Titel: | Zur Zugsbeleuchtungsfrage. |
Autor: | A. Prasch |
Fundstelle: | Band 316, Jahrgang 1901, S. 105 |
Download: | XML |
Zur Zugsbeleuchtungsfrage.
(Schluss von S. 85 d. Bd.)
Zur Zugsbeleuchtungsfrage.
Die Anordnung der einzelnen Teile auf einem vierachsigen Wagen mit Drehgestellen
ist in Fig. 7 schematisch dargestellt und bedarf wohl
kaum einer näheren Erläuterung. Derartige Wagen, deren einer in Fig. 8 photographisch wiedergegeben erscheint, waren
während der verflossenen Sommersaison für die Bäderschnellzüge Karlsbad-Berlin im
Betriebe und haben sich über die ganze Zeit ihres Verkehrs bestens bewährt.
Dass die Einzelwagenbeleuchtung in Bezug auf die erste Anlage wesentlich höher zu
stehen kommt, als die Anlage für eine ganze Zugsbeleuchtung, beide in Summa auf die
in dem einen und dem anderen Falle gleiche Anzahl von Wagen bezogen, steht wohl
ausser Zweifel, da ja im ersteren Falle jeder Wagen mit einer Beleuchtungsmaschine
und den erforderlichen Schaltapparaten ausgerüstet werden muss, während man im
zweiten Falle mit je einem dieser Apparate für den ganzen Zug ausreicht.
Dagegen bildet diese Anordnung in Bezug auf die gegenseitige Unabhängigkeit der Wagen
und deren hierdurch bedingte Freizügigkeit, sowie durch den Hinwegfall der zu
stetigen Störungen Anlass gebenden Leitungskuppelungen für die Verbindung von Wagen
zu Wagen so viele Vorteile, dass die Anwendung derselben um so mehr zu empfehlen
ist, als die Beleuchtungskosten auch bei dieser Anordnung nur unwesentlich höher zu
stehen kommen.
Allerdings multipliziert sich die Anzahl der hierbei in Betracht kommenden, doch
immer mehr oder minder empfindlichen Schaltapparate, allein die Erhaltung derselben,
welche doch nur fachlich ausgebildeten Organen überantwortet werden kann, bietet
schon mit Rücksicht darauf, dass man bestrebt war, dieselben so robust als möglich
zu bauen, kaum nennenswerte Schwierigkeiten.
Nur des Vergleichsinteresses wegen sei hier auf die in ihrem Grundprinzip mit der
vorstehend beschriebenen Anordnung nahezu identischen Einrichtung der
Paris-Lyon-Mediterrane kurz übergegangen, um die hier zur Anwendung gelangende
Methode der Spannungs- und Stromregulierung vorzuführen.
Auch hier hat die Dynamomaschine konstante Erregung, welche gleichfalls von der
Akkumulatorenbatterie erfolgt, so dass die Klemmenspannung nahezu proportional der
Umdrehungsgeschwindigkeit des Ankers sein wird.
Ist diese Umdrehungsgeschwindigkeit so gering, dass die Klemmenspannung unter der
Batteriespannung bleibt, so läuft die Maschine im offenen Stromkreise. Sind jedoch
diese Spannungen einander gleich geworden, so wird die Dynamomaschine durch einen
selbstthätig wirkenden Umschalter parallel zur Batterie geschaltet. Bei weiterer
Erhöhung der Geschwindigkeit erreicht die Dynamo endlich die erforderliche Spannung,
um nicht nur den Strom für die Lampen zu liefern, sondern auch die Akkumulatoren zu
laden. Damit nun bei weiterer Zunahme der Zugsgeschwindigkeit die Spannung und der
Strom eine gewisse Grenze nicht überschreiten, wird in den äusseren Stromkreis der
Dynamomaschine ein kleiner Serienmotor eingeschaltet, der von einer Bremsvorrichtung
mit entsprechendem Drucke so lange an der Bewegung gehindert wird, bis die
Stromstärke einen bestimmten Wert erreicht. Erst dann gelangt er trotz der Bremse in
Umlauf und entwickelt eine der Dynamo entgegengesetzte elektromotorische Kraft, die
mit zunehmender Umlaufgeschwindigkeit des Dynamoankers sich ebenfalls erhöht,
wodurch die Spannung der Dynamo konstant erhalten wird. Durch die mit dieser
Artder Wagenbeleuchtung durchgeführten Versuche sollen die besten Ergebnisse
geliefert haben.
