Titel: | Elektrotechnik.Bemerkungen über elektrische Zugsbeleuchtung. |
Fundstelle: | Band 307, Jahrgang 1898, S. 159 |
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Elektrotechnik.Bemerkungen über elektrische Zugsbeleuchtung.
Mit Abbildungen.
Bemerkungen über elektrische Zugsbeleuchtung.
Hinsichtlich des jüngsten Standes der elektrischen Beleuchtung bei Eisenbahnzügen
gibt Ingenieur F. Schiff in Le
Génie civilVgl. Le Génie civil, 1897 Bd. XXXI S. 219 und 230;
vgl. auch Dr. Max Büttner in der Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure,
1896 Nr. 2 S. 29 und Nr. 4 S. 91. eine ausführliche Uebersicht,
aus der wir nachstehend jenen Theil wiedergeben, welcher sich im Besonderen auf die
Einzelbeleuchtung von Wagen bezieht, vermöge welcher die Ausnutzung der letzteren im
Uebergange von Zug zu Zug oder von Strecke zu Strecke, soweit es die
Beleuchtungsanlage betrifft, vollständig unbehindert ist.
In diesen Fällen führt jedes Fahrzeug seine Energiequelle, d. i. eine
Accumulatorenbatterie, mit sich, die in der Regel unter dem Wagenkasten ihren Platz
findet. Die hierfür in der Praxis versuchten und verwendeten Elementengattungen sind
zahlreich; unter allen Umständen werden für die in Betracht gezogene
Verwendungsweise immer mehrere Zellen in einen Trogkasten zusammengebracht, um die
Hantirung beim Auf- und Abladen zu erleichtern, und das Gewicht dieser Kästen wird
so gewählt, dass zum Tragen und Heben eines Kastens zwei Leute ausreichen. Was die
leitende Verbindung der in einem Kasten befindlichen Zellen anbelangt, so ist
dieselbe selbstverständlich von vorhinein fest und dauernd angeordnet; ausnahmslos
wird aber auch der leitende Anschluss der Batteriegruppen unter einander, sowie mit
den Speiseleitungen durch selbstthätige, an den Kästen und Gestellen angebrachte
Federcontacte bewirkt, welche durch das gehörige Einsetzen der Tröge und Kästen ohne
weiteres in Wirksamkeit treten. In den Beleuchtungsstromkreis kommen nebst dem
Umschalter und den Schmelzsicherungen mitunter auch Aubert'sche Zähler oder ähnliche Messapparate; alle diese Vorrichtungen
sind stets sorglichst in einem dicht abschliessenden Blechkasten verwahrt, welcher
an einer der Innenwände des Wagens angebracht und lediglich den zur Ueberwachung und
Unterhaltung der Beleuchtungseinrichtung aufgestellten Fachleuten zugängig ist. Nur
vom Ein- und Ausschalter können die Zugsführer oder Schaffner – hier und da auch
eigene Wagenaufseher – mittels eines Schlüssels den erforderlichen Gebrauch machen.
Ausserdem hat jede einzelne Lampe ebenfalls einen eigenen Ausschalter und mitunter
wurde wohl auch versucht, diese Lampenschalter mit Widerständen zu verbinden, welche
es ermöglichen sollten, die Lichtstärke beliebig zu verändern; doch ist hierin bis
jetzt noch kein befriedigendes Ergebniss erzielt worden. Die im Allgemeinen
angewendete Spannung schwankt zwischen 16 und 32 Volt. Behufs Vereinfachung der
Anlagen benutzt man in der Regel für jeden Wagen nur eine Batterie; nur
ausnahmsweise werden Wagen, welche besonders glänzend beleuchtet werden sollen, oder
welche mehrtägige Fahrten zurückzulegen haben, ehe sie wieder zur Ladestelle
zurückkehren, mit zwei Batterien ausgerüstet, doch vermeidet man es in allen Fällen,
solche Doppelbatterien parallel zu schalten, sondern sie werden, je nach ihrem
Zwecke, gleichzeitig in getrennten Schliessungskreisen, oder zu verschiedenen Zeiten
in demselben Schliessungskreise verwendet. Die Ladestationen für die Wagenbatterien
bilden gewöhnlich eine Nebenanlage der Central-Beleuchtungsstationen der Bahnhöfe
