Titel: | Ueber Seilschlösser. |
Autor: | Glafey |
Fundstelle: | Band 299, Jahrgang 1896, S. 111 |
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Ueber Seilschlösser.Vgl. 1890 276
447.
Mit Abbildungen.
Ueber Seilschlösser.
Bernhard Kirsch in Wien hat in der Schweizer
Patentschrift Nr. 5901 eine nachspannbare Seilverbindung in Vorschlag gebracht,
welche aus einer geringen Zahl von Bestandtheilen zusammengesetzt ist, eine
Verdrehung der Seilenden gegen einander behufs Verkürzung des Seiles gestattet, der
Rückwirkung des verdrehten und gespannten Seiles jedoch vermöge einer besonderen im
Innern des Seilschlosses angeordneten Vorrichtung Widerstand leistet, so dass ein
von selbst eintretendes Lockern oder Aufdrehen des Seiles verhindert wird.
Der Beschreibung gemäss besteht das Seilschloss aus zwei von den Seilenden
gehaltenen Bolzen, von denen der eine mit einer, Innengewinde besitzenden
Schlosshülse starr verbunden ist, in welche eine cylinderförmige Fussplatte des
anderen Bolzens eingesetzt und mittels einer ihn umgebenden zweitheiligen Mutter
drehbar befestigt wird.
Zur Feststellung der Fussplatte dienen Rotationskörper, am besten kurze Cylinder,
welche in nach der einen Drehrichtung sich verjüngende Seitenausnehmungen oder
seitliche Ausschnitte der Fussplatte eingesetzt werden, so dass sie bei der Drehung
des Bolzens in der einen Richtung von der Fussplatte mitgenommen werden und
wirkungslos bleiben, bei Drehung des Bolzens in entgegengesetzter Richtung jedoch
zwischen dem schräglaufenden inneren Ausnehmungsrand der Fussplatte und der
Innenwand der Hülse sich klemmen und daher zwischen den beiden Bolzen eine starre
Verbindung schaffen. Hierdurch wird die das Seil eindrehende und dadurch
nachspannende Bolzendrehung ermöglicht, die Drehung in entgegengesetzter Richtung,
bei welcher das Seil aufgedreht und verlängert würde, jedoch verhindert.
Wie aus den beistehenden Fig.
1 bis 3
ersichtlich, besteht das Seilschloss aus einer Hülse a,
an welcher der Bolzen b sitzt, und aus einem in diese
Hülse passenden Kern a1, welcher die Fussplatte des zweiten Bolzens b1 bildet. Jeder der Bolzen ist an seinem
freien Ende mit einer Anzahl querstehender Haken cc
bezieh. cc1 versehen,
um welche man die Enden der Litzen des Seiles schlingenförmig legt. Der Durchmesser
des Seilschlosses wird stets kleiner als derjenige des Seiles gewählt, damit es
nicht an die Seilscheibe schlägt und diese dadurch beschädigt.
Statt der Widerhaken tragenden Bolzen können an beiden Theilen des Seilschlosses auch
Oesen oder Bügel sitzen, durch welche die Seillitzen gesteckt und zurückgebogen
wieder am Seile befestigt werden.
Die Vereinigung des Schlosses erfolgt durch Einsetzen des Fusstheiles a1 des Bolzens b1 in die Höhlung der
Schlosshülse a, welche den Fusstheil des anderen
Bolzens b bildet, worauf die zweitheilige Mutter d, deren Höhe der Entfernung des Fusstheiles a1 vom Bunde b2 des Bolzens b1 entspricht,
eingelegt und mittels eines ihren vorspringenden Ansatz d1 fassenden Schlüssels in das Gehäuse
eingeschraubt wird. Hierdurch wird eine durch Zug nicht zu lösende Verbindung
zwischen den beiden Bolzen bezieh. den an ihnen befestigten Seilenden
geschaffen.
Textabbildung Bd. 299, S. 111
Kirsch's Seilverbindung.
Vor dem Einsetzen der zweitheiligen Mutter werden die Rotationskörper ee an den breitesten Stellen der sich in der einen
Drehrichtung verjüngenden seitlichen Ausnehmungen des Schlosskernes eingelegt. Bei
dem gezeichneten Schlosse bestehen dieselben aus kleinen Cylindern.
