Titel: | Neue Verfahren und Apparate in der Zuckerfabrikation. |
Fundstelle: | Band 285, Jahrgang 1892, S. 116 |
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Neue Verfahren und Apparate in der
Zuckerfabrikation.
(Fortsetzung des Berichtes S. 39 d.
Bd.)
Mit Abbildungen.
Neue Verfahren und Apparate in der Zuckerfabrikation.
Die Ursache der nadelförmigen Krystallisation des Zuckers glaubt A. Aulard (nach einem Vortrage in der Versammlung
belgischer Zuckerchemiker, Bull. assoc. chimistes. Bd.
8 Nr. 12 S. 656 ff.) anders als bisher angenommen erklären zu sollen.
Bekanntlich krystallisirt die Saccharose in klinorhombischen,
hemiedrischen harten Krystallen. Dieselben sind chemisch rein und polarisiren nur
deshalb nicht immer 100°, weil sie oft durch organische und salzige Stoffe
verunreinigt sind, welche den Krystallen äusserlich anhaften, und die Zwischenräume
kleiner an einander haftender Krystalle erfüllen, und welche Stoffe beim
Ausschleudern mehr oder weniger entfernt werden können.
Die Krystallform des Zuckers von der Ausscheidung scheint von der
normalen abzuweichen, und da nun die Raffinose in länglichen Nadeln krystallisirt,
so hat man daraus geschlossen, dass die eigenthümliche Krystallform der
Ausscheidungszucker durch die Raffinose veranlasst werde; man nahm sogar an, dass
alle Zucker von der Ausscheidung Raffinose enthieltenNicht sowohl der Zucker selbst, als die Mutterlauge desselben (siehe Stammer's
Jahrbuch, 2. Aufl. S. 1118).St., woraus man
dann eine ungerechtfertigte Minderwerthigkeit dieser Zucker ableitete.
Alle Melassenentzuckerungsverfahren und namentlich die
Kalkverfahren, Elution, Fällung, Ausscheidung, verursachen
die Bildung grösserer oder geringerer Mengen von Kalksalzen mit organischen
Säuren, wenn nicht kohlensaures Alkali angewandt wird, welches wenigstens theilweise
die Bildung dieser Salze aufhebt. Nach Ansicht Aulard's
kommt die abnorme Krystallisation der Ausscheidungszucker allein von der Gegenwart
und der grossen Menge dieser Kalksalze her.
Diese Ansicht sucht der Genannte durch zahlreiche Analysen und
Beobachtungen zu begründen und gelangt zu folgenden Schlüssen:
1) Die ersten und zweiten Producte einer gewöhnlichen Zuckerfabrik
können keine Raffinose enthalten; die dritten vielleicht Spuren, die Melassen
zwischen 0,5 und 1 Proc.
2) Es ist nicht erforderlich, die Raffinose in ersten und zweiten
Producten vor der Ausscheidung oder vor anderen mit Rübenarbeit verbundenen
Melassenverfahren zu bestimmen, da diese Producte keine bestimmbaren Mengen
enthalten können. Nur dritte und vierte Producte von der gemischten Arbeit enthalten
Raffinose, aber nicht mehr als 0,75 Proc. Die Melassen von diesem etwa 1/18 betragenden
Nachproduct haben bis 3 bis 8 Proc. Raffinosegehalt.
3) Die Raffinose muss in allen Producten der directen Ausscheidung
und der sonstigen Verfahren, einschliesslich der Osmose, bestimmt werden, obwohl die
ersten Producte der Ausscheidung von reinen Rübenmelassen oft keine Spur Raffinose
enthalten.
Nichts rechtfertigt die Missgunst der Ausscheidungszucker und des
denselben auferlegten Preisabschlages.
Baudry bemerkte hierzu, er schliesse
sich voll der von Aulard dargelegten Ansicht in Betreff
des Einflusses der organischen Salze auf die Krystallisation an, und er habe bei der
Melassenentzuckerung mittels Baryt stets beobachtet, dass die nadelförmigen
Krystalle in Folge ungenügenden Auswaschens der Zuckerbarytkuchen auftraten, welche
Mutterlaugen von starkem Gehalt an organischen Stoffen einschlössen. Auch diese
Zucker krystallisirten nach dem Umschmelzen normal. In den spitzen Krystallen konnte
niemals durch directe und Inversionspolarisation Raffinose nachgewiesen werden.
