Titel: | Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem ersten Halbjahre 1895. |
Autor: | A. Stift |
Fundstelle: | Band 297, Jahrgang 1895, S. 209 |
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Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem
ersten Halbjahre 1895.
(Schluss des Berichtes S. 183 d. Bd.)
Mit Abbildungen.
Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem ersten Halbjahre
1895.
Das Verfahren zur Reinigung von Zuckersaft in
Centrifugen von J. HignetteD. R. P. Kl. 89 Nr. 78629 vom 13. Juli 1893
ab. besteht in einer systematisch fortgesetzten Decantation unter
Beihilfe von Centrifugen und bezweckt, die gegenwärtig gebräuchlichen Apparate zu
vereinfachen und die Fabrikationskosten zu verringern. Den mit Kalkmilch versetzten
kalten Zuckersaft lässt man stetig in eine geschlossene Centrifuge mit einer von
einem Blechmantel umgebenen Siebtrommel einlaufen, welche mit grosser
Geschwindigkeit rotirt; gleichzeitig führt man Kohlensäure ein. Es entsteht nun
kohlensaurer Kalk, wobei gleichzeitig die eiweisshaltigen Substanzen des Saftes
mitgefällt werden. In Folge der Centrifugalkraft schlagen sich die zunächst im Saft
suspendirten Niederschläge auf die Wandungen der Trommel nieder, indem sie dabei die
Farbstoffe und andere Verunreinigungen des Saftes mit sich reissen. Der aus der
Centrifuge abfliessende Saft soll noch Kohlensäure in solcher Menge enthalten, dass
in einer zweiten Centrifuge sich noch einmal ein Niederschlag bilden kann, welcher
eine vollständige Klärung und Entfärbung bewirkt. Die Klärung ist nach dem Absetzen
eine vollkommene und bleibende. Wegen der schnellen Fällung der stickstoffhaltigen
Substanzen durch den Kalk und durch die Centrifugalkraft ist eine nachherige
Filtration überflüssig; es soll deshalb der Kalk nicht ganz entfernt werden, sondern
ein gewisser Kalkgehalt bis zu den letzten nothwendig werdenden Saturationen im Saft
erhalten bleiben. Besser ist es, wenn man alle Operationen bei 80° C. durchführt, da
bei dieser Temperatur die Eiweisstoffe coaguliren und sich dann leicht entfernen
lassen. Hält man es für nothwendig auch mit schwefliger Säure zu arbeiten, so
behandelt man die durch die zweite Centrifuge abgesonderten Säfte in einer dritten
Centrifuge mit schwefliger Säure.
Nach dieser Methode umgeht man also die erste Filtration; die Methode bewirkt
zugleich die Reinigung und Entfärbung des Saftes ohne Anwendung von Knochenkohle in
viel kürzerer Zeit und mit geringerem Aufwand von Kalk, Kohlensäure, Arbeit u.s.w.
Die Vortheile und die glatte Durchführung dieses Verfahrens bleiben allerdings erst
zu beweisen.
Verfahren und Vorrichtung zur künstlichen Kühlung der
gekochten Zuckermasse zur Erzeugung von Raffinade von Lebaudy FrèresOesterreichisch-ungarisches Privilegium vom 17. Juni 1893 Nr.
44/5738. in Paris. Nach diesem Verfahren, welches einen
verhältnissmässig complicirten Apparat voraussetzt, wird die zur Darstellung von
raffinirtem Zucker dienende Füllmasse künstlich gekühlt und zwar in der Weise,
dass man die die Füllmasse enthaltenden Formen von Luft oder Wasser bestreichen
lässt, deren Temperatur man bei Beginn der Kühlung niedriger hält, als die der
gekochten Masse, doch höher als die der im Raum befindlichen Luft, im weiteren
Verlauf aber successive so weit erniedrigt, dass eine vollkommene Kühlung der Masse
erzielt wird.
Das Verfahren zum Decken des Zuckers mittels warmen oder
heissen Deckstoffes von E. HübnerOesterreichisches Privilegium vom 4. Juni 1894
Nr. 44/5715. bezweckt als wesentlich Neues das Decken des Zuckers
mittels warmen oder heissen Deckstoffes (z.B. Licker) zwischen 25 und 100° C., um
mittels Durchwärmung der angewendeten Füllmasse und hieraus resultirender
Verdunstung der Feuchtigkeit und Nachkrystallisation festen weissen Zucker zu
erhalten.
Textabbildung Bd. 297, S. 209
Fig. 9.Polaczek's Centrifugen.