Welcher der beiden Methoden der elektrischen Zugsbeleuchtung, nämlich der mit reinem
Akkumulatorenbetrieb oder nach gemischtem Betriebe in der Praxis der Vorzug zu geben
sein wird, lässt sich dermalen, nachdem ausreichende Erfahrungen noch nicht gewonnen
sind, nur schwer entscheiden. Jedem dieser Systeme haften gewisse Vor- und Nachteile
an. Hat die gemischte Beleuchtung entschieden den Vorzug, von stabilen Ladestationen
unabhängig zu sein, so sprechen wieder andere Umstände zu Gunsten der reinen
Akkumulatorenbeleuchtung. Da hier doch nicht ein Versuchsbetrieb, welcher sich nur
auf eine oder einige wenige Zugsgarnituren erstreckt, sondern ein Grossbetrieb ins
Auge gefasst werden muss, lassen sich die Erzeugungskosten der zum Laden der
Akkumulatoren erforderlichen Elektrizität sicher wesentlich herabdrücken. Die
Anwendung ökonomisch arbeitender Dampfmaschinen, die beste Ausnutzung des
Feuerungsmaterials, die Möglichkeit der Verwertung minderer Kohlensorten u.s.w.,
sind die Faktoren, welche eine billige Elektrizitätserzeugung ermöglichen.
Anderweitig können wieder bestehende elektrische Zentralen, wie solche namentlich
auf deutschen Bahnen in grosser Anzahl zur Beleuchtung der Bahnhofsräume und des
äusseren Bahnplanums bestehen, mit zur Besorgung der Ladung der Akkumulatoren
herangezogen werden, und wird es in der Regel nur geringfügiger Erweiterung der
bestehenden Anlagen bedürfen.
Welchen fruchtbringenden Einfluss jedoch ein konstanter Betrieb auf die Rentabilität
solcher Werke ausüben muss, erhellt wohl schon aus der einzigen Erwägung, dass sich
die Verzinsung und Amortisation auf 24 Betriebsstunden verteilt, während dieselbe
sonst von den wenigen Beleuchtungsstunden allein getragen werden muss.
Auch in Bezug auf die Bedienung und Oberleitung lassen sich ja, wie bekannt, durch
bessere, aber nicht übermässige Ausnutzung dieser Kräfte wesentliche Ersparnisse
erzielen.
Stehen, wie dies in Gebirgsländern häufig der Fall ist, billige Wasserkräfte zu
Diensten, so lassen sich die Kosten der Elektrizitätserzeugung noch wesentlich
vermindern, und wird in diesem Falle die reine Akkumulatorenbeleuchtung jedenfalls
den Vorzug verdienen.
Es ist jedoch hierbei zu berücksichtigen, dass bei dem gemischten Betriebe die
Beleuchtung während des grössten Teils der Beleuchtungsdauer direkt vom
Maschinenstrom besorgt wird, und die Akkumulatoren nur als Aushilfe dienen. Der
durch die Umwandelung von elektrischer Energie in chemische Energie beim Laden und
von chemischer Energie in elektrische Energie beim Entladen auftretende Verlust wird
also hier im allgemeinen geringer sein, als bei der reinen
Akkumulatorenbeleuchtung.
