Titel: | Die Holzimprägnirung auf der Wiener Ausstellung; von Forstassessor R. Rittmeyer. |
Autor: | R. Rittmeyer |
Fundstelle: | Band 278, Jahrgang 1890, S. 221 |
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Die Holzimprägnirung auf der Wiener Ausstellung;
von Forstassessor R.
Rittmeyer.
Die Holzimprägnirung auf der Wiener Ausstellung.
Von den in dem Artikel in D. p. J. 1889 271 228 geschilderten Holzimprägnirungs verfahren sind
auf der diesjährigen allgemeinen land- und forstwirthschaftlichen Ausstellung zu
Wien das von Pfister seinem Verfahren zu Grunde gelegte
Boucherie'sche Flüssigkeitsdruckverfahren und das
im Allgemeinen wohl „Burnet'sche“ genannte
Dampfdruckverfahren vertreten, von den dort angeführten Holzimprägnirungsstoffen das
Chlorzink in überwiegendem Maſse, der Kupfervitriol, das carbolhaltige Theeröl und
das Carbolineum.
Ist das „Agramer Consortium für Verwerthung des patentirten Pfister'schen Imprägnirungsverfahrens“ die
jüngste Imprägnirungsgesellschaft der Monarchie, so wird das 1868 in Oesterreich
eröffnete Imprägnirungsgeschäft von Guido Rütgers eines
der ältesten sein.
Wie schon gesagt, preſst Pfister ebenso wie Boucherie die Imprägnirungsflüssigkeit an der unteren
Seite des zu durchtränkenden Blockes in denselben ein und läſst sie das im Holze
vorhandene Saftwasser an der anderen Seite des Blockes hiuaustreiben, wobei die
Durchtränkung beendet ist, wenn an dieser vorderen Seite die
Imprägnirungsflüssigkeit so herausdringt, wie sie am unteren Ende hineingepreſst
wurde.
Wie bekannt, bedient Boucherie sich eines etwa 10m hoch angebrachten Behälters für die
einzupressende Flüssigkeit und läſst den hierdurch erzeugten Flüssigkeitsdruck
wirken; dieser ist natürlich nicht bedeutend, so daſs eine längere Zeit vergeht, bis
die Durchtränkung vollendet ist.
Pfister bedient sich des stärkeren Druckes einer Pumpe
und kürzt somit die Imprägnirungszeit für den einzelnen Block ganz bedeutend. Dann
bringt Pfister nicht, wie Boucherie, die zu durchtränkenden Stämme und Stammabschnitte zu der
Imprägnirungsanstalt zusammen, sondern geht mit seiner Maschine in den Holzschlag zu
den zu durchtränkenden Stämmen und imprägnirt diese dort, wo sie nach dem Fällen des
Baumes gerade liegen. Schlieſslich durchtränkt Pfister
den Stamm nicht in seinem ganzen Durchmesser, sondern nur den inneren Holzcylinder,
soweit er verarbeitet werden und also imprägnirt sein soll. Je nach diesem wählt er
von seinen eisernen Verschluſsplatten verschiedener Durchmesser die entsprechende
aus. Ist der Stamm in der ganzen Fläche seines Durchmessers zu imprägniren, so wird
das Verschluſsstück in der Gröſse gewählt, daſs nur ein etwa 1 bis 1cm,5 breiter Rand auſserhalb der Scheibenschneide
stehen bleibt.
Das gewählte Verschluſsstück wird mit der Schneide gegen das gut eben geschnittene
untere Stammende angelegt und mittels eines eisernen Dornes, welcher durch die in
der Mitte der Scheibe befindliche Oeffnung in das Holz getrieben wird, in dieser
Lage gehalten. Dann wird
ein starkes eisernes Spannkreuz mittels zweier Klammerketten so über das
Verschluſsstück gelegt, daſs einer der drei Arme des Spannkreuzes nach oben, die
beiden anderen nach den Seiten und unten vom Klotze wegstehen, auf welche dann die
Hauptklammern aufgesetzt werden. Die Haken dieser werden dann beiläufig bis zu ihrer
halben Länge in das Holz geschlagen, in welcher Lage sie durch Hilfsklammern, welche
je nach Bedürfniſs tiefer einzutreiben sind, erhalten werden. Sind die Klammern gut
fest, so werden die Hauptklammerschrauben mit einem langen Schraubenschlüssel so
lange angezogen, bis die Schneide des Verschluſsstückes überall am Holze aufliegt,
worauf durch Schläge auf die Kante desselben die ganze Schneide in das Holz
eingetrieben wird, in welcher Lage der Verschluſs durch weiteres Anziehen der
Hauptklammerschrauben noch mehr befestigt und gehalten wird. Dann wird der Dorn aus
der Mittenöffnung des Verschluſsstückes entfernt und ein mit einem Hahne versehener
„Stutzen“ eingeschraubt, welcher den Druckschlauch aufzunehmen hat.
Alle diese Arbeiten werden nach Pfister von zwei Mann
ausgeführt und sind bei jedem Klotz in 3 bis 4 Minuten beendet.
Sind Klötze vor dem Imprägniren bis zur Rinde gerissen und setzt sich dieser Riſs
etwa gar nach der Länge des Klotzes fort, so wird vor dem Ansetzen des
Verschluſsstückes an der Peripherie von der Stirnseite aus ein so breiter Holzkeil
in denselben getrieben, daſs dieser noch von der Schneide des aufzusetzenden
Verschluſsstückes erfaſst wird. Der Längsspalt wird aber mit einem gefetteten
Filzstreifen geschlossen, über welchen eine Spange gelegt wird, die mit einer
entsprechenden Anzahl hierzu eigens construirter Klammern festgezogen wird.
Hat der Klotz Kernrisse, welche durch seine ganze Länge führen und die
Imprägnirungsflüssigkeit unbehindert durchlassen würden, so sind diese mit einem
oder mehreren, der Form des Risses entsprechenden und eigens hierzu construirten
Verstemmern zuzuschlagen, damit der entsprechende Druck erhalten bleibe.
