Titel: | Křižík's elektrisches Blocksignal. |
Autor: | L. Kohlfürst |
Fundstelle: | Band 314, Jahrgang 1899, S. 8 |
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Křižík's elektrisches Blocksignal.
Von L.
Kohlfürst.
Křižík's elektrisches Blocksignal.
Beim Erblühen der Starkstromtechnik wurde in den betreffenden Fachkreisen
allgemein und zuversichtlich die Meinung gehegt, die in Betracht kommenden riesigen
Fortschritte müssten auch eine einschneidende Umwandlung innerhalb des Gebietes
der Eisenbahn-Signaleinrichtungen mit sich bringen. Diese ebenso naheliegende als
anscheinend wohlberechtigte Voraussetzung hat sich jedoch bis jetzt aus mancherlei
Gründen, die interessant genug wären, um gelegentlich an dieser Stelle eingehend
geprüft zu werden, nur im geringen Masse erfüllt.
Von den spärlichen Neuerungen, welche hierher gehören, haben allerdings die
Weichenstell- und Stationssicherungseinrichtungen von Moderegger, wie sie seit 6 Jahren durch die Firma Siemens und Halske erzeugt und u.a. in den Bahnhöfen Prerau, Westend,
Untertürkheim, Oswiecim u.s.w. eingerichtet wurden, hervorragende Bedeutung,
ebensowohl verwandte Anordnungen von Natalis, Fiedler
(vgl. E. T. Z., 1895 S. 274), oder die elektrischen
Weichen- und Signalstellwerke der französischen Nordbahn u.s.f.
Eisenbahnsignalsysteme mit Starkstrombetrieb, welche die Zugdeckungssignale der
Strecke miteinbeziehen, scheinen aber vorläufig nur in einem einzigen Beispiel in
die Praxis gedrungen zu sein, nämlich als jüngste Abart der Hall'schen Streckenblockeinrichtung, deren wesentlichste Neuerung darin
bestand, dass die ursprünglich verwendet gewesenen, durch galvanische Batterien
betriebenen Scheibensignale (vgl. E. T. Z., 1880 S. 385
und 420; 1891 S. 189; 1895 S. 754) durch Flügelsignale ersetzt wurden, deren Antrieb
ein Elektromotor und Akkumulatorenströme besorgten. Seit verflossenem Jahre ist man
übrigens auf der Illinois-Eisenbahn, wo die letztentstandene Form des Hall-Signals
angewendet war, wieder auf die ältere Anordnung zurückgegangen und ebenso sind bei
den allerjüngsten Installationen dieses Blocksignals auf der Boston- und Albanybahn
(vgl. E. T. Z., 1899 S. 47) und anderweitig nur die
leicht beweglichen Scheibensignale zur Anwendung gekommen, weil sie angeblich vor
den Unbilden der Witterung leichter geschützt werden können, zum Teile aber auch
deshalb, weil die Vorführung und Unterhaltung der Akkumulatoren auf ausgedehnteren,
von Bahnwärtern nicht besetzten Strecken gewisse Schwierigkeiten darbietet.
Textabbildung, Bd. 314, S. 9
Fig. 1.
Textabbildung, Bd. 314, S. 9
Fig. 2.
Textabbildung, Bd. 314, S. 9
Fig. 3.
Seit Beginn laufenden Jahres ist nun ein neues, für den Betrieb mit Starkströmen
eingerichtetes Blocksignal bekannt geworden, das von dem bekannten Elektrotechniker
Kaiserl. Rat Franz Křižík in Prag herrührt, und auf
nachstehendem äusserst einfachen Prinzipe beruht: Zum Antriebe der zu bewegenden
Vorrichtungen, wie Signalflügel, Klapp- oder Wendescheiben, Weichenzungen,
Bahnschranken, Verschlussriegel u.s.w. wird ein umsteuerbarer Elektromotor
verwendet, welcher zwei im entgegengesetzten Sinne verlaufende Magnetbewickelungen
und eine einzige Ankerbewickelung oder umgekehrt eine einzige Magnet-Bewickelung und
zwei entgegengesetzte Ankerbewickelungen besitzt, weshalb sich also der Motor nach
der einen oder anderen Richtung drehen wird, je nachdem die eine oder die andere
seiner alternierenden Wickelungen Strom erhält. Seiner einfachsten und
zweckdienlichsten Anordnung nach könnte ein solcher Motor etwa aus einem Eisenkörper
bestehen, an den eine gerade Anzahl, z.B. 2, 4, 6... Magnetschenkel angegossen
sind, in deren Magnetfeld ein gewöhnlicher Anker a
(Fig. 1) rotiert. Die Schenkel gerader Zahlen
erhalten ihre eigene Wickelung m, ebenso die ungeraden
paritätisch ihre Wickelung n, und m wie n sind bei i gemeinsam mit der Ankerbewickelung verbunden. Je
nachdem also durch m oder n der Strom gelangt, erfolgt die Drehung von a nach der einen oder nach entgegengesetzter Richtung. Es können nun
allenfalls im Eisenbahngeleise g1g2 die beiden Kontaktschienen hh und ff eingelegt und die die Bahnstrecke
von links nach rechts befahrenden Zugslokomotiven mit einer entsprechenden
Stromquelle b – etwa eine Dynamomaschine oder eine
Akkumulatorenbatterie – versehen sein, deren Pluspol mit dem Eisenkörper der
Lokomotive in Verbindung steht, während der zweite Pol zu einer Kontaktbürste oder
Rolle r angeschlossen ist, die über die vorgenannten im
Geleise verlegten Kontaktschienen hinschleift. Sind diese Teile derart untereinander
durch Leitungen verbunden, wie es Fig. 1 ersehen
lässt, so wird, wenn der Zug über hh fährt, a beispielsweise nach rechts gedreht und dadurch der
Verschluss einer Drehbrücke festgeriegelt, dann später aber, wenn der Zug den
Kontakt ff passiert, nach links zurückgedreht und
dadurch der Drehbrückenverschluss wieder entriegelt. Bei der Anordnung nach Fig. 1 wird behufs Lösung der gestellten Aufgabe
selbstverständlich zwischen der Ankerachse und dem zu bewegenden Endteil eine
mechanische Uebertragung eingeschaltet sein müssen, welche den Antrieb sowohl nach
vorwärts als nach rückwärts in ganz gleicher, zweckentsprechender Weise
vermittelt.
