Titel: | Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation. |
Fundstelle: | Band 285, Jahrgang 1892, S. 93 |
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Ueber Fortschritte in der
Spiritusfabrikation.
(Patentklasse 6. Fortsetzung des Berichtes S. 70
d. Bd.)
Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation.
V. Schlämpe und VI. Apparate.
Die Einrichtung beweglicher Kühlschlangen im rechten Winkel
mit Dampf- oder Wasserbetrieb beschreibt W.
Koser in der Zeitschrift für
Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 323. Die Einrichtung soll einfach, bequem und
preiswerth sein und
viele Vortheile gegenüber den anderen Constructionen bieten. Mit dem
Winkelkühler kann die Maische so tief bewegt werden, als der halbe Längsdurchmesser
eines Bottichs beträgt. Der Steigraum, welcher ohne Bewegung 15 bis 16 cm, mit dem
Gomolka'schen Kühler 10 cm betrug, ging bei dem
Winkelkühler auf 6 bis 7 cm herunter. Ferner hat der Winkelkühler den Vorzug, dass
bei seiner Bewegung eine permanente Lüftung und Entweichen der Kohlensäure eintritt,
während bei anderen Systemen stets todte Punkte auftreten. Bei Kühlern, welche eine
auf und ab gehende Bewegung haben, tritt so lange ein todter Punkt ein, bis wieder
die Oberfläche der Maische durchbrochen wird; je tiefer die Bewegung ist, desto
anhaltender sind also die todten Punkte; lässt man hingegen den Kühler nicht so tief
bewegen, so wird die Kohlensäure die ungerührte Maische auftreiben und in Folge
davon mehr Steigraum gebraucht werden. Sobald die Hauptgährung etwas nachlässt, wird
der Winkelkühler, um keinen Alkoholverlust eintreten zu lassen, tiefer gestellt, so
dass die Bewegung nur in der Maische stattfindet, d.h. der Kühler kommt nicht mehr
über die Oberfläche der Maische hinaus. Der Winkelkühler wird von der
Metallwaarenfabrik Preiser in Fraustadt i. P.
gebaut.
Eine mechanische Kühlanlage mit Kettenzug beschreibt Siegler in der Zeitschrift für
Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 332.
Der Spirituscontrolapparat von Born, welcher in der Zeitschrift für
Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 372, beschrieben wird, beabsichtigt, dem
Brennereibesitzer und der Steuerbehörde eine absolut genaue Ueberwachung der
Spiritusfabrikation zu ermöglichen, dabei jegliche Unregelmässigkeit und
Unredlichkeit im Betriebe ausschliessend. Der Apparat besteht aus einem
Alkoholmesser und einem Probenehmer, so dass die Angaben des Alkoholmessers am Ende
der Campagne von der Steuerbehörde an oberster Stelle durch eine Durchschnittsprobe
der ganzen Fabrikationsperiode controlirt werden können. Der Hauptvortheil dieses
Apparates liegt darin, dass der Probenehmer nicht am Anfang oder am Ende der Füllung
des Messkörpers die Probe entnimmt, sondern erst dann, wenn nach mehrmaliger inniger
Mischung der ganzen Füllung des Messgefässes sich dieses zu entleeren beginnt.
Dadurch ferner, dass nach der Entleerung des Probenehmers dieser selbst mehrere
Minuten hindurch geöffnet bleibt, entleert er sich stets unter gleichen
Verhältnissen – genau bis auf dieselbe Tropfenzahl – und ist somit der Steuerbehörde
in der Sammlung dieser Proben ein absolut genaues Durchschnittsmuster für den
Betrieb während einer ganzen Campagne und damit die Controle für den Betrieb während
dieser ganzen Periode gegeben. Der Apparat ist nach seiner Aufstellung und
Plombirung für niemand zugänglich und dadurch gegen Eingriffe jeder Art geschützt.
