Titel: | Statistik.Die Erfindungsthätigkeit im J. 1897. |
Fundstelle: | Band 308, Jahrgang 1898, S. 156 |
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Statistik.Die
Erfindungsthätigkeit im J. 1897.
Die Erfindungsthätigkeit im J. 1897.
Die wiederholt zum Ausdrucke gebrachte Vermuthung, dass die Erfindungsthätigkeit
jetzt eine gewisse Constanz erreichen werde, ist auch diesmal nach Ausweis der
soeben erschienenen Statistik des kaiserl. Patentamtes über den Geschäftsbetrieb im
verflossenen Jahre nicht bewahrheitet. Auch diesmal ist wieder ein Zuwachs der
Ziffer von Patentanmeldungen zu verzeichnen gewesen, und zwar ein Zuwachs, wie er so
bedeutend selbst nach der dreijährigen Abnahme der Anmeldungen (1886 bis 1888) im J.
1889 nicht vorhanden war. Die Zahl der Patentanmeldungen ist nämlich von 16486 im J.
1896 auf 18347 im J. 1897 gestiegen.
Selbstverständlich ist diese beträchtliche Steigerung weniger in einer höheren
Bewerthung des Patentwesens an sich begründet, als vielmehr in der rastlosen
Beschäftigung der Industrie, deren Thätigkeit ihre Rückwirkung auf die
Erfindungsthätigkeit äussert. Zwischen der Industrie und der Erfindungsthätigkeit besteht ein
derart inniger Zusammenhang, dass die in die Erscheinung tretenden Aeusserungen
ihrer Regsamkeit gemeinsame und gleichartige Gestaltung zeigen werden. Eine
gesteigerte Beanspruchung des Patentamtes wird stets einen Gradmesser für die
Beschäftigung und den Entwickelungstrieb der Industrie bilden.
Unter diesem Gesichtspunkte müssen wir dem Patentamte eine weitere stetige Steigerung
seines Arbeitsgebietes wünschen.
Die Zahl der Patentanmeldungen ist in ununterbrochenem Wachsen begriffen. Im J. 1897
waren 5221 oder 40 Proc. mehr Anmeldungen als im J. 1892 zu vermerken. Gegenüber dem
Vorjahre weist das Jahr 1897 eine Steigerung von 1861 oder 11 Proc. auf. Ein so
hochgradiges Anwachsen von einem Jahr auf das andere ist bisher in dem
reichsdeutschen Patentwesen überhaupt noch niemals beobachtet worden. Die Steigerung
der Anmeldungen macht sich wesentlich auf den Gebieten des Fahrrad- und
Hüttenwesens, der Elektrotechnik und Gasbeleuchtung, der Maschinenelemente und
Textilindustrie bemerkbar.
Die Mehranmeldungen gegenüber dem Vorjahre stellen sich demgemäss in den bezüglichen
Klassen wie folgt:
Kl.
63.
Sattlerei, Wagenbau und Fahrräder
515
„
21.
Elektrische Apparate und Maschinen
208
Kl.
26.
Gasbereitung und Beleuchtung
73
„
47.
Maschinenelemente
72
„
52.
Nähmaschinen
52
„
8.
Bleichen
44
„
76.
Spinnerei
32
„
86.
Weberei
32
Den Hauptantheil hieran hat ersichtlich die Fahrrad- und verwandte Industrie, welche
an dem diesjährigen Mehr mit 27 bis 28 Proc. betheiligt ist und sich vom Jahre 1892
mit 405 Anmeldungen zu 1897 im J. 1897 aufgeschwungen hat.
Gegenüber der aufsteigenden Richtung der Anmeldungen zeigen die Bekanntmachungen und
die Patentertheilungen die absteigende Tendenz, und zwar gegenüber dem Ausgangsjahre
1892 um 14 bezieh. 8 Proc. Die absolute Zahl war 6205 im J. 1896 und 5925 im J.
1897. Insgesammt sind von den 222046 seit 1877 angemeldeten Erfindungen nur 106 683
zur Auslegung gelangt, während nur 96190 zur endgültigen Patentertheilung führten,
so dass noch 5468 Anmeldungen nach der Bekanntmachung der Zurückweisung auf Grund
von Einsprüchen u. dgl. verfielen.
Die Zahl der in den Jahren 1896 und 1897 ertheilten Patente war die gleiche, nämlich
5410; während jedoch 1896 noch 228 bekannt gemachte Anmeldungen der nachträglichen
Zurückweisung verfielen, ging diese Zahl 1897 auf 193 zurück.
