durch den gebräuchlichen Drahtschornstein gebotene
Sicherheit gegen Entzündung der Schlagwetter in den Gruben ist insofern nur eine
mäſsige, als die Möglichkeit, die Verbrennung der Schlagwetter auf das Lampeninnere
zu beschränken, mit der Zunahme der Wetterstromgeschwindigkeit abnimmt. Bei einer
gewissen Geschwindigkeit versagt dann der Korb seinen Dienst, indem der an der einen
Seite des Korbes eintretende Wetterstrom die innerhalb der Lampe verbrennenden Gase
durch die andere Seite des Drahtgeflechtes hindurchtreibt und eine Entzündung der
Grubengase herbeiführt. Um nun diese Wirkungen starker Wetterströme auf das
Lampeninnere zu vermeiden, ohne dabei die Leuchtkraft der Lampe zu schwächen oder
eine Erhitzung der letzteren herbeizuführen, bringt H.
Siebeck den in Fig. 16 Taf. 3
dargestellten Schornstein in Vorschlag, a, b, c, d und
e sind conische Blechhülsen, von denen der in der
Pfeilrichtung ankommende Wetterstrom in seiner Geschwindigkeit gebrochen und
verlangsamt wird, dann an denselben heruntergleitet und durch die mit f, g, h, i und k
bezeichneten ringförmigen Drahtgewebe in das Innere der Lampe treten kann. Je nach
der Wettergeschwindigkeit kann man nun diese Drahtgewebe ganz wagerecht, wie bei g, h, i und k, oder bei
geringerer Wettergeschwindigkeit, wie bei f gezeichnet,
etwas geneigt anordnen.
Eine Erhöhung der Betriebssicherheit bezweckt auch die Lampenconstruction von J. Pearson in Levenshulme bei Manchester (Englische
Patente AD 1888 Nr. 1500 und 3071). Die Sicherheitslampe ist mit einer
Auslöschvorrichtung versehen, welche durch einen Ring aus leicht schmelzbarem
Metalle in gespannter Lage erhalten und bei gefahrdrohender Temperaturerhöhung des
oberen Lampentheiles durch Schmelzen des Ringes ausgelöst wird (vgl. Clapp und Sandbrook und Marshall, 1887 263 * 134). Die zweite
Construction, Nr. 3071, ist eine Vervollkommnung des ersteren, Patent Nr. 1500,
indem bei jener bei bevorstehender Gefahr auch die Luftein- und Luftauslässe der
Lampe geschlossen werden.
Diese Anordnung zeigen die Fig. 17 und 18 Taf.
4.Auf der Tafel ist anstatt Pearson irrthümlich
Sandbrock und Marshall
angegeben. Auf dem Oelbehälter der Lampe ist ein Ständer m errichtet, an dem die mehrfach gekröpfte Stange j geführt ist, welche von dem aus leicht schmelzbarer
Legirung gemachten Ringe l in gehobener Lage gehalten
wird. Diese Stange j trägt oben eine Platte f und unten den Auslöscher k, den eine Spiralfeder k1 über
die Flamme zu stülpen sucht, woran sie durch die gehobene Stellung der Stange j gehindert ist.
Die Lufteinlasse a sind an der oberen
Glascylinderführung angebracht, und über denselben ist eine mit correspondirenden
Löchern c versehene Platte b drehbar. Eine Spiralfeder d (Fig. 18) sucht
diese Platte so zu verstellen, daſs die Löcher c nicht
mit den Löchern a übereinstimmen, daſs mithin die
Lufteinlasse geschlossen sind. Diese Drehung wird aber dadurch verhindert, daſs ein
Stift p der Platte b an
dem kleinen am Gestelle drehbaren Hebel o Anlage
findet, dessen anderer in das Lampeninnere reichender Arm in eine Oese der Stange
j hineinreicht.
Wird nun die Temperaturerhöhung im Drahtkorbe eine gefahrdrohende, so kommt der Ring
j zum Schmelzen, die Stange j verliert ihre Unterstützung und sinkt herab. Damit kommt die Spiralfeder
k1 zur Wirkung und
dreht die Kappe k über die Flamme, so daſs die letztere
erstickt wird. Mit der Stange j aber senkt sich
einerseits auch die Platte f auf den Ring g und deckt den Luftauslaſs ab, während andererseits
der Hebel o derart gedreht wird, daſs der Stift p der Platte b seine
Anlage verliert. Die Platte b kann daher dem Zuge der
Spiralfeder d bis zur Anlage des Stiftes r an den Steg s folgen und
die Lufteinlasse werden geschlossen, so daſs auch jede Luft- oder Gasbewegung
abgeschnitten wird.
Endlich sei noch einer neueren Sicherheitslampenconstruction von F. D. Cambessédès in Douai gedacht (* D. R. P. Nr.
45751 vom 15. März 1888), welche Construction aber den unerläſslichen Bedingungen
der Praxis, einfach und dauerhaft gebaut zu sein, nur wenig zu entsprechen, scheint.
