Titel: | Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem ersten Viertel 1896. |
Autor: | A. Stift |
Fundstelle: | Band 300, Jahrgang 1896, S. 296 |
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Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem
ersten Viertel 1896.
(Schluss des Berichtes S. 282 d. Bd.)
Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem ersten Viertel
1896.
IV. Patente und
Privilegien.
Verfahren zur Herstellung krystallisationsfähiger
Glukoselösungen aus Kartoffeln ohne vorheriges Ausziehen des Stärkemehls
von V. C. A. M. Bondonneau (D. R. P. Kl. 89 Nr. 84398
vom 10. März 1894 ab).
Zusammenfaltbares Flächenfilter von F. Pich und Ehrenberg und Comp. (D. R. P. Kl. 89 Nr.
84705 vom 21. März 1895 ab). Das Filter ist gekennzeichnet durch einen Filtersack
mit Drahtgeflechteinlage und einen aus Querstangen und gelenkig mit einander
verbundenen Seitenschienen gebildeten Gelenkrahmen, um dessen Querstangen der
Filtersack in der Weise herumgelegt ist, dass er sich beim Zusammenschieben des
Gelenkrahmens zickzackförmig zusammenfaltet.
Verfahren zur Beseitigung des schädlichen Einflusses des
Ammoniaks in den Verdampfstationen der Zuckerfabriken von F. Sixta und J. Hudec (D.
R. P. Kl. 89 Nr. 84838 vom 23. Januar 1895 ab). Das Verfahren besteht im
Wesentlichen darin, dass zur Entfernung des Ammoniaks aus den Brüdendämpfen
Alaunlösung verwendet wird, wobei folgender Process vor sich geht:
[(SO4)3Al2 + SO4K2] + 6NH3 + 6H2O
= SO4K2 + Al2(OH)6 + 3SO4(NH4)2.
Das entstehende Aluminiumsulfat und Kaliumsulfat sind ausgiebige Düngemittel und das
Aluminiumhydroxyd wird in Färbereien und Papierfabriken verwendet. Der zu diesem
Verfahren dienende Apparat wird zwischen je zwei Verdampfkörper eingeschaltet und
besteht aus einem cylindrischen Gefäss, in welchem Teller so angeordnet sind, dass
die Brüdendämpfe einen schlangenförmigen Weg von oben nach unten nehmen müssen.
Ueber dem obersten Teller ist der Zerstäuber für die Alaunlösung angebracht und die
Teller selbst besitzen ausser dem Durchlass für die Brüdendämpfe einen Schlitz. Die
Brüdendämpfe strömen aus dem ersten Verdampfkörper in ein Gefäss, wo sich die
mitgerissenen Safttheilchen niederschlagen, und kommen dann weiter in dem
cylindrischen Gefäss mit der kalt gesättigten Alaunlösung in Berührung. Durch die
Wirkung des Ammoniaks wird das Alaun zersetzt, wobei sich die aus der obigen
Gleichung ergebenden Verbindungen bilden. Die Sulfate rieseln herab, während das
Aluminiumhydroxyd sich auf den obersten Teller niederschlägt; die unteren Teller
dienen dazu, um das eventuell noch nicht zersetzte Alaun zu zersetzen. Das
Aluminiumhydroxyd wird durch rotirende Bürsten von Zeit zu Zeit abgeworfen und
sammelt sich mit der Lösung der Sulfate am Boden des Apparates an. Durch einen Hahn
werden die Zersetzungsproducte aus dem Apparat in ein unter demselben stehendes
Sammelgefäss abgelassen. Von hier aus gelangen die Producte in Klär- und
Filtergefässe, in welchen sich das Aluminiumhydroxyd absetzt, während die klaren
Lösungen vom Kalium- und Aluminiumsulfat zum Abdampfen in andere Apparate abgeführt
werden.
Selbsthätige Umlaufberieselung für stehende
Verdampfkörper von F. Hallström (D. R. P. Kl.
89 Nr. 84895 vom 15. Juni 1895 ab). Die Erfindung betrifft eine Neuerung an dem
bekannten Robert'schen Verdampfkörper und besteht
darin, die den Dampf- oder Heizraum durchziehenden Flüssigkeits- (Saft-) oder
Heizrohre so anzuordnen und einzurichten, dass die nur den unteren Theil einer
Anzahl oder sämmtlicher Rohre anfüllende Flüssigkeit (Saft) während des
Verdampfvorganges in einer Anzahl Rohre aufsteigt und, oben aus diesen Rohren
austretend, die anderen umgebenden Rohre selbsthätig berieselt.
Verfahren zur Reinigung und Entzuckerung zuckerhaltiger
Lösungen mittels Bleisaccharats von A.
WohlD. p. J. 1896 299
116. (D. R. P. Kl. 89 Nr. 85024 vom 26. Juli 1893 ab). Die
Zuckergewinnung erfolgt unter Benutzung von Bleisaccharat in der Weise, dass in
continuirlichem Betrieb die Zuckerabläufe als concentrirte Lösungen mittels Bleioxyd
entzuckert werden, und dass das so gebildete Bleisaccharat nach Auswaschen des
löslichen Nichtzuckers unter Nutzbarmachung des aufgenommenen Zuckers zur Reinigung
neuer Mengen zuckerhaltiger Pflanzensäfte dient. Aus den Zuckerlösungen lassen sich
die letzten Spuren Blei absolut vollständig abscheiden.