In Fig. 2 ist eine Abart angegeben, welche Verwendung
finden könnte, wenn eine der Bewegungen, z.B. der Rückgang eines Signalflügels s aus der schräg nach aufwärts gekehrten Stellung in
die wagerechte Lage (von „Frei“ auf „Halt“) durch das natürliche
Uebergewicht des Konstruktionsteiles bedingt sein sollte. Unter dieser Voraussetzung
tritt an die Stelle der zweiten Motorbewickelung m
(Fig. 1) ein Elektromagnet m (Fig. 2), dessen
abgerissener Anker a1
den Signalflügel s mittels einer geeigneten
Schnäpperanordnung festhält. Wenn der Zug über hh
fährt, gelangt der Strom der Lokomotivbatterie b über
r und h nach m und über die Schienen des Eisenbahngeleises von e1 zu e zurück; der niedergehende Anker a1 lässt den
Signalflügel los, so dass sich dieser vermöge seines Uebergewichtes auf
„Halt“ stellt, in welcher Lage er so lange verbleibt, bis der Zug über
ff gelangt. Der nunmehr von der Lokomotivbatterie
b über r, f, l, n, a,
e1 und e
seinen Weg nehmende Strom versetzt die Motorachse in Umdrehungen und hebt den
Signalflügel s wieder so weit hoch, dass ihn a1 erfasst und
festhält. In diesem Falle bedürfen also die Drehungen von a1 keiner Umsteuerung.
Eine Erweiterung des in Fig. 1 dargestellten
Grundgedankens macht ferner Fig. 3 ersichtlich,
nämlich die Möglichkeit, mit den arbeitenden Strömen zugleich Läutezeichen zu
verbinden. Es kann ja wünschenswert sein, dass jeder Zug von der Stelle hh aus, d.h. wenn er in einen Blockabschnitt eintritt,
gelegentlich seiner Deckung gleichzeitig am Ende des Blockabschnittes mittels eines
Glockenwerkes d1
vorläutet, oder dass er seinen Austritt aus der
Blockstrecke gelegentlich der Freigebung des Abschnittes mittels eines Läutewerkes
d2
rückmeldet. Durch Zweigleitungen oder
Nebenschlussschleifen mit geeigneten Vorschaltewiderständen wird sich jeder
derartigen Bedingung leicht entsprechen lassen. In der Patentschrift sind übrigens
die in Fig. 2 und 3
dargestellten Fälle wahrscheinlich nur zur Erhärtung angeführt, dass sich gewisse
Bedingungen, welche bestehende Blocksignaleinrichtungen erfüllen, eben auch mit dem
neuen System durchführen lassen, sobald darauf Gewicht gelegt würde. Eine weitere
Erläuterung der an sich so einfachen Grundidee ist wohl kaum nötig, um sich in der
darauf aufgebauten Anordnung einer Streckenblocklinie leicht zurechtzufinden, wie
sie gelegentlich des kürzlich in Wien stattgehabten Elektrotechniker-Kongresses in
einem Vortrage geschildert und durch naturgrosse Modelle veranschaulicht worden
ist.
Jedes Blocksignal besteht aus der gewöhnlichen Signalvorrichtung, nämlich Mast,
Flügel, Laterne und Zugvorrichtung, und aus dem elektrischen Stellapparate,
Letzterer erscheint
in Fig. 4 und 5
erläutert, wo nebstbei auch die Hauptteile der Signalvorrichtung, allerdings nur im
verkürzten Massstabe, veranschaulicht sind, insoweit dies erforderlich ist, um das
gegenseitige Zusammenwirken erkennen zu lassen. Ein nach aussen vollständig
abgedichteter Kasten bildet mit seiner Vorder- und Rückwand das Lagergestell für die
Motorwelle x und die Wellen x1 und x2 des vom Motor mittels des Triebes t angetriebenen Zahnradvorgeleges z, t1 und z1. In denselben
Gehäusewänden lagert ferner noch die kräftige Drehachse y, auf der der ungleicharmige Winkelhebel pp1 festgekeilt ist, welcher bei p1 durch die Gelenke
y1y2 und die Zugstange
v mit dem um y3 drehbaren Signalflügel s in Verbindung steht. Auf der obersten Welle x2 des Zahnradvorgeleges sitzt eine Kurbel
k, welche mit dem Zapfen k1 in einen Schlitz des Hebelarmes p eingreift. Was den Elektromotor anbelangt, so beruht
derselbe genau auf dem weiter oben angeführten, durch Fig.
1 erläuterten Prinzip. Die gleichgerichteten, in Serien verbundenen zwei
Wickelungen m und n (Fig. 4) der geraden bezw. der ungeraden Magnetschenkel
stehen einerseits mit je einer Stromleitung, andererseits gemeinsam mit dem normal
gewickelten Anker a in Verbindung. Je nachdem der Strom
durch m oder n gelangt,
dreht sich also a nach links oder nach rechts und nimmt
dabei durch Vermittelung des Vorgeleges und der Kurbel kk1 den Arm p
mit. Demzufolge erhält der Winkelhebel pp1 entweder die in Fig.
4 mit vollen Linien dargestellte oder die mit gestrichelten Linien
gekennzeichnete Lage, wobei gleichzeitig durch die Gelenkstange v der Signalflügel s
ersterenfalls aus der schräg gehobenen in die wagerechte Stellung (von Frei auf Halt), letzteren falls von der wagerechten in die schräg
gehobene Stellung (von Halt auf Frei) umgestellt wird. Lage und Länge des Kurbelzapfenschlitzes am Arm p ist so bemessen, dass sich der Kurbelzapfen k1 beim Abschlusse
jeder Signalumstellung am unteren Schlitzende befindet, in welchem Falle dann –
links wie rechts – der Kurbelarm k stets zum Hebelarm
p genau senkrecht steht. In diesen beiden Endlagen
des Triebwerkes wird somit der auf p ausgeübte Druck
durch die Drehachse y aufgenommen und auf diese Weise
bleibt also auch der Flügel s in seinen den
Signalzeichen Halt und Frei entsprechenden Stellungen derart festgehalten, dass er durch äussere
Einflüsse nicht aus der ihm erteilten Lage gebracht werden kann.
Textabbildung, Bd. 314, S. 10
Fig. 4.
Textabbildung, Bd. 314, S. 10
Fig. 5.
Textabbildung, Bd. 314, S. 10
Fig. 6.
Textabbildung, Bd. 314, S. 10
Fig. 7.