Anderenteils ist die durch den Lokomotivmotor erzeugte Betriebskraft, da bei
demselben trotz der hohen konstruktiven Entwickelung der Dampflokomotive doch nicht
alle jene Errungenschaften der Feuerungstechnik in dem Masse zur Ausnutzung gelangen
können, wie bei stabilen Anlagen, jedenfalls teurer als die in den letzteren. Die
zur Anwendung kommenden kleinen Elektromotoren können nicht jenen Nutzeffekt
ergeben, welcher von grossen derartigen Maschinen verlangt und garantiert wird.
Auch in den Anlagekosten wird sich nur dann ein wesentlicher Unterschied ergeben,
wenn die Zahl der zu beleuchtenden Wagen eine sehr grosse ist, da hier der auf den Wagen als
Einheit entfallende Anteil an den Kosten
Textabbildung Bd. 316, S. 105
Fig. 7.
der Elektrizitätszentrale um so geringer wird, je mehr die Zahl der zu
versorgenden Wagen anwächst. Die Kosten der Zentralanlage werden nämlich, auf die
Einheit bezogen, um so geringer, je mehr Einheiten zu versorgen sind, weil die hier
in Betracht kommenden Maschinenanlagen entsprechend grösser gehalten werden, und
grössere Dampfmaschinen und Elektromotoren pro Pferdekraft bezw. Kilo-Watt viel
billiger zu stehen kommen, als kleinere derartige Maschinen. Auch die Betriebskosten
sinken bedeutend, insbesondere dann, wenn man sich zur Beschickung der Dampfkessel
mechanischer Vorrichtungen bedient, und bereits in der Anlage vorsieht, die
Bedienung auf das zulässige Minimum herabzudrücken.
Ueber die Kosten der elektrischen Beleuchtung bei reinem Akkumulatorenbetrieb liegen
allerdings einige auf Grund praktischen Betriebes gewonnene Erfahrungsdaten vor und
werden dieselben nach der Zeitschrift des Vereins deutscher
Ingenieure, 1896 Nr. 4, auf die zehnkerzige Lampenbrennstunde bezogen, wie
folgt angegeben:
Jura-Simplon-Bahn
5,90 Pf.
Dortmund-Escheder-Bahn
4,70 „
Dänische Staatsbahnen
10,00 „
Nord-Milano-Bahn
13,00 „
Bei der österreichischen priv. Kaiser Ferdinands-Nordbahn, welche die elektrische
Beleuchtung schon seit Jahren für einige der verkehrenden Schnellzüge eingeführt
hat, sollen sich, wiewohl hier nur von einem Kleinbetriebe die I Rede sein kann, die
Kosten der zehnkerzigen Lampenbrennstunde inklusive Verzinsung und Amortisation auf
2,90 Pf. belaufen.
Die ganz abnormen Differenzen in diesen Angaben zeigen am besten, dass man noch lange
nicht an der untersten Grenze angelangt ist, und ferner auch, dass die Ursache
dieser abnorm hohen Preise wohl ganz wo anders zu suchen ist, als in der
Unzulänglichkeit der dermaligen elektrischen Beleuchtungseinrichtungen.
Zumeist befindet man sich noch im Experimentierstadium, bei welchem mit kleinen
unzulänglichen Mitteln gearbeitet, und aus den Ergebnissen ein Schluss für den
Grossbetrieb gezogen wird, der zu gänzlich falschen Ansichten führen muss.
Es können daher die obigen Angaben also nur als sicher ganz gewissenhaft gesammelte
und zusammengestellte Daten, welche sich auf Probebetriebe beziehen, angesehen
werden, welche aber keinen Rückschluss auf einen Grossbetrieb bei allgemeiner
Einführung der elektrischen Beleuchtung gestatten. Ausserdem ist noch in Erwägung zu
ziehen, dass möglicherweise ungünstige Betriebs- und sonstige lokale Verhältnisse
das gewonnene Ergebnis mit herbeiführten und sohin ein Bild ergeben, welches
verzerrt erscheint und nicht der Wirklichkeit entspricht.
