Titel: | Das Ausstellungsgebäude der Creusoter Werke auf der Weltausstellung Paris 1900. |
Fundstelle: | Band 316, Jahrgang 1901, S. 40 |
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Das Ausstellungsgebäude der Creusoter Werke auf
der Weltausstellung Paris 1900.
Das Ausstellungsgebäude der Creusoter Werke auf der Weltausstellung
Paris 1900.
Unter den Bauwerken, welche von Privatunternehmungen für ihre
Sonderausstellungen in Paris ausgeführt worden sind, nimmt das Kuppelgebäude der
Stahlwerke, Maschinen- und Lokomotivenbauanstalt und Waffenfabrik Schneider und Co. in Creusot, Châlon-sur-Saône und
Havre einen hervorragenden Rang ein, sowohl hinsichtlich der eigenartigen Anlage und
Durchführung, als in Anbetracht seiner bedeutenden Abmessungen. Dasselbe erinnert
seinen äusseren Hauptkonturen nach an die türkischen oder arabischen Heiligengräber,
während der in der Kuppelmitte sich erhebendeTurm, dann die verschiedenen
Aussengalerien und mehrere Dampf- und Feuerungsessen, sowie die Verglasungen und
schliesslich insbesondere die riesigen Dimensionen des Ganzen den modernen Charakter
des Bauwerkes vollauf und weithin erkennen lassen. Die Errichtung dieses
AusstellungsgebäudesVgl. Engineering vom 24. August 1900, S. 231, und
Le Génie civil, Bd. XXXVII Nr. 9 S.
141., welches unmittelbar am linken Seineufer in der Fortsetzung
der Avenue Bourdonnais
Textabbildung Bd. 316, S. 41
Fig. 1. Vertikalschnitt der Kuppel (Ausstellungsgebäude der Firma Schneider
und Co.). Fig. 2. Horizontalschnitt und Draufsicht der Kuppel. Fig. 3. Ansicht,
Fig. 4. Draufsicht des Scheitelgelenkes. Fig. 5. Sparrenquerschnitt beim
Bogenanlauf. Fig. 6. Sparrenquerschnitt in der Längsmitte. Fig. 7.
Pfettenquerschnitt im 4. Kuppelkranze. Fig. 8. Pfettenquerschnitt im 9.
Kuppelkranze. Fig. 9. Pfettenquerschnitt im 10. Kuppelkranze (Sohle). Fig. 10.
Sparrenquerschnitt des Turmaufbaues (an der Basis).
neben dem Palais der Land- und Seearmeen seinen
Platz gefunden hatte, war mit mancherlei Schwierigkeiten verbunden und deshalb etwas
verspätet, nämlich erst am 28. Juni so weit fortgeschritten, dass dem Publikum der
Zutritt gewährt werden konnte.
Zu den bedeutendsten hier ausgestellt gewesenen, berühmten Erzeugnissen der genannten
Firma zählten u.a. eine Kleber'sche Maschine von 17100
PS, eine Schnellzugsdampflokomotive der Bauart Thuile
für 200 t schwere Züge mit 120 km Fahrgeschwindigkeit in der Stunde und eine
normalspurige elektrische Lokomotive zum Befördern von 300-t-Zügen auf Neigungen bis
zu 11 ‰ mit 40 bis 50 km in der Stunde. Von Artilleriematerial waren ferner
ausgestellt eine 45kalibrige Kanone von 24 cm und eine 45kalibrige
Schnellfeuerkanone von 20 cm, eine 45kalibrige Schnellfeuerdoppelkanone mit
Doppellafette, Schiffshaubitzen von 15 und 24 cm, 50kalibrige Schnellfeuerkanonen
von 15, 12 und 10 cm, eine Haubitze von 15 cm auf Schneider-Canet-Peigné'schem Lauf- und Drehgestelle, je eine 60kalibrige
Kanone von 47 und 60 mm; eine Kanone von 75 mm auf Feldlafetten mit
hydro-pneumatischer Bremse, und endlich eine grosse Anzahl verschiedener Modelle und
Muster von Bettungen, Lafetten, Panzerschildern, Geschossen u.s.w.