1) Die Herstellung des Bleisaccharates erfolgt schnell,
wenn man eine geeignete Temperatur und Concentration einhält. Die Reaction tritt
leicht und schnell nur bei concentrirten zuckerhaltigen Lösungen ein und wird durch
Erwärmen noch befördert, während bei verdünnten Lösungen gerade umgekehrt die
Bindung um so langsamer und unvollständiger erfolgt, je höher man erhitzt. Bei der
Bildung des Bleisaccharates wird sehr viel Wasser aufgenommen; die Masse verdickt
sich in dem Maasse, wie die Reaction fortschreitet, und wird schon bei Anwendung
einer 50procentigen Zuckerlösung zu einem in der Wärme recht steifen Brei, welcher
beim Erkalten zu einer festen, harten Masse erstarrt. Wenn man mit wenig Wasser
arbeiten will, so ist ein starkes mechanisches Durcharbeiten der Masse zur
Vollendung der Reaction erforderlich. Bequemer ist es, die hochconcentrirte Lösung
(1 Th. Zucker, ½ Th. Wasser) mit überschüssigem, feingepulvertem Bleioxyd zu
mischen, das dünnflüssige Gemenge auf 70 bis 90° zu erwärmen und dann unter Umrühren
1½ bis 2½ Th. Wasser in dem Maasse nachfliessen zu lassen, wie die Masse sich
verdickt. Für reine Zuckerlösungen ist nur ein geringer Ueberschuss (etwa 5 bis 25
Proc.) an Bleioxyd über die für Bleisaccharat berechnete Menge (4/3) erforderlich,
für unreine Zuckerlösungen um so mehr, je unreiner sie sind, da ein Theil des
Bleioxyds vom Nichtzucker gebunden wird. Gewöhnliche Rübenzuckermelassen erfordern
etwa 120 bis 150 Proc. ihres Gewichtes an Bleioxyd. Statt des Bleioxydes kann auch
Bleihydroxyd Verwendung finden. Sobald die Polarisation der Laugen Null oder unter
Null ist, ist die Reaction beendet; der Saccharatbrei wird sodann mit warmem Wasser
verdünnt, dass ein bei 40 bis 50° noch fliessender Brei entsteht. Der Brei wird
durch Filterpressen geschickt und mit Wasser von 40 bis 50° so lange gewaschen, bis
das farblose Filtrat kalt etwa 0,5° Brix hat.
2) Die Verarbeitung des Saccharates geschieht in der
Weise, dass das ausgewaschene Product durch Saturation mit Kohlensäure zerlegt wird.
Die Aufnahme von Kohlensäure wird wesentlich beschleunigt und erleichtert, wenn das
Saccharat von vornherein mit Zuckerlösung angerührt ist, und kann, wenn das
Bleisaccharat für sich auf Zucker verarbeitet wird, das Filtrat von einer früheren
Operation dienen. Die Saturation ist bei gewöhnlicher oder wenig erhöhter Temperatur
vorzunehmen, bis die Polarisation nicht mehr zunimmt. Die erhaltenen Zuckerlösungen
sind fast farblos und besitzen einen Quotienten von mehr als 98 Proc.
Zur Abscheidung der letzten Spuren von Blei werden die vom Bleiniederschlag
getrennten Säfte nach der Concentration auf 40 bis 50° Brix einer Dicksaftscheidung
bei 80 bis 95° C. unterworfen unter Anwendung von ¼ bis ½ Proc. Kalk (CaO), auf
Zucker bezogen, und dann wird die Flüssigkeit durch Filtration in der Hitze von der
geringen Menge Niederschlag klar getrennt. Weitere Mittel zur sicheren Beseitigung
von Bleispuren aus Zuckerlösungen sind Erhitzen concentrirter Lösungen mit
Knochenkohle oder mit sehr geringen Mengen Magnesiumpulver.
Verfahren zur Förderung der Kristallisation von
Zuckermassen von P. Degener und W. Greiner (D. R. P. Kl. 89 Nr. 85072 vom 11. September
1894 ab). Die mit der Zuckermasse ganz gefüllten, verschlossenen Gefässe werden
zeitweilig um 180° gewendet, wobei deren Form so gewählt ist, dass alle in gleicher
Höhe befindlichen Krystalle einen gleich langen Weg durch die Zuckerlösung
zurückzulegen haben. Die Gelasse besitzen zu diesem Zwecke senkrechte Seitenwände
und möglichst flachen Boden bezieh. Decke und werden durch Wärmeschutzmittel zwecks
Verhinderung von Abkühlung und der dadurch bedingten Erschwerung der Bewegung der in
den Gefässen befindlichen Krystalle isolirt.
Zerkleinerungsvorrichtung mit vorgelegtem Sieb für
Zucker von F. May (Zusatz zum D. R. P. Kl. 89
Nr. 78307 vom 6. Mai 1894 ab, patentirt im Deutschen Reiche Kl. 89 Nr. 84706 vom 18.
Mai 1895 ab). Der Gegenstand dieses Patentes ist identisch mit dem österreichischen
Privilegium Nr. 45/2025 vom 15. Mai 1895 (siehe D. p.
J. 1895 298 117). Apparat zum Eindicken und Einkochen von Zuckersäften u. dgl. von H. Schulze (D. R. P. Kl. 89 Nr. 85635 vom 22. September
1894). Das einzukochende Product wird in einen rotirenden Behälter eingeführt und
von einem Rohrsystem, welches mittels Dampf, heisser Luft u. dgl. geheizt wird,
durchzogen; die Flüssigkeit bleibt in steter Bewegung erhalten, so dass ein
gleichmässiges Erwärmen und ein schnelles Verdampfen derselben stattfindet.
Rübenerntemaschine mit sich öffnenden und schliessenden
Gabeln von K. Thomann (D. R. P. Kl. 45 Nr.