Da es bei kürzeren und nicht zu abholzigen Klötzen übrigens gleich ist, ob sie vom
stärkeren oder schwächeren Ende aus imprägnirt werden, so haben derartige Risse z.B.
für Klötze von Bahnschwellenlänge keine Bedeutung. Doch ist es somit wichtig, daſs
stets nur so viel Stämme gefällt und Klötze ausgeschnitten werden, als an demselben
Tage noch imprägnirt werden können, um einmal ein Reiſsen vor dem Imprägniren
unmöglich zu machen, dann aber auch, um die Imprägnirungsflüssigkeit durch die noch
frische Schnittfläche leichter in das Holz eindringen zu lassen.
Als Imprägnirungsstotf wendet Pfister in der Regel eine
Chlorzinklösung von 1,0080 spec. Gew. bei für trockene Räume bestimmten Hölzern an,
von 1,0100 bei im Freien und im Boden zur Verwendung kommenden.
Stärkere Lösungen vertheuern die Ware, ohne die Dauerhaftigkeit entsprechend zu
erhöhen, es wirkt ja nicht allein das eingepreſste Chlorzink erhaltend, sondern auch
die in dieser Weise gründliche Entfernung der die Fäulniſs fördernden Stoffe aus dem
frisch gefällten Holze kommt mit in Betracht,
Am zweckmäſsigsten wird die Lösung im Walde, im Holzschlage selbst in Bottichen
hergestellt, wozu flüssiges Chlorzink in möglichst starker Concentrirung mitgenommen
und das Wasser durch Träger oder mittels einer einfachen Druckpumpe und Schläuchen
herbeigeschafft wird. Es versteht sich von selbst, daſs diesbezüglich in jedem
einzelnen Falle die Frage zu entscheiden ist, ob das Wasser in den Schlag zu
schaffen, oder das Holz durch Riesen u.s.w. dem Wasser näher zu bringen ist. Trübes
Wasser ist mit einem einfachen Sand- und Kohlenfilter, je über den zu füllenden
Bottich gestellt, zu reinigen. Dann ist in jeden Wasserbottich je nach seinem
Inhalte die entsprechende Menge flüssigen Chlorzinks unter gutem Umrühren
beizumischen. Bildet sich hierbei ein flockiger Niederschlag, so ist dieser, vom
Kalkgehalte des Wassers herrührend, durch tropfenweise Zugabe von Salzsäure unter
stetem Umrühren zu beseitigen, die basisch gewordene Mischung wieder zu
neutralisiren. Es ist dies sehr vorsichtig auszuführen, damit die Lösung nun nicht
den entgegengesetzten saueren Charakter erhält, wodurch sie für die Conservirung des
Holzes an Werth verliert. Eingetauchtes Lackmuspapier gibt dieses zu erkennen. Ist
die Lösung nun mittels eines Aräometers unter Berücksichtigung der Temperatur auf
ihr specifisches Gewicht nochmals geprüft und wenn nöthig durch Zugabe von Wasser
oder Chlorzink verbessert, so füllt man das Gefäſs, in welches der Saugschlauch der
Saug- und Druckpumpe eingelegt wird, und schraubt das Leitungsrohr des Apparates an
den Stutzen des ao dem Klotze befestigten Verschluſsstückes. Dann werden die
Leitungshähne geöffnet und die Pumpe in Thätigkeit gesetzt. Schon nach wenigen
Kolbenhüben beginnt bei kürzeren Klötzen am freien Stammende derselben der Baumsaft
mit dem aus der Lösung abfiltrirten Wasser getischt auszurinnen, und zeigt diese
Flüssigkeit je nach Jahreszeit, Holzart, Alter und Standort ein gröſseres oder
geringeres specifisches Gewicht, welches oft bis zu 1,0045 beträgt und von den durch
das abfiltrirte und mit Gewalt durch das Holz dringende Wasser mitgerissenen und
ausgewaschenen Stoffen, welche zum gröſsten Theile organischer Natur sind,
herstammt. Nach wenigen Minuten jedoch, kaum daſs sich der Druck im Windkessel des
Apparates auf 2 bis 3at gesteigert hat, sinkt das
in das ausgeflossene Saftwasser gehaltene Aräometer wieder auf 0, ein Beweis, daſs
das durchdringende Wasser bereits den gröſseren Theil des Holzsaftes ausgewaschen
hat. Nach wiederum einiger und je nach der Länge des Klotzes mehr oder weniger
langen Zeit beginnt das Aräometer wieder zu steigen, und zwar in Folge des
mitaustretenden Chlorzinkes, welches sich am besten durch Schwefelammonium nachweisen läſst.
Soll die abrinnende Flüssigkeit nun nicht noch einmal benutzt werden, so hat man
dieselbe nur von Zeit zu Zeit zu wägen und die Arbeit dann einzustellen, wenn das
specifische Gewicht derselben gleich oder nahezu gleich dem der eingepreſsten Lösung
ist. Da jedoch schon lange bevor das Aräometer Chlorzinkspuren nachweist, alle
organischen Stoffe bereits aus dem Holze entfernt sind, so wäre es eine
Verschwendung, wenn man die abrinnende Zinklauge nicht nochmals verwenden wollte,
zumal alle in dieser Weise vorgenommenen Proben nichts gegen die nochmalige
Verwendung der Lösung Sprechendes erkennen lieſsen. Man wird sie also auffangen und
entweder vor der nochmaligen Verwendung in oben beschriebener Weise rectificiren
oder gleich so verwenden. In letzterem Falle wird die zu verwendende Lösung um 50
Proc. schwerer zubereitet und erst durch die Wiederverwendung der abrinnenden
Flüssigkeit, von dem Zeitpunkte an, wo sie einen Chlorzinkgehalt von mindestens
1,0010 besitzt, nach und nach auf das gewünschte und bestimmte specifische Gewicht,
bei stets wiederholtem Einpressen durch sich selbst verdünnt, gebracht, in welchem
Stadium der Imprägnirungsprozeſs als beendet anzusehen ist. Bei diesem Vorgehen
erzielt man eine Ersparniſs von 50 Proc. Wasser, was um so mehr in das Gewicht
fällt, je schwieriger die Wasserbeschaffung ist. Durchschnittlich werden zur
Imprägnirung eines Cubikmeters Buchenholz 360' Lösung gebraucht.