Aus dem Querschnitte (Fig.
1) und dem Grundrisse bezw. der Draufsicht (Fig. 2) lässt sich,
ersehen, dass der in Rede stehende, aus Stahlträgern ausgeführte Kuppelbau eine
Kreisfläche von 41 m Durchmesser bedeckt, welche behufs Anbringung riesiger Fenster
und Thoreinfahrten an drei im rechten Winkel zu einander liegenden Stellen durch je
eine senkrechte Ebene abgeschnitten ist. Ausserdem sind auf der Seite des Quai d'Orsay auch noch andere, direkt in die Hauptwand
eingebaute Eingänge für Personen vorhanden, gleichwie auf der dem Flusse
zugewendeten Kuppelseite. Das Innere des Domes weist zweierlei Fussbodenhöhen auf
und zwar besitzt die der Seine zugewendete Hälfte
dasselbe Niveau wie der anstossende Leinpfad, während die zweite Hälfte um 5,60 m
höher liegt, und mit dem Niveau des Quai d'Orsay
zusammenfällt. Auf die Sohle der Wasserseite bezogen beträgt die Höhe des Scheitels
der Kuppelgesperre 32,60 m, die höchste Höhe des Gebäudes mit Inbegriff des
turmartigen Aufbaues 39,30 m. Mit Ausnahme der drei früher erwähnten Abschnitte für
die Hauptthore und abgesehen von den sonstigen Eingängen ist die äussere Schale der
Kuppel bis zu einer senkrechten Höhe von 27,50 m mit Gipsmörtel vergossen und ganz
glatt abgedeckt, wogegen die Innenseite eine Verkleidung aus einer leichten
Bretterverschalung besitzt, die durch Holzpfetten getragen wird, die in gewöhnlicher
Weise zwischen den Stahlgesperren und Verbindungskonstruktionen eingesetzt sind. Am
Fusse des Turmüberbaues ist die Kuppel in einem 5,60 m breiten Kranze mit Glastafeln
abgeschlossen, um dem Lichte von oben ausgiebigen Eingang zu gestatten; ein unter
diesem Teile des Kuppeldaches angebrachtes, mit Luftfenstern versehenes Gesimse, an
das sich eine schmale, mit Geländer versehene Galerie g3g3 (Fig. 1) anschliesst,
ebenso der Ueberbau selbst sind durch Bretterverschalungen verkleidet. Eine
Hauptschwierigkeit für die Anlage bestand in dem Umstände, dass der Grundriss des
Gebäudes von der zu den Gipsmühlen führenden, zweigeleisigen Strecke der Pariser
Gürtelbahn durchquert wird. Demzufolge wurde es notwendig, die Pfeiler 3, 4, 5, 6, 22, 21, 20 und 19 (Fig. 2)
von acht Hauptgesperren auf einer Trägerdecke aufzustellen, die über die Eisenbahn
gelegt ist, welche hier in einem gemauerten Einschnitt liegt. Es war natürlich aus
Sicherheitsrücksichten nicht statthaft, die beiden Futtermauern des Einschnittes,
von denen die landseitige 2,00 m, die wasserseitige 1,20 m durchschnittlich stark
ist, als Auflager zu benutzen, sondern es mussten für diesen Zweck eigene, sehr
kräftige Stützmauern, parallel zu den bestehenden, hergestellt werden, welche, vom
Grundmauerwerk angefangen, mit den Futtermauern des Bahneinschnittes nicht