Das Verfahren zum Decken von Zucker in Centrifugen von
H. PolaczekD.
R. P. Kl. 89 Nr. 77917 vom 15. September 1893 ab. betrifft eine
Erfindung zum Beschicken von Centrifugen mit trockenem Zucker in der Weise, dass
eine gleichmässig vertheilte und gleichmässig poröse, durchlässige Füllung erzielt
wird, welche der umlaufenden Trommel das nöthige vollständige Gleichgewicht verbürgt
und das nachherige Decken erleichtert. Zu diesem Zwecke wird der zu schleudernde
Rohzucker sorgfältig gereinigt, gesiebt und nach der Korngrösse sortirt. Wie aus
Fig. 9 zu ersehen ist, fällt das in der
Sichtanlage S gesichtete Gut in ein Messgefäss M und von hier durch einen Rüttelschuh R in den ringförmigen Raum r der Trommel. Die rüttelnde Bewegung wird durch einen Daumen D erzeugt. Der Zucker wird durch diese Anordnung
gleichmässig zugeführt und in der Trommel symmetrisch vertheilt. Nach erfolgter
Beschickung wird die Trommel auf die normale Tourenzahl umgesteuert und sofort mit
der Deckarbeit begonnen.
Reibmaschine zum Verarbeiten von Rübenschnitzeln zu Brei
von A. Kreidl (Oesterreichisches Privilegium vom 17.
August 1894 Nr. 44/6302).
Rübenentblätterungsmaschine von Fr. Hacker (Oesterreichisches Privilegium vom 13. April 1894 Nr.
44/6499).
Ein neuartiger Lickermesser für Zuckerfabriken von O. Rossak und G. Rossak (Oesterreichisches Privilegium
vom 7. December 1894 Nr. 45/23).
Stehendes Berieselungsrohr für Condensationsapparate von
E. Theisen (D. R. P. Kl. 89 Nr. 78443 vom 28.
December 1892 ab).
Schnitzelmesser von R.
Bergreen (D. R. P. Kl. 89 Nr. 78510 vom 7. November 1893 ab).
Continuirlich wirkende Trennungsschleuder von W. Price Abell (D. R. P. Kl. 89 Nr. 78559 vom 9. Juli
1892 ab).
Gestieltes Einzelschnitzelmesser von R. Bergreen (D. R. P. Kl. 89 Nr. 78598 vom 6. Januar
1893 ab).
Mehrtheilige Gegenvorlage für Schnitzelscheiben von H. Putsch und Co. (D. R. P. Kl. 89 Nr. 78624 vom 30.
Juli 1893 ab).
Continuirlicher Saftfilter von P. Droeshout (D. R. P. Kl. 89 Nr. 78657 vom 13. April 1894).
Grünsaftfilter mit Filtrirschlauch und
Reinigungsvorrichtung von P. Droeshout (D. R.
P. Kl. 89 Nr. 78709 vom 13. April 1894).
Verdampf- oder Kochapparat von A. Haacke (D. R. P. Kl. 89 Nr. 78805 vom 7. Januar 1894 ab).
Berieselungsvorrichtung von E.
Theisen (D. R. P. Kl. 89 Nr. 78860 vom 15. April 1894).
Vacuumkoch- und Sudmaischapparat von Gebrüder Forstreuter (D. R. P. Kl. 89 Nr. 79125 vom 18.
Februar 1894).
Centrifuge zum Trocknen und Reinigen feuchter Krystall- oder
Kornmassen von Duncan Stewart
(Oesterreichisches Privilegium vom 14. December 1894 Nr. 45/227).
Verfahren zur Herstellung von technisch-reinem
Dextrosezucker von F. Nagel (Oesterreichisches
Privilegium vom 13. December 1894 Nr. 45/359).
Apparat zum schnellen Heben der Scheibe des Rübenaufzuges bei
Verkürzung dieses letzteren von A. Mikšiček
(Oesterreichisches Privilegium vom 14. November 1894 Nr. 45/504).
Verfahren zur Gewinnung von Zucker aus Sägespänen und anderen
Cellulose enthaltenden Materialien von E.
Simensen (Oesterreichisches Privilegium vom 7. December 1894 Nr. 45/538).
Kochen des Materiales mit einer 0,4- bis 0,8procentigen Mineralsäure bei 8 bis 10
at. Die Neuheit ist unerfindlich.
Neues Verfahren bei Ausdeckung von Centrifugalzucker von
Fr. Liegert (Oesterreichisches Privilegium vom 8.
Januar 1893. Beschreibung geheim).
Schnitzelpresse von R.