oder sie beziehen den Ladestrom von einem städtischen Elektricitätswerke, welche
Umstände die Kosten wesentlich herabmindern. Die Zu- und Abfuhr der
Accumulatorenkästen erfolgt mittels eigener zweckdienlich angeordneter Karren auf
besonderen Gleisen, wodurch es möglich wird, die Auswechselung der abgenutzten
Batterien ebenso rasch als sicher durchzuführen. Die zur Auffrischung bestimmten
Zellen werden an der Ladestation in Gruppen aufgestellt, welche den Leistungen der
Dynamomaschinen angemessen sein müssen, und sind die betreffenden Untergestelle zu
diesem Behufe bereits mit allen erforderlichen Anschlüssen, Polbezeichnungen,
Aufschrifttafeln und allen sonstigen Behelfen versehen, welche die Arbeit zu
erleichtern und zu sichern geeignet erscheinen. Im Allgemeinen wird der Ladestrom
direct aus der Hauptspeiseleitung der Bahnhof-Beleuchtungsanlage entnommen, doch
erhält die Ladestelle unter allen Umständen ihre eigenen Umschalter, Widerstände,
Schmelzsicherungen und Messinstrumente. Gewöhnlich ist die Abnutzung der Zellen in
verschiedenen Trogkästen nicht dieselbe, mithin auch das Ladebedürfniss nicht bei
allen genau gleich; auf diesen Umstand muss sorgsamst Rücksicht genommen werden,
indem man während der Ladung die Spannung des Ladestromes innerhalb der von Fall zu
Fall durch die Erfahrung festgestellten Grenzen fortwährend verändert.
Nach Vorausschickung dieser allgemeinen Vorbemerkungen möge nunmehr auf die
Vorführung einiger Beispiele aus der Praxis übergegangen werden, deren Reihe
bekanntlich mit dem gelungenen Versuche begonnen hat, welcher im J. 1881 seitens der
London-Brighton- and South-Coast-Eisenbahn mit
einem durch Accumulatoren beleuchteten Pullmann-Wagen ausgeführt wurde. Andere
Eisenbahnen folgten sehr bald diesem Beispiele und scheint es namentlich die
Gesellschaft der Oberitalienischen Eisenbahnen gewesen
zu sein (vgl. 1892 283 * 211 und 255), welche auf einigen
ihrer Strecken die elektrische Wagenbeleuchtung mittels Accumulatoren zuerst regulär
eingeführt und dabei gute Erfolge zu erzielen verstanden hat. Diese Einrichtung
erfolgte bereits 1888 und umfasst derzeit 53 abwechselnsweise zur Verwendung
kommende Personenwagen, für deren Beschickung 47 aus je 8 Zellen zusammengesetzte
Batterien vorhanden sind, wovon jede eine Capacität von 60 Ampère-Stunden besitzt,
bei einem Entladungsstrome von 6 Ampère. Die betreffenden Accumulatoren sind von der
bekannten Anordnung Tudor's; ihre 8 mm starken, 160 mm
hohen und 190 mm breiten Platten wiegen 25 k. Je vier sind in einem hölzernen
Trogkasten vereinigt und je zwei solche Trogkasten bilden zusammen die Batterie
eines Wagens. In jedem Wagen brennen 3 bis 4 Glühlampen von 5 bis 8 Kerzen
Leuchtstärke und verbrauchen 3,5 bis 4 Watt für 1 Kerze; doch wurden auch Versuche
mit Lampen gemacht, welche bloss 2,5 Watt benöthigen. Das Laden geschieht auf dem
Bahnhofe in Mailand und der erforderliche Strom wird vom städtischen
Elektricitätswerk geliefert.
Als durchaus erprobt steht die elektrische Zugsbeleuchtung der Jura-Simplonbahn – nahezu den ganzen Personenwagenpark
umfassend –, bereits seit mehreren Jahren im regelmassigen Betriebe. Schon 1893
waren 129 Personen- und 32 Gepäckwagen mit der Beleuchtungseinrichtung versehen und
hierzu standen 382 Accumulatoren zur Verfügung; derzeit beläuft sich die Zahl der
eingerichteten Wagen auf mehr als 200. In jedem Wagenabtheile befindet sich
mindestens eine 10 Kerzen starke Lampe und auf den beiden Plattformen je eine Lampe
von 5 Kerzen. Die Wagen der I. und II. Klasse haben im Ganzen 55, die der III.