In diesen Zahlen macht sich die Prüfungsarbeit des Patentamtes bemerkbar, so dass die
Annahme berechtigt ist, dass die wirklich zur Ertheilung gelangenden Patente eine
gewisse Unanfechtbarkeit ihres Erfindungscharakters besitzen und unter diesem
Gesichtspunkte auch eine wesentliche technische Bedeutung besitzen. Ueber die
Anfechtungen dieser ertheilten Patente wird weiter unten berichtet werden.
Die Zahl der in Kraft stehenden Patente hat stetig zugenommen, am Schlusse des Jahres
1897 das neunzehnte Tausend überschritten (19334) und weist gegenüber den Jahren
1892 und 1893 einen Zuwachs von 22 bezieh. 12 Proc. auf.
Insgesammt sind seit der Geltung des deutschen Patentgesetzes in den 20 verflossenen
Jahren 96190 Patente ertheilt. Das laufende Jahr wird die Zahl auf mehr denn 100000
erhöhen. Nahezu 80 Proc. der ertheilten Patente sind bereits abgelaufen oder
erloschen.
69 Patente sind nach ihrem Erlöschen noch für nichtig erklärt, insgesammt sind 374
Patente ganz vernichtet und 40 ganz zurückgenommen worden. Danach kommen auf je 258
ertheilte Patente 1 vernichtetes und auf je 2346 ertheilte Patente 1
zurückgenommenes Patent.
Aus der folgenden Zusammenstellung über die Betheiligung der einzelnen
Industriezweige an der Erfindungsthätigkeit lässt sich erkennen, dass eine
ausserordentliche Regellosigkeit herrscht, deren Ursache aber wohl zumeist in dem
Grade der jeweiligen gewerblichen Thätigkeit liegt.
Betheiligung einzelner Industriezweige an der
Erfindungsthätigkeit.
Industriezweig
Patent-
Er-theilungen
Löschungen
Anmeldungen
Ertheilungen
1896
1897
1896
1897
von 1877 bis 1897
1) Bergbau und Hüttenwesen (Kl. 1, 5, 18, 40)
199
229
88
98
2129
1716
2) Metallbearbeitung (Kl. 7, 31, 48, 49, 67, 68, 69,
87)
1003
1126
402
405
7164
5663
3) Kraftmaschinen, Dampfkessel und Regulatoren,
Maschinen- elemente (Kl. 13, 14, 46, 47, 60, 88)
1307
1437
341
392
8800
7313
4) Bekleidungsindustrie (Kl. 3, 8, 25, 29, 41, 52, 71, 76,
86)
1247
1428
497
470
8224
6525
5) Nahrungs- und Genussmittel (Kl. 2, 6, 17, 23, 50, 53,
66, 79, 89)
979
766
317
247
5910
4951
6) Hochbau, Heizung und Beleuchtung (Kl. 4, 10, 26, 27, 36,
37)
1458
1598
289
316
6253
5216
7) Chemische Industrie (Kl. 12, 16, 22, 62, 75, 78)
974
987
424
430
5208
2720
8) Vervielfältigende Kunst, Schreib- und Zeichengeräthe
(Kl. 11, 15, 57, 70)
644
666
229
214
3944
3310
9) Papiererzeugung (Kl. 54, 55)
242
260
118
113
1579
1168
10) Beförderungsmittel (Kl. 19, 20, 56, 63, 65, 81)
2465
3839
529
944
11041
8750
11) Elektrotechnik (Kl. 21)
723
931
211
230
3557
2691
12) Gesundheitspflege (Kl. 30)
331
370
137
97
1428
1132
13) Thon- und Glasindustrie (Kl. 32, 80)
392
473
122
105
1935
1499
14) Instrumente und Uhren (Kl. 42, 83)
586
670
274
227
4752
4021
15) Landwirtschaft (Kl. 45)
503
493
188
166
3488
2929
16) Haus- und Handgeräthe (Kl. 33, 34, 44)
1036
1021
285
293
5901
5208
17) Holzindustrie (Kl. 38, 39, 43)
257
281
73
90
1923
1591
18) Musikalische Instrumente (Kl. 51)
196
208
96
84
1789
1542
19) Wasserhebung (Kl. 59)
107
96
38
33
856
728
20) Schusswaffen (Kl. 72)
210
199
121
116
1850
1397
21) Wasserbau und Wasserleitung (Kl. 84, 85)
231
237
83
89
1573
1271
22) Schankgeräthschaften (Kl. 64)
390
421
75
96
2026
1757
23) Feuerungsanlagen (Kl. 24)
261
324
141
105
1179
806
24) Sport (Kl. 77)
257
99
256
82
1648
1448
Die einzelnen Klassen, namentlich diejenigen, in welchen die Anmeldungen weniger
zahlreich sind, zeigen eine weit günstigere Verhältnisszahl als der
Gesammtdurchschnitt. Am günstigsten ist das Verhältniss in der Klasse Soda und
chemische Grossindustrie (75), wo in steigender Richtung das letzte Jahr einen Satz
von 58 Ertheilungen auf 100 Anmeldungen zeigt. Am ungünstigsten stellt sich das
Verhältniss mit 12,6 Proc. in der Kl. 26 (Gasbereitung und -beleuchtung).
