Titel: | Lüftungsanlagen im Anschlusse an die gebräuchlichen Heizungssysteme und eine kritische Beleuchtung dieser letzteren. |
Fundstelle: | Band 278, Jahrgang 1890, S. 352 |
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Lüftungsanlagen im Anschlusse an die
gebräuchlichen Heizungssysteme und eine kritische Beleuchtung dieser
letzteren.
(Eine Artikelfolge von F.
H. Haase, gepr. Civilingenieur, Patentanwalt in Berlin.)
(Fortsetzung des Berichtes Bd. 277 S.
597.)
Mit Abbildungen.
Lüftungsanlagen im Anschlusse an die gebräuchlichen
Heizungssysteme.
III. Allgemeines über
Drucklüftung.
Wenn die Frischluft unter Druck in die zu lüftenden Räume eingeführt wird, so gelten
bezüglich der Lage der Zuströmungs- und Abzugsöffnungen der Luft in den Räumen unter
sonst gleichen Verhältnissen die gleichen Bestimmungen wie bei der Zuglüftung, und
nur in auſsergewöhnlichen Fällen von der Art, wie sie unter I. als der Drucklüftung unbedingt benöthigend
bezeichnet wurden, müssen andere – den an derselben Stelle gemachten Erörterungen
entsprechende – Maſsnahmen platzgreifen.
Auch die bei Besprechung der Zuglüftung unter II. im Falle der Einführung von
Frischluft durch in der Nähe des Fuſsbodens befindliche, direkt ins Freie führende
Oeffnungen – als nothwendig bezeichneten Vorkehrungen sind bei Drucklüftung
empfehlenswerth und immer nothwendig, wenn die Druckluft mit verhältniſsmäſsig
groſser Geschwindigkeit in der Nähe des Fuſsbodens in die Räume eingeführt wird, und
zwar nicht allein wegen der hierbei unangenehmen Empfindung eines Windstromes
seitens in der Nähe der Einmündungen befindlicher Personen, sondern auch wegen der
damit verbundenen Staubaufwirbelung, welche unter Umständen einen sehr schädlichen
Einfluſs auf die Gesundheit der in den Räumen befindlichen Personen und Thiere haben
kann, so daſs die Lüftung aus einem Hilfsmittel zur Luftverbesserung zu einem Luft
Verschlechterungsmittel wird.
Der gleiche Uebelstand kann allerdings auch bei Zugluftanlagen eintreten, wenn bei
solchen die Zuströmungsöffnungen nicht weit genug gewählt sind: indessen wählt man
dieselben hier im Allgemeinen schon mit Rücksicht auf möglichst gute Wirkung der
saugenden Apparate so groſs, daſs die Einströmungsgeschwindigkeit und demgemäſs auch
die Wahrscheinlichkeit der Staubaufwirbelung in der Regel nur gering ist. Immerhin
ist es aber in beiden Fällen stets empfehlenswerth, am Fuſsboden zuströmende Luft
zunächst in einen kastenförmigen Vorbau eintreten zu lassen, aus welchem sie
entweder durch einen durchlochten Deckel (oder auch seitwärts) durch eine möglichst
reichlich bemessene Gesammtöffnung und demgemäſs mit geringer Geschwindigkeit in die
zu lüftenden Räume selbst eintritt. Und dazu erweisen sich immer Ummantelungen von
Heizkörpern, welche in der kalten Jahreszeit die Erwärmung der Räume ganz oder
theilweise besorgen, als besonders zweckmäſsig.
Was die Geschwindigkeit betrifft, mit welcher die Frischluft, unter Druck frei in die
Räume einströmen darf, so findet man in den Lehrbüchern zumeist die Angabe, daſs
dieselbe – gleichviel wo auch die Einströmungsöffnungen sich befinden mögen –
niemals 1m übersteigen dürfe, weil sonst immer ein
belästigender Windstrom entstehe, und daſs es mit Rücksicht darauf im Allgemeinen
empfehlenswerth sei, die Einströmungsgeschwindigkeit nur zwischen 0,5 und 1m zu wählen.
Man muſs sich wundern, daſs diese Angaben auf treuen Glauben bis in die neueste Zeit
immer wieder in Druckschriften über Lüftungsanlagen mit hereingenommen wurden,
trotzdem erfahrene Fachleute sich schon seit langer Zeit in vielen Fällen nicht mehr
danach richten, wenn sie nicht durch bestimmte Vorschriften dazu verpflichtet oder
durch besondere geschäftliche Interessen dazu veranlagst werden. Bei Anlagen, welche für eine
feste Summe in Ausführung übernommen wurden, scheute man sich schon vor 10 Jahren in
vielen Fällen durchaus nicht, bis zu 3m
Einströmungsgeschwindigkeit zu gehen und in einzelnen Fällen, in welchen es sich um
Vermehrung der Luftmenge mit Belassung vorhandener Zuführungskanäle handelte, hat
man sogar noch weit höhere Luftgeschwindigkeiten zugelassen: ja es ist dem Verfasser
sogar ein Fall bekannt, in welchem man in einer Höhe von etwas über 5m Luft mit einer Geschwindigkeit von 7m in einen Saal einströmen lieſs, ohne daſs man in
diesem in Mannshöhe irgend welche Windbewegung wahrnehmen konnte.
