Titel: | Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem zweiten Viertel 1896. |
Autor: | A. Stift |
Fundstelle: | Band 302, Jahrgang 1896, S. 64 |
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Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem
zweiten Viertel 1896.
(Schluss des Berichtes S. 40 d. Bd.)
Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem zweiten Viertel
1896.
Die Mammutpumpe „System Borsig“ hat namentlich in
den Kreisen der Zuckerindustrie vielfaches Interesse erregt und stellt die denkbar
einfachste Hilfsmaschine zum Heben von Flüssigkeiten dar. Nach La BaumeCentralblatt für die Zuckerindustrie der Welt,
1896 IV S. 342. ist sie überall dort am Platze, wo Kolben,
Dichtungen, gangbare Theile in Gefahr sind, wo starke Abnutzungen in Folge
mechanischer oder chemischer Einflüsse die Bedingungen der Gangbarkeit von Pumpen
benachtheiligen, wo weite Entfernungen der Pumpstationen vom Werke unvermeidlich
sind, und endlich bei hohen Temperaturen. Die Einfachheit ihrer Theile gestattet
deren Ausführbarkeit in allen Materialien, als Gusseisen, Schmiedeeisen, Kupfer,
Bronze, Blei u.s.w. Die Theile des eigentlichen Hebewerkes sind ein Hohlkörper
cylindrischer Gestalt mit einer seitlichen Abzweigung. Diese ist ebenfalls
cylindrisch nach oben gebogen, mit dem Hauptcylinder aus einem Stücke gegossen und
kleiner als der Hauptkörper. Es erscheinen am Körper somit zwei kreisrunde
Oeffnungen nach oben und eine nach unten. Durch die untere Oeffnung tritt die
Flüssigkeit in den Körper, die obere grössere Oeffnung nimmt das Steigrohr auf, die
obere kleinere das Luftzuführungsrohr. Dieser Apparat wird in einen Brunnen, Schacht
oder in das zu entleerende Gefäss versenkt. Mit dem Apparate ist durch das Luftrohr
eine Luftcompressionspumpe verbunden, deren Standpunkt beliebig gewählt werden kann.
Für die Zwecke der Zuckerfabrikation empfiehlt La Baume
die Pumpe zum Heben von Wasser aus Teichen abseits der Fabrik, aus Cisternen oder
Brunnen, zum Zurückführen der geklärten Schmutzwasser zur Schwemme u.s.w. (Vgl. 1896
300 * 2.)
M. MüllerDie deutsche Zuckerindustrie, 1896 XXI S.
910. beschreibt weiter an einem praktischen Beispiele die Verwendung der Mammutpumpe zur Hebung von Abwässern
einer Zuckerfabrik. Es wurde nöthig, das Wasser eines Schlammteiches, der mehrere
hundert Meter von der Fabrik entfernt liegt, einige Meter zu heben, und gelang dies
in ausgezeichneter Weise durch die Mammutpumpe. Die Pumpe förderte 5 cbm Wasser in
der Minute bis zu 5 m Höhe. Die Luftrohrleitung zeigt 150 mm, das Förder- oder
Steigrohr 300 mm und das Standrohr der Druckleitung 400 mm inneren Durchmesser. Die
Kosten der Pumpe stellten sich bei 4 bis 5 cbm Wasserförderung in der Minute und bei
3 m Förderhöhe einschliesslich 100 m Luftleitung, der Luftdruckpumpe (Compressor)
und der Dampfmaschine auf 6850 M.
Ueber Verluste an Trockensubstanz beim Abpressen und Trocknen
der Schnitzel. Die Angaben über die Verluste an Nährstoffen, wie an
Trockensubstanz überhaupt in den Schnitzeln beim Abpressen und Trocknen derselben
schwanken innerhalb weiter Grenzen, und ist dies auch natürlich, da diese
Verlustziffer je nach den verschiedenen Verhältnissen in jeder Zuckerfabrik mehr
oder weniger verschieden ist. RydlewskiDie deutsche
Zuckerindustrie, 1896 XXI S. 934. hat nun die
Untersuchungen und Verlustberechnungen für die Zuckerfabrik
Wasserleben a. H. ausgeführt, und zwar innerhalb der Campagnen 1892/93 bis
einschliesslich 1895/96. Die tägliche Verarbeitung beträgt etwa 8000 Centner
Rüben. Die Schnitzeltrocknungsanlage nach Büttner-Meyer
bestand aus zwei Trockenöfen von je drei Feuerungen für Braunkohle und lieferte
steigend in den vier letzten Campagnen täglich rund 350, 415, 450 und 500 Centner
getrocknete Schnitte von etwa 12,0 bis 13,0 Proc. Wassergehalt. Unter
Berücksichtigung der ausführlich mitgetheilten Untersuchungsresultate erhielt Rydlewski als Resultat der vier letzten Campagnen
folgende Schlussbilanz:
In die Fabrik eingeführt in Sa. 3010430
Ctr. Rüben mit
197133,87
Ctr.
wahrer
Trockensubstanz
Wieder gewonnen in nassen und
trockenen Schnitten in Sa
177399,35
„
„
„
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Hieraus resultirt ein Ge- sammtverlust von
19734,52
Ctr.
wahrer
Trockensubstanz
oder
0,65
Proc.
der
Rübe
oder
10,01
„
„
Trockensubstanz.
Der auf diese Weise gefundene Verlust von 10,01 Proc. der Trockensubstanz oder 0,65
Proc. der Rübe entspricht dem wirklichen Gesammtverluste an Trockensubstanz beim
Abpressen und Trocknen der Schnitzel nach den Verhältnissen in Wasserleben. Hierbei
muss ein Verlust von 0,16 Proc. der Rübe = 2,54 Proc. der Trockensubstanz nur dem
Trocknungsprocesse zugeschrieben werden. Diese Verluste könnte man durch Anbringen
von zweckentsprechenden Auffangvorrichtungen für die Diffusionsrückstände, dann
durch Vorrichtungen zum Auffangen der mit den abziehenden Feuergasen mitgerissenen
kleinen Schnitzelreste noch etwas reduciren. Die Verluste beim Abpressen der nassen
Schnitzel auf durchschnittlich 11,26 Trockensubstanz sind ohnehin sehr grosse und
dürften dieselben bei dem jetzigen Bestreben, möglichst stark die Schnitzel
abzupressen, um die Kosten der Schnitzeltrocknung möglichst herabzudrücken, noch
zunehmen.
Ueber das Verfahren zur Herstellung von
Melasseschnitzeln von L. Szyfer, patentirt
unter dem Namen J. Natanson, wurde bereits berichtet
(D. p. J. 1896 300 287).
Dieses Verfahren wurde nun in der Zuckerfabrik Acs
einem praktischen Versuche unterworfen, über welchen A.
StiftOesterreichisch-ungarische Zeitschrift für
Zuckerindustrie und Landwirthschaft, 1896 XXV S. 224.