Insgesammt betrachtet weist die Kl. 34 (Hauswirthschaftliche Geräthe) die grösste
Zahl der Anmeldungen seit 1877 auf, nämlich 10419, noch sechs andere Klassen: 20
Eisenbahnbetrieb, 21 Elektrische Apparate und Maschinen, 42 Instrumente, 45 Land-
und Forstwirthschaft, 47 Maschinenelemente und 63 Sattlerei, Wagenbau und Fahrräder,
haben je mehr als 7000 Anmeldungen. Ihnen gegenüber stehen drei Klassen mit weniger
als insgesammt je 200 Anmeldungen: 43 Korbflechterei, 62 Salinenwesen und 73
Seilerei.
Der Werth und die Bedeutung der ertheilten Patente lässt sich zwar keineswegs immer,
aber doch bis zu einem gewissen Maasse aus ihrer Dauer ermessen. Die Höhe der Zahl
der erfolgten Löschungen der ertheilten Patente gibt daher einen gewissen Anhalt für
die Bewerthung der einzelnen Patentrechte. Je höher der Procentsatz der am Schlusse
des Jahres 1897 noch in Kraft gebliebenen Patente in den einzelnen Klassen ist, für
um so bedeutender in wirthschaftlicher Hinsicht werden regelmässig die darin
ertheilten Patente erachtet werden müssen. Diese Regel wird naturgemäss durch eine
Reihe von Factoren in einzelnen Klassen aufgehoben oder beeinflusst werden, im Allgemeinen wird
sie aber gelten dürfen. Bei der hiernach aufgestellten Berechnung ergibt sich, dass
die grösste Zahl der am Schlusse des Jahres 1897 in Kraft befindlichen Patente die
Kl. 22 (Farbstoffe) aufweist, nämlich fast 58 Proc., die geringste die Kl. 87
(Werkzeuge), 5,7 Proc. Der allgemeine Durchschnitt beträgt 20,1 Proc.
Zur Vergleichung seien hier noch die Berechnungen für einzelne Klassen geboten: Kl.
12 (Chemische Verfahren und Apparate) 49,9 Proc. Nur die der Chemischen Industrie
zugehörigen Kl. 12 und 22 weisen diese hohen Zahlen auf. Die nächst hohen Kl. 53
(Nahrungsmittel) und 24 (Feuerungsanlagen) machen sofort einen starken Sprung nach
unten mit 32,6 und 31,6 Proc.
Uebersicht über die ertheilten und noch nicht erloschenen Patente
nach der Dauer ihres Bestehens.
An ertheilten und nochnicht erloschenen
Pa-tenten waren vorhanden
Davon befinden sich im Schutzjahre
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
Ende 1897 Anzahl 19334
966
4146
3399
2647
2024
1644
1221
883
670
437
345
304
263
208
177
Die vorstehende Uebersicht lässt erkennen, im wie vielten Schutzjahre sich die am
Schlusse des Jahres 1897 noch in Kraft stehenden Patente befinden. Es wird dadurch
die bekannte Thatsache bestätigt, dass nur der kleinere Theil der Patentrechte das
vierte Jahr überdauert, in dem Berichtsjahre 8176 oder 42 Proc. Das achte Jahr haben
nur 3287 oder 17 Proc. erreicht.
Beschwerde-Statistik.
Im J. 1896 waren 2022 Beschwerden erhoben (§ 26 des Pat.-Ges.), hiervon gelangten
aber nur 1923 zur geschäftlichen Behandlung, da der Rest wegen Nichtzahlung der
Gebühren keinen Verfolg fand oder förmlich zurückgezogen wurde. Nun befanden sich am
Jahresschlusse noch 55 Beschwerden im Geschäftsgange, so dass 1868 erledigt worden
sind. Von diesen wurden 1534 vor Bekanntmachung der Anmeldung erhoben und 334 nach
der Bekanntmachung. Es wurden hiervon 500 Beschwerden ganz oder theilweise
anerkannt, 1301 zurückgewiesen, 34 in die Vorinstanz zurückverwiesen. Von allen
Beschwerden führten somit rund 70 Proc. zur Abweisung.
Die Statistik gibt noch eine Uebersicht über die in den einzelnen Patentklassen
erhobenen Beschwerden, ohne jedoch auf den Erfolg im Einzelnen einzugehen.
