Titel: | Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem letzten Viertel 1895. |
Fundstelle: | Band 299, Jahrgang 1896, S. 162 |
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Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem
letzten Viertel 1895.
(Schluss des Berichtes S. 113 d. Bd.)
Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem letzten Viertel
1895.
IV. Patente und
Privilegien.
Verfahren zur Trocknung der ausgelaugten Rübenschnitzel im
Mehrkörperapparat von Th. Drost und F. Thiemann (D. R. P. Kl. 89 Nr. 81551 vom 18. April
1893 ab). Nach diesem Verfahren werden die ausgelaugten Rübenschnitzel mit ihrem
gesammten Wassergehalt zu einem feinen Brei zerrieben und so zur Trocknung gebracht.
Es wird in der Ausführung der letzte Diffuseur nicht mit Wasser, sondern mit Luft
abgedrückt und die Schnitzel werden ohne jede Abpressung einem Vortrocken- und
Anwärmapparat zugeführt, welcher in die Brüdenleitung der Dicksaftkörper,
Saftvacuen, sowie der letzten Trockenkörper des neuen Schnitzelverdampf- und
Trockensystems zwischen diesen und den bestehen bleibenden, aber ausser Function
tretenden Condensatoren eingeschaltet wird. Die austretenden heissen Schnitzel
werden hierauf mit ihrem gesammten Wasser auf Mühlen zu einem feinen Brei
geschliffen, welcher in Sammelreservoirs aufgefangen wird. Aus diesen Reservoirs
wird der Schnitzelbrei mittels Pumpen in einen Kochkörper gepumpt und in demselben unter
Anwendung von Dämpfen oder sonstigen Medien verkocht. Die aus diesem ersten
Kochkörper austretenden gespannten Schnitzelbrüden werden theilweise zur Heizung des
nächstfolgenden Trockenverdampfkörpers, in welchen der Schnitzelbrei übergetrieben
wird, und theilweise zur Verkochung der Rübensäfte in den bestehenden Saftkörpern,
Saftverdampfstationen und Saftvacuen, zur Anwärmung der Diffusionsbatterien und zu
allen anderen Heiz- und Kochzwecken der Zuckerfabrikation benutzt. Der Schnitzelbrei
gelangt aus dem zweiten in einen dritten Trockenverdampfkörper, welcher wiederum wie
bei den Saftverdampfstationen mit aus dem voraufgehenden zweiten
Trockenverdampfkörper austretenden Schnitzelbrüden geheizt wird. Aus dem letzten
Schnitzeltrockenverdampfapparate erhält man die Schnitzelmasse als feines, trockenes
Mehl, welches hohen Nährwerth besitzt, da absolut kein Nährstoff verloren gegangen
ist.
Bohrapparat zum Probenehmen, besonders zum Zwecke der Analyse
der Rüben, von M. Wahrendorf (D. R. P. Kl. 89
Nr. 82630 vom 7. Februar 1894 ab).
Messcylinder am Ablaufregler von Osmoseapparaten von Theodor Koydl (D. R. P. Kl. 89 Nr. 82709 vom 4.
September 1894 ab). Der mit dem Ablaufregler von Osmoseapparaten verbundene
Messapparat dient zur Regelung des Auslaufes von Melasse und Wasser nach genau
gemessenen Mengen.
Verdampfapparat mit Flächenberieselung zur Eindickung von
Flüssigkeiten, insbesondere zur Verkochung von Zuckersäften, von J. Hummer und O.
Spillern-Spitzer (D. R. P. Kl. 89 Nr. 82775 vom 2. September 1893 ab,
identisch mit dem österreichisch-ungarischen Privilegium Nr. 44/793 vom 20. Juli
1893). Das Princip dieses Verdampfapparates besteht in der Anbringung wagerechter
oder sehr wenig geneigter Metallrieselflächen, welche das ganze Gehäuse des
viereckigen Apparates, mit Ausnahme der Oeffnungen für entweichende
Flüssigkeitsdämpfe, einnehmen, und sind dieselben über einander gelagert; die
Richtung der Rieselung der zu verdampfenden Flüssigkeit ist in je zwei über einander
liegenden Flächenelementen eine entgegengesetzte. Mehrere Flächenelemente bilden
einen Körper und mehrere solcher Körper werden behufs Ausnutzung des Wärmegefälles
über einander angebracht. Die Vertheilung der Flüssigkeit auf dem ersten Element
eines jeden Körpers geschieht durch ein eigenthümlich eingerichtetes
Vertheilungsrohr. Der Dampf streicht durch den durch die Verschalung der Träger der
Rieselfläche gebildeten Raum und zwar derart, dass die Richtung der Dampfströmung
gegen die Rieselrichtung der Flüssigkeit um 90° versetzt ist. Die entweichenden
Flüssigkeitsdämpfe eines jeden Körpers, mit Ausnahme des letzteren, werden zur
Verdampfung der Flüssigkeit im darüberliegenden Körper benutzt. Um eine
gleichmässige Berieselung in den einzelnen Körpern zu erzielen, steht das
Vertheilungsrohr eines jeden Körpers mit einem absperrbaren Ventil direct mit der zu
verkochenden Flüssigkeit in Verbindung.
Schnitzelmesserkasten von A.
Eberhardt (D. R. P. Kl. 89 Nr. 83000 vom 2. Februar 1895 ab). Der
Schnitzelmesserkasten ist in seiner Längsachse derart getheilt, dass seine Vorlagen
bezieh. Messerhälfte ohne weiteres oder nach dem Lösen einer Sperrung um in den
kurzen Seiten gelagerte Drehpunkte herumgeschlagen oder aus der anderen Hälfte
herausgezogen werden kann, zum Zwecke, eine Bearbeitung des Messers ohne
Herausnahme aus dem Kasten zu ermöglichen.
