Titel: | Vorrichtung zum Aufhalten abgerissener Wagen bei geneigter maschineller Förderung. |
Autor: | Fr. |
Fundstelle: | Band 284, Jahrgang 1892, S. 206 |
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Vorrichtung zum Aufhalten abgerissener Wagen bei
geneigter maschineller Förderung.
Mit Abbildung.
Vorrichtung zum Aufhalten abgerissener Wagen bei geneigter
maschineller Förderung.
Verkehren bei einer doppeltwirkenden geneigten Förderung mit auf die ganze Bahnlänge
gelegtem Doppelgeleise die leeren Wagen stets auf dem einen, die vollen auf dem anderen Geleise, und
geschieht die Förderung unter Anwendung einer Treibscheibe, so ist die folgende, der
Oesterreichischen Zeitschrift für Berg- und
Hüttenwesen entnommene einfache Einrichtung zum Aufhalten abgerissener
Wagen anwendbar. In Entfernungen von 30 bis 50 m wird, wie die Abbildung erkennen
lässt, unter den Schienen nach der Breite des Doppelgeleises eine wagerechte Welle
w drehbar gelagert. Innerhalb des Geleises, auf
welchem sich die Wagen stets nach aufwärts bewegen, werden auf die Welle zwei starke
zweiarmige Hebel hh lose aufgezogen. Die längeren Arme
dieser Hebel bilden die Fangarme, die kürzeren tragen Gegengewichte, durch welche
erstere in aufgerichteter Stellung erhalten werden. Die Gegengewichte stützen sich
vorn gegen eine feste Widerlage W und machen dadurch
ein Niederkippen der Fangarme nach rückwärts unmöglich. Die aufwärts fahrenden Wagen
drücken die Fangarme nieder; diese werden durch die Gegengewichte gleich wieder
aufgerichtet. Bei einem vorkommenden Seilbruche werden die auf dem Auffahrtgeleise
niederlaufenden Wagen durch die Fangarme aufgehalten.
Textabbildung Bd. 284, S. 206Vorrichtung zum Aufhalten abgerissener Wagen. Zwischen dem anderen Geleise, auf welchem die Wagen abwärts fahren, werden
ganz gleiche Fanghebel h1h1 auf die
genannte Welle festgekeilt, und zwar so, dass sie für gewöhnlich zwischen dem
Geleise niedergekippt liegen. Zur Erhaltung der Fanghebel in dieser Lage dient eine
einfache Sperrvorrichtung, welche ausserhalb des Geleises für die aufwärts fahrenden
Wagen angebracht ist und im Falle eines Seilbruches durch die auf diesem Geleise
niederstürzenden Wagen gelöst wird, wonach die festgekeilten Fanghebel vermöge der
Wirkung der Gegengewichte aufgerichtet und die auf dem Niederfahrtgeleise
herablaufenden Wagen aufgehalten werden.
Die Sperrvorrichtung besteht aus einer senkrecht gelagerten, drehbaren Welle v, auf welcher unten ein Sperrdaumen s aufgekeilt ist; dieser erhält die Fanghebel welle
mittels einer auf derselben angebrachten Klinke K in
jener Lage, bei welcher die festgekeilten Fanghebel niedergekippt sind. Beim
Verdrehen der Sperrwelle v wird die Klinke von dem
Daumen losgelassen, die Welle w durch die Gegengewichte
verdreht und die Fangarme werden aufgerichtet. Die Sperrwelle wird durch einen auf
derselben angebrachten Stosshebel s bethätigt. Der
einseitig gelenkige Fortsatz desselben wird beim Anstossen der aufwärts fahrenden
Wagen in dem Gelenke allein verdreht, beim Anstossen der niederfahrenden Wagen wird
hingegen der ganze Hebel sammt der Sperrwelle verdreht, wodurch die Fanghebel zur
Wirkung gelangen. Die sämmtlichen Sperr wellen sind unter einander durch Drahtzüge
verbunden, so dass vorkommenden Falles alle Fanghebel gleichzeitig aufgerichtet
werden. Das Auslösen der Sperrwellen kann auch vom Stande des Anschlägers
erfolgen.
Derartige Sicherheitsvorkehrungen zum Aufhalten der abgerissenen Wagen sind
ausgeführt bei einer Haldenförderung mit Seil ohne Ende des Steinkohlenbergwerkes
Gerhard bei Saarbrücken und bei einigen
Kettenförderungen auf belgischen Steinkohlengruben.
Fr.