Bergreen (D. R. P. Kl. 89 Nr. 79346 vom 27. Februar 1894). Hierbei soll
eine möglichst gleichmässige Vertheilung der lockeren Schnitte im obersten Theil der
Presse bewirkt werden, um die Bildung von zusammengeschleppten Schnitzelbergen zu
verhüten.
Schnitzelpresse von R.
Bergreen (D. R. P. Kl. 89 Nr. 79347 vom 27. Februar 1894). Gekennzeichnet
durch an der Presspindel angebrachten, von oben nach unten an Breite abnehmenden
Schneckenflügel, um bei zunehmender Compression ein Zerreiben der Schnitzel zu
vermeiden.
Rührwerk für ein Krystallisationsbassin für
Nachproductfüllmassen von W. Huch (D. R. P.
Kl. 89 Nr. 79387 vom 10. April 1894 ab).
Filter mit zusammengerolltem Filterbeutel von A. Bride und H. Lachaume (D. R. P. Kl. 89 Nr. 79614 vom
13. Februar 1894 ab).
Abscheidung von Zucker in evacuirter Centrifuge von H. Bergreen (D. R. P. Kl. 89 Nr. 80004 vom 10.
September 1894). Gekennzeichnet dadurch, dass das Eindicken der Zuckerlösung im
Schleuderprocess unter Benutzung mechanisch hergestellter Luftleere geschieht. Der
Innenraum der Centrifuge ist gegen die Aussenluft abgedichtet und mit einer
Luftpumpe verbunden.
Verfahren und Vorrichtung, die Messer von
Schneidemaschinenwährend des Betriebes zu schleifen und zu reinigen
von Fr. Tiemann (D. R. P. Kl. 89 Nr. 80013 vom 20. März
1894 ab).
Verdampfverfahren von F.
Tiemann (D. R. P. Kl. 89 Nr. 80203 vom 9. Juni 1894). Behufs Erhöhung der
Leistungen von Verdampfeinrichtungen mit mehrfacher Ausnutzung der Wärme werden die
verdampfenden Flüssigkeiten, bevor sie in den Verdampfkörper eintreten, annähernd
auf die Verdampfungstemperatur dieses Körpers heruntergekühlt, zweckmässig unter
Anwendung der in dem betreffenden Betriebe zur Verarbeitung gehenden Flüssigkeit als
Kühlflüssigkeit.
Vorrichtung an Centrifugen zur Erzeugung von Zuckerplatten
nach dem sogen. Ringsystem von H. Schmolka (D.
R. P. Kl. 89 Nr. 79344 vom 30. Januar 1894 ab).
Deckel mit Wärmerohr für Vorrichtungen zum stetigen
Raffiniren von Zucker gemäss Patent Nr. 42754 von L. E. A. Prangey (D. R. P. Kl. 89 Nr. 79812 vom 11. August 1892 ab).
Füllbehälter für Vorrichtungen zum stetigen Raffiniren von
Zucker gemäss Patent Nr. 42754 von L. E. A.
Prangey (D. R. P. Kl. 89 Nr. 80213 vom 11. August 1892 ab).
Saugtrichter zum stetigen Raffiniren von Zucker gemäss
Patent Nr. 42754 von L. E. A. Prangey (D. R. P. Kl. 89
Nr. 80214 vom 11. August 1892 ab).
Vorrichtungen zum stetigen Raffiniren von Zucker gemäss
Patent Nr. 42754 von L. E. A. Prangey (D. R. P. Kl. 89
Nr. 80215 vom 11. August 1892).
Rübenschnitzelmesser zur Erzeugung von Dreiecksschnitzeln mit
je einer concaven und einer convexen Seite von H.
Putsch und Co. (D. R. P. Kl. 89 Nr. 80852 vom 5. März 1893 ab). Dieses
Rübenschnitzelmesser liefert in versetzter Lage Dreiecksschnitzel mit je einer
ebenen, einer concaven und einer convexen Seite und ertheilt dabei den
Dreiecksschnitzeln gleichzeitig eine solche Querschnittsgestalt, dass sowohl die
Flächen als auch die Kantenwinkel unter sich gleich oder nahezu gleich gross sind.
Mit den bisher bekannt gewordenen Schnitzelmessern war dieser doppelte technische
Erfolg nicht zu erzielen.
Apparat zum Auspressen der Flüssigkeiten aus krystallinischen
oder körnigen Massen mittels Druckluft von J.
Drummond (D. R. P. Kl. 89 Nr. 80412 vom 16. Januar 1892 ab).
