Titel: | Neue Holzbearbeitungsmaschinen und Werkzeuge. |
Fundstelle: | Band 290, Jahrgang 1893, S. ad |
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Neue Holzbearbeitungsmaschinen und
Werkzeuge.
(Fortsetzung des Berichtes S. 78 d.
Bd.)
Mit Abbildungen.
Neue Holzbearbeitungsmaschinen und Werkzeuge.
Fassbindemaschine von T. G. Stevens in Swanscombe,
England (* D. R. P. Nr. 66560 vom 23. Februar 1892).
Die zu einem Fasskörper lose zusammengestellten Dauben werden an beiden Enden durch
je ein Band zusammengezogen, welches um diese Enden gespannt und mittels einer
doppelgängigen Schraube angezogen wird. In diesem Zustande kommt der Fasskörper in
die Maschine, welche zwei Pressköpfe mit Gargelschneiden für beide Enden des Körpers
besitzt. Der Fasskörper wird im zusammengezogenen Zustande zunächst unter einem
Presskopfe an einem Ende fertig gestellt, dann durch ein Räder Vorgelege umgewendet,
so dass er unter den zweiten Presskopf zu stehen kommt, und dann hier am anderen
Ende fertig gestellt.
Bei der in Fig. 28
dargestellten Fassbindemaschine von J. Pleukharp in
City of Columbus, Nordamerika (* D. R. P. Nr. 60698 vom 23. Juni 1891) werden die
Dauben ausserhalb der Maschine zu einem cylindrischen Körper zusammengestellt und
dann in die Maschine geschoben. Die Fässer sollen gleiche Form und gleichen Inhalt
erhalten.
Die mittels einer besonderen Vorrichtung zu einem cylindrischen Gefäss
zusammengefügten und provisorisch mit einander verbundenen Dauben werden auf eine
geeignete Unterlage der Maschine gelegt, worauf zwei Scheiben gegen die Enden der
Dauben gestossen werden, um dieselben gegen einander auszurichten. Zum Biegen der
Dauben dienen drehbare Hebel, die mit ihrem vorderen Ende auf die Dauben pressen,
während ihre hinteren Enden von einer verschiebbaren Scheibe nach aussen gepresst
werden. Die vorderen Enden der Hebel werden dadurch nach innen gedrückt und biegen
die Dauben in die gewünschte Form. Hierauf werden die Hebel von beiden Seiten gegen
einander geschoben, wobei an den Hebeln angebrachte Reifentreiber die Reifen auf die
zusammengebogenen Dauben schieben. Die Böden sind vorher an zwei verschiebbaren
Scheiben befestigt und von denselben an die richtige Stelle gebracht, so dass sie
beim Zusammenbiegen der Dauben sich genau in die Kimme hineinlegen.
Textabbildung Bd. 290, S. 101Fassbindemaschine von Pleukharp. Auf der Grundplatte der Maschine sind die beiden Träger a angebracht, auf denen das aus den provisorisch
zusammengefügten Dauben gebildete cylindrische Fass A
ruht. In Fig. 28 ist
die anfängliche Lage der Dauben mit punktirten Linien dargestellt. Die Fassböden a1 werden mit einer von
aussen lösbaren Schraube an den Scheiben B befestigt,
die an Stangen B1
angebracht sind und mit diesen in der Büchse B2 verschoben werden können. Die Verschiebung der
Scheiben erfolgt mittels der Hebel b1 und der Verbindungsstangen b2 durch das Excenter b3. Die Reifen C ruhen auf den fest am Gestell angebrachten
Reifenträgern c2 und
werden von den Reifentreibern c1 auf die Daumen geschoben. Der zum Ausrichten der
Dauben dienende Ring D wird in den Schlitzen d1 der Hebel F geführt und ist mit einem Flansch d versehen, welcher verhindert, dass der Ring aus den
Schlitzen herausfällt. Um heftige Stösse beim Ausrichten der Dauben zu vermeiden,
ist der Ring D auf Federn d2 gelagert, welche in geeigneten Büchsen