Der Apparat kann auch ohne Probenehmer, eventuell auch ohne Messapparat hergestellt
werden; der Preis schwankt dadurch zwischen 150 bis 500 M. Er kann ferner mit einem
Maischcontrolapparat combinirt werden, der genau Tag, Stunde und Minuten der Füllung
angibt, der Anzeige davon macht, ob ein Maischbottich übergestiegen oder nachgefüllt
ist, kurz der Mittheilung über jede mit einem Bottich vorgenommene Manipulation
macht; mit dieser Einrichtung beträgt der Preis etwa 800 M. Der Apparat wird von der
Firma Fr. Neumann in Berlin N., Chausseestrasse
112, gebaut. Die Einzelheiten der Construction desselben sind beim Patentamt
angemeldet. Wie weit der Apparat sich den bisherigen Controlapparaten überlegen
erweisen wird, kann erst die Prüfung in der Praxis lehren.
VII. Analyse.
Ueber den Einfluss der sogen. stickstoffreien Extractstoffe
auf das Ergebniss der Stärkebestimmung in Cerealien veröffentlichen C. J. Lintner und G. Duell
in der Zeitschrift für angewandte Chemie, 1891 S. 537,
eine Untersuchung, der wir das Folgende entnehmen. Bei einer früheren Untersuchung
(vgl. 1891 280 47) hatten die Verfasser gefunden, dass
den Hauptbestandtheil der stickstofffreien Stoffe ein Gummi bildet, welches als
Spaltungsproducte Galactose und Xylose liefert, von denen die erstere schwer gährend
ist und Fehling'sche Lösung etwas weniger als Dextrose
reducirt, während letztere etwas stärker reducirt und nicht gährungsfähig ist. Es
wurde nun in verschiedenen Materialien der Gehalt an Stärkemehl nach der Methode von
Märcker bestimmt und zwar wurde die Stärke aus der
Dextrose mit dem Factor 0,9 berechnet. Die von den Bestimmungen übrig gebliebene
Flüssigkeit wurde auf dem Wasserbade concentrirt, bei 25° mit Presshefe der
Rückstand vergohren, der Gährrückstand auf 100 cc aufgefüllt, filtrirt und im
Filtrat die reducirenden Bestandtheile nach Allihn
bestimmt. Die Versuche ergaben Folgendes:
I
II
Stärke
Unvergohrene reducirendeBestandtheile
auf Stärkeberechnet
Gerste
56,86
Proc.
2,7
Proc.
Weizen
56,27
„
4,0
„
Mais
62,50
„
1,5
„
Kartoffelmehl
65,03
„
2,0
„
Hiernach erscheinen die Stärkewerthe um die unter II aufgeführten Procentzahlen zu
hoch. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass den unter II angeführten Zahlen eine
gewisse Unsicherheit anhaftet, welche durch die Anwesenheit der Galactose bedingt
ist, weil dieselbe nicht unvergährbar, sondern nur schwer gährend ist; die Zahlen
dürften daher, vielleicht mit Ausnahme derjenigen für Weizen, zu niedrig sein.
Gleichwohl würde man durch Subtraction derselben von den Stärkeprocenten zu
richtigeren Werthen gelangen, vorausgesetzt, dass sonst kein Einwand gegen ein
derartiges Verfahren erhoben werden könnte. Ein solcher, und zwar ein sehr
gewichtiger richtet sich aber gegen den theoretischen Factor 0,9, mit welchem die
Umrechnung der Dextrose auf Stärke erfolgt. Schon Sachsse (Chemisches Centralblatt, 1878 S.
732) gibt an, dass man für diese Umrechnung nicht das Verhältniss 100 : 90, sondern
108 : 99, demnach den Factor 0,917 anwenden müsse, und Soxhlet (Wochenschrift für Brauerei, 1885 S.