Um gewisse Abhängigkeiten durchführen zu können, werden Linienwechsel angewendet, die
in genauer Uebereinstimmung mit der Lage des Signalflügels geöffnet oder geschlossen
sein müssen. Ihre Bethätigung wird sonach von der Achse x2 (Fig. 4
und 5) abhängig gemacht, zu welchem Behufe auf der
letzteren eine oder mehrere Fallenscheiben q (Fig. 4 bis 6)
angebracht sind, die an passender Stelle eine in sanften Kurven verlaufende
Einkerbung oder Falle e (Fig.
6) haben. Handelt es sich lediglich um einen Stromschliesser bezw. Stromunterbrecher, so
besteht der selbstthätige Apparat aus dem um w (Fig. 6) drehbaren Kontakthebel h, an welchem ein aus Elfenbein hergestelltes Röllchen r angebracht ist, das bei einer bestimmten Lage von q in der Falle e ruht,
sonst aber vom Rande der Scheibe q hochgehoben ist.
Ersterenfalls liegt die aus nicht oxydierenden Metallstreifen angefertigte, durch
die mittels der Stellschraube i regulierbare Feder f stetig nach abwärts gedrückte Kontaktzunge c auf der Kontaktschraube c1 und der Stromweg ist daselbst
geschlossen; anderenfalls ist c weit von c1 abgehoben und mithin
der Stromweg unterbrochen. Wird nun die Fallenscheibe q
so auf der Achse x2
festgemacht, dass die Falle e im Scheitel von q liegt, wenn der Winkelhebel pp1 (Fig.
4) die mit vollen Strichen dargestellte Endlage einnimmt, so ist die durch den
selbstthätigen Unterbrecher geführte Leitung während der Haltlage des Signals
geschlossen, während der Freilage aber unterbrochen. Sollte das umgekehrte
Verhältnis erforderlich sein, dann braucht eben nur die Scheibe q so auf x2 festgemacht zu werden, dass sich e zu oberst befindet, wenn der Stellhebel pp1 (Fig. 4) die durch gestrichelte Linien gekennzeichnete
Lage einnimmt. Wird, was ja auch vorkommen kann, an Stelle des geschilderten
Unterbrechers ein Umschalter erforderlich, und zwar ein solcher, welcher den
Anschluss an zwei verschiedene Leitungen wechselt, ohne zwischen dem Umwechseln die
bestehende Verbindung zu unterbrechen, so erhält dieser Apparat die aus Fig. 7 ersichtliche Einrichtung. Von dem um w beweglichen Hebel h soll
der Stromweg entweder nach c1 oder nach c2 hergestellt sein. Hiervon sitzt c1 blank im Fleische des um w1 drehbaren, durch den Einfluss der
regulierbaren Spannfeder f1 nach abwärts gegen h gedrückten Hebels h1, während c2 durch eine
Elfenbeinhülse von h1
wohl isoliert ist. Bei der in Fig. 7 gezeichneten
Ruhelage des Umschalters liegt die Elfenbeinrolle r in
der Falle c und eine leitende Verbindung besteht nur
von h nach c1; setzt sich jedoch x2 bezw. q in
Bewegung, so wird h hoch gehoben und einen Augenblick
lang auch mit c2 in
Berührung gebracht, bis r ganz aus c heraustritt und h so
schräg steht, dass die Berührung bei c2 um so kräftiger wird, die bei c1 bestandene hingegen
aufgehört hat. Der ursprünglich bestandene Stromweg von h über c1 ist
in jenem von h über c2 umgewandelt und dann erst die erstgenannte
Leitungsverbindung unterbrochen worden. Ganz in gleicher Weise, nur in umgekehrter
Anordnung, vollzieht sich die Umwandlung der Leitungsverbindüng hc2 in hc1, sobald späterhin
wieder die Rückstellung des Triebwerkes erfolgt. Da nun den selbstthätigen
Umschaltern beider Gattungen je nach der Lage der Fallenscheibe q auf der Achse x2 zweierlei Thätigkeiten überantwortet werden
können, da es ferner statthaft erscheint, an einer und derselben Fallenscheibe zwei
oder mehrere Kontakthebel wirken zu lassen, oder an der Achse x2 nicht nur eine,
sondern mehrere Fallenscheiben anzubringen, so sind durch diese kombinierbaren
Vorrichtungen für jeden wie immer gearteten Bedarf die reichsten Mittel
dargeboten.
Textabbildung, Bd. 314, S. 10
Fig. 8.
Als Streckenkontakt sollen U-Eisen zur Benutzung kommen,
die genau in der Mitte des Eisenbahnfahrgeleises auf den gewöhnlichen Querschwellen
des Oberbaues befestigt werden. Vor und hinter dieser eigentlichen Kontaktschiene
u (Fig. 8) aus Stahl
sind kurze, gusseiserne, nichtisolierte, auf den Extraschwellen s1 und s2 mit Bolzen
festgeschraubte Führungsstücke u1 und u2 vorgelegt, welche lediglich den Zweck haben,
das Anlaufen und Ablaufen der an den Lokomotiven vorhandenen Stromabgeber zu
erleichtern und zu sänftigen. Auf jeder Querschwelle s
wird die Kontaktschiene durch eine isolierende Stütze befestigt, wie sie Fig. 9 im Querschnitte darstellt. Dieselbe besteht aus
einem im Holz der Schwelle eingeschraubten starken Eisenbolzen b, auf dem oben eine gusseiserne Doppelglocke g sitzt, und unten die ebenfalls aus Gusseisen
bestehende ringförmige Schale v angebracht ist. Alle
diese Teile sind auf ihrer ganzen Oberfläche durch eine dichte, starke
Anstrichschichte von Ambroin, Stabilit oder einem ähnlichen Stoffe untereinander und
vom Schwellenholze isoliert. Auf dem angemessen erbreiterten Bolzenkopf ruht das U-Eisen und damit sich dasselbe auch der Länge nach nicht
verschieben kann, ist es rechts und links bei jeder Stütze mittels je einer durch
Isolierhülsen geschützten Schraube festgemacht. Die Länge der Kontaktschiene u hängt selbstverständlich von der grössten
Fahrgeschwindigkeit ab, mit der auf der betreffenden Strecke die Züge verkehren. Der
Stromabgeber an den Lokomotiven besteht aus einem am Untergestelle des Fahrzeuges
isoliert befestigten eisernen Kreuzstück aa1a2 (Fig. 10), welches
durch ein Anschlusskabel mit dem einen Pol der Elektrizitätsquelle der Lokomotive in
leitende Verbindung gesetzt ist. An dem Kreuze aa1a2 hängt mittels eines eingeschraubten, doppeltösigen
Gelenkes x die in der Zeichnung im Querschnitte
dargestellte Metallhülse p, welche durch zwei kräftige,
gleich starke Spannfedern f1 und f2 in
senkrechter Lage festgehalten wird. In der Hülse p
befindet sich die Spiralfeder f und der Stiel des
Klobens q, der die Kontaktrolle r trägt und sich nach Massgabe der Länge des in q eingeschnittenen Schlitzes z, durch welchen
ein in p eingesetzter Führungsstift t durchgesteckt ist, auf und nieder bewegen lässt. So
lange die Holle nicht eine Kontaktschiene befährt, wird sich die erstere vermöge des
Druckes der Feder f stets am tiefsten Punkte befinden.
