Titel: | Die Telephonsender- bezieh. Mikrophon-Patente. |
Fundstelle: | Band 282, Jahrgang 1890, S. 40 |
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Die Telephonsender- bezieh.
Mikrophon-Patente.
Die Telephonsender- bezieh. Mikrophon-Patente.
Veranlasst durch einen Erlass der National Telephone
Company bezüglich der Gültigkeit der Sender von Hunnings, Blake und Crossley hat A. R. Bennett in dem in London am 10. Juli ausgegebenen
Hefte des Electrical Engineer (* S. 30) einige
Mittheilungen über die auf Telephonsender, bezieh. Mikrophone ertheilten
englischen Patente gemacht. Denselben sind die nachfolgenden kurzen Angaben
entnommen.
1. Mehrere Monate vor dem ersten der späteren Patente zeigte Prof. Hughes, wie man aus leitenden Pulvern und Stücken von
Holzkohle wirksamere Telephonsender herstellen könne, als alle von Edison angegebenen; da Edison's Patent (Nr. 2909 von 1877) früher ertheilt war und in ihm
veränderliche Contacte und Kohle in Form von Lampenruss erwähnt werden, so nahm man
an, Edison sei Hughes'
Erfindung zuvorgekommenVgl. übrigens auch D. p. J. 1878 227 50. 229 * 147. *
263.. Edison's Patent ist am 30.
Juli d. J. erloschen. Dieses Patent enthält viel Schlacke und wenig Gold. In Fig. 10
liegen Federn zu beiden Seiten der schwingenden Platte und legen sich mit
Graphitspitzen gegen auf der Platte befestigte Platinscheiben; der Druck der Spitzen
lässt sich durch Stellschrauben reguliren. In Fig. 24 ist die Benutzung einer
Inductorrolle skizzirt; Dr. Wright hatte schon 1876
eine Inductorrolle bei einem Beistehen Sender
angewendet und Cromwell Varley später bei einem
Musik-Telephon.
Hughes' Erfindung fügte die Benutzung harter Kohle, mehrfacher Contacte und pulverförmiger
Leiter hinzu.
2. Hunnings' Patent Nr. 3647 vom 16. Sept. 1878
erstreckt sich wesentlich auf die Benutzung fein gepulverter Kohle, welche locker
zwischen zwei Metallplatten untergebracht ist, von denen die eine durch die Stimme
in Schwingungen versetzt wird. Hunnings gab der
Platinfolie den Vorzug und hat an Platten aus Holz und Kohle nicht gedacht, erst 9
Monate später (Nr. 2497 vom 21. Juni 1879) schützte Marr Kohlenpulver zwischen zwei Holzplatten, auf deren Mitte
Kohlenscheiben als Contacte befestigt waren. Auch dieses Patent ist nicht mehr in
Kraft. Darauf benutzten Moseley (Nr. 1320 vom 30.
Januar 1885) und Berthon (Nr. 2893 vom 4. März 1885)
gepulverte Kohle zwischen Platten aus dünner Kohle; das erstere ist verfallen, die
Wirksamkeit des zweiten gegenüber Moseley's Priorität
mehr als zweifelhaft.
Schon in seinem Vortrage in der Physical Society (am 8.
Juni; vgl. Nature vom 27. Juni 1878) hat übrigens Hughes erwähnt, dass die Stromstärke durch den Einfluss
des durch Tonschwingungen veranlassten schwachen Druckes auf ein pulverförmiges, faseriges Leitungsmaterial oder auf
leitende Flächen sich ändere. Ferner hat Prof. Blyth in
Glasgow am 3. Juni 1878 (vgl. Nature vom 13. Juni 1878)
in der Edinburger Royal Society einen Geber
beschrieben, welcher aus ziemlich groben Stücken von Gaskoks in einer dünnen
Holzbüchse bestand, an deren Enden als Contacte dienende Zinnstreifen angebracht
waren (vgl. 1878 229 150). Bennett hat sich durch Versuche überzeugt, dass eine solche Büchse gleich
gut und sehr gut arbeitet, mag man gegen ihre Seiten, ihren Boden, ihren Deckel oder
ihre Enden sprechen.
3. Blake's Patent Nr. 229 vom 20. Januar 1879. Anspruch
1 deckt das Festhalten der Platte durch Federn. Nach Anspruch 2 und 4 wird der eine
Contact von einer Feder getragen, der andere soll von einer zweiten Feder getragen,
oder unmittelbar an der Platte angebracht werden; dies unterscheidet sich kaum von
Edison's Fig. 10, sofern man in letzterer die
überflüssige zweite Feder weglässtIn Fig. 10 liegen aber doch die Federn auf verschiedenen Seiten der Platte,
bei Blake auf derselben.D. Ref.. Dagegen hat Blake eine weit bessere Anordnung der Stellschraube (Anspruch 3), als Edison. Anspruch 5 betrifft die Anbringung eines
nachgebenden Gewichtes an der einen Feder, das sich der Bewegung der Platte
widersetzt und durch seine Trägheit die Druckänderungen beeinflusst. Das ähnelt ganz
dem, was Hughes in dem erwähnten Vortrage in der Physical Society beschrieben hat. Hughes hält da die Verstärkung der Trägheit des oberen
Contactes durch ein ausgeglichenes Gewicht für nöthig, damit bei kräftigen
Schwingungen der Contact nicht unterbrochen werde, und meint, eine Feder könne die
erforderliche Trägheit nicht beschaffen. Ein solches Gewicht ist jedoch nicht
wirklich nöthig. Ueberdies benutzen Blake und Edison beide Platin für die eine Contactfläche.