Vorrichtung zur Absonderung fester Stoffe, z.B. Pülpe, aus
Flüssigkeiten, von A. Müller (D. R. P. Kl. 89
Nr. 80305 vom 8. April 1894 ab). Die Vorrichtung stellt einen sogen.
Centripetalapparat dar, dessen Wirkung auf einem praktisch noch wenig benutzten
Vorgang beruht, bei welchem alle von einer Wirbelrichtung (hier durch eine Spirale)
erfassten festen Stoffe nicht nach der Peripherie, sondern nach der Mittelachse
solcher Bewegungen gedrängt werden. Die Vorrichtung soll auch noch als Sandfänger
für Kalkmilch- und Schlammleitungen, sowie auch zur Einspritzung für Condensatoren,
Kohlensäurewaschgefässe u. dgl. äusserst geeignet und brauchbar sein.
Verfahren zur Saturation gekalkter Zuckersäfte von M. Wolf (D. R. P. Kl. 89 Nr. 80392 vom 23. März 1894
ab). Bei diesem Verfahren soll die Kohlensäure besser und einfacher ausgenutzt
werden, als es bisher der Fall war. Zu diesem Zweck wird der gekalkte Saft durch
Düsen in einen Vorsaturateur in Form eines Sprühregens eingespritzt und kommt mit
der Kohlensäure, welche von unten in den Vorsaturateur steigt, in innige Berührung;
die fertige Saturation des Saftes geschieht in den untenstehenden Pfannen oder
Kasten. Es wird also hier das aus den Pfannen abziehende Saturationsgas zur
Vorsaturation des nachströmenden Saftes benutzt.
Verfahren und Vorrichtung zum Hacken von Zuckerstangen zwecks
Herstellung von Rocks u. dgl. von G. Stoff (D.
R. P. Kl. 89 Nr. 80802 vom 30. Januar 1894 ab).
Saftzuflussregler an Niederdruckfiltern, z.B. an
Zuckerlösungen, von R. Matousek und A.
Berounsky (D. R. P. Kl. 89 Nr. 80844 vom 12. December 1893 ab).
Vorrichtung zum schnellen Abdichten der Filtereinlagen
von R. Matousek und A. Berounsky (D. R. P. Kl. 89 Nr.
80499 vom 12. December 1893 ab).
Verdampf- und Trockenapparat von Frau L. Baumann (D. R. P. Kl. 89 Nr. 80907 vom 12. August
1893).
Profilirtes Rübenschnitzelmesser von H. Hillebrand (D. R. P. Kl. 89 Nr. 80911 vom 20.
Februar 1894). Die Schneidekante verläuft im Grundriss zickzackförmig und ist durch
eine von oben in der Richtung der Schneidebewegung im spitzen Winkel zur
Messerfläche gelegte Ebene entstanden.
Neuerungen an Batterien zum systematischen Auswaschen von
Zucker von R. Fölsche (D. R. P. Kl. 89 Nr.
80694 vom 21. Juni 1894).
Verfahren der Trennung des Syrups von Nachproductfüllmasse
mittels Pressluft von W. Lauke (D. R. P. Kl.
89 Nr. 81299 vom 12. Mai 1894).
Presse zur Herstellung von Platten oder Streifen aus Zucker
o. dgl. von R. Pzillas (D. R. P. Kl. 89 Nr.
80726 vom 16. August 1893). Die Presse ist dadurch gekennzeichnet, dass die Füllung
der Formen und die Stärke der Pressung von einander unabhängig während des Ganges
der Maschine verändert werden können.
Automatisch wirkendes Druckfilter mit rotirender Förderund
Reinigungstrommel von J. Gawron (D. R. P. Kl.
89 Nr. 81126 vom 27. Juni 1894).
Verfahren, Melasse, Syrup und andere Zuckerlösungen
elektrolytisch zu reinigen, von G. E. Cassel und D.
Kempe (D. R. P. Kl. 89 Nr. 78972 vom 24. October 1893 ab). Die Reinigung
erfolgt durch Elektrolysiren in der Mittelzelle eines elektrolytischen Bades, dessen
beide äusseren Zellen die Elektroden von Wasser umgeben enthalten; um das
Hydrolysiren der Säuren zu verhindern oder bereits hydrolysirte Säure zu
neutralisiren, wird ein Alkalisalz in die Anodenzelle eingeführt, zu dem Zwecke,
während des Processes Alkali in die Melasse, den Syrup oder die Zuckerlösung
elektrolytisch einzuführen.
Verfahren zur Gewinnung von Ammoniak aus
Melassenschlempe von L. Sternberg (D. R. P.
