Titel: Neue Holzbearbeitungsmaschinen.
Fundstelle: Band 277, Jahrgang 1890, S. 145
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Neue Holzbearbeitungsmaschinen. (Patentklasse 38. Fortsetzung des Berichtes Bd. 274 * S. 206.) Mit Abbildungen auf Tafel 8. Neue Holzbearbeitungsmaschinen. Sägen. Auswechselbare Zähne für Kreissägen bringt B. F. Day in Philadelphia nach einer Mittheilung im Scientific American 1890 * 5 in der durch Fig. 1 und 2 veranschaulichten Ausführung in Vorschlag, um durch Anschleifen u. dgl. zu kurz gewordene Zähne wieder verwendbar zu machen. Fig. 1 zeigt, daſs in den Zahnlücken des Blattes zwei halbkreisförmige Ausschnitte vorgesehen sind, deren unterster beim Zahn a mit der in diesem angebrachten Aussparung so zusammenfällt, daſs durch einen Bolzen die Befestigung des Zahns in der Lücke erfolgen kann, wobei der Zahn auf dem Grunde der Zahnlücke aufsitzt. Ist der Zahn abgenutzt und soll er verlängert werden, so wird, wie Fig. 1 beim Zahn b erkennen läſst, ein Einsatzstück d, Fig. 2, zwischen den Grund der Zahnlücke und den Zahn so eingeschaltet, daſs die Befestigung durch den Bolzen nunmehr im oberen Loch an der Zahnlücke stattfindet. Zahn, Zahnlücke und Einsatzstück sind behufs genaueren Zusammenhaftens am Umfange gerieft. Nach dem Vorschlage von W. Lorenz in Karlsruhe (D. R. P. Nr. 48379 vom 5. Januar 1889) erhalten Sägen aller Art auswechselbare Zähne in Gestalt einzelner geeignet geformter Werkzeuge, welche in Federn oder Nuthen der Sägeblätter oder Frässcheiben so eingeschoben sind, daſs sie bei der Arbeit unverrückbar festsitzen und behufs Schärfens oder Auswechselns mit leichter Mühe weggenommen werden können. Aus Fig. 3 ist ersichtlich, in welcher Weise derartige auswechselbare Zähne von verschiedenartiger Form der Querschnittsprofile auf Sägeblätter oder Frässcheiben aufgeschoben werden können. Z.B. können die geraden Zähne adfg, die gebogenen Zähne b und die gerade genutheten, aber auſsen in Bogenform ausgeführten Zähne c mittels der in Fig. 4 im Querschnitt dargestellten Federn und Nuthen auf der Kante eines Blattes oder einer Frässcheibe eingeschoben bezieh. befestigt sein. Die Zähne g können aus cylindrischen, an einer Seite ausgeschnittenen Stahlröhren hergestellt werden. Diese Zähne werden auf entsprechend cylindrisch geformte Leisten des Werkzeughalters aufgeschoben. Die Zähne können auch von einer Seite eines Sägeblattes oder einer Frässcheibe, wie die Fig. 5 zeigt, oder von beiden Seiten eingeschoben sein. In allen Fällen können die Zahnprofile und Befestigungen durch Federn und Nuthen oder Leisten angewendet sein. Diese Zähne stützen sich mit dem hinteren Ende stets gegen den vorhergehenden Zahnhalter, welcher also den Arbeitsdruck aufzunehmen hat. Ihr vorderes Ende liegt frei und ist in dem zur Arbeit geeigneten Winkel geschliffen. Eine besondere Befestigung durch Schrauben, Keile, Stifte, Federn u.s.w. ist nicht erforderlich, es genügt ein genaues Einpassen der Zähne in ihre Sitze. Man kann jedoch auch irgend ein Befestigungsmittel anbringen und die Zähne durch einen Stift i oder ein Schraube i1 oder einen Keil i2 oder sonst wie sichern. Eine Veränderlichkeit der Geschwindigkeit des Blockwagens von Sägegattern mit ständigem Vorschub bewirkt L. Jirku in Wien (D. R. P. Nr. 48685 vom 15. Januar 1889) mittels einer im Durchmesser veränderbaren Antriebsscheibe. Der Blockwagen A (Fig. 6), welcher den Block durch die Säge führt, wird mittels einer endlosen Kette a gezogen, welche durch von einem Vorgelege