Vorrichtung zum gleichzeitigen Oeffnen bezieh. Schliessen
zweier seitlicher Klappthüren an Diffuseuren oder ähnlichen Gefässen von
Röhrig und König (D. R. P. Kl. 89 Nr. 83018 vom 15.
November 1894 ab). Die Vorrichtung ermöglicht, aus grösseren Apparaten halbflüssige
Massen, namentlich ausgelaugte Schnitzel aus grösseren Diffuseuren, mittels
gleichzeitigen Oeffnens zweier seitlicher Klappthüren schnell und leicht zu
entfernen.
Inversion von Saccharose und Raffinose von E. Besemfelder (D. R. P. Kl. 89 Nr. 83026 vom 1.
November 1893 ab). Die Erfindung besteht darin, die Hydrolyse, statt wie bisher
üblich, durch flüchtige oder nicht flüchtige Säuren mittels sauer reagirender
Metallsalze der Gruppe der Sesquioxyde R2O3, insbesondere der Sulfate, z.B. Aluminiumsulfat
oder Eisensulfat, zu bewirken und diese Salze nach beendigter Inversion durch
Ausfällung mittels Erdalkalialuminate und ähnlicher Verbindungen der Sesquioxyde mit
Erdalkalien wieder zu entfernen. Als für das Verfahren typisch sei seine Ausführung,
z.B. mittels Aluminiumsulfat und Barium- oder Strontiumaluminat, beschrieben:
Lösungen von Saccharose u.s.w. von etwa 70° Bx. werden je nach ihrer Reinheit mit
0,5 bis 3 und mehr Procent an Thonerdesulfat versetzt und bei etwa 85° C. bis zur
gewünschten Höhe invertirt. Nach Beendigung der Inversion wird eine möglichst starke
Lösung von Barium- oder Strontiumaluminat bis zur Neutralisation zugegeben, unter
Einwirkung eines schwachen Kohlensäurestromes die Temperatur rasch auf 100°
gesteigert und im Vacuum bei guter Luftleere bis zur gewünschten Concentration
eingedickt. Die Einwirkung des Aluminates geht nach folgender Gleichung vor
sich:
2Al2(SO4)3 + 18H2O + 3Ba2Al2O5 + 5H2O
= 6BaSO4 + 10 Al(OH)3 + 8H2O.
Aus dem in der Filtrirvorrichtung zurückgehaltenen Niederschlag kann nach Zerstörung
der niedergerissenen Verunreinigungen und Farbstoffe durch Glühen die Thonerde und
das Aluminat in bekannter Weise regenerirt werden. Das Verfahren kann direct auch
auf Säfte geringerer Reinheit (93 bis 95 Quotient) ohne Filtration über Knochenkohle
u.a. mit gutem Erfolg angewendet werden. Der Aschengehalt wird durch
vorbeschriebenes Verfahren zum mindesten nie erhöht und die Reinheit der Säfte
erheblich verbessert.
Verfahren zur Herstellung von Rübensyrup von Firma F. H. Werner (D. R. P. Kl. 89 Nr. 83091 vom 28. März
1895 ab). Die Neuheit des Verfahrens besteht darin, dass man die Rüben in
doppelwandigen Gefässen (Vacuums) kocht und den sich beim Kochen bildenden Brüden
durch eine Pumpe absaugt, und also nicht, wie allgemein üblich, den Dampf direct auf
die Rüben einwirken lässt. Die Gefässe sind in Batterien aufgestellt und mit
einander verbunden. Der Dampf wird in die Doppelwandungen des ersten Gefässes
eingelassen und strömt durch die anderen in gleicher Weise weiter; das Condenswasser
wird schliesslich durch einen Condenstopf zum Speisegefäss des Kessels geleitet. Die
unter Luftleere gekochten Rüben geben einen hellen, rein schmeckenden Syrup von
schöner Qualität und aromatischem Geschmack. (Das Patentamt erkennt also die
erstmalige Anwendung des Vacuumkochprocesses zum Abdampfen irgend einer Masse als
Erfindung an.)
Messerkasten für Schnitzelmaschinen von J. F. Lehnartz (D. R. P. Kl. 89 Nr. 83119 vom 7. März
1894 ab). Die Messerkasten der Schnitzelmaschinen sind im Allgemeinen so
eingerichtet, dass die Messer auf den feststehenden Messersitz geschraubt werden und
die Schnitzelstärke durch die Messervorlage, die in wagerechter und senkrechter
Richtung verstellbar ist, geregelt wird. Die vorliegende Erfindung bezweckt, die
Messer in den Messerkasten von den Vorlagen unabhängig zu machen, so dass diese
überflüssig werden und fortfallen können. Die Messerkasten für Schnitzelmaschinen
sind dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Messersitze mit den Messern
unabhängig vom Messerrahmen angeordnet sind und in senkrechter Richtung in dem
Rahmen durch Schrauben zu der gegenüberliegenden Kante der Schnitzelscheibe
eingestellt werden können, so dass diese Kante den Messern als Vorlage dient.
Berieselungsverdampfapparat von E. Passburg (D. R. P. Kl. 89 Nr. 83529 vom 6. Februar 1894 ab). Der
Berieselungsverdampfapparat ist dadurch gekennzeichnet, dass an den beiderseitigen
berieselten, senkrecht oder schräg gestellten Heizflächen unten mit
Ausflussöffnungen versehene Auffangrinnen angeordnet sind, zum Zwecke, das
Herabrieseln der zu verdampfenden Flüssigkeit zu verlangsamen und verspritzte Theile
derselben aufzufangen.