Eine Vorrichtung zum Verarbeiten gefrorener Zuckerrübenschnitzel in
Diffusionsbatterien wurde im Deutschen Reiche vom 7. Januar 1891 ab für E. Rassmus in Blankenburg a. Harz patentirt (D. R. P.
Nr. 59834).
Bei der Verarbeitung von gefrorenen Zuckerrüben nach dem
Diffusionsverfahren tritt, besonders in sehr kalten Wintern, meistens der grosse
Uebelstand auf, dass in dem Diffuseur, welcher mit soeben erst geschnitzelten
gefrorenen Rübenschnittlingen zum Zwecke der Auslaugung gefüllt worden ist, trotzdem
die Schnittlinge mit möglichst heissem Maischsaft in Berührung gebracht werden,
durch Zusammengefrieren sich ein fester Schnitzelballen bildet. Hierdurch ist sowohl
die Auslaugung der Rübenschnitzel überhaupt unmöglich gemacht, als auch ihre
Entleerung durch das Mannloch des Diffuseurs ungemein erschwert. Dieser Uebelstand
verursacht bedeutende Mehrausgaben an Arbeitslöhnen und Brennmaterial, veranlasst
Zeit- und erhebliche Zuckerverluste und hat meistens einen bis zum Stillstande
verlangsamten Fabrikbetrieb zur Folge.
Diesen Uebelständen wird durch den patentirten Saftvertheiler
abgeholfen, der im Wesentlichen aus einer in der Mitte des Diffuseurs angeordneten
Säule besteht, welche mit schneckenförmig angebrachten Abzweigungen oder Flügeln
versehen ist und bewirkt, dass der durch das obere Mannloch einströmende Saft mitten
in den Kern der Schnitzel eintritt. Schon bei der Füllung des Diffuseurs wird sich,
der schneckenförmigen Anordnung der Abzweigungen gemäss, eine sehr lockere Lagerung
der hinabfallenden Schnitzel ergeben; ausserdem ist dem heissen Safte nicht allein
der Weg um den gefrorenen Schnitzelballen herum nach dem unteren Siebboden
gestattet, sondern der Saft kann frei in die gesammte Schnitzelmasse eintreten und
dort das Gefrieren verhindern.
Patentanspruch:
Vorrichtung zum Verarbeiten gefrorener Zuckerrübenschnitzel in
Diffusionsbatterien, bestehend aus einer etwa in der Mitte eines Diffuseurs
befindlichen massiven oder hohlen Säule mit schneckenförmig angeordneten
Abzweigungen oder Flügeln zur Vertheilung des heissen Saftes in den gefrorenen
Rübenschnitzeln.
C. Bögel und C. Berger in
Brieg, Schlesien, liessen sich folgende Neuerung bei der Entfärbung von Zucker
enthaltenden Flüssigkeiten mittels Kohlepulvers patentiren (D. R. P. Nr. 58609 vom
8. März 1891).
Das Wesen des Patentes geht aus dem Patentansprüche hervor:
1) Die Bildung eines festen, körnigen und filtrirfähigen
Niederschlages bei der Entfärbung von zuckerhaltigen Flüssigkeiten aller Art mittels
Kohlepulvers dadurch, dass man entweder vor oder nach Einführung des Kohlepulvers in
der Zuckerflüssigkeit kohlensauren Kalk fällt, entweder durch Zugabe von Kalk und
Einleiten von Kohlensäure, oder (falls genügend Kalk in der zuckerhaltigen
Flüssigkeit vorhanden ist) lediglich durch Einleiten von Kohlensäure, so dass der
kohlensaure Kalk mit dem leichten Kohlepulver zusammen einen specifisch schweren,
körnigen, leicht filtrirbaren Niederschlag bildet.
2) Die Verwendung der nach Anspruch 1) dargestellten, durch
Trennen von der zuckerhaltigen Flüssigkeit gewonnenen Niederschläge, bestehend aus
Kohle und kohlensaurem Kalk, zur Erzeugung von Kohlensäure durch Brennen derselben
in zur Kohlensäureerzeugung geeigneten Oefen.
Einen Schnitzel- oder Pülpefänger construirte E. Milk in
Saaz, Böhmen (D. R. P. Kl. 89 Nr. 57867 vom 28. December 1890).