193) kam auf Grund zahlreicher Versuche zu dem Factor 0,94. Die Verfasser suchten
nun ebenfalls den Umrechnungsfactor mit reiner Stärke zu ermitteln, wobei so
verfahren wurde, dass 3 g Stärke, deren Wasser- und Aschengehalt genau bekannt war,
mit 15 bezieh. 20 cc Salzsäure von 1,125 spec. Gew. in bekannter Weise invertirt
wurden. Es ergaben sich folgende Factoren:
Kartoffelstärke
Reisstärke
Roggenstärke
Weizenstärke
0,938
0,943
–
–
20 cc HCl
0,938
0,937
0,945
0,950
15 cc HCl
Mittel 0,941.
Unter Annahme der Factoren 0,94 und 0,9 ergeben sich nun folgende Werthe:
I. Stärkegehalt uncorrigirt, berechnet mit 0,94.
II. Stärkegehalt corrigirt durch die unvergährbaren, reducirenden
Bestandtheile und berechnet mit 0,94.
III. Stärkegehalt uncorrigirt, berechnet mit 0,9.
IV. Stärkegehalt corrigirt und berechnet mit 0,9.
I
II
III
IV
Gerste
59,38
56,57
56,86
54,16
Weizen
58,77
54,59
56,27
52,27
Mais
65,27
63,18
62,50
60,50
Kartoffelmehl
67,92
66,32
65,03
63,53
Zweifellos kommen die unter II aufgeführten Werthe der Wahrheit am nächsten, wenn sie
auch wegen der Vergährbarkeit der Galactose meist um ein Geringes zu hoch ausfallen
mögen. Von diesen zeigen die grössten Abweichungen die mit dem Factor 0,94
berechneten uncorrigirten Werthe im positiven und die mit 0,9 berechneten
corrigirten im negativen Sinne. Dagegen ergeben die mit 0,9 berechneten
uncorrigirten Procentzahlen die beste Uebereinstimmung mit den Werthen unter II. Mit
Anwendung des Factors 0,9 compensiren sich eben die Fehler, welche durch die
Anwesenheit der stickstoffreien Extractstoffe neben der Stärke bei der Invertirung
entstehen, mehr oder weniger, unter Umständen vollkommen. Bei der Stärkebestimmung
in Cerealien nach der Methode von Märcker, welche die
Verfasser immer noch für die beste der zur Verfügung stehenden halten, empfiehlt es
sich daher, zur Umrechnung den Factor 0,9 ohne jegliche Correctur anzuwenden. In
allen Fällen natürlich, wo neben der Stärke die stickstoffreien Extractstoffe in
grösserer Menge vorhanden sind, wie in Trebern, Kleien, auch bei Bestimmung der
Gesammtkohlehydrate in vergohrenen Branntweinmaischen, wird man auch mit dem Factor
0,9 keine Näherungswerthe mehr erhalten. Wenn es sich darum handelt, die Stärke bei
Abwesenheit stickstoffreier Extractstoffe auf dem Wege der Invertirung zu bestimmen,
erhält man mit dem Factor 0,94 die richtigsten Werthe.
Ueber Zuckerbestimmung mittels Ost'scher Lösung (vgl.
1891 281 285 und 279 282)
berichtet Schmöger in der Zeitschrift für Zuckerindustrie, Bd. 41 S. 785. Es wurden bei Trauben-,
Milch- und Invertzucker je drei aus einander liegende Punkte der von Ost aufgestellten Tabelle über das Verhältniss zwischen
angewandtem Zucker und reducirtem Kupfer geprüft und, ausser bei Milchzucker, wie
dies von Ost selbst schon hervorgehoben ist,
befriedigende Zahlen erhalten. Die Zahlen für Invertzucker erwiesen sich auch dann
noch als richtig, wenn 100 und mehr Procent Rohrzucker daneben anwesend waren. Bei
1000 und mehr Procent Rohrzucker bewährt sich die kupferärmere Lösung Ost's ganz vortrefflich, doch zeigten die gefundenen
Kupfermengen zumeist, gegenüber den nach Ost zu
erwartenden, Differenzen bis zu 6 mg, für welche bisher keine Erklärung vorliegt.