Klasse 30 Kerzen Licht. Der Durchschnittsverbrauch beläuft sich für eine Kerze auf 3
Watt. Jede Batterie umfasst 9 Zellen und liefert bei einer Stromstärke von 7 Ampère
120 Ampère-Stunden; die Spannung beträgt also nicht ganz 18 Volt. Die gegitterten
Accumulatorenplatten messen 140 × 180 mm und sind 3 mm dick; ebenso gross ist der
Abstand zwischen den Platten, von welchen die Anode zur Verhütung jeden
Kurzschlusses mit einer perforirten Schutzhülle aus Celluloid abgedeckt ist. Das
Zellengefäss besteht aus Hartgummi und je drei Zellen stehen in einem hölzernen
Trogkasten, dessen Gesammtgewicht 110 k beträgt. Ladestation befindet sich je eine
in den Bahnhöfen Freiburg und Biel.
Von den französischen Bahnen ist es die Nordbahn, welche
derzeit 50 für die elektrische Beleuchtung eingerichtete Personenwagen besitzt und
zur Beschaffung des Lichtstromes Laurent-Cély'sche
Accumulatoren verwendet, deren Herstellung die Société pour
le travail éléctrique des métaux in Paris besorgt. Die Batterie des
einzelnen Wagens besteht aus 16 Zellen von 121 Ampère-Stunden für einen
Entladungsstrom von 4 Ampère und jede Zelle umfasst in einem Ebonittroge vier
positive und fünf negative Platten von je 200 × 100 mm Seitenfläche und 6 mm Stärke.
Das Gewicht der einzelnen Zelle beträgt 13 k, je zwei Zellen sind in einem hölzernen
Trogkasten untergebracht, der dann 30 k wiegt, und acht solche Trogkasten bilden die
Batterie. Letztere wiegt sonach 240 k, und da die zur Unterbringung der
Accumulatoren am Wagen erforderlichen Gestelle und Kasten 150 k schwer sind,
berechnet sich demgemäss die Mehrbelastung, welche jeder elektrisch beleuchtete
Wagen durch die hierzu nöthige Einrichtung erfährt, mit 390 k. Seitens der Französischen Nordbahn werden die Wagen I. Klasse mit 4
Lampen von je 10 Kerzen, die Wagen II. Klasse mit 5 Lampen von 8 und III. Klasse mit
6 Lampen von 6 Kerzen beleuchtet.
Von den amerikanischen Eisenbahnen, bei denen sich die
in Betracht gezogene, mittels Accumulatoren-Batterien durchzuführende elektrische
Wagenbeleuchtung verhältnissmässig selten vorfindet und überhaupt erst in jüngerer
Zeit Eingang verschafft hat, ist es u.a. die Chesapeake- and
Ohio-Eisenbahn, welche 39 Pullmann-Wagen mit Sylvey'schen Accumulatoren beleuchtet. Jede Batterie besteht aus 12 Zellen
und liefert bei einer Entladungsstromstärke von 20 Ampère 350 Ampère-Stunden. Die
3,5 mm starken Elektrodenplatten sind gerippt und messen 150 × 300 mm. In jedem
Wagen brennen 10 Lampen zu je 10 Kerzen.
Eine der bekanntesten Anwendungen in Deutschland ist jene der Dortmund-Gronan-Enscheder-Eisenbahn, welche seit 1893
einen Stand von 20 Batterien aufweist und damit die Beleuchtung von 26 Personenwagen
und eines Packwagens durchführt. Jede Batterie besteht aus acht Zellen mit
Ebonitgefässen, von welchen je zwei in einem hölzernen Trogkasten eingestellt sind.
Das Elektrolyt der einen dieser Zellen ist – nach Patent Zierfuss und Schoop – lediglich verdünnte Schwefelsäure, jenes der zweiten
Zelle hingegen zur Hälfte Gelatine (vgl. 1891 280 * 15).
Die Capacität der Säurezellen einer Wagenbatterie beträgt 150, jene der
Gelatinezellen 90 Ampère-Stunden, bei einer Entladungsstärke von 6 Ampère. Jede
Zelle umfasst sieben positive und acht negative Platten von 145 × 150 Seitenfläche
und 5 mm Dicke; der Abstand zwischen den Platten ist 9 mm. Das Gewicht der Zelle
belauft sich auf 20 k, das eines gefüllten Trogkastens auf 50 k und das der ganzen
Batterie sonach auf 200 k. Jeder Abtheil der Wagen I. und II. Klasse hat eine Lampe, welche ersterenorts für 16, letzterenorts
für 10 Kerzen bemessen ist; in den Wagen III. Klasse befinden sich 3 Lampen zu 10
und in jenen der IV. Klasse 2 Lampen zu 6 Kerzen.
