Titel: | Ueber Rauhmaschinen. |
Autor: | H. Glafey |
Fundstelle: | Band 302, Jahrgang 1896, S. 217 |
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Ueber Rauhmaschinen.
Von H. Glafey,
Ingenieur, Berlin.
(Fortsetzung des Berichtes S. 201 d.
Bd.)
Mit Abbildungen.
Ueber Rauhmaschinen.
Bei den bisher besprochenen Rauhmaschinen mit rotirenden Rauhwalzen sind die Achsen
der auf der Rauhtrommel angeordneten Rauhwalzen parallel zu der Trommelachse
gelagert. Der Stoff wird demnach beim Rauhen mit solchen Walzen immer nur in der
Kettenrichtung bearbeitet. Bei vielen Stoffen ist es jedoch wünschenswerth, den
Stoff auch seitwärts, in schräger Richtung zu rauhen, um dadurch eine dichtere
Haardecke und bessere Auflockerung der Fasern zu erzielen, wie dies bereits bei
Rauhmaschinen mit rotirenden Karden der Fall ist.
Textabbildung Bd. 302, S. 217
Rauhwalzen von Gruschwitz.
Um nun einen annähernd gleichen Rauheffect auch bei Maschinen mit rotirenden, mit
Kratzenbeschlag versehenen Rauhwalzen zu erhalten, hat die Firma C. A. Gruschwitz in Olbersdorf bei Zittau nach dem
Patent Nr. 73552 die Einrichtung getroffen, dass ein Theil der Walzen der
Rauhtrommel schräg zur Achse der Trommel angeordnet ist.
Fig. 31 zeigt
die Rauhtrommel mit den darauf angebrachten Rauhwalzen in Stirnansicht. Fig. 32 ist
eine Vorderansicht und zeigt, welche Lage die Rauhwalzen auf der Trommel haben. Es
ist daraus zu erkennen, dass nur die Walzen a, welche
die Antriebscheiben d tragen, parallel zur Trommelachse
gelagert sind, während die Rauhwalzen b schräg zur
Trommelachse und schräg zu den Walzen a angeordnet
sind. Es liegt dabei zwischen je zwei parallelen Rauhwalzen a je eine schräg liegende Walze b, und je zwei auf einander folgende Walzen b
liegen nach entgegen gesetzten Richtungen hin schräg, wie dies aus Fig. 32 deutlich
erkennbar ist. Der Winkel, unter welchen die Rauhwalzen zu einander geneigt sind,
kann beliebig sein.
Die Rauhwalzen rotiren abwechselnd in entgegen gesetzter Richtung, indem jede mit
einer Antriebscheibe versehene Rauhwalze a durch
Zahnräder fg die nächstfolgende, schräg zu ihr liegende
Rauhwalze b in Umdrehung versetzt. Durch verschiedene
Grösse der Riemenscheiben oder der Zahnräder können verschiedene
Umdrehungsgeschwindigkeiten der Rauhwalzen erzielt werden.
Um ein richtiges und zuverlässiges Arbeiten der mit zwei auf einer Trommel
angeordneten Systemen von Rauhwalzen ausgestatteten Rauhmaschinen zu erzielen,
müssen die Rauhwalzen während des Betriebes selbsthätig geputzt werden. Das Putzen
kann in verschiedener Weise erfolgen.
Die Firma Grosselin père et fils in Sedan lagert zu
diesem Zweck die Gegenflorarbeiter auf der Trommel in einer Entfernung vom
Mittelpunkt der letzteren, welche grösser ist als die Entfernung der Florarbeiter
von demselben Mittelpunkt. Eine ausserhalb der Trommel gelagerte Putzwalze F (Fig. 34) reinigt die
Kratzen der Gegenflorarbeiter und eine innere Putzvorrichtung die Florarbeiter.