Mittheilungen macht. Die Versuche wurden nicht genau in der Weise durchgeführt und
mit den Bedingungen, welche Szyfer in der citirten
Publication aufstellte, nachdem verschiedene maschinelle Aenderungen nothwendig
gewesen wären, die in der Fabrik nicht durchgeführt werden konnten. Ausserdem
standen auch keine frischen Schnitte mehr zur Verfügung, sondern 5 Tage alte, die
schon sauren Charakter angenommen hatten. Es waren daher die Erwartungen für das
Gelingen dieses Versuches nicht sehr hochgespannte, so dass man eher ein Misslingen
erwartete. Um so mehr befriedigten die Versuchsresultate, nach welchen es
thatsächlich gelang, eine Infusion der Schnitzel – in diesem Falle auch der sauren –
mit Melasse herbeizuführen. Die Versuche wurden in folgender Weise durchgeführt: Von
den 14 Diffusionsgefässen (je 28 hl Inhalt) wurden 10 Gefässe mit je 1850 k
Schnitzel gefüllt, während die 4 anderen zum Aufsammeln der aus der Batterie
abgezogenen dünnen Lösung („Lauge“ genannt) dienten. Die Lauge wurde, weil
sie zu verdünnt war, in den Kanal abgelassen; in derselben konnte kein Zucker
nachgewiesen werden. Bei concentrirteren Laugen ist aber ihre eventuelle Verwendung als Dünger
jedenfalls in Berücksichtigung zu ziehen, nachdem in der untersuchten Probe auf 100
Tb. Asche 31,50 Proc. Kali enthalten waren. Das erste Diffusionsgefäss wurde von
unten mit Rohmelasse angestellt und dieselbe über die nachfolgenden 9 Gefässe in der
gewöhnlichen Weise wie bei der normalen Diffusionsarbeit von einem in das andere
Gefäss überströmen gelassen. Die Temperatur wurde auf sämmtlichen Gefässen auf 70°
R. gehalten, nachdem sonst die Melasse stecken bleibt. Die aus den Schnitten durch
die Melasse verdrängten Wassermengen – die Lauge – wurden, wie hervorgehoben, in den
Kanal abgelassen. Die Melassecirculation dauerte durch alle 10 Gefässe 3 Stunden,
nach welcher Zeit die überschüssige Melasse abgelassen und in Reservoirs geleitet
wurde. Die Melasseschnitzel wurden aus den Gefässen herausgenommen und der grösste
Theil in der Centrifage von der anhaftenden Melasse befreit. Die ausgeschleuderten
Melasseschnitzel wurden abkühlen gelassen und dann zur Verfütterung verwendet. Die
Haltbarkeit dieses Futters liess nach 3monatlicher Beobachtung nichts zu wünschen
übrig. Die Thiere nahmen dasselbe gierig auf (5 k auf 1 Tag und Stück), ohne dass
irgend welche laxirende Wirkung zu beobachten war. Nach den Erfahrungen, die man bei
diesem Versuche gewonnen hat, ergibt sich, dass das Natanson'sche Verfahren in der That die systematische Infusion der
abgesüssten oder selbst der eventuell bereits schon etwas sauren Schnitte mit
Melasse ermöglicht und dass dasselbe daher einer weiteren Prüfung für würdig
erachtet werden kann, bei welcher Prüfung aber auch die Arbeitskosten des Verfahrens
in Betracht gezogen werden müssen.
F. Strohmer und A.
StiftOesterreichisch-ungarische Zeitschrift für
Zuckerindustrie und Landwirthschaft, 1896 XXV S. 231.
berichten über den chemischen Reinigungseffect der
Abwasserreinigungsanlage System A. Proskowetz, welche in der Zuckerfabrik Sokolnitz in der Campagne 1895/96 in
Anwendung stand. A. Proskowetz versucht bei seinem
Verfahren die chemische Reinigung durch Kalk mit jener einer eigenthümlich
gestalteten Berieselung auf verhältnissmässig kleinen Flächen zu combiniren. Diesem
Grundsatze folgend, werden alle Abwässer der Zuckerfabrikation vereinigt und beim
Austritt aus der Fabrik mit Kalkmilch versetzt und vorerst in die altbekannten,
geräumigen Absetzteiche behufs Sedimentation geleitet, wo sich die groben,
mechanischen Verunreinigungen zu Boden setzen. Das so mechanisch reinere Wasser
gelangt nun in grössere Erdgruben, wo durch Stagniren desselben auch die feineren
suspendirten Stoffe und alle durch Kalk fällbaren chemischen Bestandtheile zum
Absetzen kommen, so dass nachher ein Abwasser resultirt, welches nicht nur den
grössten Theil seiner suspendirten Stoffe, sondern auch einen grösseren Antheil
jener organischen stickstoffhaltigen Stoffe, welche die faulige Zersetzung dieser
Wässer in erster Linie bedingen, bereits verloren hat. Im Wasser sind aber noch
immer organische Verbindungen (hauptsächlich Kohlenhydrate) gelöst, welche durch
kein Fällungsmittel gefällt werden können und deren Beseitigung nur durch Zersetzung
möglich ist. Diese Zersetzung wird sich am besten durch eine Oxydation, also durch
die Einwirkung des Sauerstoffes der Luft herbeiführen lassen. Zu diesem Zwecke
leitet Proskowetz das noch alkalisch reagirende Wasser
aus den Sedimentirgruben auf eine oberirdisch drainirte Ackerfläche, wobei die
atmosphärische Luft ganz frei in die ausmündenden Drainrohre hineinstreichen kann.
Da nun andererseits das Wasser nur durch die Stossfugen in die Röhren treten kann,
so wird dieses in dem Falle, als jene dicht an einander gereiht sind, nur
tropfenweise in das Innere der Röhren eindringen, durch welchen Vorgang das Wasser
mit der Luft in innige Berührung kommt, so dass einerseits den gelösten organischen
Stoffen reichliche Gelegenheit zur Oxydation geboten wird; während andererseits die
Kohlensäure der Luft den Kalk als Carbonat zur Ausfällung bringt. Das von dieser
Anlage abfliessende Wasser, welches also einen grossen Theil der organischen Stoffe
verloren hat, wird auf eine kleine, tiefer gelegene Rieselwiese geleitet, welche
durch senkrecht neben einander angeordnete Röhren drainirt ist. Diese Drain anläge
ist Gegenstand eines Patentes (D. R. P. Kl. 85 Nr. 77152 vom 8. December 1893) und
ermöglicht die Verwendung einer viel kleineren Rieselanlage, als das gewöhnliche
übliche Verfahren. So ist in Sokolnitz zur Bewältigung der Abwässer von einer
Rübenverarbeitung von etwa 400 t Rüben pro Tag eine Gesammtrieselfläche von 96 Ar
vollkommen aasreichend. In dieser zweiten Rieselfläche verfällt ein grosser Theil
der organischen Stoffe einer vollständigen Oxydation zu Wasser und Kohlensäure,
während die noch gelöst vorhandenen jedoch eine derartige Veränderung erfahren, dass
sie durch Kalk zum Theil wieder fällbar werden. Diese Drainwasser, welche in
Sammelbrunnen und von diesen in einen Hauptbrunnen fliessen, werden deshalb mit
Kalkwasser versetzt; der entstehende Niederschlag kann durch Filterpressen getrennt
werden. Das klare Wasser geht alsdann in Sokolnitz, vermengt mit Brüdenwasser,
wieder in Betrieb zurück. Die Verfasser haben nun den chemischen Reinigungseffect
dieser Anlage studirt und kommen zu einem befriedigenden Ergebniss. Auch die Arbeit
auf allen Stationen war in Sokolnitz, trotzdem ausser dem gereinigten Wasser und den
Condens- und Brüdenwässern kein anderes Wasser zur Verwendung kam, eine vollkommen
normale; ein eventuell bemerkbarer Einfluss des Wassers könnte überhaupt erst bei
der späteren Nachproductenarbeit bemerkbar sein. Ueberhaupt lässt sich ja in dieser
Richtung erst durch die Beobachtung während mehrerer Campagnen mit wechselndem
Rübenmaterial u.s.w. ein definitives und sicheres Urtheil fällen. Bemerkt sei noch,
dass in eine Probe des gereinigten Abwassers Goldfische etwa 3 Wochen eingesetzt
wurden, und blieben die Thiere fortwährend frisch und munter.