verbunden, sondern gegenseitig durch einen mit Sand ausgefüllten Zwischenraum
getrennt sind. Von den beiden neuen, aus lagerhaften Bruchsteinen im besten
Kalkmörtel ausgeführten Mauern besitzt die wasserseitige unten 3,80 m, oben 3,50 m,
und die landseitige unten 2,20, oben 1,75 m Stärke. Senkrecht zur Flucht der Mauern
hat man über dieselben 17 Stück 1,25 m hohe,röhrenförmige Stahlblechträger von
17,20 m Spannweite geigt, deren aus Fig. 2 ersichtliche
Verteilung der Inanspruchnahme genau angepasst ist. Einige dieser Querträger stehen
paarweise durch Stirnbleche in fester Verbindung, ausserdem sind sämtliche besagten
Träger durch 1,25 m hohe Längsträger derart verbunden, dass hierdurch die Decke
einen einzigen Rost bildet, dessen Materialgewicht ungefähr 300 t beträgt, und auf
dem sich die bereits oben bezeichneten acht Sparrenträger der Kuppeigesperre
stützen. Die Sparren 8, 1, 24 und 23 (Fig. 2) sind nicht mehr
auf den Deckenrost, sondern direkt auf die landseitige Stützmauer gesetzt, welche zu
dem Ende an den vier betreffenden Stellen zur Kuppelachse radial gestellte
Verstärkungspfeiler erhalten hat. Die von den Quer- und Längsträgern des
Deckenrostes der Gürtelbahn gebildeten rechteckigen Felder wurden durch flache, aus
Ziegeln in Cementmörtel ausgeführte Tonnengewölbe ausgemauert. Wie schwierig sich
die Bauherstellung der Tragmauern und des Deckenrostes gestaltete, lässt sich leicht
ermessen, wenn man überlegt, dass sie ohne jegliche Störung des Eisenbahnbetriebes
und unter steter Aufrechthaltung und Sicherung des bisherigen Zustandes des
Bahneinschnittes durchgeführt werden musste.
Von den 24 Strebepfeilern oder Sparren der 12 spitzbogenförmigen Kuppelgesperre haben
die in die Flächen der Thorabschnitte fallenden sechs Sparren 6, 7, 1, 24, 18 und 19
(Fig. 2) das auf der
rechten Hälfte der Fig.
1 gekennzeichnete Profil, welches sich von dem auf der linken Seite dieser
Zeichnung dargestellten Profil der übrigen normalen Sparren lediglich durch den in
der Höhe von 10,70 m vorhandenen Einbug unterscheiden, von wo der Bogen nach unten
in eine Senkrechte übergeht. Die einzelnen Gesperre sind nach Art der dreigelenkigen
Brückenträger angeordnet und die diesfällige Durchführung ist es, welche die
Kuppelanlage ganz eigenartig und besonders interessant macht. Anstatt nämlich die
oberen Sparrenenden nach hergebrachter Gepflogenheit durch einen Laternenkranz
abzuschliessen, hat man sie im Scheitel des Domes selbst in einem gemeinsamen
Gelenke vereinigt, eine Anordnung, die allem Anscheine nach für Dachgesperre so
riesiger Abmessungen bisher noch niemals zur Anwendung gekommen ist. Wie Fig. 1, dann im
vergrösserten Massstabe Fig.