a1 angetriebene Kettenräder a2 bewegt wird. Mit Aenderung der Geschwindigkeit des Vorgeleges a1 bezieh. der Kettenräder a2 ändert sich auch die Geschwindigkeit des Vorschubes des von den Ketten gezogenen Blockwagens. Das Vorgelege a1 wird von einer Welle b getrieben, deren Antrieb durch eine von der Transmission in Bewegung versetzte Riemenscheibe erfolgt, deren Durchmesser vergröſsert oder verkleinert werden kann. Der Umfang dieser Riemenscheibe wird aus den Cylindersegmenten b1 gebildet, die, wenn die Scheibe auf den kleinsten Durchmesser gebracht ist, eine geschlossene Cylinderfläche bilden. Jedes dieser Segmente b1 ist an seinen beiden Enden mit je einem Arme b2 drehbar verbunden, und alle die Arme b2 sind ihrerseits durch Gelenke mit den Naben b3 in Verbindung. Letztere sind auf der Welle b axial verschiebbar. Werden die Naben b3 in ihrer Stellung gleichmäſsig nach auswärts gezogen, so wird der Durchmesser der Riemenscheibe allmählich verkleinert und hierdurch auch die Umlaufzahl des Vorgeleges at und dementsprechend das Maſs des Vorschubes verringert. Das Verstellen der Riemenscheibe kann auf verschiedene Weise durch Hebel, Spindeln und dergleichen ausgeführt sein. Nach der Zeichnung stehen hierzu zwei auf der Welle b verschiebbare Querstücke d in Verwendung, in welchen die Naben b3 lagern. Die Enden der Querstücke d tragen Muttern, in welchen Spindeln mit linkem und rechtem Gewinde drehbar sind. Durch Drehen der Welle am Griffrade e1, und Räderübersetzung e2, sowie der Schnecken e3 und Schneckenräder e4 können die Spindeln, gleichzeitig gedreht und hierdurch ein Verschieben der auf der Welle b durch Federn und Nuthen geführten Naben b3 in einem oder dem anderen Sinne ausgeführt werden. Das Nachspannen des Riemens bewirkt eine selbsthätige Riemenspannvorrichtung. Um die Wirkung des Riemenzuges auf die Arme b2 der einzelnen Segmente b1 unschädlich zu machen, sind die Arme b2 in Schlitzen von festen Scheiben DD geführt, welche knapp an die Segmente b1 anschlieſsen. Zum Einspannen der Blöcke trägt der Blockwagen zwei an den Schildern A drehbare Doppelarme G, innerhalb welcher der Stellmechanismus für die Einspannspindeln untergebracht ist. Schaltwerk für Sägegatter von Wurster und Seiler in Tübingen-Derendingen (D. R. P. Nr. 48303 vom 10. November 1888), Fig. 7. A ist eine auf der Kurbelwelle befestigte Nabe, welche mit prismatischen Führungen zur Aufnahme des verschiebbaren Excenters B versehen ist. Letzteres trägt eine Zahnstange, welche durch das auf der Nabe A gelagerte Transportrad C mit der senkrechten Zahnstange in Verbindung steht. Letztere ist mit dem Halsring D auf der Welle verschiebbar, und kann die Verschiebung durch ein Handrad mit Spindel und Hebel erfolgen. Das Excenter steht durch eine Schubstange, Gesperre und Schaltrad mit der Schaltwelle in Verbindung, welche auſserdem die beiden Kettenräder trägt. Auf den Achsen der oberen Walzen befinden sich die beiden Kettenräder, welche mittels Kettenrad durch eine Kette verbunden sind. Diese Kette ist oben um eine lose Rolle geschlungen, welche gleichzeitig zum Anspannen der Kette dient. Auf den Achsen der unteren Walzen befinden sich die beiden Kettenräder, welche durch die Kette mit dem Kettenrad in Verbindung stehen. Die Verschiebung kann statt mit Zahnstangen mittels Kniehebel erfolgen. Nach einem Zusatzpatent (D. R. P. Nr. 52094 vom 27. Oktober 1889) wird die Uebertragung der Verschiebung der einen Zahnstange auf die andere am Excenter durch ein Schneckengetriebe bewirkt. Hinterschemel