Ein weiterer Beitrag zum Reinigen der Abfallwässer in den
Zuckerfabriken liegt von J. ŠtastnýZeitschrift für
Zuckerindustrie in Böhmen, 1896 XX S. 563. vor, doch ist
die empfohlene Methode der Reinigung – Decantation und nachfolgende Filtration –
nicht neu. Štastný zeigt nur, in welcher Weise diese
Methode mit günstigem Erfolge durchgeführt werden kann.
Die Bedeutung der Wetterbeobachtung für den Zuckerrübenbau hat sich in Deutschland
und auch in Oesterreich bereits Bahn gebrochen, wie verschiedene Abhandlungen
beweisen. In welcher Weise nun die meteorologischen Beobachtungen durchzuführen
wären, zeigt E. PfeiferOesterreichisch-ungarische Zeitschrift für Zuckerindustrie und
Landwirthschaft, 1896 XXV S. 191. in einer Abhandlung
über die meteorologischen Elemente und die locale
Wetterprognose im Dienste der Zuckerindustrie. Hierbei kommen folgende Punkte in
Betracht: Die mittlere Tagestemperatur, der Luftdruck, der Wind, die relative und
absolute Feuchtigkeit, die Art und der Grad der Bewölkung und endlich die
Niederschläge. Pfeifer hat nun auf dieser Grundlage
Beobachtungen angestellt, und ist es ihm als Anfänger schon gelungen, mehr als 80
Proc. Treffer zu verzeichnen, in Folge dessen er der Ansicht ist, dass die locale
Wetterprognose eine Zukunft haben dürfte.
Einen Beitrag zur Rübenbewerthung mit Berücksichtigung der
variablen Rübenqualitäten und Zuckerpreisen nebst einigen Worten über das
„Minimalrübenquantum einer Zuckerfabrik“ gibt SchneiderOesterreichisch-ungarische Zeitschrift für
Zuckerindustrie und Landwirthschaft, 1896 XXV S. 200.
unter Mittheilung von Tabellen, welche die Calculation bei der Bewerthung des
Rohmaterials erleichtern, und für praktische Zwecke feste Anhaltspunkte und ein
klares Bild über die totalen Nettoeinnahmen – bei variablen Rübenqualitäten und
Zuckerpreisen – für alle Producte, welche bei der Rohzuckerfabrikation aus der
Rübenfüllmasse stammen, liefern sollen. Gestützt auf die aufgestellten Tabellen,
kann man unter normalen Verhältnissen das Minimalquantum Rüben berechnen, welches
zur Existenzfähigkeit einer Zuckerfabrik nothwendig erscheint. Dies soll folgendes
Beispiel zeigen, welches wohl für die Verhältnisse in Böhmen aufgestellt wurde, im
Grossen und Ganzen aber auch für andere Länder als Maasstab dienen kann. Als
durchschnittliche Rübenqualität kann die Rübe mit 15 Proc. Saftpolarisation
betrachtet werden, für die unter gegenwärtigen Verhältnissen dem Landwirthe 1 fl.
loco Uebernahmsstation gezahlt wird. Als Rohzuckerpreis Erstproduct Basis 88 R. loco
Erzeugungsstätte sei 14 fl. angenommen. Nach Tabelle I hätte der Zuckerfabrikant bei
15,5 Proc. Füllmasseausbeute eine Gesammteinnahme von 1,82 fl. für 100 k Rüben zu
verzeichnen. (Einnahmen für Schnitte und Saturationsschlamm sind hierbei nicht
berücksichtigt, da die Werthe derselben nach Abzug der Francaturen in vielen
Fabriken nur geringe sind.) Demgegenüber steht der angenommene Rübenpreis von 1,00
fl., welcher mit weiteren Spesen loco Fabrik auf 1,10 fl. kommen wird. Einen
Nettogewinn von 10 kr. für 1 Centner verarbeiteter Rüben vorausgesetzt, welcher
einer etwa 5procentigen Verzinsung des Anlagekapitals entsprechen würde, bleiben
1,82 fl. – 1,20 fl. = 62 kr. für 1 metr. Centner Rüben zur Bestreitung der
Gesammtregie übrig, welche aber nach der aufgestellten Tabelle II bei einem
jährlichen Rübenquantum von 19000 t erreicht werden und welche Summe als das
Existenzminimum einer Rohzuckerfabrik angesehen werden kann.
IV. Patente und Privilegien.
Apparat zum Einwirkenlassen von Gasen auf zerstäubte
Flüssigkeiten von C. H. Knoop (D. R. P.
Kl. 89 Nr. 85820 vom 5. März 1895 ab). Um das in Patent Nr. 80392
gekennzeichnete Verfahren der Einwirkung von Gasen auf zerstäubte Flüssigkeiten
zur Ausführung zu bringen, wird nach vorliegender Erfindung ein Apparat
angewendet, in welchem zunächst die unter Druck eingeführte Flüssigkeit
zerstäubt wird und der Einwirkung von Gas unterliegt, und die sich sammelnde
Flüssigkeit der nochmaligen Einwirkung des Ueberschusses von Gas ausgesetzt
wird.
Füllkörper für Osmoserahmen von Th. Koydl (D. R. P. Kl. 89 Nr. 85887 vom 4.
September 1894 ab). Die Erfindung betrifft neuartige Füllkörper für die
Rahmen von Osmoseapparaten, durch welche ein bisher nicht zu vermeidender
Uebelstand bei der Osmosirung vollständig beseitigt wird. Dieser Uebelstand
besteht darin, dass die Melasse den Apparat, selbst bei Anwendung des bisher
vorgeschlagenen Füllkörpers, in starken Schichten durchströmt und daher die
beabsichtigte Arbeitsleistung nur unvollkommen durchführbar ist, weil
bekanntlich die Osmosirung nur dort stattfinden kann, wo die Melasse das Papier
berührt; durch die bei den bestehenden, zumeist ohne jeden Füllkörper
arbeitenden Anlagen häufig vorkommende Berührung benachbarter Osmosepapiere wird
diese verminderte Arbeitsleistung noch mehr beeinträchtigt. Der Erfindung gemäss
werden als Füllkörper hohle oder massive, mit Wellen oder Rippen versehene
Platten angeordnet, welche in dem Osmoserahmen so angebracht werden, dass sie
deren Mitteltheil ausfüllen und beiderseits nur schmale Räume freilassen,
wodurch die Melasse gezwungen wird, den Apparat in dünnen Schichten zu
durchströmen, während überdies eine Berührung benachbarter Papierbogen
verhindert ist.
Schnitzelmesser von R.
Bergreen (Zusatz zum Patent Nr. 78510 vom 7. November 1893; D. R. P.
Kl. 89 Nr. 85888 vom 1. Januar 1895 ab; längste Dauer: 6. November 1908).