An Stelle der Rolle r kann natürlich ebensowohl eine
Drahtbürste oder ein Gleitschuh Verwendung finden.
Textabbildung, Bd. 314, S. 11
Fig. 9.
Textabbildung, Bd. 314, S. 11
Fig. 10.
Behufs Lieferung der für den Signalbetrieb erforderlichen elektrischen Energie wird
jeder Zug mit einer Dynamomaschine oder einer Akkumulatorenbatterie ausgerüstet;
ersterenfalls würde es der Konstrukteur zweckdienlich halten, dass der Antrieb der
Dynamomaschine direkt von einer der Lokomotivachsen erfolgt und zur Erzielung einer
stets gleichen Stromstärke eine Akkumulatorenbatterie zum Ausgleichen beigeschaltet
werden.
In welcher Weise eine Blocklinie einzurichten ist, erhellt aus den beiden
Stromlaufschemata Fig. 11 und 12, wovon Fig. 11 die
normale Lage der Signale bei zugfreier Strecke darstellt. Die
Bahnhofabschlusssignale – das Ausfahrtsignal s1 und das Einfahrtsignal s3 – stehen unter dieser Voraussetzung zum
Schütze der Stationen auf Halt, das Streckenblocksignal
s2
– bezw. alle solchen
Signale, wenn mehrere vorhanden wären, weil sie durchwegs die nämliche Anordnung
haben müssten wie s2 –
auf Frei. Dementgegen zeigt Fig. 12 hinsichtlich der Lage der Signale genau das umgekehrte
Verhältnis, d.h. die in Fig. 11 auf Halt stehenden Signale stehen in Fig. 12 auf Frei und die
auf Frei zeigenden auf Halt. Auf das den beiden Abbildungen zu Grunde liegende Beispiel
bezogen, würde die Signallage in Fig. 12 (bis auf die
Lage des Umschalters u und des Signals s im Anfangsblock) derjenigen entsprechen, welche
eintritt, wenn ein von der Strecke kommender Zug in der Endstation einfährt, während
gleichzeitig ein Folgezug aus der Anfangstation ausfährt. Vorliegendenfalls wurde
jedoch diese Darstellung nicht des zufällig sich ergebenden praktischen Beispiels
halber gewählt, sondern lediglich als Ergänzung zur Fig.
11, wodurch es möglich wird, an der Hand der beiden Stromlaufschemata eben
die Thätigkeitsphasen aller Teile der Signaleinrichtung leicht und übersichtlich zu
verfolgen. Zur näheren Erläuterung der beiden Fig. 11
und 12 kommt nur noch zu bemerken, dass daselbst die
signalstellenden Elektromotoren, wie es in Fig. 1
geschah, durch die beiden Magnetwickelungen m und n und den Anker a
versinnlicht sind, wovon m die haltstellenden, n die freistellenden Wickelungen darstellen. Die neben
den Motoren ersichtlich gemachten Stromschliesser u
bedeuten im Sinne der Fig. 6 eingerichtete
Umschalter, welche von der betreffenden Signalstellvorrichtung gesteuert werden.
Mitten zwischen den beiden Strängen des Geleises g1g2 liegen in angemessenen Entfernungen voneinander
die nach Fig. 8 und 9
ausgeführten Kontaktschienen h und f, wovon die ersteren die Haltlage, die letzteren die
Freistellung des zugehörigen Signals vermitteln. In der Regel sind die in den
Stationen aufgestellten Anfangs- bezw. Endblocks nicht mit einem Mastsignal in
Verbindung gebracht, sondern nur zur Bethätigung einer Bildscheibe o. dgl.
eingerichtet, wenn sie im Dienstzimmer des Stationsbeamten stehen, oder mit kleinen
Signalflügeln versehen, wenn sie etwa am Bahnsteig angebracht werden sollen. Ausser
dem Blockwerk ist in jeder Station auch noch eine stabile Akkumulatorenbatterie b1 bezw. b2 und eine Stellkurbel
k1 bezw. k2 vorhanden, welche
Nebenausrüstung es ermöglicht, die Freigabe der Ein- bezw. Ausfahrt ausschliesslich
dem dienstthuenden Stationsbeamten vorzubehalten. Die normale Ruhestellung der
Kurbel ist die Mittellage, in welche sie stets selbstthätig zurückkehrt, wenn sie
nicht mehr mit der Hand auf einem der Kontakte 1 oder
2 festgehalten wird. Zeigt das Ausfahrt- bezw.
Einfahrtsignal „Erlaubte Fahrt“ und soll es auf Halt gestellt werden, hat der Beamte zu dem Ende die Kurbel auf 1, im umgekehrten Falle aber auf 2 einzustellen. Diese Kurbelumschaltungen können mit
Hilfe eines eigenen, aussergewöhnlich geformten Schlüssels vollzogen werden, den der
damit betraute Beamte stets bei sich trägt und nur während der Gebrauchsnahme
ansteckt. Selbstverständlich lässt sich die Kurbelumstellung für Frei auf Halt ohne
jegliche Behinderung zu jeder Zeit vornehmen, wogegen die Kurbelstellung für Halt auf Frei nur
bedingungsweise erfolgen kann, weil die Kurbel in bekannter Art unter einem
Zwangsverschlusse steht, der vom Weichenstellwerk mechanisch oder elektrisch
abhängig gemacht ist.
Textabbildung, Bd. 314, S. 11
Fig. 11.
Textabbildung, Bd. 314, S. 11
Fig. 12.
Damit der die Stellkurbel handhabende Beamte weiss, wann er dieselbe wieder in
die normale Mittellage zurückfallen lassen bezw. seinen Schlüssel wieder
zurückdrehen und abziehen darf, muss er natürlich genau Kenntnis erhalten, ob sich
die gewünschte Umstellung bereits richtig vollzogen hat, zu welchem Ende bei den
Ausfahrtsignalen in der Zeichnung nicht dargestellte, gewöhnliche, elektrische
Rückmeldeapparate vorhanden sind, die mit den Flügeln dieser Signale derart in
Verbindung stehen, dass sie die dort vorgehenden Signalwandlungen, zunächst der
Stellkurbel, wiederholen. Tür die Einfahrtsignale besorgt diese Rückmeldung der
Endblockapparat zum Teile selber.