Diese innere Putzvorrichtung besteht entweder aus einem auf der Trommelachse frei
beweglich aufgehängten Reinigungskamm (H,
Fig. 4) oder aus einer in derselben Weise
angeordneten Reinigungswalze X (Fig. 33), welche ihre
Drehbewegung von dem auf der Trommelachse festen Zahnrad Y und dem mit diesem in Eingriff stehenden, auf der Achse von X festen Zahnrad Z
empfängt.
Textabbildung Bd. 302, S. 218
Rauhwalzen von Grosselin.
Statt der inneren Putzvorrichtung kann nach der Patentschrift Nr. 55784 auch die in
Fig. 34
dargestellte Anordnung getroffen werden, bei welcher ein Gegenflorarbeiter mit zwei
Florarbeitern abwechselt und die letzteren so nahe bei einander liegen, dass sie
sich gegenseitig reinigen.
Textabbildung Bd. 302, S. 218
Monforts Rauhwalzen.
August Monforts in M.-Gladbach hat zum Reinigen der
beiden Systeme von Rauhwalzen in der Patentschrift Nr. 65572 die in den Fig. 35 und
36
dargestellte Reinigungsvorrichtung in Vorschlag gebracht. Zwecks Verwendung
derselben sind die Rauhwalzen zwar alle in gleichem Abstand von der Achse der
Trommel auf dieser gelagert, die Rauhwalzen b haben
jedoch einen grösseren Durchmesser als die Walzen a.
Die Reinigung der Walzen b erfolgt in bekannter Weise
durch eine ausserhalb der Trommel angebrachte Bürste c,
welche in dem Maschinengestell fest gelagert ist. Um die Walzen a reinigen zu können, sind auf der Welle d der Trommel verstellbare Träger e angeordnet, auf welchen Bürsten f, und zwar für je eine Walze a eine, angebracht sind. Da die Träger e mit
dem Gestell der Rauhtrommel sich drehen, so werden die rotirenden Kratzen walzen a bei der Drehung um ihre Achse beständig von den
Bürsten f ausgeputzt. Durch eine geringe Verdrehung der
Bürstenträger e auf der Welle d kann man die Bürsten f mehr oder weniger
tief in die Kratzen walzen eingreifen lassen. Die richtige und leichte
Einstellbarkeit der Bürsten f gegen die Walzen a wird noch besonders dadurch begünstigt, dass die
Linie 1-1
(Fig.
36) der Angriffsfläche der Bürsten mit der durch den Berührungspunkt
dieser Linie mit dem Kreise der zugehörigen Walzen a
gehenden Kreislinie 2-2 einen gewissen Winkel bildet.
Da die Verstellung der Bürsten auf diesem Kreise 2-2
erfolgt, so können durch einfache Verdrehung der Träger e sämmtliche Bürsten ihren Walzen a genähert
oder von denselben entfernt werden.
Wenn die Bürsten f mit Rauhflocken gefüllt sind, reinigt
man sie dadurch, dass man die Bürstenträger e so weit
zurückdreht, dass die Bürsten f mit den Walzen b in Berührung kommen. Durch die Drehung dieser Walzen
werden dann die Bürsten f gereinigt.
Um zu verhindern, dass die von einer im Innern der Rauhtrommel vorgesehenen
Ausputzvorrichtung aus den Rauhwalzen gelösten Fasern und Staubtheile wieder in die
Rauhwalzen zurückgelangen, hat Ernst Gessner in Aue die
Ausputzvorrichtung vollständig auf die Aussenseite der Trommel verlegt.
Das Wesentliche der Gessner'schen Ausputz Vorrichtung
besteht nach dem Patent Nr. 81891 darin, dass eine oder mehrere ausserhalb des
Tambours gelagerte Ausputzbürsten während des Rauhens in bestimmtem Zeitmaass
periodisch an die mit nach der einen Seite gerichtetem Kratzenbeschlag versehenen
Rauhwalzen treffen und dieselben ausputzen, aber die Walzen mit entgegengesetzt
gerichtetem Kratzengehäke nicht berühren.
Die Fig. 37
bis 46
veranschaulichen verschiedene Ausführungsformen dieser Ausputzvorrichtung. Bei
sämmtlichen, Fig.