für Gattersägen von C. Heinzmann in Randeck bei Mulda (* D. R. P. Nr. 49370 vom 19. März 1889), Fig. 8. Bei Anwendung dieses Hinterschemels werden die das Holz und den Gatterwagen zerstörenden, sich bald abnutzenden und mit Kostenaufwand im Stand zu haltenden Klammern entbehrlich. Mit Hilfe des Hinterschemels lassen sich mehrere Blöcke über einander festspannen und bis nahe (etwa 3cm) an ihr Ende, also ohne Entstehung eines langen Kammendes, zerschneiden. Der Schemel ist mit mechanischer Querverschiebung eingerichtet, durch welche die zu schneidende Brettstärke genau an einer Maſsscala eingestellt werden kann. Der in Eisen ausgeführte Hinterschemel ist auf der mit den Hakenschrauben H an den Wangen W des Gatterwagens befestigten eichenen Querschwelle Q mit den drei Schrauben B festgeschraubt, welche das Geleise G auf der Holzschwelle Q festhalten. Dieses Geleise endigt auf einer Seite in einen angeschmiedeten, nach oben gerichteten und durchbohrten Knaggen K, dessen eingeschnittenes rechtsgängiges Gewinde der Schraubenspindel S als Mutter dient. In der versenkten Bahn des Geleises G führt sich eine mit einem ebenfalls angeschmiedeten Knaggen M versehene Gleitschiene, und enthält der Knaggen M ein für die Schraubenspindel S ebenfalls passendes, aber linksgängiges Muttergewinde, Dementsprechend besitzt die Spindel auf der hinteren Hälfte ein rechts-, auf der vorderen ein linksgängiges Gewinde. Wird an dem Handrad R die Spindel S gedreht, so muſs sich der Schieber F in dem Geleise G verschieben. Diese Verschiebung kann nach einer auf dem Geleise G angebrachten Scala auf Centimeter oder Millimeter genau eingehalten werden. Auf dem Schieber F sind die beiden mit je vier Schlüsselschrauben s ausgestatteten Ständer V1 V2 festgeschraubt; der eine (rechts) V1 ist nicht verstellbar, dagegen der andere V2 auf Grund des in seinem Fuſs befindlichen langen Schlitzes verstellbar, indem man die zwei Schrauben f1 f2 vorher löst und nach der Verschiebung wieder festzieht. Der gegenseitige Abstand der beiden Ständer V1 V2 kann demnach nach Maſsgabe der Blockstärken verändert werden, so daſs der Schemel für alle vorkommenden Blockstärken paſst. Die Schlüsselschrauben s dienen unter Zwischenschaltung der innen verzahnten und mit Scharnieren versehenen Haltleisten L zum Festspannen der Blöcke. Die Scharniere gestatten den Leisten L, sich auch bei ungleichmäſsiger Blockstärke an die Blöcke anzuschmiegen und diese festzuhalten. Eine im Geleise G zwischen den Ständern V1 V2 eingeschobene, oben gezahnte Unterlage U geht bei der Querverschiebung des Schemels mit und trägt zum Halten der Blöcke wesentlich bei. Um das Ausbiegen der Ständer V1 V2 beim Festspannen der Blöcke unmöglich zu machen, wird über dieselben oben eine mit angeschmiedetem Winkel w und aufgeschobenem Riegel v versehene Querschiene q geschoben. Dieselbe steht nach hinten über die Ständer hinaus genügend vor, damit die Säge die eingespannten Blöcke möglichst nahe an deren Ende schneiden kann. Das rechtzeitige Aufhalten des Gatterwagens, ehe die Sägezähne die Querschiene q berühren, wird durch Knaggen bewirkt, welche an bestimmter Stelle des Gatters festgeschraubt sind. Der bewegte Schemel oder Wagen stöſst im gegebenen Zeitpunkt an diese Hinderniſsknaggen an, wodurch die Fortbewegung der Blöcke aufgehalten wird. Spannvorrichtung für Gattersägen von C. E. Dominicus in Remscheid-Hasten (D. R. P. Nr. 51377 vom 12. Oktober 1889), Fig. 9. Es ist an dem Blatthalter a der Winkelhebel h angebracht, dessen nach