Titel: | Lüftungsanlagen im Anschlusse an die gebräuchlichen Heizungssysteme und eine kritische Beleuchtung dieser letzteren. |
Autor: | F. H. Haase |
Fundstelle: | Band 284, Jahrgang 1892, S. 64 |
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Lüftungsanlagen im Anschlusse an die
gebräuchlichen Heizungssysteme und eine kritische Beleuchtung dieser
letzteren.
(Eine Artikelfolge von F. H. Haase, gepr.
Civilingenieur, Patentanwalt in Berlin.)
(Fortsetzung des Berichtes Bd. 282 * S.
237.)
Mit Abbildungen.
Lüftungsanlagen im Anschlusse an die gebräuchlichen
Heizungssysteme.
IX. Besprechung ausgeführter Lüftungsanlagen.
Ueber die Ausführung von Drucklüftungsanlagen.
Bei der Projectirung einer Drucklüftungsanlage kommen ausser der Lage der Fenster und
Thüren und den Abmessungen der zu lüftenden Räume stets auch noch die allgemeinen
baulichen Verhältnisse, sowie in vielen Fällen auch decorative Einrichtungen als
begrenzende Factoren in Betracht.
Die allgemeinen baulichen Verhältnisse vermögen unter Umständen die Aufgabe des
Projectirenden, welcher ausser zweckmässiger Lüftung auch die Anlagekosten und die
Betriebsverhältnisse zu berücksichtigen hat, sehr zu erschweren; decorative
Ausstattungen dagegen können in den meisten Fällen sachlich nicht als besonderes
Hinderniss, eine Lüftungsanlage zweckmässig auszuführen, zur Geltung kommen, wenn
der Projectirende seiner Aufgabe gewachsen ist; denn wo auf die Ausschmückung eines
Raumes besonderer Werth gelegt wird, pflegt auch für die Lüftungsanlage ein
Kostenaufwand zulässig befunden zu werden, welcher zur Beschaffung einer
befriedigenden Lüftung ausreicht. Eine Ausnahme pflegt zumeist auf geschäftlichen
Abmachungen zu beruhen, die auf Mangel an genügender Uebersicht bei Uebernahme eines
Bauunternehmens zurückzuführen sind.
Ein tüchtiger Fachmann kann übrigens auch in solchen Fällen zumeist noch eine
einigermaassen zufriedenstellende und unter Umständen selbst auch eine durchaus
empfehlenswerthe Lösung finden, welche die decorative Einrichtung in keiner Weise
beeinträchtigt. Er wird in solchem Falle ganz von selbst zur Anordnung zahlreicher
kleiner Zu- oder Abströmungsöffnungen gelangen, da sehr grosse Oeffnungen in einem
elegant ausgestatteten Raume wohl selten so ausgeführt werden können, dass sie den
Gesammteindruck desselben nicht stören.
Auf Grund der unter VIII. gegebenen Entwickelungen und Erörterungen ist hierzu noch
ganz allgemein zu erwähnen, dass in allen denjenigen Räumen, in welchen ein
einigermaassen lebhafter Personenwechsel stattfindet, grosse Zu- und
Abströmungsöffnungen immer einen mehr oder weniger empfindlichen Zugwind zur Folge
haben, wenn nicht ein entsprechender Widerstand denselben vermindert oder
verhindert. Dieser Zugwind nimmt mit der Temperaturdifferenz zwischen Innen- und
Aussenluft zu und kann durch Thürvorbauten und Thürverhüllungen nur wenig oder gar
nicht gemildert werden – es sei denn, die Thürvorbauten seien nach dem zu lüftenden
Raume hin völlig abgeschlossen, wenn ihre bezügliche Aussenthür geöffnet ist und ihr
eigener Raum im Winter für sich geheizt und hinreichend gross, um die von aussen in ihn
eindringende kalte Luft möglichst rasch vorzuwärmen. Zugleich wächst die
Empfindlichkeit eines solchen Zugwindes mit dem Ueberwiegen des
Feuchtigkeitsgehaltes der Aussenluft über denjenigen der Raumluft.