84575 vom 13. September 1894 ab). Die Maschine gelangt derart zur Wirkung, dass
sämmtliche Rüben aus der Erde herausgehoben werden, gleichgültig in welcher
Entfernung dieselben von einander stehen und welche Stärke dieselben besitzen. Die
Bewegung der Gabeln erfolgt derart, dass sich dieselben bei der Berührung mit dem
Boden allmählich schliessen, so dass sie keilartig in den Boden eindringen und,
sobald sie die Rübe erfasst und herausgezogen haben, sich um ein bestimmtes Stück
vorwärts bewegen und öffnen. In demselben Augenblick wird die Rübe von sich
drehenden Flügeln erfasst, auf einen Rost geschleudert, dadurch von der anhaftenden
Erde befreit und in einer Mulde gesammelt.
Köpf- und Ablegevorrichtung für Rübenheber nach Patent
Nr. 76497 von A. Frank; F. P. Behrens (D. R. P. Kl. 45
Nr. 84857 vom 14. März 1895, Zusatz zum Patent Nr. 76497 vom 22. December 1893).
Vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Abschneiden und Ablegen
des Krautes und der Rübenköpfe, sowie auf eine Vorrichtung zum Putzen der Rübe bei
dieser patentirten Maschine.
Köpfvorrichtung für Rübenerntemaschinen von Karl Thomann (D. R. P. Kl. 45 Nr. 85192 vom 13.
December 1894). Die Köpfvorrichtung hat den Zweck, die Rübenkrone in einer
bestimmten und für alle Rüben gleichen Stärke von der Rübe und zwar vor dem
Herausziehen der letzteren aus der Erde abzuschneiden, sowie auch die
abgeschnittenen Rübenkronen in einer Reihe seitwärts abzulegen.
Rübenheber für Pflüge von Nils
Svensson Tham (D. R. P. Kl. 45 Nr. 85477 vom 5. März 1895). Das Geräth
arbeitet mittels Armen derartig, dass es die Rübe seitwärts nach der Landseite legt,
nachdem das Pflugschar die Erde auf der einen Seite der Rübe aufgelockert hat,
wodurch die Rübe unbeschädigt und frei von Erde und mit reinem, als Futter völlig
benutzbarem Kraut auf den Boden gelegt wird.
Verfahren zur Herstellung eines Viehfutters aus Blut und
Melasse (D. R. P. Kl. 55 Nr. 84299 vom 5. Juni 1895 ab). Die Erfindung
betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Viehfutters auf Grund des
conservirenden Vermögens der Melasse gegenüber Blut, wodurch die Schwierigkeiten
beseitigt sind, die sich bis jetzt allen dahin gehenden Vorschlägen, Blut als
Futtermittel in Anwendung zu bringen, entgegengestellt haben.Dies beruht auf einem Irrthum, nachdem Blut
zur Herstellung eines Futtermittels, namentlich für Pferde, schon einige
Zeit nach einem gleichfalls patentirten Verfahren verwendet wird. Der
Ref. Dem Blut wird eine passende Menge (zweckmässig etwa 25
Proc.) Melasse hinzugesetzt und diese Mischung von einem oder mehreren der
gewöhnlichen im Handel befindlichen Futterstoffe aufsaugen gelassen, worauf das
Präparat durch Kneten, Pressen und Trocknen in die Form von Kuchen oder grobem
Pulver gebracht wird.
Neuer Verdampfapparat von A.
Rack (Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/4743 vom 9. Juni 1895). Der
Apparat dient zum Verdampfen von Säften, vorzugsweise in Zuckerfabriken zum
Verdampfen des Dünnsaftes und basirt der Hauptsache nach auf dem bekannten Rillieux'schen Gedanken, den aus verdampfendem Safte
sich entwickelnden Dampf (Saftdampf) zum Verdampfen eines anderen Theiles Saft zu
benutzen. Dieser Apparat besteht jedoch nicht wie die bisherigen, welche den
gleichen Grundgedanken mit Rillieux gemein haben, aus
mehreren Verdampfpfannen oder Körpern, um als multiple-effet zu dienen, sondern dem
hauptsächlichsten Unterschied nach aus einem einzigen Körper, welcher in über
einander liegenden, undurchdringlichen Etagen abgetheilt ist, so, dass die Säfte von
der untersten Etage in die höchstliegende, über breite und gewellte Wärmeflächen in
sehr seichter Schichtenhöhe zickzackförmig fliessen, wodurch das Verdampfen ungemein
beschleunigt wird, und nebenbei die Anwendung eines Röhrensystemes sowohl für die
Zuckersäfte als auch für die Saftdämpfe ganz überflüssig macht. Der etagenförmige
Verdampfapparat functionirt an und für sich als multiple-effet, indem durch den
Saftdampf der einen Etage der Saft der nächstliegenden höheren Etage erwärmt wird,
da die Etagen nur durch dünne Zwischenwände getrennt sind.
Vorrichtung zur Unterstützung der Krystallisation von Zucker
aus Zuckerlösungen oder Füllmassen von L.
Fuchs (Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/5034 vom 20. November 1895).
Die bisher üblichen Methoden zur Unterstützung der Krystallisation von Zucker aus
feinen Lösungen erfordern in allen Fällen einen verhältnissmässig grossen Aufwand an
mechanischer Arbeit, da die ganze Masse der Lösung mit einem Mal in Bewegung gesetzt
bezieh. darin erhalten wird. Dieser Uebelstand wird dadurch umgangen, dass in ein
beliebiges Gefäss in beliebiger Anzahl senkrecht oder geneigt Hebevorrichtungen,
z.B. ein Paternosterwerk, eine Kettenpumpe, eine endlose Kette oder eine
Hebeschnecke eingebaut werden, welche dauernd oder mit Unterbrechung einen Theil des
Gefässinhalts derart in Bewegung setzen, dass die übrigen Massen zu einer
Circulation gezwungen werden.