Für den Fall, daſs die aus dem Stammende abrinnende Zinklösung nicht wieder zur
Verwendung gelangt, betragen die Kosten für das Imprägniren eines Cubikmeters
Buchenholz einschlieſslich Arbeitslohn 53 Pf.; für den Fall, daſs die abrinnende
Lösung nach Rectification wieder verwendet wird, 44 Pf., und für den Fall, daſs sie
ohne Rectification wieder verwendet, ursprünglich also um 50 Proc. schwerer gemacht
wurde, 41 Pf., alles für das spec. Gew. von 1,0100 (nach Pfister).
Die imprägnirten Rundhölzer könnten zwar sogleich verarbeitet werden, doch ist es
besser, wenn das für Eisenbahnschwellen bestimmte Klotzholz einige Tage, das für
Schnittwaare bestimmte einige Wochen oder Monate lagert, damit sich der wichtigste
Prozeſs der Imprägnirung, die Bildung unlöslicher Verbindungen der im Holze noch
vorhandenen Proteinstoffe mit dem Chlorzinke, unter der im Klotze noch einige Zeit
wirkenden Spannung ungestört vollzieht.
Daſs mit der Pfister'schen Pumpe jede Flüssigkeit und
bis zu einem gewissen Grade dünne Lösung in das Holz ebenso gut eingepreſst werden
kann, wie die Chlorzinklösung, braucht kaum erst gesagt zu werden. Pfister wendet allein aus finanziellem Grunde Chlorzink
an, welches ja auch ziemlich die weiteste Verbreitung gefunden hat. Gleichwie die
Conservirungslösungen können selbstverständlich auch Farblösungen verwendet werden. Will man das
Holz durchweg roth gefärbt haben, so preſst man eine wässerige Schwefelsäurelösung
ein, welche um so concentrirter genommen werden muſs, je dunkler der rothe Ton
werden soll. Mahagoniroth erhält man durch wässerige Salpetersäurelösung, welcher
man je nach Bedarf des braunen Tones eine sehr dünne Jodlösung nachfolgen läſst.
Schwarzgrau und schwarz erreicht man durch eine dünne Tanninlösung, welcher eine
schwache Eisenchloridlösung nachgepreſst wird. Besonders die Buche kann man mit
Eichenextract, Tannin, durchtränken; will man das Buchenholz braun dämpfen, so
braucht man in den, wie beschrieben montirten Klotz nur gespannten Dampf
einzuleiten, welcher sich im Holze verdichtet, den Klotz gleichzeitig entsaftet und
je nach der Dauer des Vorganges mehr oder weniger dunkel färbt. Sehr wichtig ist
auch das Imprägniren mit feuerstickenden Stoffen, um das Holz feuersicher zu machen.
Am besten bewährte sich hierzu bis jetzt, wenn man einer leichten Lösung von
gewöhnlichem Alaun noch 10 bis 25l concentrirtes
Chlorzink für 1hl zugab, und zwar um so mehr, in
je dünneren Stücken das feuersichere Holz verwendet werden soll.
In den Verhältnissen, in welchen dieses Verfahren der praktischen Verwerthung
zugeführt ist, wird es wohl eine gröſsere Verbreitung finden. Diese Verhältnisse
sind die des österreichisch-ungarischen Groſswaldbesitzes und des in diesem Lande
noch mehr üblichen Verkaufes auf dem Stocke mit Ausführung der Fällung und
Ausformung des Holzes durch den Käufer. Der Käufer kann seine Stämme in Klötze
bestimmter Maſse zerschneiden und mit einer bestimmten Lösung imprägniren, da er
weiſs, wozu er sie verwenden wird. Ebenso ist es ihm möglich, das Holz gleich nach
dem Fällen zu imprägniren, und stets nur so viel fällen und zersägen zu lassen, als
an dem Tage noch imprägnirt werden kann, eine der Hauptbedingungen des Verfahrens.
Das Gleiche trifft bei der Wirthschaft der Groſswald- und daneben meist auch
Sägebesitzer zu, welche nur wenig rohes Holz, sondern zumeist die fertige Ware
verkaufen. Diese übernehmen z.B. die Lieferung von so und so viel imprägnirten
Bahnschwellen, von so und so viel imprägnirten Telegraphenstangen, Rebpfählen,
Zaunpfosten u.s.w. und haben in dem Pfister'schen
Apparate eine recht praktische Imprägnirungsanstalt. Auch bei ihnen ist das Fällen,
Imprägniren und weitere Verarbeiten des Bolzes in einer Hand, so daſs sich diese
Arbeiten nach einander richten können und wie zeitlich, so auch örtlich einer
Beschränkung nicht unterliegen.
Anders verhält sich dies in dem deutschen Forstbenutzungsbetriebe: die
Grundbedingung, daſs das Holzfällen, Imprägniren und weitere erarbeiten in einer
Hand liegen und damit gegenseitig von einander anhängig gemacht werden können,
trifft hier, wenn überhaupt, so doch nur als seltene Ausnahme zu. Der Waldbesitzer –
zumeist ja der Staat –
wird nur als seltene Ausnahme eine Bestellung auf imprägnirte Hölzer annehmen und
damit selbst imprägniren können, weil er bezüglich der bei der Abnahme
zurückgewiesenen Klötze in groſse Verlegenheit kommen würde; bei jeder Abnahme
bestellter Hölzer werden aber Stücke wegen dieses oder jenes kleinen Fehlers
zurückgewiesen. Nicht imprägnirte zurückgewiesene Ware kann, wenn sie nicht an den
Wagner und Holzschuhmacher abgesetzt wird, immer noch zu Brennholz geschnitten
werden; die Verwendung des imprägnirten Holzes ist jedoch eine bedeutend
beschränktere, so daſs der Verkäufer zur Annahme der von dem Käufer gebotenen
Ausschuſspreise gezwungen sein. wird.
