Titel: | Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation. |
Fundstelle: | Band 297, Jahrgang 1895, S. 117 |
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Ueber Fortschritte in der
Spiritusfabrikation.
(Letzter Bericht 1895 Bd. 295 S. 88, 115,
137.)
Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation.
I. Rohstoffe und Malz.
Im Anschluss an die von der Zeitschrift für
Spiritus-Industrie, 1894 Nr. 8 S. 61 und 62, gebrachte und auch an diesem
Orte, 1895 295 88, erwähnte Zusammenstellung der Methoden der Conservirung von Kartoffeln bespricht Heinzelmann, Zeitschrift für Spiritusindustrie, 19 S.
157, eine denselben Gegenstand betreffende Abhandlung von
Schribaux, Director der landwirthschaftlichen Versuchsstation in
Frankreich, nach welcher das Verderben der Kartoffeln durch die im Frühjahr
beginnende Keimung verursacht wird. Für die Zwecke der Haushaltung, also für
Aufbewahrung kleiner Quantitäten, genügt das Ausstechen der Augen oder der Keime der
Kartoffeln bis zu 2 oder 3 mm Tiefe vollkommen, um dieselben unter vollständiger
Erhaltung ihrer Qualität zu conserviren. Für Massenconservirung empfiehlt sich eine
10- bis 12stündige Behandlung mit 1- bis 2procentiger Schwefelsäurelösung, deren
Stärke nach Versuchen innerhalb dieser Grenzen so zu bemessen ist, dass sie die
Zerstörung der Augen bewirkt und etwa 2 mm in die Knollen eindringt, ohne den
essbaren Theil irgendwie zu verändern.
Ueber die Vortheile der Verwendung schwefliger Säure in der
Mälzerei berichtet Kukla (Oesterreichische Brauer- und Hopfenzeitung und W. f.
B., 1894 28 885). In erster Linie wollte zwar
Verfasser bei seinen Versuchen nur ein hellfarbiges Fabrikat erzielen, erreichte
aber nebenbei auch durch das Weichen in angesäuertem Wasser eine 20stündige
Abkürzung der Weichdauer, eine gleichmässigere Keimung und ein regelmassigeres und
rascheres Wachsthum des Malzes auf den Tennen, so dass die Mälzung gleichfalls um 2
bis 3 Tage schneller und unter völliger Vermeidung von Schimmelbildung und unter
Erzeugung vorzüglicher Malzqualitäten selbst in der wärmeren Jahreszeit verlief. Kukla gibt für die Praxis folgende Vorschrift: Zunächst
ist die Gerste zwecks Waschung und geeigneter Vorbereitung für die Behandlung mit
schwefliger Säure mehrere Stunden mit gewöhnlichem Wasser zu weichen, und erst nach
Entfernung des letzteren lässt man ein Wasser auf das Malzgetreide 12 oder 14
Stunden einwirken, welchem man so viel schweflige Säure zugesetzt hat, dass zu
seiner Neutralisirung für 1 cc höchstens 0,05 cc 1/10-Normalätznatron, mindestens aber
0,025 cc desselben erforderlich sind. Je nach den im Wasser vorhandenen Carbonaten
ist der Zusatz von schwefliger Säure entsprechend zu verstärken, weil nur die
ungebundene Säure die erwähnten günstigen Einflüsse ausübt. In Gegenwart allzu
grosser Mengen von kohlensaurem Kalk können jedoch die entstehenden,
verhältnissmässig bedeutenden Quantitäten von schwefligsaurem Kalk die Keimung so
nachtheilig beeinflussen, dass die Anwendung dieses Verfahrens sich überhaupt nicht
mehr empfiehlt. Nach Verlauf des angegebenen Zeitraumes erfolgt das Ablassen der
Lösung der schwefligen Säure, ein einmaliges Nachwaschen mit gewöhnlichem Wasser und
dann die vollständige Durchführung der Weiche in der allgemein üblichen Weise,
aber unter Berücksichtigung der sich bei diesen Verhältnissen um etwa 20 Stunden
verkürzenden Weichdauer, um ein leicht eintretendes Ueberweichen zu verhüten. Für 1
hl Gerste ist etwa 1 hl angesäuertes Wasser erforderlich, und die Auslagen für
schweflige Säure betragen für 1 Centner fertigen Malzes etwa 5 bis 7 Pfennig.