Selbstverständlich könnten statt dieser auch Kugeln zur Anwendung kommen, deren
Durchmesser, wie der der gezeichneten Cylinder, der Breite der Randausnehmungen an
ihrer weitesten Stelle entspricht.
Geschieht nun die Drehung des Bolzens b1 in der Richtung des Pfeiles in Fig. 2, bei welcher die
Seillitzen zusammengedreht werden, so werden die Cylinder ee von den breiteren Kanten der Ausnehmungen des Schlosskernes
mitgenommen, so dass die Drehung kein Hinderniss findet. Eine Drehung im
entgegengesetzten Sinne wird dagegen dadurch unmöglich gemacht, dass sich die
Cylinder in den sich verengenden Seitenausnehmungen des Schlosskernes festklemmen
(Fig. 3).
Es ist demnach jederzeit auf einfachste Weise, nämlich durch Verdrehung der Bolzen
gegen einander, das Eindrehen und die Verkürzung des Seiles möglich, während ein
Aufdrehen des Seiles nicht stattfinden kann.
Textabbildung Bd. 299, S. 112
Seilschloss von Wenk-Wolff.
Ein Seilschloss, das mit grösster Leichtigkeit und ohne besondere Fachkenntniss von
jedem einfachen Arbeiter an die Seilenden angebracht und von denselben entfernt
werden kann, so dass bei eingetretenem Strecken bezieh. Dehnen des Seiles, z.B.
eines Transmissionsseiles, ein Verkürzen des Seiles durch Abschneiden an einem
Seilende bequem und rasch vollzogen werden kann, ist in den Fig. 4 und 5 wiedergegeben. Dieses
Seilschloss ist eine Erfindung von Adolf Wenk-Wolff und
Otto Strohbach in Mannheim, Baden, Deutschland, und
besteht nach dem Inhalt der Schweizer Patentschrift Nr. 6576 hauptsächlich aus zwei
durch Universalgelenk mit einander verbundenen Hülsen, in welchen die zuvor stark
zusammengepressten Seilenden dadurch festgeklemmt werden, dass in jedes Seilende
eine Schraube in der Richtung der Seilachse eingetrieben wird und die Hülsen innen
mit rundem Gewinde versehen sind. In Folge dieser Verbindung der beiden
Kuppelungshülsen mittels eines Universalgelenks wird die grösstmögliche
Beweglichkeit dieser Theile erzielt und durch die besondere Art der Festklemmung der
Seilenden in den Hülsengewinden wird es ermöglicht, die Seilenden fest mit den
Kuppelungshülsen zu verbinden, ohne dass ein Abschwächen der Seilenden durch
Ausschneiden von Seilmaterial hervorgebracht wird. Das neue Seilschloss hat dabei
den Vortheil, dass es dünner ist als das Seil, dessen Enden es verbindet, so dass
beim Gebrauche des neuen Seilschlosses für Transmissionsseile das Schloss nicht mit
den Rillen der Scheiben, über welche das Seil läuft, in Berührung kommen kann und
folglich auch, beim Passiren einer solchen Rille, keinen Lärm verursacht.
Wie aus Fig. 4
ersichtlich ist, besteht das neue Seilschloss aus zwei Hülsen A, welche innen mit einem groben Gewinde a versehen sind und je zwei diametral gegenüber
gesetzte Ohren b haben, die zur Aufnahme der Zapfen des
Universalgelenks dienen, welches beide Hülsen A mit
einander verbindet.
Diese Ohren b stehen über den Boden c der Hülsen A hervor
(Fig. 4 und 5) und dieser Boden hat
eine centrale, mit Muttergewinde versehene Oeffnung d,
die zur Aufnahme der Schraube K bestimmt ist, welche
die Befestigung des Seilendes in der Hülse sichert.
Die vier Drehzapfen des Universalgelenks, wovon je zwei senkrecht zu den beiden
anderen stehen, sind durch Ansatzschrauben e gebildet,
welche in das Herzstück C eingeschraubt sind und deren
Ansätze die eigentlichen Gelenkzapfen bilden. Die Köpfe dieser Ansatzschrauben e sind in den Ohren b
versenkt.