3 in der Ansicht, sowie Fig. 2 und 4 in der Draufsicht
ersehen lassen, wird das gemeinsame Scheitelgelenke durch eine Kugel hergestellt, an
welche sich die Kopfenden aller 24 Kuppelsparren lehnen. Die letzteren sind
⌶-Träger, deren 8 mm starkes Stegblech von veränderlicher Höhe durch vier 70 × 70 ×
8 Winkelbleche mit den beiden Gurtblechen vernietet ist. Auch die Stärke bezw. die
Anzahl der Gurtbleche ist ungleich, wogegen die Gurtbreite von 270 mm bis zur
Schiftung vor dem Scheitelgelenke durchaus dieselbe bleibt. Zunächst dem
Bogenanlaufe beträgt die Steghöhe 750 mm und der Sparrenträger besitzt hier den in
Fig. 5 dargestellten
Querschnitt; nach aufwärts bis zur halben Höhe des Sparrens erhöht sich der Steg
nach und nach bis auf 1 m, wie es der Querschnitt Fig. 6 ersehen lässt, um
weiterhin wieder bis auf 600 mm abzunehmen. Bei den Normalgesperren 2 14, 3 15, 4 16, 5 17, 8 20, 9 21, 10 22 und 12 24 (Fig. 2) beträgt die
Spannweite zwischen den beiden Fussgelenken 41,91 m, bei den Thorgesperren 1 13 und 12 24 um 1,66 m
weniger, also 40,25 m, und bei den Thorgesperren 6 18
und 7 19, in welchen die Sparrenfüsse auf beiden Seiten
zurückgerückt sind, 38,57 m. Auch die von Sparren zu Sparren, und zwar in
gleichmässigen Abständen von 1,50 m eingefügten Pfetten haben die ⌶-Form mit einer
zur Anbringung der hölzernen Zwischensparren (vgl. das untere linksseitige Viertel
der Fig. 2)
zweckdienlichen Anordnung. Die Steghöhen dieser Pfetten stehen natürlich mit der
Steghöhe des Trägers im Hauptgesperre in Uebereinstimmung, während die Gurtbreiten
den örtlichen Belastungsverhältnissen angepasst sind. Fig. 7 lässt
beispielsweise den Pfettenquerschnitt im Kuppelkranze 4
(Fig. 1) und Fig. 8 jenen im Kranze
9 ersehen. Abweichend von der Doppel-⊺-Form ist der in Fig. 9 dargestellte
Querschnitt der untersten Pfette im Kranze 10 (Fig. 1), welche
gleichzeitig als Sohlstück für die rings um das Bauwerk geführte Doppelgalerie g4g4 dient. Fig. 10 gibt den
Querschnitt an,
welchen die Sparrenträger des turmartigen, 9,40 m weiten und 7,85 m hohen Ueberbaues
an ihrer Basis besitzen.
Textabbildung Bd. 316, S. 43
Fig. 11 Ansicht, Fig. 12 Draufsicht des Montierungsgebäudes und der
Hebevorrichtungen.
Für die Berechnung der Hauptgesperre war die beständige Belastung mit 3120 kg pro
Sparren, ferner die mögliche veränderliche Ueberlastung mit 50 kg pro Flächenmeter
der mit den Galerien g1, g2 und g3 (Fig. 1) versehenen
Dachkuppe und mit 450 kg pro Flächenmeter der Galerieböden g4 und des Turmüberbaues ausgemittelt und
zu Grunde gelegt worden; ausserdem hatte man auch einen einseitigen Winddruck von
120 kg pro Flächenmeter der Gebäudefassade in Anschlag gebracht. Die
Widerstandsgrenzedes Stahls wurde hierbei hinsichtlich der ständigen und
veränderlichen Belastung mit 10 kg pro Flächenmillimeter – ohne Abzug der
Nietenlöcher – und ebenso bezüglich der ständigen Belastung und des Winddruckes mit
13,50 kg pro Flächenmillimeter angenommen. Der aussergewöhnlich hohe Ansatz des
Winddruckes erschien vorliegendenfalls trotz der günstigen Angriffsflächen mit
Rücksicht auf die zweigeschossige ungleiche Fundierung zur Erhöhung der Sicherheit
geboten. Im ganzen sind für die Kuppel samt dem Aufbau ungefähr 400 t Stahl zur
Verwendung gekommen. Den heiklichsten Punkt der Konstruktion bildet natürlich das
gemeinsame Scheitelgelenke der zwölf Kuppelgesperre. Die sich gegen die Kugel lehnenden Enden (Fig. 3 und 4) bestehen aus dem Stege
des Sparrenträgers, welcher beiderseits durch 8,5 mm starke Beilagebleche verstärkt
ist, so dass die Dicke des Steges an dieser Stelle 25 mm beträgt. Die 24 Endstücke
der Sparren sind in den Gurten 500 mm vor dem Zusammentreffen (vgl. Fig. 4) geschiftet und so
enge, als es überhaupt möglich war, aneinander gerückt, so dass sie sich nahezu
berühren. Zwischen den Abschlusskanten und der senkrechten Achse der Gelenkskugel,
welch letztere einen Durchmesser von 400 mm erhalten hat, besteht nur ein Abstand
von 100 mm.