Im Jahre 1887 veröffentlichten Schutt und Goslich auf
Grund von Laboratoriumsversuchen (Wochenschrift für
Brauerei, 1886 160) Beobachtungen über die Athmung
des Malzes auf der Tenne, nach welchen bei normaler Haufenführung der
Gehalt der Haufenluft an Kohlensäure etwa 4 Proc. beträgt, während Saare in den pneumatischen Mälzereien fast nie
Kohlensäure in dem zu vermälzenden Getreide nachweisen konnte. Auf Anregung Delbrück's controlirte Jaeschin (Wochenschrift für
Brauerei, 1894 16 473) die Angaben der beiden erstgenannten Autoren durch directe Untersuchung eines
ziemlich hoch geführten Malzes auf der Tenne, und zwar unter genauer
Feststellung des Wassergehaltes des Getreides nach kürzerer oder längerer
Weichdauer, der Ermittelung der Haufentemperaturen und der in den Haufen unmittelbar
vor dem Wenden in den verschiedenen Wachsthumsstadien auftretenden
Kohlensäuremengen.
Der Wassergehalt der ursprünglich etwa 15 Proc. Wasser enthaltenden Gerste betrug
nach 24stündiger Weiche 47,5 Proc., nach 48stündiger 56,6 Proc. und nach 70stündiger
63,7 Proc., so dass die auf die Tenne gebrachte Gerste etwa 48,5 Proc. Wasser
aufgenommen hatte. Bis zum zweiten Tage stieg der Wassergehalt des Malzgutes auf der
Tenne auf 70,7 Proc., um von diesem Zeitraum an bis zum Anlangen auf der Schwelche
auf 58,7 Proc. zu sinken. Die durchschnittlichen Malztemperaturen der wegen der
niedrigen Temperatur der Tennenluft (5° R.) möglichst hoch geführten Haufen stiegen
vom ersten bis vierten Tage von 8,5 auf 19° R. und sanken im fertigen Malze auf
13,5° R.
Der Kohlensäuregehalt der Haufenluft bezifferte sich bereits am ersten Tage im
Zeitraum der höchsten Ansammlung auf durchschnittlich 5,4 Proc.; am zweiten und
dritten Tage wurden als Maximalzahlen 15 bezieh. 19,4 Proc. gefunden, am vierten
Tage Morgens nur noch 6,9 Proc., gegen Abend 3,8 Proc., am fünften Tage nur 0,5
Proc. und am sechsten Tage 0,0 Proc. – Sauerstoffbestimmungen in der
kohlensäurehaltigen Luft des Haufens zeigten, dass nur bis zu einem Gehalte von 3,3
Proc. Kohlensäure eine entsprechende Abnahme des Sauerstoffs durch Athmung
stattfindet, dass aber mit weiter gesteigerter Wachsthumsenergie neben der Athmung
eine sich steigernde Selbstgährung verläuft, in Folge deren grössere, durch Gährung
erzeugte Kohlensäuremengen bis zu 2,6 Proc. auftreten können. Diese Selbstgährung
kann wohl am besten mit der alkoholischen Gährung verglichen werden, denn in der
That konnten durch geeignete Maassregeln in der Haufenluft Spuren von Alkohol
nachgewiesen werden. Die hierdurch zweifellos erwachsenden Stoffverluste würden sich
durch niedriges Führen und häufiges Wenden der Haufen vermeiden lassen; leider
zwingen jedoch häufig niedrige Temperaturen der Tennen den Praktiker, im Interesse
der Regelmässigkeit des Betriebes Maassnahmen in entgegengesetztem Sinne zu
ergreifen und die Unannehmlichkeit der theilweisen Selbstgährung des Malzes über
sich ergehen zu lassen.