Dagegen erweist sich allerdings eine direkte Lufteinströmung von 1m Geschwindigkeit am Fuſsboden unter Umständen
schon als recht lästig.
Prof. Rietschel hat in seinem im J. 1886 erschienenen
Buche über Lüftung und Heizung in Schulen zum erstenmal auf das Unzutreffende der
veralteten Lehrbuchvorschriften hingewiesen, indem er darlegte, daſs in Schulräumen
(von durchschnittlich etwa 6m,5 Breite, 8m Tiefe und 4m
Höhe), in welche er Luft unter 30° von je einer nahe unter der Decke gelegenen
Einmündung aus mit einer Geschwindigkeit von 2m,5
einströmen lieſs, gute Erfolge erzielt wurden und daſs hierbei eine Untersuchung mit
Pulverdampf ergab, daſs die Luft sich vollständig gleichmäſsig an der Raumdecke
ausbreitete, während zugleich keinerlei Zugerscheinungen wahrnehmbar waren.
Würde man auf Grund dieses Ergebnisses annehmen, daſs man die Luft auch in jedem
anderen Falle aus einer der Decke nahegelegenen Einmündung zweckmäſsiger Weise mit
einer Geschwindigkeit von 2m,5 einströmen lassen
müſste, so würde man einen ganz gewaltigen Irrthum begehen. Denn in erster Linie hat
man zu berücksichtigen, daſs die einströmende Luft die im Raume selbst befindliche
Luftmasse schon allein vermöge der Energie, mit welcher sie einströmt, in eine
gewisse Bewegung versetzt, welche nach unten hin allmählich (und zwar annähernd
gleichmäſsig) abnimmt und deshalb an der Decke um so lebhafter sein darf, je höher
der Raum ist. Man wird demnach nicht weit fehlen, wenn man annimmt, daſs die
Einströmungsgeschwindigkeit der Luft unter sonst gleichen Verhältnissen (Galerien u.
dgl. auſser Berücksichtigung gelassen) der Raumhöhe nur proportional sein darf.
Nimmt man demnach an, daſs 2m,5
Einströmungsgeschwindigkeit für einen Raum von 4m
Höhe gerade zweckmäſsig ist, so wird man für einen Raum von sonst gleicher
Beschaffenheit bei gewöhnlicher Zimmerhöhe von 3m,2 nur eine Zuströmungsgeschwindigkeit von
\frac{3,2\,\times\,2,5}{4}=2^m,0
wählen dürfen.
Andererseits treten aber in einem Raume, dem die Frischluft in der Nähe der Decke
zuströmt, auch dann Zugerscheinungen auf, wenn diese Frischluft zufolge zu geringer
Eintrittsgeschwindigkeit oder anderer Verhältnisse geneigt ist, sich sofort oder zu
frühe abwärts zu bewegen, oder wenn sie gegen eine Wand so stark anprallt, daſs sie
von dieser zurückgeworfen wird. Daraus geht nun zunächst hervor, daſs es zweckmäſsig
ist, der Frischluft gerade eine so groſse Einströmungsgeschwindigkeit zu geben, daſs
sie im Stande ist, ihre Bewegungsrichtung bis zum Erreichen derjenigen Wand
beizubehalten, die der Einströmungsöffnung gegenüber liegt, ohne diese selbst mit
einer namhaften Geschwindigkeit zu erreichen. Da aber die Erhaltung der
Bewegungsrichtung für genügende Dauer unter sonst gleichen Verhältnissen eine um so
gröſsere Anfangsgeschwindigkeit erfordert, je länger die Decke in der
Bewegungsrichtung ist, so erkennt man, daſs es geradezu nothwendig ist, die
Einströmungsgeschwindigkeit dem direkten Luftwege an der Decke proportional zu
wählen.
Wenn demnach bei einer Raumtiefe von 8m und einer
Raumbreite von 6m,5 in der Richtung der
Lufteinströmung eine Einströmungsgeschwindigkeit von 2m,5 zweckmäſsig ist, so wird sie unter sonst gleichen Verhältnissen bei
einer Raumbreite von 10m in der Richtung der
Lufteinströmung:
\frac{10\,\times\,2,5}{6,5}=3^m,84
betragen dürfen, wenn die Raumhöhe 4m miſst; miſst diese jedoch nur 3m,2, so darf die Geschwindigkeit nach dem
Vorhergehenden nur
\frac{3,84\,\times\,3,2}{4}=3^m,07
betragen. Beträgt dagegen die Raumhöhe 7m, so findet man, daſs unter sonst gleichen
Verhältnissen eine Einströmungsgeschwindigkeit von 6m,72 zulässig ist u.s.w., und man sieht, daſs somit unter Umständen auch
eine Einströmungsgeschwindigkeit von 7m und
darüber zulässig sein kann.