Derselbe besteht aus einem Mantel mit Ober- und Unterdeckel,
zwischen welchen ein feines Drahtgeflecht oder besser ein Siebcylinder eingeschaltet
ist, welcher den Innenraum des Mantels in zwei Räume theilt, von denen der innere,
vom Siebcylinder begrenzte Raum mit der Zuleitung für die Diffusionssäfte, sowie mit
dem Ableitungsrohre für die von der Flüssigkeit getrennte Pülpe verbunden ist,
während der zwischen Siebcylinder und Mantel liegende ringförmige Raum zur Ableitung
für die abgesonderte Flüssigkeit dient.
Da das Zuleiten der die Pülpe enthaltenden Flüssigkeit unter Druck
erfolgt, wird der Inhalt des Siebcylinders selbsthätig fortgeleitet und dadurch das
Sieb selbsthätig gereinigt.
In beistehender Fig. 12 ist ein
Pülpefänger der neuen Art im Senkrechtschnitt dargestellt.
Textabbildung Bd. 285, S. 116
Fig. 12.Mik's Pülpefänger
Wie ersichtlich, wird das Absondern der Rübenschnitzel von der
Flüssigkeit durch ein Sieb A bewirkt, welches entweder
als einfaches Drahtgeflecht oder besser als Siebcylinder ausgeführt ist.
Dieses Sieb A, welches vortheilhaft
die Gestalt eines Cylinders erhält, ist in einen zweiten Cylinder oder Mantel B eingesetzt, welcher oben und unten durch Deckel O und D abgeschlossen ist,
welche den Siebcylinder tragen.
In Folge dieser Anordnung entstehen im Mantel B zwei Räume E und F, welche durch den Siebcylinder A von einander geschieden sind.
In den vom Siebcylinder A begrenzten
Innenraum E mündet das mit einem Ablasshahne G1 versehene
Zuleitungsrohr G für die die Pülpe enthaltende
Flüssigkeit, welche durch die kleinen Löcher im Siebe A
dringt und in den zwischen den beiden Cylindern entstehenden Ringraum F gelangt, von wo sie durch das Rohr K abgeleitet wird. Die Pülpe bleibt im Räume E zurück und steigt in Folge des im Apparat
herrschenden Wassersäulendruckes allmählich an, bis der Innenraum E vollständig gefüllt ist. Wird alsdann mittels des
Handgriffes J das Ventil K
geöffnet, so wird die Pülpe in Folge des erwähnten Wassersäulendruckes selbsthätig
durch das Rohr L fortgeleitet.
In Zuckerfabriken wird das Rohr zweckmässig dem benachbarten
Diffuseur zugeleitet, welcher eben mit frischen Schnittlingen beschickt wurde.
Da der Apparat in die Abtreibleitung der Diffusionsbatterie
eingeschaltet ist, wirkt er bei auftretendem grösseren Drucke wie ein Windkessel und
verhütet Wasserschläge, welche die Apparate schädigen.
Es ist selbstverständlich, dass man dem Mantel B verschiedene Form geben, auch das Sieb A als blosse Scheidewand im Cylinder B ausführen könnte, ohne vom Wesen der Erfindung
abzuweichen.
Ein Verfahren zur Herstellung von Krystallzucker in Raffinerien wurde Drost und Schulz in Breslau patentirtDie denselben patentirte Darstellung von Krystallzucker in Rohzuckerfabriken wurde beschrieben 1890 278 331 (D. R. P. Nr. 50100) und 1891 280 284 (D. R. P. Nr. 54372). (D. R.
P. Kl. 89 Nr. 58070 vom 25. December 1889).
Diese Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erzeugung von
Krystallzucker in Zuckerraffinerien durch Anwendung eines in eigenthümlicher Weise
im Betriebe der Raffinerie hergestellten Deckmittels.