Soll ein Zug aus der Station abgelassen werden, so stellt der expedierende Beamte die
Kurbel k1 (Fig. 11) auf 2, was, wie
schon weiter oben bemerkt, eben nur dann möglich sein wird, wenn die Vorbedingungen
hinsichtlich der Weichenstrasse erfüllt sind und k1 also entriegelt ist. Infolge des von k1 zu 2 hergestellten Stromweges wird die Batterie b1 über uk12n1a1e1e wirksam und ihr Strom stellt das Ausfahrtsignal s1 auf Frei, wobei der bisher geschlossen gewesene Umschalter
u1 sich öffnet und
die in Fig. 12 dargestellte Lage einnimmt. Müsste die
Station die erteilte Ausfahrtbewilligung widerrufen, so braucht der Beamte nur die
Tasterkurbel k1 auf 1 einzustellen, in welchem Falle der Strom von b1 über uk11m1a1e1e gelangt und sonach das Ausfahrtsignal s1 wieder auf Halt zurückbringt, worauf daselbst alle Teile ihre
ursprüngliche Lage, wie sie Fig. 11 ersichtlich
macht, zurückgewonnen haben. Wenn aber ein solcher doch nur als ganz seltener
Ausnahmsfall vorkommender Widerruf nicht stattfindet, sondern die reguläre
Zugsausfahrt erfolgt, so gelangt der Zug, nachdem er s1 passierte, auf die Kontaktschiene h1, wobei die
Stromquelle der Lokomotive über h1, Geleise, e1a1m1 in Wirksamkeit tritt und das Ausfahrtsignal auf
Halt zurückbringt. Eine grösste Zugslänge weiter
kommt die Lokomotive auf f1 und ihre Elektrizitätsquelle schickt Strom über das Geleise, u1, m, a und e, infolgedessen
im Anfangsblock die Umstellung von Frei auf Halt erfolgt.
Der in die erste Blockstrecke eingefahrene Zug hat sich auf diese Weise nicht nur
durch s1 selbstthätig
gedeckt, sondern auch die Station ausser stand gesetzt, einen zweiten Zug
nachzusenden, da nunmehr am Anfangsblock im Umschalter u der Weg von k1 zur Batterie b1 unterbrochen ist, so wie es Fig. 12
zeigt, weshalb jede versuchte Umstellung der Kurbel k1 wirkungslos bleiben würde. Gelangt der
Zug zum Streckenblock s2, dann stellt er den Signafflügel daselbst beim Passieren der
Kontaktschiene k2 auf
Halt, indem von der Lokomotive ein Strom über
„Geleise“, e2a2m2h2 wirksam wird. Bis
der Zug bald darauf f2
erreicht, erfolgt eine neuerliche Stromgebung, diesmal aber über „Geleise“,
e, a, n, l, u2 und
f2, welche das Stellwerk des Anfangsblocks samt dem
Umschalter u in die in Fig.
11 gezeichnete Ursprungslage zurückstellt. Sobald diese Entblockierung
stattgefunden hat, lässt sich ersichtlichermassen die Kurbel k1 wieder wirksam verwenden, d.h. es kann
für einen Folgezug das Ausfahrtsignal wieder auf Frei
gestellt werden, wenn sonst kein Hindernis dagegen obwaltet.
Würde der ins Auge gefasste Zug auf einer längeren Strecke als die in Fig. 11 und 12
dargestellte noch weitere Streckenblocks vorfinden, so bleiben die Vorgänge überall
gleich, insofern der Zug nach Passierung des Signals durch Befahren der ersten
Kontaktschiene den Signalflügel auf Halt stellt und
sodann beim Befahren der zweiten Kontaktschiene die durchfahrene Strecke entblockt,
indem der von der Lokomotive ausgehende Strom das betreffende Signal auf Frei zurückbringt. Gelangt der verfolgte Zug endlich in
die letzte Blockstrecke, so muss ihm erst seitens der Station die Einfahrt gestattet
werden und zu dem Ende ist hier die örtliche Anordnung anders als bei den
Streckenblocks und auch anders als in der Anfangsstation. Die Stellvorrichtung des
Einfahrtsignals s3
(Fig. 11) steuert drei Umschalter u3, u4 und u5, von denen nur der
erste nach Fig. 6 (mit einer Anschlussleitung), die
beiden anderen hingegen nach Fig. 7 (mit zwei
Anschlussleitungen) angeordnet sind; dafür hat der Endblockapparat gar keinen
Umschalter. Will der Stationsbeamte den Zug einfahren lassen, so stellt er die
Kurbel k2,
vorausgesetzt, dass sie dafür entriegelt ist, weil alle sonstigen Vorbedingungen
erfüllt sind, so lange auf 2, bis der
Endblockapparat sich auf Frei stellt. Infolge der
angewendeten Kurbellage geht nämlich von b2 ein Strom über k22u5m3a3e3e4 und bewirkt die Umstellung des Signalflügels an
s2 von Halt auf Frei; in diesem
Momente erhalten die Umschalter u3, u4 und u5 die in Fig. 12
ersichtliche Lage und der von b2 ausgehende Strom findet nunmehr über k22c5n1a1 einen neuerlichen
Schluss, vermöge welchen er auch den Endblock in die Freilage bringt. Sobald sich
diese Umstellung vollzogen hat, lässt der Stationsbeamte die Kurbel k2 wieder in ihre
normale Mittellage zurückkehren. Kommt nunmehr der einfahrende Zug über h3, so stellt der auf
der Lokomotive erzeugte, über das „Geleise“, e3a3m3 seinen Weg nehmende Strom das Einfahrtsignal
wieder auf Halt. Beim darauf folgenden Befahren der
Kontaktschiene f3 geht
der Strom von der Lokomotive durchs Geleise zu e2a2n2, um über l, u3 und f3 zurückzukehren, wodurch s2 auf Frei
gebracht wird.
Würde der Stationsbeamte die einem erwarteten Zuge in früher geschilderter Weise
mittels der Kurbel k2
erteilte Einfahrterlaubnis wieder zurücknehmen müssen, so geschieht dies durch
Umlegen von k2 auf 1, in welchem Falle der Strom von b2 (Fig. 12) über k2lc4m3a3 gehend zuerst das Einfahrtsignal s3 auf Halt stellt und sodann, nachdem u3, u4 und u5 ihre Ruhelage (Fig.