Textabbildung Bd. 316, S. 44
Fig. 13. Seitenansicht des Kranbockes und des Sparrenuntergerüstes. Fig. 14
Vertikalschnitt, Fig. 15 Draufsicht, Fig. 16 Horizontalschnitt des fixen
Mittelgerüstes.
In dem Vertrage über die Errichtung des in Rede stehenden Bauwerkes war die Bedingung
aufgestellt, dass zur Montage nur vorzüglich leistungsfähige Hilfsmittel in
zureichendem Masse aufzuwenden seien, damit die Herstellung raschmöglichst vollendet
werden könne. Vermöge der dieser Bedingung volle Rechnung tragenden, sinnreichen
Hilfsmaschinen gelang es denn auch, die 24 Sparrenträger innerhalb 35 Tagen
aufzurichten, so dass man, nachdem mit dieser Arbeit am 10. Februar begonnen
wordenwar, am 15. März bereits das ganze Stahlgerippe der Kuppel sich selbst
überlassen konnte. Das Aufrichten der Sparren geschah der genauen Reihenfolge nach,
und zwar stets auf zwei Seiten, indem eben die beiden Sparren desselben Gesperres
gleichzeitig montiert werden mussten; sobald ein solches bis zum Gelenksschluss am
Scheitel gediehen war, und sonach sich selbst überlassen werden konnte, wurde zur
Aufrichtung des nächsten Nachbargesperres weitergegangen. Für die Durchführung der
betreffenden Montierungsarbeiten hatte man zunächst in gleicher Fläche mit den
Trägerfüssen der Gesperre zur Aufstellung von Gerüsten und Dampfwinden, sowie zum
Verlegen von Fahrgeleisen einen ebenen, sehr tragfähigen Arbeitsboden hergestellt,
welcher in der landseitigen Hälfte des Gebäudegrundrisses auf dem weiter oben
beschriebenen Deckenroste des Eisenbahneinschnittes ruhte, während zum Tragen der
zweiten, dem Flusse zugekehrten Hälfte aus starken, auf eingerammten Pfählen
gesetzten Balken ein eigenes, besonders kräftiges, bis an das Ufer der Seine erweitertes Untergestelle errichtet worden war.
Auf der eben erwähnten Hauptarbeitsbühne waren aufgestellt: ein unverrückbarer
Gerüstturm A (Fig. 11, 14, 15 und 16), ferner zwei
fahrbare, dem inneren Sparrenumriss angepasste Montierungsgerüste B (Fig. 11 bis 13), dann zwei ebenfalls
fahrbare Untergestelle C für die Kranbrücke (Fig. 11, 12, 13 und 15), auf welcher die
Laufkatzen D sich bewegen, endlich eine Doppelwinde E (Fig. 11, 14 und 16) nebst der
zugehörigen Dampfmaschine und dem Dampfkessel.
Das fixe, 7,00 m breite, in der Form eines regelmässigen Achteckes errichtete
Turmgerüst A, dessen Mittelachse genau mit der
Kuppelachse zusammenfiel, hatte einerseits eine Stütze und Drehscheibe cd (Fig. 11, 12 und 14 bis 16) für die Kranbrücke
CC zu bilden, andererseits aber auch das
Scheitelgelenk der Gesperre zu stützen und für die hier auszuführenden Arbeiten
einen geräumigen, festen Betriebsboden c1d1 (Fig. 14) darzubieten;
dasselbe bestand aus acht runden, 25 cm starken Stuhlsäulen, die in gewöhnlicher Art
der Fachwerke durch Bänder, Streben und Schliessen in Verbindung gebracht waren. Die
oberste, gedielte Abdeckung cd lag 28,20 m hoch über
der Hauptarbeitsbühne und war nach allen Richtungen mittels Konsolstützen über das
Turmgerüst hinaus um 1,50 m erweitert, so dass sie gleichfalls ein regelmässiges
Achteck bildete, dessen Breite von Ecke zu Ecke 10,00 m betrug. In der Mitte des
Bodens sass der Drehzapfen u (Fig. 11, 12 und 14) fest.