43 ausgenommen, sind alle Rauhwalzen mit gleichem Durchmesser in einen
Kreis gelagert.
Bei der in Fig.
37 wiedergegebenen Ausführungsform werden die beiden auf der Hälfte ihrer
Oberfläche mit je einem Kratzenblatt bezogenen Bürsten MN (siehe auch WWl, Fig. 8) von dem Tambour aus durch die
Zahnräder R1R2R3R4R5 derart angetrieben,
dass die Ausputzwalze N in der Drehrichtung des
Tambours rotirt, und dass ihre beschlagene Hälfte jedesmal mit einer Kratzenwalze
der Serie B zusammentrifft und diese reinigt, dass
dagegen die Rauhwalzen der Serie A an ihrer
unbeschlagenen Seite vorübergehen.
Die Ausputzwalze M dagegen, welche in entgegengesetzter
Richtung rotirt, lässt umgekehrt die Walzen der Serie B
unberührt passiren, während ihre beschlagene Hälfte stets mit einer Kratzenwalze der
Serie A zusammentrifft und diese reinigt.
In Fig. 38
sind die beiden Ausputzwalzen MN auf je zwei gegenüber
liegenden Vierteln ihres Umfanges mit Bürstblättern beschlagen. Der Antrieb erfolgt
mittels Riemen vom Tambour D aus. Ihre Thätigkeit ist
ganz ähnlich, wie mit Bezug auf Fig. 37 beschrieben. Um
ein Gleiten des Antriebriemens T zu verhindern, ist
derselbe in gewissen Abständen mit Löchern versehen; die Scheiben R1, R3 und R4 dagegen, über welche
der Riemen läuft, tragen auf ihren Kränzen in gleichen Zwischenräumen vorspringende
Stifte oder Zapfen, welche durch die Löcher in Riemen hindurchtreten. R2 ist eine
eingeschaltete Scheibe, welche zum Spannen des Riemens dient.
An Stelle des Riemens kann auch ein in gleicher Weise durchlochtes Stahlband oder
eine Gliederkette als Antriebmittel für die Ausputz walzen dienen.
In solchen Fällen, in denen die Walzenserien A und B eine ungleich grosse Anzahl Rauhwalzen haben, muss
die Breite der
Beschlagstreifen beider Ausputzwalzen so bemessen sein, dass dieselbe in genauem
Verhältniss steht zu der Anzahl gleichartiger aufeinander folgernder Rauhwalzen.
In Fig. 39
z.B. ist je eine Rauhwalze B abwechselnd mit zweien der
Serie A angewendet. Die Ausputzwalze M muss daher zwei Rauhwalzen A hinter einander reinigen, während Ausputzwalze N nur eine von Serie B zu reinigen hat.
Dementsprechend ist Ausputzwalze M auf zwei Dritteln,
N dagegen nur auf einem Drittel ihrer Oberfläche zu
beschlagen. In gleicher Weise kann auch je eine Rauhwalze A abwechselnd mit zweien der Serie B hinter
einander folgend angewendet werden.
Ist das Verhältniss der Walzenzahl zu einander ein anderes, so ist die Breite der
Beschlagstreifen beider Ausputzwalzen dementsprechend einzurichten.
Die Ausputzwalzen MN können nur je ein Blatt oder auch
drei und mehr Blätter erhalten und sind dementsprechend in ihrer Geschwindigkeit zu
reguliren.
