Titel: | Doppelfaden-Glühlampen der Elektricitäts-Gesellschaft zu Hamburg. |
Fundstelle: | Band 290, Jahrgang 1893, S. 111 |
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Doppelfaden-Glühlampen der
Elektricitäts-Gesellschaft zu Hamburg.
Mit Abbildung.
Doppelfaden-Glühlampe.
Um die Betriebskosten der elektrischen Beleuchtungsanlagen möglichst herabzudrücken,
liefert die Elektricitäts-Gesellschaft zu Hamburg zur
Patentirung angemeldete neue Glühlampen mit zwei Fäden in einer Lampe unter der
Bezeichnung als „Bifilar-Glühlampen“. Die Lampen der Type A gestatten
entweder einen Faden allein, oder beide Fäden gleichzeitig einzuschalten; bei den
Lampen der Type B können beide Fäden nur gleichzeitig eingeschaltet werden.
Wird der zweite Faden erst eingeschaltet, nachdem der erste durchgebrannt ist, so
wird die Lebensdauer der Lampe verdoppelt, wird er dagegen eingeschaltet, während
der erste noch leuchtet, so wird die Leuchtkraft der Lampe verdoppelt.
Textabbildung Bd. 290, S. 111Doppelfaden-Glühlampe. Die Möglichkeit, den zweiten Faden nach Belieben ein- und auszuschalten,
wird dadurch geboten, dass die Lampen mit dem auch zum Patent angemeldeten
„Bifilar-Sockel“ der Gesellschaft versehen sind. Die Ein- und
Ausschaltung des zweiten Fadens erfolgt im Sockel und wird durch einen einfachen
Handgriff bewirkt; sie bereitet auch dem Laien keine Schwierigkeiten.
Die Lampen der Type B sollen in erster Linie für Anlagen, in denen mit 150 bis 220
Volt Spannung gearbeitet wird, verwendet werden; für diesen Zweck werden die Lampen
mit hinter einander geschalteten Fäden geliefert. In Lampen für Anlagen, in denen
mit den allgemein gebräuchlichen Spannungen gearbeitet wird, sind die Fäden parallel
geschaltet. Man erlangt so Lampen von 40, 64, 150 und 200 Normalkerzen.
Die Vortheile, die diese Bifilarlampen im Vergleich mit ähnlichen Lampen anderer
Fabriken bieten, liegen in der streng gleichen Leuchtkraft der beiden Fäden. Frühere
Versuche, Lampen mit zwei Fäden anzufertigen, sind gewöhnlich an deren
Ungleichmässigkeit gescheitert.