Verfahren zur Herstellung eines Viehfutters aus Blut und
Melasse von F. V. Friedrichsen (D. R. P. Kl.
53 Nr. 84299 vom 5. Juni 1895). Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
eines Viehfutters auf Grund des conservirenden Vermögens der Melasse gegenüber Blut.
Der Futterstoff wird in der Weise hergestellt, dass man dem Blut eine passende Menge
(etwa 25 Proc. hat sich zweckmässig erwiesen) Melasse zusetzt und diese Mischung von
einem oder mehreren der gewöhnlich im Handel befindlichen Futterstoffe aufsaugen
lässt, worauf das Präparat durch Kneten, Pressen und Trocknen in die Form von Kuchen
oder grobem Pulver gebracht wird. Die Menge der hinzugesetzten Futterstoffe kann in
der Weise gewählt werden, dass das fertige Product Stickstoff, Fett und
Kohlenhydrate in passendem Verhältniss enthält.
Rübenerntemaschine mit Putzvorrichtung von V. Suchanek (D. R. P. Kl. 45 Nr. 83884 vom 26. Januar
1895 ab). Vorliegende Erfindung bezweckt die Herstellung einer Maschine, welche
ausser der Arbeit des Aushebens und Köpfens der Zuckerrüben auch das Putzen
vornimmt, indem sie die Rüben einer Putzvorrichtung zuführt, in welcher dieselben
von dem anhaftenden Erdreich gereinigt und von allen Neben wurzeln befreit werden.
Diese Vorrichtung besteht aus einem durchbrochenen Cylinder, in dessen Innerem eine
Bürste entgegengesetzt und schneller als der Cylinder rotirt. Durch die
entgegengesetzte Drehung von Cylinder und Bürste erfolgt die Reinigung der
eingeführten. Rüben.
Theilweise
Nichtigkeitserklärung.
Die Ansprüche 10 und 12 des dem Chemiker Dr. J. Bock gehörigen Patentes Kl. 89 Nr. 33190,
betreffend: „Krystallisationsverfahren und Apparate
besonders für Zucker“, sind durch rechtskräftige Entscheidung des
kaiserl. Patentamts vom 2. März 1895 für nichtig erklärt und durch folgenden
Anspruch ersetzt:
Anspruch 10: Das Auskrystallisiren
von Lösungen bei der Krystallisation in Bewegung, dadurch gekennzeichnet, dass in
die concentrirte Lösung im Sättigungsmoment reichliche Mengen warmer oder
angewärmter loser Zuckerkrystalle eingebracht, und dass durch Fortführung der
Bewegung auf mechanischem Wege (durch Rührwerke oder Bewegung der Gefässe) die
Zuckerkrystalle stets mit neuen Theilen der Flüssigkeit in Berührung gebracht
werden, zu dem Zwecke, dass nur die Zuckerkrystalle wachsen.
Die Ansprüche 1 und 3 des dem Chemiker Dr. J. Bock gehörigen Patents Kl. 89 Nr. 39957, betreffend:
„Krystallisationsverfahren und Apparate besonders für Zucker“, sind durch
dieselbe Entscheidung für nichtig erklärt und durch folgende Ansprüche ersetzt:
Anspruch 1: Bei dem durch Anspruch 10
des Hauptpatents geschützten Verfahren der Ersatz der Zusatzkrystalle durch
auskrystallisirte Füllmasse.
Anspruch 2: Abänderungen des durch
Anspruch 10 des Hauptpatents geschützten Verfahrens darin, dass: a) von einem
fertigen Sude ein Theil in ein neben dem Vacuum stehendes Reservoir abgezogen wird,
um einem folgenden Sude zugezogen zu werden; b) zum continuirlichen Verkochen auf
Korn nach dem Fertigkochen ½ bis ¼ des Sudes der Füllmasse im Vacuum gelassen und zu
demselben frisch zugezogen wird.
Anspruch 3: Abänderung des durch
Anspruch 10 des Hauptpatents geschützten Verfahrens dahin, dass zum continuirlichen
Auskrystallisiren von blank gekochten Säften nach dem Auskrystallisiren des Zuckers
ein Theil derselben im Saftreservoir gelassen und zu demselben neuer Saft
hinzugefügt wird.
Neuerungen an Filterpressen von A. Schaper (Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/3365 vom 9. September
1895). Vorliegende Erfindung bezweckt eine Neuerung an Filterpressen mit mehreren
Kammern, bei welchen das Filtrirmaterial angeschwemmt wird. Die Neuerung ist 1)
gekennzeichnet durch die Anordnung eines gleichzeitig zur Einführung der das
anzuschwemmende Filtrirmaterial enthaltenden Flüssigkeit dienenden, zwischen dem
Zuleitungsrohr und dem von einer Pumpe kommenden Speiserohr eingeschalteten
Windkessels zum Zwecke, die Presse mittels einer Pumpe unter Vermeidung von eine
Beschädigung des Filterbelages verursachenden Stössen speisen zu können. 2) In
Verbindung mit der durch Anspruch 1 gekennzeichneten Neuerung die Anordnung eines
mit dem Windkessel zu verbindenden, in die Trübkammern mündenden Luftkanals, sowie
die Anordnung eines zweiten Abflusskanals für die Reinkammern zum Zwecke, mittels
Luftdruck die Flüssigkeit durch den Filterbelag in die Reinkammern hinüber zu
drücken und aus diesen ableiten zu können.