Von den verschiebbaren Gerüsten standen die beiden stufenförmig abgesetzten, mit je
sieben Arbeitsböden ausgestatteten Holzfachwerke B
einander diametral gegenüber und mit ihrer Längsmitte genau unterhalb der Sparren
des jeweilig aufzurichtenden Kuppelgesperres; der oberste Boden lag 23,46 m über der
Hauptarbeitsbühne. Die beiden Gerüste B wurden jedes
von zehn genuteten Rädern getragen, von denen je vier auf den Schienensträngen s1 und s2 (Fig. 12) und zwei auf
einem inneren Schienenstrange s3 liefen. Diese drei Schienenstränge bildeten
natürlich in sich geschlossene Kreise, deren gemeinsamer Mittelpunkt mit jenem der
Kuppelbasis zusammenfiel, und hatte s1 einen Halbmesser von 19,47 m, s2 von 17,47 m und s3 von 6,80 m. Der
Abstand zwischen den beiden äusseren Rädern, welche auf s1 und s2 liefen (vgl. Fig. 13), betrug 4,56 m,
jener zwischen den beiden inneren Rädern 1,77 m. Dies war auch der Radstand auf dem
dritten Strange s3.
Besonderes Interesse verdient die in der That aussergewöhnliche und praktische Anordnung
des fahrbaren Krangerüstes CC, das im wesentlichen aus
der 24,6 m langen, 3,60 m breiten Brücke für die Laufkatzen D (Fig. 11
bis 13) bestand, welche
in ihrer Mitte durch das fixe Gerüst A und an den
beiden Enden durch Böcke getragen wurde, die mit vier genuteten Rädern auf dem
Geleise s1s2 (Fig. 12) standen und
daselbst also auch im Kreise verschoben werden konnten. Um mit dem so sehr
beschränkten Arbeitsraum das Auslangen zu finden und genügende freie Felder zum
Aufhissen der Werkstücke zu gewinnen, verlief die auf zwei 1,80 m hohen
Fachwerksträgern errichtete Laufkatzenbrücke nicht in einer einzigen Geraden,
sondern in zwei Hälften, die sich mit den inneren Enden auf dem fixen Gerüst A aneinander schlössen und hier durch ein Quergestelle
(vgl. Fig. 12 und 14) verbunden waren, das
in seiner Mitte den bereits weiter oben erwähnten, im Boden cd festgemachten Drehzapfen u umschloss, und
rechts wie links mit zwei Rollen auf den beiden konzentrischen, gleichfalls auf der
Dielung von cd befestigten Schienenkränzen s4 und s5 (Fig. 12, 14 und 15) stand, von denen der
äussere 3,44 m und der innere 0,44 m Halbmesser besass. Jede der beiden
vierräderigen, auf Schienen laufenden, grossen Rollkatzen D bildete selber wieder eine durch doppelte Sprengwerke versteifte, 14,6 m
lange, 1,80 m breite Kranbrücke, auf der sich einerseits die eigentliche, als
Hebezeug dienende Laufkatze F (Fig. 13) auch wieder mit
vier Rollen auf einem Geleise bewegte, während andererseits auf der zweiten
Brückenhälfte der ein Gegengewicht X tragende Wagen G in alternierender Richtung mit F hin- und zurückgezogen wurde. Die Gesamtanordnung CC bildete also einen drehbaren, zweiarmigen Kran, der
es gestattete, den zu hissenden Werkstücken auf jedem Punkte der Rotunde dreierlei
Bewegungsrichtungen zu erteilen, und zwar zuvörderst natürlich die senkrechte beim
Heben oder Senken überhaupt, ferner eine zweite vom Umfange der Kuppel zur Achse
oder umgekehrt längs der grossen Kranbrücke mittels der Laufkatzen D im Ausmasse von 17,20 m auf jeder der beiden
Gesperreseiten, und endlich eine zu der eben betrachteten Richtung senkrecht
liegende, mittels der Laufkatze F, im Ausmasse von 4,00
m. Alle diese Bewegungen wurden zur Erhöhung der Sicherheit lediglich von der
Hauptarbeitsbühne aus am Fusse des mittleren Turmgerüstes mit Hilfe zweier daselbst
aufgestellter Dampfwinden oder auf anderem Wege gesteuert und überwacht, so dass auf
den Arbeitsböden der Gerüste bloss jene Verrichtungen ausgeführt zu werden
brauchten, welche behufs der Verbindung der einzelnen Trägerteile und zur
Festmachung der sonstigen Werkstücke unbedingt an Ort und Stelle erfolgen
mussten.
