Titel: | Neue Nebenvorrichtungen zur Zugsicherung auf Eisenbahnen. |
Fundstelle: | Band 316, Jahrgang 1901, S. 730 |
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Neue Nebenvorrichtungen zur Zugsicherung auf
Eisenbahnen.
(Schluss von S. 646 d. Bd.)
Neue Nebenvorrichtungen zur Zugsicherung auf
Eisenbahnen.
IV. Netter und Queyroul's Verstärkungssignal der
Haltsignale.
Gelegentlich des kürzlich erwähnten Erlasses des französischen Ministers für
öffentliche Arbeiten (vgl. S. 646 d. Bd.), welcher darauf hinweist, dass es höchst
wünschenswert und wichtig erscheint, die auf der Strecke erteilten sichtbaren
Haltsignale durch ein zweites, unmittelbar auf der Lokomotive erscheinendes
Warnungszeichen zu unterstützen, wurde die Aufmerksamkeit der grossen französischen
Eisenbahngesellschaften zugleich auf die guten Versuchsergebnisse aufmerksam
gemacht, welche sich hinsichtlich einer neuen einschlägigen elektrischen
Signalvorrichtung von Netter und Queyroul auf gewissen
Linien der französischen Staatsbahnen ergeben haben.
Textabbildung Bd. 316, S. 730
Fig. 11.Elektrische Signalvorrichtung von Netter und Queyroul.
Ihrer Hauptsache nach besteht die betreffende Vorrichtung aus einem Gusseisengestelle
GG (Fig. 11 bis 13), das auf dem Dache
des Führerstandes der Zuglokomotive unter einer schützenden Blechhaube angebracht
ist, und den Fuss für zwei Elektromagnete E1 und E2, sowie die beiden Lagerständer P1 und P2 einer Drehachse w bildet. Auf dieser Welle steckt ausserhalb des
Schutzgehäuses eine stählerne Speiche T (Fig. 11), deren kürzerer Arm ein mittels
Klemmschrauben verstellbares, d.h. regulierbares Gegengewicht Q trägt, während der lange, schräg nach aufwärts
gekehrte Arm nach Art einer Gabel in zwei Zinken Z1 und Z2 endigt. Zwischen den beiden Gabelspitzen, welche
bei richtiger, dienstgemässer Lage, wie sie Fig. 11
ersehen lässt, über das erlaubte Normalprofil der Bahn, nämlich über die statthafte
Umgrenzung des lichten Raumes für die Fahrzeuge hinausreicht, ist ein mit Seide
übersponnener, dünner, weicher Leitungsdraht locker eingespannt. Hingegen befindet
sich an der Kante einer jeden zum Geben der Haltsignale auf der Strecke benutzten
Wendescheiben ein seitlich vorstehender Hakenstift, welcher, wenn die Scheibe den
Zügen ihre volle Fläche zukehrt, d.h. das Signal Halt
erteilt, so weit an die Umgrenzung des statthaften lichten Raumes heranreicht, dass
er bei solchen Zügen, welche nicht schon vor der Signalstelle zum Halten gebracht
würden, den Draht l fängt und entzwei reisst. Hierdurch
wird der Schliessungskreis einer auf der Lokomotive untergebrachten Stromquelle
unterbrochen und zugleich eine Dampfsirene ausgelöst oder ausserdem allenfalls auch
die Westinghouse-Bremse in Thätigkeit gesetzt.
Die besagte Stromquelle hat ihren Platz auf der Lokomotive und besteht in einer
kleinen Speicherbatterie, welche bei regelrechter Inanspruchnahme einen Ruhestrom
von 0,5 Ampère und 15 Volt Spannung liefert und unter dieser Voraussetzung 30 Tage
aushält, ohne der Erneuerung zu bedürfen. Diese Batterie steht auf zwei
verschiedenen Wegen dauernd im Schlusse, nämlich einerseits durch den isolierten
Draht l (Fig. 11) und
den Arm T nebst den übrigen Metallteilen der
Vorrichtung, sowie andererseits über die zwei Spulen eines Doppelsolenoides und die
Metallteile der Vorrichtung. Von diesen beidenStromkreisen hat der erstere
einen weitaus geringeren Leitungswiderstand als der andere, weshalb im letzteren in
der Regel nur ein ganz schwacher Teilstrom vorhanden ist, der nicht genug
magnetische Kraft in den Solenoidspulen erzeugt, um die betreffenden, durch
Abreissfedern gehaltenen Ankerkerne zur Anziehung zu bringen. Wird jedoch beim
Ueberfahren eines Haltsignals der Draht l in der weiter
oben geschilderten Weise entzwei gerissen und sonach der Hauptstromschluss
unterbrochen, so gelangt von diesem Augenblicke an der Strom ungeteilt durch die
Solenoidspulen, deren Anker infolgedessen kräftig eingezogen werden und dabei den
Arm des Dampfhahnes der Sirene so weit mitziehen bezw. herumdrehen, als es
erforderlich ist, letztere zum Tönen zu bringen. Wie schon erwähnt, unterliegt es
keiner Schwierigkeit, falls es gewünscht würde, mit der Auslösung der Sirene
gleichzeitig auch jene der Zugbremse zu verbinden. Letztere kann dann seitens des
Maschinenführers immerhin wieder nach Bedarf und eigenem Ermessen bedingungslos
behoben werden, nicht aber das Ertönen der Sirene. Dasselbe lässt sich lediglich
durch das Einziehen eines neuen Drahtes l abstellen,
was sich ja auch mit Hilfe vorgesehener Ersatzstücke, die dem Lokomotivführer in
bestimmter, streng verrechenbarer Anzahl zur Verfügung stehen, sehr rasch und im
Notfalle selbst während der Fahrt durchführen lässt, weil für diesen Zweck die
Speiche T mit eigenen Einstecklöchern und die
Ersatzdrähte an ihren Enden mit dazu passenden Einsteckstiften versehen sind.