Neuerungen an Rübenwaschmaschinen von A. Jangel (Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/4143
vom 5. Juni 1895). Die Erfindung bezieht sich darauf, bei Rübenwaschmaschinen eine
möglichst sorgfältige Reinigung der Rüben bei geringem Wasserverbrauch zu erzielen.
Bei dieser Waschmaschine wird nicht die ganze Wassermenge auf einmal erneuert,
sondern es geschieht dies nach und nach; von Zeit zu Zeit wird immer ein gewisser
Theil des verbrauchten Wassers abgelassen. Eine besondere Vorrichtung zum Fangen von
schweren Beimengungen (Steine, Eisenstücke u.s.w.) ermöglicht, dass die
aufgefangenen Beimengungen während der Arbeit ohne Wasserverlust aus der Maschine
entfernt werden können.
Trockenhorden zum Trocknen von Zuckerstangen und -platten bei
der Würfelzuckerfabrikation von der Maschinenfabrik
Brüder Perner in Elbe-Teinitz (Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/4147
vom 10. August 1895). Die Trockenhorden bestehen aus einem gewellten gegitterten
oder mit entsprechenden Erhabenheiten und Vertiefungen event. auch Oeffnungen
versehenen Boden, welcher mit seitlichen Wänden versteift und in den Ecken mit vier
gleich hohen, daran befestigten Winkeln oder Säulchen behufs Schlichtbarkeit
versehen ist. Die Trockenhorden werden verzinkt, verzinnt, lackirt, mit Farbe oder
mit anderen Schutzmitteln angestrichen. Vortheile: verhältnissmässig grosse
Dauerhaftigkeit, Festigkeit, Reinheit bei der Arbeit, hoher Luftzutritt zum
Trockenobject und eminente Schlichtbarkeit.
Neuerungen in der Bearbeitung von Füllmassen von der Société Le Sucre et La Melasse in Paris
(Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/4315 vom 30. Juli 1895). Zweck der Erfindung
ist die unmittelbare Trennung des Zuckers und des Syrups und zwar auf einfache
Weise, ohne Anwendung specieller chemischer Agentien und kostspieliger
Installationen. Das Wesen des Verfahrens besteht einerseits in der rationellen
Regelung der Zusammensetzung der Füllmassen, so dass die die Krystalle umgebende
Flüssigkeit Melasse (Syrup) ist, und andererseits in der Behandlung dieser
Füllmassen nach ihrem Austritt aus dem Kochapparat zwecks leichter Trennung der
Krystalle vom Syrup. Die Operation gliedert sich in zwei Theile und zwar 1) in die
Einführung einer je nach der Zusammensetzung der Füllmassen berechneten Menge Syrup
und darauf folgendes Eindampfen, wodurch der Reinheitscoëfficient der die
Zuckerkrystalle umgebenden Flüssigkeit so weit sinkt, dass aus derselben kein Zucker
mehr auskrystallisiren kann, und 2) in den Zusatz einer bestimmten Wassermenge zu
der nach 1) behandelten Füllmasse, welcher Zusatz nach der erfolgten Abkühlung
dieser Füllmasse erfolgt und den Zweck hat, die in Folge der Abkühlung
ausgeschiedenen Zuckerkrystalle und Unreinlichkeiten (?) aufzulösen und die Masse in
einen für das Centrifugiren geeigneten Zustand zu bringen, ohne den
Reinheitscoëfficienten der die Zuckerkrystalle umgebenden Flüssigkeit zu ändern.
(Die praktische Ausführbarkeit dieses Verfahrens ist wohl erst zu beweisen.)
Vacuumapparat mit Stufenheizung von A. Forstreuter (Oesterreichisches Privilegium Nr.
45/4506 vom 8. November 1895; siehe auch D. R. P. Kl. 89 Nr. 79125 vom 18. Februar
1894 ab). Um Betriebsunsicherheiten zu vermeiden und beliebige Flüssigkeiten bis zur
Ausscheidungsconcentration mit beschleunigter Annäherung an die
Krystallisationspumpe einzudampfen, wird in dem Vacuumapparat ein Heizsystem
eingebaut, das aus einer Anzahl über einander liegender Rohrpaare oder Rohrschlangen
besteht, die entweder in im Inneren des Apparates liegende Centralcylinder ein- und
ausmünden, oder aussen am Umfange des Apparates Dampfzuleitung und -ableitung durch
Cylinder haben, in welcher Kolben derart eingestellt werden können, dass mit Zunahme
der Flüssigkeitshöhe immer frische Wärme mit frischer Heizfläche an die
fortschreitende Flüssigkeit heranlangt.
Ausserdem wurden in der Zeit vom 15. September bis 12. December 1895 im
Privilegiumsarchiv des k. k. Handelsministeriums nachstehende, die Zuckerindustrie
betreffende Privilegien registrirt:
Rübendämpfgefäss von W.
Strohe (Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/3935 vom 26. August 1895).
Neuerung in der Herstellung von Raffinadezucker in den
Centrifugen, System Šimek-Šebek, von der Prager Maschinenbau-Actiengesellschaft in Prag
(Oesterreichisches Privilegium vom 2. August 1895, Beschreibung geheim).
Neuerungen im Verfahren zur Herstellung von Invertzucker
von W. Knes (Oesterreichisches Privilegium vom 19. Juli
1895, Beschreibung geheim).
Verfahren und Apparat, um den Syrup der Nachproducte in
Abfluss zu bringen, von W. Lauke
(Oesterreichisches Privilegium vom 21. Juni 1895, Beschreibung geheim; siehe
auch D. R. P. Kl. 89 Nr. 81299 vom 12. Mai 1894).