an den Hebelköpfen geführt sind. Wenn die Reifen C beim
Vorwärtsgange der Hebel F auf den vorderen Rand des
Fasses geschoben sind, werden sie von den Reifentreibern E gänzlich aufgetrieben. Diese Reifentreiber sind um Zapfen drehbar und
werden von Spiralfedern e beeinflusst, deren Spannung
durch Muttern e1
regulirt werden kann, so dass man den auf die Reifen auszuübenden Druck genau
controliren kann. Unter jedem Reifentreiber E ist eine
Stellschraube e2
angebracht, welche den Anschlag der Reifentreiber nach rückwärts begrenzt. An den
Köpfen F1 der die
Dauben zusammenbiegenden Hebel F sind Gleitschuhe f angebracht, welche sich auf die Dauben legen. Wenn
die äusseren Enden der Hebel F
dann nach aussen bewegt und die Hebel vorwärts geschoben werden, werden die
Dauben von den Gleitschuhen f zusammengebogen, so dass
sie sich mit ihrer Kimme genau auf den Fassboden a1 legen und denselben fest umschliessen. Die Hebel
F sind mit den Zapfen f3 in der Scheibe G drehbar gelagert, welche mit Muttergewinde versehen ist und auf der mit
Schraubengewinde versehenen Welle K sitzt. Die
gleichzeitige Verdrehung der Hebel F um ihre Drehbolzen
erfolgt durch die Scheibe H (Fig. 28a), welche mit
Muttergewinde auf der Schraubenspindel I geführt wird
und durch Drehung derselben verschoben wird. Diese Scheibe legt sich gegen die
Innenseite der Hebel F, welche zu diesem Zwecke mit
besonderen Gleitflächen f1 versehen sind, an denen die Scheibe entlang gleitet. Mittels
Stellschrauben f2
können diese Gleitflächen auf verschiedene Entfernung zu dem Hebel eingestellt
werden, so dass dementsprechend auch die Dauben mehr oder weniger zusammengebogen
werden können. Um eine Ueberspannung der Hebel zu verhüten, sind auf der Scheibe H elastische Kissen h
angebracht, welche sich gegen die Hebel F legen und bei
zu grossem Druck zusammengepresst werden. Eine solche Ueberspannung würde z.B.
eintreten, wenn die Scheibe H zu weit vorgeschoben
würde. Damit die Scheibe H keine Drehung erleidet, wird
sie auf der mittleren Welle K geführt; während die
beiden sie antreibenden Schraubenspindeln I seitwärts
von derselben in derselben Ebene angeordnet sind. Die Muttern i, auf welche die Schraubenspindeln I einwirken, sind mit der Scheibe H fest verbunden. Zur Lagerung der Schraubenspindeln
I dienen die auf beiden Seiten der Maschine
angeordneten Ständer i1. Die mittlere Schraubenspindel K, welche die
Verschiebung der Hebel F bewirkt, ist in den Ständern
K1 und K2 gelagert. Der
Antrieb der Maschine erfolgt durch die auf der Welle M
befestigte Riemenscheibe L von irgend einem Motor aus.
Die Welle M läuft durch die ganze Maschine und ist auf
jeder Seite mit einem Zahnrad m versehen, welches
mittels eines Uebertragungsrades m1 das auf der Schraubenspindel K befestigte Zahnrad m2 antreibt. Das Uebertragungsrad m1 ist auf der kurzen
Welle N befestigt, welche in den Lagern n1 gelagert ist. Die
Welle M ist in den Lagern M3 gelagert. Der Antrieb der
Schraubenspindel I erfolgt von der Riemenscheibe O aus, die auf der in den Lagern P6 gelagerten langen
Welle P befestigt ist, welche sich ebenfalls durch die
ganze Länge der Maschine erstreckt. An jedem Ende ist diese Welle mit einem Zahnrade
P1 versehen,
welches durch Uebertragungsräder P2 und P3 die Zahnräder P4 und P5 antreibt, welche auf den Schraubenspindeln
I befestigt sind. Die Wellen R der Uebertragungsräder P2 und P3 sind in den Lagern r1 gelagert.