Einrichtung zur Regelung des Zulaufes der Deckflüssigkeit
durch den Ablauf des Schleudersyrups bei Brotcentrifugen von R. PatočkaDamit
identisch ist D. R. P. Kl. 89 Nr. 85305 vom 8. Juni 1895.
(Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/59 vom 27. Mai 1895). Durch vorliegende
Erfindung soll bei Brotcentrifugen der Zufluss der Deckflüssigkeit derart
automatisch geregelt werden, dass genau so viel Deckflüssigkeit in die Brote
nachläuft, als Syrup abläuft, wodurch ein regelmässiges und so vollständiges Decken
erreicht wird, wie es durch keine Arbeiterfertigkeit erreichbar ist; dabei ist man
ferner von der Fertigkeit und Unaufmerksamkeit des Arbeiters ziemlich unabhängig.
Die Deckflüssigkeit befindet sich oberhalb einer jeden Centrifuge in einem
geschlossenen Reservoir, welches mit einem Flüssigkeitsverdränger versehen ist.
Dieser Verdränger bethätigt einen Hebel, welcher mittels einer Zugstange mit dem
Entleerungsgefäss des aus der Centrifuge ausfliessenden Syrups zusammenhängt, und
zwar derart, dass wenn dieses an einem Hebel oscillirende Gefäss in seiner höchsten
Lage und sich leer befindet, der Verdränger ebenfalls in seiner höchsten Lage steht,
und der in seinem Gefäss unter ihm befindliche Raum mit Deckflüssigkeit gefüllt ist.
Das Entleerungsgefäss füllt sich mit dem abfliessenden Syrup an und sinkt, wodurch
der Verdränger ebenfalls sinkt und die Centrifuge eine dem stattgehabten
Abschlusse entsprechende Deckflüssigkeitsmenge in Zeitintervallen hinterlässt.
Neuerungen an Schleudermaschinen und Centrifugen von J. Laidlaw (Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/211
vom 31. December 1895). Die Erfindung bezieht sich auf jene Klasse von Centrifugen,
welche von oben angetrieben werden und bei denen das getrocknete Material durch eine
ringförmige Oeffnung im Boden des Centrifugenkorbes entleert wird. Der Zweck der
Erfindung besteht in der Beseitigung des Ventils oder Deckels, welcher bisher in
derartigen Maschinen verwendet worden ist und welcher gehoben werden muss, wenn man
den Zucker oder das sonstige getrocknete Material aus 'der Centrifuge entfernen
will. An der Spindel der Centrifuge und in kurzer Distanz oberhalb des Bodens
befindet sich eine konische, nach abwärts geneigte Fläche, auf welche das
Rohmaterial fällt. Unter der Wirkung der Centrifugalkraft fliegt das Material an die
Seite des Korbes, wo es eine nahezu senkrechte Wand bildet und den Korb vollständig
ausfüllt. Sobald der Korb still steht, gleitet der getrocknete Zucker auf den
schiefen Boden des Korbes nach abwärts und fällt durch eine am Boden befindliche
Oeffnung aus dem Apparat.
Apparat zur Bestimmung des specifischen Gewichtes von
Flüssigkeiten und festen Stoffen, insbesondere von Rüben von J. Gallat (Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/78 vom
2. Juli 1895). Zweck der vorliegenden Erfindung ist die leichte Bestimmung der
Zuckerhaltigkeit (?) der Rübe, sowie auch der Dichtigkeit und des
verhältnissmässigen Gewichtes von zu industriellen Zwecken dienenden anderen
Flüssigkeiten und Materien. Der Apparat besteht 1) aus einem Messgefäss mit
bestimmtem Inhalt, dessen genaues Niveau durch ein Abfallrohr, eventuell mit einem
drehbaren Siphon, dessen äussere Röhre oberhalb des Spiegels der Flüssigkeit endigt,
bedingt ist, und 2) aus einer ein- oder zweiarmigen Laufgewichtswage, deren
Laufgewicht zur Ausgleichung des Unterschiedes zwischen dem Gewicht des Wassers und
jenem des zu messenden Körpers oder der Flüssigkeit auf dem Wagebalken bis zur
Herstellung des Gleichgewichts verschoben wird und an seiner in dieser Weise
ermittelten Stelle direct entweder das specifische Gewicht oder den diesem letzteren
symmetrisch industriellen Werth anzeigt. (Die Nützlichkeit bezieh. der Werth dieser
Erfindung für die Zuckerindustrie ist nicht einzusehen.)
Ausserdem wurden in der Zeit vom 12. December 1895 bis 6. Februar 1896 im
Privilegiumsarchiv des k. k. Handelsgerichtes nachstehende Privilegien
registrirt.
Aus einander bewegbarer Messerkasten für
Rübenschnitzelmaschinen von A. Eberhardt
(Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/160 vom 28. December 1895). Diese Erfindung
ist im Wesen identisch mit dem D. R. P. Nr. 83000 vom 2. Februar 1895 (D. p. J. 1896 299 163).