Der heutige Standpunkt der Elektrotechnik gestattet es jedoch, ohne dass man
befürchten muss allzu grosse Fehler zu begehen, sowohl die Anlage- als auch
Betriebskosten für die Durchführung der elektrischen Zugsbeleuchtung im vorhinein zu
berechnen, und soll daher der Versuch gemacht werden, eine derartige Berechnung,
welcher allerdings eine Reihe fiktiver Annahmen zu Grunde gelegt werden muss,
durchzuführen.
Es soll hierbei nur mit groben Ziffern gerechnet und die Annahmen so gehalten werden,
dass dieselben das zu gewinnende Endresultat eher ungünstig als günstig
beeinflussen.
Als Grundlage für die Berechnung dient vorerst die Annahme, dass 500 Wagen im
Dauerbetriebe mit ausreichender Beleuchtung versorgt werden. Die totale Kerzenstärke
pro Wagen betrage in Normalkerzen 140 und die tägliche Fahrtdauer eines Wagens sei
im Durchschnitt mit 36 Stunden bemessen. Zur Anwendung gelangen zweiwattige Lampen,
welche zwar eine viel kürzere Lebensdauer als die drei- und einhalbwattigen Lampen
haben, aber, wie die Versuche bei den k. k. österreichischen Staatsbahnen lehren,
sich trotzdem ökonomischer erweisen, wie ja überhaupt dort, wo die Stromkosten
grosse sind, sich die Anwendung niederwattiger Lampen empfiehlt.
Die längste Beleuchtungsdauer eines solchen Wagens in den Wintermonaten beträgt bei
der Annahme, dass der Wagen abends 8 Uhr von der Ausgangsstation wegfährt und in dieselbe
nach Ablauf der 36 Stunden 8 Uhr morgens zurückkehrt, 28 Stunden, und muss die
Kapazität der zur Verwendung gelangenden Akkumulatorenbatterien dieser
Beleuchtungsdauer entsprechend bemessen werden. Um an Akkumulatorenzahl möglichst zu
sparen, wird die Lampenspannung möglichst nieder zu nehmen sein, und sei dieselbe,
einem Beispiele der Praxis folgend, mit 48 Volt angenommen. Bei einer
Durchschnittsspannung von 2 Volt pro Zelle wird die Batterie in Berücksichtigung
dessen, dass ein Teil der Spannung in den Leitungen verzehrt wird, welcher bei den
geringen Leitungslängen hoch mit 2 Volt angenommen werden kann, aus 25 Zellen
bestehen müssen.
Die Entladungsstromstärke wird \frac{140\,\cdot\,2}{50}=5,6 Ampère betragen müssen und hat demnach die
Batterie eine Kapazität von 28 . 5,6 = 156,8 Ampère-Stunden zu besitzen. Hieraus
sind die Anhaltspunkte für die Berechnung des Gewichtes der Akkumulatoren gewonnen.
Da die Akkumulatoren im Interesse der guten Erhaltung nicht ganz entladen werden
dürfen, muss deren Kapazität höher angenommen werden, und sei hierfür der Betrag von
200 Ampère-Stunden eingesetzt.
Textabbildung Bd. 316, S. 106
Fig. 8.
Das Gewicht einer derartigen in Ebonit eingebauten, aus 25 Zellen bestehenden
Batterie kann inklusive Holzkasten, nach einem späteren Beispiele entnommenen Daten,
hoch mit rund 950 kg angenommen werden.
Hierdurch sind nun auch die Grundlagen für die Berechnung der elektrischen Zentrale
gegeben. Da 500 Wagen eingerichtet sind, und jeder derselben 36 Stunden läuft und
ungefähr 12 Stunden in der Ausgangsstation ruht, ehe er zu neuer Verwendung
herangezogen wird, gelangt jede dieser Wagenbatterien ungefähr nach 48 Stunden zur
neuerlichen Ladung und müsste daher die Zentralstation für die Ladung von 250
Batterien innerhalb 24 Stunden bemessen werden. Da jedoch auch Reservebatterien in
Bereitschaft gehalten werden müssen, um im Falle des Versagens einer dieser
Batterien als Ersatz eingestellt werden zu können, sei eine Leistungsfähigkeit der
Zentrale für die gleichzeitige Ladung von 300 Batterien innerhalb von 24 Stunden
vorausgesetzt.