In Fig. 40
sind die beiden vollbeschlagenen Ausputzwalzen M und
N auf beiden Endseiten der Maschine in den durch
die Welle H1
verbundenen Hebelarmen a gelagert. Das verlängerte Ende
eines dieser Hebel läuft in eine Coulisse aus, welche auf P, dem auf der Welle H2 befestigten Excenter E gleitet. Sobald die durch Räder RR1 vom Tambour aus in Bewegung gesetzte Scheibe R2 sich dreht, werden
die Hebelarme a durch das Excenter E in eine auf und nieder gehende Bewegung um ihren
Drehpunkt H1 versetzt,
dem periodischen Erscheinen der zugehörigen Rauhwalzenserie entsprechend,
dergestalt, dass die beiden Ausputzwalzen MN
abwechselnd gehoben und gesenkt beziehungsweise an die Rauhwalzen herangestellt oder
von denselben abgehalten werden. Eine rotirende Bewegung in entgegengesetzter
Richtung erhalten die Ausputzwalzen durch den über die Scheiben R2R3R4 gelegten Riemen. Die
Ausputz walze M berührt in Folge der schwingenden
Bewegung der Hebel a nur die Rauhwalzen A, die Bürsten walze N nur
diejenigen B.
Anstatt durch Excenter und Coulisse kann die schwingende Bewegung der beiden
Ausputzwalzen auch durch eine Rolle F herbeigeführt
werden, die, wie punktirt gezeigt, in dem verlängerten Ende eines Hebels a gelagert ist und durch die Feder o gegen den die Scheiben der Rauhwalzen treibenden
Riemen r herangezogen und in stetem Contact mit
demselben gehalten wird. Der Riemen r umspannt die
Scheiben der Rauhwalzen und bildet die Form eines regelmässigen Polygons mit
abgerundeten Ecken. Sobald der Tambour sich dreht, wird die Rolle F durch die Ecken dieses Polygons nach aussen gedrängt.
Gleitet sie jedoch über die zwischen je zwei Ecken liegende Fläche, d. i. eine Seite
des Polygons, so wird sie von der Feder o gegen die
Tambourmitte bewegt.
Der Hebelarm a muss diesem Auf- und Niedergehen der
Rolle folgen und wird dadurch in eine schwingende Bewegung versetzt, in deren Folge
die Ausputz walzen, wie bereits bemerkt, in abwechselnder Reihenfolge an die
Rauhwalzen herangestellt und von denselben abgehalten werden. Anstatt die Rolle F auf dem die Raubwalzen umspannenden Riemen gleiten zu
lassen, lässt sich auch, wie in Fig. 41 gezeigt ist,
eine aus regelmässigen Curven zusammengesetzte Gleitbahn W, welche die Stelle des Polygons vertritt, anwenden. Diese Gleitbahn ist
seitlich am Tambour befestigt, bewegt sich zusammen mit diesem, und die Rolle F gleitet auf ersterer in ganz gleicher Weise wie auf
dem Riemenpolygon nach Fig. 40.
Textabbildung Bd. 302, S. 219
Rauhwalzen von Gessner.
In Fig. 42
sind die beiden vollbeschlagenen Ausputzwalzen M und
N mit ihren Zapfen in excentrischen Büchsen s gelagert. Letztere werden vom Tambour aus durch die
Zahnräder R1R2R3R4R5R6 in Umdrehung
versetzt. In Folge dieser Umdrehung der excentrischen Lagerbüchsen s werden die Ausputzwalzen MN abwechselnd dem periodischen Erscheinen der Rauhwalzenserien
entsprechend an die Rauhwalzen heranbewegt oder von denselben ferngehalten, wobei
die Ausputzwalze M die Serie A, Walze N dagegen die Serie B reinigt. Neben ihrer auf und nieder gehenden Bewegung
erhalten die Ausputzwalzen eine rotirende Bewegung durch den Riemen T, welcher über die Scheiben R7, R9 und R10, sowie über die Spannrolle R8 gelegt ist. Wenn die
Rauhwalzenserien zwei verschieden grosse äussere Tambourkreise bilden, dann ist nur
für die tiefer liegende Walzenserie eine neue Ausputzvorrichtung M oder N in Anwendung zu
bringen.
Fig. 43 zeigt
die Walzen der Serie B in einem Kreise angeordnet,
welcher mit der Peripherie des Tambours zusammenfällt, während Serie A etwas über die letztere vorsteht.
Demnach ist für die im grösseren Kreise liegende Serie der Walzen A eine gewöhnliche, vollbeschlagene, beliebig schnell
laufende Bürstwalze M dargestellt.