Die Arbeitsweise der Maschine ist wie folgt: Die Scheibe H wird so weit wie möglich zurückgeschraubt, so dass die Köpfe F1 der Hebel F so weit wie möglich von der Mittellinie des Fasses
entfernt sind, auch wird die Scheibe G mit den Hebeln
F möglichst weit zurückgeschraubt. Dann werden auf
die Reifenträger c2
drei oder mehr Reifen gelegt und die Fassböden mit einer von aussen leicht lösbaren
Schraube auf den Scheiben B befestigt. Die zu einer
cylindrischen Form zusammengefügten und provisorisch mit einander verbundenen Dauben
werden dann auf die entsprechend gestalteten Träger a
gelegt. Darauf werden die Schraubenspindeln K in der
Weise angetrieben, dass die Hebel F mit den Ringen D gegen das Fass geschoben werden. Diese
Vorwärtsbewegung wird so lange fortgesetzt, bis die Ringe D gegen die Enden der Dauben stossen und diese dadurch gegen einander
ausrichten, wie dies auf der rechten Seite von Fig. 28b in punktirten
Linien dargestellt ist. Darauf werden die Schraubenspindeln K in Stillstand versetzt. Wenn die Hebel F
diese Stellung eingenommen haben, legen sich die Reifenschieber c1 genau hinter die
Reifen C. Darauf werden die Schraubenspindeln I in Umdrehung versetzt und die Scheiben H gegen das Fass hin bewegt, so dass die vorderen Enden
der Hebel F nach innen gedrückt werden und die Dauben
zusammenbiegen, bis sie mit der Kimme die Fassböden genau umfassen. Darauf werden
die Schraubenspindeln I in Stillstand versetzt und die
Schraube K wieder in Umdrehung gesetzt, so dass die
Scheibe G mit den Hebeln F
gegen das Fass getrieben wird. Die Gleitschuhe f der
Hebelköpfe gleiten dabei auf den Dauben entlang, und die Reifentreiber E bringen die Reifen an ihren richtigen Ort. Die
Gleitschuhe folgen dabei genau der Form des Fasses, da die Scheibe H stillsteht und die hinteren Enden der Hebel F mit ihren der Fassform nachgebildeten Gleitstücken
über dieselbe hinweggleiten. Je nachdem die Spiralfedern e mittels der Muttern e1 mehr oder weniger angespannt sind, werden auch die
Reifen mit grösserem oder geringerem Drucke aufgetrieben.
Wenn der Druck erreicht ist, mit welchem die Reifen aufgetrieben werden sollen,
drehen sich die Reifentreiber um ihre Achsen und geben den untersten Reifen frei,
worauf sie den zweiten auftreiben u.s.w. Nachdem die Reifen aufgetrieben sind, ist
das Fass fertig und kann aus der Maschine herausgenommen werden.
Zu diesem Zwecke werden zuerst die Schraubenspindeln I
in der Weise angetrieben, dass sie die Scheibe H
zurückziehen, was zur Folge hat, dass sich die Hebel F
öffnen. Darauf wird die Scheibe G so weit
zurückgeschraubt, dass die Hebel F ausser Bereich des
Fasses sind. Wenn dann das Excenter b3 so gedreht ist, dass die Bodenscheiben B zurückgeschoben sind, kann man das fertige Fass aus
der Maschine entfernen und ein neues Fass in die Maschine bringen.
Bei der Fassbindemaschine von A. Dunbar in Liverpool (*
D. R. P. Nr. 60973 vom 2. April 1891) kann von zwei mit losen Einsätzen versehenen,
gegen einander verschiebbaren Pressköpfen der eine behufs Entfernens des fertigen
Fassmantels zur Seite gedreht werden. Oberhalb des einen Presskopfes ist eine
nach Bedarf herabzulassende Abrichtplatte aufgehängt. Hinter dem anderen Presskopfe
ist ein verstellbarer Abrichtring angebracht. Schneidwerkzeuge zum Zurichten der
Fassenden sitzen an jedem Presskopfe. Die einzelnen Dauben werden bei aus einander
gezogenen Pressköpfen und herabgelassener Abrichtplatte zwischen die Pressköpfe
gelegt und durch Zusammenziehen der letzteren an einem Ende und nach Hebung der
Platte durch weiteres Zusammenziehen der Pressköpfe am anderen Ende durch den
zweiten Presskopf gebunden. Hierbei dient zuerst die Abrichtplatte und dann ein
Abrichtring als Widerlager. Der gebundene Fassmantel wird nun nach Auseinanderziehen
der Pressköpfe mit den Einsätzen, welche ihn zusammenhalten, in Umdrehung versetzt
und von den nunmehr eingerückten Schneidwerkzeugen an den Enden zugerichtet.
Die Fasswinde von K. Albrecht in Frankenthal (* D. R. P.
Nr. 63430 vom 6. October 1891) umschlingt den zu bindenden Fasskörper mit je einer
Kette, deren Enden durch Schneckenräder zusammengezogen werden. Im gebundenen
Zustande tritt ein Sperrschloss für die Anzugvorrichtung in Thätigkeit.
Fig. 29 erläutert eine Fasswinde von G. Scheffer in Zürich (* D. R. P. Nr. 61287 vom 4. Juli
1891).