II. Dämpfen und Maischen. III. Gährung und Hefe.
In der Zeitschrift für Spiritusindustrie, 1894 36 289,
bespricht Wittelshöfer den Werth von
Zerkleinerungsvorrichtungen für Maische, von welchen letzteren in neuerer
Zeit mehrere patentirt oder auch von den Erfindern der allgemeinen Benutzung frei
übergeben sind. Er macht darauf aufmerksam, dass mit der Entwickelung des
Hochdruckverfahrens die bereits früher vielfach eingeführten derartigen
Vorrichtungen, z.B. die Ellenberger'sche Reibe, die Bohm'sche Mühle, der
Lwowski'sche Zerkleinerungsapparat, wie auch die verschiedenartigsten
Ausblaseventile, Ausblasekegel und Ausblaseröhren, aus dem Betriebe verschwanden,
weil man sich überzeugt hatte, dass schon die Vervollkommnung der Formen der
Dämpfer, die verbesserten Dampfeinströmungen und die zweckmässigere Leitung des
Dämpfprocesses ohne weiteres die Umwandelung der in den deutschen Brennereien in
Betracht kommenden Rohmaterialien, vielleicht mit Ausnahme des Roggens, in solche
Formen gestatten, welche bei schneller Vermischung der gedämpften Masse mit dem
Malze möglichst vollkommen in gährungsfähiges, also ausnutzbares Material
übergeführt werden können.
Wenn nun trotzdem für derartige Apparate neuerdings vielfach Erfolge in Anspruch
genommen werden, so kann dies bei Verarbeitung normaler Kartoffeln nur in der durch
die bessere Zerkleinerung der Traber hervorgerufenen grösseren Dünnflüssigkeit der
Maischen, welche vielleicht einen geringeren Steigraum erfordern, seinen Grund
haben, nicht aber in einer vollständigeren Aufschliessung der Stärke. Selbst wenn
möglicher Weise bei trockenfaulen und kranken Kartoffeln durch wiederholte
Zerkleinerung eine etwas bessere Aufschliessung zu erreichen sein sollte, würde es
angebracht sein, auch unter diesen Bedingungen den Werth derartiger
Zerkleinerungsapparate und namentlich der Ausblasevorrichtungen nicht zu
überschätzen.
Assmann (Zeitschrift für
Spiritus Industrie, 1894 309) macht dagegen geltend, dass selten ein Druck
von 3 at in Henze-Dämpfern älterer Construction zur völligen Aufschliessung selbst
normalen Rohmaterials genügen wird, und, da man in einer grossen Anzahl von
Brennereien höchstens bei diesem Druck arbeiten kann, so sind schon in diesem Falle
Zerkleinerungsapparate ebenso vortheilhaft, als bei der Verarbeitung von
trockenfaulen und kranken Kartoffeln, wie besonders auch von Mais und Getreide. Assmann kann daher in der Ausserbetriebsetzung der
älteren derartigen Vorrichtungen noch keineswegs einen Beweis für die
Entbehrlichkeit derselben erblicken, sondern schliesst nur aus diesem Umstände, dass
die Maschinentechnik sich insofern den Anforderungen des Gewerbes nicht in
genügender Weise anzupassen wusste, als sämmtliche früheren Systeme viel zu
complicirt waren und deren Verwendung oft einen bedeutenden Aufwand an Dampf kraft
erforderte. Ein nach den Angaben des Verfassers hergestellter Apparat dagegen ist
ungleich einfacher, erfordert keine Dampf kraft, arbeitet dennoch
zweckentsprechender und gestattet eine gefahrlose Reinigung während des Betriebes in
wenigen Minuten.
Im Anschluss an die bereits im letzten Bericht ausführlich besprochenen Arbeiten Effront's über Ursachen der
Schwergährigkeit mancher Melassen und deren Bekämpfung mag hier eine denselben Gegenstand betreffende
Abhandlung Bau's in der
Zeitschrift für Spiritusindustrie, 1894 45 366, Erwähnung finden, in
welcher derselbe darauf hinweist, dass je nach den Jahrgängen in den Melassen in
ausserordentlich wechselnden Mengen eine zuerst von Loiseau, später von Tollens und Scheibler aufgefundene und als Raffinose, Melitose oder
Melitriose bezeichnete Zuckerart auftritt, welche von Oberhefe nur zu einem Drittel,
von Unterhefe aber völlig vergohren wird. Das Vorkommen und Verhalten dieses Zuckers
gegen obergährige Hefe kann recht wohl eine weitere Art von Schwergährigkeit
hervorrufen, und dürfte in allen diesen Fällen eine gemeinschaftliche Verwendung von
Ober- und Unterhefe, als welche letztere die ausserordentlich gährkräftige Hefe Saaz
in Betracht käme, sich empfehlen.