unten gebogener Arm sich auf das Unterlagstück u stützt. Der Hebel ist oben gezahnt, und es ist über demselben eine Sperrklinke k angebracht. Wird der Hebel in die gezeichnete Lage gedrückt, so wird, da der Arm auf das auf dem Rahmen befindliche Unterlagstück drückt, das Sägeblatt gespannt. Die Klinke k, welche hinter die Zähne einfällt und in sicherer Führung geht, verhindert das Zurückgehen des Hebels. Der Antrieb für wagerechte Gatter von Petzold und Co. in Berlin (D. R. P. Nr. 48792 vom 17. Februar 1889) erfolgt unter Vermeidung eines besonderen Vorgeleges unmittelbar von der Kurbelscheibe aus, deren Schubstange mit dem Sägerahmen durch ein Pendel verbunden ist. Bandsäge mit mehreren Sägebändern von L. Jirku in Wien (D. R. P. Nr. 47792 vom 15. Januar 1889), Fig. 10. Eine beliebige Anzahl Bandsägeblätter sind nach Art der Bandgatter neben einander angeordnet. Diese Anordnung der Bandsägeblätter wird ermöglicht durch eine Bandbewegungsvorrichtung, bestehend aus einer Anzahl neben einander gemeinschaftlich rotirender, gegen die Senkrechtmittellinie der Schnittebene con vergütender Antriebsscheiben und in der Senkrechtebene verstellbar angeordneter Bandführungsrollen, über welche die Bandsägeblätter in senkrechter Richtung von oben nach unten neben einander laufend geführt sind. Unter Schnittebene wird hier die Ebene verstanden, in welcher die sämmtlichen Bandsägen in ihren senkrecht geführten Theilen liegen; es stehen auf dieser Schnittebene die Sägeblätter selbst senkrecht. In der Schnittebene erhalten die Bänder eine Seiten- und Rückenführung, welch letztere sich während der Bewegung der Bänder hin und her verschiebt. Wie aus Fig. 10 ersichtlich, werden die einzelnen Sägebänder a von den Antriebsscheiben AA über Führungsrollen bb1 so geführt, daſs sie mit ihren jeweilig arbeitenden Partien senkrecht und parallel neben einander laufen. Damit es möglich wird, sämmtliche Sägebänder a einer Bewegungs- bezieh. Antriebsvorrichtung I und II gegen die Mitte der Schnittebene (welche im Mittel des zu durchsägenden Blockes B gedacht ist) in eine Ebene neben einander zu bringen, bewegen sich die Antriebsscheiben A der einzelnen Sägebänder a convergirend zu einander auf einer festen Welle a1, welche nach dem Radius ihrer Entfernung von der senkrechten Mittellinie der Schnittebene gekrümmt ist. Sämmtliche Bandbewegungsscheiben A sind an ihrer Nabe oder am äuſseren Umfang ihrer Planflächen mit geeigneten Zähnen versehen bezieh. unter einander gekuppelt, so daſs beim Antreiben einer Scheibe A sämmtliche Scheiben in Umlauf versetzt werden. Im vorliegenden Falle trägt eine der äuſseren Scheiben A ein Rad c, und wird dasselbe mittels Kettenscheibe c1 angetrieben, welch letztere ihre Bewegung von einer Transmission C erhält. Bei groſsen Sägen, wo zwei Bandbewegungsvorrichtungen A I, II angeordnet sind und die Bandführung bb1 rechts und links gleichmäſsig erfolgt, läſst sich der Antrieb der zweiten Bandantriebsvorrichtung durch ein entsprechendes Vorgelege dd1 von der Haupttransmission C aus bewerkstelligen. Um die Zwischenräume zwischen den Sägebändern a unter einander ändern zu können, sind die Bandführungsrollen bb1 im Hauptständer B1B1 in wagerechter Richtung verschiebbar und die unteren Rollen b1 zum Zwecke des Spannens der Bänder zum Heben und Senken eingerichtet. Der Nachschub des Blockes B, welcher auf dem Blockwagen B2 eingespannt ist, läſst sich durch eine endlose Kette erreichen, welche durch Räder e1 in Bewegung versetzt wird, wobei der Antrieb der