Ausführungsform des durch das Patent Nr. 78510 geschützten Schnitzelmessers
dadurch gekennzeichnet, dass das Messer aus zwei Theilen zusammengesetzt ist,
und zwar aus einem Schnitzelmesservordertheil, dessen gerader, abgesetzter
hinterer Schenkel unterhalb des Schnitzel messertragsteges befestigt ist, um
einen von dem letzteren nicht beeinflussten freien unteren Schnitzelabgang zu
erzielen, und einem allmählich nach hinten aufsteigenden Messerbefestigungssteg
bei Doppelmessern bezieh. Messertragsteg bei Einzelmessern, welcher Steg den
hinteren allmählich aufsteigenden Auflageschenkel des Messers des Hauptpatentes
ersetzt und dessen Oberfläche ebenso wie der hintere Auflageschenkel des durch
das Hauptpatent geschützten Messers ausgefräst ist.
Anordnungsweise der Vorlage und ihrer Unterlage, sowie
des Auflageschenkels des Messers und dessen Unterlage an
Rübenschnitzelmaschinen von H. Hillebrand
(D. R. P. Kl. 89 Nr. 85992 vom 9. Juli 1895 ab).
Einrichtung zur Regelung des Zulaufes der Deckflüssigkeit
durch den Ablauf des Schleudersyrups bei Brotcentrifugen R. Patočka (D.
R. P. Kl. 89 Nr. 85305 vom 8. Juni 1895). Diese Erfindung ist identisch mit dem
österreichischen Privilegium Nr. 46/59 vom 27. Mai 1895 (D. p. J. 1896 300 298).
Messerkasten für Rübenschnitzel von W. Köllmann (D. R. P. Kl. 89 Nr. 86270 vom 6.
September 1894 ab). Ein Messerkasten für Rübenschnitzelmaschinen der durch
Patent Nr. 54549 geschützten Art, dadurch gekennzeichnet, dass die übliche
starre Längswand für die Messerspitze durch eine die Messer tragende Wand
ersetzt wird, welche wagerecht verschiebbar und in ihrer jeweiligen Stellung
feststellbar ist.
Walzenschnitzelmaschine für Cichorien, Rüben u. dgl.
von E. Förster und Co. (D. R. P. Kl. 89 Nr. 86416
vom 24. August 1895 ab).
Verdampfapparat von Gebr.
Forstreuter (D. R. P. Kl. 89 Nr. 86271 vom 28. April 1895 ab). Bei den
bisherigen Vacuumconstructionen, welche eine stufenweise Inangriffnahme der Heizfläche
gestatten, ist für jede Etage des Heizsystemes eine besondere Dampfzuleitung und
eine besondere Dampf- bezieh. Dampfwasserableitung nebst dazugehörigem, für jede
Etage gesondertem Absperrorgan nöthig. Dadurch wird die Betriebssicherheit sehr
vermindert und besonders sind seitens des Kochers leicht Versehen möglich, der
zwei von einander unabhängige Ventile zu bedienen hat, wodurch leicht schädliche
Stauungen des Dampfwassers, Betriebsstörungen und selbst Unglücksfälle
herbeigeführt werden. Endlich ist bei den bekannten Apparaten die
Dampfvertheilung nicht centralisirt genug, um auf Beschleunigung des Koch- oder
Krystallisationsprocesses in günstiger Weise zu wirken. Zur Vermeidung dieser
Betriebsunsicherheit und um beliebige Flüssigkeiten bis zur
Ausscheidungsconcentration mit beschleunigter Annäherung an die
Krystallisationsgrenze einzudampfen, wird in den Vacuumapparat ein Heizsystem
eingebaut, das aus einer Anzahl über einander liegender Rohrpaare oder
Rohrschlangen besteht, die entweder in im Innern des Apparates liegende
Centralcylinder ein- und ausmünden oder aussen am Umfang des Apparates die
Dampfzuleitung und Ableitung durch Cylinder haben, in welchen Kolben derart
eingestellt werden können, dass mit der Zunahme der Flüssigkeitshöhe immer
frische Wärme mit frischer Heizfläche an die fortschreitende Flüssigkeit
heranlangt.
Vorlage für Schnitzelmesserkasten von H. Putsch und Co. (Zusatz zum Patente Nr. 70899 vom
1. October 1892; D. R. P. Kl. 89 Nr. 86401 vom 23. December 1894 ab).
Verfahren zur Herstellung von Kristallzucker in
Raffinerien von Th. Drost (Zusatz zum
Patente Nr. 58070 vom 25. December 1889; D. R. P. Kl. 89 Nr. 86255 vom 11.
November 1891 ab; längste Dauer: 24. December 1904). Das Verfahren ist
gekennzeichnet 1) durch die Anwendung von gereinigtem Raffineriedicksaft,
welcher Saft entweder in der Centrifuge während des Deckens durch den zu
deckenden Zucker oder durch Einwerfen von Füllmasse oder Rohzucker die nöthige
Concentration, entsprechend einem specifischen Gewicht von 1,325, erhält; oder
2) durch die Anwendung einer Deckflüssigkeit, welche durch Zusatz von
gereinigtem Raffineriesaft, Aussüssern bezieh. Wasser zu bereits
auskrystallisirter oder in Bildung begriffener Füllmasse hergestellt wird.
Vorlageschiene für Schnitzelmesserkasten von M. E. Matthäi (D. R. P. Kl. 89 Nr. 86944 vom 20.
Juni 1895 ab).
Vacuumverdampfer ohne Heizvorrichtung von E. G. Scott (D. R. P. Kl. 89 Nr. 86945 vom 19.
September 1895 ab). Der Verdampfapparat dient zur Ausführung des in der
englischen Patentschrift Nr. 12774 vom Jahre 1893 beschriebenen Verfahrens,
welches darin besteht, die Flüssigkeit unter Druck aufzuwärmen, ehe sie in den
eigentlichen, unter Vacuum stehenden und mit keiner besonderen Heizvorrichtung
versehenen Verdampfapparat gelangt. Hierbei wurde die angewärmte Flüssigkeit in
dem Verdampfapparate oberhalb der in diesem Apparate befindlichen Flüssigkeit
eingeleitet, so dass die eigentliche Flüssigkeit unmittelbar der Luftleere
ausgesetzt wurde. Die sich hierbei ausscheidenden Krystalle sind so klein, dass
das gewonnene Salz einen verhältnissmässig nur geringen Werth besitzt. Das in
dem vorliegenden Verdampfer gewonnene Krystall besteht aber aus grossen
Krystallen. Die angewärmte Flüssigkeit wird nicht der Einwirkung der Luftleere
unmittelbar ausgesetzt, sondern sie wird zunächst unterhalb der Oberfläche
der im Apparat bereits befindlichen Flüssigkeit in der Nähe des Bodens
eingeführt und hier über die ganze Fläche möglichst gleichmässig vertheilt, so
dass eine langsame und ruhige Verdampfung vor sich geht, während bei dem älteren
Verfahren die Verdampfung sehr plötzlich und heftig erfolgt.