Bisher wurde in den Raffinerien Krystallzucker aus Rohzucker im
Wesentlichen durch Decken entweder mit Dampf oder mit Kläre hergestellt. Zu diesem
Zwecke verfährt man derart, dass man den Rohzucker mit geringwerthigen Syrupen
einmaischt, in die Centrifuge einlässt und dann entweder mit Dampf oder mit etwa 40
bis 50 Proc. genannter Lösung fertigen, weissen Zuckers deckt, bis die Krystalle
durch den Dampf oder die Deckflüssigkeit von dem den Krystallen anhaftenden Syrup
befreit sind und man nahezu 100procentigen reinen Zucker bezieh. solchen von 99 und
mehr Polarisation erhält. Bei dem Dampfdeckverfahren, nach welchem man etwa 70 bis
75 Proc. reinen Krystallzucker erzielt, ist es ein grosser Uebelstand, dass ein so
bedeutender Antheil an Zucker gelöst und den Nachproducten zugeführt wird, während
der Nachtheil des Kläredeckverfahrens darin besteht, dass man grosse Mengen fertigen
weissen Zuckers behufs Herstellung des Deckmittels vorher auflösen muss, und dass
diese Lösung ebenfalls den Nachproducten zugeführt wird, so dass bereits fertiger
weisser Zucker in letztere gelangt. Nach diesem Verfahren werden allerdings 10 Proc.
mehr Krystallzucker gewonnen, als mit Hilfe des Dampfdeckverfahrens, jedoch wird für
die Deckflüssigkeit mindestens so viel fertiger weisser, die gesammten
Raffineriekosten tragender Zucker gebraucht, als durch die Dampfdecke aufgelöst
wird, und schliesslich den Nachproducten zugeführt.
Diesen Uebelständen abzuhelfen ist der Zweck der vorliegenden
Erfindung, nach welcher man den im Raffineriebetriebe befindlichen und für die
Herstellung von Melis, Raffinade in Broden, Candis u.s.w. bestimmten
Raffineriedicksaft in nachstehend zu beschreibender Weise verwendet.
In dem Raffineriebetriebe, in welchem die Herstellung von Melis,
Raffinade in Broden, Candis u.s.w. bewirkt werden soll, wird ausnahmslos in der
Weise gearbeitet, dass man in sogen. Auflösepfannen durch Auflösen von Rohzucker in
Wasser eine Zuckerlösung von 50° Balling herstellt, welche man zunächst der
mechanischen Filtration unterwirft. Dieser vorfiltrirten Lösung setzt man die
dünneren Absüsswasser zu und filtrirt dann das Ganze über Spodium. Der von den
Spodiumfiltern ablaufende Raffineriedicksaft, welcher fast allgemein eine Dichte von
45 bis 48° Balling und fast stets die gleiche Güte und Concentration besitzt, wird
alsdann im Vacuum auf Füllmasse verkocht und aus dieser endlich Consumwaare
gewonnen.
Für das den Gegenstand vorliegender Erfindung bildende Verfahren
soll nun dieser Raffineriedicksaft mit einem Reinheitsgrad von 90 bis 93, zur
Erzeugung von Krystallzucker Verwendung finden.
Zu diesem Zwecke wird der Raffineriedicksaft, der bei seiner
Dichte von etwa 45 bis 48° Balling noch Zucker in der Centrifuge auflösen würde, in
besonderen Vacuumverdampfapparaten bis zu einem specifischen Gewicht von etwa 1,325
oder ungefähr 66° Balling eingedickt, so dass er nicht
mehr im Stande ist, in der Centrifuge Rohzuckerkrystalle aufzulösen, in ihm selbst
aber noch keine Krystallbildung eingetreten ist. Zur Benutzung als Deckmittel dem im
Vacuum auf Füllmasse zu verkochenden Raffineriedicksafte einen Theil zu entnehmen,
ist nicht angängig, da hierin stets bereits krystallisirter Zucker enthalten ist,
welcher die Zwischenräume zwischen den Krystallen des zu deckenden Rohzuckers
verstopfen und so eine Reinigung erschweren würde; aus diesem Grunde ist das
beschriebene gesonderte Eindampfen des Raffineriedicksaftes in einem Vacuum
nothwendig.
Mit dem concentrirten, filtrirten Raffineriedicksafte führt man
das vorliegende Verfahren folgendermaassen aus:
Rohzucker wird mit geringwerthigen Syrupen eingemaischt und in der
Centrifuge unter Erwärmung der Zuckermasse so lange geschleudert, bis der Zucker
möglichst von dem ihm anhaftenden Grünsyrup befreit ist. Der Zucker besitzt nunmehr
einen Reinheitsgrad von etwa 98, während der Reinheitsquotient des den Krystallen
noch anhaftenden Syrups etwa 69 bis 71 beträgt.