Die Winden der beiden Kranhälften konnten sowohl miteinander gekuppelt, also für
beide Seiten gleichzeitig und übereinstimmend ausgenutzt, oder auch, was die Regel
war, jede einzeln für sich in Verwendung genommen werden. Zum Heben oder Senken der
Nutzlasten diente ein Kabel, das auf der betreffenden Windentrommel aufgewickelt
bezw. abgewickelt wurde und, um die Drehung des Kranes nicht zu stören, einer ganz
besonderen Anordnung bedurfte. Letztere hatte überdem der Bedingung Rechnung zu
tragen, dass die jeweilige Kabellänge weder durch die Verschiebung der Laufkatze D, noch durch eine solche der Laufkatze F eine Aenderung erleiden durfte. Behufs dessen ging
das mit einem seiner Enden an der Dampfwindentrommel E
befestigte, von der letzteren kommende Seil e (Fig. 14) fürs erste über
eine im Lager bewegliche Leitrolle f, dann über die
Rollen g und h, um zur
Rolle i (Fig. 11, 12 und 14) zu gelangen. Das
Zapfenlager der Rolle g war an die Plattform cd und jenes der Rolle h
an dem Verbindungsgestelle der beiden Kranbrückenhälften befestigt, beide aber
derart, dass sich auch die Lagerbügel drehen und die Rollen angemessen einstellen
konnten, wenn der ganze Kran weitergerückt wurde. Von i
fand das Kabel seinen Weg zur Laufkatze D, um daselbst
durch die Rolle j (Fig. 12 und 13) im rechten Winkel
umgebogen und zu der in der Rollkatze F angebrachten
Rolle k geführt zu werden, von wo es endlich abwärts
zur Tragrolle l gelangt. Nunmehr lief das Seil wieder
aufwärts über m zu der am Ende der kleinen Kranbrücke
angebrachtenRolle n, von hier, parallel zu sich
selbst, zu der an D, gegenüber von j befindlichen, wagerecht liegenden Rolle o (Fig. 12), und dann im
rechten Winkel nach auswärts abgelenkt, bis zum Kranbrücken ende p, wo das zweite Seilende festgemacht war. Wenn man
diesen Weg verfolgt, so lässt sich leicht einsehen, dass durch die jeweilige
örtliche Lage der kleinen Laufkatze F oder der grossen
Laufkatze D keinerlei Rückwirkung auf die Seillänge
ausgeübt wurde; ebensowenig konnte also auch eine Aenderung der Seillänge
herbeigeführt werden, wenn während des Schwebens einer Nutzlast der eine oder andere
oder auch beide der benannten Kranteile auf ihren Geleisen eine Verschiebung
erfuhren.