Auch die Mehrzahl der Eisenbahnwagen der Deutschen
Reichs-Postverwaltung sind regulär durch elektrische Lampen beleuchtet. Die
betreffenden Batterien bestehen aus 16 Zellen und liefern 115 Ampère-Stunden für
eine Entladungsstärke von 4,5 Ampère. Die aus vier positiven und fünf negativen
Platten zusammengesetzten Zellen haben gläserne Standgefässe und sind zu je vier in
einem hölzernen Trogkasten untergebracht. Zum Laden bedarf es 22 bis 26 Stunden. Die
Platten sind 110 mm breit, 140 mm hoch, 8 mm dick und ihr gegenseitiger Abstand
beträgt 10 mm. Das Gewicht der vollständigen Zelle beläuft sich auf 11,5 k, das
eines gefüllten Trogkastens auf 55 k. Zur Unterbringung der Batterie sind im
Wageninneren eigene zweckdienliche Gestelle angebracht. Je nach der Länge des
Postwagens, welcher natürlich die Anzahl der Lampen angepasst sein muss, schwankt
diese zwischen 5 bis 11 Lampen von je 12 Kerzen; demgemäss erhalten die kleinen
Wagen nur eine, die grösseren hingegen zwei Batterien.
In Oesterreich besitzt die Kaiser-Ferdinand-Nordbahn
derzeit etwa 40 elektrisch beleuchtete Personenwagen, die auf der Strecke
Wien-Podwolsczyska laufen. Jedem Wagen sind mit Rücksicht auf die weite Fahrt zwei
Batterien beigegeben, welche je aus 12 Zellen bestehen und für eine Entladungsstärke
von 4,5 Ampère 200 Ampère-Stunden leisten. Die Zellen, welche zu zweit in einem
hölzernen Trogkasten stehen, enthalten je fünf positive und sechs negative 7 mm von
einander abstehende Platten von 160 × 190 mm Seitenfläche und 5 mm Dicke. Das
Gewicht einer Zelle beläuft sich auf 15 k, jenes eines beschickten Trogkastens auf
36 k. Jeder Wagen der I. und II. Klasse ist mit 14 und jeder Wagen der III. Klasse
mit 9 Lampen von je 6 Kerzen Lichtstärke versehen.
Diese vorstehend erwähnten Zugsbeleuchtungen gehören zu den nennenswerthesten und
ältesten Einrichtungen ihrer Art; als jüngere, nämlich erst seit 1894/95 begonnene,
jedoch definitive Einrichtungen grösseren Stils wären etwa noch zu nennen, jene der
Dänischen Staatsbahnen, der Kaschau-Oderbergerbahn und der Paris-Lyon-Mittelmeer-Bahn, welch letztere Fulmen'sche Accumulatoren verwendet.
Nach diesen kurzen Darlegungen über bestehende Anwendungen dürfte es vielleicht
statthaft erscheinen, ohne erst auf die Constructionseinzelheiten der zahllosen
verschiedenen Accumulatorengattungen kritisch einzugehen, jene Anforderungen zu
prüfen, welche für den besonderen Zweck der Zugsbeleuchtung hinsichtlich der
Beschaffenheit und Anordnung der Zellen unter allen Umständen zu stellen sein
werden. In dieser Beziehung ist es wohl das erste und wichtigste Erforderniss, dass
die Accumulatorenplatten durch die Erschütterungen, denen sie während der Fahrt und
beim Ein- und Ausladen preisgegeben sind, nicht zerbröckeln und überhaupt nicht
leiden. Es muss deshalb Wunder nehmen, dass derzeit vorwiegend Platten Verwendung
finden, welche aus einem gegitterten Bleigestelle bestehen, das einem Netze gleicht,
zwischen dessen Maschen eine künstlich erzeugte wirksame
Masse eingebracht wird und festgehalten werden soll. Es sind das Platten,
deren Herstellung nach dem sogen. Foure'schen Verfahren
(1882) durchgeführt ist, im Gegensatze zu dem Gaston
Planté'schen Verfahren (1861), bei welchem die wirksame Masse ohne Zuhilfenahme von künstlichen Bleioxyden oder
Bleisalzen im Wege der sogen. „Formirung“
erstellt wird. Nun ist es eine unumstössliche Thatsache, dass die wirksame Masse, welche sich aus und auf der Platte
selbst gebildet hat, weit mehr Haltbarkeit besitzt und weit höhere Stromstärken
schadlos erträgt, als die künstlichen Anordnungen. Deshalb werden für den
Beleuchtungsdienst der Eisenbahnzüge sogen. Planté-Accumulatoren gleich vorneweg als geeigneter gelten dürfen, als die
Foure-Accumulatoren, wenn auch den letzteren
gewisse Vorzüge nicht abgesprochen werden können, welche in ihrem geringeren
Materialaufwande liegen. Eben nur die letztangeführte Eigenschaft, die zugleich ein
geringeres Gewicht und geringere Anschaffungskosten mit sich bringt, lässt die
bisherige häufige Verwendung von Foure-Accumulatoren erklärlich finden;
nichtsdestoweniger scheint es ausser Frage zu liegen, dass sie schliesslich
allgemein durch Planté-Accumulatoren werden verdrängt werden.