Darauf wird dieser Zucker mit dem in oben beschriebener Weise
eingedickten Raffineriedicksafte von etwa 1,325 spec. Gew. in der Centrifuge
(zweckmässig unter fortwährender Erwärmung) gedeckt. Hierbei sind zur genügenden
Verdrängung des den Krystallen noch anhaftenden Syrups von einem etwa 69 bis 71
betragenden Reinheitsquotienten an Deckflüssigkeit etwa 8 bis 10 Proc. des Gewichtes
der zu deckenden Zuckermasse nöthig, und erhält man, da die Deckflüssigkeit einen
Reinheitsgrad von etwa 90 bis 93 besitzt, unter Vermeidung von Krystallzuckerverlust
durch Auflösung in der Centrifuge einen Krystallzucker von mindestens 99,5
Polarisation als ein verkäufliches fertiges Product.
Bei dem Decken in der Centrifuge wird darauf zu achten sein,
dass die Temperatur des zum Decken verwendeten Raffineriedicksaftes nicht höher als
diejenige des Deckraumes ist, und dass der in dem gedeckten Zucker noch verbliebene
Dicksaftrest möglichst vollständig aus dem Zucker, zweckmässig unter Erwärmung des
letzteren, herausgeschleudert wird, bis derselbe etwa noch 1 Proc. Feuchtigkeit
enthält.
Die Vortheile des vorliegenden Verfahrens sind folgende:
Es wird zur Erzeugung von Krystallzucker im Raffineriebetriebe
keine Dampfdecke gebraucht, durch welche ein bedeutender Antheil der in der
Centrifuge enthaltenen Zuckerkrystallmasse aufgelöst und den Nachproducten zugeführt
würde.
Ferner ist es zur Erzeugung von Krystallzucker im
Raffineriebetriebe nicht mehr nöthig, für die Herstellung des Deckmittels theuren
weissen Zucker aufzulösen und den Nachproducten zuzuführen.
Demgegenüber ist das nach vorliegender Erfindung benutzte
Reinigungsmittel für Rohzucker das billigste, weil es sich im Raffineriebetriebe von
selbst ergibt; ausserdem verursacht dasselbe keine Zuckerverluste.
Ein Verfahren zur Gewinnung des Zuckers aus Füllmasse unter Zusatz von Melasse wurde
Dr. Eugen Kuthe in Fröbeln bei Löwen, Schlesien, patentirt (D. R. P. Nr. 59115 vom 30. Juli 1890).
Setzt man zu einer unreinen, zum Theil im Vacuum bereits
auskrystallisirten Rüben- oder Rohrzuckerlösung vor dem beendeten Verkochen im
Vacuum, und zwar, wenn die Füllmasse noch 6 bis 7 Proc. Wasser enthält, nicht mehr
krystallisirbare heisse Melasse (Temperatur etwa 75°) von mindestens 43° B., und
zwar etwa 50 Proc. vom Gewicht der Füllmasse, kocht in dem Vacuum recht langsam so
lange weiter, bis die 6 bis 7 Proc. Wasser verdampft sind, so erhält man eine bei
75° leichtflüssige Zuckerfüllmasse, welche nach Angabe des Erfinders allen oder fast
allen krystallisirbaren Zucker in fester Form enthält. Diese Füllmasse kann dann
sofort aus dem Vacuum in die Centrifugen zum Ausschleudern gebracht werden behufs
Trennung in Rohzucker oder reinen Krystallzucker und fast nicht mehr
krystallisirbare wirkliche Melasse. Da diese Füllmasse, sobald sie auf Zimmer-
bezieh. Fabriktemperatur sinkt, zähflüssig und zum Ausschleudern ungeeignet wird,
ist es zweckmässig, solange das Schleudern dauert, die Füllmasse in einem runden
Wärmgefäss mit Rührwerk und Doppelwandung durch Dampf oder heisses Wasser auf einer
Temperatur von 50 bis 75° zu erhalten. Ein Theil der ausgeschleuderten Melasse wird
für den nächstfolgenden Sud im Vacuum verwendet.
Patentanspruch.