Der Wirkungsgrad der Akkumulatoren kann mit 65% der eingelieferten Energie bemessen
werden und hat demnach die Leistungsfähigkeit der Generatormaschine +2% Zuschlag für
Spannungsverluste in den Widerständen und Leitungen
\frac{200\,\cdot\,50\,\cdot\,100\,\cdot\,100\,\cdot\,300}{65\,\cdot\,98\,\cdot\,28\,\cdot\,1000}=168\mbox{ Kilo-Watt}
zu betragen.
Um vollkommen sicher zu gehen, wird dieselbe jedochmit 175 Kilo-Watt anzulegen
sein, sofern dieselbe nicht für andere Zwecke mit ausgenutzt werden soll.
Auf Grund dieser Daten lassen sich nunmehr auch die Anlage- und Betriebskosten
ermitteln. Nach allgemeinen Erfahrungsdaten beziffern sich die Durchschnittskosten
einer derartigen Generatorstation für obgedachte Leistung mit 1050 M. für das zu
leistende Kilo-Watt, also insgesamt mit 183750 M., in welchem Betrag die Kosten für
den Grunderwerb nicht inbegriffen sind.
Nimmt man nun die gesamten Baukosten der Zentrale inklusive Grund mit 200000 M. an
und stellt einen ferneren Betrag für die Akkumulatorengerüste, die Transportwagen,
den automatischen Batterieausschalter u.s.w. von 25000 M. ein, so betragen die
Anlagekosten rund 225000 M.
Die Anzahl der benötigten Akkumulatorenbatterien beträgt für 500 Wagen, da die Sätze
doppelt genommen werden müssen, weil ja immer eine Batterie sich in Ladung, die
andere im Betriebe befindet, inklusive einer 10%igen Reserve in Summa 1100.
Die Kosten einer derartigen Batterie von 950 kg Gewicht betragen, den Preis pro
Kilogramm derselben sehr hoch mit 2 M. pro Kilogramm angenommen, 1900 M. und daher
insgesamt für 1100 Batterien 2090000 M.
Die Kosten der Einrichtung eines Wagens lassen sich mit 400 M. inklusive allem
Zubehör pro Wagen schätzen und entfällt sonach für 500 Wagen ein Betrag von 200000
M. Die Gesamtanlagekosten beziffern sich sonach mit:
a) Zentrale
225000
b) Wagenbatterien
2090000
c) Wagenausrüstung
200000
––––––––
Summa
2515000 M.
Geht man nun zu der eigentlichen Betriebskostenberechnung über, welche erst einen
Einblick in den ökonomischen Effekt gestattet, so muss vor allem darauf hingewiesen
werden, dass die Beleuchtungsdauer mit der Jahreszeit zusammenhängt und daher
innerhalb des Zeitraumes von einem Jahre erheblich schwankt. Es ist daher ein
Durchschnitt zu finden, der am besten aus der kürzesten und längsten
Beleuchtungsdauer ermittelt wird. Die maximale Beleuchtungsdauer eines Wagens
innerhalb 48 Stunden wurde bereits mit 28 Stunden angegeben. In den
Hochsommermonaten wird es genügen, wenn die Lampen von 8 Uhr abends bis 4 Uhr
morgens brennen, was einer Beleuchtungsdauer von 16 Stunden innerhalb 48 Stunden pro
Wagen entspricht. Demnach wird die durchschnittliche tägliche Beleuchtungsdauer
eines Wagens \frac{28+16}{4}=11 Stunden betragen.