11) wieder gewonnen haben, über k2, 1, u4, m4 und a4 gelangend, auch s4 in dieselbe Signallage bringt.
Bei allen Signalumstellungen, welche vom Stationsbeamten vorgenommen werden, erfolgt
also stets nach der Umstellung des Einfahrtsignals auch jene des
Stationsblockapparates und zwar im gleichen Sinne. Diese Uebereinstimmung tritt
hingegen nicht ein, wenn der Beamte die Kurbel k2 nicht lange genug auf 1 belässt, sowie bei jeder Zugseinfahrt, wo die Rückstellung des
Einfahrtsignals durch den Zug geschieht. Es erwachsen hieraus hinsichtlich der
Herbeiführung der richtigen Uebereinstimmung der beiden Signale gewisse
Verpflichtungen, die immerhin versäumt werden können, und es wird deshalb angezeigt
erscheinen, der Station auch für das Einfahrtsignal noch einen gewöhnlichen
elektrischen Rückmelder beizugeben.
Ersichtlichermassen gestattet die geschilderte Einrichtung eine Entblockung der vom
Zuge zurückgelegten Teilstrecke stets nur unter der Vorbedingung, dass die nächste
Strecke, in welche der Zug eingefahren ist, durch das Flügelsignal bereits richtig
gesperrt wurde. Würde also beispielsweise das Signal s3 (Fig.
11) versagt und sich bei der Fahrt des Zuges über h3 nicht auf Halt gestellt haben, sondern in Halbstellung getreten oder auf Frei geblieben sein, dann bleibt auch die Schiene f3 wirkungslos und
Signal s2, wird nicht auf Frei
gebracht, sondern verbleibt in der Haltlage. Das heisst mit anderen Worten: Bei
Versagung eines der Blocksignale tritt stets das Signal der rückliegenden Strecke
dafür ein und Gefährdungen der Züge sind demnach in diesen Fällen hintangehalten.
Allerdings erweisen sich die störenden Rückwirkungen, welche hierbei auf den
Zugsverkehr geübt werden, um so belangreicher, weil die Feststellungen des
Sachverhaltes, wie eben bei jedem selbstthätigen Blocksignal, mit grösseren
Schwierigkeiten und Zeitverlusten verbunden sind, als bei Blockeinrichtungen, die
durch Signalwärter bedient werden. Diese Schattenseite tritt recht auffällig zu
Tage, wenn man den Verkehr von Hilfsmaschinen oder von Materialzügen u. dgl. in
Betracht zieht, die in falscher Richtung zu fahren haben, oder wenn das zweite
Geleise der Doppelbahn etwa unfahrbar geworden ist und das erste vorübergehend als
eingeleisige Bahn benutzt werden muss. Mit den in solchen Ausnahmsfallen
eintretenden Signalkonfusionen – mögen sie noch so störend sein – ist aber immerhin
leichter auszukommen, da ihre Veranlassung bekannt ist, als mit ähnlichen Anständen,
die zufällig eintreten, ohne dass sich die Ursachen sofort ersichtlich machen.
Es ist eine, bekannte Thatsache, dass gerade den Streckenkontakten Störungsanlässe
der letztgedachten Gattung sozusagen habituell anhaften. Dies gilt namentlich auch
von den Kontaktschienen aus dem Grunde, weil sie alle die gleiche, für die grösste Zugsgeschwindigkeit bemessene Länge haben müssen,
während die Züge doch mit sehr ungleichen
Fahrgeschwindigkeiten verkehren. Fährt z.B. ein Zug Z1
– um einen leicht möglichen Fall anzuführen – mit nur 5
std./km
Fahrgeschwindigkeit über die freigebende Kontaktschiene f3 (Fig.
11) und nimmt man an, dass die Länge der Kontaktschienen für Züge einer
Maximalfahrgeschwindigkeit von etwa 40 std./km bemessen sei, so wird Zug Z1 das Blocksignal s2 bereits auf Frei gestellt haben, sobald er das erste Achtel von f3 zurückgelegt hat.
Käme in diesem Momente ein schnellfahrender Zug Z2 bei s2 an, so fährt er natürlich ohne weiteres in die
deblockierte Teilstrecke ein, allein er ist unter den obwaltenden Verhältnissen
ausser stände, beim Befahren der Kontaktschiene h2 das Signal s2 hinter sich auf Halt
zu stellen, weil zur Zeit beide Wickelungen m2 und n2 stromdurchflossen sind – erstere von Seite der
Elektrizitätsquelle des Zuges Z1, letztere seitens jener des Zuges Z2
– und ihre Wirkungen sich aufheben. In einem solchen
Falle wird aber der Folgezug günstigerweise auch nicht im stände sein, die
verlassene Teilstrecke zu deblockieren, weil der Umschalter u2 nicht geschlossen worden ist, und
sonach tritt s1 an die
Stelle von s2. Das
Signal s1 bleibt aber
auch dann noch auf Halt, wenn die beiden Züge Z1 und Z2 nach sonst
regelrechter Fahrt in der Station eingelangt sind, d.h. obwohl die beiden Strecken
unbesetzt sind, bleiben sie doch durch s1 blockiert und ein zweiter Folgezug Z3 kann nur nach
vorausgegangenen entsprechenden Klarstellungen und Abmachungen expediert werden und
muss gegen das Haltsignal seine Fahrt vornehmen, Worauf
allerdings die entstandene Unordnung durch den Zug Z3 selber wieder behoben wird. Wäre das
vorbesprochene Signal s1 nicht gerade ein Ausfahrtsignal, wie in Fig.
11, sondern ein Streckenblocksignal, dann muss eben der zweite Folgezug
Z3 ohne weitere
Klarstellungen entsprechend lange vor dem Haltsignal stehen bleiben und ausserdem,
obwohl sich kein Zug mehr vor ihm befindet, eine ganze Teilstrecke entlang mit
Vorsicht langsam fahren und auf diese Weise überflüssig viel Zeit verlieren. Eine
etwas andere Störungsform tritt auf. wenn der weiter oben gedachte erste Folgezug
Z2 zufällig in
einem Augenblicke auf die Kontaktschiene h, (Fig. 11) gelangt, wo sich der langsam vorausfahrende
Zug Z1 bereits im
letzten Achtel der Schiene f3 befindet. Unter diesem Umstände wird das Signal s2 vom Zuge Z2 noch teilweise beeinflusst werden und
eine Halbstellung erhalten, eine Deblockierung nach rückwärts kann Z2 aber trotzdem nicht
ausführen, weil u2
nicht geschlossen ist und die weiteren Folgen des Anstandes sind also dieselben, wie
in den früher betrachteten Fällen.