Verbessertes Diffusionsverfahren von J. TurkiewitschChemiker-Zeitung, 1895 XIX S. 2299.
(Russisches Privilegium Nr. 264 vom 31. December 1893). Zur Diffusion werden
besonders dünne Rübenschnitzel verwendet. Damit die Schnitzel nicht zu dicht auf
einander fallen und die Maschen der Siebböden nicht verstopfen, sind in den
Diffuseuren zwei Ketten senkrecht zu einander angebracht; ausserdem aber wird jede
gewöhnliche Diffusionsbatterie in zwei, auch mehr, selbständige Batterien mit
entsprechend verringerter Gliederzahl getrennt. Die Arbeit geschieht auf diese
Weise, dass stets abwechselnd ein Diffuseur von der einen und ein Diffuseur von der
zweiten Batterie geladen, mit Wasser bezieh. Diffusionssaft gefüllt wird u.s.w., so
dass die Flüssigkeit mit den Rübenschnitzeln in jedem einzelnen Diffuseur länger in
Berührung bleibt, als bei Verbindung sämmtlicher Diffuseure in eine einzige
Batterie. Während in gewöhnlichen Diffuseuren die Rübenschnitzel stets sehr dicht
zusammengeballt sind und das Wasser die ganze Masse nicht durchdringen kann, sondern
sich meistentheils durch die lockeren Stellen nahe an den Wänden einen Weg
verschafft und die Mitte ungenügend ausgelaugt bleibt, hindert hier das
Vorhandensein der Ketten ein derart dichtes Zusammenfallen und bewirkt eine bessere
Entzuckerung der lockeren Schnitzel. Die Ketten verhindern auch das Aufschwimmen der
Schnitzel in dem Falle, wenn die Dichte des Saftes dem specifischen Gewichte der
Schnitzel nahe kommt. Durch Verwendung besonders dünner Rübenschnitzel wird die
Berührungsfläche der Schnitzel mit der Flüssigkeit vergrössert, die Dialyse
erleichtert. Die Maschen der unteren Siebe in den Diffuseuren müssen dabei nicht
über 5 mm gross sein, der Druck soll nicht über 1 at steigen, die Temperatur des in
die Batterie zufliessenden Wassers bloss 37 bis 47° erreichen. Die Temperatur des
die Batterie verlassenden Saftes beträgt 25 bis 31° und die Diffusionstemperatur
75°. Durch die beschriebene Erleichterung der Diffusion kann also derselbe Grad der
Entzuckerung der Rüben mit kleinerer Wassermenge erzielt werden, was sowohl eine
Ersparniss an Brennmaterial, als auch an Arbeitskraft nach sich führt.
Die Chemiker-Zeitung bemerkt zu dieser Erfindung ganz
richtig, dass dieselbe längst bekannt ist und ausgeführt wird, so dass von einer
Neuheit keine Rede sein kann.
B. Rohrzuckerfabrikation.
Die Beschaffenheit der Halme und Knoten des
Zuckerrohres.Bulletin de l'Association des chimistes,
1895 Bd. 13 S. 362, siehe auch Chemiker-Zeitung, Repertorium 1895 XIX S. 350.
Die Knoten des Zuckerrohres besitzen eine andere Zusammensetzung als die
Zwischenknotenstücke oder die eigentlichen Halme. Die Zwischenknotenstücke enthalten
viel mehr reducirende Zuckerarten, dagegen weniger organischen Nichtzucker, wie
Cellulose, Hemicellulosen und Gummiarten, Amide und Albuminate. Der Knotensaft
besitzt eine geringere Reinheit als der Halmsaft (etwa 10 Proc.) und nimmt bei
Vegetationsschädigungen des Rohres rapid ab, indem grosse Mengen von reducirenden
Zuckerarten entstehen. Vermuthlich kommt den Knoten für das junge, noch schwache und
wenig bewurzelte Pflanzenrohr dieselbe Function zu, wie bei blühenden Pflanzen dem Samen, d.h.
sie gewähren dem sich entwickelnden Individuum die erste Nahrung; der Zucker der
Halme kann hierbei allerdings ergänzend mitwirken. Da das reife Zuckerrohr Stärke
nicht enthält, hat man den Traubenzucker als erstes sichtbares Assimilationsproduct
anzusehen, und es stimmt hiermit überein, dass die obersten, also jüngsten und
wachsenden Theile des Rohres am reichsten an reducirendem Zucker sind.
Einige Nichtzuckerbestandtheile des Zuckerrohrsaftes.
Nach den Untersuchungen von MaxwellBulletin de
l'Association des chimistes, 1895 Bd. 13 S. 371, und Chemiker-Zeitung, Repertorium 1895 XIX S.
359. werden durch Alkohol aus dem nach der Coagulation
des Eiweisses eingedampften Rohrsafte erhebliche Mengen von „Gummi“ gefällt,
das durch verdünnte Säuren theilweise leicht, theilweise schwierig angegriffen wird
und bei der Hydrolyse verschiedene Zucker (Hexosen und Pentosen) liefert, von denen
nur der Traubenzucker krystallisirt erhalten wurde; es handelt sich vermuthlich um
Cellulosegummi (Hemicellulose). Auf 100 Th. Trockensubstanz des Saftes sind 1,2 bis
1,3 Proc. stickstoffhaltige Stoffe vorhanden, von denen nur 0,3 bis 0,4 Proc.
