Titel: | Von der Deutschen Allgemeinen Ausstellung für Unfallverhütung in Berlin 1889. |
Fundstelle: | Band 277, Jahrgang 1890, S. 488 |
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Von der Deutschen Allgemeinen Ausstellung für
Unfallverhütung in Berlin 1889.
(Fortsetzung des Berichtes Bd. 276 S.
385.)
Mit Abbildungen auf Tafel
26 und 27.
Deutsche Allgemeine Ausstellung für Unfallverhütung in
Berlin.
Die Fahrstühle.
Die statistischen Mittheilungen des Reichsversicherungsamtes weisen nach, daſs die
durch die Fahrstühle hervorgerufenen Unfälle äuſserst zahlreich sind, daſs sonach
die Fahrstühle zu den gefährlichsten Fabrikeinrichtungen zu zählen sind. Der
Wichtigkeit der Aufzüge entsprechend, war ihre Vorführung auf der Ausstellung sehr
reichhaltig. Eine groſse Zahl von Betriebssicherungen wurde von deutschen Firmen
zumeist in natürlichen Verhältnissen, von auswärtigen Fabrikanten gewöhnlich im
Modelle gezeigt. Leider scheiterte an dem Mangel eines besonderen Fahrstuhlhauses
die zunächst bestandene Absicht, die Fahrstühle genau zu prüfen und ihren
Sicherheitsgrad durch praktische Versuche zu ermitteln, wie dies in kleinerem
Umfange bereits vor 3 Jahren in Chemnitz seitens des sächsischen Müllerverbandes
geschehen war. Die allein betriebsfähige Vorführung von Fahrstühlen kann keinen
Maſsstab für ihren praktischen Werth bezüglich der Gefahrgröſse geben; hier können
nur ausführliche Versuche ein richtiges Urtheil gestatten.
Namentlich ist es nicht denkbar, über die vielfach angepriesenen Sicherungsmaſsnahmen
gegen Gefährdung durch den Fahrstuhl und mit demselben ohne praktische Versuche eine
richtige Anschauung zu gewinnen.
Es sei hier zunächst darauf hingewiesen, daſs der Professor an der königl.
Bergakademie in Freiberg, Hermann Undeutsch, auf
Anregung des dortigen
Bergamtsrathes Menzel und mit Unterstützung der
Freiberger Ober-Bergdirektion und des Maschinenfabrikanten Münzner in Obergrund, umfassende Versuche über die Frage angestellt hat:
„Wie groſs ist die Kraft, mit welcher ein auf einem
Fahrstuhle befindlicher Mann beansprucht wird, wenn das Seil reiſst und der
Fahrstuhl durch eine Fangvorrichtung aufgefangen wird?“ Undeutsch
hatte bei Ausführung seiner Versuche allerdings die Verhältnisse im Auge, wie sie
bei der Mannschaftsförderung in Bergwerken vorhanden sind; die Ergebnisse gelten
aber natürlich für jede Personenförderung durch Fahrstühle. Es ist bekannt, daſs man
letztere, um beim Seilriſs das Abstürzen zu vermeiden, mit Fangvorrichtungen
ausrüstet. Sobald aber der Fahrstuhl abgefangen wird, erhalten die in demselben
befindlichen Personen einen Stoſs, der so groſs werden kann, daſs eine schwere
Verletzung und auch wohl der Tod herbeigeführt wird. Undeutsch hat nun einen Apparat gebaut, mittels dessen diese Stoſswirkung
gemessen werden kann; ferner hat der Genannte durch Rechnungen praktisch wichtige,
die vortheilhafte Stellung und Stützung der Menschen auf dem Fahrstuhle und die
Festigkeit des letzteren betreffende Schlüsse gezogen und dann zahlreiche Versuche
mit Fangvorrichtungen in einem 14m hohen Thurme
angestellt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind in einer im Commissionsverlage
von Craz und Gerlach in Freiberg erschienenen Broschüre
niedergelegt. Im Wesentlichen wurden die bekannten Thatsachen bestätigt. Die
Fangvorrichtung dürfe nicht plötzlich wirken, sondern müsse allmählich die
Geschwindigkeit des fallenden Fahrstuhles bremsen und denselben zur Ruhe kommen
lassen; ferner wird die Stoſswirkung auf die Personen gemindert, wenn der Boden des
Fördergestelles mit einer Seegras- oder Roſshaarmatratze, mit Stroh, Heu, Lohe, Sand
bedeckt wird und die Mannschaft sich darauf in Kniebeuge, mehr auf die Fuſszehen,
stellt. Die anderen Ergebnisse betreffen die günstigsten Verhältnisse der
abzufangenden Last, der Fördergeschwindigkeit, der Construction der Fangvorrichtung,
des Fahrstuhles und dessen Aufhängung am Seile. Natürlich können diese Versuche
nicht allgemein gelten; es würde also nothwendig sein, für die verschiedenen
Constructionen mittels des Undeutsch'schen Apparates
die günstigsten Verhältnisse zu ermitteln.
Undeutsch empfiehlt am Schlusse seiner Ausführungen die
Aufsetzvorrichtung von Haniel und Lueg in Düsseldorf.
Es ist bekanntlich zweckmäſsig, den Fahrstuhl an denjenigen Stellen des Schachtes,
an welchen die Beladung bezieh. Entladung erfolgt, fest aufzusetzen, damit die bei
vorgenannter Arbeit meist erfolgenden Stöſse von dieser Aufsetzvorrichtung
aufgenommen werden und nicht das Seil beanspruchen. Wenn nun der Fahrstuhl wieder
abwärts gehen soll, so müssen die Theile, auf welche er sich gesetzt hat,
zurückbewegt werden. Je nach der Construction der Aufsetzvorrichtung geschieht
dieses Zurückziehen durch Handhebel so, daſs der Fahrstuhl unmittelbar aus der
vorher abgestützten Lage
niedergehen kann oder daſs er vorher etwas gehoben werden muſs, um die abstützenden
Theile aus dem Schachtquerschnitte herausbringen zu können. Dieses Anheben wird aber
stets einen Stoſs ergeben, der insbesondere das Seil im Aufhängepunkte des
Fahrstuhles gefährlich beansprucht. Es wird also die erstgenannte Art der
Aufsetzvorrichtungen der zweiten vorzuziehen sein. Zu dieser ersteren Art gehört die
von Haniel und Lueg ausgestellte Einrichtung, bei
welcher durch einen Handhebel vier Stützen mit geringer Kraftanwendung zurückgezogen
werden können, so daſs dann der Fahrstuhl unmittelbar sinken kann. – Aehnliche
Aufsetzvorrichtungen finden sich auch an anderen auf der Ausstellung gezeigten
Fahrstuhlschächten.
Ueber die zweckmäſsigste Construction von Fangvorrichtungen hat auch der
Civilingenieur F. Pelzer in Dortmund wichtige
Ermittelungen angestellt, welche sich in der Zeitschrift Stahl und Eisen, 1886 Nr. 4, veröffentlicht finden. Diese Untersuchungen
führten den Genannten zu einer von ihm auch ausgestellten Fangvorrichtung, bei
welcher an dem Fahrstuhle gezahnte Excenterscheiben derart drehbar gelagert sind,
daſs bei einem Abreiſsen des Seiles dieselben durch zur Wirkung kommende Federn
gedreht werden und dadurch sich gegen die hölzernen Führungsbalken (Spurbalken)
pressen, indem je zwei der Excenter einen solchen Balken zwischen sich fassen. Die
Scheiben sind an ihrem Umfange so geformt, daſs sie beim Beginne des Fangens sich
schnell bis auf eine mäſsige Tiefe in die Spurlatten einpressen, ihr weiteres
Eindringen aber dann ganz allmählich bewirken, so daſs der Fahrstuhl langsam zur
Ruhe kommt, die Stoſswirkung auf die in demselben befindlichen Personen also gering
wird.
Aufzüge der Berlin-Anhaltischen
Maschinenbau-Actiengesellschaft in Berlin-Moabit.
Die von der Berlin-Anhaltischen
Maschinenbau-Actiengesellschaft zu Berlin-Moabit ausgestellte Aufzuganlage
umfaſst in einem schmiedeeisernen 14m hohen
Aufzugthurme einen Personenaufzug mit indirekt wirkendem Hebezeuge für
Druckwasserbetrieb und einen Waarenaufzug mit Aufzugmaschine für Riemenbetrieb und
750k gröſster Förderlast.
Beide Aufzüge sind mit allen, den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden
Verschluſs- und Schutzvorrichtungen versehen und sollen im Nachstehenden durch
Abbildung und Beschreibung näher erläutert werden.