Kl. 75 Nr. 78422 vom 22. November 1893 ab). Bei diesem Verfahren wird die bekannte
Thatsache benutzt, dass der Stickstoff organischer Stickstoffverbindungen durch
Glühen in einem Strom von Wasserdampf theoretisch vollständig in Ammoniak
übergeführt werden kann. Die Schlempe wird bis zu einer Dichte von 85° Br.
eingedampft und mit porösen Körpern, wie Koks, Schlempekohle u. dgl., in Retorten
oder Oefen unter Zufuhr von Wasserdampf geglüht. Aus den Gasen und Dämpfen, welche
aus der Retorte entweichen, wird das gebildete Ammoniak durch Absorption mittels
Schwefelsäure oder in irgend einer anderen bekannten Weise gewonnen.
Möglicher Weise führt dieses Verfahren zum Ziel; die bisher bekannten Verfahren
lösten ihre Aufgabe nur in unvollkommener Weise.
Verfahren zur trockenen Destillation von
Melasse-Endlaugen von E. Meyer (D. R. P. Kl.
75 Nr. 81341 vom 28. August 1894). Die concentrirten Melasse-Endlaugen werden mit
einem Ueberschuss von Thonerdephosphat gemischt und hierdurch in einen solchen
Zustand versetzt, welcher ungestörte Verkohlung in fortdauerndem Betriebe
ermöglicht, indem Schäumen und Uebersteigen vermieden wird. Das im Glührückstand
zurückbleibende Alkalialuminiumphosphat findet durch Verarbeitung auf Thonerde,
Kalkphosphat, Kali- und Natronphosphat oder direct als Düngemittel Verwerthung. Die
Condensation des Theers, Ammoniakwassers, die Weiterverarbeitung des letzteren
u.s.w. geschieht in bekannter Weise.
II. Rohrzuckerfabrikation.
Eingehende Untersuchungen über den Einfluss der Glukose auf
die Melassebildung liegen von H. C.
Prinsen-GeerlingsZeitschrift des Vereins für die Rübenzuckerindustrie
des Deutschen Reichs, 1895 Bd. 45 S. 320. vor, und
beruht Verfassers Melassentheorie wie die Gunning'sche
auf der Bildung von Saccharaten und Glukosaten mit Hilfe der Basen aus den
organischsauren Salzen, nur mit dem Unterschied, dass Gunning voraussetzte, dass die ganze Menge dieser Base die Verbindung
einging und also die gebundene Menge Saccharose proportionell zunahm mit der
Quantität Salz, während nach Verfassers Theorie sich nur die durch den Zucker oder
die Glukose zerlegten Mengen Salze an der Verbindung betheiligen. Diese Theorie
erklärt ausserdem noch, weshalb die Osmose ermöglicht, dass unkrystallisirbarer
Syrup nach der Behandlung wieder Krystall liefern kann. Diese Melassebildung, also
Verbindung des Zuckers oder der Glukose mit Salzbestandtheilen, ist die
hauptsächlichste und sie regelt das Maass der Auskrystallisation, gleichgültig ob
die Syrupe zähe oder dünnflüssig sind. Die Zuckermenge, welche nach den durch diese
Verbindungen bestimmten Bedingungen auskrystallisiren muss, wird gewiss
auskrystallisiren, sowohl aus dünnflüssigen als aus zähen Lösungen, so dass die
Hauptursache der Melassebildung chemischer Natur ist. Praktisch gibt es jedoch noch
eine mechanische Melassebildung, welche dadurch verursacht wird, dass bei der
Verarbeitung von Süden alle Nichtzuckerstoffe entfernt werden und deshalb in Lösung
gehalten oder gebracht werden müssen.
Baryt in der Rohrzuckerfabrikation. SaillardChemiker-Zeitung,
Repertorium 1895 Bd. 19 S. 172. weist darauf hin, dass ausser Manourg in Cuba Niemand mehr nach dem Barytverfahren
arbeitet. Saillard hat selbst in der Praxis
festgestellt, dass der Baryt keinerlei nachweisbare Wirkung hat, dass die
Rückführung der Syrupe nur auf Kosten der Verarbeitung und überhaupt nicht
continuirlich möglich ist, dass sich in den Säften und Syrupen giftige, lösliche
Bariumverbindungen anhäufen, dass die Aufarbeitung und Schleuderung der Nachproducte
im Lauf der Arbeit immer schwieriger und ungenügender wird und dass von einer
wirklichen Mehrausbeute gar keine Rede ist, falls man nicht eine solche dadurch
erzielt, dass man das zweite Product theilweise mit als erstes gewinnt, was aber
auch ohne Baryt möglich ist und mit diesem gar nichts zu thun hat. Alle Fabriken,
die Versuche mit Baryt machten, haben diese Umstände bestätigt gefunden, und obwohl die meisten
Betriebsleiter der von ihnen erzielten Ausbeute gemäss bezahlt werden, hat doch
keiner derselben den Baryt als ausbeuteerhöhendes Mittel beibehalten.