Aus dieser Uebersicht geht hervor, dass die Zahl der Beschwerden in 1897 gegenüber
der in 1893 den nämlichen Zuwachs von etwa 40 Proc. zeigt, wie ihn die entsprechende
Zahl der Anmeldungen gegenüber gezeigt hat. Das Verhältniss der
Beschwerdeeinlegungen zu den Anmeldungen stellt sich daher allgemein wie 1 : 8. Das
Verhältniss der Beschwerdeeinlegungen zu den erstinstanzlichen Beschlüssen der
Anmeldeabtheilungen ist dagegen ein höheres, da ein nicht unerheblicher Theil der
Anmeldungen bereits, bevor er zum Beschlusse in den Anmeldeabtheilungen gelangte,
durch Vorbescheid, Zurücknahme oder in anderer Weise zur endgültigen Erledigung
gelangt. Man wird annehmen dürfen, dass etwa jeder fünfte oder sechste Beschluss der
Anmeldeabtheilungen zur Beschwerde führt. Was den Erfolg dieses Rechtsmittels
anlangt, so betrugen die auf Abweisung lautenden Beschlüsse der
Beschwerdeabtheilungen:
1894
62,89
Proc.
aller
Beschwerden
1895
67,60
„
„
„
1896
69,65
„
„
„
Diese Zahlen weisen eine langsame Steigerung der Abweisungen auf, welche im J. 1896,
dem letzten für die Statistik zugänglichen, nahezu 70 Proc. erreicht haben. Von 50
bis 60 Beschlüssen der Anmeldeabtheilungen führen also 3 zu einer anderweiten
Beurtheilung in der Beschwerdeinstanz. Diese anderweite Beurtheilung bedeutet
übrigens nicht immer die Anerkennung eines Irrthums der ersten Instanz oder einen
bleibenden Erfolg des Beschwerdeführers. In ersterer Hinsicht ist zu beachten, dass
zu den anerkannten Beschwerden auch diejenigen Fälle gehören, in welchen der
Beschwerdeführer sich erst in der Beschwerdeinstanz zum Eingehen auf die als
berechtigt anerkannten Forderungen der ersten Instanz hinsichtlich der Theilung der
Anmeldungen, der Beschränkung der Ansprüche und ähnliches versteht. Rechnet man die
Zahl dieser statistisch bislang nicht controlirten Fälle von der Zahl der als
anerkannt bezeichneten Beschwerden ab, so dürften sich diese um etwa 5 Proc.
verringern, so dass ungefähr ein Viertel aller Beschwerden als erfolgreich zu
betrachten wäre.
Ausserdem kommt in Betracht, dass von den auf Beschwerde bekannt gemachten
Anmeldungen führten:
insgesammt
zur Ertheilung
zur Versagung
1894
419
378
41
1895
410
378
32
1896
376
345
31
–––––
–––––
–––––
1205
1101
104
Es ergibt sich also, dass in 9 Proc. der Fälle, in welchen eine Anmeldung auf
Beschluss der Beschwerdeabtheilungen bekannt gemacht worden ist, diese
Bekanntmachung doch schliesslich zur Versagung des Patentes geführt hat.
Schliesslich ist zu bemerken, dass von den Beschwerden gegen den Abweisungsbeschluss
(§ 22 des Pat.-Ges.) 28 Proc., von denen gegen den Versagungsbeschluss 37 Proc.
anerkannt sind.
Aus der Gesammtsumme von 1980 Nichtigkeitsanträgen, welche im Laufe von 20 Jahren
gestellt sind, ergibt sich, dass jedes 48. bis 49. Patent angefochten ist. Fast ein
Drittel aller Klagen erledigt sich durch Zurücknahme vor der Entscheidung. Von den
bisher rechtskräftig gewordenen 1240 Entscheidungen lauteten 47 Proc. auf Abweisung,
30 Proc. auf gänzliche und 23 Proc. auf theilweise Vernichtung. Fast jede dritte
Entscheidung des Patentamtes wird mit der Berufung angegriffen, in der überwiegenden
Anzahl der Fälle aber ohne Erfolg.
Von den im J. 1897 auf ganze oder theilweise Vernichtung lautenden Urtheilen stützte
sich die Entscheidung in 14 Fällen auf druckschriftliche Veröffentlichung, in 5
Fällen auf Collision mit einem bestehenden anderweiten Patentrechte, in je 7 bezieh.
6 Fällen auf offenkundige Vorbenutzung und Verneinung des Vorliegens einer Erfindung
und in 1 Falle auf widerrechtliche Entnahme.
Auf je 587 ertheilte Patente entfällt ein Zurücknahmeantrag. Durchgeführt ist das
Verfahren nur in 86 Fällen und es hat nur in 41 Fällen Erfolg gehabt. Die
Zurücknahme ist bisher stets nur auf Grund des § 11 Ziffer 1 des Pat.-Ges., noch
niemals auf Grund des § 11 Ziffer 2 l. c. ausgesprochen.