Je kleiner (und dementsprechend zahlreicher) hingegen die Zuströmungsöffnungen der
Druckluft und die Abströmungsöffnungen vorgesehen sind, desto weniger empfindlich
macht sich ein immerhin doch noch auftretender Zugwind bemerkbar und derselbe wird
andererseits wiederum um so empfindlicher, mit je geringerem Drucke die Druckluft in
den Raum einströmt – es sei denn, die Einströmung der Aussenluft (von den geöffneten
Thüren her) in die Zu- und Abströmungsöffnungen werde durch deren kleine Dimensionen
oder durch besondere Hilfsmittel verhindert. –
Textabbildung Bd. 284, S. 64Fig. 26.Misslungene Ventilationsanlage. Eine der misslungensten Drucklufteinrichtungen kostspieliger Art besitzt
eine der decorativ elegantest ausgestatteten Bierwirthschaften Berlins, von welcher
Fig. 26 den Grundriss, Fig. 27 einen
Längenschnitt durch den über einem (in Stuck ausgeführten) Kreuzgewölbe befindlichen
Luftabzugsraum und Fig.
28 die Einmündung eines Druckluftzuströmungskanales darstellt.
Vor allem ist der Eindruck der bei I, II und III vorgesehenen grossen schwarzen Wandöffnungen,
welche am Fusse kostbarer Wandgemälde in dieselben einschneidend angeordnet sind, so
unschön und störend als möglich und deren Wirkung, bei einigermaassen kühler oder
feuchter Aussentemperatur, zufolge fortwährenden Offenstehens der Thore T1 und des sehr
häufigen gleichzeitigen Oeffnens der beiden Vorbauthüren T2 und T3 eine höchst unangenehme, so zwar, dass die Gäste
im Winter fast fortwährend dem Wechsel zwischen einem kalten, vorzugsweise von
diesen Thüren T2 und
T3 herkommenden,
und einem von den genannten Wandöffnungen herrührenden warmen Luftstrome, ausgesetzt
sind.
Am unangenehmsten ist der Aufenthalt in dem zwischen BT3CDF8F7AF2F1 befindlichen Raume und innerhalb dieses
Raumes war bis vor Kurzem der Aufenthalt am unerträglichsten an einem zwischen dem
Fenster F1 und dem
Thürvorbau T2T3 befindlichen
Tische.
Der Einfluss der Thüren T9, T10 kann
als erträglich bezeichnet werden, weil der Verkehr durch dieselben sehr gering ist
und es nur höchst selten einmal vorkommt, dass diese Thüren beide zu gleicher Zeit
für einen Augenblick offen stehen und weil ausserdem in dem Raume zwischen F6T7F11 und F10 die Möglichkeit
eines starken Luftabzuges weit weniger vorliegt als in allen übrigen Theilen des
Gastlocales.
Die nähere Erklärung wird ergeben, dass die erwähnte Folge der angeordneten Lüftungs-
und Heizungseinrichtung auf Grund der im vorhergehenden Abschnitte VIII.
angestellten Erwägungen hätte vorausgesehen werden können.
Bei S befindet sich ein über Dach mündender Luftschacht,
durch welchen frische Luft mittels eines Ventilators nach dem Kellergeschoss gesaugt
und hier in eine Heizkammer geblasen wird, um sie an den Heizflächen eines
Centralheizungsofens (Calorifers) vorzuwärmen, bevor sie, sich in drei Züge
vertheilend, durch die Mauerkanäle I, II und III hindurch in das Gastlocal einströmt.
In den Mauerkanal I ist ein grosser
Niederdruckdampfheizkörper (markirt durch den Buchstaben B) von 17 qm Heizfläche eingebaut, und zwar derart, dass ihm in der Nähe
des Fussbodens durch eine kleine Oeffnung (von 0,10 qm) Luft aus dem Gastlocale
selbst zuströmen konnte und man die aus dem Kellergeschoss aufsteigende Frischluft
dementsprechend durch eine sogen. Wechselklappe mehr oder weniger absperren konnte,
während in einer Höhe von etwa 2 m über dem Fussboden eine grosse, nahezu
quadratische Ausströmungsöffnung von 0,30 qm die erhitzte Luft in den Raum
einströmen lassen sollte. Der Erfolg dieser Einrichtung war ein ganz anderer, als
ihn der Projectirende erwartet zu haben scheint.