Eine allgemein giltige Formel zur Berechnung der zulässigen
Einströmungsgeschwindigkeit würde hiernach die Form
v = 0,096 .
l . h . a
erhalten müssen, wenn man unter l
die Länge desjenigen Weges versteht, den die Frischluft in wagerechter Richtung im
Sinne ihrer Einströmungsbewegung an der Raumdecke entlang strömen muſs, um im Raume
gleichmäſsig vertheilt zu werden, während h die
Raumhöhe und α einen Coefficienten bezeichnet, der je
nach der Beschaffenheit der Decke, des Raumgrundrisses und etwa im Raume
befindlicher Treppen und Säulen mit breiter Bekrönung, gröſser oder kleiner als 1 zu
wählen ist. Dabei hat man zu berücksichtigen, daſs rauhe Decken eine gröſsere
Einströmungsgeschwindigkeit als völlig glatte zulassen und erfordern, sofern die
Rauheiten nicht in Vorsprüngen von gröſserer Breite und Höhe bestehen, welche, von einem
Windstrome getroffen, die Richtung desselben abändern und unter Umständen die
unmittelbare Ursache einer Zugempfindung werden können, wenn die
Einströmungsgeschwindigkeit für die obwaltenden Verhältnisse zu groſs gewählt
wird.
Wenn man es so einrichten kann, daſs Deckenvorsprünge von gröſserer Ausladung und
Treppen u. dgl. erst dann von dem wagerecht streichenden Luftstrome getroffen
werden, wenn dessen Bewegung bereits sehr gering geworden ist, so können sie
denselben nicht mehr zugerregend ablenken. Liegen daher Deckenvorsprünge von starker
Ablenkungsfähigkeit inmitten des Raumes und läſst sich ihr nachtheiliger Einfluſs
nicht dadurch umgehen, daſs man den Luftstrom in ihrer Längsrichtung (beispielsweise
bei freiliegendem Gebälk) vorbeistreichen lassen kann, ohne daſs er auf eine
breitere Fläche aufstöſst, so muſs man die Frischluft von zwei oder mehr Stellen aus
einströmen lassen, die so gelegen und an welchen die Einströmungsgeschwindigkeiten
so gewählt sind, daſs an dem besagten Deckenvorsprünge nur noch geringe Stromkraft
vorhanden ist und die verschiedenen Luftströmungen möglichst kraftlos auf einander
stoſsen.
Das Gleiche gilt im Allgemeinen für Räume, in welchen die einströmende Frischluft
eine Deckenlänge von mehr als 10m bestreichen
soll, weil es mit Rücksicht auf die Betriebskraft (bezieh. Betriebskosten) für die
Luftdruckerzeugung nur in seltenen Fällen empfehlenswerth ist, die Luft mit mehr als
3m Geschwindigkeit in einen Raum einströmen zu
lassen, welche Geschwindigkeit für mehr als 10m
Bewegungslänge des wagerechten Luftstromes nicht ausreicht, um eine gleichmäſsige
Ausbreitung der Luft über dem Raume zu bewirken.
Ferner sind bei Druckluftanlagen in gleicher Weise wie bei Zugluftanlagen an einer
Wand, deren Länge mehr als das 15fache der Weite der Einströmungsöffnung beträgt,
immer zwei oder mehr in gleicher Höhenlage befindliche Ein- und
Ausströmungsöffnungen in möglichst gleichmäſsiger Vertheilung anzuordnen, weil man
unter anderen Verhältnissen eine einigermaſsen gleichmäſsige Ausbreitung der
Frischluft im Raume nicht mehr erwarten kann.
Um eine solche immer sicher zu erreichen, schlägt Prof. Rietschel vor, die Einströmungsöffnungen an Schmalseiten der Räume oder wo
möglich in eine Raumecke zu verlegen. –
Den ganzen Frischluftbedarf für Aufenthaltsräume von Personen durch an der Raumdecke
gelegene Oeffnungen einströmen zu lassen, ist – wie bereits angedeutet wurde – bei
Druckluftanlagen im Allgemeinen ebenso wenig zweckmäſsig wie bei Zugluftanlagen,
weil man hier wie dort die Luftabführung möglichst in der Höhenlage des
hauptsächlichen Luftverunreinigungsherdes anzuordnen hat, welcher – wie unter II.
erwähnt – im Allgemeinen nur in Ställen am Boden, in Aufenthaltsräumen für Personen
dagegen gewöhnlich in deren Kopfhöhe liegt und deshalb in den letzteren Räumen eine Lufteinführung in der
Nähe des Fuſsbodens empfehlenswerth macht.