Saturationsgefäss für gekalkten Zuckersaft von C. H. Knoop (D. R. P. Kl. 89 Nr. 86815 vom 3. März
1895). Der Saft wird in einem Behälter gegen kegelförmige Körper getrieben, von
denen er in zertheiltem Zustande zurückprallt, während der Kohlensäurestrom,
welcher bereits auf angesammelten Saft eingewirkt hat, durch Querplatten
geführt, in dem Behälter aufsteigt. Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist
eine Ausführungsform des zur Anwendung des geschützten Verfahrens bestimmten
Apparates, welcher sich dadurch kennzeichnet, dass der Kohlensäurestrom aus
trompeten artig geformten Mundstücken aufsteigt, welche unmittelbar unter den
Saftzerstäubern angeordnet sind, so dass der Saft in fein vertheiltem Zustande
in einem kegelförmig gestalteten Kohlensäurestrahl sich befindet. Hierbei ist
die Wirkung der Kohlensäure auf den gekalkten Saft ausserordentlich
intensiv.
Rübenerntemaschine mit sich öffnenden und schliessenden
Gabeln von K. Thomann (D. R. P. Kl. 45 Nr.
85747 vom 18. Juli 1895; Zusatz zum Patent Nr. 84575, vgl. D. p. J. 1896 300 297).
Die Verbesserung gegen Patent Nr. 84575 besteht darin, dass durch die
eigenartige Lagerung und Bewegung der Gabeln ein Verschluss der beweglichen
Theile der mit den Gabeln versehenen Scheiben möglich ist und die Reibung, sowie
das Gewicht vermindert werden. Der Verschluss der beweglichen Theile hat den
Zweck, das Verunreinigen derselben durch die mit der Rübe herausgehobene Erde zu
verhindern und ein Schmieren derselben vornehmen zu können.
Rübenerntemaschine mit sich öffnenden und schliessenden
Gabeln von K. Thomann (D. R. P. Kl. 45 Nr.
87057 vom 19. December 1895; zweiter Zusatz zum Patent Nr. 84575). Den
Gegenstand der vorliegenden Erfindung bildet eine weitere Ausführungsform der
nach dem Patente Nr. 84575 hergestellten Rübenaushebemaschine, welche sich von
dem Gegenstande des ersten Zusatzpatentes Nr. 85747 dadurch unterscheidet, dass
die Gabeln in den als Verschlusscheiben dienenden Stirnscheiben schwingend
gelagert sind und beide Stirnscheiben mit den Gabeln gegen einander verstellt
werden können, je nachdem dies die Rübenstärke erfordert. Ausserdem ist das
ganze Gabelrad gehäuseartig verschlossen, so dass keine Unreinlichkeiten in das
Innere gelangen können.
Vorrichtung zum Transportiren von Rüben von den
Miethenfeldern in die Zuckerfabriken von B.
Čerych (Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/711 vom 30. Januar 1896).
Um den Rübentransport bequemer und billiger zu gestalten, wird ein System von
transportablen Rübenschwemmen vorgeschlagen, welche ähnlich wie die
transportablen Feldbahngleise zwischen die Miethen gelegt werden, so dass nach
Bedarf die sämmtlichen, in Haufen geordneten Rüben direct zu den Waschmaschinen
geschwemmt werden können.
Neuerung an Vorwärmern oder Kühlern von J. Sykora (Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/715
vom 7. November 1895). Die Erfindung bezieht sich auf Röhren- oder
Plattenvorwärmer oder Kühler für Flüssigkeiten, z.B. auch als sogen. Vorwärmer
für Zuckerfabriken, und trachtet das Erhöhen des Wärmeaufnahme- oder
Uebertragungsvermögens dadurch zu erreichen, dass die anzuwärmende oder
abzuleitende Flüssigkeit zwar eine Zeitlang, ohne fortzufliessen, in ihren
Behältern stehen bleibt, während dieser Zeit aber in eine rasche, fortwährend
periodisch ihre Richtung wechselnde Bewegung versetzt wird. Die Einwirkung der
äusseren Kraft auf die Flüssigkeit kann auf jede beliebige Art erfolgen, z.B.
durch Luft-, Gas-, Dampf- oder Flüssigkeitsdruck, erzeugt mittels Pumpe,
Luftpumpe, Compressor, Gebläse oder Ventilator; ferner durch mechanische Wirkung
von Schneckenflügeln oder schräg gestalteten Rührarmen, denen man auf bekannte
Art periodisch wechselnde Bewegungen ertheilt, endlich durch Bewegung von in die
Flüssigkeit eingetauchten Körpern oder von nachgiebigen Membranen. Eine
derartige Lagerung der Flüssigkeit, dass zu ihrer Bewegung eine möglichst
geringe Kraft ausreicht, wird erzielt durch Theilung der Flüssigkeit in zwei
oder mehrere symmetrische, einander das Gleichgewicht haltende oder wenigstens
annähernd gleichwiegende Theile, wozu zugleich die Lagerung eine recht
nachgiebige, elastische wird. Eine elastische Lagerung der Flüssigkeit erreicht
man ferner auch durch Anwendung einer eingeschlossenen Gas-, Luft- oder
Dampfmenge als Polster, ferner durch Federn oder Gewichte, welche entweder
unmittelbar oder mittels Kolben oder Membranen auf die Flüssigkeit wirken.
Während der schwingenden Bewegung kann die Flüssigkeit nach Bedarf durch Gefälle
oder Pumpen ab- und zulaufen.
Automatischer Röhrenreiniger für Verdampfapparate,
Dampfkessel u.s.w. von A. D. Lagrelle und
C. H. Chantrelle (Oesterreichisches Privilegium
Nr. 46/847 vom 25. Januar 1896). Diese Vorrichtung besteht im Wesentlichen aus
einem schwimmenden oder nichtschwimmenden Körper, der in die Röhren der
Verdampfapparate untergebracht wird und durch die kochende Flüssigkeit selbst
eine auf und ab steigende bezieh. schwingende und rotirende Bewegung erhält,
sich hierbei an den Innenwänden dieser Röhren reibt und so jede Ablagerung an
den Innenwänden verhindert, wobei die Steig- und Fallbewegung durch Anschläge
begrenzt wird.
Verfahren zur Herstellung von raffinirtem Zucker in
Stangen aus Rohzucker von La Sté. Ele.
Fontenilles und Desormeaux
(Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/1057 vom 24. October 1895). Dieses
Verfahren hat zwar mit bekannten Verfahren einige Punkte gemein, unterscheidet
sich doch wesentlich in anderen Punkten und wird durch folgenden Patentanspruch
gekennzeichnet: a) Erhitzen der Gefässe, in welchen das Lösen, die Reinigung und
das Einkochen (Eindicken) des Zuckers erfolgt, mittels eines Wasserbades oder
einer anderen Heizeinrichtung, welche in Berührung mit den Wandungen dieses
Gefässes keine höhere Temperatur als 100° C. erzeugt; b) die Krystallisirung der
eingekochten Masse erfolgt in Gefassen von beliebiger Grösse, die auf einem mit
Filtrirtuch bedeckten perforirten Boden aufruhen und das Abtropfen des Syrups
unter der Wirkung eines unter dem durchlochten Boden erzeugten Vacuums
ermöglichen; c) die krystallisirte Masse wird nach erfolgtem Abtropfen behufs
Ueberführung in die Stangen- oder Stückeform zerkleinert und d) in einem
geschlossenen Gefässe mit Wasser angerührt, falls der Zusatz von Wasser in Folge
zu langen Abtropfens nöthig wird, um der Masse die für das Pressen in die
Stangen- oder Stückeform erforderliche Consistenz zu geben.