Personenaufzug.
Die allgemeine Anordnung des Personenaufzuges ist aus Fig. 1 Taf. 26
ersichtlich. a ist das indirekt wirkende Hebezeug, b ist die mit den Kolbenstangen verbundene
Doppelseilrolle für die beiden Förderseile gg, welche
mit dem einen Ende an der Fahrschachtconstruction, mit dem anderen an dem Fahrkorbe
befestigt sind, c ist die an dem Aufzugcylinder befestigte
Steuervorrichtung mit Ein- und Ausgangsstutzen für das Druckwasser, sowie mit
Verbindung mit dem unteren und oberen Ende des Druckcylinders a. d ist der Fahrkorb, in welchem sich der mit dem
Steuerkolben durch das Seil ohne Ende e verbundene
Steuerhebel f befindet.
a) Hebevorrichtung. Das mit Druckwasser betriebene
Hebezeug (Fig.
2), welches senkrecht in dem Fahrschachte selbst oder in dessen Nähe
aufgestellt werden kann, besteht aus einem mit zwei kräftigen Ständern auf dem
Fundamente ruhenden Cylinder a, in welchem sich ein mit
zwei Kolbenstangen versehener Arbeitskolben bewegt. Die Stangen gehen durch den
oberen Cylinderdeckel, tragen zunächst eine Anzahl Gegengewichtsplatten b und am oberen Ende eine Doppelseilrolle c, über welche die beiden Förderseile d geführt sind. Diese Doppelseilrolle wirkt als lose
Flaschenzugrolle, wodurch der Arbeitskolben zwar den doppelten Druck der zu hebenden
Last auszuüben, aber auch nur den halben Weg des Fahrkorbes zurückzulegen hat. Zur
Begrenzung der tiefsten Kolbenstellung sind auf dem oberen Cylinderdeckel vier
Gummipuffer ee angebracht, auf welche sich die
Gegengewichte b in der untersten Kolbenstellung
aufsetzen, wodurch der Stillstand des Kolbens, sowie des Fahrkorbes veranlagst wird.
Die Gegengewichte b dienen in Verbindung mit dem
Kolbengestänge und der Doppelseilrolle c zum
Ausgleichen des Eigengewichtes des Fahrkorbes.
An dem unteren Theile des Druckcylinders a ist die
Steuerung f angeschraubt, deren Steuerkolben durch
einen besonderen Steuerhebel in dem Fahrkorbe durch Seil ohne Ende bewegt wird und
durch aufgelegte Gewichte h noch beschwert werden kann.
Der Steuercylinder steht mit der unteren und durch das Verbindungsrohr g auch mit der oberen Seite des Druckcylinders a in Verbindung und hat auſserdem noch je einen Stutzen
für den Ein- und Austritt des Druckwassers.
Die Steuerung f ist so construirt, daſs für den Aufgang
des Fahrkorbes Druckwasser durch das Verbindungsrohr g
über den Arbeitskolben geführt wird, während das Wasser unter dem Kolben durch den
Austrittsstutzen der Steuerung abflieſst und durch seine Saugwirkung den Druck auf
den Kolben unterstützt. Wird der Steuerkolben so gestellt, daſs der Fahrkorb
niedergeht, dann tritt das über dem Arbeitskolben befindliche Druckwasser durch das
Verbindungsrohr g auf die untere Kolbenseite über und
regelt gleichzeitig die Niedergangsgeschwindigkeit des Fahrkorbes.
b) Fahrkorb mit Geschwindigkeitsbremse, Steuerung und
Fangvorrichtung. Der Fahrkorb des Personenaufzuges (Fig. 3) besteht aus einem
schmiedeeisernen Gestelle, an welchem sich die Fang- und Führungsvorrichtungen
befinden, und in welches die hölzerne Fahrzelle eingebaut ist. Die Führung des
Fahrkorbes erfolgt an hölzernen Säulen, die zur Vermeidung des Verziehens aus
mehreren Längsstücken zusammengebolzt sind.
An dem Fahrkorbe befinden sich zwei Sicherheitsvorrichtungen, welche im Stande sind,
dieser Aufzugconstruction unbedingte Sicherheit im Betriebe zu gewähren und Unfälle
durch Reiſsen der Förderseile oder zu schnellen Niedergang des Fahrkorbes
auszuschlieſsen.
Die eine Schutzvorrichtung besteht aus einer unmittelbar mit den beiden Förderseilen
in Verbindung stehenden Keilfangvorrichtung, welche überhaupt schon zum Eingriffe
kommt, wenn sich das eine der beiden Förderseile nur über ein gewisses Maſs hinaus
dehnt, so daſs ein thatsächliches Abreiſsen desselben zur Einleitung der Fangwirkung
gar nicht erforderlich ist. Zu diesem Zwecke ist der Fahrkorb an einem Wagebalken
a aufgehängt, an welchen die beiden Förderseile b angreifen. Neben dem Wagebalken a liegt eine Welle c,
welche durch entsprechende Hebel d und Zugstangen e mit den unteren Hebeln f
und den in den unteren Führungsstücken des Fahrkorbes befindlichen Fangkeilen g in Verbindung steht, während zwei auf der Welle c befestigte Hebel h sich
oben auf den Wagebalken a legen und in dessen
Mittellage die Fangkeile g auſser Eingriff halten.
Sobald sich das eine der beiden Seile über eine gewisse Grenze hinaus verlängert,
nimmt der Wagebalken a eine schräge Stellung ein,
drückt den einen der Hebel h in die Höhe und zieht
durch Drehung der Welle c mittels der Hebel d und f und Zugstangen e die beiden Fangkeile g
hoch, so daſs sie sich zwischen die Führungsstücke des Fahrkorbes und die
Seitenführungen festklemmen und den Fahrkorb aufhalten. Hierdurch wird der Korb so
lange auſser Betrieb gehalten, bis das verlängerte Förderseil entweder nachgespannt
oder durch ein neues ersetzt und die wagerechte Lage des Balkens a wieder hergestellt worden ist, worauf durch einfaches
Hochfahren des Fahrkorbes die Fangvorrichtung sich löst und in ihre ursprüngliche
Lage zurückgeht.
Die zweite Schutzvorrichtung an dem Fahrkorbe besteht aus einer
Geschwindigkeitsbremse i, welche durch einen Hebel l mit einer der vorstehenden genau entsprechenden
Keilfangvorrichtung m n o p r auf der anderen Seite des
Fahrkorbes verbunden ist. Diese Geschwindigkeitsbremse hat den Zweck, einen zu
schnellen Niedergang des Fahrkorbes zu verhindern und bei Ueberschreitung einer
bestimmten Niedergangsgeschwindigkeit die Fangvorrichtung zum Eingriffe zu bringen,
den Fahrkorb also aufzuhalten.
Die Geschwindigkeitsbremse i ruht lose oben auf dem
Fahrkorbe, gleitet an der einen Führungssäule und wird durch besondere Federn auf
den Fahrkorb niedergezogen, während die Mittelachse der Bremse durch ein an
besonderen Zahnstangen der einen Führungssäule auf und nieder rollendes Zahngetriebe
in Umdrehung versetzt wird. Ueberschreitet der Fahrkorb die zulässige gröſste
Niedergangsgeschwindigkeit, für welche die Bremse i
eingestellt ist, dann wird die Mittelachse der letzteren in den seitlichen Gehäusen
kk gebremst; die ganze Geschwindigkeitsbremse nimmt
eine verzögerte Bewegung an und hält dadurch die Fangkeile r mittels Welle m, Hebel l n p und Zugstangen o
auf, so daſs die Fangkeile durch den niedergehenden Fahrkorb an die Seitenführungen
gepreſst werden und ihrerseits nunmehr den Fahrkorb zum Stillstande bringen. Sobald
der Korb wieder hochfährt, löst sich die ganze Brems- und Fangvorrichtung wieder und
kehrt in ihre ursprüngliche Lage zurück.