Textabbildung Bd. 307, S. 161
Fig. 1 und 2. Accumulatorplatte „Tudor“Fig. 3. Accumulatorplatte
„Marly le Grand“.
Einen vielversprechenden Anfang haben die Gebrüder Tudor
mit ihren 1887 erdachten Accumulatoren angebahnt, indem sie es verstanden, die
nutzbare Oberfläche der Platten durch dicht neben einander auf beiden Seiten der
Bleiplatten hergestellte, wagerechte Einkerbungen wesentlich zu vergrössern und den
Batterien gleich von Anbeginn eine praktisch annehmbare Capacität zu geben, indem
sie die Furchen der Platten mit Bleioxydpaste ausfüllten. Ohne dass sich späterhin
die Capacität solcher Platten wesentlich mindert, entwickelt sich auf denselben
während des Gebrauches die festhaftende Planté'sche
Superoxydschicht von selbst, und deshalb erweisen sich denn auch die
Tudor-Accumulatoren besonders dauerhaft. So sind beispielsweise bei der oben
erwähnten Wagen-Beleuchtungseinrichtung der Oberitalienischen Eisenbahnen Tudor-Accumulatoren in Benutzung, deren
Platten die in Fig. 1
und 2 in Ansicht und
Querschnitt dargestellte Riffelung haben und seit 6 Jahren noch keiner Erneuerung
bedurften.
Textabbildung Bd. 307, S. 161
Fig. 4. Accumulatorplatte „A.-G. Hagen“.Fig. 5. Accumulatorplatte
„Huber“.
Textabbildung Bd. 307, S. 161
Fig. 6 und 7. Accumulatorplatte „G. Hagen“ (Marienburg).Fig. 8 und
9. Accumulatorplatte „Laurent-Cély“.
Textabbildung Bd. 307, S. 161
Fig. 10. Accumulatorplatte „Boese und Co.“Fig. 11 und 12.
Accumulatorplatte „A.-Fabrik Gelnhausen“.
Was die bei Zugsbeleuchtungen am häufigsten angewendeten, nach dem Faure'schen Verfahren hergestellten Gitterplatten
anbelangt, so wird die negative Platte mit Vorliebe aus Blei erzeugt, dem 3 bis 10
Proc. Antimon beigemengt ist, was ihre Steifigkeit und Haltbarkeit wesentlich
erhöht; hingegen benutzt man für die Anode in der Regel nur reines, weiches Blei. In
den Fig. 3 bis 12 sind Stücke
verschiedener Gitterplatten ersichtlich gemacht, welche bei Eisenbahnen für
Zugsbeleuchtung im Gebrauche stehen. Davon zeigt Fig. 3 die von der Jura-Simplonbahn verwendeten Marly le Grand'schen Platten, Fig. 4 die Platentype der
Accumulatoren-Actiengesellschaft Hagen, welche bei
der Dortmund-Gronau-Enscheder-Eisenbahn in Verwendung
steht, Fig. 5 die von
der Accumulatoren-Actien-Fabriksgesellschaft Wien (Baumgarten) für die Kaiser-Ferdinand-Nordbahn und für die Rumänischen
Bahnen gelieferten Huber-Accumulatoren, und Fig. 6 und 7 machen Ansicht und Querschnitt
jener Platten ersichtlich, welche die Gesellschaft
Hagen in Marienburg erzeugt. In Fig. 8 und 9 sind Ansicht und
Querschnitt der bei der Französischen Nordbahn in
Verwendung stehenden Laurent-Cély'schen Platten
dargestellt, dann in Fig.