Verfahren zur Herstellung von Invertzucker von W. Knes (Oesterreichisches Privilegium vom 29. März
1895. Beschreibung geheim).
Verfahren und Einrichtung zur Entfernung des Ammoniaks aus
der Verdampfungsstation der Zuckerfabriken unter gleichzeitiger Gewinnung von
Aluminiumhydroxyd, Kalium- und Ammoniumsulfat von F. Sixta und J. Hudec. (Oesterreichisches
Privilegium vom 14. Januar 1895. Beschreibung geheim. Siehe auch das oben
beschriebene D. R. P. Nr. 84838 vom 23. Januar 1895,)
B. Rohrzuckerfabrikation.
Reinigung der Zuckerrohrsäfte mit Baryt und
Magnesiumsulfat. Ein AnonymusJournal des fabricants de sucre, 1896 Bd. 37
Nr. 2; siehe auch Chemiker-Zeitung, Repertorium
1896 XX S. 18. empfiehlt die Anwendung obiger Reinigungsmittel
und zwar von folgenden Gesichtspunkten aus: 1) Dass man, den gegebenen Vorschriften
nach, nur Baryt der Fabrik Commines anwenden darf; 2)
dass man die Säfte vorher wie üblich mit Kalk klären und nur in völlig reinem und
klarem Zustande weiter verwenden soll; 3) dass die Rückführung der vorgereinigten
Melassen und Syrupe nicht continuirlich erfolgen kann, sondern dass man sie
wöchentlich wenigstens einmal unterbrechen und die vorhandenen Syrupe in die
Nachproducte kochen muss; 4) dass man sonst in Folge dieser Rückführung unreinere
Füllmassen und schlechtere Ausbeuten erhält; 5) dass man die unter Rückführung der
Abläufe erhaltenen Füllmassen mit Kläre oder Wasser klären muss, wobei jedoch, ihrer
besonderen Beschaffenheit wegen, kein Zucker gelöst wird (!). (Der Autor hat recht
gethan, anonym zu bleiben.)
Die generative Vermehrung des Zuckerrohrs. Die
gewöhnliche Vermehrung des Zuckerrohrs geschieht in allen Tropenländern durch
Stecklinge, welche man dem Stengel zur Reifezeit entnimmt. Diese Stecklinge
entstammen jenem Theil des Stengels, welcher noch lebende Knospen trägt. Ein solches
Stengelstück entwickelt, wenn es in den Boden gepflanzt wird, schon sehr bald seine
„Augen“, die nach 1 Jahr erwachsene Pflanzen liefern, welche geerntet
werden können. Es ist eine auffallende Thatsache, dass früher allgemein die Ansicht
herrschte, das Zuckerrohr bringe keinen Samen hervor. J.
WaakerBotanisches Centralblatt, 1896 XVII S.
37. ist es nun gelungen, vom Zuckerrohr Samen zu gewinnen und aus
diesem wieder lebensfähige Pflanzen zu ziehen, wodurch obige Ansicht entkräftet
erscheint. Es ist dies allerdings nicht bei allen Arten gelungen, nachdem viele
Varietäten des Zuckerrohrs zur Hervorbringung von Samen überhaupt untauglich sind.
Bei manchen Varietäten ist nämlich der Pollen zum Theil vertrocknet und ist dies das
erste Stadium der Verkümmerung, bei anderen Varietäten ist aller Pollen vollkommen
vertrocknet oder es enthalten die Blüthen keine Fortpflanzungsorgane mehr, wodurch
sie ebenfalls zur Fortpflanzung untauglich werden.
Die Verkümmerung der Fortpflanzungsorgane des Zuckerrohrs ist zwar nicht direct durch
die Cultur verursacht, ebenso wenig durch den Menschen absichtlich gezüchtet worden,
jedoch wurde den Abweichungen im Bau der Blüthen von Seiten der Züchter, für die nur
die Qualität und Quantität des Saftes des Zuckerrohrs maassgebend ist, nie eine
Beachtung geschenkt. In der Verkümmerung der Blüthen des Zuckerrohrs sind
unzweifelhafte Merkmale einer Degeneration zu erkennen, und es fragt sich nur, ob in
dieser Degeneration eine directe Folge der vegetativen Vermehrung zu sehen ist oder
nicht.
Ueber den Stand der Zuckerrohrblätter bei Trockenheit und
Feuchtigkeit.Diese und die
folgenden Abhandlungen nach dem Berichte von Dr. W.
Krüger: Die deutsche Zuckerindustrie, 1896 XXI S. 425
ff. Die längst bekannte steile Stellung und das Einrollen der jungen
Blätter des Zuckerrohrs bei Mangel an Feuchtigkeit kommt nach Wakker dadurch zu Stande, dass in Längsstreifen in der
Oberhaut der Oberseite des Blattes verlaufende, dünnwandige, nicht verkorkte
Zellen durch Wasserabgabe und nicht genügende Zufuhr desselben in ihrer
Spannung abnehmen, was sowohl in der Längsrichtung als auch in der Breite des
Blattes durch Aufrichten der umhängenden Spitzen und Zusammenrollen der Blattfläche
nach oben zum Ausdruck kommt.
Ueber Saatpflanzen des Zuckerrohrs. Auf die Gewinnung
des Zuckerrohrs aus Saat haben sich theils berechtigte, zum Theil aber ganz
übertriebene Hoffnungen geknüpft. Nachdem man zunächst die Möglichkeit, Rohr aus
Saat zu gewinnen, erkannt hat, ist man auch bald dazu gelangt, dies in grösserem
Maasstabe zu versuchen. So weit gekommen, gilt es nun, eine Reihe von Fragen zu
erörtern, die sich an die Gewinnung von Rohr aus Saat knüpfen. Nach den
Saatversuchen von Went und Prinsen-Geerligs ist 1) das Zuckerrohr beim Aussäen sehr variabel, 2)
variiren alle Eigenschaften, auch die inneren (Zuckergehalt, Verhalten gegen
Krankheiten u.s.w.) stark, 3) verhält sich das Zuckerrohr wie europäische
Culturpflanzen, man kann daher die europäischen Methoden zum Veredeln von
Culturgewächsen auch beim Zuckerrohr in Anwendung bringen, und 4) lässt sich
vorläufig über die Erblichkeit der Eigenschaften der Saatpflanzen bei Vermehrung
durch Stecklinge nichts sagen, doch soweit an jungen Pflanzen bis jetzt zu sehen
ist, ist es höchst wahrscheinlich, dass die Eigenschaften bei der genannten
Vermehrung erblich sind.