Ueber die Fortschritte der Rohrzuckerindustrie berichtet
in eingehender und umfassender Weise W. Krüger.Die deutsche
Zuckerindustrie, 1895 Bd. 20 S. 572 u. f. Wir werden
seiner Zeit, wenn der Bericht über das erste Halbjahr 1895 vorliegen wird, darauf
zurückkommen.
III. Gesetzgebung.
Deutschland.
Nach Zeitschrift des Vereins für Rübenzucker
Industrie des Deutschen Reichs, 1895.
Meistbegünstigung der deutschen Einfuhr nach Bulgarien.
Nachdem für die österreichisch-ungarische Einfuhr nach Bulgarien ein Werthzoll von
10½ Proc. zunächst für die Dauer von zwei Jahren festgesetzt worden ist, wird auch
der deutschen Einfuhr in dieses Land auf Grund der Meistbegünstigung die gleiche
Behandlung zu theil.
Die Bestimmungen über die Beschäftigung der Arbeiter an Sonn-
und Feiertagen wurden am 25. Februar beschlossen und traten die Verfügungen
betreffend Rohzuckerfabriken, Zuckerraffinerien und Melasseentzuckerungsanstalten am
1. April in Kraft.
Betreffend der Beleihung von Zucker hat sich der königl.
preussische Finanzminister bereit erklärt, die Mitwirkung der Steuerbehörden bei der
Uebertragung des Pfandbesitzes von in Privatlagern unter steueramtlichem
Mitverschluss lagerndem Zucker an die Reichsbank zu gestatten.
Oesterreich.
Ständiger Beirath von Sachverständigen für die
Zuckerbesteuerung im Finanzministerium. Diese Einrichtung ist für die
Zuckerindustrie von grosser Bedeutung. Für die Zweige der indirecten Besteuerung ist
je ein Sachverständigenbeirath errichtet worden, der dem Finanzminister bei
geplanten gesetzgeberischen oder Verwaltungsmaassnahmen, sowie bei Beschwerden von
Interessenten, über die der Minister zu entscheiden hat, begutachtend zur Seite
stehen soll. Jeder dieser Beiräthe für einen bestimmten Productionszweig besteht aus
vier bis sechs vom Finanzminister bezeichneten Mitgliedern, sowie aus einem von den
Handels- und Gewerbekammern gewählten Mitgliede. Den Vorsitzenden bestimmt der
Finanzminister. Der Beirath beräth unter Ausschluss der Oeffentlichkeit, doch können
Sachverständige zugezogen werden. Die Function der Beiräthe ist eine dreijährige und
ein Ehrenamt, mit welchem eine Entlohnung nicht verbunden ist.
In Folge der Eingabe des Oesterreichisch-ungarischen
Centralvereins für Rübenzuckerindustrie wegen Erzeugung von Melasseviehfutter in den Zuckerfabriken hat das
Finanzministerium die Finanzbehörden erster Instanz ermächtigt, für die laufende
Betriebsperiode 1894/95 die Bewilligung zur Erzeugung von Viehfutter aus Melasse zu
ertheilen. Hierbei hat die Unternehmung eine genaue Beschreibung des Verfahrens zu
geben, die jeweilig entnommene Melassemenge muss vorschriftsmässig beamtshandelt
werden; dieselbe ist in ein hierzu bestimmtes, feststehendes Aufbewahrungsgefäss zu
bringen und die Futtererzeugung muss auf die Tageszeit beschränkt bleiben.
Das Handelsministerium hat mit Erlass vom 24. April 1895 die Sonn- und Feiertagsruhe in Gewerbebetrieben geregelt
und hierbei verschiedene unaufschiebbare Manipulationen des Zuckerfabriksbetriebes
mit einbezogen, wodurch schwere Schädigungen eintraten. Der Centralverein hat daher
in einer Eingabe an das Finanzministerium um Abänderungen dahin ersucht, dass in die
an Sonntagen bei der Zuckererzeugung gestatteten Arbeitsvorrichtungen die Füllhaus-
und Centrifugenarbeit, sowie die gesammte Würfelzuckererzeugung in Raffinerien,
ferner die Verpackungsarbeiten, sowohl in den Rohzuckerfabriken, als auch in den
Raffinerien mit aufgenommen werden. Die Eingabe wurde von Seiten des
Finanzministeriums noch nicht erledigt.