Die Zahl der Einsprüche ist seit 1893 in beständigem
Sinken begriffen; ebenso die Zahl der Patentanmeldungen, gegen welche Einspruch
erhoben worden ist. Im letzten Jahrfünft erfuhr im Durchschnitte jede siebente
bekannt gemachte Anmeldung Einspruch, zum Theil von mehreren Seiten und unter
mehreren verschiedenen Gesichtspunkten. Noch nicht der vierte Theil der durch
Einsprüche angegriffenen Anmeldungen führte zur völligen Versagung des Patentes.
Von den Einsprechenden sind in die Beschwerdeinstanz gegangen:
1894
246
1895
250
1896
247
Von den im J. 1897 endgültig erledigten 16509 Anmeldungen sind erledigt
durch Vorbescheid
1947,
rund
11,8
Proc.
durch abweisenden oder versagen- den Beschluss der
Anmeldeabthei- lungen
5779
„
35,0
„
durch Beschluss der Beschwerde- abtheilungen
1259
„
7,6
„
durch Patentertheilung
5440
„
33,0
„
durch andere Art (Verzicht u.s.w.)
2084
„
12,6
„
Die Zahl der Gebrauchsmusteranmeldungen stieg von 19090
im J. 1896 auf 21329 im J. 1897, so dass insgesammt 95592 Gebrauchsmuster zur
Anmeldung gelangten.
Der Gebrauchsmusterschutz erfreut sich einer stetig wachsenden Beliebtheit. Mit
Rücksicht auf seine Bestimmung für im Modelle darstellbare Gebrauchsgegenstände ist
es natürlich, dass die Klassen der Chemischen Industrie (12, 22 und 75), welche im
Patentwesen eine so hervorragende Rolle spielen, im Gebrauchsmusterwesen nahezu
verschwinden und insgesammt nur mit 453 Anmeldungen vertreten sind. Auf der anderen
Seite erscheinen fünf Klassen in der nämlichen Bedeutung für das
Gebrauchsmusterwesen wie für das Patentwesen. Es sind dies die Klassen:
Hauswirthschaftliche Geräthe (34)
mit insgesammt
10283
Anmeldungen
Instrumente (42) mit insgesammt
3062
„
Sattlerei, Wagenbau, Fahrräder (63) mit
insgesammt
5137
„
Schankgeräthe (64) mit insgesammt
3323
„
Sport (77) mit insgesammt
3369
„
Die Wirthschaftsgegenstände des täglichen Hausgebrauches stellen überhaupt das
grösste Contingent aller Anmeldungen mit fast 11 Proc., ihnen schliesst sich die
Fahrradindustrie an, welche insgesammt fast 6 Proc. stellt und sich, entsprechend
dem im Patentwesen beobachteten Vorgange, von 204 Anmeldungen in 1892 auf 1920 im J.
1897 aufgeschwungen hat. Mehr als 3000 Anmeldungen haben ausser den oben genannten
fünf Klassen noch die ferneren vier zu verzeichnen:
Bekleidungsindustrie (3) insgesammt
3917
Anmeldungen
Gesundheitspflege (30) insgesammt
3197
„
Hand- und Reisegeräthe (33) insge- sammt
3241
„
Land- und Forstwirtschaft (45) ins- gesammt
3733
„
Diese neun Klassen zusammen; in welchen sich vorwiegend die kurzlebigen
Formenneuerungen an Modellen vereinigen, haben 41 Proc. aller Anmeldungen gestellt.
19 fernere Klassen zählen mehr als 1000 Anmeldungen, 43 weniger als 500 und 18500
bis 1000 Anmeldungen.
Die Zahl der Waarenzeichenanmeldungen ist in den drei
Kalenderjahren 1895, 1896, 1897 mit bezieh. 10736, 10882 und 10477 Anmeldungen
nahezu gleich geblieben. Da der Antheil der zur Uebertragung aus den gerichtlichen
Rollen angemeldeten Zeichen hieran ein stetig abnehmender ist, so ist bis jetzt die
Zahl der Neuanmeldungen im stetigen, langsamen Steigen begriffen.
In den einzelnen Waarenklassen zeigt die Veränderung der Zahl der Anmeldungen ein
recht verschiedenes Bild. Die Kl. 4 (Beleuchtungs- u.s.w. Geräthe), 14 (Garne), 23
(Maschinen), 26 c (Colonialwaaren), 27 (Papier) und 42 (Sammelwaaren) ergeben wie
die Gesammtzahl eine im Wesentlichen gleichbleibende Zahl von Anmeldungen. Ein
ziemlich stetiges, theilweise starkes Anwachsen der Anmeldungen ergibt sich für die
Kl. 2 (Arzneimittel), 10 (Fahrräder), 22 (Apparate), 25 (Musikinstrumente), 26 d
(Zuckerwaaren), 34 (Parfümerien) und 38 (Tabakwaaren). In den Kl. 9 (Metallwaaren),
11 (Farbwaaren), 16 (Getränke), 32 (Schreibgeräthe) und 36 (Zündwaaren) macht sich
eine theilweise erhebliche Abnahme bemerklich.