Rohr aus Saat auf Mauritius. Die neueren Berichte über
diesen Gegenstand lauten verschieden, doch scheinen sich die an die Fortpflanzung
des Rohrs durch Saat geknüpften Hoffnungen nicht zu bestätigen. An eine vollständige
Revolution des Rohrbaues durch Zuckerrohr aus Saat glauben nur noch wenige Pflanzer,
und auch Schwärmer für die Regeneration des durch ungeschlechtliche Fortpflanzung
degenerirten (geschwächten) Rohrs, werden sicherlich einen Theil ihrer überspannten
Hoffnungen aufgeben müssen.
Zusammensetzung des Zuckerrohrs. Nach den Untersuchungen
von v. Lookeren-Campagne beträgt der mittlere
Stickstoffgehalt bei nicht blühendem Rohr 0,082, bei blühendem 0,086 oder ohne Blume
0,074 Proc. Auch der Saft des blühenden Rohrs ist an Stickstoff ärmer als der von
nicht blühendem Rohr, wie drei Untersuchungen ergeben haben. – Weitere Analysen
liegen von v. Lookeren-Campagne und von v. d. Veen über die Zusammensetzung der Zuckerrohrasche
vor.
Organische Nichtzuckerstoffe im Rohrsafte. Nach Maxwell bilden die stickstoffreien Nichtzuckerstoffe
des Rohrsaftes, von den Zuckerfabrikanten „Gummi“ genannt, die
Hauptunreinlichkeiten, denen man in der Fabrikation begegnet. Aus dem rohen
„Gummi“ konnten drei Körpergruppen isolirt werden; die von jedem der drei
Arten des „Gummis“ erhaltenen Producte zeigen, dass alle diese Substanzen
zusammengesetzt sind aus glykosebildenden Körpern in Verbindung mit einer mehr oder
weniger unlöslichen Modifikation der Cellulose. Weitere Untersuchungen haben
ergeben, dass das „Gummi“ ein Gemenge von vegetabilischem Schleim und
vegetabilischem Gummi ist. Die Schleime sind zum grössten Theil zusammengesetzt aus
Hexosankörper und zerfallen beim Kochen mit verdünnten Säuren in Glykose und
Cellulose. Die wahren Gummiarten (in der Minderheit vorhanden) bestehen
hauptsächlich aus Pentosauen, welche, mit verdünnter Säure gekocht, Pentosezucker
geben. Zur
Entfernung des Gummis aus dem Rohrsafte ist Kalk der einzig gebräuchliche Körper.
Der elektrische Strom soll ohne irgend welchen Reinigungseffect einen guten Einfluss
ausgeübt haben, nachdem der Saft besser kochte und das Korn sich freier und
lebhafter bildete als sonst.
Werth der Melasse als Dünger. Ueber den Düngerwerth der
Melasse liegen verschiedene Angaben vor, die für die Verwendung des Productes als
Dünger sprechen. Nach Krüger ist aber ausser der
düngenden Wirkung der Melasse auch ihr Einfluss, welchen dieselbe bei ihrer
Zersetzung auf die mechanische Beschaffenheit des Bodens ausübt, in Betracht zu
ziehen, und ist eine gute Vertheilung der Melasse über die unbearbeiteten Felder ein
Haupterforderniss.
Versuche mit Gründüngung beim Zuckerrohr. Nach den
Versuchen von Wakker ergibt sich folgendes Resultat: 1)
Schwefelsaures Ammoniak hat sich wiederum als ausgezeichneter Dünger für Zuckerrohr
erwiesen; 2) der Stalldünger verdient, wie er auf Java zu erhalten ist, keine
Empfehlung als Dünger; 3) Gründüngung mit Erdnuss kann sehr zu Versuchen empfohlen
werden; 4) Gründüngung mit Soya und Indigo ist wenig zu empfehlen; 5) eine besondere
Düngung mit Kalk und Phosphaten ist auf Java nicht nöthig.
Feinde des Zuckerrohrs. Hierher gehört der Stengelbohrer
(Diatraea striatalis Snellen), ferner eine Ameise
(Camporotus sericeus), eine Schupfwespe (Ophion Mauritii) und eine Milbe (Acarus
sacchari). Gegen den Bohrer helfen nur radicale Mittel, wie Zerstörung der
ergriffenen Rohrtheile und Pflanzen.
Auf Mauritius haben sich besonders Hasen, Ratten und Insecten unliebsam bemerkbar
gemacht und sind besonders die Hasen zu einer wirklichen Plage geworden, da man kein
Mittel besitzt, um ihren Verwüstungen vorbeugen zu können. Gegen die Ratten werden
Arsenik, Phosphor und Strychnin empfohlen.
Hat das Blühen des Rohrs Einfluss auf den Ertrag und den
Zuckergehalt desselben? Für den Pflanzer ist es jedenfalls erwünscht,
Felder ohne Blüthen zu besitzen, oder doch solche, die gleichmässig blühen; ein
gemengter Bestand ist unerwünscht und nachtheilig, und da man weiss, dass, wenn
Zuckerrohr blüht, ein solcher eintritt, so ist das Blühen des Zuckerrohrs auch
fernerhin als unwillkommen zu bezeichnen.
Aussichten der künftigen Rohrzuckerernte Cubas. K.