Die Energiemenge, welche die Akkumulatoren für die Beleuchtung eines Wagens à
140 Normalkerzen bei Verwendung von zweiwattigen Glühlampen innerhalb 11 Stunden zu
liefern haben werden, beträgt demnach unter Einrechnung des 2% igen
Spannungsverlustes in den Leitungen 3150 Watt-Stunden. Dementsprechend haben die
Greneratormaschinen unter Einrechnung der in den Akkumulatoren und den Ladeleitungen
entstehenden Verluste von 35 bezw. 2% an den Klemmen pro Wagen täglich \frac{3150\,\cdot\,100\,\cdot\,100}{65\,\cdot\,98}=4950 Watt-Stunden oder für 500 Wagen 2475 Kilo-Watt-Stunden abzugeben.
Die Gesamtleistung der Zentrale beträgt demnach, ununterbrochenen Betrieb
vorausgesetzt, 2475 . 365 = 902375 oder rund 900000 Kilo-Watt-Stunden.
Die Selbstgestehungskosten einer Kilo-Watt-Stunde ohne Verzinsung und Amortisation
können bei einem derartigen kontinuierlichen Betriebe, welcher eine volle Ausnutzung
der verfügbaren Maschinenkraft ermöglicht, mit 5 Pf. angenommen werden. Da sich aber
Manipulationsschwierigkeiten, wie der Tansport der Akkumulatorenbatterien von den
Wagen zur Ladestelle und umgekehrt ergeben, und auch die Ueberwachung der Ladung
einen Mehraufwand erheischt, seien die reinen Selbstkosten der Kilo-Watt-Stunde mit
8 Pf. berechnet.
Wir haben demnach an Auslagen:
a) Selbstgestehungskosten der
Elektrizitätser- zeugung
72000 M.
b) 8% Verzinsung und Amortisation des für
die Elektrizitätszentrale und die Wageneinrich- tung
aufgewendeten Kapitals von 425000 M.
34000 „
c) 14% Verzinsung und Amortisation für
die Akkumulatorenbatterien von einem Kapitale von 2090000
M
292600 „
d) 2% Erhaltungskosten vom Gesamtkapitale zu 2515000
M
50300 „
e) Lampenauswechselung, 7000 Lampen, jede im Jahre
14mal auszuwechseln, 98000 Lampen à 50 Pf
49000 „
––––––––
Summa
497900 M.
Die Kosten einer 10kerzigen Lampenbrennstunde betragen demnach, da 7000 . 365. 11 =
28105000 Lampenbrennstunden à 10 Kerzen in Berechnung kommen, 49 790000 : 28105000 =
1,8 Pf.Verfasser ist auch
auf anderem Wege, wobei die für den Automobilbetrieb gewonnenen Daten
verwertet wurden, zu dem ganz gleichen Ergebnisse gelangt..
Die Annahmen dieser Berechnung sind im allgemeinen, namentlich aber bei den
Batteriegewichten so hohe, dass die bei der Endrechnung nicht in Betracht gezogene
Versendung der Ersatz- und Reservebatterien, welche jedenfalls auch einen Aufwand an
Geld erfordert, füglich vernachlässigt werden kann.
Wollte man die Batterien in den Wagen selbst laden, was durch Kabelzuführung von der
Zentrale und Herstellung der Verbindungen mit den Batterien durch Steckkontakte
leicht möglich wäre, so würde dies zwar die Manipulation wesentlich vereinfachen,
aber eine bedeutend schnellere Aufladung hierdurch aber auch grössere
Leistungsfähigkeit der Zentrale, somit auch einen grösseren Kapitalsaufwand
bedingen. Die sich für den Betrieb infolge der erhöhten Verzinsungs- und
Amortisationsquote, sowie durch die ungünstigere Ausnutzung der Zentrale ergebenden
Mehrauslagen würden aber durch die Ersparnisse in der Manipulation, sowie die
bessere Erhaltung der Batterien wieder wett gemacht, und dürfte sohin das Gesamtbild
keine wesentliche Aenderung erfahren.