Nachtheile der Ost'schen Lösung sind: 1) dass
Zuckerlösungen, die Kalk und andere Metalloxyde enthalten, nicht mit ihr untersucht
werden können, da Kalk mit in den Niederschlag eingeht (sehr störend z.B. bei der
Untersuchung des Milchserums); das Ausfällen des Kalkes durch neutrales Kaliumoxalat
ist zwar thunlich, lässt sich aber nicht stets anwenden. 2) Bei Analysen verdünnter
Zuckerlösungen ist die Eigenschaft der kupferreicheren Ost'schen Lösung, beim Kochen schwarzes Kupferoxyd abzuscheiden, störender
als Ost annahm; die kupferärmere Lösung scheidet
in solchen Fällen nichts aus, enthält aber nicht genug Kupfer. 3) Die Ost'sche Lösung verliert zwar beim Stehen, ja selbst
bei 10 Minuten langem Kochen, fast keine Kohlensäure, zersetzt sich aber bei
längerem Aufbewahren in anderer Weise, indem das Glas angegriffen und ein
Kupfersilicat gebildet wird, so dass die Lösung hiernach etwas kupferärmer ist. –
Ost hat eine mangelhafte Haltbarkeit oder eine
Zersetzung beim Aufbewahren nicht beobachten können (nach Chemiker-Zeitung, Repertorium 1891 S. 306).
Zur Herstellung einer haltbaren Fehling'schen Lösung
gibt Rossel in der Schweizerischen Wochenschrift für Pharmacie, 1891 S. 442, folgende
Vorschrift: 34,56 g reines Kupfersulfat in Wasser gelöst, 150 g reines
acrolëinfreies Glycerin, 130 g Kaliumhydroxyd in Wasser gelöst, das Ganze zu 1000 cc
aufgefüllt. So viel dem Referenten erinnerlich, ist der Ersatz der Weinsäure durch
Glycerin schon vor längerer Zeit in Vorschlag gebracht, hat sich jedoch nicht
bewährt.
Ein Verfahren zur Bestimmung des Rohrzuckers, welches auf der
Ermittelung des Drehungs- und Reductionsvermögens vor und nach der Vergährung
mit Bierhefe sich gründet, theilen C.
O'Sullivan und F. Tompson in Chem. Soc., 1891 S. 46, mit.
Die Einwirkung von Salzsäure auf Invertzucker, Dextrose und
Lävulose hat F. G. Wichmann studirt (Zeitschrift für Rübenzuckerindustrie, 1891 S. 727). Es
wurde der Einfluss geprüft, welchen die Zeitdauer des Kochens, die Säuremenge und
das Verhältniss zwischen Kochdauer und Säuremenge auf die Reaction ausüben. Es
zeigte sich, dass bei allen drei Zuckerarten Kochdauer und Säuremenge sich
gegenseitig vertreten können, d.h. dass die doppelte Säuremenge dieselben
Veränderungen hervorbrachte, wie die halbe Säuremenge bei doppelt so langer
Kochdauer. Dagegen waren die Veränderungen, welche die verschiedenen Zuckerarten bei
gleicher Behandlung erleiden, sehr verschiedene. So lässt z.B. eine ungenügende
Säuremenge einen Theil Lävulose unzerstört, überschüssige Säure dagegen zerstört
Dextrose neben Lävulose. Ebenso wird bei steigendem Verhältniss von Dextrose zu
Invertzucker neben Lävulose auch Dextrose zerstört, bei steigendem Verhältniss von
Lävulose zu Invertzucker dagegen wird erstere nicht vollständig zerstört. Der
Verfasser kommt daher nach seinen Versuchen zu dem Schluss, dass die
Bestimmungsmethode unanwendbar ist, um die bezüglichen Mengen Invertzucker, Dextrose
und Lävulose zu bestimmen, wenn dieselben gemeinsam vorhanden sind.