Für den österreichischen Groſswaldbesitzer kommt dieser Punkt kaum in Betracht, weil
dieser für die vielleicht zurückgewiesenen Stücke, welche auch durch gehaltvollen
Händedruck nicht angebracht werden konnten, in der eigenen Forst- und
Landwirthschaft fast stets irgend welche Verwendung hat.
Der Waldbesitzer, die Staatsforstverwaltung, wird das Imprägniren also kaum
übernehmen können, auch nicht, wenn unter den Käufern über den Imprägnirungsstoff
keine Verschiedenheit der Ansichten bestände.
Was nun aber die Ausführung des Imprägnirens durch den Käufer anbetrifft, so kann von
einem Imprägniren gleich nach dem Fällen oder gar von einem Ineinandergreifen des
Holzfällens und des Imprägnirens nicht die Rede sein; der Waldbesitzer verkauft das
Holz in bestimmten Maſsen ausgeformt und läſst die Stämme möglichst lange liegen,
damit der Käufer sie, wie er sie braucht, zertheile. Dabei wird frühestens erst dann
zum Verkaufe geschritten, wenn wenigstens der eine Schlag ganz fertig ist.
Trifft es aber einmal zu, daſs einem Groſskäufer alle anfallenden Nutzhölzer eines
Schlages vor der Fällung verkauft werden, so ist es doch sehr fraglich, ob die
Staatsforstverwaltung bezieh. der Waldbesitzer diesem das Imprägniren im Schlage
gestattet und die Bottiche, Säuren, Lösungen u.s.w. und die fremden Arbeiter in den
Forst und vielleicht gar in den Verjüngungsschlag hineinläſst; dabei würde aber
stets die Holzfällung durch die Holzhauer des Waldbesitzers ausgeführt werden und
ein Ineinandergreifen der beiden Arbeiten nicht durchführbar sein.
Wird aber im Forste imprägnirt, so ist auch die weitere Verarbeitung der Hölzer an
Ort und Stelle auszuführen, da sonst die Bringungskosten bedeutend höhere sein
würden, denn eine buchene Mittelschwelle z.B. – 2m,5 lang, 25cm breit und 15cm hoch – nimmt, wenn das Holz frisch ist, durch
das Imprägniren um 12 bis 30k an Gewicht zu.
Uebrigens ist die Durchtränkung nach diesem Verfahren doch keine so gleichmäſsige,
wie man es wünschen sollte. Die k. ungarische Staatsbahnverwaltung machte mit
demselben Versuche, bei welchen nach Pfister's Angabe
die unter Aufsicht ausgeführte Imprägnirung als endet betrachtet wurde, als die
am entgegengesetzten Ende des Blockes ausflieſsende Flüssigkeit das specifische
Gewicht von 1,015 hatte.
Die chemische Analyse der Schwellen ergab dann folgende Zahlen:
Laufende Zahlder Schwellen
In den Schwellen gefundenes Zinkchlorid in
Proc. am Abschnitte
am dickeren
am dünneren
Ende des Stammes
I
1,12
0,27
II
1,21
0,59
III
1,09
0,80
Bei Boucherie's zwar langsamerer, aber gleichzeitig an
einer groſsen Anzahl von Stämmen ausführbarer Durchtränkung, bei welcher übrigens
gerade wegen des geringen Flüssigkeitsdruckes keineswegs eine unverletzte Rinde und
ein von Rissen freier Klotz erforderlich ist, hat die Imprägnirungsflüssigkeit mehr
Zeit, das Holz nach allen Seiten hin zu durchdringen, während der Druck des Pfister'schen Apparates dieselbe in das Holz der 3 bis
4 Klötze schnell hinein-, aber auch schnell den Längsfasern nach hindurchpreſst,
wobei Rinden Verletzungen und Holzrisse bedenklich sind. Es würde Boucherie's „langsam und sicher“, Pfister's „schnell und weniger vollkommen“
gegenüberstehen. Dann kann sich mancher eine Imprägnirungsanstalt nach Boucherie mit geringen Kosten errichten, der sich einen
Pfister'schen Apparat für mehrere Tausend Gulden
nicht kaufen kann.
Schlieſslich ist das Pfister'sche Verfahren doch nicht
so einfach; es sind verschiedene eiserne Verschluſsplatten, einige Bottiche, Filter,
Salzsäure, Lackmuspapier, Chlorzink in concentrirter Lösung, ein Aräometer,
Schläuche u.s.w. nöthig, dann ist das Verstopfen etwaiger Risse umständlich, und
schlieſslich muſs der durchaus erforderliche „Tränker“, welcher die Montirung
der Klötze leitet, die Lösung mischt und den Apparat handhabt, auch so viel
mechanische Kenntnisse besitzen, um denselben mit seiner Saug- und Druckpumpe,
seinem Windkessel und Manometer wieder in Stand setzen zu können, wenn die
Maschinerie einmal versagt. – Diesen höchstens für die ganze, aber immerhin doch
kurze Zeit des Holzfällens nöthigen Imprägnirer in der übrigen Zeit des Jahres zu
beschäftigen, ist nun, wenn das Imprägniren als günstigerer Fall vom Waldbesitzer
(in Deutschland) ausgeführt wird, sehr schwer; ihn wie die Waldarbeiter zum
Grabenreinigen, Wege-bessern u.a.m. zu verwenden, geht kaum, und „höhere“
Arbeiten sind nicht immer da. In dem gröſseren Wald- und Feldwirthschaftsnebst
Sägewerks-Betriebe österreichischer Groſsgrundbesitzer und auch in dem Geschäfte
gröſserer Holzhändler ist schon eher eine anderweite Verwendung dieser Leute
möglich.