Das Verfahren zur Gewinnung einer bei hohen Temperaturen (50 bis
75°) leichtflüssigen Zuckerfüllmasse, welche fast allen krystallisirbaren Zucker in
fester Form enthält, darin bestehend, dass man zu noch nicht fertig verkochten
Füllmassen aus Rüben- oder Rohrzucker im Vacuum eine nicht mehr krystallisirbare,
75° heisse Melasse von hohem specifischen Gewicht hinzusetzt, dann weiter verkocht,
bis eine dem Mutterlaugenwasser der ursprünglichen Füllmasse gleiche Wassermenge
verdampft ist, und schliesslich warm schleudert.
(Das Verfahren hat nach der neueren Anschauung über
Krystallisation gewiss Aussicht auf nutzbringende Anwendung. St.)
W. Greiner in Braunschweig liess sich
zwei Rieselverdampfapparate patentiren.
1) D. R. P. Nr. 57494 vom 23. Juli 1890.
Nach dieser Erfindung werden bei Mehrkörpersystemen
Zwischengefässe eingeschaltet, in welchen die aus den vorhergehenden Körpern
übertretende heissere Flüssigkeit auf die Siedetemperatur des betreffenden Körpers
gebracht wird.
Die abzudampfende Flüssigkeit tritt durch ein in der Kammer B1 gelegenes Rohr S1 in den Apparat ein,
wird von einer Rinne a aufgefangen und fliesst von dort
in die Rohre der obersten Reihe des Verdampfers über. An dem entgegengesetzten Ende
der Rohre r, in Kammer B2
, befindet sich vor denselben eine Ueberfallrinne b, welche mit einem Rande zum Schutze gegen
Ueberschlagen der Flüssigkeit während des Kochens versehen ist. Diese Rinne b ist mit Durchbohrungen ausgestattet, durch welche der
Saft ausfliesst. Durch die Höhe, in welcher sich die Durchbohrungen befinden, wird
auch die Höhe der in den Rohren r sich stauenden
Flüssigkeit bestimmt. Die aus den Löchern der Rinne b
ausfliessende Flüssigkeit wird wieder von einer Rinne a
aufgenommen, welche die Vertheilung derselben für die zweite Reihe der Rohre
übernimmt. So durchzieht die Flüssigkeit alle unter einander liegenden Rohrreihen,
bis sie unten in einer der Kammern B, je nach der
Anzahl
der Rohrreihen, mündet und durch Stutzen S2 abgeführt wird. Auch die der Mündung
gegenüberliegende Kammer erhält einen Ablaufstutzen S2 für etwa abspritzende
Flüssigkeitstheilchen.
Textabbildung Bd. 285, S. 118
Greiner's Rieselverdampfer.
Während des Hindurchziehens durch die Rohre verdampft die
Flüssigkeit, da die Kammer E von D aus mit Wasserdampf oder mit Saftdampf aus einem
vorhergehenden Verdampfkörper gefüllt gehalten wird. Das Condensationswasser fliesst
durch W ab. Kommt nun die abzudampfende Flüssigkeit aus
einem vorhergehenden Apparat, so hat sie eine Temperatur, welche gleich der des in
K heizenden, aus dem vorhergehenden Apparat
stammenden Saftdampfes ist. Die Temperatur der Flüssigkeit ist also höher als
diejenige, welche in den Verdampfkammern B1 und B2 als Siedetemperatur herrscht. Die unter diesen
Umständen in S1
eintretende Flüssigkeit würde unter dem niedrigen Drucke sehr heftig kochen und ein
ruhiges Vertheilen und Fliessen nicht zulassen. Aus diesem Grunde ist ein Gefäss A (Fig. 14) eingeschaltet,
welches durch Rohr d mit den Kammern B1 und B2 in Verbindung steht,
und in welches die Flüssigkeit durch ein fein gelochtes Rohr S eintritt. Ihre überschüssige fühlbare Wärme wird zur Verdampfung eines
Theiles des Wassergehaltes der Flüssigkeit verbraucht. Dabei sinkt ihre Temperatur,
und so um ein Weniges abgekühlt, tritt sie dann erst nach S1 über, und zwar annähernd mit derjenigen
Temperatur, welche der Siedehitze in B1 und B2 entspricht. Der Abdampf aas A vereinigt sich mit dem Abdampfe aus den Kammern B1 und B2 durch die Rohre d und D und zieht dann
entweder weiter als Heizmaterial für einen folgenden Körper oder, wenn der
besprochene Körper der letzte einer Reihe ist, zum Condensator.