Dieser erste Teil der in Rede stehenden Signaleinrichtung weist ersichtlichermassen
gegenüber vielen ähnlichen älteren Anordnungen weder eine besondere Neuerung, noch
weniger eine ausgesprochene Verbesserung nach; als aussergewöhnlich darf jedoch eine
Ergänzungsvorrichtung gelten, welche die Aufgabe hat, die Gabelspeiche T (Fig. 11) an jenen
Bahnstellen, wo die baulichen Konstruktionen, wie beispielsweise in gewissen engen
Tunnels oder auf Gitterbrücken o. dgl., bis an die äusserste Umgrenzung des lichten
Raumes der Fahrzeuge heranrücken und die Gabel Z1Z2 sonach der Zerstörung preisgegeben wäre, so weit
einzuziehen, dass sie der eben erwähnten Gefahr entrückt wird. Zu dem Behufe muss
die Speiche T beiläufig um einen Winkel von 45° nach
abwärts gedreht werden, was im elektrischen Wege mit Hilfe von vier Solenoiden E1E2 (Fig. 12), e1e2 (Fig. 13) und deren Anker
A1A2, a1 und a2 geschieht.
Namentlich ist es der Solenoidanker A1 (Fig. 12), welcher die
Welle w durch Vermittelung der auf ihr festgekeilten
Scheibe D (Fig. 11 bis
13) und die an D festgeschraubte Speiche L (Fig. 12
und 13) mitnimmt, wenn
ihn die erregte Solenoidspule nach abwärts zieht. Hat die Welle w auf diese Art ihre neue Endstellung erreicht, so wird
sie hierin durch eine Einfallklinke k (Fig. 13), welche in
einen Randausschnitt v der Scheibe D einspringt, festgehalten. Damit der Maschinenführer
durch das Einziehen der Gabelspeiche in keiner Weise behelligt werde, geschieht
dieselbe lediglich durch den Zug mit Hilfe einer 6 m langen, als Erdleitung
angeordneten und in angemessener Entfernung vor dem verengten Bahnprofil zwischen
den beiden Schienensträngen des Fahrgeleises eingebauten Kontaktschiene. Demgemäss
ist am Untergestelle der Lokomotive, entsprechend isoliert, ein mit dem Solenoid e1 (Fig. 13) leitend
verbundener Bügel angebracht, der an seinem nach abwärts reichenden Ende eine
Kupferdrahtbürste trägt, welche bei der Fahrt des Zuges über die vorerwähnte
Erdleitungsschiene diese letztere innig berührt. Da der zweite Pol der
Lokomotivbatterie, was schon weiter oben einmal hervorgehoben wurde, an das
Metallgestelle der Vorrichtung, also auch an die Metallmasse der Zugmaschine bezw.