Die Vorrichtung besteht aus einem gusseisernen Lager- oder Schildstücke L, in welchem eine Spindel S drehbar gelagert ist, die durch ein mit Gewinde versehenes Mutterstück
M hindurchgeht, welches durch Drehen der Spindel
dem Lager L genähert oder entfernt werden kann und
wobei das Mutterstück noch mit Schlitzen sammt Klemmbacken für das Zugseil S1 versehen ist, wie
auch das Schildstück L. In der Zeichnung wird die
Spindel S durch eine Nuth und Schraube in dem
Lagerstücke L gehalten, doch kann man dieselbe auch,
ohne die Wirkungsweise zu beeinträchtigen, fortlassen, wenn behufs leichterer
Transportirung die Spindel erst herausgenommen werden soll.
Textabbildung Bd. 290, S. 102Fig. 29.Fasswinde von Scheffer. An dem Spindellager oder Schildstücke L
drehen sich zwei Rollen RR lose auf ihren Zapfen, die
in den durch Niete mit dem Lager L verbundenen
Schildstücken sitzen, während in dem unteren Theile des Lagers L Löcher L1 entsprechend bezieh. gegenüber den in dem
Mutterstücke M vorgesehenen Schlitzen oder Löchern M1 vorgesehen sind,
durch welche das über die Rollen RR gelegte Drahtseil
S1 hindurchgeführt
wird. In den Löchern L1
und M1 kann das Seil
S1 durch
Klemmvorrichtungen festgelegt werden, welche in der Zeichnung aus mit Handhebeln K2K3 versehenen
Druckschrauben bestehen, die, um das Seil zu schonen, nicht direct, sondern unter
Vermittelung messingener Einlagen oder Klemmstücke das Seil klemmen.
Um dem bedeutenden Drucke der Spindel S
entgegenzuwirken, empfiehlt es sich, im Führungsschildstücke L, worin
die Spindel gelagert, einen Gegenstupf aus Stahl einzulassen, welcher den Druck der
Spindel aufnimmt und die Reibung vermindert.
Bei der Benutzung des neuen Fasszuges wird über die Dauben des Fasses F die Schleife des Drahtseiles S1 gelegt. Nachdem dann das Seil in den
Löchern des Mutterstückes M durch die Hebel K2 und K3 festgeklemmt worden
ist, steckt man auf das Vierkant V der Spindel S ein Windeeisen o. dgl. und entfernt durch Drehen der
Spindel S das Mutterstück M von den Rollen RR, wodurch die Schleife des
Seiles verkleinert und die Dauben bis zu ihrer Berührung zusammengezogen werden.
Sollte das Mutterstück M am Ende der Spindel angelangt
sein, ehe das Fass seinen „Bau“ erhalten hat, d.h. bevor sich die Dauben
berühren, so klemmt man das Drahtseil in dem Spindellager L fest, löst die Klemmschrauben des Mutterstückes M und schraubt das letztere wieder zurück, um dann bei einem nochmaligen
Mitnehmen des Seiles die Dauben vollständig zusammenzuziehen.
Die eben beschriebene Vorrichtung lässt sich für Fässer jeder Grösse verwenden, da
sich die Umspannungsschleife des Seiles beliebig erweitern lässt; man kann dann die
Löcher im Spindellager und im Mutterquerstück von genügender Grösse machen, um nach
Bedarf Seile verschiedener Dicke verwenden zu können.
Mit der Fassreifenaufziehmaschine von L. D. Morrison in
New York (* D. R. P. Nr. 60094 vom 17. Juni 1891) sollen die Hauptreifen nur zum
Theil auf das Ende des Fasses aufgetrieben werden, was gewöhnlich beim
Zusammensetzen des Fasses erwünscht ist, weil die gewöhnlich warm gemachten Dauben
sich nach einiger Zeit zusammenziehen und ein noch weiteres Auftreiben der Reifen
auf das Fass vor Benutzung des letzteren erfordern. Wenn daher die Hauptreifen
zuerst gleich an ihre eigentliche Lagerstelle aufgezogen werden, so ist ein weiteres
Aufziehen dann unmöglich, wenn man sie nicht unter die Daubenenden heruntertreiben
will. Es ist daher immer empfehlenswerth, die Hauptreifen am Fassende etwas
überstehen zu lassen, damit nach dem Zusammenziehen der Dauben die Hauptreifen
weiter aufgezogen werden können, ohne sie allzu weit nach unten aufziehen zu
müssen.