Patentanspruch:
Ein Verdampfapparat mit wagerechten Verdampfrohren, dadurch
gekennzeichnet, dass zwischen den einzelnen Körpern ein Zwischengefäss (A) eingeschaltet ist, in welchem die abzudampfende
Flüssigkeit fein vertheilt wird, um zu ermöglichen, dass sie auf die im Körper
herrschende Siedetemperatur herabgeht.
2) D. R. P. Nr. 58037 vom 23. Juli 1890.
Die vorliegende Erfindung betrifft die Construction und Verwendung
von Theilen, mit deren Hilfe man jeden gewöhnlichen stehenden Robert'schen Verdampfapparat in einen sogen.
Rieselapparat umändern kann.
Bei dem gewöhnlichen stehenden Robert'schen Verdampfapparat sind alle Rohre der Heizkammer mit derjenigen
Flüssigkeit angefüllt, welche durch Verdampfen eingedickt werden soll, während der
heizende Dampf diese umspült. Bei dem in solcher Weise stattfindenden
Abdampfungsverfahren ist es von grossem Nachtheile, dass immer eine Saftsäule
vorhanden ist, welche das Sieden in der unteren Partie der Rohre sehr erschwert,
denn die Differenz zwischen den bestimmten Temperaturen des Heizdampfes einerseits
und der siedenden Flüssigkeit andererseits kann hier nicht voll zur Geltung
kommen.
Die einzelnen Rohre rr..., welche
sich in der Heizkammer D befinden, werden daher nicht
wie bisher oben offen gelassen, sondern mit eigenthümlichen Stöpseln s1 oder s2 zugedeckt, welche in
der Fig. 15, und zwar
als oben geschlossene Stöpsel s1 und als oben durchbrochene Stöpsel s2 im Durchschnitt,
Grundriss und in der Ansicht dargestellt sind. Die linke Hälfte der Fig. 16 zeigt den
gewöhnlichen Robert'schen Apparat, während die rechte
Hälfte derselben mit der neuen Umänderung versehen ist.
Die Stöpsel s1 und s2 sind derartig construirt, dass sie auf der
Oberkante ab der Rohre r
aufliegen, zu gleicher Zeit aber auch einen Spalt lassen, durch welchen in der
Pfeilrichtung die Flüssigkeit in die Rohre r
einfliesst. An den Stöpseln befinden sich Nasen n,
welche denselben die centrische Lage geben. Diese Nasen n aber stören oben den peripherischen Einfluss der Flüssigkeit, sie
verschmälern sich daher nach unten immer mehr und fehlen am unteren Ende der Stöpsel
ganz und gar, so dass da, wo die Stöpsel den grössten Durchmesser und also auch den
kleinsten Abstand von der Rohrwand haben, die Flüssigkeit ungehindert am ganzen
Umfange der Stöpsel und der ganzen Innenwand der Rohre herabrieselt.
Um während des Verdampfens ein angemessenes Flüssigkeitsniveau
innehalten zu können, wird das bisherige Circulationsrohr C durch ein Ansatzrohr H erhöht, welches mit
einer Haube J gekrönt ist (Fig. 15). Durch die
Haube J sollen die in dem Rohre CH aufsteigenden Dämpfe seitlich abgeleitet und schwere mitgerissene
Flüssigkeitstheilchen in den Saft zurückgeschleudert werden, so dass nur reine
Dämpfe oben aus dem Apparate entweichen.
Die Wirkungsweise des Apparates ist folgende: Die zu verdampfende
Flüssigkeit wird oberhalb der Heizkammer in den Apparat eingeführt und mit Hilfe der
Stöpsel s in überall gleich dicken Schichten an die
Innenwandungen der Rohre r geleitet, an denen sie
herabrieselt. Dabei zieht der aus derselben entwickelte Dampf gemeinsam mit der
verbleibenden Flüssigkeit nach unten. Die herabtropfende eingedickte Flüssigkeit
sammelt sich am Boden des Apparates an und wird durch Pumpen entfernt. Der Dampf
steigt dagegen durch CH nach oben, wobei die von ihm
mitgerissenen Flüssigkeitströpfchen, wie oben erklärt, ausgeschieden werden. Hierbei
werden nun gewöhnlich die Stöpsel s1 angewendet. Ist jedoch bei schon vorhandenen
Apparaten, deren Rohre mit Stöpseln versehen werden sollen, das Rohr CH zu eng, um die Dämpfe ohne Pressung abführen zu
können, dann muss ein zweiter Ausgang für dieselben vorhanden sein. In diesem Falle
werden die Stöpsel s2
verwendet, welche oben mit offenen Ansatzröhren versehen sind, welche über das
Niveau der Flüssigkeit hinausragen.