Eiweisskörper (und zwar nur theilweise durch Aufkochen coagulirbare), etwa 0,9 Proc.
aber Amide und Amidosäuren sind. Aus den jungen Trieben des Rohres konnte ebenfalls
Asparagin (krystallisirt) und Asparaginsäure gewonnen werden.
MaxwellSugar Cane, 1895 XXVII S. 575, durch Centralblatt für die Zuckerindustrie der
Welt, 1895 IV S. 258. hat auch die Wirksamkeit
der bei der Scheidung der Rohrsäfte benutzten Agentien,
schweflige Säure, saures Kalkphosphat und Kalk, einer Untersuchung unterworfen.
Schweflige Säure, als Gas in den Saft geleitet, erhöht dessen Dichte bei mässiger
Bleichung und Gerinnung um etwa 0,3° Bx. Die Inversion ist in der Kälte gering, in
der Wärme jedoch, z.B. schon bei 60° C., sehr beträchtlich; ebenso wird auch heisser
Dicksaft, wenn die Säure bis zu guter Bleichung eingeleitet wird, stark invertirt.
Saures Kalkphosphat hat bei gleicher Acidität etwa die gleiche Inversionskraft wie
schweflige Säure, scheint demnach stärker zu invertiren als freie Phosphorsäure.
Schweflige Säure wirkt ferner viel stärker antiseptisch als andere Säuren. Beide
Scheidemittel fällen die Eiweisskörper des Saftes, schweflige Säure erst, wenn ein
beträchtliches Quantum absorbirt ist. Gummi- oder Pectinkörper werden durch keines
der beiden Mittel gefällt, wohl aber durch Kalk in der Hitze; durch letzteren wird
auch der grösste Theil der Eiweisskörper ausgeschieden. In Folge der invertirenden
Eigenschaften der sauren Agentien darf der Saft mit ihnen nur in der Kälte behandelt
und muss vor dem Erhitzen mit Kalk genau neutralisirt werden. Dabei gibt Phosphat
einen grösseren Reinigungseffect als schweflige Säure. Gut ist die Wirkung auch,
wenn man den Saft zunächst mit Kalk deutlich alkalisch macht, erhitzt und dann mit
Phosphat neutralisirt. Doch ist es in diesem Falle zu empfehlen, bis zu schwach
saurer Reaction zu gehen, da sonst viel Kalk in organischer Bindung im Saft
verbleibt; die durch den geringen Ueberschuss an Phosphat in Freiheit gesetzten
organischen Säuren sollen nur schwach invertirend wirken.
Die bleichende Wirkung der schwefligen Säure auf den Farbstoff des Saftes besteht nur
in saurer Lösung; nach der Neutralisation sind die mit Phosphat behandelten
Säfte gewöhnlich besser in der Farbe, weil es die Pigmente ausfällt, wie sich
Maxwell an Lösungen reiner Farbstoffe, darunter
auch den grünen (Chlorophyll) und gelben Farbstoff des Zuckerrohres, überzeugte.
Dagegen hat schweflige Säure eine stark bleichende Wirkung auf karamelartige
Producte.
Die mit schwefliger Säure behandelten und dann neutralisirten Säfte werden während
der Verarbeitung wieder sauer und in Folge dessen auch heller. Es beruht dies
jedenfalls auf der Zersetzung der Glukose durch im Saft gelösten schwefligsauren
Kalk.
Die in Louisiana übliche Scheidungsarbeit wird nach J. B. WilkinsonLouisiana Planter, 1895 XV S. 283, durch
Centralblatt für die Zuckerindustrie der
Welt, 1895 IV S. 258. nicht in rationeller
Weise durchgeführt, wodurch nach seiner Ansicht die Qualität des erzeugten Zuckers
beeinträchtigt wird. Zunächst wird dadurch, dass der Saft während der Scheidung
gekocht wird, der sich oben absondernde Schaum, der namentlich die Eiweisskörper
enthält, fortwährend aufgerührt, so dass feine Theilchen desselben im Safte schweben
bleiben und dem Abschäumen entgehen. Bei der darauf folgenden Operation der
„Füllung“, des Absetzenlassens, bemängelt Wilkinson, dass die darauf verwandte Zeit völlig ungenügend ist, dass die
aufgerührten Partikel des beim Kochen nach oben gestiegenen Schaumes sich nur sehr
schwer oder überhaupt nicht absetzen und dass der Saft beim Stehen in offenen
Absatzkästen leicht von Fermenten inficirt wird, die ihn in Gährung versetzen. Zur
Vermeidung dieser Uebelstände empfiehlt Wilkinson, den
Saft bei der Scheidung in geschlossenen Gefässen unter 1 at Druck zu erhitzen, wobei
durch den Ausschluss der Luft die Gährung verhindert, durch die hohe Temperatur
vorhandene Fermente zerstört und die Eiweisskörper zum vollständigen Gerinnen
gebracht werden sollen, während durch den Ruhezustand des Saftes während der Fällung
das Niedersinken der Niederschläge befördert wird, wozu auch die nöthige Zeit
gelassen werden darf, da die Luft ausgeschlossen und der Saft über
Gährungstemperatur beliebig lang erhalten werden kann. Den Einfluss der hohen
Temperatur auf den Zucker und namentlich auf die Glukose lässt Wilkinson leider unberücksichtigt.
Auch W. Kirchhoff und F.
ThieleChemiker-Zeitung, 1895 XIX S.