Das Verfahren hat also, wie schon gesagt, in denjenigen Verhältnissen eine Zukunft,
für welche es ja auch in die Praxis eingeführt ist, wo die Holzfällung, das
Imprägniren und die weitere Verarbeitung in einer Hand ruhen und örtlich wie zeitlich zu einander in
Abhängigkeit gebracht werden können; dem bei uns zur Zeit üblichen
Forstbenutzungsbetriebe entspricht es nicht und wird deshalb bei uns nur wenig
Verbreitung finden.
Zwar sollte schon immer mehr darauf hingewirkt werden, das Holz bereits an seinem
Erzeugungsorte, im Walde mehr zu veredeln, weiter zu bearbeiten, um einmal die
Bringung auf das Nutzholzstück zu beschränken – während zur Zeit noch Borke,
Schwarten, Uebermaſs und andere tote Last mit verbracht wird – und dann das
Verhältniſs der Bringungskosten zu der schon mehr verarbeiteten und damit bereits
werthvolleren Ware günstiger zu gestalten; doch sträuben sich zur Zeit noch die
Mehrzahl der Waldbesitzer und namentlich die Forstverwaltungen wegen der dann
erschwerten Aufsicht, fremde Arbeiter für längere Zeit in dem Forste zuzulassen.
Dabei würde mittels des Waldhammers eine genügend scharfe Controle durchaus nicht so
schwer durchführbar sein, und es wird – das ist zweifellos –, wie die soeben noch
übliche althergebrachte Schwerfälligkeit im Holzverkaufe einem anderen Verfahren
weichen muſsVgl. meinen Artikel
in der „Deutschen Forst- und
Jagdzeitung“ vor 15. August 1887., einst auch dem
Zimmermanne und vielleicht sogar einer derartigen fliegenden Imprägnirungsanstalt
der streng exclusive Forst erschlossen werden.
Die von der k. ungarischen Staatsbahn ausgestellten, zum
Theil alten Schwellen sind auch mit einer Lösung von Zinkchlorid imprägnirt, und
zwar nach dem 1889 271 230 geschilderten Dampfdruck
verfahren. Die je zwei Imprägnirungskessel haben einen inneren Durchmesser von 1m,9 und eine lichte Länge von 10m,5, so daſs jeder Kessel vier Bügelwagen mit 150
bis 160 Mittelschwellen (2m,5 lang, 25cm breit und 15cm hoch) aufnehmen kann. Die Dämpfung währt bei Eichen- und
Buchenschwellen aus trockenem Holze 1 Stunde, aus frischem bis 1½ Stunden, wobei
jedoch das trockene Holz wenigstens ½ Stunde, das frische wenigstens 1 Stunde dem
Dampfe von 1at,5 Ueberdruck ausgesetzt sein muſs.
Der zur Dämpfung, sowie zum Betriebe der Dampfmaschine der Saug- und Druckpumpe
nöthige Dampf wird in einem eingemauerten 45qm
Heizfläche haltenden und auf 4at Druck
concessionirten Bouilleur-Dampfkessel erzeugt. Die Luftpumpe arbeitet dann bei
trockenem Holze 1, bei frischem 1½ Stunden, und zwar so, daſs der Vacuummesser bei
Imprägnirung von trockenem Holze mindestens 1 Stunde hindurch 60cm Luftleere zeigt. Die Luftpumpe ist mit Ventilen
aus Gummiplatten, welche unter Wasser arbeiten, versehen. Das Einpressen des
Imprägnirungsstoffes dauert bei Buchenholz bis zur Erreichung eines Ueberdruckes von
8at ½ Stunde und nach Erreichung desselben bei
unverändertem Drucke noch 1 Stunde, bei Eichenholz bezieh. 20 Minuten und 3 Stunden. Die Saug- und
Druckpumpe ist für Dampfbetrieb mit nominell 12 eingerichtet. Das
Imprägnirungsmittel wird in einem eisernen Behälter unter den Imprägnirungskesseln
aufbewahrt. Als Imprägnirungsstoff dient Zinkchlorid mit Wasser verdünnt, welches
bei 17° C. ein specifisches Gewicht von 1,015 besitzt. Da derselbe bei verschiedener
Luftwärme auch verschiedene Wärmegrade hat, so muſs auch das specifische Gewicht
desselben dieser entsprechend geändert werden, und zwar so, daſs bei jedem Grade
unter 17° C. das specifische Gewicht um 0,0003 gröſser, bei jedem Grade über 17° C.
um 0,0003 kleiner sein muſs, als es für 17° C. vorgeschrieben ist.
Je nach der Holzart, nach der Güte und dem Zustande (frisch oder trocken) des Holzes
nehmen die zu imprägnirenden Schwellen gröſsere oder geringere Mengen
Imprägnirungsflüssigkeit auf; um diese aufgenommenen Mengen nachzuweisen, werden die
mit den Schwellen beladenen Bügel wagen vor und nach dem Imprägniren gewogen.
Da die Schwelle durch die Dämpfung nämlich durchschnittlich 1 bis 2k zunimmt, durch das Auspumpen aber ebenso 0,5 bis
1k verliert, entspricht das Mehrgewicht der
Schwellen nach dem Imprägniren beinahe dem Gewichte des aufgenommenen
Imprägnirungsstoffes.
Durchschnittlich nimmt eine Mittelschwelle aus frischem Eichenholze 4 bis 8k, aus trockenem 8 bis 12k an Gewicht zu, eine solche aus frischem
Buchenholze 12 bis 30k, aus trockenem 30 bis 45k. Damit jene Buchenschwellen, welche weniger als
30k Mehrgewicht erreichten, auch trotz dieser
geringeren Aufnahme dieselbe Menge von Zinkchlorid in sich aufnehmen, wie die bei
30k mit dem spec. Gew. von 1,015, so wird der
Imprägnirungsstoff im Verhältnisse der kleineren Gewichtszunahme stärker genommen,
und zwar:
bei
einer
Gewichtszunahme
von
12k
mit
einem
Materiale
vom
spec.