10 die Ansicht der Plattenflächen der von Boese
und Co. für die Wagen der Deutschen
Reichs-Postverwaltung gelieferten Accumulatoren, und schliesslich zeigen
die Fig. 11 und 12 Ansicht und
Querschnitt der aus der Gelnhauser Accumulatorenfabrik
stammenden Platten, wie solche von der Grossherzoglich
Badischen Staatsbahn verwendet werden.
Textabbildung Bd. 307, S. 162
Marly le Grand'sche Zellen.
Textabbildung Bd. 307, S. 162
Gelatinezellen der Fabrik A.-G. Hagen.
Auf den Umstand, dass Accumulatoren, welche zur Beleuchtung von Eisenbahnfahrzeugen
dienen sollen, auch hinsichtlich ihrer Unterbringung und inneren Anordnung
besonderer Sorgfalt bedürfen, wurde bereits eingangs hingewiesen. Günstig sind
diesfalls beispielsweise die in Fig. 13 bis 15 dargestellten Marly le Grand'schen Accumulatoren angeordnet, welche
die Jura-Simplonbahn benutzt. Damit die wirksame Masse während der Fahrt nicht abgelöst werde
und Kurzschlüsse zwischen den Platten erzeugen könne, ist jede Anode mit einer
dünnen, perforirten Ebonittafel bedeckt; ausserdem erlaubt es die praktische
Anordnung des Deckelverschlusses, denselben rasch und leicht zu beseitigen. Damit
die Platten auf ihrem Platze unbeweglich festgehalten bleiben, liegen sie in den
gleich weit von einander entfernten Einschnitten der vier aus Hartgummi
hergestellten prismatischen Querstücke t1, t2, t3 und t4, deren Länge genau der lichten Weite des
Standgefässes entspricht; Platten und Querstücke sind ferner durch vier kräftige
Kautschukbänder b derart zusammengehalten, dass sie
gleichsam ein einziges Packet bilden. Eine kaum minder sichere Anordnung besitzen
die durch Fig. 16 bis
18 in Ansicht,
Querschnitt und Draufsicht dargestellten, bei der Dortmund-Gronau-Enscheder-Eisenbahn in Verwendung stehenden Gelatinezellen
der Fabrik A.-G. Hagen. In diesen Zellen sind
sämmtliche positive Platten an ihrem oberen Ende durch
zwei zugleich als Polanschlüsse verwendete bleierne Querbügel t1 und t2 verbunden, welche
ihrerseits wieder durch die beiden Querstangen a
und b (Fig. 18) versteift
werden. In ähnlicher Weise sind die negativen Platten mit ihrem unteren Ende durch die zwei auf dem Gefässboden
ruhenden Querstücke p1
und p2 verbunden, von
welchen das Polstück i nach aufwärts geht.
Textabbildung Bd. 307, S. 162
Säurezellen der Fabrik A.-G. Hagen.
Textabbildung Bd. 307, S. 162
Zellen der Accumulatoren-Actienfabriksgesellschaft Wien (Baumgarten).
Textabbildung Bd. 307, S. 162
Zellen von Boese und Co.
Zwei Reihen gabelförmiger Zwischenstücke g aus Hartgummi (Isolirkluppen) sind zwischen die
Platten eingeschoben. Wenn dem Elektrolyten kein Gelatin beigegeben, sondern für das
erstere lediglich verdünnte Schwefelsäure verwendet werden soll, dann erhalten die
vorgedachten isolirenden Zwischenstücke eine kammartige Anordnung, wie es Fig. 19 und 20 ersehen lassen, und
zwar sind in jeder Zelle drei solche Kämme g1g2 und g3 vorhanden, die durch zwei Querstücke a1b1 und a2b2 versteift werden.