Textabbildung Bd. 285, S. 118
Greiner's Verdampfapparat.
Patentansprüche.
1) Ein Verdampfapparat mit senkrechten Verdampfrohren, dadurch
gekennzeichnet, dass die oberen Oeffnungen dieser Rohre durch mit Nasen versehene
Stöpsel (s1
s2), welche oben
geschlossen (s1) oder
offen (s2) sind,
bedeckt werden, behufs Erzielung
einer möglichst gleichmässigen dünnen Flüssigkeitsschicht an den Wandungen der
Rohre.
2) Bei dem unter 1) gekennzeichneten Verdampfapparate die
Anbringung eines Circulationsrohres CH mit Haube J.
Eine Neuerung im Verfahren des Abdestillirens der flüchtigen
Producte aus Melassen und Syrupen wurde James Duncan in
Selby (Rawcliffe Bridge, York, England) vom 19. August 1890 ab patentirt (D. R, P.
Nr. 58828).
Diese Neuerung betrifft ein Verfahren zur Verfeinerung des
Geschmackes von Melassen bezieh. Syrupen, nach welchem diese hauptsächlich durch den
Gehalt von Acetaten, Carbonaten, Chloriden und Nitraten von Kalium und Natrium in
ihrem Geschmacke beeinträchtigten Stoffe behufs Abspaltung der in den genannten
Salzen enthaltenen flüchtigen Säuren mit Schwefelsäure versetzt und zum
Abdestilliren der flüchtigen Producte eingekocht werden, und es besteht die Neuerung
darin, bei diesem Verkochen das Abdestilliren der flüchtigen Producte durch
gleichzeitiges Hindurchblasen von Dampf, kalter oder warmer Luft, Kohlensäuregas
oder Schwefligsäuregas zu erleichtern.
Der Erfinder verdünnt zunächst das Product bis zu 10° B., fügt
dann die zur Abspaltung der flüchtigen Säuren nöthige Menge Schwefelsäure (d. i. 1
bis 6 Proc. Handelsschwefelsäure auf 100 Th. Product, je nach Natur und Menge der
vorhandenen Verunreinigungen) hinzu und kocht entweder in offenem Gefäss oder im
Vacuum ein, indem er gleichzeitig Dampf, kalte oder warme Luft, Kohlensäuregas oder
Schwefligsäuregas durch das kochende Product mittels Gebläses, Injectors o. dgl.
hindurchbläst, bis die aus dem Producte sich entwickelnden Dämpfe sich frei von
Essigsäure, Salzsäure und anderen flüchtigen Stoffen erweisen. Dies ist im
Allgemeinen der Fall, wenn das Product bis auf 29 bis 30° B. eingekocht ist.
Hiernach wird das Product mit Kalk, kohlensaurem Kalk, Aetznatron oder kohlensaurem
Natron neutralisirt, mittels Taylor'scher Filter oder
Filterpressen filtrirt und schliesslich in der üblichen Weise bis auf 43° B.
eingekocht. Vor diesem Einkochen kann man das Product zur Verbesserung seiner Farbe
über Knochenkohle filtriren.
Der Zusatz der erforderlichen Menge Schwefelsäure zum verdünnten
Product kann entweder im Ganzen gleich zu Anfang oder portionsweise während des
Einkochens erfolgen.
Patentanspruch:
Beim Abdestilliren der flüchtigen Producte aus mit Schwefelsäure
angesäuerten stark verdünnten Melassen bezieh. Syrupen das gleichzeitige Durchblasen
von Dampf, kalter oder warmer Luft, Kohlensäuregas oder Schwefligsäuregas behufs
Erleichterung des Abtreibens der genannten flüchtigen Producte.
(Die Benutzung dieser sonderbarer Weise patentirten Vorschrift
dürfte kaum Aussicht auf guten Erfolg haben! St.)