KomersWochenschrift des Centralvereins für
Rübenzuckerindustrie in der österreichisch-ungarischen Monarchie,
1896 XXXIV Nr. 4. unterzieht die Cultur
des Zuckerrohrs einer längeren Besprechung, deren Einzelheiten, da sie zum
grossen Theile Bekanntes bringen, weniger von Interesse sind. Für die europäische
Zuckerindustrie ist aber die Cultur des Zuckerrohrs in Folge der Insurrection auf
Cuba von actuellem Interesse, und da wirft denn Komers
die Frage auf, in welcher Ausdehnung sich der Einfluss der durch die Insurrection
verursachten Schäden auf den Zuckerplantagen auch im nächsten Jahre fühlbar machen
wird. Er ist nun der Ansicht, dass dieser Einfluss in zweierlei Richtung zur Geltung
kommen muss, nämlich in den Folgen der allgemeinen Rohrbrände und in den Folgen der
verhinderten Bestellung der Plantagen für das nächste Jahr. Die Hoffnung, dass im
Falle einer baldigen Niederwerfung des Aufstandes die Ernte der Ratune (Rohr
des 2., 3. Jahres u.s.w. bei der Stecklingscultur) einen, wenn auch äusserst
spärlichen Ertrag abwirft, dürfte sich als vergeblich erweisen, da vermuthlich durch
das brennende Rohr die Temperatur des Bodens derart gesteigert wurde, dass die
Knospen grösstentheils ihre Lebensfähigkeit eingebüsst haben dürften. Das bereits
geerntete Rohr, welches vielleicht von dem Schicksal der Vernichtung durch Feuer
nicht getroffen wird, geht in Folge der Betriebssistirung zu Grunde, indem der Saft
des bereits geschnittenen Rohrs, wenn er nicht sofort verarbeitet wird, zu gähren
beginnt und auf diese Weise zur Zuckergewinnung unbrauchbar wird. Jenes Rohr, das im
Halm stehen bleibt, ist allerdings für die Fabrikation nicht verloren, doch geht der
Zucker des Saftes zurück und hat auch sonst bei der Verarbeitung verschiedene
Unannehmlichkeiten im Gefolge. Nachdem unter den augenblicklichen Verhältnissen an
eine ruhige und gesicherte Bestellung der Rohrfelder nicht gedacht werden kann,
somit auch die Gewinnung von Erstlingsrohr zur Unmöglichkeit wird, so muss auch das
Ergebniss der Ernte 1897 weit hinter einer normalen zurückbleiben.
Die Meinung von Komers, dass die Knospen durch das Feuer
ihre Lebensthätigkeit eingebüsst haben dürften, wird von dem CorrespondentenJournal des fabricants
de sucre, 1896 Bd. 37 Nr. 12. einer französischen
Fachzeitschrift nicht getheilt, indem derselbe vielmehr der Ansicht ist, dass die
Pflanzen neue Triebe treiben und dass, wenn der Krieg in 5 bis 6 Monaten beendet
sein wird, Cuba im J. 1896/97 1 Million Tonnen Zucker produciren wird.
C. Gesetzgebung.
Deutschland.
Verfügung des preussischen Finanzministeriums, betreffend die
chemische Analyse von raffinoseverdächtigem Zucker. Eine Ermittelung des
Zuckergehaltes durch chemische Analyse, wie sie für Melassezucker bei
Inanspruchnahme von Ausfuhrzuschuss durch § 103 der Ausführungsbestimmungen zum
Zuckersteuergesetz vom 31. Mai 1891 vorgeschrieben ist, ist dann nicht erforderlich,
wenn die directe Polarisation weniger als 90 ergeben hat, nachdem damit bereits
festgestellt ist, dass der Zucker die für die Gewährung des Ausfuhrzuschusses
erforderliche Beschaffenheit nicht besitzt.
Zulass des Umtausches von versteuertem beschädigten gegen
unversteuerten Zucker. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 20. Februar
beschlossen, dass den Zuckerraffinerien auf ihren Antrag seitens der
Directivbehörden gestattet werden kann, beschädigten oder sonst zum Consum
ungeeigneten versteuerten Zucker aus dem freien Verkehr in den Raffineriebetrieb
zurückzunehmen und dafür eine gleiche Menge von Zucker derselben Gattung ohne
Entrichtung der Verbrauchsabgabe in den freien Verkehr überzuführen. Die
Vergünstigung ist jedoch nur zu gewähren, wenn der Antrag von derjenigen Raffinerie
ausgeht, aus welcher der fehlerhafte Zucker abgefertigt worden ist, und wenn die
Raffinerie sich erweislich noch im Besitz des Zuckers befindet oder sonst zur
Tragung des aus der Beschaffenheit desselben erwachsenden Schadens verpflichtet ist.
Die Feststellung der Menge des fehlerhaften Zuckers ist, soweit dieselbe nicht durch
die Steuerbeamten erfolgen kann, auf Kosten der Raffinerie durch Sachverständige
zu bewirken, deren Wahl durch die Steuerbehörde erfolgt. Fabriken, welche Rohzucker
und zum Consum fertigen Zucker herstellen, werden bezüglich des letzteren im Sinne
der vorstehenden Bestimmungen wie Raffinerien behandelt.
Oesterreich.
Nach dem Erlass des Finanzministeriums mit dem königl. ungarischen Finanzministerium
vom 13. März 1896 ist es in Abänderung der Bestimmung des Abschnittes II, Ziff. 2
der Anlage A der Zuckersteuervollzugsvorschrift vom Jahre 1888 gestattet, dass bei
der Ausfuhr von Consumzucker aus Zuckererzeugungsstätten über die Zollinie unter ein
und demselben Raumverschluss in einer Sendung auch verschiedene Consumzuckersorten
vorkommen dürfen, wobei eine Reihe von Anordnungen genau eingehalten werden
muss.