Die im kleineren Kreise liegende Serie B hingegen hat
eine neue Ausputzvorrichtung N, welche auf zwei
gegenüberstehenden Vierteln ihrer Oberfläche mit Bürstenbeschlag bedeckt ist. Beide
Ausputzwalzen werden durch Riemen T in
entgegengesetzter Richtung vom Tambour aus durch die Riemenscheiben R1R4R3 und Spannrolle R2 getrieben. Der
Umfang der Scheiben R1R3 ist in
entsprechenden Zwischenräumen mit Stiften versehen, um ein Gleiten des mit
entsprechenden Löchern versehenen Riemens zu verhindern.
Textabbildung Bd. 302, S. 220
Fig. 47.Rauhwalze von Bauche.
Anstatt beide Ausputzwalzen durch nur einen Riemen zu treiben, lässt sich auch für
jede derselben ein besonderer Riemen verwenden, wie dies in punktirt gezeichneten
Linien x dargestellt ist.
Es lässt sich auch die eine Bürste durch Riemen und die andere Bürste durch Räder
antreiben.
In Fig. 44
sind zwei Ausputzblätter MN auf Hebelarmen a befestigt dargestellt. Letztere haben in h ihren Drehpunkt und sind durch Coulissen b mit einander verbunden. Die Coulissen erhalten durch
das auf Welle l sitzende Excenter x eine mit der Tambourgeschwindigkeit genau
correspondirende positive Bewegung, welche mittels Excenters x den Hebelarmen a und somit auch den
Bürstenblättern MN eine den Rauhwalzen gegenüber im
bestimmten Zeitmaass schwingende Hin- und Herbewegung ertheilt. Einerseits ist diese
schwingende Bewegung so abgemessen, dass Blatt M die
Walzen der Serie A und Blatt N die Walzen der Serie B betrifft.
Andererseits ertheilt diese schwingende Bewegung den Bürstenblättern gleichzeitig
eine Links- und Rechtsbewegung, welche nöthig ist, die Walzen der Serien A und B mit verschieden
gerichtetem Kratzenbeschlag auszuputzen.
Die dargestellten Bürstenblätter M und N vereinigen durch ihre schwingende Hin- und
Herbewegung die zum Ausputzen beider Serien nothwendige Bewegung nach links und
rechts, und es trifft daher jedes einzelne Blatt beide Serien in richtiger Bewegung
nach rechts und nach links und in geeigneter Geschwindigkeit der Tambourbewegung
gegenüber. Deshalb genügt auch nur ein solches Bürstenblatt M zum Reinigen beider Serien, wie Fig. 45 darstellt.
Dasselbe erhält durch einen in Fig. 46 speciell im
Durchschnitt gezeigten Mechanismus eine hin und her schwingende Bewegung. Das
Ausputzblatt M ist in dem auf der Welle h befestigten Hebelarm a
gelagert, Hebelarm a ist ausserhalb des
Maschinengestelles mit einem gabelförmigen Theil b
versehen, welcher das Excenter x umgreift. Das Excenter
ist auf dem Bolzen l befestigt, welcher ebenfalls die
Antriebscheibe R trägt. Der ganze Mechanismus ist in
dem Gehäuse g eingeschlossen und wird durch den Riemen
T und die Scheibe R1 vom Tambour aus in Bewegung gesetzt. Sobald der
Bolzen l mit dem Excenter x sich dreht, veranlasst der das Excenter umschliessende gabelförmige
Theil b den das Ausputzblatt M tragenden Hebelarm a zu einer sehr schnell
hin und her gehenden Bewegung, und bei jeder dieser Bewegungen wird eine Rauhwalze
der entsprechenden Serie gereinigt.
Um ein Gleiten des Riemens zu verhindern, sind in gewissen Abständen im Riemen Löcher
angebracht, auf dem Kranze der Scheiben RR1 dagegen vorstehende Stifte.
Anstatt des Riemens kann auch ein entsprechendes Stahlband oder eine Gliederkette
oder Räder angewendet werden.