Zunächst wurde zur Schonung des Wandgemäldes, welches durch die genannte
Ausströmungsöffnung I verunziert wird, der unterhalb
derselben eingemauerte Heizkörper aus dem Bereiche des im Kellergeschoss
aufgestellten Niederdruckdampfkessels (der die gesammte Heizung vermittelt)
vollständig abgeschlossen, also brach gelegt, und in zweiter Linie kam hier der
unter VIII. besonders besprochene Fall einer Umkehrung der Luftbewegung in dem
Druckluftzuströmungskanale dermaassen zur Geltung, dass in der That der Kanal I eigentlich weit mehr in der Eigenschaft eines
Abzugskanales für die durch die fortwährend in Bewegung befindlichen Thüren T2T3 einströmende kalte
Luft als seiner wirklichen Bestimmung gemäss functionirte. Während des strengen
Winters 1890/91 machte sich diese Wirkungsumkehrung des Kanales in so starkem Maasse
geltend, dass die zwischen dem Thürvorbau T2T3 und dem Kanale I
sitzenden Gäste förmlich Windstössen ausgesetzt waren. Auf die Ursache dieser höchst
unangenehmen Wirkung aufmerksam gemacht, hat sich die Inspection der Bierwirthschaft
entschlossen, den Kanal I nach unten vollständig
abzuschliessen und dadurch den grössten Uebelstand der Lüftungsanlage für die Zukunft zu beseitigen.
Textabbildung Bd. 284, S. 65Misslungene Ventilationsanlage. Würde man den in diesen Kanal eingebauten Heizkörper nicht von vornherein
ausser Betrieb gesetzt haben, so würde der erwähnte Uebelstand nur sehr wenig
gemildert worden sein, weil der Druck, unter welchem die Frischluft von dem
Kellergeschoss her in die Zuströmungskanäle der Druckluft eintritt, sehr gering ist,
so zwar, dass die Einströmungsgeschwindigkeit der Druckluft aus den Kanälen II und III nur bei
stärkster Vorwärmung (während strenger Winterkälte) bis zu 1,5 m beträgt und weitere
Erhitzung der Luft an dem im Kanale I vorgesehenen
Heizkörper die Geschwindigkeit in diesem (weiten) Kanäle nur unwesentlich erhöht
haben würde, während zur Verhinderung des Eindringens kalter Winterluft von der Thür
T3 her in den, nur
geringen Widerstand gegen Durchströmung darbietenden Kanal I, nach der unter VIII angestellten Berechnung, eine wesentlich höhere
Einströmungsgeschwindigkeit der Druckluft nöthig gewesen wäre.
Uebrigens ist zu bemerken, dass bei der vorgesehenen Einrichtung schon die geringe
Einströmungsgeschwindigkeit von 1,5 m zu hoch gegriffen ist und dass selbst bei
einer um 2 m höheren Lage der Einströmungsöffnungen (also bei einer Höhenlage von
etwa 4 m über dem Fussboden) höchstens eine Einströmungsgeschwindigkeit von 2 m
zulässig gewesen wäre, weil die vorhandenen Kreuzgewölbe sonst unter allen Umständen
unliebsame Wirbelbewegungen der Einströmungsluft verursacht haben würden. Immerhin
würde eine höhere Lage der Einströmungsöffnungen zweckmässiger sein; bei der
vorgesehenen Kanallage würde eine solche aber, der Wandgemälde wegen, nicht zulässig
gewesen sein, weil diese den höheren Theil der Wand vollständig bedecken.