4. Crossley's Patent Nr. 412 vom 1. Februar 1879. Etwas
Neues vermag Bennett in der vorläufigen
Patentbeschreibung nicht zu entdecken, ebenso wenig eine Aehnlichkeit der
vorläufigen mit der endgültigen. Die vorläufige ist sehr kurz und erstreckt sich auf
ein gewöhnliches Mikrophon („an ordinary microphone“), das auf einer
Pergament- oder sich eignenden anderen Platte angebracht ist, in Verbindung mit
einer Batterie und Inductorrolle. In der endgültigen Beschreibung wird die
Inductorrolle als bloss wünschenswerth hingestellt und es bleibt daher bloss das
gewöhnliche Mikrophon; auch auf dieses – mit bloss einem Stift und zwei sich
berührenden Flächen – stellt Crossley keinen Anspruch,
also bleibt bloss die schon von
Reis benutzte Platte aus Pergament oder einem
andern geeigneten Stoff. Dagegen tritt (entgegen der gesetzlichen Vorschrift) in der
endgültigen der Begriff zusammengesetztes Mikrophon („compound microphone“)
auf und wird als ein solches mit 3, 4 und mehr Stiften und 6, 8 und mehr sich
berührenden Flächen erklärt, und während die Abbildungen bloss die bekannten
Mikrophone Crossley's zeigen, wird der Patentanspruch
ganz allgemein auf Mikrophone mit 3, 4 und mehr Stiften und 6, 8 und mehr Flächen
gestellt. Nun sagt aber Hughes schon in seinem Vortrage
vom 8. Juni: „eine Mannesstimme braucht 4 Flächen von Fichtenkohle, 6 von
Weidenkohle, 8 von Buchsbaumkohle und 10 von Gaskohle“ und in einem andern
Vortrage (vgl. Nature vom 16. Mai 1878): „die
Wirkung verbesserte sich bei Anordnung der Nägel im Viereck, bei Benutzung von
10 oder 20 Nägeln.“F. J. M. Page endlich
spricht in Nature vom 30. Mai 1878 von drei Stücken
Gaskohle, welche im Stromkreise mit einer Daniell-Batterie und der primären Rolle
eines Inductors liegen. Dies vernichtet Crossley's
Anspruch, und die mangelnde Uebereinstimmung zwischen der vorläufigen und
endgültigen Beschreibung macht ihn selbst bei der von ihm gewühlten eigenen und ganz
verdienstlichen Anordnung bedeutungslos; überdies kann ein wirksames Mikrophon mit
schon 2 Stiften und 4 Flächen hergestellt werden, worauf Crossley keinen Anspruch erheben kann. Er hat aber Anspruch aufs Lachen,
denn die unschuldige United Telephone Company zahlte
ihm 17500 Pf. St. dafür!
Während nun Bennett die Mikrophone nach Edison (Nr. 2909), Blake,
Hughes, Crossley, Blyth, Berliner (Nr. 1786 von 1884) für frei von
Patentschutz ansieht, meint er, dass die Benutzung von Mikrophonen nach Marr, Moseley, Berthon wahrscheinlich würde gegenüber
Hunnings vertheidigt werden müssen, da sie als
blosse Abänderungen zum Zweck eines Eingriffs gehalten werden können. Dagegen dürfen
nicht benutzt werden:
bis 17. September 1892 gepulverte Kohle mit metallischer oder mit Metall belegter
Platte;
bis 21. Januar 1893 Blake's Festhalten der Platte
mittels Federn, dessen Form der Stellschraube und dessen Anordnung von zwei
Contacten auf getrennten Federn (Anspruch 1, 3, 4).
Unsere Quelle bildet endlich ein wirksames Mikrophon ab, das vom 30. Juli an
gesetzlich benutzt werden kann. In ihm drückt eine Feder einen Kohlencontact gegen
einen an der Platte sitzenden Kohlenblock; die Feder sitzt an einem um seine Axe
drehbaren Stücke, durch das eine mit seiner Spitze sich aus Gehäuse anlegende
Stellschraube geht, so dass mittels der letztern der Druck der Contactstücke auf
einander regulirt werden kann. Die Platte wird an ihrem Rande von einem
Kautschukringe umfasst und durch zwei kreisbogenförmige Messingklammern im Gehäuse
festgehalten.