Zur Sprituntersuchung wendet die schweizerische
Alkoholverwaltung folgende Methoden an: Zum Nachweis von Aldehyden werden 10 cc
95procentigen Sprits mit 1 cc 10procentiger Lösung von salzsaurem Metaphenylendiamin
versetzt und die eintretende Färbung mit in Reagensgläsern eingeschmolzenen
Farbstofflösungen verglichen. Es soll sich noch 0,01 Volumen Aldehyd pro Mille
erkennen lassen. Zur Prüfung auf Furfurol dient die Reaction mit Anilin und
Salzsäure oder mit Xylidin und Essigsäure; 2 cc des Reagens werden zu 10 cc Sprit
gefügt und die Färbung colorimetrisch geschätzt. Für die Unterscheidung des Sprits
in Feinsprite, Primasprite und Weinsprite werden 50 cc des 95procentigen Sprits mit
1 cc einer 0,2 pro Mille Kaliumpermanganat enthaltenden Lösung versetzt und die Zeit
bestimmt, welche bis zur Entfärbung des Gemisches
verläuft. Die Reaction gewährt gute Anhalte, vorausgesetzt, dass der Sprit
nicht in hölzernen Gebinden gelagert hat und aus denselben organische Stoffe
aufgenommen hatte. Die Anforderungen, welche die schweizerische Alkoholverwaltung
vorläufig an die verschiedenen Spritklassen stellt, sind folgende: Wein- und
Primasprite sollen bei der Prüfung mit salzsaurem Metaphenylendiamin keine Reaction
geben. Ausserdem sind Weinsprite, welche bei der Permanganatreaction eine
Entfärbungsdauer von weniger als 30 Minuten aufweisen, und Primasprite, die sich in
weniger als 15 Minuten entfärben, zu beanstanden. Feinsprite, welche mehr als 0,30
Volumen pro Mille Aldehyd zeigen, oder die Permanganatlösung in weniger als 1 Minute
entfärben, werden als ungenügend betrachtet. Sämmtliche Sprite sollen frei von
Furfurol sein (Zeitschrift für analytische Chemie, Bd.
31 S. 98).
Eine Vorschrift zur Analyse von Spirituosen theilt James Bell in Analyst, Bd.
16 S. 171, mit. Dieselbe bezieht sich auf die Bestimmung der freien Säuren, der
zusammengesetzten Ester und der höheren Alkohole.
Die quantitative Bestimmung von Furfurol und den
Pentosekohlenwasserstoffen von W. E. Stone
(Chemiker-Zeitung, Repertorium 1891 S. 274).
Als Reagens auf Eiweiss empfiehlt J. A. Mac William die Sulfosalicylsäure, welche in
einer Albuminlösung noch bei einer Verdünnung von 1 : 100000 einen Niederschlag
gibt, welcher frei von Uraten, Phosphaten, Alkaloiden u.s.w. ist. Zum Nachweise von
Eiweisskörpern säuert man die Flüssigkeit stark an und gibt 1 oder 2 Tropfen der
gesättigten wässerigen Lösung der Sulfosalicylsäure zu und schüttelt kräftig um.
Erscheint nach 2 bis 3 Secunden eine Trübung oder ein Niederschlag, so ist Eiweiss
zugegen. Löst sich der Niederschlag beim Erwärmen und erscheint beim Erkalten
wieder, so ist Pepton zugegen (nach Chemisches
Centralblatt, 1891 Bd. 2 S. 590).
Eine neue Spiritusgebläselampe beschreibt Franz Hugershoff im Chemischen
Centralblatt, 1891 Bd. 2 S. 641. Dieselbe beruht auf dem Princip, den
Spiritus zu vergasen und die Dämpfe gleichzeitig als Heiz- und Gebläsegas zu
verwenden. Die Lampe soll eine so starke Hitze liefern, dass man damit einen
Kupferdraht von 1,5 mm Dicke schmelzen und 1 l Wasser in etwa 8 Minuten zum Sieden
bringen kann.
(Fortsetzung folgt.)