Unmittelbar über den Oeffnungen II und III ist zum Schütze der darüber befindlichen
Wandgemäldetheile je eine Verdachung angebracht und ausserdem ist jede dieser
Oeffnungen durch je eine nach oben hin offene winkelförmige Verkleidung bis auf
einen etwa 50 mm breiten wagerechten Spalt verdeckt (vgl. Fig. 28). Diese
Verkleidung ist nur insofern als nicht ganz unzweckmässig zu bezeichnen, als sie die
durch die Haupteingangsthür T3 einströmende kalte Aussenluft theilweise von den Oeffnungen II und III ablenkt und
demzufolge verhütet, dass sie in erheblichem Betrage in diese Oeffnungen eindringe;
dagegen erfüllt sie den Zweck, die in der Nähe befindlichen Gäste vor der
unmittelbaren Berührung eines starken, mehr oder weniger heissen Luftstromes zu
schützen, nur höchst unvollkommen, indem die durch die beiden Kanäle einströmende
Luft thatsächlich bald durch einen von der Haupteingangsthür T3 herzuströmenden kalten Luftstrom
theilweise zur Seite und theilweise zurückgedrängt wird und, bald freigegeben, in um
so empfindlicherem Strahl, je heisser sie ist, sich unmittelbar über eine grössere
Anzahl von Sitzplätzen ausbreitet, so dass die daselbst befindlichen Gäste in kalten
Wintertagen – wie schon weiter oben erwähnt –, oft von einem kalten und gleich
darauf wieder von einem ziemlich heissen Luftstrahle getroffen werden.
Am empfindlichsten ist dieser Wechsel begreiflicher Weise in dem zwischen der
Eingangsthür T3 und der
Kanalöffnung II befindlichen Raume; doch macht er sich
auch in dem zwischen der Thür T3 und dem Fenster F7 befindlichen Raume oft sehr unangenehm bemerkbar,
obwohl ein in der Ecke A aufgestellter Heizkörper von
13,4 qm den von der Thür T3 herkommenden Luftstrom merklich dämpft.
Bezüglich des Luftabzuges ist zu dem in Fig. 27 dargestellten
Längenschnitte (durch das Stuckgewölbe des Locales) wenig hinzuzufügen.
Die Luft steigt zur Raumdecke empor und strömt durch Oeffnungen, welche sich oberhalb
der Kronleuchter in den Gewölbescheiteln befinden, in den Zwischenraum zwischen dem
Gewölbe und dem Fussbodengebälk des ersten Stockwerkes und aus diesem Zwischenräume
zu einigen in den Mauern der beiden Treppenhäuser des Gebäudes über Dach geführten
Abzugskanälen, welche von den Treppenhäusern aus, zwecks Förderns der Abströmung
mittels je einer Gasflamme, zugängig sind.
Ein besonderer Nutzen kann dieser Einrichtung nicht zuerkannt werden; denn um die
Treppenhäuser zu lüften, sind so weite Kanäle, wie sie für den Abzug aus dem
Wirthslocale erforderlich sind, entbehrlich und der Gasverbrauch, der zur Bewegung
der Luftsäule in diesen Kanälen wirklich nöthig ist, kommt der Lüftung des
Wirthslocales nicht zu gut, weil für den Abzug der Luft aus dem Raume über dem
Stuckgewölbe kleine und entsprechend zahlreiche Oeffnungen in den Gebäudemauern
zweckmässiger gewesen wären, und sollte man befürchtet haben, mit solchen Oeffnungen
den Eindruck der Strassenmauer zu beeinträchtigen, so konnte man dieselben auch in
der Mauer des geräumigen Hofes vorsehen. Auch einen besonderen Nutzen für die
Sommerlüftung des Wirthslocales gewähren die über Dach geführten Abzugskanäle bei
der vorliegenden Einrichtung nicht, weil dann eine aufsteigende Bewegung der
Raumluft zur Decke durch die von den Gewölbeöffnungen durch einen sehr grossen
Zwischenraum getrennten Abzugskanäle ohne Mitwirkung von Gasflammen nicht im
Geringsten begünstigt wird. Deshalb ist es denn auch sehr begreiflich, dass,
trotzdem im Sommer alle Thüren des Locales weit offen stehen, der Luftwechsel in
demselben gleich Null zu sein scheint. Würde man dagegen in den Seitenmauern des
Gebäudes über dem Stuckgewölbe zahlreiche kleine Oeffnungen vorgesehen haben, so
würde bei der bedeutenden Wärmemenge, welche an Sommerabenden in dem Locale
entwickelt wird, schon ein leidlicher natürlicher Luftwechsel gewonnen werden; ein
wirklich ausreichender Luftwechsel würde freilich auch in diesem Falle nur mit Hilfe
grosser Maueröffnungen oder mit Hilfe eines Luftabsaugers zu erzielen sein, dessen Saugleitung
die Abzugsöffnungen in den Gewölbescheiteln zu verbinden hätte.