Eine gleichmäſsige Vertheilung der Frischluftmenge auf die oberen und die unteren
Einströmungsöffnungen ist nicht unbedingt erforderlich; wenn sie sich jedoch ohne
allzu hohe Kosten in solcher Weise ermöglichen läſst, daſs die am Boden einströmende
Luft sich über diesen möglichst gleichmäſsig ausbreitet, so ist dies jedenfalls als
vortheilhaft zu bezeichnen. Man hat indessen zu beachten, daſs – weil hier die
Einströmungsgeschwindigkeit nur gering und in gewöhnlichen Fällen, den in
Lehrbüchern gemachten Angaben entsprechend, wirklich niemals mehr als 1m betragen darf und bei Anwendung von
kastenförmigen Vorbauten vor den Einmündungen zweckmäſsiger Weise noch sehr viel
kleiner ist – eine einzige Einmündung keine gleichmäſsige Ausbreitung der hierdurch
einströmenden Frischluft über dem ganzen Boden ermöglicht. Darum empfiehlt es sich,
an die Zuführungskanäle am Fuſse eines jeden Stockwerkes wagerechte oder etwas
schräg ansteigende Abzweigkanäle anzuschlieſsen, welche nach den Räumen hin mehrere
Ausmündungen haben. Dabei können, behufs Ermäſsigung der Geschwindigkeit, entweder
diese Ausmündungen einzeln nach den Räumen hin allmählich erweitert sein – oder es
können die Abzweigkanäle selbst gröſsere lichte Querschnitte haben als ihre
Anschlüsse an den Zuführungskanälen. Das letztere – im Allgemeinen das bessere –
Mittel ist m den Fig. 8
und 8a angedeutet, welche zwei verschiedene
Anordnungen eines Druckluft-Zuleitungssystems schematisch veranschaulichen.
Fig. 8., Bd. 278, S. 356 Zur Erläuterung dieser Figuren bedarf es nur der Erklärung, daſs L, L1 senkrechte
Zuführungskanäle, l1,
l2, l3, l4, l11, l21, l31, l41 die erwähnten
Abzweigkanäle, o, o, o1, o1
Einströmungsöffnungen in der Nähe der Raumdecken und u, u,
u1, u1...
Einströmungsöffnungen in der Nähe der Raumfuſsböden bezeichnen.
Fig. 8a., Bd. 278, S. 357 Anstatt den wagerechten Abzweigkanälen l,
l1 gröſsere lichte Querschnitte zu geben
als ihren Anschluſsmündungen an den senkrechten Zuführungskanälen L, L1, könnte man
allerdings auch diese letzteren weiter wählen, um die Geschwindigkeit der in ihnen
aufsteigenden Druckluft auf diejenige zu beschränken, mit welcher die Luft aus den
am Fuſsboden befindlichen Einströmungsöffnungen u, u1 in die Räume einströmt; man überzeugt sich
indessen leicht, daſs der Widerstand, welcher durch Erhöhung der Geschwindigkeit an
zahlreichen oberen (in der Nähe der Decken befindlichen) Einströmungsöffnungen
herbeigeführt wird, weit gröſser ist als der Widerstand, der sich aus der einmaligen
Erzeugung dergleichen Geschwindigkeit (in den Kanälen selbst) und der dadurch
bedingten Reibungsvermehrung ergibt.
Denn ist die der kleineren Geschwindigkeit (an den am Fuſsboden befindlichen
Einströmungsöffnungen) entsprechende Pressung pv und die der gröſseren Geschwindigkeit (an
den oberen Einströmungsöffnungen) pc, so hat man – wenn L die Gesammtkanallänge aller Zuführungskanäle, D die mittlere Weite derselben (auf quadratischen Querschnitt bezogen) und
n die Anzahl der oberen Einströmungsöffnungen ist –
bei Anordnung weiter Zuführungskanäle die Gesammtpressung:
P_1=p_v\,\left(1+\frac{0,024\,L}{D}\right)+n\,(p_c-p_v)
und bei Anordnung enger Zuführungskanäle die
Gesammtpressung:
P_2=p_c\,\left(1+\frac{0,024\,L}{D}\right)
Zieht man die zweite Gleichung von der ersten ab, so findet man:
P_1-P_2=(p_c-p_v)\,\left(n-1-\frac{0,024\,L}{D}\right)
Dieser Ausdruck ist aber sogar dann schon positiv, wenn nur
ein einziger Zuführungskanal durch zwei Stockwerke geht, denn in diesem Falle ist
der zweite Factor so lange positiv als
1-\frac{0,024\,L}{D}>0 oder
\frac{0,024\,L}{D}<1,
was unter gewöhnlichen Verhältnissen immer zutrifft.