Ein Teil dieser Kalamitäten, welche platzgreifen, wenn die freigebende und die
haltstellende Kontaktschiene eines und desselben Flügelsignals mehr oder minder
lange gleichzeitig befahren werden, liessen sich
allenfalls dadurch bekämpfen, dass der Motoranker a
(Fig. 1) nicht den gemeinsamen Anschluss i erhält, sondern anstatt dessen einen Umschalter,
welcher den Stromweg zwischen n und a nach jeder von n
bewirkten Signalumstellung löst, und dafür einen solchen von a nach m schliesst, sowie umgekehrt nach
erfolgter Arbeitsleistung der Wickelung m die
Verbindung zwischen m und a unterbricht, und wieder den Stromweg von a
nach n herstellt. Dieses Mittel, das übrigens schon von
einigen Konstrukteuren elektrischselbstthätiger Blocksignale anzuwenden versucht
wurde, wirkt in allen Fällen, in welchen die haltgebende Kontaktschiene später vom
Folgezug verlassen wird als die freigebende vom vorausfahrenden Zuge. In jenen
Fällen aber, wo die freigebende Schiene länger befahren wird als die haltstellende –
und das ist naturgemäss die näherliegende Möglichkeit – erfüllt der Anschlusswechsel
seine Aufgabe nicht, denn unter der letztgedachten Voraussetzung wird allerdings der
Folgezug Z2 die Deckung
in regulärer Weise vollziehen, allein der vorausfahrende Zug Z1 stellt das von Z2 auf Halt
gestellte Signal unverzüglich wieder auf Frei zurück,
sobald vermöge der gewonnenen Haltlage des Signals der zugehörige Umschalter die
Leitungsverbindung mit der freigebenden Kontaktschiene wieder hergestellt hat.
Infolge dieser Freistellung ist allerdings Z2 nicht im stände, eine Bethätigung der
nächstfolgenden freigebenden Schiene zu bewirken, und es tritt sonach das
zweitnächste, auf Halt stehende rückwärtige Blocksignal
an die Stelle des offengebliebenen, gleich wie in den früher betrachteten
Fällen. Träte aber der allerdings ganz aussergewöhnliche Fall ein, dass der
vorausgehende Zug Z1,
nachdem er bereits die freigebende Kontaktschiene zum Teil befahren hat, gezwungen
wäre, seine Fahrt einzustellen und dieselbe erst wieder fortzusetzen, nachdem er ein
Stück zurückgeschoben hat, dann läge wohl auch die Möglichkeit vor, dass inzwischen
ein Folgezug nicht nur die haltstellende, sondern auch die freigebende
Kontaktschiene des rückwärtigen Nachbarpostens passiert. Unter diesen Umständen
würde der seine Fahrt fortsetzende Zug Z1 die vom Folgezug Z2 besetzte Strecke nochmals deblockieren und der
letztbezeichnete Zug sonach bis zum nächstvorderen Blockposten ohne Deckung
verkehren. In Erwägung dieses Umstandes, und da jeder Schaltapparat an sich in der
Anlage wieder eine Fehlerquelle mehr bedeuten würde, endlich nachdem es vom
fahrdienstlichen Standpunkte immerhin zweckdienlicher erscheint, wenn das
Zugpersonal nicht erst durch eine bloss vorübergehende Haltstellung des
Deckungssignals irre geführt werden kann, weil es andererseits beim ersichtlichen
Versagen des Signals in der Lage ist, in der nächsten Station darüber Meldung zu
erstatten und hierdurch die Austragung des Anstandes zu erleichtern und zu
beschleunigen, so darf die von Křižík gewählte einfache
Anordnung als das kleinere Uebel und gegenüber jenen selbstthätigen
Blocksignalsystemen, welche Anschlusswechsel anwenden, als ein Vorzug angesehen
werden.
Was nun die Ausrüstung der Lokomotiven mit Elektrizitätsquellen anbelangt, so haben
alle ähnlichen Vorschläge bisher kein praktisches Gedeihen gefunden. Zuförderst sind
die diesfälligen Anschaffungs- und Instandhaltungskosten, wenn derartige
Einrichtungen im ausgedehnteren Masse durchgeführt werden sollen, ausnehmend hoch.
In Europa und namentlich in jenen Staaten, welche ihre Eisenbahnen als wichtiges
Mittel ihrer Wehrkraft schätzen, denkt man ausserdem mit Recht stets daran, die
Freizügigkeit der Lokomotive zur Erhaltung der Einheitlichkeit im Betriebe der
Vollbahnen möglichst zu wahren. Das ist ausreichender Grund, die obersten Militär-
und staatlichen Eisenbahnbehörden von allen Betriebseinrichtungen abzuwenden, durch
welche die Ausnutzung der Hauptlinien Beschränkungen erleidet. Bei der vorliegenden
Křižík'schen Blockeinrichtung können übrigens an
Stelle der Elektrizitätsquellen bei den Zügen ebensowohl stabile, bei den Signalposten aufzustellende Elektrizitätsquellen
Verwendung finden, was freilich in Bezug der Anschaffungs- und Instandhaltungskosten
– wenn man in Betracht zieht, dass anderenfalls nur die auf den Hauptlinien
verkehrenden Lokomotiven mit Elektrizitätsquellen zu versehen sein würden – eher
noch teurer käme, als die Lokomotivausrüstung. Auch müsste bei Benutzung stabiler
Stromquellen für eine Art von Streckenkontakten Sorge getragen werden, die nur durch
die Züge allein bethätigt werden können, weil Kontaktschienen, wie die in Fig. 8 und 9
dargestellten, oder verwandte Anordnungen, nur zu leicht zufällige oder absichtliche
Signalfälschungen zulassen würden.