Die in dem Inneren der Fahrzelle angeordnete Steuerung, welche durch ein Seil ohne
Ende mit dem Steuerkolben in dem Aufzugcylinder in Verbindung steht (vgl. allgemeine
Anordnung des Personenaufzuges, Fig. 1) besteht aus zwei
Hebeln s s1, welche auf
gemeinschaftlicher Mittelachse sitzen und gegen einander unter gewissen Winkeln
verdreht und in dieser Lage gekuppelt werden können. Der vordere Hebel s ist der eigentliche Steuerhebel mit einem
verschiebbaren und aus dem Fahrkorbe herausragenden Nocken t, während der hintere Hebel s1 zur Befestigung des Steuerseiles u dient und an einem besonderen Segment mit Kimmen die
Einstellung des Steuerhebels für ein beliebiges Stockwerk gestattet. Die Anzahl der
Kimmen entspricht auf jeder Seite des Segmentes genau der Anzahl Zwischenstockwerke,
welche durchfahren werden, die Kimmen der einen Seite des Segmentes gelten dabei für
den Aufgang, die der anderen Seite für den Niedergang und die mittelste Kimme
gemeinschaftlich für das unterste und oberste Stockwerk. Auſserdem sind für jedes
Stockwerk besondere Ausrückcurven im Fahrschachte angebracht, an welchen der Nocken
t des Steuerhebels s
anläuft, wodurch eine selbsthätige Ausrückung erzielt wird.
Die Ausrückcurven sind in senkrechter Richtung gegen einander um ein bestimmtes Maſs
versetzt; sowohl hierdurch, wie auch durch die Verstellbarkeit des Steuerhebels s auf dem Kimmensegment des Hebels s1 ist die Möglichkeit
geschaffen, die Steuerung für jedes beliebige Stockwerk einstellen zu können und
dort eine selbsthätige Ausrückung durch den Fahrkorb zu erzielen. Auch wird durch
die Ausrückcurven ein vollkommen stoſsfreier und allmählich eintretender Stillstand
des Fahrkorbes erreicht.
c) Schachtthüren. Die Thüren für den Fahrschacht des
Personenaufzuges sind mit Verschlüssen versehen, welche von innen durch eine Klinke,
von auſsen aber nur durch einen besonderen Schlüssel geöffnet werden können, und
haben auſserdem selbsthätige Zuwerfevorrichtungen, durch welche die geöffneten
Thürflügel beim Loslassen geschlossen werden.
Warenaufzug.
a) Aufzugmaschine. Die Aufzugmaschine ist mit
Schneckenradbetrieb versehen, hat selbsthätig wirkende Bremse für den Stillstand des
Fahrkorbes und
selbsthätige für den höchsten und tiefsten Stand des Fahrkorbes genau einstellbare
Ausrückung.
Die Aufzugmaschine besteht im Wesentlichen aus einem vollständig geschlossenen
Gehäuse a (Fig. 4), in welchem sich
der Schneckenradtrieb b für die Welle der Windetrommel
c befindet, und dem guſseisernen mit dem Gehäuse
a verschraubten Rahmen d, welcher zur Aufnahme der ganzen übrigen Theile dieser Aufzugmaschinen
dient. Die Trommel welle ist am äuſseren Ende noch in einem besonderen Hängebocke
e gelagert, welcher durch Zwischenstege f mit dem Schneckenradgehäuse a starr verbunden ist, wodurch eine feste Rahmenverbindung hergestellt und
eine sehr sichere und feste Lagerung für die Trommelwelle erzielt wird. Die
Aufstellung dieser Aufzugmaschinen ist in Folge dessen leicht und sicher
auszuführen.
In dem Rahmen d ist zunächst die Schneckenwelle mit den
drei Riemenscheiben g g1
g2 gelagert, von
welchen g fest, g1 und g2 aber lose auf der Welle sitzen, und zwar erstere
für den breiten, gewöhnlich offen laufenden Aufgangsriemen, letztere für den
schmalen, meist gekreuzten Niedergangsriemen. An der einen Seite des Rahmens sind
die Riemengabeln hh1
drehbar angebracht, welche durch einen besonderen Curvenmuff i abwechselnd nach der mittleren festen Riemenscheibe g verschoben werden können. Der Curvenmuff i erhält mittels Zahnradübersetzung seine Bewegung
durch die Seilrolle k, welche durch Drahtseil mit der
in dem Fahrschachte befindlichen Ausrückstange in Verbindung steht, bei Verschiebung
der letzteren eine entsprechende Drehung ausführt und die Riemengabeln hh1 in entsprechender
Weise bewegt. Die Seilrolle k steht ferner durch
Zahnradübersetzung mit dem zur selbsthätigen Ausrückvorrichtung der Maschine
gehörigen Segment l in Verbindung. In diesem liegt eine
Schraubenspindel m, welche durch
Schneckenradübersetzung in dem kleinen Gehäuse n an dem
Rahmen d von der Hauptschneckenwelle der Aufzugmaschine
mit in Umdrehung versetzt wird und sich je nach der Umdrehungsrichtung in dem
Segment l vor und zurück schraubt. Auf der Spindel m sitzen besondere Knaggenmuttern oo, deren Vorsprünge mit solchen an dem Zahnsegment l übereinstimmen. Diese Muttern werden für die höchste
und tiefste Stellung des Fahrkorbes genau eingestellt und bezwecken in dieser
Stellung eine selbsthätige Ausrückung der Maschine, so daſs ein Ueberfahren der
Endstellung des Fahrkorbes unmöglich ist und auch bei erfolgtem Seilbruche die
Aufzugmaschine nur bis zu der eingestellten Endstellung weiterlaufen kann.
Zur Sicherung des sofortigen Stillstandes bei Ausrückung der Aufzugmaschine ist an
dem Rahmen d noch ein besonderer Bremshebel p mit Bremsgewicht r
angeordnet, welcher durch ein Curvenstück s auf
gleicher Achse mit dem Ausrückmuffe i bewegt wird. Der
Bremsbacken des Hebels p legt sich bei Ausrückung der
Aufzugmaschine gegen die
mittlere feste Riemenscheibe g und verursacht den
sofortigen Stillstand der Schneckenweile, während bei Einrückung der Aufzugmaschine
der Bremshebel p gelöst wird, so daſs sich die
Schneckenwelle und Riemenscheibe g frei drehen
können.
b) Fahrkorb mit Keilfangvorrichtung (Fig. 5a und b). Der
Fahrkorb ist vollständig aus Schmiedeeisen hergestellt, hat einen Belag von Holz, an
den Seiten Schutzgitter von starkem Drahtgewebe und oben eine hölzerne Schutzdecke,
welche herausnehmbar ist. Die ganze Construction des Fahrkorbes ist so leicht als
möglich gehalten.
Die Führung des Fahrkorbes erfolgt an Seitenführungen von ⊏-Eisen, an welche gleichzeitig auch die Fangvorrichtung angreift und beim
Reiſsen des Förderseiles ein Festklemmen des Fahrkorbes an die Seitenführungen
verursacht. Die einfache und unbedingt sichere Fangvorrichtung besteht aus den zu
beiden Seiten angeordneten und in den unteren Führungsstücken des Fahrkorbes
gleitenden Fangkeilen aa, welche durch Zugstangen bb mit den Hebeln cc
verbunden sind. Letztere greifen mit ihren inneren Enden an einen Bügel d, welcher den oberen Querträger e des Fahrkorbes und eine darunter liegende kräftige
Blattfeder f umfaſst. An diesem Bügel d ist in einer guſseisernen Glocke g auch das Förderseil h
befestigt.
Die Wirkung der Fangvorrichtung ist derartig, daſs, sobald das Förderseil h reiſst, die Blattfeder f
sich sofort nach unten durchbiegt, den Bügel d
herunterzieht und durch Drehung der Hebel cc, die Keile
aa mittels der Zugstangen bb so weit hochzieht, daſs sie sich zwischen die unteren Führungsstücke
des Fahrkorbes und die ⊏-Seitenführungen festklemmen und
den Fahrkorb sofort aufhalten. Der ganze Vorgang der Fangwirkung tritt beim Reiſsen
des Förderseiles so schnell ein, daſs der Fahrkorb überhaupt nicht zu Fall kommen
und eine beschleunigte Abwärtsbewegung einnehmen kann. Das Festklemmen an den
Seitenführungen geschieht auſserdem fast stoſsfrei und wird durch erhöhtes Gewicht
des Fahrkorbes, also bei Förderung von Lasten, noch entsprechend verstärkt. Die
Wirkung der Fangvorrichtung ist also unter allen Umständen eine unbedingt sichere
und zuverlässige.
Die Lösung der Fangvorrichtung erfolgt nach Wiederanschluſs des Förderseiles durch
einfaches Hochziehen des Fahrkorbes, wobei die einzelnen Theile der Fangvorrichtung
sofort in ihre ursprüngliche Lage zurückkehren.
c) Steuerstange mit Stellvorrichtung. Schachtverschluſsthüren
mit Verriegelungen (Fig. 6). Die Steuerung des
Warenaufzuges erfolgt durch eine besondere Steuerstange a, welche an dem ganzen Fahrschachte entlang geführt ist und durch einen
in jedem Stockwerke angebrachten Hebel b verstellt
wird.