Ueber die bei A, C, D, E, F, G, H und J vorgesehenen Heizkörper, deren Heizflächen in Fig. 26 angegeben sind, ist zunächst zu bemerken, dass
ihre Vertheilung eine wenig zweckmässige ist, weil ihre Wärmeabgabe vorwiegend
denjenigen Localtheilen zu gut kommt, in welchen die Abkühlung durch die
Umfassungswände am geringsten ist, während sie diejenigen Plätze, an welchen sich
die Hauptabkühlungsflächen, die versenkbaren Strassenfenster F1, F2, F5, F6...F9 befinden, nur verhältnissmässig wenig
beeinflusst.
Das Unzweckmässige der Heizkörpervertheilung bald erkennend, hat der Inhaber der
Bierwirthschaft selbst angeordnet, dass am Fusse eines jeden Fensters je ein
Rippenheizrohr verlegt und mit dem im Kellergeschoss befindlichen
Niederdruckdampfkessel verbunden werde.
Dies wäre an und für sich schon eine zweckmässigere Einrichtung gewesen, wenn für die
Rippenheizrohre genügend Dampf vorhanden gewesen wäre und wenn man die
Fenstervorsetzer, innerhalb welcher diese Rippenrohre gebettet sind, bis auf eine
kleinere Oeffnung verschlossen und unmittelbar an die unteren Fensterfugen (diese
übergreifend) angeschlossen hätte; da aber einerseits die Leitungsanlage nicht von
vornherein zweckdienlich für diese Einrichtung bestimmt war und auch nicht in
hinreichendem Maasse durch Abstellen anderer Heizkörper die nöthige Dampfmenge für
diese Rippenheizrohre beschafft werden konnte und ausserdem die Fenstervorsetzer für
dieselben nicht ihrem Zwecke entsprechend ausgeführt sind, so kann die durch die
unteren Fensterfugen in den Raum eindringende kalte Luft nicht genügend vorgewärmt
werden und der nachträgliche Versuch zur Verbesserung der Heizungseinrichtung wird
so lange zwecklos bleiben, bis entweder die Vertheilungsleitung für die
Heizungsanlage vollständig umgeändert oder ein besonderer Kessel für die besagten
Rippenheizrohre vorgesehen wird und der letzteren Vorsetzer verbessert werden. –
Mangel an Reinheit der Luft in dem Gastlocale ist während der kalten Jahreszeit nicht
vorhanden, wenn der Betrieb der Lüftung in normaler Weise erfolgt, und kann deshalb
die vorgesehene Luft-Zu- und Abführungsmenge – welche einem 4fachen stündlichen
Luftwechsel des 1450 cbm umfassenden Raumes des Gastlocales entspricht – unter den
obwaltenden Verhältnissen als hinreichend bezeichnet werden. Es erscheint indessen
fraglich, ob eine solche Luft-Zu- und Abführung bei der getroffenen Einrichtung
genügend wäre, wenn der durch die Haupteingangsthür hindurch erfolgende Luftwechsel
in Wegfall käme. Nimmt man aber selbst eine, 5fachemEinige
Ingenieure sind der Ansicht, dass für jedes Gastlocal, welches starken
Zuspruch hat, ein 8facher Luftwechsel erforderlich sei.Man wird indessen die Berechnung nach den unter VI angestellten Erwägungen
finden, dass für normale Verhältnissein reingehaltenen und mit guten
Beleuchtungseinrichtungen versehenen Localen ein so grosser Luftwechsel
nicht erforderlich ist. Auch lehrt die Erfahrung, dass ein so grosser
Luftwechsel bei den zumeist gebräuchlichen Lüftungseinrichtungen immer
Zugwind verursacht. stündlichen Luftwechsel des Raumes
entsprechende Zu- und Abströmungsluftmenge als erforderlich an, so besteht dabei
doch immer noch die Möglichkeit, Zugluftempfindungen zu vermeiden, wenn man eine
zweckentsprechendere Vertheilung der Zuströmungs- und Abzugsöffnungen wählt und
den Vorbau T2-T3 für sich allein in
geeigneter Weise heizt und mit selbsthätig in und ausser Wirkung tretender
Entlüftungseinrichtung versieht.