Cambessédès bezweckt mit seiner Construction, die
Leuchtkraft der Lampe zu erhöhen und den Oelverbrauch dadurch genau zu regeln, daſs
mittels einer pneumatischen Röhre der Oelspiegel im Dochtrohre constant erhalten
wird. Gleichzeitig ist die Lampe durch Zulöthen geschlossen, so daſs sie von Seiten
des Arbeiters wohl gelöscht, aber nicht geöffnet werden kann.
Zur Festlegung des Oelspiegels im Dochtrohre b (Fig. 19 Taf.
4) wird die sogen. Mariotte'sche Flasche verwendet,
indem in den dem Brenner gegenüber höher gelegenen, luftdicht geschlossenen
Oelbehälter o das an beiden Seiten offene Röhrchen q eingesetzt ist, dessen untere Oeffnung bekanntlich
den Oelspiegel im communicirenden Rohre b in einer
durch dieselbe gelegten Wagerechtebene αβ festlegt.
Sinkt beim Brennen der Lampe der Oelspiegel in b, so
treten zur Ausgleichung des Druckes Luftbläschen durch das Röhrchen q in den Oelbehälter, so daſs der Oelspiegel im
Dochtrohre constant bleibt. Dieser seitliche Oelbehälter hat eine sectorförmige
Gestaltung und nimmt fast ein Drittel des Lampenumfanges ein, so daſs dem Vortheile
einer gleichmäſsig gespeisten Flamme der Nachtheil einer Begrenzung des
Beleuchtungsfeldes gegenübersteht. Bei Verwendung von Erdöl ist der seitliche Behälter
überflüssig und wird dasselbe im Raume u
untergebracht.
Besonders hebt Cambessédès noch an seiner Lampe die
Luftführung hervor. Die Verbrennungsluft tritt bei m in
einen mit Drahtgewebe versehenen Ringraum i und von
hier durch die nahezu gleichmäſsig ringsherum vertheilten Lampenstützen h in die Kammer g, von wo
der gröſsere Theil durch den Conus e dem Brenner von
auſsen zugeleitet wird, während ein Theil durch die Bohrungen n zum Inneren der Flamme tritt. Der Schornstein r ist oben ebenfalls durch Metallgewebe abgedeckt.
Durch diese Luftführung wird dem Brenner sowohl gleichmäſsig vertheilte, als auch
vorgewärmte Luft zugeführt, und diese beiden Eigenschaften in Verbindung mit der
Anordnung eines constanten Oelspiegels hebt Cambessédès
als die Hauptvorzüge seiner Construction hervor. Nach angestellten Versuchen soll
die Lampe bei einer vierfachen Leuchtkraft gegenüber den Müseler-Lampen kaum die Hälfte des Oelverbrauches erreichen (vgl. Comptes rendus de la société de l'industrie minerale,
1887 S. 26 und 1888 S. 72). Zur weiteren Untersuchung der Lampe wurde von der
genannten Gesellschaft eine Commission von sechs Mitgliedern eingesetzt, deren
Arbeiten indeſs noch nicht abgeschlossen sind.
In derselben Quelle (1888 S. 92 und 125) wird auch über die Lampe Fumat berichtet. Von Seiten Mallard's und Le Châtelier's unternommene
Versuche ergaben, daſs die Lampe sich in einem wagerechten Wetterstrome von 4m,5 Geschwindigkeit in der Secunde bei senkrechter
Stellung gut verhielt, daſs sie bei Neigung mit der Haube gegen den Strom lebhafter
brannte, während sie bei Neigung des Bodens gegen den Strom verlöschte. Die Lampe
erhielt dann bezüglich der Luftein- und Luftauslässe eine verbesserte Construction,
so daſs Wetterströme irgend welcher Richtung nie direkt in das Innere der Lampe
gelangen konnten. Die weiteren Versuche ergaben dann, daſs kein Durchschlag
erfolgte, während die Lampe 20 Minuten einem explosiblen Wetterstrome von 4m,5 Geschwindigkeit in der Secunde ausgesetzt
wurde, welches auch die Stellung der Lampe gegenüber den Wetterströmen war.
Eine neuere Ausführungsform dieser Lampe zeigen Fig. 20 und 21 Taf. 4. Der
Blechschornstein besitzt unten und oben Löcher zur Zu- und Abführung der Luft.
Concentrisch zum Glascylinder ist eine zugleich als Reflector dienende Luftkammer
angeordnet, welche sich ungefähr auf ¼ des Umfanges erstreckt und durch welche die
Luft in der Pfeilrichtung der Flamme zugeführt wird. Zufolge dieser Luftführung soll
die Flamme selbst in den heftigsten Strömen sich ruhig verhalten haben. Die Lampe
Fumat ist seit längerer Zeit in den Minen von Grand
Combe in Gebrauch.
Kn.