Vorrichtung zum Abschneiden des Blattschopfes bei
Rübenhebern von L. Frennet-Wauthier
(Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/1153 vom 29. Februar 1896). Die
Vorrichtung zum Abschneiden des Blattschopfes zum Köpfen von Rüben besteht aus
zwei runden concaven Schneidscheiben, die gegen einander derart geneigt sind,
dass an jeder Stelle, wo sie auf die Rübe treffen, ihre Schneiden wagerecht
stehen. Der Apparat ist gleichzeitig nach vorn geneigt, um auch in dieser
Richtung wagerecht schneidend zu wirken. Eine vor den Schneidscheiben
hinlaufende Rolle regelt die jeweilige Höhenlage der Schneidscheibe, während ein
an der Schneidscheibenwelle angebrachtes Kreuz die Blätter und ein Streichbrett
die abgeschnittenen Köpfe entfernt.
Verfahren zur Reinigung von Melasse, Syrup oder anderen
Zuckerlösungen von G. E. Cassel und D. Kempe (Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/1251
vom 5. März 1896). Nach diesem Verfahren sollen aus Melasse, Syrup oder anderen
Zuckerlösungen übelriechende und übelschmeckende Bestandtheile entfernt werden.
Hierbei wird die Melasse mit Alkali- oder Calciumsulfit, welches eventuell
schweflige Säure in Ueberschuss enthält, versetzt und dann erwärmt. Die Wirkung
des zugesetzten Sulfits wird durch gesteigerte Erwärmung eventuell bis 100° C.
oder darüber hinaus erhöht, in welch letzterem Falle die Behandlung natürlich in
einem geschlossenen Gefäss unter Druck geschehen muss. Der Concentrationsgrad
der Lauge ist von keinem besonderen Gewicht. Der Ueberschuss von schwefliger
Säure kann einige Zeit vor der Behandlung zugesetzt werden, und der nach
Abschluss derselben möglicher Weise noch vorhandene Ueberschuss an Kalk kann
durch Sättigung mit Kohlensäure entfernt werden.
Verbesserung an Schnitzelmessern und deren Einbau in
Messerkasten von R. Bergreen
(Oesterreichisches Privilegium vom 21. October 1895. Beschreibung geheim).
B. Rohrzuckerfabrikation.
Anwendung von Natron bei der Rohrzuckerfabrikation.Nach dem Berichte von Dr. W. Krüger: Die deutsche Zuckerindustrie, 1896
XXI S. 903 ff. Die Nachtheile, welche die Salze der organischen
Säuren der Säfte mit dem Kalk im Gefolge haben – Incrustationen der
Verdampfapparate, schlechtes Kochen, viel Melasse –, zu beseitigen, ist
verschiedentlich versucht und wird vorwiegend durch die verschiedenen
Phosphorsäurepräparate, theils auch durch Soda erreicht. In den indischen
Rohrzuckerfabriken mit Defecation thut man nach Winter
gut, die Bildung jener Kalksalze so viel wie möglich zu beschränken. Die Wirkung des
Kalkes besteht bei der allgemein geübten Defecation in der Bildung eines
Niederschlages mit fällbaren Substanzen des Rohrsaftes und Neutralisation der
organischen Säuren desselben. Winter empfiehlt nun
Defecation mit Kalk und Neutralisation mit Natronlauge. Die Vortheile dieser
Arbeitsweise sind: geringe Incrustation, schnellere Verdampfung im Triple-effet,
höhere Ausbeute am ersten Product, scharfes, hartes und trockenes Korn; bei Syrupen
besseres Korn und meistens höheres Rendement.
Rohrsaftgewinnung durch Mühlen oder Diffusion. Die
Frage, welche Methode der Rohrsaftgewinnung, Pressen oder Diffusion, den Vorzug
verdient, wird von Maxwell dahin beantwortet, dass in
den meisten Fällen die Mühlenarbeit der Diffusion vorzuziehen sei. Je höher die Reinheit,
um so besser sind die Resultate der Diffusion; auf Rohr mit niedriger Reinheit
dagegen ist die Diffusion die schlecht möglichste Praxis der Saftgewinnung. Die
nachdrückliche Empfehlung und Bevorzugung der Rohrmühlen durch Maxwell ist aber nach Krüger's Ansicht doch wohl etwas zu weitgehend und einseitig.
Automatisch arbeitende Verdampfapparate. Van Ledden
Hulsebosch gibt Einrichtungen an, die ein automatisches Einlassen und
Uebersteigen des Saftes in Triple-effet u.s.w. ermöglichen sollen. Dass dergleichen
Einrichtungen, falls sie gut functioniren, in Ländern, wie z.B. Java, wo die
Verdampfapparate durch eingeborene Arbeiter bedient werden, von Nutzen sind und den
Effect der Apparate erhöhen, liegt auf der Hand.
Ueber Ampas als Brennmaterial und über
Feuerungseinrichtungen. Nach Kersten gibt
ungetrockneter Ampas mit einem Wassergehalt von 47 Proc. bei der Verbrennung 1402
Cal., sonnentrockener mit 9 Proc. Wasser 2781 Cal. In Java sind die
Feuerungseinrichtungen mit wagerechtem Rost die unvortheilhaftesten. Nur selten
gelingt es, auf wagerechtem Rost Ampas mit einem Luftquotienten von 2 vollkommen zu
verbrennen; bei schlechtem Feuer ist er häufig höher als 2,5. Feuerungseinrichtungen
mit schräger Rostfläche (Flach- oder Treppenrost), bei denen die Verbrennungsluft
dicke und dünne Lagen des Brennmaterials zu passiren hat, präsentiren Einrichtungen
ökonomischerer Art. Bei Ampas darf die Neigung des Rostes nicht weniger als 45°
betragen. Eine vollständige Verbrennung bei möglichst kleinem Luftüberschuss wird
durch die Gasöfen erreicht, die auf Java in Form sogen. Halbgasöfen in Gebrauch
sind. Ampas mit 91 Proc. Trockensubstanz producirt bei Verbrennung mit dem
Luftquotienten von 2 auf 1 k Trockensubstanz (3,77 – 3,32) = 0,45 k mehr Dampf als
ungetrockneter Ampas mit 53,3 Proc. Trockensubstanz bei Verbrennung mit einem
Luftquotienten von 1,2. Da nun Ampas mit einer Trockensubstanz von 91 Proc. nur
erhalten werden kann, wenn die Umstände zum Trocknen besonders günstig sind, meist
aber weit feuchterer Ampas verbrannt werden muss, so wird man zuweilen in einem gut
construirten Halbgasofen durch Verbrennen von ungetrocknetem Ampas nicht weniger
Dampf auf 1 k Trockensubstanz erzeugen als durch dasjenige von getrocknetem Ampas
auf einem gewöhnlichen wagerechten Rost.
