Titel: | Allgemeines. |
Autor: | Haase |
Fundstelle: | Band 309, Jahrgang 1898, S. 178 |
Download: | XML |
Allgemeines.
II. Versammlung der Heizungs- und Lüftungs-Fachmänner in
München.
II. Versammlung der Heizungs- und Lüftungs-Fachmänner in
München.
In der Zeit vom 11. bis 13. August 1898 tagte die vorgenannte Versammlung in München.
Eröffnet wurde sie von dem Vorsitzenden des geschäftsführenden Ausschusses, Geh.
Regierungsrath Prof. Konrad Hartmann, welcher nach
kurzen einleitenden Worten die Wahl von Vorsitzenden für die beiden am 11. und 12.
August anberaumten Sitzungen empfahl und für den ersten Tag Prof. Dr. E. Voith-München und Baurath Ritter von Stach-Wien, sowie für den zweiten Sitzungstag Geh.
Oberregierungsrath H. Rietschel (Berlin) und Rector Dr.
Recknagel (Augsburg) in Vorschlag brachpe. Am
ersten Tage referirte Prof. Rietschel in einem längeren
Vortrage über die gegenwärtigen Verhältnisse betreffend Ausschreibung und Prüfung
von Heizungs- und Lüftungsanlagen und betonte, dass die gebräuchliche Art der
Ausschreibung den Bedürfnissen in sachlicher Hinsicht durchaus nicht mehr
entspreche. Ganz besonders sei es zu verwerfen, dass Architekten als einzige
Berather für derartige Ausschreibungen in Betracht kommen, denen zu wenig Zeit und
Neigung zur Verfügung stehe, um sich in das Gebiet des Heizungs- und Lüftungsfaches
gründlich einzuarbeiten, und die durch Concurrenz-Ausschreibungen ein förmliches
Kesseltreiben herbeiführen, als deren Endresultat nicht das beste, sondern das
billigste Angebot den Zuschlag erhalte. Um sich von der Verantwortung für die
Ausführungen möglichst zu befreien, überweisen die Ausschreibenden den Ausführenden
selbst jede Verantwortung, ohne dadurch irgend welche Sicherheit dafür bieten zukönnen, dass die
Gemeinden, für welche sie die Ausschreibungen veranlassen, nicht geschädigt werden.
In denjenigen Fällen, in welchen Gemeinden einen besonderen Heizungsingenieur
besitzen, welchem die Aufgaben über Heizungs- und Lüftungsanlagen zufallen, pflegen
dieselben die Aufgabe der Ausführenden viel zu weitgehend zu beschränken, als dass
diesen die Möglichkeit geboten wäre, dem Fortschritte in wirksamer Weise dienlich zu
sein. Anstatt den Unternehmern die Ausarbeitung von Projecten zu überweisen und auch
entsprechend zu honoriren, werde denselben genau vorgeschrieben, was und wie sie zu
arbeiten haben. Dabei sei es ein grosser Uebelstand, dass auch hier das billigste
und nicht das beste Angebot berücksichtigt werde.
Im Anschlusse an die Sitzungen hat eine Vorversammlung von ausführenden Heizungs- und
Lüftungs-Fachleuten die Gründung eines Vereins zweckmässig befunden und der
Gesammtversammlung einen Vorschlag unterbreitet, ohne dabei über die Grundprincipien
nähere Angaben zu machen. In den provisorischen Vorstand sind gewählt: Ingenieur Vetter von der Firma Janeck und
Vetter in Berlin als Vorsitzender, Ingenieur Haller von der Firma Gebrüder Körting,
Filiale Berlin, als Schatzmeister und Schriftführer, und die Ingenieure Sammüller-Berlin, Heutti-Berlin, Käferle und Bolz in Hannover und Schiele von der Firma Rudolph Otto Maier in
Hamburg als Beigeordnete.
Gelegentlich eines Ausflugs der Versammlung wurde seitens eines Mitgliedes des
provisorischen Vorstandes zur Kenntniss gegeben, dass der letztere es für
zweckmässig erachte, nicht einen allgemeinen Verband von Heizungs- und
Lüftungs-Fachleuten mit Hinzuziehung aller an diesen Fächern mit interessirten
Personen, sondern nur einen „Deutschen Verein industrieller Heizungs- und
Lüftungs-Fachleute“ zu gründen. Dieser Vorschlag fand bei einer grossen
Anzahl der Theilnehmer keinen Beifall und auch der Verfasser dieses Berichtes ist
der Ansicht, dass einem Vereine, dessen Theilnehmerschaft in der erwähnten Weise
beschränkt wird, seine Existenzfähigkeit von vornherein fehlt, denn wenn die
Vereinigung von Unternehmern beabsichtigt, den Auftraggebern gegenüber eine Stellung
einzunehmen, in welcher sie Normen vorschreibt und sich bestimmte Arten der
Ausführung sichern will, so stossen sie auf Widerstand bei denjenigen Personen,
welchen die Ausschreibung von Heizungs- und Lüftungsanlagen zufällt. Es ist nicht zu
erwarten, dass Fachgenossen, von denen jeder bisher seine eigene Ausführung als die
beste erachtete, zu Beschlüssen kommen können, durch welche sich der einzelne
bindet, seinen Auffassungen nicht Raum zu geben; eine solche Vereinigung wird es
auch niemals dahin bringen, behördliche Personen, welche sich in eine bestimmte
Richtung eingearbeitet und in derselben lange Erfahrungen gewonnen haben, zu
verpflichten, von ihrer Auffassung abzuweichen; es werden die Auftraggeber vielmehr,
wenn sie bei der Vereinigung auf Widerstand stossen, andere Unternehmer, die sich an
die Bestimmungen der Vereinigung nicht binden, heranziehen und auf diese Weise wird
die Vereinigung sich selbst Concurrenz schaffen, die ihren Halt binnen kurzer Zeit
in Frage stellen muss.
Haase.