Die Stange a steht durch ein über entsprechende
Leitrollen geführtes Drahtseil mit der Ausrückvorrichtung der Aufzugmaschine in Verbindung und wird
durch ein an der Aufzugmaschine angebrachtes Gegengewicht vollständig ausbalancirt,
so daſs bei dem Ein- und Ausrücken des Aufzuges nur der geringe Widerstand zu
überwinden ist, welchen die Verschiebung der Riemen und die Ausrückung des
Bremshebels an der Aufzugmaschine erfordert.
Um die Steuerung so einstellen zu können, daſs sich der Fahrkorb in einem bestimmten
Stockwerke selbsthätig ausrückt, sind in den einzelnen Stockwerken besondere
Stellvorrichtungen defg, durch welche die Steuerstange
gedreht werden kann, sowie auf der letzteren Anstoſsfinger h angebracht. Diese Finger sitzen in senkrechter Richtung so auf der
Stange, daſs bei entsprechender Drehung derselben stets nur ein solcher nach dem
Fahrschachte zu gestellt und von einem an dem Fahrkorbe befestigten Ausrückfinger
zur Verschiebung der Stange erfaſst werden kann. An dem Handgriffe d der Stellvorrichtung befindet sich noch ein Zeiger
mit zugehörigem Zifferblatte, nach welchem die genaue Einstellung der Steuerung für
ein bestimmtes Stockwerk leicht auszuführen ist. Gleichzeitig kann man an diesem
Zifferblatte auch sofort erkennen, in welchem Stockwerke sich der Fahrkorb befindet,
so daſs diese Stellvorrichtung zugleich auch eine zuverlässige Anzeigevorrichtung
für die Stellung des Fahrkorbes bildet.
Die Schachtverschluſsthüren sind mit einer Verriegelungsvorrichtung für die
Steuerstange versehen, welche so construirt ist, daſs schon bei dem Herunterdrücken
des Thürdrückers i eine Verschiebung der Riegel kk1 und Feststellung
der Steuerstange erfolgt. Wird die Thür dann geöffnet, so schiebt sich der Riegel
k1 noch weiter
zwischen die zur Feststellung auf der Steuerstange sitzenden Stellringe. Das Schloſs
an den Schachtthüren ist so construirt, daſs die geöffnete Thürklinke nicht früher
geschlossen werden kann, als bis die Thür fest zugedrückt worden ist, so daſs also
die Verriegelung der Steuerstange auch erst in diesem Augenblicke gelöst wird.
Ueber der Thürklinke an den Schachtverschluſsthüren ist eine zweite Verriegelung l angebracht, welche den Zweck hat, die Schachtthüren
so lange verschlossen zu halten, als der Fahrkorb nicht in dem betreffenden
Stockwerke ist. Die Verriegelung wird, sobald der Korb in dem Stockwerke ankommt,
durch ein an ihm befindliches Curvenstück zurückgeschoben, worauf die Thür geöffnet
werden kann. Wenn nach Schlieſsung der Schachtthüre der Fahrkorb das Stockwerk
verläſst, wird durch die Verriegelung l auch sofort die
Klinke des Thürschlosses verriegelt und ein Oeffnen der Thür unmöglich gemacht.
Aufzüge von M. Martin in
Bitterfeld.
Das Charakteristische der Construction besteht in Folgendem:
1) Der Fahrstuhlbetrieb ist durch Seil ohne Ende hergestellt; zufolge dessen keine
Geschwindigkeitsveränderung stattfindet.
2) Behufs Regulirung der Geschwindigkeit beim Abwärtsgange des Fahrstuhles ist die
Bremse durch Regulator beeinfluſst.
3) Die Einrückung des Fahrstuhles für den Betrieb, sei es nach ober- oder unterhalb,
ist derartig, daſs die Zugseile und Hebel in der eingerückten Stellung fest stehen
bleiben, es also nicht erforderlich ist, solche während der Fahrt in Händen zu
halten.
4) Die Fahrstuhlöffnung wird durch eine Stange verschlossen, welche für die Benutzung
des Fahrstuhles, d.h. für das Besteigen bezieh. Befrachten desselben, zu heben, und
für die Inbetriebsetzung des Stuhles wieder in ihre abschlieſsende Stellung
zurückzubringen ist. Bei so nicht verschlossener Fahrstuhlöffnung ist der Antrieb
gesperrt.
5) Der Abschluſs des Fahrstuhlschachtes auf der Zugangsseite geschieht nicht durch
Thüren, sondern durch Gitterwerk aus elastischem Stoffe oder aus geschlossenem
Zeugstoffe, wie Leinwand, Gurtgewebe o. dgl., welcher, die Stuhlöffnung frei
lassend, stets die sämmtlichen Etagen gegen den Schacht abschlieſst.
6) Ohne daſs besondere Vorrichtungen erforderlich sind, rückt sich der Fahrstuhl in
höchster Stellung selbst aus und bleibt in niedrigster Stellung, d. i. beim Berühren
des Fuſsbodens, stehen.
7) Ebenso bedarf es keiner weiteren Vorrichtung, um in jeder Etage sofort zu
erkennen, wo sich der Stuhl gerade befindet.
8) Die Sicherheit gegen Unfall durch Seilbruch ist eine dreifache, und zwar einmal
durch Anwendung mehrfacher Tragseile für den Fahrstuhl, sowie ferner durch
Verwendung einer Fangvorrichtung, welche vom Stuhle aus jederzeit willkürlich in
Function zu setzen ist, als auch beim Reiſsen der Seile selbsthätig sicheres Fangen
des Stuhles veranlaſst und ohne Stoſs wirkt.
Durch die Buchstaben a bis h (Fig.
7 und 7a) ist der dargestellte Betrieb des Fahrstuhles bezeichnet und ist die
festgelagerte, continuirlich drehende Antriebs-Transmissionswelle mit dem treibenden
Keilrade b versehen. Die zweite Welle trägt das zu
treibende Keilrad d und zwei sogen. Klemmseilscheiben,
welche als Träger der Seile ohne Ende, mit denen der Fahrstuhl A selbst fest verbunden ist, den Auf- und Abtrieb des
letzteren vermitteln. Diese Seile ohne Ende, deren zwei oder mehr zur Anwendung
kommen können, wovon jedes die nöthige Tragfähigkeit besitzt, sind über die im
unteren Theile des Fahrstuhlschachtes liegenden Spannrollen geführt und ist ein
Gegengewicht S in dieselben eingeschaltet.
Mit der vorstehend bezeichneten Fahrstuhl winde ist eine durch Regulator beeinfluſste
Bremse verbunden, wodurch die Geschwindigkeit des herabgehenden Fahrstuhles nach
Belieben regulirt werden kann. Diese Bremse besteht aus einem einfachen, drehbar
befestigten Bremsklotz d1, welcher in die Vertiefungen des Keilrades d paſst und durch Einsenken in dieselben hemmend wirkt. Der Regulator wird
von der Keilradwelle
mittels Kettenvorgeleges angetrieben und wird durch das an der getriebenen
Kettenrolle befindliche Klinkrad l nur beim
Abwärtsgehen des Stuhles in Bewegung gesetzt. Tritt hierbei eine plötzliche Hemmung
des Fahrstuhles, sei es durch Arretirung oder Ankunft in tiefster Stellung ein, so
läuft sich der Regulator ruhig aus, so lange die Beharrung seiner Schwungkraft
dauert. Nur der Einfluſs auf die Bremse hört mit dem Momente der Arretirung auf.
Das In- und Auſserbetriebsetzen des Fahrstuhles wird durch Ein- und Ausrücken der
beiden Keilräder b und d
bewirkt, welche durch Friction die Bewegung übermitteln. Dies In- und
Auſserfunctionsetzen genannter Räder geschieht durch Heben oder Senken der Hebel p, auf deren kurzen Schenkeln die Welle des getriebenen
Keilrades d gelagert ist. Die so zu ertheilende
Bewegung der Hebel p wird bewirkt durch die Schnur ohne
Ende q, wodurch die Rolle q1, sowie die mit dieser durch
Sperrstangen verbundene Rolle q2 in Rechts- oder Linksdrehung versetzt werden kann.