Russland.
Vorläufige Maassnahmen zur Regelung der
Zuckerindustrieverhältnisse. Der Finanzminister hat an die
Steuerdirectoren, Cameralhöfe und Zollämter vom 24. December 1895 Nr. 2483 ein
Circular gerichtet, in welchem zwecks Regelung der Zuckerindustrieverhältnisse
folgende vorläufige Maassnahmen verfügt werden: Laut Ausweisen wird die gesammte
Erzeugungsmenge das für die Versorgung des Inlandsbedarfes als ausreichend
festgesetzte Quantum voraussichtlich um etwa 15½ Millionen Pud übersteigen, welcher
Betrag der Zuschlagsbesteuerung unterliegt. Dieses Quantum macht etwa 55 Proc.
derjenigen Menge von Zucker aus, welche sich aus der Summirung der von den einzelnen
Fabriken über je 60000 Pud erzeugten Zuckermenge ergiebt. Nach dieser vorläufigen
Aufstellung, welche später nach Maassgabe der endlichen Feststellungen berichtigt
werden wird, dürfen jetzt ohne Entrichtung der Zuschlagsteuer nicht mehr als 45
Proc. der über 60000 Pud pro Fabrik erzeugten und verwogenen Zuckermenge dem
inländischen Marktverkehr übergeben werden. Weitere 10 Proc. sind zur Bildung eines
festen Bestandes in den Fabriken zurückzubehalten (statt der bisher in Abzug
gebrachten 25 Proc.). Die nach Abzug dieser 55 Proc. verbleibenden 45 Proc.
verwogenen Zuckers werden als disponibler Ueberschuss angesehen und unterliegen der
Zuschlagsteuer.
Amtliche Maassnahmen zur Förderung der Zuckerausfuhr.
Durch eine weitere Verfügung des Finanzministers wird den Fabrikanten die beim
Export zu stellende Bürgschaft von 1,75 Rubel pro Pud auf 1 Rubel herabgesetzt und
für den Fall, dass der Export unter steuerlicher Ueberwachung vor sich gehen kann,
sogar ganz aufgehoben. Ferner wird den Fabriken gestattet, die über ihre Norm
hinausgehenden Ueberschüsse, die zur Ausfuhr gebracht werden müssen, an andere
Fabriken abzutreten, und um diese Operation zu erleichtern, ist sogar erlaubt, dass
die Abtretung auf telegraphischem Wege erfolgen kann.
Frankreich.
Eine Verordnung vom 27. December 1895 verfügt: Der Mindestgehalt an krystallisirbarem
Zucker wird für Brauselimonade (sirops gazeux) zum Zwecke der Abschreibung der
Conten für zeitweilige zollfreie Zulassung von Rohzucker von 10 auf 6 Proc.
herabgesetzt.
Bulgarien.
Durch das von der Sobranje angenommene Octroigesetz wird eine Communaltaxe von 4
Francs für Zucker festgesetzt. Diese Abgabe wird für eingeführten Zucker direct
von den Zollämtern erhoben.
Vereinigte Staaten von Nordamerika.
Das vom Schatzamt der Vereinigten Staaten von Nordamerika erlassene Etatsgesetz
enthält für das mit dem 30. Juni 1896 endende Fiscaljahr folgende Bestimmungen: Der
Schatzsecretär hat an Fabrikanten von Zucker aus in den Vereinigten Staaten von
Amerika erzeugtem Ahornsaft, Rüben, Sorghum und Zuckerrohr, welche sich den
Vorschriften des in Abschnitt E des Zolltarifgesetzes vom 1. October 1890
enthaltenen Prämiengesetzes unterworfen haben, eine Vergütung von 2 Cents für das
Pfund Zucker, wenn letzterer nicht unter 90° polarisirt, und von 1¾ Cents für das
Pfund, wenn der Zucker unter 90, aber nicht unter 80° polarisirt, zu zahlen. Der
Zucker muss vor dem 28. August 1894 erzeugt, und es darf dafür nicht vorher schon
eine Prämie gewährt sein. Für diesen Zweck werden 23828908 Dollars ausgeworfen.
Denjenigen Fabrikanten, welche die Vorschriften des obigen Zolltarifgesetzes vor dem
1. Juli 1894 erfüllt haben und Anspruch auf Ertheilung der Licenz gemäss dem
gedachten Gesetz haben würden, soll eine Vergütung von 8/10 Cent für das Pfund Zucker gewährt
werden, welcher in den Vereinigten Staaten von Amerika aus daselbst gewachsenen oder
erzeugten Rüben, Sorghum oder Zuckerrohr in der Zeit vom 28. August 1894 bis 30.
Juni 1895 hergestellt ist und nicht unter 80° polarisirt. Hierfür wird eine Summe
von 5 Millionen Dollars ausgeworfen. Ausgeschlossen von der Vergütung sind Personen,
welche sich mit der Raffination von in die Vereinigten Staaten von Nordamerika
eingeführtem oder daselbst erzeugtem Zucker befassen, für den die hier in Aussicht
genommene Prämie bereits bezahlt oder beantragt ist. Personen, welche um die Prämie
in betrügerischer Weise nachsuchen und dieselbe erhalten, verfallen im Falle der
Ueberführung in eine Geldstrafe bis zu 5000 Dollars oder in eine Gefängnisstrafe bis
zu 5 Jahren oder in beide Strafen zugleich, je nach dem Ermessen des Gerichtes.
A. Stift (Wien).