Hierbei ist nun allerdings der Widerstand, den die Erweiterungen in den
Abzweigkanälen verursachen, nicht mitberücksichtigt, allein dieser Widerstand ist
gegenüber dem aus mehrfacher Erzeugung höherer Geschwindigkeit entspringenden,
verschwindend klein. –
Was die Abführung der Luft aus den Räumen betrifft, so ist zu dem, was bisher über
die Lage der Abzugsöffnungen in den letzteren gesagt wurde, nur noch zu bemerken,
daſs man zweckmäſsiger Weise im Allgemeinen mehrere Abzugsöffnungen anzuordnen hat,
und zwar, wenn mehrere untere Einströmungsöffnungen vorgesehen sind, immer
mindestens eine diesen gleiche Anzahl, – daſs man ferner Einströmungs- und
Abzugsöffnungen immer möglichst weit von einander entfernt, und zwar derart
anzuordnen hat, daſs die Luftbewegung in den Räumen nicht nur vollständig
gleichmäſsig, sondern auch möglichst ohne Kreislauf in einem, die verdorbene Luft
sicher entfernenden Zuge erfolgt, – also im Allgemeinen in Aufenthaltsräumen von
Personen so, daſs die Frischluft sich an der Decke und am Boden gleichmäſsig
ausbreitet, sodann langsam, die verdorbene Luft (idealisch gedacht) zwischen sich
einschlieſsend, der Raummitte zuströmt und hier in die Abzugsöffnungen eindringt,
und in Ställen und anderen Räumen, in welchen die Luft hauptsächlich vom Boden aus
verunreinigt wird, so, daſs die Frischluft sich an der Decke gleichmäſsig ausbreitet
und sodann die verdorbene Luft vor sich her drängend (idealisch gedacht), langsam zu
Boden sinkt und hier in die Abzugsöffnungen eindringt.
Aus dieser Erwägung geht hervor, daſs es im Allgemeinen am zweckmäſsigsten ist, die
Abzugsöffnungen in eine den Einströmungsöffnungen gegenüber liegende Wand zu
verlegen, und zwar so, daſs Einströmungs- und Abzugsöffnungen nicht nur in
verschiedenen Höhenlagen, sondern auch seitwärts gegen einander versetzt, einander
gegenüber liegen. Dabei ist jedoch die Unterbringung von Abzugskanälen in
Auſsenwänden eines Gebäudes mit Rücksicht auf Ersparniſs an Betriebskraft (bezieh.
Betriebskosten) für die Lüftungsanlage thunlichst zu vermeiden, weil in der kälteren
Jahreszeit die Luft in Auſsenwandkanälen leicht sehr stark abgekühlt wird und dann
zu ihrer Aufwärtsbewegung in denselben einer stärkeren Pressung bedarf.
Die Anordnung von mehreren Abzugsöffnungen in einem Raume macht auch für die Luftabführung
besondere Abzweigkanäle einzelner senkrechten Hauptkanäle zweckmäſsig, wie solche
Fig. 9 in zwei verschiedenen Ausführungen
veranschaulicht.
Fig. 9., Bd. 278, S. 359 In dieser Figur bezeichnen L2, L3, L4 die senkrechten Hauptkanäle, l12, l22, l32... die in dieselben einmündenden und am besten
gegen dieselben schwach ansteigenden Abzweigkanäle und a,
a1, a2... die Abzugsöffnungen.
Die Geschwindigkeit, mit welcher die Luft aus den Räumen in die Abzugsöffnungen
einströmt, darf bei der empfohlenen Höhenlage der letzteren immer 1m betragen, wenn sich die Baumbewohner für
gewöhnlich in gröſserer wagerechter Entfernung von den Abzugsöffnungen befinden, und
wenn diese in geeigneter Weise durch einen Vorbau (Paneelwand o. dgl. mit
reichlicher Durchlochung) verdeckt sind, so darf die Abzugsgeschwindigkeit unter
Umständen sogar 1m,5 und selbst noch mehr
betragen. Kommt dagegen unmittelbare Annäherung der Raumbewohner an die
Abzugsöffnungen leicht vor, oder werden diese überhaupt in unmittelbarer Nähe des
hauptsächlichen Aufenthaltsortes der Bewohner angelegt, so ist unter Umständen schon
eine Abzugsgeschwindigkeit von 0m,7 zu hoch; doch
hat man hierbei auch auf die Lage der Abzugsöffnungen hinsichtlich etwaiger
Erwärmungsquellen und andere Nebenumstände zu achten. Man kann in solchem Falle aber
immer 1m Geschwindigkeit der Berechnung der
Oeffnung zu Grunde legen, wenn man im Stande ist, deren Lage zu verändern, wie es
beispielsweise an einem mit Schiebern versehenen Abzugsrohre in verschiedener Weise
möglich ist.
Die Luftgeschwindigkeit in den senkrechten Hauptabzugskanälen kann gröſser gewählt
und auch gegen das Dachgeschoſs hin gesteigert werden, doch ist mit Rücksicht auf
die Betriebskraft (bezieh. Betriebskosten) eine höhere Geschwindigkeit als 1m,5 ohne Beihilfe billiger oder kostenloser
Saugwirkung nicht immer empfehlenswerth.
