Titel: | Selbsthätiger Verkauf elektrischen Lichtes und telephonischer Anschlüsse. |
Fundstelle: | Band 273, Jahrgang 1889, S. 551 |
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Selbsthätiger Verkauf elektrischen Lichtes und
telephonischer Anschlüsse.
[Selbsthätiger Verkauf elektrischen Lichtes und telephonischer
Anschlüsse.]
D.H. Davies in Leeds (York) und J. Mesny Tourtel in Westminster (Middlesex) erhielten durch * D. R. P. Nr.
46091 vom 8. April 1888 einen Apparat patentirt, in dem nach dem Einwerfen einer
Münze von bestimmter Gröſse durch Eindrücken eines Knopfes mittels eines
Zwischenhebels ein Contacthebel gedreht und der Stromweg durch einen Elektromagnet
nach der Lampe hergestellt wird; zugleich wird ein Uhrwerk ein Stück aufgezogen. Ist
Strom vorhanden, so hält der Elektromagnet seinen am Zwischenhebel sitzenden Anker
und dadurch beide Hebel und läſst die Münze in die Kasse fallen. Ist kein Strom
vorhanden, so geht der Zwischenhebel sofort zurück und wirft die Münze in einen
Spalt, durch den sie wieder aus dem Kasten herausfällt. Ist die Münze zu klein, so
geht der Stift des Knopfes über sie hinweg und vermag den Zwischenhebel nur so weit
zu verschieben, daſs die Münze ebenfalls durch den Spalt wieder herausfällt.
Die selbsthätige Einhebung der Gebühr für telephonische Gespräche will Charles Wittenberg in Indianopolis, Nordamerika (* D.
R. P. Nr. 45135 vom 11. Januar 1887) durch einen Apparat einkassiren, in welchem die
eingeworfene Münze durch einen Winkelhebel einen Schieber frei macht, so daſs er
nach dem Abheben des Telephons durch eine Feder gehoben werden kann, wobei
selbsthätig die Verbindung nach dem Vermittelungsamte hergestellt Und dieses
angerufen wird. Konnte der vom Rufenden gewünschte Anschluſs hergestellt werden, so
wird beim Wiedereinhängen des Telephons die Münze in die Kasse befördert; war
dagegen der gewünschte Theilnehmer besetzt, so sendet der Beamte des
Vermittelungsamtes einen Strom durch einen Elektromagnet, der die Münze in eine
Rinne fallen macht, aus der es entnommen Werden kann.