Durch die mittels der Sperrstangen s1s2 begrenzten Stellungen dieser Rollen wird das
Keilrad d einmal in das Keilrad b geschoben und andererseits in die Bremse d1. Erstere Lage bedingt das Aufwärtsgehen
des Fahrstuhles, letztere den Stillstand – eine Mittelstellung gibt den Stuhl frei
und gestattet so das Sinken desselben durch eigene Schwere, in welch letzterem
Falle, wie bereits erwähnt, der Centrifugalregulator die Bremse nur in soweit activ
erhält, als für die Hemmung der durch den freien Fall der Last bedingten
Geschwindigkeitsvergröſserung erforderlich ist. – Die Bewegung der Schnur ohne Ende
– der Zugleine – für das Inthätigkeitsetzen des Fahrstuhles kann von jeder Etage aus
vom Fahrstuhle selbst als auch von auſserhalb des Schachtes geschehen, und wird
durch das erwähnte Gesperre der Rollen q1 und q2 die Zugleine in jeder der gegebenen Stellungen so
lange festgehalten, bis dieselbe mittels der Hand wieder in Bewegung gesetzt
wird.
Um den genannten Hebel p nun auch festsperren zu können,
ist nachstehend beschriebene Vorrichtung angebracht. Dies Festsperren ist ungemein
wichtig, da während des Be- oder Entladens des Fahrstuhles der Arbeiter sicher sein
muſs, daſs ihm nicht der Fahrstuhl durch dritte Personen aus einer anderen Etage
vielleicht nur halb ent- oder beladen wieder entführt wird.
Um also dies zu vermeiden, ist an der Zugstangenseite des Fahrstuhles eine auf- und
abwärts drehbare Stange angebracht, welche an ihrem Drehpunkte mit einem
excentrischen Einschnitt versehen ist. In diesem Einschnitte wird während des
Drehens ein am Stuhle befestigter Klemmapparat, welcher die zu Seiten des
Fahrstuhles herabhängenden Zugseilenden umschlieſst, durch Auf- oder Abwärtsbewegung
der Stange in Function gesetzt, so daſs bei aufgehobener Stange, wo also erst die
Be- oder Entladung des Stuhles erfolgen könnte, derselbe nicht anderweitig in Betrieb gesetzt
werden kann. Nach geschehener Benutzung ist die Stange zu schlieſsen, d.h.
niederzudrehen und damit also der Stuhl wieder der beliebigen Benutzung
übergeben.
Der Abschluſs des Fahrstuhlschachtes auf der Zugangsseite zum Stuhle geschieht hier
in ganz eigenthümlicher Weise durch Leinwand, Netzwerk von Hanf, dünnen Draht oder
andersartige elastische Stoffe. Die Figur zeigt hier eine zwischen zwei Seilen an
den Abschluſsstellen befestigte Leinwand und ist diese einmal an der Schwelle des
Fahrstuhlgerüstes befestigt und an der vorderen Seite des Schachtes in der Weise
hochgeführt, daſs sie, dem Fahrstuhle die vordere Oeffnung frei lassend, solchen von
drei Seiten umspannt. Dieselbe geht oberhalb des Stuhles wieder senkrecht aufwärts,
bis sie über dem Schachte auf Rolle u befestigt endet.
Diese Rolle dient gleichzeitig nebst dem Sperrrädchen r
dazu, die betreffende Wand immer gespannt zu erhalten und so einen um so
gesicherteren Abschluſs zu geben. Am Fahrstuhle sind an den Punkten, wo diese Wand
solchen umspannt, Rollenführungen w, w1, w2, w3 angebracht, so daſs keinerlei Erschwerung im
Aufwärtsgange desselben stattfindet.
Trotz der bequemen Spannung dieser elastischen Wand wäre es möglich, daſs, wenn der
Stuhl ganz unten oder oben im Schachte sich befindet und viele Etagen vorhanden
sind, die dann ganz frei hängende Wand zu viel Elasticität erhielte und beim
Anpralle gegen dieselbe etwas stark federte. Um dies zu vermeiden, sind in jeder
Etage unter der Balkenlage einfache Winkelhebel x mit
unregelmäſsigen Schenkeln angebracht, welche, beim Passiren des Fahrstuhles bei
Seite gestoſsen, sich sofort wieder hinter die elastische Wand stellen und so ein
Zurückdrücken derselben stets verhindern.
Unter 6) der Constructionsbedingungen ist gesagt, daſs der Fahrstuhl in höchster
Stellung selbst ausrückt. Dies geschieht einfach dadurch, daſs die bei Beschreibung
der Sperrvorrichtung erwähnte Seilklemme an einen in diesem Seile an entsprechender
Stelle angebrachten Knoten y stöſst und so das Seil
hebt, wodurch der während des Betriebes erforderliche Eingriff der Keilräder b und d aufgehoben und der
Fahrstuhl auſser Betrieb gesetzt wird. In tiefster Stellung, also auf dem Fuſsboden
im Parterre angelangt, wird der Fahrstuhl, da er durch Seil ohne Ende seine Bewegung
erhält, jedesmal ohne Weiteres stehen bleiben und die Bewegung der Winde
aufhören.
Das unter 7) erwähnte Erkennen des Standes des Fahrstuhles erklärt sich dadurch, daſs
es nur erforderlich ist, an die den Fahrstuhl bewegenden endlosen Seile oder auch an
die elastische Wand für jede Etage verschiedene Zeichen anzubringen und man wird
stets auf den ersten Blick wissen, wo derselbe zu suchen ist.
Die unter 8) erwähnte Sicherheit gegen Unfall bei Seilbruch ist insofern eine
dreifache, als einmal jedes der beiden Triebseile für sich reiſsen kann, ohne zunächst
einen Einfluſs auf den Gang des Fahrstuhles zu äuſsern. Erst wenn sämmtliche Seile
gerissen, kommt die Fangvorrichtung zur Wirkung. Diese letztere besteht aus zwei
Keilen z, welche zu beiden Seiten des Fahrstuhles an
den Führungssäulen entlang gleiten, auf welche beim Reiſsen der Seile der frei
fallende Stuhl aufläuft. Dies geschieht ohne Stoſs und die Wirkung muſs eine
unbedingt sichere sein, weil die Keile z mit der
elastischen Wand durch das Hebelsystem a in Verbindung
stehen, welche bei Seilbruch vom frei fallenden Fahrstuhle in Spannung gesetzt wird,
da letzterer ohne Halt gleichsam in diese ihn umgebende Wand hineinfällt, und so die
eigene Schwere desselben als spannendes und die Keile festziehendes Moment wirkt.
Diese Fangvorrichtung ist in einer Hinsicht sicherer als die bis jetzt bestehenden,
da sie nicht von Federkraft abhängig ist, die bekanntlich unzuverlässig wirkt.
Auſser durch die elastische Wand können nun die Fangkeile auch jeden Augenblick
durch die schrägen Hebel angehalten werden, was, da selbige mit den Keilen
abbalancirt sind, durch den leisesten Druck oder Anziehen der am anderen Hebelende
angebrachten Schnur geschehen kann, so daſs man im Stande ist, jeden Augenblick vom
Stuhle aus diesen festzufangen, unabhängig vom Antriebe desselben. Diese letztere
Vorrichtung kann auch als sogen. Nothboden construirt werden, nöthig ist er
nicht.
Bei den Fangvorrichtungen, welche durch die Wirkung einer Feder die Bremsung mittels
Excenters bewirkten, war die Spannung der Feder noch zu viel abhängig von der
Belastung des Fahrstuhles, und da die gute Wirkung einer gespannten Feder gar zu
sehr von der gehörigen Kraft des Einschlagens der Excenter, als auch von der
Schnelligkeit derselben beim Seilbruch abhängig ist, so war es recht wünschenswerth,
letztere beliebig stark wählen zu können. Dies kann nur geschehen, sobald solche
unabhängig von der Gröſse der Belastung ist. Deshalb ist für die Spannung der Feder
ein Zwischenglied gegeben, aus einem auf der Rückwand des Fahrstuhles oder dessen
Boden festgelagerten Hebel bestehend. Am langen Arme dieses Hebels ist das Seil
bezieh. Kette, Gurt u.s.w. des Fahrstuhles befestigt, der kurze Arm aber dient als
Klinke eines Sperrrades p, welches letztere in Mitte
der Excenterwelle f befestigt ist. Die Drehung dieser
Welle, welche noch die Kraft der angespannten Federn in sich trägt, wird auf diese
Weise gesperrt, so lange die Last des Fahrstuhles an dem langen Hebelarme den Hebel
in der Sperrung festhält. Sobald der Fahrstuhl abreifst, wird die Sperrung sofort
frei und die Feder schlägt die Excenter ein. Da das Hebelverhältniſs beliebig groſs
hergestellt werden kann, so folgt, daſs mit der Last des Fahrstuhles eine beliebig
groſse Federkraft zu sperren ist, die Federn selbst müssen durch Drehung der
Excenter welle besonders gespannt werden.