Die Geschwindigkeit der Luft in den Abzweigkanälen ist in der Nähe der Hauptkanäle
durch allmähliche Verengung des lichten Querschnittes der ersteren (vgl. Fig. 9) so weit zu steigern, daſs die Luft mit der an
der Einmündungsstelle in dem bezüglichen Hauptkanale herrschenden Geschwindigkeit in
diesen einströmt, wogegen die lichte Weite des übrigen Theiles der Abzweigkanäle für
diejenige Geschwindigkeit zu berechnen ist, mit welcher die Raumluft aus dem Raume
abströmt. –
Fig. 10., Bd. 278, S. 360 Natürlich ist es bei Einbau von Weichenzungen oder Klappen in die
Abzweigkanäle der Zuleitung wie der Abzugsleitung immer zulässig, je einen
Abzweigkanal für zwei an einander anstoſsende gleichzeitig gelüftete Räume
verwendbar zu machen (vgl. Fig. 10, welche den
Grundriſs eines zwei Räumen gemeinschaftlichen Abzweigkanales mit zwei Weichenzungen
Z veranschaulicht), indessen ist auch ein einfaches
Blech oder Brett genügend, einen Kanal in deren zwei zu theilen. Für die
Hauptabzugskanäle gelten, bei event. gleichzeitiger Mitbenutzung einer Saugkraft,
dieselben Einrichtungen, welche bei den Saugkanälen von Zuglüftungsanlagen zur
Anwendung kommen, und ist es immer empfehlenswerth, die Hauptabzugskanäle mit
Windablenkern einfachster Art zu überdecken; jedoch ist die Vereinigung mehrerer
Hauptabzugskanäle im Dachgeschosse durch wagerechte Blechkanäle o. dgl. ohne
wirksames saugendes Hilfsmittel nicht zu empfehlen. –
IV. Herbeileitung gesunder
Frischluft.
Es wurde bereits unter I. darauf hingewiesen, daſs die Beschaffung reiner Frischluft
oft einer längeren Zuleitung bedarf.
Die verhältniſsmäſsig reinste Frischluft findet man immer in gröſseren reingehaltenen
benachbarten Anpflanzungen, insbesondere wenn dieselben hoch und in gröſserer
Entfernung von luftverunreinigenden Industriestätten liegen.
Die Frischluft aus – industriellen Zwecken oder zur Lagerung von mancherlei
Materialien und Schutt dienenden – oft engen Höfen mit hoher Ummauerung in sehr
geringer Höhenlage über der Hofsohle zu entnehmen, wie es vielfach selbst bei sonst
gut eingerichteten Lüftungsanlagen – geschieht, ist niemals gerechtfertigt; weit
besser ist es dann schon, die Frischluft in gröſserer Höhe von der Straſse
(insbesondere, wenn diese nach neuerer Bauart recht weit und geradlinig angelegt ist) oder durch
genügend hoch über Dach mündende und dort selbst überdachte Luftkamine
herbeizuleiten, nur muſs man dabei die Vorsicht gebrauchen, die Entnahmestellen
möglichst weit entfernt von Rauchkaminen anzuordnen. Allerdings sind die niedrigen
Luftschächte in Hofräumen billiger als mehrere in höheren Stockwerken oder über Dach
mündende Luftkamine, wenn diese besonders aufgeführt werden; doch bietet sich bei
Neubauten oft Gelegenheit, diese Luftkamine so unterzubringen, daſs sie nicht nur
mit sehr mäſsigen Kosten hergestellt werden können, sondern auch keinen besonderen
Raum beanspruchen und die Architektur – selbst bei Anordnung der
Einmündungsöffnungen in der Hauptfaçade – in keiner Weise beeinträchtigen. Dabei
bieten die hochgeführten Luftkamine den Vortheil, daſs die durch sie zugeleitete
Luft verhältniſsmäſsig wenig Staub mit sich führt.
Wo groſse geräumige Höfe mit Anpflanzungen oder gröſsere Gartenanlagen vorhanden
sind, sind allerdings höhere Luftschächte und Luftkamine für die Herbeileitung der
Frischluft in vielen Fällen entbehrlich und wird dieselbe dann vielfach mit Recht
unmittelbar durch vergitterte Maueröffnungen des Kellergeschosses in hier gelegene
Luftkammern eingeführt, von welchen aus sie, nach erfolgter Staubablagerung und
etwaiger Pressung, Erwärmung und Befeuchtung, den Luftzuführungskanälen der
Lüftungsanlage zuströmt.