Das Finanzministerium hat betreffend der Sicherstellung des
Bonificationsrückersatzes in der Betriebsperiode 1895/96 mittels Erlass vom
13. Mai d. J., im Einvernehmen mit dem königlich ungarischen Finanzministerium, für
jede Erzeugungsstelle für Zucker der im § 1 Z. 1 des Zuckersteuergesetzes
bezeichneten Art mit jenem um 10 Proc. erhöhten Betrage festgesetzt, welchen
dieselbe als Ausfuhrbonificationsrückersatz bezüglich der Zuckerausfuhr in der
Erzeugungsperiode 1893/94 zu leisten hatte. Jedoch ist der in solcher Weise
ermittelte Sicherstellungsbetrag derart abzurunden, dass Beträge unter 50 fl. auf 50
fl., Beträge über 50 fl. auf 100 fl. erhöht werden. Für jene
Zuckererzeugungsstätten, welche in der Erzeugungsperiode 1893/94 noch nicht im
Betriebe waren, wird die fragliche Sicherstellung mit je 23000 fl. festgesetzt.
Frankreich.
Für Frankreich und die folgenden Länder nach Zeitschrift des Vereins für Rübenzucker Industrie des Deutschen
Reichs, 1895.
Fabrikationsnachlass für Zucker der französischen Colonien im
Betriebsjahr 1894/95. Auf Grund des Gesetzes vom 13. Juli 1886 hat der nach
dem Mutterlande verschiffte Zucker der französischen Colonien Anspruch auf einen
Fabrikationsnachlass, welcher dem Durchschnitt der von der einheimischen
Zuckerfabrikation während des Vorjahres erzielten Rendementsüberschüsse entspricht.
Dieser Durchschnittszusatz betrug für die Campagne 1893/94 21,19 Proc. und ist also
dem Zucker der französischen Colonien, welcher vom 1. September 1894 bis 31. August
1895 nach dem Mutterlande verschifft wird, der gleiche Fabrikationsnachlass zu
gewähren.
Gemäss Artikel 2 des Gesetzes vom 17. November 1894 geniesst ausländische Melasse zu Zwecken der Branntweinbrennerei die zeitweilige
zollfreie Einfuhr nach Maassgabe der Vorschriften im Artikel 13 des Gesetzes vom 11.
Januar 1892.
Russland.
Laut einer bei dem kaiserlichen Senat für Finnland eingegangenen Mittheilung des
russischen Finanzministeriums ist es gestattet worden, unter
Rückvergütung der Accise russischen Zucker nach Finnland auszuführen nicht
nur von dem Seezollamt zu St. Petersburg und der Zollabfertigungsstelle Seezollamt
zu St. Petersburg der finnischen Eisenbahn, sondern auch von den Zollstellen Liban,
Riga und Reval.
Laut eines am 4. November 1894 genehmigten Beschlusses des Ministercomités soll für
den mit 1. September 1894 ausgeführten Zucker (sowohl
Sand- wie Raffinadezucker) die Accise im Betrag von
1 Rubel 75 Kopeken für das Pud nur in den Fällen zurückerstattet werden, wenn der Zucker unmittelbar aus den Fabriken
ausgefolgt, und wenn gleichzeitig von Seiten der Acciseverwaltung bescheinigt ist,
dass jener Zucker mit einer gleich hohen Accise von 1 Rubel 75 Kopeken für das Pud
belegt worden war. Für Zucker, über welchen die letztgenannten Bescheinigungen nicht
vorliegen, ist bei der Ausfuhr die Accise zurückzuerstatten: für Sandzucker mit 1
Rubel für das Pud und für Raffinade mit 1 Rubel 40 Kopeken für das Pud.
Italien.
Mit dem zur Ausführung der königlichen Verordnung vom 29. September 1889, betreffend
das Verbot der Einfuhr und der Herstellung von Saccharin und saccharinhaltigen
Erzeugnissen, erlassenen Ministerialdecret vom gleichen Tage, Nr. 6416, waren die
Bedingungen festgesetzt, unter denen die Einfuhr von
Saccharin durch Apotheker erfolgen kann. Die betreffenden Vorschriften sind
nunmehr durch Ministerialdecret vom 26. August 1894, Nr. 415, auf pharmaceutische
Gesellschaften und die Grosshändler mit Apothekerwaaren ausgedehnt worden, die
Saccharin zum Zwecke der Versorgung der Apotheken einführen wollen.