Kettenräder e1 durch ein ins Langsame übersetztes Vorgelege ff1 f2 von der Haupttransmission C erfolgen kann. Der zu durchsägende Block B wird zwischen der Band–, Seiten- und Rückenführung hindurchgeschoben, welche sowohl ober- als unterhalb des Blockes an den Ständern G angeordnet ist. Für die Seitenführung jeden Blattes tragen die Ständer G auf Querträgern verschiebbare, mit Holz bekleidete Backen, welche, nachdem die Bänder nach der zu schneidenden Brettstärke eingestellt sind, durch Stellschrauben festgelegt werden. Um einerseits ein Abreiſsen der Blätter während des Sägens durch den Druck des sich vorschiebenden Blockes B zu verhindern und andererseits die Sägeblätter alle in der Schnittebene zu halten, erhalten die Bänder a über die ganze Höhe der Seitenführung eine Rückenführung. Letztere besteht aus einer Stahlplatte h, die in Verbindungsstücken der Querträger wagerecht verschiebbar ist und an welche sich die Blätter a anlehnen. Damit die Blätter a durch ihre Bewegung sich in die Platten h nicht einfräsen, erhalten dieselben durch Kurbelscheiben und ein mit denselben in Verbindung stehendes Gestänge eine hin und her gehende Bewegung, wobei der Antrieb von einer Riemenscheibe des Blockwagen-Kettenantriebes f2 aus erfolgen kann. Durch zwei an den Ständern G der Seiten- und Rückenführung angeordnete Walzen i erhält der Block seine Auflage beim Durchsägen, und ist die obere der beiden Blattführungen, um verschieden starken Blöcken Durchgang zu gestatten, in den Seitenständern G heb- und senkbar. Die Antriebsscheiben A und Führungsrollen bb1 der Bänder sind so gelagert, daſs ein neues Sägeband, ohne Demontirungen vornehmen zu müssen, leicht aufgelegt werden kann; zu diesem Behufe empfiehlt es sich, im Zwischenboden K einen Spalt anzubringen. Dem Reiſsen der Blätter, welches bekanntlich bei Sägeblättern mit geschränkten Zähnen häufig vorkommt, wird durch ein besonders gestaltetes Sägeband vorgebeugt. Dasselbe besteht aus einem gezahnten Band, bei welchem die Zähne durch Ausstanzen der Zahnlücken aus dem keilförmig zugeschärften Band gebildet werden und wobei der Zahn keine Spitze, sondern eine schmale Schneide erhält. Kreissägenschutzvorrichtung von J. Weiſs in Bielefeld (D. R. P. Nr. 48952 vom 5. April 1889), Fig. 11. Hinter dem Sägeblatt a ist in den Sägentisch mittels versenkter Holzschrauben ein Spaltkeil b eingelassen, welcher mitten über dem Blatt die Führung c für die beiden Schutzhauben d und d1 trägt. Diese Hauben bedecken das Sägeblatt vollständig. Die vordere Haube ist ein Rahmen, welcher nach vorn mit einem Ausleger versehen ist, der aus zwei am oberen Ende fest verbundenen Armen e besteht. An dem Gelenkbolzen f trägt dieser Ausleger eine Klappe, die aus zwei seitwärts vom Ausleger gleitenden Stücken gg besteht. Dort, wo der Ausleger e sich an d ansetzt, gleitet zwischen den Auslegerarmen und geführt von diesen und seitlichen äuſseren Gleitbacken h ein Gitterschieber, dessen Kopf beschwert ist und welcher unten eine Schieberplatte i2 trägt, die dicht vor dem Sägeblatt liegt. Die Klappenarme gg tragen nach hinten lang vorspringende Zähne k, welche in Aussparungen der Seitenarme i1 des Schiebers greifen und somit den Schieber heben, wenn die Klappe angehoben wird. Hinter dem Schieber sitzen, an einer von der Schutzhaube d getragenen Welle l drehbar befestigt, zwei Halbkreise m, die am vorderen rechten Ende Anschlagstifte tragen. Anschlagstifte o an der Schutzhaubenwand begrenzen den Linksausschlag der Halbkreise m. Die hintere Schutzhaube