In der gebräuchlichen Fassbindemaschine nach Fig. 30
ist a die senkrechte Schraubenspindel, in welche durch
ein aufgekeiltes Kegelrad b Kraft eingeleitet wird, Auf
der Spindel a sitzt ein aus einer Nabe d und mehreren radial von derselben abgehenden Speichen
e gebildetes Querhaupt oder sternförmige Mutter. An
den Enden der Speichen e des Querhauptes sind die nach
oben gehenden Arme ff drehbar gelagert, welche durch
oder um den Maschinentisch m herumgeführt sind und so
das auf letzteren gestellte Fass umgeben. Gehen die Arme durch Schlitze im Tisch m hindurch, so werden einige derselben länglich
ausgestemmt, damit einige Arme nach aussen bewegt werden können, um das Aufsetzen
des Fasses auf den Tisch m zu ermöglichen.
Die Arme ff erhalten die der Fasswölbung entsprechende
Krümmung und sind so angeordnet, dass sie mit ihren oberen Enden über den auf den
Fassrand aufgesetzten Reifen greifen können.
Die Arme ff können durch einstellbare, an ihnen sitzende
Federn e1 in ihrer
Stellung gehalten werden, deren freie Enden gegen die Aussenfläche oder Kante der
Arme anpressen. Zum Anstellen der Arme gegen das Arbeitsstück können auch
andere Vorrichtungen dienen. Bis hierher stimmt die Beschreibung mit der Einrichtung
der gewöhnlichen Fassbindemaschine überein.
An dem oberen Ende eines jeden Armes f sitzt ein Kloben,
der durch einen Schlitz i1 im Ansätze h1 einstellbar mit dem Arme f verbunden und
gegen letzteren durch einen in i1 einzuschiebenden Keil h2 festgehalten wird. Statt des Keiles
kann zum Festhalten der Kloben eine Presschraube verwendet werden, oder es kann der
Kloben mit dem Arme ein Stück bilden, was aber unpraktisch ist und die Verstellung
der Theile gegen einander nicht ermöglicht. Die Kloben sind entsprechend der Rundung
am Fassende gekrümmt und von solcher Bogenlänge, dass sie sich mit grosser Fläche
gegen den Hauptreifen anlegen; mehrere Kloben müssen zusammen nahezu eine
ununterbrochene Anlagefläche rund um das obere Ende des Fasses bilden und sie werden
auf ihren Armen so eingestellt, dass die Anlagefläche eine gleichförmige und
wagerechte ist. Jeder Kloben ist mit einem nach innen vorstehenden Flansch versehen,
dessen (gegen das Fassmittel gerichtete) Kante eine Leiste bildet; letztere legt
sich auf den Hilfsreifen n zum einstweiligen
Zusammenhalten der Dauben auf. An der Unterfläche und nach aussen zu gelegen ist am
Kloben eine V-förmige Nuth vorgesehen, welche sich auf
den Hauptreifen aufsetzt und nach Maassgabe des Fassrandes gekrümmt ist; diese Nuth
verhindert ein Verbiegen oder Verdrehen des Hauptreifens und ist von genügender
Tiefe, um so viel von letzterem zu erfassen, als über das Fassende überstehen
bleiben soll. Von der Unterfläche der Leiste stehen Rippen ab, die zur genauen
Führung der Kloben über den Hauptreifen dienen, so dass letzterer immer in die Nuth
eintreten muss.
Textabbildung Bd. 290, S. 103Fig. 30.Reifenaufziehmaschine von Morrison. Auf dem Tische m und zwischen den Armen f befindet sich eine am besten kreisrunde und etwas
über die Tischfläche überstehende Platte von solchem Durchmesser, dass sie beim
Aufsetzen eines Fasses auf den Tisch vollständig innerhalb des äusseren Fasskranzes
liegt, wobei aber dennoch die schräg verlaufenden Daubenenden am Fassrande gerade auf der
Kante der Platte aufliegen. Die Platte kann mit dem Tische lose durch einen oder
mehrere Stifte in dem einen und durch ein oder mehrere Löcher in dem anderen Theil
verbunden werden. Eine gleiche Platte kann auch auf das obere Fassende aufgelegt
werden.
Die Handhabung beim Aufziehen der Reifen ist folgende: Das Fass, dessen Dauben in der
üblichen Weise durch Binde- oder Hilfsreifen zusammengehalten werden, wird auf den
Maschinentisch m gestellt, worauf der Hilfsreifen n auf das Fassende aufgesetzt und durch die Kloben nach
unten gezogen wird. Ist der Hilfsreifen durch Senken der Arme ff nach unten gezogen, dass er dem Hauptreifen nicht
mehr im Wege steht, so wird letzterer zum Aufziehen auf den oberen Fassrand
aufgesetzt, worauf die Kloben über den oberen Rand des Hauptreifens gehoben werden.