Eine königliche Verordnung vom 9. December 1894 bestimmt die
Vorschriften für die zeitweilige Ein- und Ausfuhr von Zucker zum
Raffiniren. Nach der Verordnung vom 10. December 1894 werden verfügt: Zolltarifänderungen, Fabrikationssteuer auf feste Glykose,
Rückvergütung der Steuer bei der Ausfuhr von zuckerhaltigen
Erzeugnissen.
Grossbritannien.
Eine vom Generalgouvernement von Indien vom 27. December 1894 sanctionirte
Regierungsakte setzt den Zolltarif für Britisch-Indien
für Zucker der verschiedensten Art, einschliesslich zuckerhaltiger Producte und
Confecte, fest.
Niederlande.
Gesetz vom 12. Januar 1895 über die Berechnung der in der
Raffinerie verarbeiteten Rohzucker von hohem Gehalt. Rohzucker mit einem
Zuckergehalte von mehr als 99 Proc., aber nicht mehr als 99,5 Proc., wenn im Jahre
1894 in eine Raffinerie übergeführt, unter Stundung der Verbrauchssteuer und unter
amtlicher Aufsicht mit Beobachtung der finanzministeriellen Vorschriften
eingeschmolzen, wird bei Berechnung der Verbrauchssteuer mit Rohzucker von 99 Proc.
gleichgestellt. Bei Anschreibung auf Zucker nach dem Saftgehalt findet Vorstehendes
nur insoweit Anwendung, als in Uebereinstimmung mit der Anmeldung des Fabrikanten
die Abschreibung von seinem Conto nach einem Zuckergehalt von 99 Proc. abzüglich von
1½ Proc. berechnet ist.
Spanien.
Mit dem Gesetze vom 20. Februar 1895 wird die Zoll- und
Steuergesetzgebung nach dem Gesetz vom 20. Juni 1892 und der Modifikation
vom 6. August 1893 geändert. Die bisherige Ladeabgabe
wird für alle Zuckerarten und den Syrup um 25 Proc. herabgesetzt.
Vereinigte Staaten von Amerika.
Bestimmung des der Verzollung zu Grunde zu legenden Werthes
von deutschem Zucker. Nach einer von der Behörde der Generalabschätzer
getroffenen Entscheidung über die Verzollung des aus Deutschland eingeführten
Rübenzuckers kann dem deutschen Marktpreis, auf welchen der Zoll erhoben werden
muss, weder die deutsche Ausfuhrprämie, noch die in Deutschland auf Zucker erhobene
Verbrauchsabgabe hinzugerechnet werden.
Erleichterung beim Markiren von Einfuhrwaaren., Das
Schatzamt hat entschieden, dass nur fertige Fabrikate die vorgeschriebene Markirung
tragen müssen, nicht aber Rohmaterialien, von welchen allgemein bekannt ist, dass
dieselben zum grössten Theil aus dem Auslande bezogen werden müssen. Diese Verfügung
wird namentlich von den Importeuren von Zucker mit Genugthuung begrüsst werden,
nachdem der bisherige Gang kostspielig und nutzlos war.
Zolltarifirung von Melasse. Der Schatzsecretär hat sich
durch Schreiben vom 7. December v. J. folgend geäussert: 1) Verdickte oder
concentrirte Melasse unterliegt einem Zollsatz von 40 Proc. vom Werth und, falls
dieselbe Provenienz oder Erzeugniss eines Landes ist, welches direct oder indirect
eine Ausfuhrprämie darauf gewährt, ausserdem einem Zollzuschlag von 1/10 Cent für das
Pfund. 2) Nicht verdickte und nicht concentrirte Melasse, die über 40° und unter 56°
polarisirt, unterliegt einem Zoll von 2 Cents für das Gallon, und wenn sie über 56°
polarisirt, einem Zoll von 4 Cents für das Gallon. 3) Melasse von nicht über 40°
Polarisation und von einem Feuchtigkeitsgehalt von 20 Proc. oder weniger ist
zollfrei. 4) Melasse von nicht über 40° Polarisation und von mehr als 20 Proc.
Feuchtigkeit unterliegt als nicht besonders aufgeführter Artikel einem Zoll von 20
Proc. vom Werth.
Ecuador.
Für wohlthätige Zwecke in der Provinz Guayas werden von jedem Quintal Zucker, der im
Lande raffinirt oder aus dem Auslande eingeführt wird, 5 Cents erhoben.
A. Stift,Wien.