In der Beschreibung, welche gelegentlich des eingangs erwähnten
Elektrotechnikerkongresses ausgegeben worden ist, wird hervorgehoben, dass man nicht
eigentlich daran festzuhalten gedenkt, das Křižík'sche
Signal lediglich als sogen. selbstthätiges Blocksignal
einzuführen, sondern dass die Absicht besteht, in allen jenen Fällen, wo es die
Verkehrsverhältnisse bedingen, die Bedienung der Signale durch eigene Blockwächter
besorgen zu lassen. Behufs Durchführung dieser Modifikation soll jedoch an dem
Prinzip der Einrichtung nichts geändert, sondern nur die Zahl und Anordnung der
Umschalter Fall für Fall den sich ergebenden Bedingungen angepasst, sowie die Anlage
durch entsprechende Kontrollapparate vervollständigt werden. Die Möglichkeit einer
derartigen Zuweisung der Bedienung an eigene Blockwächter unterliegt nun wohl keinem
Zweifel, allein sie würde allem Anscheine nach doch noch anderweitige Anpassungen
bedingen, als die vorgedachten. Namentlich dürfte gemäss aller bisherigen
Gepflogenheit die Freigebung der Strecke durch den Blockwächter nicht in derselben
direkten Weise durchgeführt werden, wie es beim
geschilderten selbstthätigen System der Zug bewerkstelligt. Nach allen berechtigten
Anschauungen der Eisenbahnbetriebstechniker darf ein Blockwächter am Mastsignal seines
rückwärtigen Blocknachbarn den Signalflügel, nachdem die Strecke frei geworden ist, nicht unmittelbar auf Frei bringen, sondern bloss entblocken, nämlich
entriegeln, denn die endgültige Bewilligung der Fahrt für einen Folgezug muss doch
dem betreffenden Blockwächter – wenn schon ein solcher vorhanden ist – allein
vorbehalten bleiben. In Anbetracht dieser grundsätzlichen Anforderung erübrigt für
den Starkstrom bei Heranziehung von Blockwächtern nur die halbe Arbeit, wenn man
voraussetzt, dass wenigstens das Stellen des Signalflügels behufs Deckung der in
eine Blockstrecke eingefahrenen Züge – was als sehr zweckmässig gelten dürfte – direkt durch die Züge selbst bewirkt wird. Hierzu wäre
stärkerer motorischer Strom erforderlich, für das Entriegeln der Signalflügel würden
hingegen Betriebsströme hinreichen, wie sie jeder gewöhnliche Siemens'sche Magnetinduktor zu liefern vermag.
Die Frage der Strombeschaffung wird für alle Fälle eine schwierige, wenn alle
Blockposten der Strecken, insbesondere wo dieselben recht dicht aufeinander folgen,
mit Elektrizitätsquellen versehen sein müssen, und zwar sowohl der Kostspieligkeit
wegen, als der mehr oder minder peniblen Instandhaltung halber. Die von Křižík für die gedachten Zwecke in Aussicht genommenen
Akkumulatorenbatterien von je 25 Zellen sollen angeblich Kraft für 160000
Signalstellungen liefern, bevor sie wieder geladen werden müssen. Unter der
Voraussetzung einer so ausgiebigen Leistungsfähigkeit bezw. Ausdauer der
Elektrizitätsquelle würden allerdings die Misslichkeiten der
Akkumulatoreninstandhaltung, das Nachladen und der Transport der Zellen weniger ins
Gewicht fallen, allein die auffällig hohe Ziffer der möglichen Signalstellungen ist
wohl nur unter der Voraussetzung berechnet, dass sich die indizierte Kapazität der
verwendeten Akkumulatoren bis zur vollen Aufbrauchung der nutzbaren Verwendung
zuführen lässt, und dass alle Stromschliessungen genau nur so lange dauern, als zum
Signalumstellen rechnungsmässig im Minimum erforderlich ist; lauter Vorbedingungen,
die das Kalkül sehr günstig beeinflussen, sich in Wirklichkeit aber nicht erreichen
lassen. Jedenfalls werden die Akkumulatorenbatterien einer grösseren Bahnlinie einen
eigens organisierten Instandhaltungsdienst und das Vorhandensein von Ladestationen
erfordern.
Aus diesen und ähnlichen Gründen wurde seitens des Konstrukteurs auch in
Erwägung gezogen, als stabile Elektrizitätsquellen eventuell Dynamomaschinen oder
Magnetinduktoren zu benutzen, die durch Gewichtslaufwerke angetrieben werden und
also hinsichtlich der Instandhaltung ungleich geringere Anforderungen stellen als
die Akkumulatorenbatterien. Allerdings haben die Laufwerke gleichfalls manches
Missliche, indem sie beispielsweise einen verhältnismässig grossen Raum einnehmen
und, da ihre Anfangsgeschwindigkeit stets geringer ist als die volle
Normalgeschwindigkeit, für jede einzelne Stromentsendung einen gewissen Mehraufwand
an Zeit beanspruchen; endlich bedürfen die Laufwerke einer besonders gewissenhaften
Pflege durch regelmässiges und rechtzeitiges Aufziehen.
Wenn schliesslich etwa noch in Betracht zu ziehen käme, inwieweit die Anwendung von
Signalstellwerken mit Elektromotorenantrieb zweckdienlich sein könne, wenn es sich
um eine Blocksignalanlage handelt, die lediglich bei Wächterbedienung, ganz ohne
Mitwirkung der Züge betrieben werden soll, so stellt sich das Urteil für diesen Fall
nicht günstig. Es wurde diesbezüglich schon weiter oben ersichtlich gemacht, dass
die Freigebung der Blockstrecken, nachdem sie der Zug verlassen hat, nicht gut durch
direkte Umstellung des Signalflügels geschehen könne, sondern dass es sich dabei nur
um eine elektrische Entriegelung des auf Halt stehenden
Mastsignals handle, wozu es eines stärkeren Elektromotors nicht bedarf. Ebenso nahe
liegt es, dass der Blockwächter, wenn er schon überhaupt mit der Deckung der in
seine Blockstrecke einfahrenden Züge betraut ist, diese Deckung, das ist das
Einziehen des Fahrsignals auf mechanischem Wege und nicht erst durch Vermittelung
eines Elektromotors vornimmt, denn das Umlegen einer Stellkurbel oder eines
Stellhebels erfordert bei handsamer Anordnung dieser Vorrichtungen nicht mehr Mühe
und Zeit als die Bethätigung irgend eines Stromgebers, welche denn doch ebenso lange
andauern muss oder mindestens so lange hinsichtlich ihres Erfolges beobachtet werden
muss, bis sich die Signalumstellung vollzogen hat.
Uebrigens ist, wie aus sicheren Nachrichten entnommen werden darf, das oben
geschilderte Signalsystem in fortwährender Ausbildung begriffen, weshalb es möglich
sein wird, ehestens wieder an dieser Stelle über mehrfache Abänderungen und
Vervollkommnungen zu berichten.