Die Frischluft ohne vorherige Nöthigung, sich von allen ihr beigemischten
Staubtheilchen möglichst zu befreien, in die zu lüftenden Räume einzuführen oder gar
– wie es nicht allzuselten vorkommt – über Flurräume hinweg in die Räume einströmen
zu lassen, ist unter allen Umständen zu verwerfen, weil sie dann in der Regel –
selbst in scheinbar staubfreier Gegend – nicht unbedeutende Staubmassen mit sich
führt, welche jedenfalls in Anlagen, die lediglich aus Gesundheitsrücksichten
geschaffen werden, zweckwidrig sind, unter Umständen aber auch höchst unbehagliche
Empfindungen verursachen, welche vielfach die Veranlassung zur Miſscreditirung von
Central-Luftheizungsanlagen wurden und ihren Grund darin haben, daſs die mit Staub
behaftet in die Räume einströmende Luft in diesen den gröſsten Theil ihres Staubes
ablagert, und zwar, wie es scheint, in um so feinerer Vertheilung und mit
dementsprechend um so schädlicherer Wirkung, je heiſser die Luft in die Räume
einströmt.
Wie groſs die Staubmasse ist, welche anscheinend staubfreie Frischluft in
Wirklichkeit mit sich führt, davon gibt die allwöchentliche Reinigung der 25 bis
40qm groſsen, nach achttägigem Gebrauche
unkenntlich schwarzen Gaze-Filterflächen in Berliner Gemeindeschulen ein lehrreiches
Bild.
Man wählt diese zum Zurückhalten der Staubtheilchen bestimmten Gazeflächen in der
Regel 20mal so groſs als die Gesammtöffnung, durch welche die Frischluft von auſsen
mit 1m Geschwindigkeit herbeiströmt. Trotz dieser
groſsen Bemessung können die Gazeflächen keineswegs als durchaus zuverlässig
betrachtet werden, da sich ihre Oeffnungen oft schon in sehr kurzer Zeit so dicht
zusetzen, Fig. 11 daſs es nicht unwahrscheinlich ist,
daſs die weiter hindurchströmende Luft trotz ihrer dabei sehr geringen
Geschwindigkeit wieder etwas von dem angesetzten Staube mit sich fortnimmt. Einige
Vollkommenheit der Wirkung möglichst reichlich bemessener Gazefilter läſst sich nur
dann erwarten, wenn diese allabendlich abgeklopft werden und wenn auſserdem jedesmal
auch die Luftkammer selbst gründlich reingefegt wird.
Fig. 11., Bd. 278, S. 362Fig. 12., Bd. 278, S. 362 Um groſse Filterflächen in verhältniſsmäſsig kleinen Räumen
unterzubringen, wird es häufig nöthig, sie in Zickzacklinien aufzustellen bezieh.
zwischen zickzackförmig an der Decke und am Fuſsboden der Luftkammer befestigten
Rahmen aufzuspannen.
Vortheilhaft für die Ablagerung des Staubes der Luft ist sehr langsame Bewegung derselben und mehrfache
Umbiegung des von ihr zurückzulegenden Weges um 90 oder 180°, und wenn dabei
zugleich die Flächen, an denen die Luft entlang streichen muſs, gleichmäſsig mit
Wasser berieselt werden, so dürfte sich – insbesondere wenn diese berieselten
Flächen recht nahe auf einander folgen – ziemlich vollkommene Staubabsonderung
ermöglichen lassen. Entstäubungsvorrichtungen, welche nach diesem Prinzip construirt
sind, veranschaulichen die Fig. 11, 12 und 12a, und zwar
zeigt die erste dieser Figuren eine Anzahl senkrecht aufgestellter berieselter
Platten P, P1, P2..., welche
abwechselnd oben und unten Oeffnungen freilassen, durch welche die Luft aus einem
Zwischenraume zwischen zwei benachbarten Platten zu dem nächstfolgenden
Zwischenraume überströmt. Dabei sammelt sich das aus durchlöcherten Röhren c, c1, c2... gegen die Platten
P, P1, P2... flieſsende und an
diesen herabrieselnde Wasser mit den auf seinem Wege aufgenommenen Staubtheilchen in
Bodenrinnen an und flieſst von hier aus einer Ablaufröhre zu, so daſs ein Reinigen
der Platten P, P1, P2... kaum jemals
nöthig wird.
Fig. 12a., Bd. 278, S. 363 Bei der in den Fig. 12 und 12a illustrirten Entstäubungsvorrichtung, welche von
der Firma David Grove in Berlin ausgeführt wird,
bestehen die in zwei Reihen hinter einander angeordneten und in diesen in sehr
geringen Abständen neben einander befestigten senkrechten Winkelflächen aus gewebten
Stoffstreifen, von denen je einer der einen Reihe mit einem der anderen Reihe durch
ein aus demselben Stoffe bestehendes Band verbunden ist, das in eine mit Wasser
gefüllte Rinne eintaucht und vermöge seiner eigenen Capillarität und derjenigen der
beiden an ihm hängenden winkelförmig aufgespannten Stoffstreifen diese letzteren
stets naſs erhält.
Die Luft muſs hierbei in mehrfach abgelenkter Bewegungsrichtung (vgl. die Pfeile in
Fig. 12a) zwischen den beiden Reihen der rauhen
und stets gleichmäſsig benäſsten Stoffstreifen hindurchstreichen, wobei sie die ihr
beigemengten Staubtheilchen an die letzteren selbst ansetzt.