Vielfach liegt eine grössere Anzahl Anmeldungen für einen und denselben
Geschäftsbetrieb vor. So haben im Ganzen 45 Firmen jede mehr als 50 Anmeldungen
eingereicht, davon sind 5 (1 Anilinfabrik, 1 Tabakfabrik, 1 Bleistiftfabrik und 2
Exportgeschäfte) mit 100 bis 200 und 2 (2 Anilinfabriken) mit mehr als 200
Anmeldungen betheiligt. Von den 42876 überhaupt zur Anmeldung gelangten
Waarenzeichen sind zu Ende des Berichtsjahres 38844 endgültig erledigt, hiervon
28387 (73 Proc.) durch Eintragung, 10457 (27 Proc.) durch Abweisung oder
Zurücknahme. Die Zahl der Eintragungen ist in stetigem Abnehmen begriffen, während
die Abweisungen und Zurückziehungen ein entsprechend stetiges Zunehmen aufweisen. So
wurden von je 100 im J. 1894 überhaupt erledigten Anmeldungen 93 durch Eintragung
erledigt, 1895 entfielen 85, 1896 nur 71 und 1897 nur 59 Eintragungen auf 100
überhaupt erledigte Anmeldungen. Dies ist theils darauf zurückzuführen, dass zu
Anfang fast nur die eintragungsreifen Sachen sogleich zur Erledigung gelangen
konnten, theils darauf, dass neue Anmeldungen um so leichter mit älteren Zeichen in
Collision gerathen, je mehr Zeichen eingetragen stehen.
Von den Zeichen des alten Rechts sind bis zum Ende des Berichtsjahres 10077 zur
Eintragung gekommen, d. i. nahezu die Hälfte der bei Inkrafttreten des neuen
Gesetzes noch nicht gelöschten alten Zeichen. Bei der Uebertragung ist in 183 Fällen
dem Patentamte gegenüber der Nachweis geführt, dass das Zeichen seiner Zeit auf
Grund eines vor dem Jahre 1875 liegenden landesgesetzlichen Schutzes eingetragen
war. Hiervon entfallen 61 Zeichen auf Rheinland-Westfalen und betreffen Eisen- und
Stahlwaaren, 33 Zeichen entfallen auf Bayern und 89 auf Elsass-Lothringen. Die Zahl
der landesgesetzlich geschützten Zeichen ist ohne Zweifel grösser, der Nachweis ist
im Allgemeinen nur dann geführt, wenn ohne einen solchen der Eintragung
Schwierigkeiten entgegenstanden.
Fasst man einzelne grössere Industriegruppen zusammen, so ergeben sich folgende
Ziffern:
Waarengruppe
Eintragungen
Abweisungen und Zurückziehungen
Von je
100erledigtenAnmeldungsind Ein-tragungen
im Jahre
Zu-sammen
im Jahre
Zu-sammen
1894
1895
1896
1897
1894
1895
1896
1897
A. Nahrungs- und Genuss- mittelB.
MetallwaarenC. TextilwaarenD. Chemische IndustrieE. Sonstige
Waaren
542 401 109 238 206
3504 2601 1259 2600 994
34391377 89621441025
27411240 5701711 790
10226 5619 2834 6693 3015
37 30 17 10 18
814 398 186 411 135
1305 574 276 969 428
1940 951 3491083 526
40961953 82824731107
7174777373
Insgesammt
1496
10958
8881
7052
28387
112
1944
3552
4849
10457
73
Bei den Eintragungen ist es von Interesse, die Zeichen des alten Rechts (die
Uebertragungen) von den neu zur Anmeldung gelangten Zeichen zu trennen und den
Antheil zu ersehen, den die erst durch das neue Gesetz zugelassenen reinen
Wortzeichen an den Eintragungen haben. Für die vorgenannten Waarengruppen ergeben
sich die folgenden Zahlen:
Waarengruppe
Eintragungen
Von 100 Ein-tragungen sindneue
Zeichen
AlteZeichen
Neue Zeichen
Ueber-haupt
Bild
Wort
Zu-sammen
A. Nahrungs- und GenussmittelB.
MetallwaarenC. TextilwaarenD. Chemische In-
dustrieE. Sonstige Waaren
2855 2414 1432 2373 1003
4687 1963 1121 2401 1277
26841242 2811919 735
7371 3205 1402 4320 2012
10226 5619 2834 6693 3015
7257496566
Zusammen
10077
11449
6861
18310
283871
65
Hiernach belauft sich der Antheil der neuen Zeichen an den Eintragungen überhaupt bei
den Nahrungs- und Genussmitteln bereits auf 72 Proc., während er bei den
Metallwaaren nur 57, bei den Textilwaaren gar nur 49 Proc. beträgt. Bei diesen
beiden Waarengruppen erscheint sonach bis jetzt, da die Abweisungen
verhältnissmässig nicht viel höher sind, das Bedürfniss nach der Wahl neuer Zeichen
ein relativ geringeres zu sein. Die reinen Wortzeichen vertheilen sich auf die
einzelnen Jahre wie folgt:
Waarengruppe
Neue Wortzeichen
Von 100 Neu-eintragungensind
Wortzeich.
1891
1895
1896
1897
Insge-sammt
A. Nahrungs- und GenussmittelB.
MetallwaarenC. TextilwaarenD. Chemische In-
dustrieE. Sonstige Waaren
91 72 5 39 53
573 357 47 431 150
993 365 99 704 290
1027 448 130 745 242
26841242 2811919 735
3639204537
Zusammen
260
1558
2451
2592
6861
37
Die Zahl der Löschungen hat bisher nur die geringe Höhe von 259, also nicht ganz 1
Proc. der Eintragungen, erreicht. Da bei Waarenzeichen Erneuerungsgebühren erst 10
Jahre nach der Anmeldung fällig werden, so kommen Löschungen wegen Nichtzahlung der
Gebühren jetzt noch nicht in Frage.
Insgesammt wurden ohne Eintragung erledigt 2154 alte, 4281 neue Bild- und 4022 neue
Wortzeichen. Da diesen Zahlen an Eintragungen gegenüberstehen 10077 alte, 11449 neue
Bild- und 6861 neue Wortzeichen, so ergibt sich, dass von 100
Uebertragungsanmeldungen 18 abgewiesen oder zurückgenommen sind, während von 100
erledigten Neuanmeldungen 31, von 100 neuen Bildzeichen 27, von 100 neuen
Wortzeichen 37 ohne Eintragung erledigt wurden. Der grosse Procentsatz der
Abweisungen bei den Wortzeichen erklärt sich daraus, dass zu den sonstigen Gründen
für die Versagung noch besondere, nur für Wortzeichen geltende Gründe
hinzutraten. Die geringe Zahl der Abweisungen bei Uebertragungsanmeldungen ist
insbesondere darauf zurückzuführen, dass bei der geringen Zahl der vorher
eingetragenen Zeichen die Abweisung wegen Collision seltener vorkommt. Von den
Abweisungen und Zurücknahmen entfallen die meisten, 5139, also 49 Proc., auf
Uebereinstimmung mit älteren Zeichen. Der Antheil dieser Erledigungen betrug im J.
1894: 27 Proc., 1895: 36 Proc., 1896: 52 Proc. und 1897: 53 Proc.; er ist stetig
angestiegen und wird auch in Zukunft voraussichtlich nicht zurückgehen, da mit dem
Anwachsen der Eintragungen auch die Gefahr, ein einem bestehenden ähnliches Zeichen
zu wählen, zunehmen muss.
Die Abweisungen und Zurücknahmen wegen Uebereinstimmung vertheilen sich ziemlich
genau so auf die fünf Gruppen, wie die Eintragungen. Während von 100 Eintragungen
auf die einzelnen Gruppen entfallen 36, 20, 10, 23, 11 Eintragungen, kommen auf
Abweisungen und Zurücknahmen wegen Uebereinstimmung von je 100: 35, 23, 9, 22, 11.
Erhebliche Abweichungen zeigt dagegen der Antheil der Wortzeichen an den wegen
Collision abgewiesenen und zurückgenommenen neuen Zeichen gegenüber dem
entsprechenden Antheile bei den Eintragungen. Während von 100 Neueintragungen in den
einzelnen Gruppen der Reihe nach 36, 39, 20, 45, 37 Wortzeichen sind, fallen von je
100 Abweisungen und Zurücknahmen neuer Zeichen wegen Uebereinstimmung auf
Wortzeichen 36, 26, 15, 26, 18. Mit Ausnahme der Nahrungs- und Genussmittel ist also
der Antheil ein durchweg geringerer, was durch das bisherige erhebliche Uebergewicht
der reinen Bildzeichen in den meisten Klassen zu erklären ist.
An den Abweisungen und Zurückziehungen sind weiterhin die wegen
Freizeicheneigenschaft mit 999 betheiligt.
Das kaiserl. Patentamt hat bis zu Ende des Berichtsjahres in 396 Fällen Freizeichen
als solche veröffentlicht und damit seit 1896 den Anfang geliefert zu einer
Freizeichenrolle, wie sie vom Verkehre dringend begehrt ist.