Scheidung von Rohrsäften. E. DemingCentralblatt für die
Zuckerindustrie der Welt, 1896 IV S. 618. empfiehlt, die
Scheidung in folgender Weise vorzunehmen: Der Mühlensaft wird massig geschwefelt,
bevor er in die Kalkpfannen geht; letztere sollen so gross sein, dass je eine den in
30 bis 40 Minuten der Mühle entfliessenden Saft aufnimmt; sie sollen gelochte Rohre
enthalten, durch welche Luft zum Durchmischen eingepresst wird. Der kalte gekalkte
Saft wird mittels einer Pumpe durch einen Calorisator gepresst, welchen er 45
Secunden nach seinem Eintritt wieder verlässt, während dessen er unter Druck auf
126° C. erhitzt wird. Aus der Beschaffenheit des heraustretenden Saftes beurtheilt
man, ob genügend oder zu viel Kalk zugesetzt ist, und bringt dementsprechend in die
Scheidepfanne entweder noch Kalk oder ungekalkten Saft. Aus dem Calorisator tritt
der Saft in Bassins mit konischem Boden, worin sich der Schlamm absetzt und von Zeit
zu Zeit abgezogen wird, während der klare Saft beständig überfliesst. So soll
einerseits direct ein hellerer und blankerer Saft erhalten werden, als bei den
üblichen Verfahren mittels Absetzen oder Filtration durch Pressen, andererseits ist
nur eine 5 Proc. des Saftes entsprechende Menge Schlamm durch Filterpressen zu
filtriren und erhält man trockene, feste Kuchen.
Ueber die Scheidung des Rohrsaftes unter Druck, wie sie
auf der Eva Mill auf Hawaii ausgeführt wird, theilt PohlmannCentralblatt für die Zuckerindustrie der Welt,
1896 IV S. 659. Näheres mit. Der gekalkte Saft wird einer
Temperatur von etwa 122° C. bei einem Druck von etwa 2 at unterworfen, bevor er in
die Absatzkästen kommt. Dabei wird etwas mehr Kalk verbraucht als bei offenen
Scheidepfannen; auch sammelt sich auf der Oberfläche des Saftes in den Absatzkästen
etwas Schaum, der entfernt werden muss. Die Hauptmenge der Verunreinigungen setzt
sich jedoch sehr schnell zu Boden. Dieselben sind manchmal sehr reichlich und
verlangen, nachdem sie gut gekalkt sind, höchstens 2 Quadratfuss Filterpressefläche
für 1 t Rohr. Die trockenen Presskuchen betragen ungefähr 1¾ Proc. vom Gewicht des
Rohres. Die überhitzten Säfte zeigen eine Erhöhung des Quotienten um 3½ bis 4 bei
einer Reinheit des Rohrsaftes von 86. Die bemerkenswertheste Eigenschaft des
überhitzten Saftes ist seine Freiheit von „Gummi“, in Folge dessen die
schnelle Verdampfung und das leichte Kochen. Auch der Centrifugenablauf von
durchschnittlich 72 Reinheit war nicht zähflüssig, so dass derselbe im Vacuum auf
Korn zu zweitem Product verkocht werden konnte, das sich gut schleuderte und Zucker
von 92 Polarisation ergab. Im Jahre vorher bei der gewöhnlichen Scheidung liess sich
der Ablauf nicht auf Korn kochen. Der Erfolg des Verfahrens zeigt sich auch darin,
dass in diesem Jahre das Rohr bei Mühlenarbeit bessere Ausbeuten an Zucker ergab,
als im Vorjahr bei gleicher Qualität bei Diffusionsarbeit, trotz der höheren
Extraction durch letzteres Verfahren.
Ueber die Zuckerindustrie in Louisiana macht F. C. ThieleChemiker-Zeitung, 1896 XX S. 323.
interessante Mittheilungen. Die Zuckerpflanzer bringen noch zumeist den
wissenschaftlichen Forschungen und Erfahrungen Misstrauen entgegen und befolgen im
Wesentlichen noch dieselbe Methode, welche die Mönche, die zuerst das Zuckerrohr in
Louisiana anpflanzten, anwendeten. Vereinzelt wurden schüchterne Versuche gemacht,
das alte System durch neue, wissenschaftlich begründete Methoden zu ersetzen, und
war der Erfolg zum Beispiel durch Düngung mit Phosphaten ein bedeutender. Besonderes
Interesse hat in der letzten Campagne ein neuer Process, der auf der
„Magnolia“-Plantage benutzt wurde, hervorgerufen. Der Diffusionssaft wird
stark gekalkt, gekocht, dann durch Filterpressen getrieben und hierauf mit
Schwefligsäureanhydrid behandelt. Nach dem Eindicken zu Syrup (ungefähr 46° Brix)
wird nochmals mit Schwefligsäureanhydrid behandelt und wieder filtrirt. Die doppelte
Behandlung mit Schwefligsäureanhydrid und Filtration soll alle und jede
Verunreinigungen des Saftes entfernen, sowie die fremden organischen Verbindungen in
solche Producte überführen, dass sie absolut keinen störenden Einfluss mehr auf das
Krystallisationsvermögen des Rohrzuckers ausüben können. Ob aber die mehrmalige
Behandlung mit
schwefliger Säure thatsächlich ohne Einfluss auf den Zucker und die Ausbeute ist,
bleibt noch eine offene Frage. Folgender Fall zeigt dies. Auf einer Plantage wurde
das erste Nachproduct umgeschmolzen, um durch nochmaliges Kochen in erstes Product
verwandelt zu werden. Der Syrup wurde durch Filterpressen getrieben, doch
verstopften sich dieselben allmählich und hörten schliesslich ganz auf zu laufen.
Die Filtertücher waren mit einer schleimigen Substanz bedeckt und bestand der
organische Theil derselben im Wesentlichen aus Zucker; ausserdem war aber noch eine
stark reducirende Substanz vorhanden, die Aehnlichkeit mit Dextran hatte. Auffällig
war der hohe Schwefelgehalt und kann derselbe nur so entstanden sein, dass ein Theil
der gelösten Sulfite (es wurde stark geschwefelt) im Verlauf des Kochprocesses zu
niedrigeren Schwefelverbindungen reducirt wurde, worauf sich durch Wechselwirkung
beider Salze Schwefel ausschied. Es scheint also, dass es auch ein Zuviel bei der
Behandlung der Säfte mit schwefliger Säure gibt und dass man über ein gewisses Maass
nicht hinausgehen darf.
Auf einigen Plantagen wurde ein Verfahren versucht, welches grosse Aehnlichkeit mit
dem Manoury'schen Verfahren besitzt. Dieses Verfahren
hat aber einen totalen Misserfolg gehabt.
Wenn Thiele gegen die mehrmalige Anwendung der
schwefligen Säure Bedenken hat, so ist dagegen zu bemerken, dass das Cambray'sche Reinigungsverfahren für RohrsäfteJournal des fabricants
de sucre, 1896 Bd. 37 Nr. 16., welches auf einer
intensiven zweimaligen Schwefelung und sorgfältiger Filtration des Rohrsaftes
beruht, sich in einer mexikanischen Fabrik trotz ungünstiger Umstände vorzüglich
bewährt und schönen weissen Zucker geliefert hat.
C. Gesetzgebung.
Deutschland.
Gesetz betreffend die Abänderung des
Zuckersteuergesetzes. Durch das Gesetz vom 27. Mai 1896 wurden verschiedene
Bestimmungen des Gesetzes vom 31. Mai 1891 und 9. Juni 1895 aufgehoben und an deren
Stelle neue Bestimmungen gesetzt, welche den Zuschlag zur Zuckersteuer,
Ausfuhrzuschüsse, Zoll-, Uebergangs- und Schlussbestimmungen betreffen. Auf das
umfangreiche Gesetz kann nicht näher eingegangen werden.