Damit kein Lockern der Schrauben e eintreten kann, wird
nach Anbringen derselben am Herzstück C ein Loch f senkrecht zur Ebene, in welcher sich die Achsen der
Schraube e befinden, durchgebohrt und mit einem
Muttergewinde versehen, in welches eine Schraube h
(eventuell mit theilweise glattem Bolzen, wie in der Zeichnung angenommen worden
ist) eingeschraubt wird, so dass die Schrauben e weder
gedreht werden, noch sich selbsthätig drehen können, so lange die Schraube h im Loche f eingesetzt
ist. Zum Einbringen der Seilenden D in die Hülsen A bedient man sich der in Fig. 6, 7 und 8 dargestellten
Kluppe.
Letztere besteht aus zwei mit Gewinde versehenen Schalen bezieh. Backen E, deren Gewinde jenem a
der Hülsen A entspricht, und aus zwei durch Bolzen i zusammengehaltenen Pressbacken F. Diese letzteren sind mit Zapfen k versehen, auf deren mit Schraubengewinde versehenen
Enden eine Traverse l durch Muttern m gehalten ist.
Um ein Seilende an eine Hülse A anzubringen, verfährt
man folgenderweise:
Das Seilende wird zwischen die zwei Gewindebacken E
gebracht und letztere werden mittels der Pressbacken F
durch Anziehen der Muttern der Bolzen i so
zusammengedrückt, dass der Durchmesser des Seiles beinahe um ein Fünftel reducirt
wird und sich das Gewinde der Backen E in dem Umfang
des Seiles einprägt (Fig.
8).
Nun wird das Seilende, der Endfläche rs der
Gewindebacken entsprechend, eben abgeschnitten, wie in Fig. 8 ersichtlich ist,
und die Hülse A, nach Aufsetzen einer losen Scheibe M, in die in Fig. 8 angegebene
Stellung gebracht, wobei Zapfen n der Scheibe M in entsprechende Löcher der Gewindebacken E eindringen und durch Anziehen der Muttern m die Traverse l gegen den
Boden c der Hülse A drückt
und folglich das offene Ende letzterer an die Ebene rs
presst.
Die Kluppe wird dann mittels der Arme XX so gedreht,
dass sie sich auf dem auf geeignete Weise festgehaltenen Seil im Sinne des Pfeiles
derart verschiebt, dass das Muttergewinde a der Hülse
mit dem vorgepressten Gewinde des Seilendes in Eingriff kommt und sich auf letzterem
verschiebt, bis das Seilende gegen den Boden c der
Hülse A anstösst. Hiernach wird die Kluppe zerlegt, vom
Seil abgenommen und die Befestigung des Seilendes in der Hülse A durch Einschrauben, der Schraube Kdurch das Loch d des
Hülsenbodens c gesichert, indem man hierzu einen
geeigneten, auf das Endviereck der Schraube K
aufsetzbaren Schlüssel gebraucht. Durch Eintreiben dieser Schraube K wird das schon vorher stark zusammengepresste
Seilende D fest in die Hülse A eingeklemmt, wobei das Ende des Seiles sich in der ringförmigen
Hohlkammer v der Hülse A
ausdehnen kann und das Seilende die Kammer v
vollständig ausfüllt.
Nachdem die beiden mit einander zu verbindenden Seilenden auf die bereits
beschriebene Weise mit je einer Hülse A verbunden
worden sind, werden letztere durch Einsetzen der Gelenkzapfen in die Löcher u und durch Einschrauben dieser Gelenkzapfen e in das Herzstück C mit
einander verbunden und durch Einsetzen der Schraube h
in die Zapfen e in ihrer Lage festgehalten, wie in Fig. 4 angegeben ist.
Dennis Hill Willey in Southampton (Hampshire) hat in der
englischen Patentschrift Nr. 1556 A. D. 1891 eine Kuppelung für Seile in Vorschlag
gebracht, welche ein leichtes Lösen und Zusammenfügen der Seilenden ermöglichen
soll. Die Kuppelung besteht nach der Deutschen
Seilerzeitung aus den beiden Theilen A and B (Fig. 9 bis 17), welche an den zu
vereinigenden Seilenden befestigt werden.
Textabbildung Bd. 299, S. 113
Willey's Kuppelung für Seile.