In Fig. 8 ist
eine doppelte Fangvorrichtung, mit von einander unabhängigen Theilen dargestellt; der
Fahrstuhl mit einfacher Fangvorrichtung ist für Riemen oder Gurt, der doppelte für
Kette eingerichtet.
Die Fahrstuhlthüre wird selbsthätig ohne jegliches Zuthun des Arbeiters geöffnet und
geschlossen. Der Fahrstuhl gelangt nicht eher in Betrieb, als bis die Thür
geschlossen ist, während die Thür sich nicht früher öffnen kann, als der Fahrstuhl
zum Stillstande gelangt ist.
Die in Fig. 9
und 9a
dargestellte hydraulische Bremse hat den Zweck, eine in drehender Welle wirkende
Kraft oder Geschwindigkeitsleistung zu reguliren und nötigenfalls zu hemmen.
Dementsprechend dient selbige im vorliegenden Falle bei Anwendung auf Fahrstühle und
Winden dazu, eine an drehender Welle befestigte und sich abwärts bewegende Last
unter sehr gleichmäſsiger Geschwindigkeit herabsinken zu lassen, so daſs die
Fallgeschwindigkeit und die Abnahme der Umfangsgeschwindigkeit, wie beispielsweise
bei durch Riemen angetriebenen Fahrstühlen, ebenso wenig von Einfluſs werden kann,
wie innerhalb gewisser Grenzen eine Vergröſserung oder Verkleinerung der Last. Auf
der Lastwelle a ist ein scheibenförmiger Körper b mittels Feder und Nute befestigt, welcher mit
beispielsweise vier radialen Schlitzen von ungefähr der halben Länge seines Radius
versehen ist. In diese Schlitze werden die Bremsbacken c lose eingeschoben und an einem vollständigen Herausfallen bei Drehung
der Welle durch Gleiten in einer excentrischen Ausbohrung des den Körper b umschlieſsenden Gehäuses d verhindert. Oberhalb der excentrischen Ausbohrung findet sich in dem
Gehäuse noch ein sichelförmiger Raum vor, und dieser wird durch den Steg e in zwei Abtheilungen geschieden. Es ist ersichtlich,
daſs, wenn die hohlen Räume des Gehäuses d mit
Flüssigkeit ausgefüllt werden, eine Drehung der Wellen nicht stattfinden kann, da,
sei es, daſs die Welle nach rechts oder links bewegt werden soll, stets eine
Pressung der Flüssigkeit gegen den Steg e stattfinden
wird. Versieht man aber diesen Steg mit einer Oeffnung i, so kann eine Drehung der Welle erfolgen, und zwar um so schneller, je
gröſser diese Oeffnung gehalten wird. Hierauf beruht das Prinzip der Bremse, und ist
wohl ohne Weiteres einleuchtend, daſs durch Vergröſserung oder Verkleinerung der
Oeffnung im Stege e auch die Pressung der Flüssigkeit
und damit die Geschwindigkeit der Lastwelle geregelt werden kann. Dies geschieht nun
bei vorliegender Construction durch Drehung des Stellrades f an der Schraubenspindel g als der hier
einfachsten anwendbaren Anordnung; es kann aber diese Spindeldrehung eben auch durch
Regulator oder das Zugseil für die Inbetriebsetzung des Fahrstuhles bewirkt bezieh.
beeinfluſst werden, so daſs die Regulirung solcher Bremse nach jeder Richtung hin
ermöglicht werden kann.
Die Hähne bezieh. Schrauben o dienen dazu, um den
Bremskörper d mit Flüssigkeit zu füllen bezieh. zu
entleeren. Der Bremskörper d, welcher keine Bewegung
erhalten darf, muſs durch Verschrauben mit dem Lagerbocke der Welle vor Drehung gesichert werden und
auf der Welle selbst ist derselbe mittels Stopfbüchse abzudichten. Für vorliegenden
Fall, wo die Bremse nur nach einer Richtung, d.h. beim Abgange des Fahrstuhles, zu
wirken hat, ist in dem Stege e noch eine zweite
Oeffnung angebracht, welche durch eine Klappe n
abgeschlossen ist, die sich beim Aufwärtsgange des Fahrstuhles so weit öffnet, daſs
sich der Druck bezieh. die Pressung in der Bremse aufhebt. Beim Abwärtsgange
verschlieſst dagegen der Druck diese Oeffnung und die regulirbare Oeffnung i ist allein für die Bremsfähigkeit maſsgebend.
Briegleb, Hansen und Co. in Gotha stellten aus: 1) Einen Fahrstuhl für Personen mit patentirtem
Schraubenbetrieb. 2) Einen Fahrstuhl für Lasten mit
Sicherheitsvorrichtung gegen Kettenbruch und Einstürzen von Personen in den
Fahrschacht. 3) Verschiedene Sicherheitswinden, System
Stauffer-Megy und Stauffer-Henkel.
A) Der Fahrstuhl für Personen (Friedrich Hansen's Patent). Bei diesem Aufzuge wird der Fahrstuhl durch
zwei symmetrisch an zwei Seiten desselben angeordnete Schraubenspindeln auf und
nieder bewegt. Letztere werden unten durch eine
liegende Welle mittels Kegelräder und eines gekreuzten und eines offenen Riemens
angetrieben. Die Muttern der beiden Schraubenspindeln sind am Fahrstuhle gelagert
und erhalten durch eine einfache Vorrichtung eine der Bewegungsrichtung der
Schraubenspindeln entgegengesetzte Drehung. Hierdurch wird die Fahrgeschwindigkeit
verdoppelt. Diese Geschwindigkeitsverdoppelung macht es möglich, unter Erzielung der
üblichen Fahrgeschwindigkeit mit der Umlaufsgeschwindigkeit der Schraubenspindeln
innerhalb praktischer Grenzen bleiben und den Schraubengängen eine so geringe
Steigung geben zu können, daſs ein Niedergehen des Fahrstuhles nicht mehr
stattfinden kann, selbst wenn sämmtliche die Spindeln antreibenden Räder ausgerückt
oder gebrochen sein sollten.
Die Hubhöhe des ausgestellten Schraubenfahrstuhles beträgt 4m,6. Durch zweckmäſsige Verkuppelung mehrerer
Schraubenspindeln und Anbringen beweglicher Führungslager, lassen sich diese
Fahrstühle ohne Schwierigkeiten für jede beliebige Förderhöhe einrichten.
B) Der Fahrstuhl für Lasten. An diesem Fahrstuhle sind
zwei kalibrirte Krahnketten befestigt. Die eine führt zu einer Sicherheitswinde,
System Stauffer-Henkel, und dient zum Auf- und
Niederfahren, die andere Kette führt über einen Geschwindigkeitsregulator und dient
in Verbindung mit letzterem als Fangvorrichtung derart, daſs bei einem Bruche der
Lastkette dieser Regulator ein Niedergehen des Fahrstuhles mit einer gewissen,
mäſsigen und constanten Geschwindigkeit bewirkt.
Zur Verhütung des Hinabstürzens von Personen in den Fahrschacht ist die Anlage mit
einer Einrichtung ausgerüstet, welche die Ingangsetzung des Fahrstuhles unter allen
Umständen verhindert, so lange die nach dem Fahrschachte führenden Thüren nicht verschlossen sind, und welche das Oeffnen dieser Thüren
verhindert, so lange der Fahrstuhl im Auf- oder Niederfahren begriffen ist. Nur
diejenige Thür läſst sich öffnen, hinter welcher der Fahrstuhl bewegungslos, zum
Beladen bereit, steht.
In der tiefsten und in der höchsten Stelle bleibt der Fahrstuhl von selbst
stehen.
Die Firma Briegleb, Hansen und Co. zieht die oben
beschriebene Fangvorrichtung, den Geschwindigkeitsregulator in Verbindung mit einer
zweiten am Fahrstuhle befestigten Kette, den anderen Fangvorrichtungen vor, weil
diese unter allen Umständen sicher und ohne Stoſs wirkt, während jene
Fangvorrichtungen nicht immer sicher wirken, namentlich dann nicht, wenn zwischen
der Bruchstelle und dem Fahrstuhle eine beträchtliche Ketten- oder Seillänge liegt.
In diesem Falle pflegt die Fangvorrichtung erst in Thätigkeit zu treten, wenn der
Fahrstuhl schon eine erhebliche Fallgeschwindigkeit angenommen hat. Ist aber
bezüglich letzterer erst eine gewisse Grenze überschritten, so sind die einzelnen
Theile der Fangvorrichtung der den fallenden Theilen innewohnenden lebendigen Kraft
nicht mehr gewachsen und brechen in Folge des unvermeidlichen, den Eintritt ihrer
Thätigkeit begleitenden heftigen Stoſses entweder in Stücke oder sie versagen in
irgend einer anderen Weise den Dienst.