Endlich kann man auch den Staub der Luft durch einfaches Besprengen der ersteren mit
feinem Staubregen innerhalb eines weiten Gefäſses niederschlagen, wie es in Fig. 13 illustrirt ist. Hierbei strömt die Luft durch
einen Rohrstutzen E unten in das Gefäſs ein und geht
durch einen zweiten Rohrstutzen A oben weiter, während
das Wasser des Staubregens sich mit den aufgenommenen Staubtheilchen am Boden des
Gefäſses ansammelt und abflieſst. Für die Erzeugung des Staubregens eignet sich ganz besonders der
in Fig. 14 illustrirte, den Gebr. Körting in Hannover patentirte Apparat, welcher aus einem
düsenförmigen Mundstücke und einer darin befindlichen Schraubenspindel mit breiter
Schraubenfläche besteht, die unter dem Drucke des durch das Mundstück
hindurchströmenden Wassers rasch rotirt.
Fig. 13., Bd. 278, S. 364Fig. 14., Bd. 278, S. 364 In den drei hier vorgeführten Luftentstäubungsvorrichtungen (Fig. 11 bis 13) wird
die Luft zugleich in mehr oder weniger erheblichem Grade mit Wasser gesättigt, und
da hierbei zugleich eine sehr lebhafte Wasserverdunstung erfolgt, welche Wärme
bindet, so wird die Luft beim Durchströmen dieser Vorrichtungen auſserdem auch
bedeutend abgekühlt, was für die Sommerlüftung sehr angenehm ist. Die beiden in den
Fig. 11, 12 und
12a illustrirten Luftentstäubungsvorrichtungen
bewirken übrigens auch ohne Mitbenutzung von Wasser ziemlich gute Staubablagerung.
Die Geschwindigkeit, mit welcher die Luft durch Entstäubungsvorrichtungen dieser Art
hindurchströmt, darf sowohl zur Erzielung eines guten Erfolges, als auch zur
Vermeidung bedeutenderer Beeinträchtigung der Betriebskraft jedenfalls 0m,5 nicht übersteigen.
Besteht die Zuleitung zur Luftkammer in einem sehr langen wagerecht liegenden Kanäle,
so erfolgt eine bedeutende Entstäubung der Luft schon in diesem selbst und bedarf es
deshalb nur noch unmittelbar vor der Mündung des Kanals in der Luftkammer der
Aufführung einer möglichst hohen Wand, über welche die Luft hinwegstreichen muſs,
und am Fuſse dieser Wand zwischen derselben und der Kanalmündung einer Sandgrube
(Vertiefung zum Auffangen des Sandes), die man ebenso wie den Zuleitungskanal selbst
häufiger reinigen muſs.
Wird Frischluft direkt von auſsen in die zu lüftenden Räume eingeleitet, so sollte
man wenigstens einen kurzen senkrechten Kanal anlegen, der an seinem oberen Ende
seine Raumeinmündung, an tiefer gelegener Stelle seine äuſsere Mündung und an seinem
untersten Ende eine vom Inneren des Gebäudes aus (nöthigen Falles in einem tiefer
gelegenen Stockwerke) zugängige Reinigungsöffnung hat.
In groſsen Gebäuden ist es, sowohl mit Rücksicht auf Ersparniſs an Betriebskraft, als
auch – und zwar ganz besonders – mit Rücksicht auf (die durch ungleiche Widerstände
wesentlich beeinfluſste) verhältniſsmäſsige Vertheilung der Luft in die einzelnen
senkrechten Zuführungskanäle der Lüftungsanlage, empfehlenswerth, anstatt einer
einzigen Luftvertheilungkammer deren mehrere vorzusehen, jedoch nur eine einzige
Luftentstäubungsvorrichtung anzuordnen, die möglichst nahe an die Zuströmungsöffnung
der Auſsenluft zu verlegen ist, so daſs die Verbindungskanäle zwischen ihr und den
verschiedenen Luftvertheilungskammern staubfrei bleiben.
Läſst es sich leicht bewerkstelligen, „hinreichend reine Luft aus verschiedenen
Himmelsrichtungen, insbesondere aus der Nord- und Südrichtung her in ein zu
lüftendes Gebäude einzuleiten“, so kann dies unter Umständen sehr
empfehlenswerth sein; man muſs jedoch in diesem Falle die Gröſsenverhältnisse der
Zuleitungen so wählen, daſs man von jeder Richtung oder doch von zwei einander nicht
direkt entgegengesetzten Richtungen her den ganzen Luftbedarf entnehmen kann.
Die Regulirung der Bezugsrichtung erfolgt in solchem Falle am besten durch eine
einzige in geeigneter Weise in die Kanalleitung einzusetzende Wechselklappe.
Auſserdem aber muſs jede Zuleitung für sich durch eine besondere Drosselklappe
absperrbar sein.
(Fortsetzung folgt.)