ist eine auch den Spaltkeil b einschlieſsende leichte Kappe. Soll geschnitten werden, so wird durch das untergeschobene Holz der ganze Mechanismus der vorderen Haube angehoben, die Halbkreise liegen auf dem Holz, und da sie mit rauhen Umfangen versehen sind, so drehen sie sich beim Vorgang des Stückes mit, so daſs die Anschlagstifte sich senken, mithin auch die Zähne k der Klappe und der von diesen getragene Schieber, welcher sich seiner Schwere wegen auf das zu schneidende Holz niedersenkt, gleichwie die Arme g der Klappe. Ein Vordringen der Finger der Arbeitenden vor den Schieber ist ausgeschlossen, denn der letztere läſst sich nur in senkrechter Richtung bewegen, und der Arbeiter wurde schon durch die niedergehende Klappe gewarnt, überhaupt vor den noch angehobenen Schieber zu greifen. Selbst der kräftigste seitliche Druck der Finger kann den Schieber nicht anheben, derselbe klemmt sich höchstens fester, und ist somit ausgeschlossen, daſs eine Verletzung der Finger eintreten könne. Sobald der Vorschub des Arbeitsstückes so weit gediehen, daſs der Schieber nicht mehr auf demselben geführt wird, fällt er durch sein Eigengewicht sofort auf den Sägentisch herab und läſst ein Nachschieben nicht weiter zu. Es kann nun das Arbeitsstück ungehindert auch rückwärts bewegt werden, denn sobald das Holz beim Rückgang die bei ihrer Vorwärtsbewegung durch die Anschlagstifte o in der Tieflage der gegenüber stehenden Stifte festgehaltenen Halbkreise zurückrollt, fassen jene Stifte unter die Zähne k und heben dieselben und durch letztere auch den Schieber auf, so daſs das Arbeitsstück unbehindert bleibt. Schutzvorrichtung für Kreissägen von E. Kiessling und Co. in Plagwitz-Leipzig (D. R. P. Nr. 50197 vom 27. April 1888) Fig. 12. Der eigentliche Schutztheil besteht aus zwei, je für sich beweglichen Theilen, von denen der eine bereits beim Durchgang des noch unbeschnittenen Holzendes herabgeht und die Säge absperrt, während der zweite die völlige Abdeckung der Sägezähne auch von der Seite her bewirkt, sobald das Holzende in die Sägezähne eintritt. An einem senkrechten Baum, der über dem Tisch der Kreissäge hängt, befinden sich, drehbar beweglich, am Vordertheil der Säge die Theile A und CE, während der Hintertheil der Säge ebenfalls durch einen beweglichen Schutztheil A gedeckt ist. Diese drei Theile drehen sich um den Punkt D und lassen sich jeder für sich bewegen, so zwar, daſs durch Heben des Vordertheiles CE beim Einschieben eines Holzstückes unter den schrägen Einlauf E auch der Theil A mit gehoben wird, weil letzterer im Schlitz s von C mittels Stiftes i Führung hat und der Stift i beim Heben von CE mitgenommen wird. Sobald jedoch das Holzende den Theil CE zu verlassen beginnt, sinkt letzteres allein herab, um die Säge zu verdecken, wohingegen wegen des Schlitzes s der vordere Schutztheil A oben bleiben kann und erst dann herabsinkt, sobald das Holzende nahe an die Schneidzähne der Säge gelangt. Um jedoch auch bei dicken Holzstücken eine genügende Sicherung von der Seite her zu erhalten, ist am Theil CE ein besonderes Schlieſsstück F, welches bei x drehbar ist, angebracht. Das Schlieſsstück F hat den Zweck, dann die Kreissägezähne zu verdecken, wenn Theil C E niedergegangen und Vordertheil A noch wegen des in der Säge befindlichen Holzes gehoben ist. Das Schlieſsstück F wird zwar gleichzeitig mit Theil CE gehoben, kann jedoch, weil um x drehbar, nach der Säge zu herabfallen und die Zähne nach der Seite hin verdecken. Zur geeigneten Führung ist Schlieſsstück