Ueber die Kosten des gemischten Betriebes mit von einer der Wagenachsen angetriebenen
Dynamo sowohl für die Beleuchtung ganzer Züge, als auch für die
Einzelwagenbeleuchtung liegen bereits eingehende Berechnungen vor, von welchen je
ein Beispiel hier zur notwendigen Ergänzung zur Anschauung gebracht werden soll.
Die der Berechnung zu Grunde gelegten Annahmen sind: Die Zugsgarnitur besteht aus
zehn Wagen diverser Klassen, es gelangen 3½ wattige Glühlampen zur Verwendung und
die Stärke der Beleuchtung beträgt im Durchschnitte 100 Normalkerzen.
Die Anlagekosten betragen:
1 Stück Wagendynamo, vollständig geschlossen und
aufmontiert mit einer Leistung von 80 Ampère bis 90 Volt, einer
Tourenzahl von 400 bis 1600 pro Minute, Gewicht etwa 1000 kg
4400 M.
1 Stück Schalttafel inkl. aller
erforderlichen automatischen Schalt- und
Regulierapparate, Messinstrumente und Widerstände,
Gewicht etwa 160 kg
2200 „
10 Stück komplette Kuppelungen à 15 kg
1000 „
9 Stück Lampenumschalter à 4 kg
450 „
10 Stück Zugsbatterien à 36 Zellen für eine
Leistung von 40 Ampère-Stunden bei einer
Entladungs- stromstärke von 4 Ampère, Gewicht 180 kg
6000 „
10 Stück Wagen komplett montiert inkl.
Leitungs- material, Sicherungen, Lampenfassungen
und Glühlampen, Beleuchtungskörper nicht
inbe- griffen
2600 „
–––––––
Sohin in Summa
16650 M.
Die Betriebskosten werden wie folgt berechnet:
a) Amortisation und Verzinsung 7% des
Anlage- kapitals
1165,50 M.
b) Erhaltung:
1. Dynamo
2,5%
110,00 M.
2. Apparate
2,5%
55,00 „
3. Kuppelungen
2,5%
25,00 „
4. Lampenumschalter
2,5%
11,30 „
5. Batterien
7 %
420,00 „
6. Installation
2,5%
65,00 „
686,30 „
––––––––
c) Betriebskosten:
1. Mehrkohlenbedarf auf
der Lokomotive
526,00 M.
2. Lampenersatz
144,00 „
3. Beaufsichtigung
278,20 „
948,20 „
––––––––
––––––––
Somit totale laufende Ausgaben pro Jahr
2800,00 M
Demnach kosten pro 10kerzige Lampenbrennstunde bei einer täglichen Brenndauer von 6
Stunden und Leistung einer Gesamtlichtstärke von 1000 Normalkerzen
\frac{2800,00\,\cdot\,10}{365\,\cdot\,6\,\cdot\,1000}=1,28\mbox{ Pf.}
Analog berechnen sich die Kosten der 10kerzigen Lampenbrennstunde für die
Einzelwagenbeleuchtung bei Annahme einer totalen Lichtstärke von 140 Normalkerzen
pro Wagen bei einer Lampenspannung von 35 Volt wie nachstehend:
Anlagekosten:
1 Stück Wagendynamo, vollständig
verschlossen, komplett montiert, Leistung 20 Ampère bis 85
Volt und einer Tourenzahl von 400 bei 1600 pro Minute, Gewicht etwa
400 kg.
1800,00 M.
1 Stück Apparatenschrank mit allen erforder- lichen
automatischen Regulier- und Schalt- apparaten und Widerständen,
Gewicht 160 kg
1200,00 „
2 Stück Akkumulatorenbatterien à 18 Zellen in Ebonit
eingebaut, jede für eine Leistung von 80 Ampère-Stunden, bei einer
Entladestrom- stärke von 5 Ampère, Gewicht 380 kg.
1300,00 „
4 Stück Schalter für hell und dunkel
72,00 „
Leitungsmaterial und Montage eines Wagens
228,00 „
–––––––––
Totales Anlagekapital für einen Wagen
4600,00 M.