Für den Thürvorbau T9-T10 erscheint eine
besondere Schutzmaassregel, zur Verhütung starker Lufteinströmung durch sie,
entbehrlich.
Küche und Aborte sind für sich allein genügend gelüftet und benöthigen daher keiner
besonderen Berücksichtigung.
Die Frage, in welcher Weise die Lüftungs- und Heizungsanlage zweckmässiger
einzurichten gewesen wäre, lässt verschiedene praktische Lösungen zu, von welchen
nachstehend eine besprochen sei.
In erster Linie ergibt es sich als naturgemäss, dass man Heizkörper, welche man an
beliebige Stelle verlegen kann, am zweckmässigsten dahin zu verlegen hat, wo das
Bedürfniss dafür am meisten vorliegt, und dass man am besten auch die Heizflächen
dieser Heizkörper der an ihrem bezüglichen Platze erfolgenden Abkühlung entsprechend
zu wählen hat.
Da sich nun an den Fenstern eines Gastlocales im Allgemeinen, sowohl die der
Abkühlung am meisten ausgesetzten, als auch die am liebsten benutzten Plätze
befinden, so hat der Heizungsingenieur vor allem zu erwägen, inwieweit es ihm
möglich ist, am Fusse der Fenster des Gastlocales Heizkörper unterzubringen. Diese
Möglichkeit lag im vorliegenden Falle thatsächlich vor und es würde ganz naturgemäss
gewesen sein, theils innerhalb der Nischen, in welche die Fenster versenkbar sind,
theils oberhalb des Fussbodens bis zur Brüstung der Fenster, Heizrohrschlangen, oder
je nach Befund auch gusseiserne Rippenheizkörper unterzubringen und dieselben derart
zu verkleiden (durch Vorsetzer), dass die durch die unteren Fensterfugen naturgemäss
und auch durch besonders vorgesehene kleine Maueröffnungen zuströmende Aussenluft
zum Träger eines Theiles der erforderlichen Raumluftwärme gemacht werde, wenn diese
Aussenluft dafür als genügend rein erachtet werden konnte, was thatsächlich hier
zulässig war, weil die beiden das Gastlocal begrenzenden Strassen sehr breit sind
und hinreichend rein gehalten werden, um ihre Luft in der kalten Jahreszeit als für
die Einführung in kleinen Mengen durchaus gesund genug bezeichnen zu können.
Die gleiche Einrichtung würde auch für die nach dem sehr geräumigen und reinen Hofe
zu gelegenen Fenster zulässig gewesen sein und hinter den Thüren T4, T6 und T7, welche im Winter
fest verschlossen sind und als Fenster gelten, hätte man vollständig versenkte
Heizkörper anordnen können, deren durchbrochene Ueberdeckungen für den Sommer dicht
verschliessbar zu machen waren.
Den Hauptbedarf an Lüftungsluft aber hätte man in bequemster und zweckmässigster
Weise durch die Oeffnungen in den Scheiteln der Kreuzgewölbe – unter Zuleitung durch
Blech- oder auch selbst Holzrinnen (bei geringer Vorwärmung) bis dahin – einführen
können, und zwar mit einer Geschwindigkeit von 2 m, wenn man in kurzem Abstande
unterhalb dieser Oeffnungen Schutzkappen von nicht zu kleiner Flächenausdehnung,
gekrümmt nach der Form der Gewölbebogen selbst, angebracht hätte, so dass die
einströmende Luft längs dieser Schutzkappen sich nach allen Richtungen hin
gleichmässig ausbreitend und noch weiter an den Gewölben entlangstreichend eine sehr gleichmässige
Vertheilung bei ihrer Abwärtsbewegung gefunden haben würde. Zugleich würde durch
diese Kappen auch in wirksamer Weise jeder – zwar ohnehin zu verhindernde – etwaige
Gegendruck von unten her gegen diese Einströmungsöffnungen hin, für dieselben
unschädlich geworden sein.