Gew.
1,0375
„
„
„
„
13k
„
„
„
„
„
„
1,0346
„
„
„
„
14k
„
„
„
„
„
„
1,0321
„
„
„
„
15k
„
„
„
„
„
„
1,0300
„
„
„
„
16k
„
„
„
„
„
„
1,0281
„
„
„
„
17k
„
„
„
„
„
„
1,0264
„
„
„
„
18k
„
„
„
„
„
„
1,0250
„
„
„
„
19k
„
„
„
„
„
„
1,0236
„
„
„
„
20k
„
„
„
„
„
„
1,0225
„
„
„
„
21k
„
„
„
„
„
„
1,0214
„
„
„
„
22k
„
„
„
„
„
„
1,0204
„
„
„
„
23k
„
„
„
„
„
„
1,0195
„
„
„
„
24k
„
„
„
„
„
„
1,0187
„
„
„
„
25k
„
„
„
„
„
„
1,0180
„
„
„
„
26k
„
„
„
„
„
„
1,0173
„
„
„
„
27k
„
„
„
„
„
„
1,0166
„
„
„
„
28k
„
„
„
„
„
„
1,0160
„
„
„
„
29k
„
„
„
„
„
„
1,0155
„
„
„
„
30k
„
„
„
„
„
„
1,0150
Die chemische Analyse der imprägnirten Schwellen zeigt nächtigende Tabelle:
FortlaufendeNummerder
Schwellen
Ort
der
Imprägnirung
Gewichts-zunahme inFolge
derImprägnirungin k
In der Schwelle gefundenesZinkchlorid im
Abschnitte
SpecifischesGewicht
desImprägnirungs-mittels
an denSchwellenenden
in derSchwellenmitte
in Procenten, Durchschnitt
1
Lepavina
13,5
1,055
0,323
1,034
2
Nagyvárad
25,0
0,864
0,412
1,018
3
„
30,5
1,053
0,358
1,015
4
„
34,1
1,286
0,475
1,015
5
Lepavina
34,8
1,222
0,364
1,015
6
Nagyvárad
38,8
1,463
0,481
1,015
7
„
39,0
1,510
0,460
1,015
Das Zinkchlorid wird aus altem eisen- und arsenfreiem Zink und Salzsäure von 1,75
spec. Gew. in mit Blei ausgefütterten Eisengeschirren von 3cbm Gehalt und in Stein- und Holzgeschirren,
letztere ebenfalls mit Blei ausgelegt, von 1cbm
Gehalt gewonnen. Diese Erzeugung geschieht in einem Gebäude, dessen Dach mit
Ventilationsöffnungen versehen ist, die Salzsäure wird jedoch wegen der
Gefährlichkeit der sich entwickelnden Gase von Auſsen durch Bleitrichter eingefüllt.
Das specifische Gewicht des gewonnenen Zinkchlorids ist durchschnittlich 1,7, und
vergehen von der Einfüllung an 8 bis 10 Tage, bis das Zinkchlorid in säurefreiem
Zustand verwendbar ist.
Für die k. ungarischen Staatsbahnen, sowie für die verstaatlichten Bahnen wurden nach
der bei Gelegenheit der Wiener Ausstellung herausgegebenen Druckschrift vom Jahre
1884 bis Ende des Jahres 1889 imprägnirt:
Post
Art derImprägnirung
Impräg-nirungsort
Jahr
Buchen
Eichen
Fichten
Zerr-eichen
Zu-sammen
Anmerkung
Schwellen
I.
In eigener Regie„„„„„
Gr.-Wardein„„„„„
1884
1885
1886
1887
1888
1889
1810
97363 185374 140747 275519 240161
204111111319710 7538 2
100
22221 108476 185374 160457 283057 240263
I.
„
Zusammen
1884–89
940974
58774
100
999848
II.
Mit Mitwirkungvon
Unterneh-mern„„„
Ajka „ „Herend.LepavinaKrivány
1886
1887
1888
1889
1889
1889
25369 58483
12744 104700 1716
24657 1430
1900
24657 25369 58483 16074 104700 1716
Firma Löwenfeld „
„ „ „ „ „ „ Alex.WeissPfister
II.
„
Zusammen
1886–89
203012
26087
1900
230999
I. u. II.
Hauptsumme
1884–89
11143986
84861
1900
100
1230847
Um die Dauer und Verwendbarkeit der imprägnirten und besonders Buchenschwellen
festzustellen, wurden verschiedene Versuchstrecken mit fortlaufend wenigstens 1000
Stück neuen Schwellen gelegt, über welche erhoben wird: die Zahl der ausgewechselten
Schwellen wegen Fäulniſs auf Dämmen und in Einschnitten, wegen Rissen, Schwellen mit
und ohne
Unterlagplatten, wegen Eindruck der Schienen und Platten, Schwellen mit und ohne
Unterlagplatten, und aus anderen Gründen. Zur Zeit liegen 54 Versuchstrecken mit
107011 Stück imprägnirten Buchenschwellen und 11 Versuchstrecken mit 12089 Stück
imprägnirten Eichenschwellen. Die Untersuchungen ergaben, daſs von den imprägnirten
Buchenschwellen einige wegen Fäulniſs schon nach den ersten Jahren ausgewechselt
werden muſsten, wobei die chemische Analyse auch in den gefaulten Holztheilen
Zinkchlorid nachwies, und zwar
FortlaufendeZahl
deruntersuchtenSchwellen
Am Schwellen-ende
In derSchwellenmitte
In den gefaultenAbfällen
gefundenes Zinkchlorid in Procenten
1
0,677
0,232
2
0,514
0,320
3
0,642
0,388
4
0,334
5
0,164
6
0,081
Die imprägnirten Schwellen faulen bald, wenn sie gleich nach dem Imprägniren
verwendet werden, bevor sie ordentlich ausgetrocknet sind – die k. ungarische
Staatsbahn läſst sie 3 Monate austrocknen –, oder wenn der Keim der Krankheit schon
vor dem Imprägniren im Holze war. Krankes und besonders rothfaules Holz läſst sich
nur schlecht imprägniren, und zeigt die chemische Analyse in den gleichen
Querschnitten folgende Aufnahmen von Zinkchlorid.