Für die Verschiebungen der beiden grossen Laufkatzen D
war je ein Kettenrad b (Fig. 11 und 16) vorhanden, das nach
entsprechender Kuppelung durch dasselbe Vorgelege der Dampfmaschine angetrieben
wurde, wie die bezügliche Winde zum Heben. Zur Vermittelung der hier in Frage
kommenden Bewegungsübertragung waren auf der Mittelachse u (Fig. 11
und 14) zwei Hohlachsen
übereinander aufgesteckt, welche jede oben und unten eine Kettenrolle v und t trug; die eine
dieser Hohlachsen galt der rechtsseitigen, die andere der linksseitigen
Kranbrückenhälfte. Ueber die obere Kettenrolle v und
die Rollen x, z und y
(Fig. 12) lief die
Kette w, deren Enden an den zwei Seiten des
Wagengestelles D befestigt waren; je nachdem also die
Rolle v (Fig. 14) in einer oder
in der anderen Richtung angetrieben wurde, erfolgte das Vorwärts- oder
Rückwärtslaufen des Wagens D. Diesen Antrieb
bewerkstelligte die endlose Kette w1, welche über das durch die Dampfmaschine drehbare
Rad b, dann über zwei Lenkrollen q und r (Fig. 16) senkrecht nach
aufwärts lief, dann oben auf der Plattform cd wieder
über zwei Lenkrollen s (Fig. 14) und
schliesslich über die vorerwähnte, untere Kettenrolle t
der Hohlachse gelangte. Hinsichtlich der anderen Brückenhälfte geschah der Antrieb
mit ganz gleichen Hilfsmitteln in derselben Anordnung unter Vermittelung der zweiten
auf u (Fig. 14) steckenden
Hohlachse. Zur Minderung der Reibung waren die unteren Kettenscheiben an den beiden
Hohlachsen mit Kugelkränzen unterlegt.
Die Fahrbewegung der kleinen Fahrkatze F geschah in der
gewöhnlichen Weise dieser Kraneinrichtungen mit der Hand unter Benutzung einer bis
zur Hauptarbeitsbühne herabhängenden endlosen Kette 1
(Fig. 13), die über
das an D befestigte Kettenrad 2 lief, dessen Achse die Kettenbewegungen durch zwei Kegelräder einem
Zahnradsatz mitteilte, von dem zwei sich entgegengesetzt drehende Wellen je ein
gleich grosses Kettenrad trugen. Das eine der letzteren trieb die die Laufkatze F, das zweite die den Gegengewichtswagen G ziehende Kette an, demzufolge also die beiden
Fahrzeuge F und G stets in
gleicher Geschwindigkeit den gleichen Weg zurücklegten, nur in entgegengesetzter
Bewegungsrichtung. Nebst dem verschiebbaren Gegengewichte X von 400 kg befand sich übrigens auf D unter
der Rolle j (Fig. 13) auch noch ein
fixes, derart bemessenes Gegengewicht, dass die Förderung von Nutzlasten bis zum
Maximalgewichte von 1800 kg für alle Fälle vollkommen gesichert war.
Zur Fortbewegung der Sparrenunterrüstungen B und der
Kranböcke C auf den Schienengeleisen wurden gewöhnliche
Brechstangen (Geisfüsse) verwendet, welche die Arbeiter bei jedem Fahrrad zwischen
der Lauffläche desselben und dem Schienenkopfe einsetzten und dann gleichmässig nach
Kommandorufen niederkippten.
Trotz der vielfachen Schwierigkeiten, die von vorhinein vorlagen und auch während der
Bauausführung sich einstellten, erwiesen sich die vorstehend geschilderten
Montierungsvorkehrungen und Hilfsmaschinen, deren Handhabung, Beaufsichtigung und
Leitung dem Obermonteur Camillos Felix anvertraut
waren, als durchaus zweckmässig und geeignet, den Bau nicht nur in kurzer Zeit,
sondern auch mit besonderer Sicherung gegen die Gefährdung der Arbeiter und
verhältnismässig billig der Vollendung zuzuführen. Für die gesamte Bauführung waren
drei Ingenieure thätig, an deren Spitze der Direktor der Chalon-sur-Saône-Werke, Michael Schmidt, stand.