Ganz besonders tritt die starke Betheiligung der Zeichen für Nahrungs- und
Genussmittel hervor, unter denen wieder die Tabakindustrie mit allein 157 Zeichen
den ersten Rang einnimmt.
In ähnlicher Weise vertheilen sich auch die 999 überhaupt wegen
Freizeicheneigenschaft abgewiesenen oder zurückgezogenen Waarenzeichen auf die fünf
Waarengruppen:
Waarengruppe
Abweisungen und Zurücknahme
wegenFreizeicheneigenschaft
Auf 1000 Ein-tragungenkommen
Ab-weisungenwegenFreizeichen
AlteZeichen
Neue Zeichen
Ueberhaupt
Bild
Wort
Zusammen
A. Nahrungs- und GenussmittelB. MetallwaarenC.
TextilwaarenD. Chemische IndustrieE. Sonstige Waaren
278 45 5 23 14
143 27 6 48 21
197 33 2118 39
340 60 8166 60
618105 13189 74
6119 52824
Insgesammt
365
245
389
634
999
35
Namentlich in der Textilindustrie sind Abweisungen dieser Art nur selten vorgekommen.
Auffallend ist auch das starke Hervortreten von Wortzeichen in dieser Kategorie der
Abweisungen. Indessen ist zu berücksichtigen, dass ein Schutz für Wortzeichen bis
zum Jahre 1894 überhaupt nicht bestand. Da die Verwendung derselben aber trotzdem in
manchen Klassen in grossem Umfange erfolgte, so war hier die Freizeichenbildung im
Wesentlichen ungehemmt und naheliegend.
Eine Löschung von Amtswegen ist in 151 Fällen bis zum Ende des Berichtsjahres
angeordnet worden. Auf je 1000 Eintragungen kommen 5 Löschungen von Amtswegen. In
108 Fällen erfolgte die Löschung auf Antrag des Inhabers nach einer
Gerichtsentscheidung oder ohne eine solche. Unter den von Amtswegen gelöschten
Zeichen wurde die grössere Hälfte (80) nachträglich als Freizeichen erkannt. Unter
den gelöschten Zeichen überhaupt sind 48 des alten Rechts, von denen aber nur 17 von
Amtswegen gelöscht wurden. Von den 211 gelöschten neuen Zeichen sind nur 75 (d.h. 36
Proc) Bildzeichen, die übrigen 136 (64 Proc.) stellen reine Worte dar. Das
bedeutende Ueberwiegen der Wortzeichen, welches noch mehr hervortritt, wenn man die
von Amtswegen gelöschten Zeichen allein berücksichtigt, erklärt sich in erster Linie
daraus, dass eine Anzahl von Löschungsgründen nur für Wortzeichen in Betracht kommt.
Uebrigens sind auch unter den 69 als Freizeichen gelöschten neuen Zeichen 52 (77
Proc) Wortzeichen.
Vertheilt man die Löschungen auf die Waarengruppen, so ergibt sich, dass 110 auf
Nahrungs- und Genussmittel, 51 auf Metallwaaren, 10 auf Textilwaaren, 43 auf
chemische Producte und 45 auf sonstige Waaren entfallen.
Die Betheiligung der einzelnen Länder an der
Erfindungsthätigkeit hat sich im Allgemeinen im früheren Rahmen gehalten.
Es fielen im J. 1897 auf:
Patente
Gebrauchs-muster
Waaren-zeichen
Preussen
2218
11591
3410
(Berlin)
642
3603
817
Bayern
255
1841
565
Sachsen
396
2841
605
Württemberg
94
724
163
Deutschland
3457
17492
6507
Belgien
84
27
22
Frankreich
293
82
126
England
424
193
117
Italien
34
12
2
Oesterreich-Ungarn
254
489
106
Russland
55
33
2
Schweiz
83
169
47
Vereinigte Staaten Amerikas
537
672
46
Ausland im Ganzen
1983
1791
545
Die Einnahmen des Patentamtes stiegen im J. 1897 auf 362095 M. Patentanmeldegebühren,
46060 M. Beschwerdegebühren, 2880750 M. Patentgebühren, 17350 M.
Patentzuschlaggebühren, 295385 M. Gebrauchsmusteranmeldegebühren, 151320 M.
Verlängerungsgebühren, 239070 M. Waarenzeichenanmeldegebühren, insgesammt neben
verschiedenen Einnahmen auf 4024270 M. Dieser Einnahme steht eine Ausgabe von
1692262 M. gegenüber, worunter allein die Herstellung der Veröffentlichungen
(Patentschriften) mit 194402 M. zu vermerken ist.
In den Auslegestellen verkehrten im Durchschnitte täglich 235 Personen gegen 233 im
Vorjahre.
Mg.