Bei den auf der Kaiser-Ferdinand-NordbahnDie Kaiser-Ferdinand-Nordbahn versucht und erprobte auch andere
Accumulatorengattungen, insbesondere die von Boese (vgl. Elektrotechnische
Zeitschrift vom 9. Juli 1896 S. 443). vorzugsweise
benutzten, in Fig. 21
bis 23 dargestellten
Huber'schen Zellen haben die Elektrodenplatten
rechts und links Vorsprünge v1v2, mit
welchen sie auf den Ebonitstützen s1 und s2 aufliegen, die ihrer Höhe nach mit in gleichen
Abständen angebrachten Leisten l1 bezieh. l2 versehen sind. Durch die letzteren werden Falze
gebildet, wie es besonders Fig. 23 deutlich ersehen lässt, in welche die Platten eingeschoben sind
und unbeweglich festgehalten werden. Zur weiteren Sicherung der Isolation und
Versteifung des Ganzen sind auch noch zwei Reihen Hartgummikluppen g1 und g2 auf die Platten
aufgesteckt. Ganz verwandt ist die Befestigung und Isolirung der Platten an den
Tudor-Zellen, welche die Oberitalienische Eisenbahn in
Benutzung hat, nur dass dort die Trogstützen und Zwischenstücke nicht aus Ebonit,
sondern aus Hartglas hergestellt sind. Ebenfalls ähnlich ist die in Fig. 24 bis 26 dargestellte
Anordnung der in den Eisenbahn-Dienstwagen der Deutschen
Reichs-Postverwaltung benutzten Boese'schen
Zellen, doch sind die gefalzten Plattenstützen nicht getrennte Theile für sich,
sondern Kröpfung und Falzleisten werden an der Innenseite der gläsernen Zellenwand
gleich bei der Herstellung des Gefässes angegossen (vgl. 1896 301 * 88 und 112). Weitere isolirende Zwischenstücke werden bei den Boese'schen Zellen nicht verwendet; dafür sind jedoch
die Abstände zwischen den Platten merklich grösser als bei den meisten anderen
Accumulatoren. Diese Anordnung ist sonach die einfachste von allen; schade nur, dass
sich das Glasmaterial in Anbetracht seiner Gebrechlichkeit nicht völlig
zweckdienlich erweist. Am besten eignet sich als Isolirmaterial für die
Accumulatorenzellen zweifellos Hartgummi; wohl wurde auch das Celluloid vielfach
empfohlen, allein dasselbe ändert sich dann doch im Verlaufe der Zeit durch den
Einfluss der Temperaturwechsel und bringt in Folge seiner leichten Entzündbarkeit
auch manche andere ernste Unzuträglichkeiten mit sich. Von besonderer Wichtigkeit
ist es, dass die Deckenverschlüsse der Zellen wasserdicht sind, und dass namentlich
die positiven Pole gut abgedichtet seien, damit sie in keinem Falle von der
Säurelösung erreicht und zerstört werden können. Das Abdichtungsmaterial soll weder
durch die äusserste Winterkälte spröde, noch durch die hohe Sonnenwärme erweicht
oder gar flüssig gemacht werden; ausserdem darf es weder das leichte, rasche
Abnehmen des Zellendeckels, noch die Herstellung des Verschlusses irgendwie
behindern. Man verwendet hierfür vorwiegend eine Mischung von Stearin mit Paraffin
oder Lösungen von Kautschuk oder Guttapercha.
Textabbildung Bd. 307, S. 163
Zellendeckel.
Ein Haupterforderniss für den Zellendeckel ist eine geeignet geformte Oeffnung, durch
welche einerseits die in der Zelle entwickelten Gase entweichen können, andererseits
aber auch ein Nachfüllen der elektrolytischen Flüssigkeit bewerkstelligt werden
kann. Für diesen Zweck wird gewöhnlich im Zellendeckel ein Loch ausgespart und in
dasselbe einfach ein aus Hartgummi angefertigter Trichter festgesteckt.
Zweckdienlicher erscheint es jedoch, Mundstücke aus Ebonit von einer der in Fig. 27 und 28 ersichtlich gemachten
Formen zu verwenden, welche in der Mitte nur eine ganz kleine Oeffnung haben, und
unten mit einem Gewinde versehen sind, mit dem sie unter Vorlage einer weichen
Dichtungsplatte p aus Kautschuk an den Zellendeckel d festgeschraubt werden können.