Allgemeine Verfügung des königl. Finanzministeriums,
betreffend die Fassung der Artikel Säfte und Syrupe im amtlichen
Waarenverzeichniss. Nicht alkoholhaltige, zum Genuss bestimmte Säfte aus
Obst, Beeren und Rüben, mit Zucker eingekocht, einschliesslich derjenigen, welche
unter dem Namen von Heilmitteln (Brustsyrup, sirop laroze u.s.w.) eingehen, sind
nach Nr. 25 S. 1 des Zolltarifs mit 60 M. für 100 k zu verzollen. Mit Frucht- und
Pflanzensäften bezieh. chemischen Fabrikaten versetzter Syrup, sowie mit Syrup oder
Zucker eingekochte und versetzte Frucht- oder Pflanzensäfte u.s.w., sofern diese
Gegenstände ausschliesslich zur Verwendung als Heilmittel bestimmt und geeignet
sind, sind zum Satz von 36 M., und sofern sie zu Grosszwecken verwendbar sind, mit
60 M. für 100 k zu verzollen.
Oesterreich.
Erlass des Finanzministeriums, betreffend das Maass der
Sicherstellung für die richtige Einzahlung des Bonificationsrückersatzesbei der Zucker ausfuhr in der Betriebsperiode
1896/97. Unter dem 12. Mai 1896 wird auf Grund des § 3 des
Zuckersteuergesetzes vom 20. Juni 1888 im Einvernehmen mit dem königl. ungar.
Finanzministerium die Sicherstellung der richtigen Einzahlung des allfälligen
Bonificationsrückersatzes in der Zuckererzeugungsperiode 1896/97 für jede
Erzeugungsstätte für Zucker der in § 1 Z. 1 des Zuckersteuergesetzes bezeichneten
Art mit jenem, um 30 Proc. erhöhten Betrag festgesetzt, welchen dieselbe als
Ausfuhrbonificationsrückersatz bezüglich der Zuckerausfuhr in der Erzeugungsperiode
1894/95 zu leisten hatte. Der in solcher Weise ermittelte Sicherstellungsbetrag ist
derart abzurunden, dass Beträge unter 50 fl. auf 50 fl., Beträge über 50 fl. auf 100
fl. erhöht werden. Für jene der obenerwähnten Zuckererzeugungsstätten, welche in der
Erzeugungsperiode 1894/95 noch nicht im Betriebe waren, wird die Sicherstellung mit
je 23000 fl. festgesetzt.
Russland.
Ausserkraftsetzung der Bestimmungen für die Ergänzungsaccise
für Zucker. Nach dem bestätigten Beschlusse des Ministercomites vom 9.
Februar (a. St.) soll für den nach dem 1. März d. J. ins Ausland ausgeführten Zucker
(sowohl raffinirtem wie Sandzucker) die Accise in Höhe von 1,75 Rubel erstattet
werden, ohne dass eine Bescheinigung der Accisenverwaltung über die Höhe der
entrichteten Accise vorgelegt zu werden braucht.
Frankreich.
Eingangszoll und innere Steuer auf Stärke und Glykose.
Nach dem Gesetz vom 31. März 1896 werden bestimmte Zölle für Sago, Salep, exotisches
Satzmehl und deren Derivate, Stärke, Dextrin und anderen nicht genannten
Stärkemehlstoffen festgesetzt. Die weiteren Bestimmungen beziehen sich auf die
Verzollung von trockenem und grünem Amidin und von zeitweiliger zollfreier Einfuhr
von Mais und Gerste, die zur Herstellung von zur Ausfuhr bestimmter Glykose in
bernsteinfarbigen, festen Massen verwendet werden.
Portugal.
Zuckersteuer. Nach dem Gesetze vom 26. März 1896 ist die
Fabrikations- und Consumsteuer von 15 Reis für 1 k geklärten oder raffinirten
Zucker, welche nach der von der Regierung der Deputirtenkammer in der Sitzung vom
16. März d. J. gemachten Gesetzvorlage Nr. 5 eingeführt werden soll, von allem
Zucker zu erheben, welcher von dem Tage der Veröffentlichung dieses Gesetzes im Diario do Governo einschliesslich an weder in den
Zollämtern des Festlandes oder auf den naheliegenden Inseln lagert, noch mit der
Bestimmung nach portugiesischen Häfen vollständig verschifft ist, oder sich auf der
Reise nach solchen Häfen befindet. Alle entgegenstehende Gesetzgebung wird
aufgehoben.
Eingangszoll auf Rohrzucker und Melasse auf der Insel Madeira
und Zollfreiheit für Zucker von Madeira beim Eingang nach dem Festlande und den
Azoren. Nach der königl. Verordnung vom 30. December v. J. wird
verfügt:
Art. 1. Zucker und Melasse von Zuckerrohr, die in den
District Funchal zum Verbrauche eingeführt werden, haben, nachdem die übrigen
Bestimmungen dieses Decrets erfüllt sind, folgende Zölle zu zahlen:
Zucker, besser als Typus 19 der hol- ländischen
Scala, für 1 k
140
Reis
Melasse für 1 k
30
„
Art. 2. Die Bestimmung ad 1 tritt nur in Kraft,
sofern die Producenten von Zucker und Alkohol sich gehörig verpflichten, alles
Zuckerrohr, das ihnen in den Fabriken angeboten wird, zum Mindestpreis von 400 bis
450 Reis für je 30 k zu kaufen. Art. 3. Ohne vorgängige
Denaturirung darf zum Verbrauche aus den Fabriken kein Melassealkohol ausgehen, der
nicht vollkommen gereinigt und dessen Alkoholgehalt nicht geringer als 40 Cartier
ist. Art. 4. Solange die Bestimmungen des gegenwärtigen
Decrets gelten, soll die Melasse im District Funchal von jeder Ortsabgabe befreit
sein und der daraus hergestellte Alkohol wird nicht der Fabrikatsteuer unterworfen;
ebenso soll auf dem Festlande und den Azoren der von Madeira herrührende Zucker vom
Einfuhrzoll befreit sein. Art. 5. Die Regierung wird
die zur vollkommenen Ausführung des gegenwärtigen Decrets erforderlichen
Vorschriften ausarbeiten, sowohl betreffs der Verpflichtung und Form des Ankaufes
von Zuckerrohr als auch des Verkaufes von Melasse und Alkohol, sowie der Einfuhr der
Melasse. Art 6. Die Bestimmungen dieses Decrets bleiben
5 Jahre in Gültigkeit. Art. 7. Entgegenstehende Gesetze
werden aufgehoben.
Bolivien.
Begünstigung der Zuckerindustrie. Art. 1. Für das
Kapital, welches in Bolivien in Dampfmaschinen angelegt ist, die nachweislich 1 Jahr
lang in der Zuckergewinnung regelmässig in Betrieb waren, wird eine Zinsgarantie von
4 Proc. geleistet. Diese Garantie wird für 5 Jahre zugesichert und wird nach Ablauf
von je 6 Monaten gezahlt werden. Art. 2. Eine Prämie
von 4000 Doll. (bolivianisch) wird für Zuckerfabriken ausgesetzt, die jährlich bis
zu 4000 Quintal raffinirten Zucker produciren. Art. 3.
Prämien erster, zweiter und dritter Klasse von bezieh. 2000, 1000 und 500 Doll.
(bolivianisch) werden für Zuckerraffinerien ausgesetzt, die in Bezug auf das
Fabrikationsverfahren Verbesserungen einführen und letztere länger als 1 Jahr in
ihrem Betriebe beibehalten.
A. Stift (Wien).