F mit dem stielartigen Ende b versehen, das sich zwischen den oberen Schienen von C führt. Der hintere Schluſstheil A folgt ebenfalls der Bewegung durch das zu schneidende Holzstück, wird von demselben erst dann selbständig für sich gehoben, wenn es darunter tritt, während der Vordertheil A schon gehoben ist, wie andererseits die Vorder- und Hintertheile AA ohne Rücksicht zu einander jedes für sich herabsinken, wenn das Holzende unter ihnen durchgeschoben ist. Laubsägemaschinen. Die Laubsägen mit ungespanntem Sägeblatt, über welche im letzten Bericht bereits gesprochen wurde, sind weiter vervollkommnet worden. Die deutsche Nähmaschinenfabrik von Jos. Wertheim in Frankfurt a. M. (* Zusatz D. R. P. Nr. 48786 vom 16. Januar 1889) bringt zur Führung des Blattes die in Fig. 13 dargestellte Ausführung in Vorschlag. Bei ungespannten, einfach oder doppelt gezahnten Sägeblättern von biconcavem Querschnitt kommt es häufig vor, daſs bei starkem Druck gegen das Arbeitsstück ein Klemmen in den Führungen eintritt, das eine starke Erhitzung und Abnutzung des Blattes zur Folge hat. Um diesem Uebelstande abzuhelfen, wird das doppelt oder einfach gezahnte Sägeblatt a an einer Längsseite mit einer Nuth b bezieh. b1 von dreieckiger, bezieh. rechteckiger Form versehen, während die obere und untere Führung d einen den Nuthen entsprechenden Ansatz c bezieh. c1 erhält, welcher in der Nuth beim Arbeiten des Blattes gleitet. Durch diese Construction kann die Krümmung der Führungen nach dem Blatte zu möglichst gering gemacht werden und ist die Verwendung von Sägen mit geringerer Blattbreite möglich. Dieselbe Firma gibt die in Fig. 14 abgebildete Laubsägemaschine an, deren ungespanntes Sägeblatt eine verstellbare obere und eine feste untere Führung erhält (D. R. P. Nr. 47648 vom 14. Juli 1888). An dem vorderen Ende des Gestelles a ist ein Hohlprisma b angeschraubt; in demselben befindet sich die auf- und abwärtsgehende Stange c, welche mit Löchern d versehen ist, in welche das hakenförmig umgebogene Ende des Laubsägeblattes f gesteckt ist; die Stange e erhält ihre Auf- und Abwärtsbewegung durch eine an ihrem oberen Theile angebrachte offene Kurbelschleife g, welche über einen Zapfen h greift, der auf der von der Maschinenwelle betriebenen Scheibe k befestigt ist. Diese Kurbelschleife g ist noch mit einer Gegencurve versehen, dieselbe dient zum Ausrücken der Säge, was durch entgegengesetztes Drehen der Welle bewirkt wird. Ferner ist in dem Hohlprisma b eine Führung l mit einer Nuth für den Rücken des Sägeblattes angebracht. Führung l ist mit einem Ansatz m versehen, welcher in dem Schlitz n der Verschluſsplatte gleitet und durch die Stellschraube o je nach der Dicke des Arbeitsstückes festgestellt werden kann. Ferner befindet sich an dem Gestell der Arbeitstisch p; derselbe ist um zwei am Gestell angebrachte Zapfen q drehbar angeordnet, so daſs man demselben eine beliebige Neigung geben kann. In der Mitte des Tisches befindet sich die feste untere Führung r für das Sägeblatt f, welche ebenfalls mit einer Nuth für den Rücken des Sägeblattes versehen ist. Neben dem Sägeblatte f ist im Gestell a ein kleines Kolbengebläse s angeordnet, das vom Kurbelzapfen h durch eine Kurbelschleife t in Thätigkeit gesetzt wird. Der Antrieb der Maschinenwelle kann durch irgend eine Vorrichtung, z.B. Riemenscheibe oder Rädervorgelege, von Hand oder einem beliebigen Motor erfolgen. In dem zugehörigen Zusatz (D. R. P. Nr. 48624 vom 3. Januar 1888) wird bei der das Blatt nur am Rücken schützenden