C. Die Sicherheitswinden. Die Winden nach Stauffer-Megy eignen sich hauptsächlich für den
Handbetrieb. Sie haben den Vorzug, daſs die Last nicht niedergehen kann, wenn man
die Handkurbeln losläſst, und daſs beim Niedergehen der Last die Handkurbeln sich
nicht bewegen und daſs folglich kein Unheil durch rotirende Kurbeln entstehen kann.
Will man die Last niedergehen lassen, so braucht man nur auf eine der Handkurbeln zu
drücken. Ein Geschwindigkeitsregulator sorgt dafür, daſs die Fallgeschwindigkeit
eine gewisse Grenze nicht überschreitet.
Die Winden nach Stauffer-Henkel eignen sich
hauptsächlich für Riemenbetrieb. Dieselben sind mit einer Bremse, an dessen Hebel
ein constantes Bremsgewicht befestigt ist, und ebenfalls mit einem
Geschwindigkeitsregulator versehen. Beim Aufziehen der Last steht die Bremsscheibe
still, geht der Riemen auf die Losscheibe, so setzt sich eine Klinke in die an der
inneren Peripherie der Bremsscheibe angebrachten Sperrzähne und die Last steht
still. Lüftet man die Bremse, so geht die Last unter dem Einflüsse des
Geschwindigkeitsregulators langsam nieder.
G. Luther, Maschinenfabrik und Mühlenbau-Anstalt in
Braunschweig führt das Modell eines Fahrstuhles mit sanft hemmender Fangvorrichtung
vor. Dieselbe kennzeichnet sich dadurch, daſs die Hemmung bei Seilbruch nicht
plötzlich, sondern allmählich geschieht. Die Vorrichtung, welche aus einer
geschickten Vereinigung von Keil- und Rollenbremse besteht, kann derartig verstellt
werden, daſs sie für jede Last, bezüglich für jede Fahrstuhlgeschwindigkeit, den
gewünschten Grad von Schnelligkeit im Fangen hervorbringt.
Stieberitz und Müller in Apolda. Der seitens genannter
Firma ausgestellte Fahrstuhl war in dem Brauereigebäude untergebracht.
Der Aufzug, der in Folge der programmmäſsigen Vorschriften eine bestimmte Höhe nicht
überschreiten durfte, ist in kleinen Dimensionen mit niedrigsten Stockhöhen
ausgeführt. Derselbe ist als Warenaufzug construirt und in erster Linie für
Mälzereien und Brauereien zum Fördern von Gerste, Malz und Grünmalz bestimmt.
Der Fahrstuhl öffnet durch seine eigenthümliche Einrichtung (H. Bock's Patentanmeldung) selbsthätig die Zugänge des Fahrstuhlschachtes
in den jeweilig benutzten Stockwerken, während alle übrigen geschlossen bleiben, und
rückt, dort angekommen, selbsthätig die Aufzugmaschine aus, d.h. der Fahrstuhl kommt
vor dem geöffneten Zugange in richtiger Höhe zum Stillstande. Diese Stellung
verläſst der Stuhl erst wieder nach geschehener Einrückung der Aufzugmaschine von
Hand, dabei schlieſst sich der Zugang des Fahrschachtes wieder, und zwar
selbsthätig, so daſs der letztere sofort wieder gesperrt ist, wenn der Stuhl
denselben verlassen hat. Daſs dadurch in bester Weise einer groſsen Reihe von
Unglücksfällen, wie sie in den letzten Jahren an Aufzügen vorkamen, vorgebeugt wird,
ist augenscheinlich.
Der Vorgang ist kurz folgender: Der auf und nieder gehende Fahrstuhl erfaſst durch
einen Mitnehmer eine über zwei Rollen laufende endlose Kette und treibt durch diese
ein Wendegetriebe an, welches bei passend eingerückter Kuppelung auf eine schwache
Windewelle am Schachtverschlusse wirkt und diesen öffnet. Die Einstellung der
Kuppelung erfolgt in der bezüglichen Etage durch einen Handhebel, und dieser bewirkt
bei der Einstellung durch ein Segment eine Drehung des inneren Steuergestänges der
Aufzugmaschine, wodurch ein Anschlagknaggen in die Bahn des oben erwähnten
Mitnehmers gebracht wird, welcher die Stillsetzung der Aufzugmaschine bethätigt.
Wird mehrfach aus den zu benutzenden Stockwerken gefahren, wie es beispielsweise
beim Ziehen von Grünmalz der Fall ist, so erfolgt die Einstellung der beschriebenen
Einrichtung nur einmal, und der bedienende Wärter hat nach jeder Fahrt weiter nichts
zu thun, als am äuſseren Theile des Steuergestänges der Aufzugmaschine diese wieder
einzurücken, also den Fahrstuhl wieder in Bewegung zu bringen, worauf der Schluſs
der Abfahrtöffnung, sowie die Eröffnung der Anfahrtöffnung und die Stillsetzung des
Fahrstuhles von letzterer ganz selbsthätig erfolgt.
Der Verschluſs der Schachtzugänge kann wagerecht mittels Rollläden – wie im
vorliegenden Falle – als auch senkrecht mit einfachen, leichten Schiebethüren von
Holz oder Eisenblech erfolgen, und stellt sich das letztere bei genügender
Stockhöhe, welche ja in den meisten Fällen vorhanden ist, wesentlich einfacher als hier
vorgeführt. – Die ganze Einrichtung ist solid und sicher und der Abnutzung in
geringstem Maſse unterworfen und verbindet in Folge ihrer Einfachheit den Vortheil
geringer Anlagekosten.
Weitere Sicherheitsvorrichtungen am Fahrstuhle sind:
1) Eine Fangvorrichtung (H. Bock's Patent), welche
rasch, aber auch vollkommen stoſsfrei wirkt.
2) Ist als weitere Sicherung am Fahrstuhle die Einrichtung zum Festlegen des
Fördergutes durch zwei leicht hoch zu legende Bügel zu erwähnen.
Der Betrieb der beiden vorbeschriebenen Einrichtungen wird durch eine
Reibungskuppelung (Patent Lohmann und Stolterfoht)
bewirkt, welche durch einen leichten Hebelschlag ein sofortiges, und zwar auch
stoſsfreies Ein- und Ausrücken des Gesammtbetriebes ermöglicht. Ferner sind alle
Riemen durch zweckmäſsige Verkleidungen gedeckt, so daſs ein Hineinziehen von
Kleidungsstücken u.s.w. in den Betrieb vereitelt ist, und auch ein etwa vorkommendes
Reiſsen oder Abfallen des Riemens ohne schädliche Wirkung bleibt.
Schmidt, Kranz und Co. in Nordhausen a. H.
(Sicherheitsvorrichtungen Patent M. Roſsbach).
Fig. 10 gibt
eine schematische Darstellung der Fangvorrichtung. Dieselbe beruht auf der
veränderlichen Geschwindigkeit zwischen zwei fallenden Körpern. Der Aufzug ist
demzufolge in zwei sich senkrecht in einander verschiebende Theile getrennt, und
zwar den Fahrstuhl mit unbeweglichem Keile unterhalb des Lastbodens und den
Fangapparat, bestehend aus Fangstangen s mit
flügelartig beweglichen Fangbacken f. Zwischen beiden
Theilen wird bei Seilbruch eine veränderte Fallgeschwindigkeit erzielt.
Der Fangapparat ist somit gänzlich unabhängig von der Last oder wechselnden Belastung
und man kann z.B. durch einen ganz schwachen Bindfaden die Fangstange im Fallen
behindern und dadurch die sofortige Verschiebung und Arretur des Fahrstuhles
bewirken, einerlei ob der Fahrstuhl mit 5 oder 50 Centner belastet ist.
Dieses Fallbehindern einer Fangstange ist die einzige Aufgabe und dann die Ursache
für die Verschiebung: der Fahrstuhl trifft mit seinem Keile k die ihn erwartenden Fangbacken, und da dieselben flügelartig beweglich
dem geringsten Drucke nachgeben, so preſst die Last mittels ihres Keiles k die Fangbacken wagerecht gegen die Spurlatten, und
zwar um so mehr, je gröſser die Last ist.