Die Arme werden nun wieder nach unten bewegt und legen sich an die Oberfläche des
Hauptreifens an, der in die Nuthen der einzelnen Kloben eintritt. Durch
Nachuntenziehen der Arme wird der Hauptreifen so weit nach unten gezogen, bis die
Kante des Randes i an den Kloben auf der Innenseite des
Hauptreifens vor vollendetem Aufziehen des letzteren am Fassende aufliegt, wodurch
der Hauptreifen zum Theil aufgezogen wird. Hilfsreifen n wird dann vom Fass entfernt, letzteres umgekehrt, worauf in gleicher
Weise ein Hauptreifen auf das andere Ende des Fasses aufgezogen wird.
Wenn der Hauptreifen in der beschriebenen Weise nur zum Theil aufgezogen ist und noch
über das Fassende vorsteht, so wird bei dem behufs Aufsetzens eines Hauptreifens am
anderen Ende des Fasses erfolgten Umstellen des letzteren bei Berührung des
aufgezogenen Hauptreifens mit der Oberfläche des Tisches m durch den Druck der Arme f am oberen Ende
des Fasses zunächst auf den Hilfsreifen und dann auf den Hauptreifen der gegen den
Tisch sich anlegende Reifen aufgetrieben, was nicht wünschenswerth ist. Durch eine
Unterlegplatte soll dieser Uebelstand beseitigt werden dadurch, dass sich die
Daubenenden am unteren, schon mit aufgetriebenen Reifen versehenen Ende des Fasses
gegen den Rand der Platte anlegen, so dass in Folge der runden Form das Fass eine
feste und gleichmässige Unterstützung findet, während der über das Fassende
vorstehende Hauptreifen ausserhalb der Umfläche der runden, genügend starken Platte
liegt; dabei berührt der vorstehende Rand des Hauptreifens gerade den Tisch m und kann dieser Reifen nicht weiter niedergedrückt
werden. Es wird also somit dieser Reifen durch den zum Auftreiben des Hauptreifens
am anderen Fassende ausgeübten Druck nicht beeinträchtigt.
Die Platte, welche das Auftreiben des einen Hauptreifens bei weiterem Auftreiben des
anderen Hauptreifens auf das Fass verhindert, kann auch zum Aufsetzen der
Hauptreifen auf das Fass dienen.
Vorrichtung zum Auftreiben der Fassreifen von G. Mills
in London (* D. R. P. Nr. 62992 vom 24. April 1891), Fig.
31.
Das in den Führungen a des Maschinenrahmens geführte
Kopfstück b kann mit Hilfe geeigneter Vorrichtungen dem
festen Kopfstücke c genähert oder entfernt werden.
Beide Kopfstücke sind auf ihrer Randfläche mit beweglichen Druckstücken oder
Setzmeisseln d ausgerüstet, welche, in ihre
Arbeitsstellung gedreht, durch die Ausschnitte e der
Kopfstücke hindurchragen. Ausser den Meisseln sind auf den Rändern noch weitere
drehbare Meissel f angeordnet.
Die innere Aushöhlung der Kopfstücke ist mit Nuthen g
für die Fassreifen (Endreifen) versehen, welche auf bezieh. über die Daubenenden
getrieben werden sollen. Das theilweise mit Reifen versehene Fass wird zwischen die
Kopfstücke auf die Druckstücke f1 eingestellt, worauf die anderen Druckstücke f ebenfalls in die Arbeitsstellung gebracht werden, so
dass, wenn der Kopftheil b vorgeschoben wird, die Enden
der Druckstücke ff1
gegen die Bauchringe pressen und diese auf die Dauben auftreiben. Nachdem dies
geschehen, wird der Kopftheil b zurückgezogen, sodann
werden die Setzmeissel f zurückgeklappt und die
Setzmeissel d in die Arbeitsstellung bewegt, so dass
bei dem zweiten Vorschübe von b die Meissel d die Halsringe genügend weit auftreiben. Hierauf
werden auch die Setzmeissel d aus der Arbeitsstellung
zurückbewegt und die Kopftheile c, d zum dritten Mal
einander genähert, um die Endreifen, welche vorher in die Kopftheile einzusetzen
sind, auf die Daubenenden aufzuschieben. Nachdem so das Fass vollständig bereift
ist, wird es aus dem Reifapparat herausgenommen und nochmals ausgefeuert, damit die
Dauben sich setzen.
Textabbildung Bd. 290, S. 104Fig. 31.Auftreiben der Fassreifen von Mills. Bei der Fassreifen aufzieh Vorrichtung von L.