Querschnittzahl
Im gesunden
Im rothfaulen
Theile gefundenes Zinkchlorid
inProcenten
1
0,884
0,221
2
0,842
0,125
3
0,563
nichts
4
0,152
0,078
Auſser imprägnirten Schwellen u.a. sind die Zeichnungen des in diesem Jahre in
Betrieb genommenen ambulanten Imprägnirungsapparates ausgestellt, welcher
nachfolgend beschrieben wird. Das Verfahren ist mit diesem dasselbe, nur wird der
erforderliche Dampf in einem auf einem Eisenbahnfahrzeuge montirten 60qm Heizfläche haltenden und auf 6at Druck concessionirten Fairbairn'schen Dampfkessel erzeugt. Der Imprägnirungsstoff ist in zwei
zerlegbaren Behältern aufbewahrt.
Den patentirten „ambulanten Imprägnirungsapparat“ setzte Felix Löwenfeld von der Holzimprägnirungsfirma G. Löwenfeld, Wien, zusammen. Derselbe besteht aus zwei
Eisenbahnfahrzeugen, von denen das eine den Imprägnircylinder trägt, in welchen die
normalspurigen Bügelwagen auf Laufschienen eingeschoben werden; während das andere in dem mit
Fenstern und Thüren versehenen geräumigen Wagenkasten die gesammte maschinelle
Einrichtung einschlieſslich Locomobilkessel enthält, und zwar eine Dampfmaschine,
Luft-, Lauge- und Wasserpumpe, sowie alle für die Einleitung und Abstellung der
verschiedenen Operationen erforderlichen Ventile, Manometer, Barometer, Thermometer
u.s.w., dann die Wasserbehälter und Behälter für die Imprägnirungsflüssigkeit. Die
beiden Fahrzeuge werden neben einander gestellt und mit den entsprechenden
Rohrleitungen verbunden. So kann jedes freie Bahnhofsgeleise zur Errichtung der
Imprägnirungsanstalt benutzt werden, wobei nur ein
Geleise erforderlich ist, da der Maschinen wagen auf einem provisorischen 5 bis 6m langen Geleisestücke steht. Die Anstalt
benöthigt einen Raum von etwa 12m Länge und 8m Breite. Daſs dieser Apparat dicht neben dem
Schwellenlagerplatze sei, ist dabei nicht nöthig, da die Bügel wagen normale
Spurweite haben und somit zum Verbringen der Ladung von dem Schwellenlagerplatze bis
in den Kessel hinein verwendet werden können.
Im Uebrigen imprägnirt die Firma G. Löwenfeld auch mit
Zinkchlorid, von dem ja der Bericht des Vereines der deutschen Eisenbahn
Verwaltungen vom Jahre 1884 (Organ für die Fortschritte des
Eisenbahnwesens, 9. Supplementband, S. 7 1884) sagt:
„Da der Erfolg des Tränkens mit Chlorzink dem des Tränkens mit Kreosot und
Quecksilber-Sublimat nach den 25- bis 30jährigen Erfahrungen mehrerer Bahnen
gleich zu schätzen ist, das Tränken mit Chlorzink ½ bis ¼ soviel kostet als das
Tränken mit Kreosot und Quecksilber-Sublimat, so sind nach und nach immer mehr
Bahnen zu der ersteren Methode übergegangen.“
Die Schwellen werden durch 1 Stunde der Einwirkung von Wasserdampf von 100 bis 112°
C. ausgesetzt, das Vacuum wird je nach dem ursprünglichen Feuchtigkeitsgehalte des
Holzes auf 1 bis 1½ Stunde ausgedehnt und fort und fort gesteigert, bis es 60 bis
65cm Quecksilbersäule erreicht, und die
Zinkchloridlösung von l½ bis 3° B. wird dann unter einem Drucke von 6 bis 8at bei Buchen- und weichem Holze, durch 1½, bei
Eichen durch 3 Stunden eingepreſst.
Unter den von der Firma ausgestellten Gegenständen ziehen die photographischen
Abbildungen des ambulanten Imprägnirungsapparates die Aufmerksamkeit auf sich, dann
die Schwellenabschnitte der mit Chlorzink imprägnirten Kiefern- und Buchenschwellen,
welche seit 1870 ununterbrochen im Bahnkörper gelegen sind. Auch die aus
imprägnirtem Buchenholze gefertigten Stühle und die imprägnirten Holzmuster sind
sehr interessant. Neu dürfte die „Dübelung behufs Verhinderung des Reiſsens“
sein; an der Stelle, wo die Abschrägung der Schwelle nach oben beginnt, wird in
einer entsprechenden Entfernung vom Ende derselben beiderseits ein Loch der Breite
nach wagerecht durch die Schwelle gebohrt und durch dieses dann ein Holzpflock von gleichen Abmaſsen
hindurchgekeilt.
Das Holzimprägnirungsgeschäft von Guido Rütgers in Wien
brachte Bahnschwellen und Pflasterklötze, welche theils ebenfalls mit Chlorzink,
theils mit Chlorzink und Carbolsäure, theils mit Theeröl und theils mit Chlorzink
und carbolsäurehaltigem Theeröl imprägnirt sind, und zwar aus Eichen-, Buchen-,
Kiefern-, Fichten- und Tannenholz. Nach den Aufschriften haben etliche dieser
Schwellen bereits 20 Jahre im Bahnkörper gelegen, sind jedoch durchaus noch nicht
unbrauchbar.