An Stelle der angewendeten Hebel und Excenter kann auch ein anderer ähnlich wirkender
Mechanismus Anwendung finden.
Um die Zeit zum Reinigen sämmtlicher Rauhwalzen herabzumindern, haben Gustav Bauche und Henry
Bauche in Reims nach dem Patente Nr. 85499 die Gessner'sche Ausputzvorrichtung dahin abgeändert, dass die beiden
Reinigungsbürsten gleichzeitig zwei benachbarte Rauhwalzen reinigen und nach
erfolgter Reinigung durch eine Hubscheibe gemeinsam von den Rauhwalzen wegbewegt
werden.
Textabbildung Bd. 302, S. 221
Rauhwalzen von Bauche.
Erzielt wird dies dadurch, dass man die beiden Reinigungswalzen in gemeinsamer
wagerechter Ebene auf einem beweglichen Ständer anordnet, der der Einwirkung einer
mit Wellen besetzten Hubscheibe unterliegt, wobei immer je eine Rauhwalze der beiden
Walzengruppen, also immer zwei Rauhwalzen gleichzeitig der Bearbeitung beider
Reinigungsbürsten unterliegen. Bei der Weiterdrehung der Rauhwalzentrommel wird die
nächste Rauhwalze, deren Zähnchen nach Maassgabe ihrer Stellung eine Reinigung durch
die zunächst liegende und sich drehende Bürste nicht erleiden sollen, thatsächlich
nicht bearbeitet, indem die beiden Reinigungsbürsten durch die Hubscheibe gemeinsam
von den wandernden Rauhwalzen zurückbewegt werden und durch Federwirkung erst wieder
in ihre ursprüngliche Arbeitsstellung zurückkehren, wenn die nächste der zu
reinigenden Rauhwalzen über ihre zugehörige Reinigungsbürste getreten ist.
Textabbildung Bd. 302, S. 221
Fig. 51.Putzvorrichtung von Müller.
Fig. 47 zeigt eine Rauhmaschine mit der
Ausputzvorrichtung und deren Antrieb.
Aus den Fig.
48 bis 50, welche in grösserem Maassstabe dargestellt sind als Fig. 47, geht die Arbeitsweise der Ausputzvorrichtung
hervor.
Die beiden Ausputzbürsten 25 und 26 sind in derselben Horizontalebene unter der Trommel
3 parallel zu den Rauhwalzen angeordnet. Die Zapfen
der Wellen dieser Ausputzbürsten sind auf beiden Seiten der Maschine in einer Platte
27 gelagert (Fig. 48), deren
Führungsstange 28 in einem Bock 29 senkrecht gleiten kann. Feder 30 sucht die
Führungsstange 28 und damit die beiden Ausputzbürsten
25 und 26 zu heben.
Eine Hubscheibe 31 auf der Trommelwelle 1 liegt beständig an der an Platte 27 drehbar befestigten Rolle 32 an. Die Feder 30 drückt die Rolle 32 beständig an die Hubscheibe 31, die sich mit der Trommel 3 dreht und den
Ausputzbürsten die in Fig. 48 bis 50
angedeuteten Stellungen gibt. In Fig. 48 ist die Rolle
32 mit dem kreisförmigen Theil der Hubscheibe 31 in Berührung; es ist dies die höchste Stellung der
Platte 27 und daher auch der Ausputzbürsten 25 und 26. Während die
Rolle 32 an diesem Theil des Hubscheibenumfanges liegt,
wirken von den beiden Ausputzbürsten die eine auf Rauhwalze 15 und die andere auf Rauhwalze 4, und zwar
jede derselben in einem der Richtung der Spitzen der Rauhwalzen entsprechenden
Sinne. Bei weiterer Drehung der Trommel 3 nähert sich
Rauhwalze 14 der Ausputzbürste 25 und die Rauhwalze 15 der Ausputzbürste 26. Damit die Spitzen nicht beschädigt werden, drückt
eine Erhöhung 33 an der Hubscheibe 31 die Rolle 32 und
dadurch die Platte 27 nebst den beiden Ausputzbürsten
nach abwärts, so dass die Rauhwalzen frei an letzteren vorüber gehen können, wie
Fig. 50
zeigt. Sobald aber die Rauhwalze 14 an Ausputzbürste
25 und Walze 15 an
Bürste 26 vorübergegangen ist, kehren die Theile in die
Stellung Fig.