Schaumgährung. Die Einführung der Reinhefe Rasse II,
einer Hefe von ungewöhnlich hoher Gährkraft, in die Praxis war insofern als ein
wesentlicher Fortschritt zu bezeichnen, als dieselbe die Möglichkeit bot, sogar
äusserst hoch concentrirte Maischen erreichbar vollständig unter bedeutender
Steigerung der Reinlichkeit der Gährung, also unter wesentlicher Vermehrung der
Alkoholausbeute und Verminderung der Säurebildung, zu vergähren. Als bedenklicher
Uebelstand machte sich jedoch in Folge der grossen Gährungsenergie dieser Rasse in
vielen Fällen das Auftreten heftigster Schaumgährung bemerkbar, welche letztere die
Benutzung grösserer Mengen Petroleum erforderte, um die sonst unvermeidlichen
Verluste an Gährmaterial zu verhüten. Besonders auf Veranlassung Delbrück's gelangten Versuche zur Klärung dieser Frage
in grösserer Anzahl zur Durchführung, deren Ergebnisse zu der Annahme zwangen, dass
die Hauptursache dieser unangenehmen Form der Gährung ausser in der
Rasseneigenthümlichkeit der Hefe auch noch in einem gewissen geilen Ernährungs- und
Entwickelungszustande derselben, dem Zustande der grössten Sprossung und Vermehrung,
begründet sei. In Folge dieser Erkenntniss hatte man als zweckmässige
Gegenmaassregeln vorgeschlagen:
1) Die Führung der Hefe in einem concentrirten Hefengut von mindestens 20°, wo
möglich aber von 22 bis 24° B.;
2) die sorgfältige Einhaltung aller für eine rationelle Hefebereitung als nothwendig
und nützlich erkannten Maassnahmen;
3) eine starke Vergährung der Hefe auf etwa 4 bis 5° B. während einer genügend langen
Gährdauer von 26 bis 30 Stunden;
4) die Erreichung einer Endtemperatur von 24 bis 25 °R.;
5) die Verwendung einer nicht mehr in kräftiger Gährung befindlichen Hefe zum
Anstellen;
6) eine etwas frühere Abnahme der Mutterhefe;
7) die Vermeidung des Vorstellens der Hefe.
In der That rief in vielen Fällen auf diese Weise bereitete Hefe Schaumgährung nicht
mehr hervor, aber die beobachteten häufigen Ausnahmen deuteten doch darauf hin,
dass, auch abgesehen von den zu verarbeitenden verschiedenen Sorten vielleicht noch
mehr oder weniger unreifer Kartoffeln, sowie von der grösseren oder geringeren
Stärke der Einmaischung und zu leichtem und ungenügendem Dämpfen, welche angeführten
Umstände die Neigung zur Schaumgährung ebenfalls vergrössern, noch weitere
wesentliche Einflüsse in Betracht zu ziehen seien. –
In einem Beitrage zur Unterdrückung der Schaumgährungmacht nun A. Hesse, Marzdorf, in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, 1894 19 153, darauf aufmerksam, dass
bei Benutzung gut wirkender Vormaischbottiche zur Herstellung der Maischen und
ausserordentlich gährkräftiger Hefe die Schaumgährung die normale Gährungsform ist
und immer dann auftritt, wenn in den Maischen neben solcher Hefe Maltose und Dextrin
in dem unter günstigen Verzuckerungsbedingungen erreichbaren Verhältniss sich
vorfinden. Wird dieses Verhältniss zu Ungunsten der Maltose verschoben, wie sich
dies durch Anwendung nur etwa der Hälfte des zur Verzuckerung bestimmten Malzes bei
den üblichen Maischtemperaturen im Vormaischbottich und durch späteren Zusatz des
Malzrestes bei Temperaturen von 20 bis 14 ° R. leicht erreichen lässt, so tritt
Schaumgährung überhaupt nicht mehr ein; die ganze Gährung verläuft ruhiger und
gleich massiger und verliert erst dann an Intensität, wenn grössere Alkoholmengen
sich gebildet haben. Erklärlich wird dieser günstige Verlauf der Gährung bei
Einhaltung der Hesse'schen Vorschrift dadurch, dass in
Folge der geringeren, zur Verzuckerung benutzten Malzmengen der Hefe während der
Hauptgährung in den Maischen kein zu grosser Ueberschuss an Maltose geboten wird,
dass aber dennoch die vorhandenen Quantitäten ungeschwächter, äusserst wirksamer
Diastase selbst bei den niedrigeren Temperaturen in ausreichender Weise Dextrin in
Zucker umzuwandeln und so die Nachtheile der ursprünglich schlechten Verzuckerung
schon in den ersten 24 Stunden völlig auszugleichen vermögen. Erfahrungsmässig hat
nun ein Zusatz von selbst mangelhaftem Malz zur kalten Maische keinen nachtheiligen
Einfluss auf die Vergährung zur Folge und befördert auch nicht in nennenswerther
Weise die Säurebildung, so dass man das Hesse'sche
Verfahren der getheilten Anwendung des Malzquantums als ein wirksames Mittel zur
Bekämpfung einer bestimmten Form der Schaumgährung mit Recht ansprechen darf.