In der Regel besteht der Elektrolyt aus verdünnter Schwefelsäure von 1,16 bis 1,26
Dichte; die Beimengung von Gelatin kann kaum als empfehlenswerth gelten, da sie
einen grossen Verlust an Capacität mit sich bringt. Diese empfindliche Einbusse wird
durch den Vortheil, welchen die Gelatinbeimengung insofern darbietet, als sie die
Gefahr von Kurzschlüssen fernhält, keineswegs aufgehoben, weil sich letzteres, wie
schon an früheren Stellen bemerkt wurde, ja auch mit anderen ebenso einfachen
Mitteln und ohne nennenswerthe Verluste an Capacität erreichen lässt. Die Anwendung
von Gelatinbeimischungen dürfte wohl nur in ganz seltenen Ausnahmsfällen zweckmässig
sein, nämlich dann, wenn es die Verwendungsweise – etwa wie auf Schiffen – mit sich
bringt, dass die Zellen besonders tiefes Neigen oder völliges Stürzen ertragen
sollen. Zu den Verbindungen der einzelnen Zellen unter einander, bezieh. mit den
Federanschlüssen der Trogkasten, sollen nie blanke Kupferdrähte, sondern stets nur
direct an die Pole gelöthete Bleikabel Benutzung finden. Die zum leichteren
Transporte der Zellen dienenden hölzernen Trogkasten sind für das bequeme Anfassen
an passender Stelle mit Handhaben versehen. Drei einschlägige Beispiele werden durch
die Fig. 29 bis 37, welche wohl keiner
weiteren Erläuterungen bedürfen, veranschaulicht. Fig. 29 bis 31 zeigen Seitenansicht,
Vorderansicht und Draufsicht der bei der Dortmund-Gronau-Enscheder-Eisenbahn im Gebrauche stehenden Trogkasten,
Fig. 32 bis 34 jene der Kaiser-Ferdinand-Nordbahn, und Fig. 35 bis 37 jene der Deutschen Reichs-Postverwaltung. Die Innenwände der
Trogkasten sind gewöhnlich mit einer Mischung von Stearin und Paraffin bestrichen,
ebenso die Seitenwände der Standgefässe der Zellen; zweckmässig ist es, die
Holzwände des Trogkastens mit Bleiblech zu verkleiden und auf diese Weise im Kasten
noch einen zweiten Behälter zu bilden, der die Säure zurückhält, falls etwa eine
Zelle in Brüche ginge.
Textabbildung Bd. 307, S. 163
Accumulatorentrogkasten der Dortmund-Gronau-Enscheder-Eisenbahn.
Was die eigentliche Beleuchtungsanlage betrifft, so muss natürlich vor allem beim
Verlegen der Leitung jeder Möglichkeit eines Kurzschlusses sorgsamst aus dem Wege
gegangen werden. Für die Lampenfassungen sind den Dillen mit Bajonnetverschluss
Schraubendillen vorzuziehen, weil die letzteren weniger leicht durch die
Erschütterungen des Wagens gelockert werden können.
Textabbildung Bd. 307, S. 163
Accumulatorentrogkasten der Kaiser-Ferdinand-Nordbahn.
Textabbildung Bd. 307, S. 163
Accumulatorentrogkasten der Deutschen-Reichs-Postverwaltung.
Zum Schlusse sei nur noch in wenigen Worten auf die Vortheile hingewiesen, welche die
elektrische Beleuchtung der Eisenbahnwagen gegenüber der gewöhnlichen Gasbeleuchtung
besitzt, und welche zuvörderst darin bestehen, dass erstere, abgesehen von der
grösseren Helligkeit, hinsichtlich der Feuersgefahr eine weitaus grössere Sicherheit
bietet als Gaslicht und betreffs der Explosionsgefahr absolute Sicherheit gewährt.
Der ganze Beleuchtungsdienst ist bei den elektrischen Einrichtungen einfacher, denn
man erspart das Anzünden und alle damit verbundenen Misslichkeiten, insbesondere das
gefährliche Herumsteigen der Lampenanzünder auf den Wagendächern. Ein Knopf zu
Händen des Schaffners oder im Bereiche der Reisenden genügt zum Anzünden und
Ablöschen der einzelnen Lampen. Letzteres ist auch von einem gewissen wirthschaftlichen
Werthe, insofern bei anderen Beleuchtungsarten die benannten Verrichtungen in der
Regel in bestimmten Stationen vorgenommen werden müssen und deshalb das Anzünden
gewöhnlich früher, das Ablöschen später erfolgt, als es der wirkliche Bedarf
erfordern würde. Den unbestreitbarsten Vortheil bietet aber die elektrische
Beleuchtung aus den oben angeführten Gründen, nämlich durch ihre Feuersicherheit,
Explosionssicherheit und Helle, dann durch die Möglichkeit, immer zur rechten und
passenden Zeit in Verwendung genommen zu werden, den Postwagen, wo ja im Verlaufe
der Nachtfahrten, mitten unter zumeist leicht brennbaren, nicht selten sehr
kostbaren Briefschaften und Sendungen unausgesetzt dienstliche Verrichtungen
durchzuführen sind, zu deren Bewältigung helles, gefahrloses Licht einen
hochwichtigen Behelf bildet.