49 zurück; Ausputzbürste 26 putzt die
Rauhwalze 14, während 25
die Walze 13 ausputzt. Die Ausputzbürsten wirken so
stets in dem durch die Spitzenrichtung der Rauhwalzen geforderten Sinne.
Die beiden Ausputzbürsten werden von der Welle 1 der
Rauhwalzentrommel 3 aus durch eine Riemenscheibe 13 in Bewegung gesetzt (Fig.
47); Riemen 13 bewegt durch Vermittelung der
Vorgelegewelle 10, 11 und des Riementriebes 12, 14 die beiden Ausputzbürsten 25 und 26 in
entgegengesetzten Richtungen.
Textabbildung Bd. 302, S. 221
Fig. 52.Putzvorrichtung von Müller.
Die sehr kleinen senkrechten Bewegungen, welche der Platte 27 durch das Abwälzen der Hubscheibe 31 auf
der Rolle 32 ertheilt werden, verhindern die
continuirliche Wirkung des Riemens 14 behufs Mitnahme
der Ausputzbürsten 25 und 26 nicht.
Zwei Ausführungsformen von Putzvorrichtungen für die Rauhwalzen, bei welchen keine
Bürsten, sondern Luftströme verwendet werden, sind in den Fig. 51 bis 54 wiedergegeben.
Die erste rührt von der Firma Franz Müller in
M.-Gladbach her und ist Gegenstand des Patentes Nr. 61229. Nach diesem Patent soll die
Entfernung des Faserstaubes durch einen direct oder von der Maschine angetriebenen
Exhaustor oder ein Gebläse erfolgen.
Bei Anwendung eines Gebläses A endigt die Druckleitung
für die gepresste Luft in einer oder zwei Schlitzdüsen a (Fig. 51 und 52), welche unterhalb des Tambours derart angebracht sind, dass die
gepresste Luft durch Schlitzöffnungen von 0,5 bis 1 mm Weite ausströmt und dabei den
in den Rauhwalzen b sitzenden Rauhstaub ausbläst, somit
die Walzen reinigt. Der ausgeblasene Staub sammelt sich in dem unter der Maschine
befindlichen Staubkasten an.
Textabbildung Bd. 302, S. 222
Fig. 53.Putzvorrichtung von Müller.
Bei Anwendung eines Exhaustors (Fig. 53) wird unter
dem Tambour ebenfalls eine Schlitzdüse a1 angebracht, deren Oeffnung gleichfalls so lang ist
wie die Kratzenwalze, während die Breite dem Durchmesser der Rauhwalze entsprechend
gewählt wird. An diese Düse wird die Saugleitung nach dem Exhaustor A1 angeschlossen. Es
wird bei dieser Einrichtung der Staub aus den Kratzenwalzen b ausgesaugt und gleichzeitig noch der andere herumwirbelnde Staub
abgesaugt.
Textabbildung Bd. 302, S. 222
Fig. 54.Rauhtrommel von Holland.
William Holland in Manchester hat nach dem Patent Nr.
82692 vorgeschlagen, die Achse E der Rauhtrommel CD hohl zu gestalten, auf ihrem Umfang zu durchlochen
und mit einer Pressluftleitung FG (Fig. 54) in Verbindung zu setzen, durch welche
Pressluft in das Innere der Trommel und so gegen die Rauhwalzen geblasen wird.
Diese Einrichtung ermöglicht gleichzeitig im Bedarfsfalle (z.B. im Falle eines
Brandes) Wasser oder Dampf in die Rauhtrommel zu treiben.
(Schluss folgt.)