Betriebskosten:
a) Amortisation und Verzinsung des
Anlage- kapitals 7%
322,00 M.
b) Erhaltung:
1. Dynamo, Apparate, Installation
2,5%
82,50 M.
2. Batterien
7%
91,00 „
173,50 „
–––––––
c) Betriebsunkosten:
1. Mehrkohlenbedarf 2300 PS-Stunden à 4
Pf.
92,00 M.
2. Lampenersatz
24,00 „
3. Schmiermaterial und sonstiges
38,50 „
154,50 „
–––––––––––––––––
Totale laufende Ausgaben pro Jahr
650,00 M.
Hierbei wurde von der Annahme ausgegangen, dass die Lampen täglich 9 Stunden brennen,
somit 140 . 9 . 365 = 460000 Kerzenbrennstunden für die Berechnung in Betracht zu
ziehen sind. Hiernach belaufen sich die Kosten für die Brennstunde einer 10kerzigen
Lampe auf
\frac{650,00\,\cdot\,10}{460000}=1,12\mbox{ Pf.}
Wie man sieht, übt eine grössere Anzahl der durchschnittlichen täglichen
Brennstunden der Lampen einen verbilligenden Einfluss aus. Zu dieser Kalkulation ist
noch zu bemerken, dass die Kosten der Pferdekraftstunde bei Annahme eines 70% igen
Wirkungsgrades der Dynamomaschine mit 4 Pf. oder einer Kilo-Watt-Stunde mit ~5,44
Pf. angesetzt erscheinen. Diese Kosten erscheinen wohl etwas zu gering geschätzt,
eine sichere Berechnung bleibt aber in diesem Falle unmöglich, indem sowohl die
Kosten der Kraft, als auch der Wirkungsgrad der Maschine, mit Rücksicht auf die bei
der Uebersetzung entstehenden Reibungsverluste zu Ungunsten der Rechnung höher bezw.
niedriger einzuschätzen sein werden.
Das Endergebnis vermag jedoch eine solche doch nur in Bezug auf die Endziffern in
Betracht kommende Erhöhung dieser Ansätze kaum zu beeinträchtigen und würde man
höchstens nur auf jene Ziffer gelangen, welche für den reinen Akkumulatorenbetrieb
ermittelt wurde.
Nach einer von der Firma Julius Pintsch in Glaser's Annalen, Nr. 475 vom Jahre 1897,
veröffentlichten Mitteilungüber die Kosten der Oelgasbeleuchtung pro 10kerzige
Lampenbrennstunde betragen dieselben bei Verwendung von Intensivlampen 2,2 Pf., bei
Verwendung von gewöhnlichen Lampen 3,4 Pf., also im Durchschnitt 2,8 Pf.
Stellt man diesen Ziffern die ermittelten Kosten für die elektrische Beleuchtung mit
gleicher Lichteinheit, welche für die reine Akkumulatorenbeleuchtung 1,6 Pf., für
die gemischte Zugsbeleuchtung 1,28 Pf., und für die Einzelwagenbeleuchtung 1,12 Pf.
beträgt, gegenüber, so ergibt, selbst wenn man, um sicher zu gehen, diese
kalkulierten Preise um weitere 50% erhöht, auch vom ökonomischen Standpunkte die
Ueberlegenheit der elektrischen Beleuchtung. Erwägt man ferner die Vorzüge des
elektrischen Glühlichtes, welche in der selbst durch die stärkste Erschütterung
nicht beeinflussbaren Stetigkeit der Flamme, der Teilbarkeit desselben bis zu den
kleinsten Lichtintensitäten und in der absoluten Gefahrlosigkeit desselben bestehen,
so muss es befremden, dass dieser Gattung der Zugsbeleuchtung bisher noch nicht jene
Aufmerksamkeit gewidmet wurde, die dieselbe verdient.
A. Prasch.