verstellbaren unteren Führung eine Rolle oder Feder zur Sicherung des Blattes gegen Bruch beim Zurückziehen des Arbeitsstückes vorgelagert. Laubsägemaschine von A. Halmsteiner in Wien (D. R. P. Nr. 50904 vom 11. September 1889), Fig. 15. Auf der am Gestell g befestigten Tischplatte p befindet sich ein eiserner Bügel b, welcher eine Führung f für Bögen mit groſser Ausladung trägt, und an welchem auſserdem die drehbare und umlegbare Gegenhaltvorrichtung gelagert ist. Der ganze Laubsägebogen wird gerade geführt mit Hilfe von zwei Doppelkloben k, in welchen die Führungen f1 und f2 des Bogens auf und ab gleiten. Der Antrieb der Maschine erfolgt bei Fuſsbetrieb durch einen oder zwei auf der Achse a1 drehbar gelagerte Fuſstritte, welche in üblicher Weise durch Pleuelstangen s mit der Schwungradkurbel a2 verbunden sind. Von da erfolgt die Uebersetzung auf die Schnur- oder Riemenscheibe (oder Kettenrad), welche auf der Kurbelachse a3 festgekeilt ist, von deren gekröpfter Kurbel k eine Pleuelstange s1 die rotirende Bewegung der Kurbelachse a3 bei den Führungen des Laubsägebogens in eine auf und nieder gehende umsetzt. An dem Zapfen eines der Fuſstritte oder in anderer geeigneter Weise wird eine weitere Pleuelstange s2 angeordnet, welche die Bestimmung hat, einen unter der Tischplatte p angebrachten Blasebalg in Bewegung zu setzen, dessen Luftstrom durch ein Röhrchen r1, welches längs des Bügels b zu der Gegenhaltvorrichtung geführt ist, zu der Säge geleitet wird, um den beim Schneiden auftretenden und die Zeichnung verdeckenden Sägestaub wegzublasen. Ueber der Tischplatte p befindet sich bei Maschinen, welche auch für Einlegearbeiten dienlich sein sollen, eine weitere verstellbare Tischplatte p1, die auf der einen Seite in Gelenken cc drehbar und auf der Gegenseite durch eine Stellvorrichtung m in kleinen Winkeln verstellbar und feststellbar angeordnet ist. Durch diese Schiefstellung des Tisches, wobei der Sägenschnitt vollständig senkrecht bleibt, wird bei Einlegearbeiten ein genauer, aber schiefer Schnitt erzielt, wodurch bei den nachher in einander zu passenden ausgeschnittenen Stücken die von der Sägedicke abhängigen Fugen bis auf das geringste Maſs vermindert werden. Die Gegenhaltvorrichtung besteht aus einem in der Höhe verstellbaren Fuſs, welcher die Säge gabelförmig umgibt. Spannvorrichtung für Handsägen von G. Dyes in Schöneberg bei Berlin (D. R. P. Nr. 50309 vom 26. Juli 1889), Fig. 16. Zum Spannen der Handsäge dient ein excentrisch wirkender Hebel, welcher sich hierbei gegen die äuſsere Kante des einen Sägenschenkels legt und von der gegabelten Spannstange umfaſst wird. Ein Druck auf den Griff des Hebels genügt, die Säge zu spannen oder zu lösen. Die Spannstange a ist durch den Sägenschenkel hindurchgesteckt und wird hier durch einen Kopf gehalten. Das andere Ende der Stange ist mit Gewinde versehen und tritt durch die Gabel c hindurch, in welcher sie durch die Mutter d gehalten wird und mittels derselben genau eingestellt werden kann. Die Gabel greift über den Sägenschenkel b2 hinweg und nimmt den excentrischen Theil e1 des Hebels e auf. Der Excentertheil paſst genau in eine mit Metall f ausgefütterte Höhlung des Schenkels b2. Durch Andrücken des Hebels e an den Schenkel b2 gelangt der Excentertheil e1 mit seiner stärksten Stelle in die Gabel, wodurch die Säge gespannt ist. Durch Hochheben des Hebels e tritt der schwächere Theil unter die Gabel, wodurch die Spannung der Säge gelöst wird.

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