Der Abzug der Luft würde nach den unter III gegebenen Erläuterungen am besten in
einer Höhe von 1,8 bis höchstens 2 m mit höchstens 1 m Geschwindigkeit durch
möglichst viele, im Raume gleichmässig vertheilt liegende Oeffnungen zu erfolgen
haben, und, damit keine Aussenluft von den geöffneten Thüren her in dieselben
eindringe, müsste nach den unter VIII angestellten Erwägungen das Einströmen von
Luft in dieselben mit mehr als 1 m Geschwindigkeit durch Widerstände thunlichst
verhindert werden.
Hiernach würde es principiell empfehlenswerth gewesen sein, möglichst überall ringsum
an den Wänden unterhalb der Wandgemälde, insbesondere aber in den Pfeilern zwischen
den Fenstern (weil sich hier Malereien nicht befinden) und womöglich auch in den
mittleren Stützpfeilern des Stuckgewölbes Abzugsöffnungen vorzusehen und von
denselben aus Kanäle entweder bis unter den Fussboden oder über das Gewölbe zu
führen, um sie hier durch ein wagerechtes Kanalsystem in Holz, Stein, Blech oder
sonstigem Material in einen Hauptkanal zu vereinigen, welcher, ins Freie mündend,
einen maschinellen Luftsauger (Ventilator) enthält, der, bei sehr geringem
Betriebskosten aufwand, durch Riementrieb oder elektrisch oder durch
Wasserleitungswasser betrieben werden könnte, weil maschineller Betrieb und
elektrischer Strom ohnehin vorhanden ist und weil für Wasser im Kellergeschoss
grosser Bedarf vorliegt, so dass das Betriebswasser noch weiter zur Ausnutzung
kommen würde. Würde man hierbei durch selbsthätige Regulirvorrichtung für
gleichmässige Regelung des Widerstandes sorgen, so würden auch die Abzugsöffnungen
im Gastlocale nicht allzuklein zu sein brauchen, um ein Eindringen von Aussenluft
von der Thür T3 her zu
verhindern. Auch würden diese Abzugsöffnungen (ausser Gittern) Verschlüsse nicht
benöthigen.
Uebrigens würde, wie schon oben erwähnt, bei so lebhaftem Verkehre, wie er hier
herrscht, doch auch dafür zu sorgen sein, dass von der Thür T3 her überhaupt nicht viel Luft (sei es
auch nur durch Wechsel mit Raumluft) in das Gastlocal eindringen könnte.
Zu diesem Zwecke würde der Vorraum einerseits für sich selbst gut zu heizen und
andererseits mit einem Abzugskanale zu verbinden sein, wozu Anschluss an einen der
ohnehin in dem anliegenden Treppenhause befindlichen Abzugskanäle empfehlenswerth
sein könnte. Es würde aber dieser Abzugskanal für gewöhnlich nach dem Vorraume T2-T3 hin verschlossen zu
halten und eine Verschlussvorrichtung für ihn mit der Thür T2 derart zu verbinden sein; dass er mit dieser geöffnet und geschlossen werden
würde.
Um den Vorraum T2-T3 für sich zu heizen,
könnte die Anordnung eines Heizkörpers unter dessen Fussboden und Ueberdeckung
seines Luftraumes mit einer durchlöcherten Eisenplatte erfolgen; es liegt übrigens
auch kein Grund gegen die Aufstellung eines Heizkörpers über dem Fussboden selbst
vor, da sich eine geeignete Form für einen solchen bestimmen lässt, derzufolge
er den Durchgang nicht in unzulässigem Maasse beengt.
(Fortsetzung folgt.)