zur Erde angeschlossen ist, so entsteht durch die Berührung der Bürste mit der in
der Strecke liegenden Schiene ein Stromschluss über die Solenoidspulen e1, demzufolge der
zugehörige, mit einem Gelenke auf dem Wagebalken L1 hängende Anker a1 nach abwärts gezogen und dabei gleichzeitig durch Vermittelung
der Gelenkstange h der Riegel k hochgehoben, d.h. zum Einklinken vorbereitet wird. Im Augenblicke, wo
dies geschehen ist, bethätigt ein am zweiten Ende des Wagebalkens L1 angebrachter, nach
aufwärts reichender Stift i1 einen kleinen, in einer Büchse U1 untergebrachten Umschalter, wodurch nunmehr in e1 der Strom
unterbrochen und dafür über E1 gelenkt wird; der nach abwärts gehende Anker A1 zieht die Querspeiche L mit sich, bis der Riegel k (Fig. 13)
vermöge des Zuges der Spannfeder f in die Falle v einschnappt. Gleichzeitig hat auch der Anker A2 (Fig. 12) seine Lage
geändert, weil er vom rechtseitigen Arm der Speiche L
mit hochgenommen wurde. Die neue, gesenkte Lage der Gabelspeiche T (Fig. 11 und 12) ist durch die
vorgefallene Klinke k derart gesichert, dass keine
Selbstauslösung erfolgen kann, und sonach ein vorzeitiger Rückgang der Gabel in die
Normallage trotz der Erschütterungen der Zugmaschine völlig ausgeschlossen
erscheint.
Textabbildung Bd. 316, S. 731
Elektrische Signalvorrichtung von Netter und Queyroul.
Es muss vielmehr auch die Rückstellung selbstthätig durch den Zug erfolgen und zwar
wieder durch Befahren einer 6 m langen, geerdeten Kontaktschiene, welche hinter der
für die normalstehende Gabelspeiche gefährliche Bahnstrecke im Geleise angebracht
ist, von der Mittelachse des Geleises aber um 15 cm weiter entfernt liegt, als die
vorhin in Betracht gezogene Stromschlussschiene. Für diese zweite Kontaktschiene
muss also auf der Zugmaschine auch wieder ein eigener, in entsprechender Lage
angebrachter Bürstenbügel vorhanden sein; derselbe steht mit der Solenoidspule c2 (Fig. 13) und dann mit
der Lokomotivbatterie in leitender Verbindung. Wenn der Zug über die zweite
Kontaktschiene hinwegfährt, entsteht sonach in c2 Strom; der nach abwärts gezogene Anker a2 rückt durch
Vermittelung von L1 und
h zunächst die Klinke K aus, so dass D frei wird, und bethätigt
sodann am Ende seines Weges durch i2 den Umschalter U2, wodurch in e2 der Strom aufhört, während er einen neuen Weg
durch die Solenoidspule E2 (Fig. 12)
findet. Nunmehr wird der beim früheren Umstellen hochgehobene Anker A2 nach abwärts
gezogen, wobei er L mitnehmend die Drehachse w nebst der Scheibe D und
der Gabelspeiche T wieder in die gewöhnliche,
dienstbereite Lage zurückdreht. Durch die angemessene Anordnung des Stromlaufschemas
kann man die Um- und Rückstellungen der Gabelspeiche nach Belieben für sich allein
ausführen lassen, oder, was natürlich vorteilhafter und zweckmässiger ist, derart
einrichten, dass jede Aenderung in der Gabellage auch mit einer vorübergehenden
Auslösung der Dampfsirene verbunden wird und auf diese Weise dem Maschinenführer zur
Kenntnis gelangt.
Bei den Versuchseinrichtungen der französischen Staatsbahnen befindet sich übrigens
an dem Untergestelle der Lokomotive noch ein dritter Bürstenbügel, der unmittelbar
mit jener Solenoidspule leitend verbunden ist, welche den Auslösehebel der
Dampfsirene steuert. Für diesen dritten Bürstenbügel befinden sich die
Kontaktschienen500 bis 1000 m weit von der Haltscheibe; dieselben sind nicht
geerdet, sondern vielmehr gut isoliert und mit der zugehörigen Signalscheibe durch
eine Fernleitung verbunden, welche an der Scheibe durch einen Umschalter lauft und
dann erst in Erde endigt. Der Umschalter wird durch die Spindel der Wendescheibe
bewegt und zwar derart beeinflusst, dass er nur dann die vorgedachte, von der im
Geleise liegenden Kontaktschiene eintreffende Leitung mit der Erdleitung verbindet,
wenn die Scheibe die Lage für das Fahrverbot einnimmt, diesen Stromweg hingegen
unterbrochen hält, so lange sich die Scheibe in der Stellung für Freie Fahrt befindet. Passiert nun ein Zug eine der
soeben erwähnten dritten Kontaktschienen zur Zeit, während die zugehörige
Wendescheibe auf Halt steht, so erfolgt durch das
Auffahren der Lokomotivbürste ein Stromschluss, welcher die Auslösung der
Dampfsirene bewirkt, deren kurzes Ertönen der Lokomotivführer in diesem Falle als
Vorsignal aufzufassen hat, das ihm die Möglichkeit
bietet, seinen Zug noch vor dem eigentlichen Haltsignal zum Stillstande zu
bringen.