Hemter in New York (* D. R. P. Nr. 61879 vom 1. Juli 1891) kommt ein
Hilfsreifen zur Anwendung, welcher nach dem Zusammenstellen und durch Bindereifen
erfolgenden Zusammenhalten der Dauben in Fassform, sowie nach dem Aufstellen der so
zusammengehaltenen Dauben auf die Maschinengrundplatte über das obere Ende der
letzteren nach unten bewegt wird; hierbei kommt der Hilfsreifen mit den
Reifenaufzieharmen in Berührung und schliesst bei weiterer Abwärtsbewegung die
Dauben am oberen Fassende fest zusammen, während durch den Aufziehmechanismus ein
Hauptreifen auf das Fass aufgesetzt wird. Der Hilfsreifen kann nach erfolgtem
Aufziehen des Hauptreifens selbsthätig vom Fass weg nach oben bewegt werden.
Zur Vermeidung vorzeitigen Freiwerdens des Hilfsreifens kann eine Schliessvorrichtung
zur Verwendung kommen.
Cylindrisches Fass von C. E. Bratt in Stockholm (* D. R.
P. Nr. 64983 vom 6. April 1892).
Gewöhnliche Fässer erhalten, um durch blosses Antreiben der Reifen die für das
Dichthalten nöthige Spannung in den Fugen zu besitzen, die bekannte gewölbte Form.
Cylindrische Fässer mussten bisher, um jene Spannung herbeiführen zu können, mit
Reifen versehen werden, die leicht auf kleinerem Durchmesser angezogen werden
können, beispielsweise dadurch, dass man die Reifenenden durch eine Schraube mit
Rechts- und Linksgewinde verbindet.
Um nun bei cylindrischen Fässern einfache Reifen verwenden und dennoch die für das
Dichthalten nöthige Spannung in den Daubenfugen erreichen zu können, wird das Fass
nach vorliegender Erfindung aus Dauben hergestellt, die im Allgemeinen gleiche
Breite haben, mit Ausnahme von zwei (oder mehr) Dauben, die keilförmig hergestellt
und mit den schmaleren Enden nach entgegengesetzten Richtungen zwischen die übrigen,
vorher in die Reifen einzubringenden Dauben derart eingetrieben werden, dass
sämmtliche Dauben sowohl die Reifen gut ausfüllen, als auch in ihren Fugen überall
gut abdichten.
Zur Herstellung wasserdichter Fässer aus Fourniren benutzt F.
Sperling in Berlin (* D. R. P. Nr. 66996 vom 20. December 1891) drei
Fournire, deren mittelstes mit seinen Fasern quer zur Längsachse des Gefässes läuft,
während das oberste und unterste mit der Längsachse gleichlaufend sind. Durch diese
kreuzweis gelagerten Fournire werden die Platten schon bei geringer Stärke sehr
widerstandsfähig. Da sich nun aber kreuzweis gelagerte Fournire, zumal das quer
laufende mittlere, in ungebundenem Zustande nicht rollen und verleimen lassen, die
Anwendung des letzteren aber wesentliche Grundbedingung zur Herstellung eines
wasserdichten haltbaren Gefässes ist, so werden die drei Fournire durch ein
wasserdichtes Bindemittel zuvörderst in der Ebene zu einer geraden Platte verbunden.
Nunmehr ist das quer liegende Fournir beiderseits eingespannt, es kann beim Rollen
weder brechen noch knicken und hält und schützt selbst nun auch die beiden äusseren,
mit ihren Fasern in der Längsachse lagernden Fournire beim Rollen und verhindert ihr
Zerbrechen. Hierauf wird die Platte nicht wie bisher gerollt, sondern gebogen, und
zwar so weit, bis die Enden der Fournirplatte, welche passend abgeschrägt sind, über
einander liegen, und schliesslich erfolgt die Verbindung der Enden der Fournire
nicht wie bisher neben einander, sondern über einander unter abermaliger Anwendung
des wasserdichten Bindemittels. Der so hergestellte Hohlkörper wird nun durch
Eintreiben eines gut passenden Deckels bezieh. Bodens geschlossen.
Das fabrikmässige Verfahren ist folgendes:
Es werden quer zu einander drei Fournire, nachdem dieselben vorher an den zu
vereinigenden Flächen mit einem wasserdichten Bindemittelüberzug versehen worden
sind, auf einander gelegt, d.h. das Mittelfournir wird auf beiden Seiten mit einem
solchen wasserdichten Bindemittel bestrichen, während die beiden äusseren Fournire
nur an der dem Mittelfournir zugekehrten Seite derartig behandelt sind. Diese drei
Fournire werden in der Ebene zu einer geraden Platte vereinigt. Diese Platte wird
sodann gebogen, bis die beiden Enden über einander zu liegen kommen.