Das Aufhalten der Fangstangen bei Seilbruch geschieht selbsthätig, und zwar:
Einestheils durch die Vorbremse am Kopfe des Fahrstuhles, wobei die Vorbremsbacken
vermöge der zurückschnellenden und in Ruhe tretenden Tragfeder des Seiles gegen die
Spurlatten gepreſst werden. Es genügt aber schon allein eine einfache Aufwärtsbewegung
der Vorbremsschenkel, denn dadurch wird die Fallgeschwindigkeit der Fangstangen
verändert und die Verschiebung ist damit augenblicklich erfolgt. Zur weiteren
Sicherheit aber sind noch zwei Reservehilfsfedern andersartiger Construction mit
thätig.
Anderentheils durch eine mit den Fangstangen in Verbindung gebrachte Nothfangleine,
welche bei Seilbruch die Fangstange aufhält, und zwar ohne Verwendung irgend einer
Feder, sondern durch Spannklemmvorrichtung. (Anwendung der Nothfangleine für den
Fall eines Bruches des Förderseiles zwischen Tragrolle und Aufzugsmaschine, sowie
des Treibriemens bei Bremsradbetrieb.)
Die Federn für die Vorbremswirkung können einzeln nicht versagen, keinesfalls aber
drei Federn verschiedenartiger Construction zugleich in einem Momente, weil sie ja
keinerlei Last zu überwinden oder zu arretiren, oder eine Kraft zu äuſsern
haben.
Kühnle'sche Maschinenfabrik in Frankenthal, Rheinpfalz
(Fahrstuhlbremse).
Eine Vorrichtung, welche es ermöglicht, Gewichte zur Bewegung des Sperrwerkes
anzuwenden, ist die vom Ingenieur J. K. Hillenbrand
erfundene und der Kühnle'schen Maschinenfabrik unter
Nr. 44618 vom 2. November 1887 patentirte Fahrstuhlbremse bei zerrissenem
Förderseile. Während gewöhnlich das Sperrwerk auf den bewegenden Schlitten selbst
verlegt wird, bezweckend von hier aus bei Seilbruch vorspringende Fangorgane an die
Führungen anzudrücken, zeigt die vorliegende Construction die Umkehrung dieses
Verfahren und bleibt deshalb der Schlitten von allem Sperrmechanismus frei. Die
Vorrichtung bleibt stabil gelagert, ist zugänglich und controlirbar, wirkt nicht
zerstörend oder beschädigend und kann man sich von deren Wirksamkeit zu jeder Minute
versichern.
Ein solcher Aufzug befand sich in der Allgemeinen Deutschen Ausstellung für
Unfallverhütung in Berlin im Betriebe. Ein kleineres Modell in 1/10 der
natürlichen Gröſse daselbst zeigte eine Combination desselben Systems für gröſsere
Höhen.
Die Fig. 11
führt uns diesen ersteren im gewöhnlichen Betriebe, Fig. 12 denselben bei
eingetretenem Seilbruche vor.
Die wesentlichen Theile sind hierbei: Das Balancirelement b; das Verbindungsgestänge desselben mit dem Kniehebel i, dieser selbst mit angehängtem Gewichte d, sowie die durch den Kniehebel i bewegliche Schlittenführung e (bei gröſseren Höhen i und e in vermehrter Anzahl) und zuletzt das
Schlittenbremsstück k. – Die Wirkung beruht darauf,
daſs der Schlitten a durch Druck auf die Rolle c des beweglichen Balanciers b das Gewicht d, welches etwas leichter ist
als der Schlitten selbst, hoch hält, bei Seilbruch aber, wie Fig. 12 zeigt, dieses
fallen läſst, was dann durch den Kniehebel i die
Führung e einwärts schiebt und den Schlitten festklemmt oder aber
auch vorspringende Klinken in die Fahrbahn schiebt. – Der ganze Apparat ist einfach
und läſst sich bei mehrfacher Anwendung des Kniehebels und der beweglichen Führung
bis zu den gröſsten Höhen ausführen, bei geeigneter Anordnung auch für
Bergwerkszwecke. Normalhöhe für eine Führung = 10m. Hierbei muſs bemerkt werden, daſs eine Betriebserleichterung durch
Anwendung von Gegengewichten zur Ausgleichung des Schlittengewichtes auch bei diesen
Aufzügen eintreten darf.
Fangvorrichtung von Ottomar
Erfurth in Teuchern (Fig. 13).
Die besondere Einrichtung der Hemmvorrichtung ist folgende:
Ueber der Fahrstuhlmitte befindet sich die Seilschiene A, an welcher das Seil angreift. Unterhalb des Seilangriffspunktes
befindet sich der feste Bolzen b, bei welchem die
Scherenschenkel E und F
drehbar verbunden sind, letztere sind wiederum bei c
und d mit den Schenkeln B
um Bolzen drehbar verbunden. Mit dem Bolzen b sind die
Widerlags- oder Führungsplatten G verbunden, welche mit
rechtwinkligen Ansätzen hinter die glatte Gleitschiene H des Fahrstuhles greifen. Die Führungsplatten sind mit centrischen
Schlitzen h versehen, in denen sich die Zapfen g der glatten Klemmrollen J auf und ab bewegen können.
Der Mechanismus wirkt nun folgendermaſsen:
Der Fahrstuhl befindet sich in Gebrauchsstellung (vgl. Figur), d.h. das Seil greift
an der Schiene A an und letztere wird mit dem
Scheren-System gehalten, während die Last oder das Eigengewicht den Fahrstuhl
abwärts zieht. Die Scherenschenkel werden aus einander gezogen, wodurch die Rollen
J weit von der Gleitschiene abzustehen kommen.
Reiſst nun das Seil, so fällt sofort durch die eigene Schwere, verbunden mit der
freifallenden Last des Fahrstuhles, die Schiene abwärts, die Scherenstücke klappen
zusammen und hierbei gelangen die Klemmrollen J an die
glatte Gleitschiene H, wodurch sie in der
Abwärtsbewegung eine Hemmung erfahren, und was zur Folge hat, daſs nunmehr die volle
Last des Fahrstuhles als Bremskraft wirkt, so daſs sich bei weiterem Abwärtsgehen
die Rollen ohne Stoſs festlaufen.
Um nun für diesen Moment ein Durchbiegen oder Ausweichen der Gleitschienen H zu verhindern, dienen nunmehr die Ansätze der Platte
G, welche winkelrecht hinter die Gleitschienen H greifen, als Gegenlage und bewirken eine sichere und
unfehlbare Wirkung der Klemmrollen.
Die Kraft, welche das Festklemmen des Fahrstuhles bewirkt, steht mit dem jeweiligen
Gewichte des Fahrstuhles stets in bestimmtem Verhältnisse, da immer die volle Last
des Fahrstuhles die Scheren zusammenzieht bezieh. die Klemmrollen anpreſst.
Zum Lösen genügt ein Emporziehen der Schiene A, wodurch
die Scherenschenkel aus einander gezogen und die Klemmrollen von den Gleitschienen
abgebracht werden.
Will man die Wirkung der fallenden Seilschienen noch vermehren, so kann am unteren
Ende derselben eine Feder angebracht werden, welche beim Seilbruche die Schiene um
so schneller fortzieht und den Hemmprozeſs einleitet. Nöthig ist diese Feder nicht,
da der Mechanismus ohne solche ebenso sicher functionirt, jedoch ist sie als
Anzugfeder am Platze, um beim Anziehen des Seiles ein Rucken zu verhindern.
Der Aufzug von A. Freissler in Wien war durch ein Modell
veranschaulicht (Fig. 14).
Die Fangvorrichtung besteht aus zwei parallel mit dem Fahrstuhlträger gelagerten
Wellen a, a, welche an ihren vier Enden verzahnte
Excenter b, b, b, b tragen, die beim Reiſsen der
Tragkette d durch die Evolutfedern c, c in die Führungssäulen e,
e gepreſst werden, wodurch das Herabfallen des Fahrstuhles unbedingt und
ohne Stoſs verhindert wird. Der Fangschirm ist aus einem Drahtgeflechte hergestellt,
mit f, f bezeichnet und unter dem Fahrstuhlträger
entsprechend befestigt; er hat den Zweck, etwa in den Aufzugsschacht herabfallende
Gegenstände oder die Tragkette beim Reiſsen derselben aufzufangen und dadurch
Personen oder Güter vor Beschädigungen zu schützen. Die Barriere besteht aus dem am
Fahrstuhle befestigten Gleitprisma g, welches beim Auf-
und Abfahren des Fahrstuhles die gekröpfte Welle h
dreht und den mit letzterer starr verbundenen Barrierebalken j selbsthätig öffnet und schlieſst.