1830. weisen hin, dass man über wesentliche Fortschritte in
der Saftreinigung in Louisiana nicht berichten
kann. Die meisten Fabriken arbeiten nach dem alten und unrationellen Verfahren,
ebenso steht auch die chemische Controle auf einer sehr niederen Stufe. Eine neue
Methode wurde während der letzten Campagne auf zwei Plantagen versucht. Es ist dies
die Methode der Ueberhitzung des gekalkten Rohsaftes unter Druck. Der gekalkte
Rohsaft wird unter einem Druck von 50 Pfund auf den Quadratzoll durch einen dem
sogen. „Yaryan“ ähnlichen Apparat gepumpt, der durch Dampf stetig auf der
Temperatur von 172° C. gehalten wird. Die Durchlaufsgeschwindigkeit beträgt ungefähr
1 bis 2 Minuten. Der dem Apparate entströmende Saft soll seine Unreinlichkeiten
bedeutend schneller absetzen, so dass continuirliche Absatzgefässe angewendet werden
können. Die nach unten konisch zulaufenden Gefässe stehen am Boden mit einer
Filterpresse in Verbindung und besitzen am oberen Ende ein Ueberlaufrohr. Der Saft
wird
continuirlich in dieselben abgelassen und fliesst als klare Flüssigkeit ab, während
sich ansammelnde Niederschläge von Zeit zu Zeit durch die Filterpresse gepumpt
werden.
Eine chemische Erklärung dieses Verfahrens fehlt noch; dasselbe hat sich übrigens auf
einer Plantage nicht bewährt, die zweite Plantage setzt die Versuche noch weiter
fort. Einer Behandlung des Rohrzuckersaftes nach Art des Rübensaftes, mit Kalk und
Kohlensäure, stehen die Pflanzer entschieden entgegen, da sie behaupten, dass durch
diese Behandlung der Saft zum Verkochen ungeeignet wird und keinen guten Zucker mehr
liefert.
Der nordamerikanischen Ahornzuckerindustrie steht nach
den Mittheilungen von W. MayWochenschrift des
Centralvereins für Rübenzuckerindustrie in der
österreichisch-ungarischen Monarchie 1895 XXXIII S.
672., ganz entgegengesetzt der vielverbreiteten Meinung,
noch eine grosse Zukunft bevor, ja es ist sogar, wie seine Ausführungen zu beweisen
suchen, die Einführung dieser Industrie in Europa nur mehr eine Frage der Zeit. Der
Zuckerahorn kommt in ganz Nordamerika östlich vom Missouri und nördlich fast bis zur
Nordgrenze der Provinz Quebec vor und liefert eines der geschätztesten Werk- und
Brennhölzer, dabei nimmt er einen hohen Rang als Allee- und Zierbaum ein. Der
Zuckerahorn lieferte im J. 1880 in seinem Verbreitungsgebiet 31000000 k Zucker, also
eine Zahl, über die man nicht so einfach hinweggehen kann. Wenn der Baum nicht vor
seinem zwanzigsten Jahre und in richtiger Weise angezapft wird, dann beeinträchtigt
die jährliche Safternte die Entwickelung des Baumes in keiner Weise, noch kürzt sie
sein Leben ab. Da der Ahorn keine Culturkosten verursacht, so ist die Zuckerernte
nahezu als reiner Nebengewinn der Cultur eines werthvollen Waldbaumes zu betrachten.
Nach den Untersuchungen von Wiley enthält der Saft 1,95
bis 3,5 Proc. Rohrzucker, geringe Mengen von Eiweisstoffen und Apfelsäure, keine
Stärke und 0,146 Proc. Asche. Der geeignete und bevorzugte Standort des Ahorns ist
ein trockenes Berggehänge; der Boden soll nicht zu seicht, dagegen aber kiesig und
kalkreich sein, nothwendig ist ein starker Kaligehalt. Früher hat man vier Fünftel
der exportirten Potasche aus dem Holze des Zuckerahorns gewonnen. Eine befriedigende
Zuckerernte darf nur von lichten Wäldern, auf sonnigen Hängen oder von
einzelstehenden Gruppen, eine noch bessere von Freilandsbäumen erwartet werden. Zur
Zuckerbildung ist Frost von höchster Wichtigkeit; wo kein Frost auftritt, gibt es
keinen Ahornzucker. Je kälter und trockener der vorhandene Winter war, desto
ertragreicher sind die Ahornbäume. Einen ähnlichen Einfluss übt die Witterung zur
Erntezeit aus und wirken schroffe Temperaturwechsel günstig. Die gelegenste Zeit zur
Ernte ist, wenn der Boden noch mit einer Eis- und Schneekruste bedeckt ist, die
Temperatur Nachts unter den Gefrierpunkt fällt, die Tage aber behaglich warm sind,
also in Amerika von Anfang bis Ende März. Die Erntezeit dauert im Durchschnitt 30
Tage. Die Ernte wird eingeleitet mit der Errichtung eines Bretterschuppens zur
Aufnahme des Kessels und der nöthigen Gefässe. Da der Saft möglichst rasch
eingedampft werden muss, so ist die Einkochung im Walde nothwendig. Eine nicht
minder wichtige Bedingung ist die peinlichste Reinhaltung aller zur Verwendung
kommenden Gefässe.