Passend schrägt man die den Stoss bildenden Enden des Fassmantels ab und legt über
die Verbindungsstelle noch einen schmalen Fournirstreifen, und nachdem man diese zu
verbindenden Enden des Fassmantels, sowie den Fournirstreifen wieder gleichfalls mit
dem wasserdichten Verbindungsmittel bestrichen hat, setzt man die Verbindungsstelle
des gerollten bezieh. gebogenen Fassmantels in einer zweiten Presse aufs Neue dem
Drucke aus.
Man kann mehrere mittlere Fournire und mehrere äussere Fournirlager anwenden,
wesentlich aber bleibt, dass Mittelfournire vorhanden sind, welche:
1) mit ihrer Faserrichtung gekreuzt zur Rollungsachse laufen, und dass
2) diese so gelagerten Fournire beiderseits von Längsfourniren bedeckt werden; ob
nachher aussen und innen noch andersartige Fournire angefügt werden, ist für den
Effect gleichgültig, denn nur dieses zweiseitig bedeckte und so gelagerte
Mittelfournir bedingt die Wasserdichtheit, Festigkeit und Rollungsmöglichkeit unter
Ausschliessung von Sprüngen, Fugen und Rissen.
An Stelle von Fässern aus massiven Holzdauben lassen sich auch solche aus Dauben
herstellen, welche aus zwei oder mehreren Holzfourniren oder dünnen Brettern
bestehen, die kreuzweise in der Faserrichtung des Holzes zwischen Metallformen durch
ein Bindemittel verbunden und so lange unter gleichzeitiger Anwendung von Hitze
einem Druck ausgesetzt werden, bis sie die bauchige Gestalt des Fasskörpers
angenommen haben. Diese Fässer haben den Vorzug einer grossen Haltbarkeit bei
geringem Gewicht.
Eine Schwierigkeit besteht in der Anbringung der Gargel, da ein Einschnitt das erste
innere Fournir entweder durchschneidet oder so schwächt, dass den Ansprüchen, die an
die Widerstandsfähigkeit der Daubenköpfe beim Werfen und Abladen der Fässer gemacht
werden, nicht mehr Genüge geleistet wird.
Um dies zu beseitigen und eine haltbare Gargel, sowie einen festen Daubenkopf
anzubringen, wird nach dem Patent von C. Spannagel in
Berlin (* D. R. P. Nr. 63442 vom 3. Januar 1892) in die innere Fläche der fournirten
Daube ein kräftiger Holzreifen, in den eine Gargel eingeschnitten oder eingepresst
wird, gelegt und durch ein Bindemittel mit der Fasswand verbunden, nach Belieben
auch noch eine Befestigung durch Klammern, Niete, Stifte oder Schrauben
angebracht.
Anstatt jede einzelne Daube mit einem solchen Reifen zu versehen, kann auch ein aus
einem einzigen Stück oder aus zwei Hälften bestehender Reifen angewendet werden, der
sich um die ganze innere Wand des Fasses legt.
Lagerfass mit Bodenthür von O. Ossiander und H. J. F. Lünstedt in Hamburg (* D. R. P. Nr. 68071 vom
24. Juli 1892).
Die bisher gebräuchlichen Lagerfässer mit Bodenthür leiden an dem Uebelstande, dass
letztere in Folge Quellens des Bodens zwischen den Backen des Mittelstückes derart
festgeklemmt wird, dass ein Herausnehmen derselben schwierig und meistens nur unter
gleichzeitigem Abbrechen der Backen möglich ist. Dieser Nachtheil soll durch die den
Gegenstand vorliegender Erfindung bildende Neuerung vollständig vermieden werden,
indem die Backen des Mittelstückes gegen Verschieben nach der Thür zu verhindert
werden.
Die Neuerung besteht darin, dass die sogen. Kimme an der Stelle des Mittelstückes und
der benachbarten Bodenstücke tiefer ausgekröst wird als gewöhnlich und die Backen
des Mittelstückes, eventuell auch die benachbarten Bodenstücke durch Schrauben,
welche durch diese und die Frösche hindurchgeschraubt werden, an einer Verschiebung
nach der Mitte, also der Thür, verhindert werden.
(Fortsetzung folgt.)