Heinzelmann, Zeitschrift für Spiritusindustrie, 1894 20
161, hatte Gelegenheit, in Marzdorf selbst das Verfahren zu prüfen und an einer
Reihe von Versuchsbottichen bei Einhaltung der Hesse'schen Vorschriften ohne Aenderungen in der Hefeführung das Ausbleiben
der sonst immer auftretenden Schaumgährung zu constatiren; er konnte gelegentlich
dieser Versuche sich gleichfalls überzeugen, dass der Zusatz des keineswegs
tadellosen Malzes zur kalten Maische irgend welche Uebelstände in Bezug auf
Vergährung, Säurebildung und Alkoholausbeute nicht herbeiführte, und dass wegen der
von 20 Minuten auf 5 Minuten reducirten Verzuckerung die Betriebszeit gleichfalls um
den entsprechenden Zeitraum abgekürzt wurde. Versuche, die durch dreistündige
Extraction des gequetschten Malzes mit Wasser gewonnene, stärkefreie Diastaselösung
zur Nachverzuckerung bei der erwähnten Temperatur, die stärkehaltigen Treber aber
zwecks besserer Ausnutzung der Stärke des Malzes bei der Maischtemperatur im
Vormaischbottich zu verwenden, ergaben aus nicht aufgeklärten Gründen in Bezug auf
Verhinderung der Schaumgährung nicht ein gleich günstiges Resultat, wie die
vorschriftsmässige Verwendung des gequetschten Malzes. Heinzelmann räth daher, bei dem heutigen Dickmaisch verfahren lieber auf
die Nutzbarmachung eines Theiles der Malzstärke gemäss dem Vorschlage von Hesse zu verzichten, und hält das Verfahren desselben
eventuell für geeignet, nach weiterer Prüfung auch in Brennereien eingeführt zu
werden, in denen Schaumgährung nicht auftritt.
Verlängerung der Gährdauer. In den meisten deutschen
Brennereien ist bisher im Allgemeinen eine Gährfrist von 3 Tagen üblich. Unter
diesen Bedingungen finden sich nach fast allen Erfahrungen noch etwa 1 bis 2 Proc.
gährfähige Substanzen in den bestvergohrenen Maischen, so dass es durch eine
Verlängerung der Gährdauer, welche vor Einführung der Reinhefe II und derjenigen der
neueren Methoden der Gährungsführung, besonders des Hesse'schen Verfahrens, wegen früher leicht eintretender Erlahmung der
Hefe durch zu hohe Temperaturen und wegen stärkerer Säurebildung geradezu eine
Gefahr für den sicheren Verlauf der Gährung bedeutet hätte, heute ohne nennenswerthe
Schwierigkeiten gelingen dürfte, die Alkoholausbeuten um ½ bis 1 Proc. in fast allen
Fällen zu steigern. In der Zeitschrift für
Spiritusindustrie, 1894 47 382, fordert nun die
Redaction- dieser Zeitschrift die Praktiker auf, sich über diese Angelegenheit
zu äussern, und in einer grösseren Anzahl von Zuschriften, Zeitschrift für Spiritus-Industrie, 1894 48 389, 49
398, 50 406, 51 414, sprechen sich erfahrene Brennereileiter auf Grund ihrer
Erfahrungen in günstigem Sinne über die durch eine solche Maassregel zu erwartenden
Erfolge aus, oder befürworten doch wenigstens die Durchführung einschlägiger
Versuche, so dass wohl in nicht allzu langer Zeit ernstlich die Verlängerung der
Gährdauer in Betracht gezogen werden dürfte.
(Fortsetzung folgt.)