Etwa 50 bis 75 cm über dem Boden werden mit einem Bohrer von 1,5 cm Durchmesser
die Löcher gebohrt. Man bohrt nicht tiefer als 2,5 cm in den Splint und niemals an
der Stelle eines alten Zapfloches. In das Zapfloch wird eine genau passende
Zinnröhre gesteckt von etwa 20 cm Länge, mit einem metallenen Haken, an welchen der
zum Auffangen des Saftes dienende kleine Zinneimer gehängt wird. Der Saft wurde
früher allgemein in dem gewöhnlichen Kupferkessel eingedampft, der aber gegenwärtig
fast vollständig von der Cook'schen Pfanne verdrängt
ist. Der Saft braucht nicht mit Kalkwasser versetzt zu werden, weil sein Säuregehalt
viel zu geringfügig ist, um schädlich wirken zu können, und weil ferner er stärker
eingedampft werden muss, wenn er Zucker auskrystallisiren soll. Wenn einige Tropfen
des Saftes zwischen den Fingern eine grobkörnige Beschaffenheit erkennen lassen, so
wird der Saft in die Formen gegossen, in welchen er, an einen warmen Ort gestellt,
in 12 Stunden krystallisirt. Die Formen sind gewöhnlich von Zinn; zuweilen sind sie
zuckerhutähnlich, etwa 10 k Zucker fassend, viel häufiger aber flach wie eine
Kuchenform, mit Scheidewänden, so abgemessen, dass 12 Zuckerstücke annähernd 1 k
wiegen. Diese Formen sind am Boden fein durchlöchert, um der Melasse Abzug zu
gewähren. Durchschnittlich wird 1 k Zucker von 48 bis 56 l Saft gewonnen. In Vermont
wird der Ahornzucker in Messingkannen verpackt, die genau 1 Gallone (3,6 l) und ½
Gallone fassen. Hochfeiner Syrup wird in Messingflaschen gefüllt, die 1 Quart (0,9
l) fassen und sorgfältig gelöthet sind, damit der Syrup nicht auskrystallisirt.
Aus allen seinen Darlegungen schliesst May, dass eine
Cultur des Zuckerahorns an dazu geeigneten Stellen in Europa zweifellos
befriedigende Resultate liefern dürfte.
C. Gesetzgebung.
Belgien.
Abänderung des Zuckersteuergesetzes vom 12. September
1895 Art. 1: Die Höhe der Steuer und der Abgabe, welche durch den Art. 1 der königl.
Verfügung vom 3. Juni 1890 festgesetzt ist, wird, soweit es Raffinade in Broten und
Stücken betrifft, auf 51,13 Francs für 100 k festgesetzt. Art. 2: Der Steuerzuschlag
zu dem Betrage des Einfuhrzolles und der Verbrauchssteuer, denen die fremden Zucker
unterworfen sind und welcher durch den Art. 2 des Gesetzes vom 26. April 1887 auf 15
Proc. festgesetzt war, ist auf 10 Proc. ermässigt. Art. 3: Die Verfügung hat mit 1.
October 1895 in Kraft zu treten.
Frankreich.
Zeitweilige Zulassung von Melassen. Die Verfügung vom
31. Juli 1895 gibt die Bedingungen an, unter welchen die Verwaltung der zeitweiligen
Zulassung für Melassen, welche zur Erzeugung von zum Export bestimmtem Alkohol
verwendet werden, fungiren soll.
Grossbritannien.
Ein kanadisches Gesetz vom 22. Juli 1895 verfügt Aenderungen
im kanadischen Zolltarif in Bezug auf Zucker, Stärkeoder Traubenzucker,
Stärke- und Maissyrup, Kandis, Zuckerwerk, kandirte Schalen und Melasse.
Italien.
Ein Finanzgesetz vom 8. August 1895 bestimmt Aenderungen im
Zolltarif und in den Abgaben von Zucker. Die innere Abgabe von der
Zuckerfabrikation wird auf 70,15 Lire für je 100 k Zucker erster Klasse und auf
67,20 Lire für je 100 k Zucker der zweiten Klasse festgesetzt. Wenn die Rohstoffe,
die zur Fabrikation des Zuckers dienen, nicht der einheimischen Landwirthschaft
entstammen, so tritt für die Finanzverwaltung die in Art. 1 des Gesetzes vom 15.
Juli 1883, Nr. 1501 Serie 3, den Fabrikanten inländischen Zuckers gewährte Befugniss
in Kraft, die Abgabe von der Menge des wirklich fabricirten Zuckers zu
entrichten.
Ein italienisches Gesetz vom 8. August 1895 verfügt behufs zeitweiliger zollfreier Einfuhr von Zucker zum Raffiniren Folgendes:
Raffinirter Zucker und Melasse, welche gemäss den Bestimmungen in Kap. I Tit. II des
durch königl. Verordnung vom 2. Februar 1890, Nr. 6622 Serie 3, bestätigten Regulativs über die
zeitweilige Ein- und Ausfuhr durch Verarbeitung von auf Zeit eingeführtem Rohzucker
gewonnen worden sind, gelten auch dann als wieder ausgeführt, wenn sie als
ausländische Waaren in ein Zoll- oder Freilager gebracht worden sind. Die Bestimmung
in der Anmerkung zu Nr. 12 des Zolltarifs findet Anwendung auf rohe Melasse aus
Raffinerien, in welchen auf Zeit eingeführter Zucker verarbeitet wird.
Spanien.
Prämien für die Ausfuhr von Zucker. Anlage 17 der
spanischen Zollordnung vom 15. October 1894 enthält in Theil I folgende
Bestimmungen: Wer auf der Halbinsel raffinirten Zucker in das Ausland ausführt oder
nachweist, dass derselbe aus Rohrzucker oder Zuckerrohrsaft hergestellt ist, die in
den spanischen überseeischen Provinzen und Besitzungen producirt sind und von dort
herstammen, kann verlangen, dass ihm die für die Rohstoffe bezahlten Zollgebühren
mit einem Zuschlage von 20 Proc. für Schwund und Hafengebühren rückvergütet
werden.
Die Verordnung enthält dann weiter die für die Exporteure gültigen Vorschriften.
perA. Stift (Wien).