Der Theil B, welcher mit Hilfe des Ringes h seine Befestigung erhält, besteht aus einem Bolzen,
der an seinem freien Ende zu einem zugespitzten Kolben i ausgebildet ist, mit welchem er in das eigentliche Schloss A der Kuppelung eingeführt wird. Dieses Schloss A besteht aus dem mit Ring c ausgestatteten Bolzen b, welcher auf jeder
Seite an seinem Ende eine Platte d trägt, die wiederum
unter sich durch Stehbolzen k verbunden sind. Diese
Stehbolzen dienen wiederum zwei excenterartig gestalteten Klemmhebeln ef, bezieh. e1f1 als Drehzapfen. Die genannten Klemmhebel ef können aus der in den Fig. 13, 14 und 15 wiedergegebenen Lage
in diejenige der Fig.
10, 11 und
16 überführt werden
und dies erfolgt, sobald die Kuppelung geschlossen wird. Das letztere wird nun in
folgender Weise bewirkt.
Sobald die Hebel ef die in Fig. 13 gegebene Lage
einnehmen, schiebt man den Bolzen B mit seinem Kopf i zwischen dieselben und deren Drehzapfen k in das Gehäuse dk. Ist
dies erfolgt, so dreht man die Hebel e in Richtung der
eingezeichneten Pfeile nach aussen und schliesst auf diese Weise die Kuppelung, denn
es wird der Eintrittskanal für den Kopf i des Bolzens
B in Folge der excenterartigen Wirkung der Theile
ff1 verengt. Sobald
jetzt ein Zug auf die Kuppelung ausgeübt wird, wird der Kopf i sich gegen die Flächen ff1 anlegen und in Folge dessen die Hebel
e derart drehen, dass der von ihnen gebildete
Austrittskanal sich noch mehr verengt. Soll die Kuppelung gelöst werden, so werden
die Arme e wieder in ihre Ausgangslage Fig. 13, 14 und 15 zurückgeführt, damit
aber ein unrechtes Lösen ausgeschlossen bleibt, wird bei geschlossener Kuppelung der
Ring j über die Schenkel e
der Excenterklemmen geschoben.
Zwei weitere Ausführungsformen eines Seilschlosses veranschaulichen die Fig. 18, 19 und 20. Ueber dieselben
führt die oben genannte Fachzeitschrift Folgendes an.
Das in Fig. 18 dargestellte Schloss wird aus der
rohrförmigen Kappe D gebildet, welche auf der einen
Seite mit einem inneren Gewinde versehen ist, in welche die Kappe des einen
Seilendes, ein Bolzen o. dgl. eingeschraubt werden kann. Das zweite Ende der Kappe
trägt ebenfalls ein inneres Gewinde, in welche die Verschlussmutter C eingeführt wird. Die Handhabung dieses Schlosses ist
folgende:
Textabbildung Bd. 299, S. 113
Fig. 18.Seilschloss von Willey.
Auf das Seilende A wird eine Metallkapsel B von konischer Form in der dargestellten Weise
aufgesetzt und dann das Seil in die Kappe D eingeführt.
Ist dieses geschehen, so wird die über das Seil A
gestreifte Verschlussmutter C in die Kappe D eingeschraubt und es presst diese hierbei die Kapsel
B zusammen. Wird das Seil angezogen, so wird sich
dasselbe mit dem in D befindlichen Ende in die
kegelförmige Kappe ein- und hierdurch festziehen.
Textabbildung Bd. 299, S. 113
Seilschloss von Willey.
Das in Fig. 19 und 20 in Ansicht und im
Schnitt wiedergegebene Seilschloss hat folgende Einrichtung: In der Kappe B ist das an der Schraube C sitzende Gleitstück E verschiebbar gelagert
und trägt einen kegelförmigen, nadelartigen Stift F,
welcher in dem in der Kappe B vorgesehenen Steg G Führung erhält und in diesem durch einen Druckstift
H festgestellt werden kann.
Bei Benutzung des Seilschlosses wird die Nadel F aus der
Kappe herausgeschraubt und das freie Seilende in die mit Zahnschnitt versehene Kappe
B eingeführt. Ist dies geschehen, so wird der Stift
F wieder in die Kappe B hineingeschraubt und hierbei das Seil aus einander treiben, die auf der
Oberfläche liegenden Fasertheile also in die Zahnschnitte eindrücken und so das
Seilende vor seinem Auslösen schützen.
Glafey.