Titel: | C. Lorenz' Bindezange für elektrische Bronzeleitungen. |
Fundstelle: | Band 288, Jahrgang 1893, S. 155 |
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C. Lorenz' Bindezange für elektrische
Bronzeleitungen.
Mit Abbildungen.
C. Lorenz' Bindezange für elektrische Bronzeleitungen.
Die von der Telegraphenbauanstalt C. Lorenz in Berlin
gefertigte, gesetzlich geschützte Bindezange, welche von der deutschen
Reichstelegraphenverwaltung benutzt wird, ist ausschliesslich zum Festbinden von 1,5
bis 4,5 mm starken Bronzeleitungen bestimmt. Sie wird in zwei Grössen gefertigt; die
kleinere für 1,5 bis 3 mm, die grössere für 3,5 bis 4,5 mm starken Bronzedraht.
Mittels dieser Bindezange können sowohl die Seitenbindungen als auch die
Kopfbindungen so fest hergestellt werden, dass die Leitungen selbst bei einem
einseitigen Zuge bis zu 50 k nicht durchgleiten. Da aber Bronzeleitungen von den
angegebenen Durchmessern nie mit einer Spannung von über 50 k in Anspruch genommen
werden, so ist ein Durchgleiten derselben ausgeschlossen.
Die in Fig. 1 abgebildete Bindezange (vgl. auch
Grief, 1887 266 * 497)
ist im Allgemeinen nach Art der seither zum Binden der Leitungen verwendeten
Flachzangen aus Stahl hergestellt. Damit die Zange den Leitungsdraht nicht
beschädige, ist das Maul der Zange mit weichen Bronzebacken belegt, und letztere
sind, wie Fig. 2 und Fig.
3 erkennen lassen, mit je zwei im stumpfen Winkel zu einander stehenden
und einander deckenden halbkreisförmigen Aushöhlungen, die Schenkel aber an ihrem
Ende mit einer Stellvorrichtung versehen.
Textabbildung Bd. 288, S. 156
Fig. 1.
Textabbildung Bd. 288, S. 156
Fig. 2.
Textabbildung Bd. 288, S. 156
Fig. 3.
Textabbildung Bd. 288, S. 156
Fig. 4.
Textabbildung Bd. 288, S. 156
Fig. 5.
Die Bronzedrähte werden mittels der beschriebenen Zange an den
Isolationsvorrichtungen in folgender Weise festgebunden. Nachdem die ersten zwei
Umwindungen mit der Hand hergestellt worden sind, wird die Bindezange, wie in Fig. 3, mit derjenigen Aushöhlung, welche fast
senkrecht zum Zangenmaul angebracht ist, auf die Leitung gesetzt, das Ende des
Bindedrahtes in die seitwärts befindliche Oeffnung gelegt und die Zange geschlossen.
Die nun von der Stellvorrichtung in geschlossenem Zustande erhaltene Bindezange wird
hierauf, ohne dass es einer weiteren Führung des Bindedrahtes bedarf, so oft um die
Leitung herumgeführt, als es die Anzahl der herzustellenden Umwindungen (Fig. 3, 4 u. 5) erfordert.
Nach erfolgter Oeffnung der Bindezange werden endlich die überstehenden Enden des
Bindedrahtes entweder mittels der an der Zange befindlichen Schneidevorrichtung
entfernt, oder gegen die Bindung angedrückt. Das letztere Verfahren ist vorzuziehen,
weil dadurch ein später etwa nöthig werdendes Lösen der Bindung erleichtert
wird.