Das Imprägnirungsgeschäft von J. B. Blythe in Jedlesee
bei Wien hat sowohl nach dem Burnet'schen Verfahren
theils mit Zinkchlorid, theils mit Kupfervitriol imprägnirte Hölzer ausgestellt, als
auch solche, und zwar besonders Pflasterklötze, welche nach dem eigenen Verfahren
mit Dampf, gesättigt mit kreosothaltigem Theeröl, behandelt sind (vgl. 1889 271 S. 233). Das in dem heiſsen Dampfe in feinst
zerstäubtem Zustande enthaltene Oel dringt leichter und tiefer in das Holz ein, als
wenn es in flüssigem Zustande zugeführt wird. Der heiſse gesättigte Dampf wird in
den Apparat geleitet, dann herausgelassen, von Neuem erhitzt und gesättigt und dann
wieder zugeführt. Nach dieser Behandlung wird das Holz noch mit Theeröl oder
Zinkchlorid imprägnirt. Die Firma leistet für Kiefernschwellen 8, für
Eichenschwellen 12 Jahre Bürgschaft in der Weise, daſs sie für jede in dieser Zeit
angefaulte Schwelle eine neue Schwelle unentgeltlich imprägnirt.
Auſserdem hat die Firma das bekannte „Carbolineum“ und mit ihm behandelte
Hölzer ausgestellt.
Auch die Firma Avenarius und Schranzhofer in Wien sandte ihr bekanntes „Carbolineum Avenarius“
und bietet es in einem eigenen Pavillon im Ausstellungsparke zum Kaufe an.
Neues brachte der fürstlich Johann Liechtenstein'sche
Buchhaltungs-Official Kubelka in Butschowitz (Mähren).
Wenn seine Behandlungsweise des Holzes auch kein Imprägniren in dem Sinne ist, wie
das Boucherie'sche, Burnet'sche u.a. Verfahren, sondern mehr ein vielleicht die äuſsersten
Theile des Holzes durchdringender „Anstrich“, so soll über dasselbe doch an
dieser Stelle Mittheilung gemacht werden.
Es ist bekannt, daſs das „Reiſsen“ des Holzes die Verwendungsfähigkeit
desselben bedeutend einschränkt und eine nicht unbeträchtliche Menge Ausschuſs
liefert, die Dauer desselben bedeutend vermindert und durch alles dieses auf den
Preis der Holzware einen nicht unbeträchtlichen steigernden Einfluſs äuſsert. Kubelka hat nun ein Mittel gefunden, welches das Holz
vollständig vor dem Reiſsen bezieh. vor dem Weiterreiſsen bewahrt. Es sind
behandelte und nicht behandelte Wagnerhölzer (Radnaben, Deichselstangen u.s.w.),
Holzscheiben (entrindete und nicht entrindete), Schnittmaterial u.a.m. aus Roth- und
Weiſsbuchen-, Eichen-, Ulmen-, Birken-, Akazien-, Kiefern- u.s.w. Holz ausgestellt, welche allerdings
überraschen. Zeigen die nicht behandelten Stücke viele und bedeutende Risse, welche
keineswegs befremden, wenn man bedenkt, daſs diese im Frühjahre gesandten
Gegenstände durch nunmehr schon viele Monate in einem heiſsen Winkel der in der That
nicht unbedeutenden Hitze ausgesetzt waren, so sind die behandelten Gegenstände von
jedem Risse völlig frei geblieben, so daſs dieser Holzbehandlungsweise entschieden
ein bedeutender Werth beizulegen ist und an der Zukunft und wohl bald erfolgenden
weiten Verbreitung desselben nicht gezweifelt werden kann.
Bewahrt das Mittel die Hölzer vor dem Reiſsen, so macht es andererseits das längere
Austrocknen derselben überflüssig. Benöthigt man bis jetzt z.B. zum Austrocknen der
Bauholzstämme, Bohlen u.a.m. entsprechende Lagerplätze, so ermöglicht die Kubelka'sche Erfindung die sofortige Verarbeitung des
frisch geschlagenen Holzes, welcher die Behandlung folgt, eine gewiſs nicht minder
beachtenswerthe Seite des Verfahrens.
Der Holzzüchter wie der Holzhändler, welche somit hinfort die bezieh. im Schlage und
auf dem Lagerplatze liegenden Stämme und Blöcke vor dem sie entwerthenden Reiſsen
schützen können, ebenso wie der Holzverarbeiter bis zum Holzschnitzer hin, werden
diesem Mittel gegen das Heiſsen des Holzes das ihm
gebührende Interesse entgegenbringen und zwar um so mehr, als dasselbe, wie schon
gesagt, einfach in einem Anstriche besteht. Es sind weder Maschinen noch besondere
Gebäude oder sonstige Einrichtungen nöthig, so daſs das Verfahren ein ungemein
billiges ist.
Nach Mittheilung des Erfinders wird derselbe kein Patent auf seine Erfindung nehmen,
sie jedoch vielleicht verkaufen, in erster Linie jedoch
der fürstlich Liechtenstein'schen Holzindustrie zu Gute
kommen lassen.
Auſser diesem Mittel gegen das Reiſsen des Holzes brachte Kubelka noch Holzklötze und Holzscheiben, welche zur Verhinderung der
Fäulniſs mit Asphalt-Harzfarbe angestrichen sind. Diese
soll sehr billig sein und tiefer in das Holz eindringen, ohne von der Witterung
verdunstet bezieh. ausgewaschen zu werden. Der Anstrich läſst die Structur des
Holzes sichtbar und färbt das Holz je nach der Wiederholung desselben gelb bis
braun, ein folgender Anstrich ist erst dann zu geben, wenn der vorhergehende
eingetrocknet ist. Waschen mit Seifenwasser schwächt den Anstrich nicht.