Schliesslich erübrigt noch anzuführen, dass der eigentliche Alarmapparat mit dem
Abreissdraht auch dann verwendbar bleibt, wenn etwa die damit ausgerüstete
Lokomotive ihre Fahrt verkehrt, nämlich mit dem Tender voraus, vornehmen muss. Für
diesen Ausnahmefall ist nämlich durch die Anordnung vorgesorgt, dass sich die
Gabelspeiche T (Fig. 11)
nach der anderen Seite in die symmetrische Lage umlegen lässt, ohne hierbei an den
Stromläufen irgend eine störende Aenderung hervorzurufen. Wohl aber wird durch die
Umlegung der Gabelspeiche der Anschluss zwischen den Solenoiden e1 und e2 und ihren
bezüglichen Kontaktbürsten gewechselt, damit die Wirksamkeit der
Streckenstromschliesser dieselbe bleibt. Hinsichtlich des Vorsignalkontaktbügels
braucht nichts geändert zu werden, weil derselbe in der Mittelachse der Lokomotive
bezw. des Geleises liegt. Das Umlegen der Gabelspeiche vor der Abfahrt, sowie das
Zurücklegen in die Normallage nach vollendeter Fahrt hat der Maschinenführer mit der
Hand zu bewerkstelligen.
Hinsichtlich der Versuchsergebnisse erfährt die Revue
industrielle vom 28. September durchaus nur Günstiges und der betreffende
Bericht rühmt namentlich die Möglichkeit, dass mit der Netter und Queyroul'schen Vorrichtung ausser dem Alarmsignal auch ein Vorsignal gegeben werden kann, sowie dass die
Stromquellen nicht bei den vielen Signalscheiben auf der Strecke oder vor den
Stationen, sondern auf den weit weniger zahlreichen Lokomotiven untergebracht sind,
als besondere Vorzüge. Bei näherer Prüfung vom eisenbahnbetriebstechnischen
Standpunkte aus dürfte dieses Urteil freilich kaum die volle Zustimmung verdienen,
denn fürs erste sollte denn doch zur Vervollständigung oder vielmehr Verschärfung
des vom sichtbaren Streckensignale dargestellten Fahrverbotes ein einziges Zeichen
auf der Lokomotive, sei es ein Vorsignal, sei es ein Alarmsignal genügen. Wenn
trotzdem grundsätzlich neben dem einen auch noch das zweite eingeführt werden
sollte, so heisst das nach der keineswegs ungerechtfertigten Anschauung vieler
Eisenbahnbetriebspraktiker, den Maschinenführern die Laxheit in der Beobachtung und
Befolgung der Streckensignale geradezu anerziehen. Kaum minder fragwürdig darf der
vermeintliche Vorteil gelten, dass die Batterien von den Zügen mitgeführt werden,
weil sie hier doch andauernd im Ruheströme beansprucht sind. Zufolge des
letztgedachten Umstandes und der daraus erwachsenden, alle 30 Tage, d. i. also
relativ sehr häufig vorzunehmenden Batterieerneuerung werden die Ersparnisse an
Anschaffungskosten von den beträchtlichen Unterhaltungskosten und sonstigen
Schwierigkeiten sehr bald und reichlichst aufgezehrt. Das einzige Neue und Hübsche
an der ganzen Sache, nämlich die elektrische Anordnung zum selbstthätigen Einziehen
und Hochstellen der eigentlichen Alarmvorrichtung, ist im Grunde genommen ganz
überflüssig, weil eben die Gabelstange mit dem durchzureissenden Leitungsdrahte ganz
gut an solchen Stellen der Lokomotive angebracht werden kann, wo sie ihre Lage nie
zu ändern braucht. Alles in allem kann also dem Berichterstatter der Revue industrielle auch darin nicht Recht gegeben
werden, dass er die Netter und Queyroul'sche
Vorrichtung für wertvoller und vollkommener ansieht, als die altbewährte Lartigue-Sartieaux'sche Anordnung der Französischen Nordbahn, und wenn er ferner die erstere
als eine viel „elegantere“ Lösung der in Frage
kommenden Aufgabe bezeichnet, als dieselbe von Schütt
(vgl. 1900 315 433) durchgeführt worden sei. Man könnte
den letztangeführten Ausspruch etwa nur in der Weise gelten lassen, wie man
beispielsweise von einem feinen Backwerk sagt, es sei wohlschmeckender als Brot;
nahrhafter, zuträglicher und gesünder bleibt doch das letztere.
V. Selbstthätige Knallsignal Vorrichtung von
Coen-Cagli.
Eine etwas aussergewöhnliche, zugleich ziemlich verwickelte und daher wohl auch etwas
kostspielige Einrichtung ist von Coen-Cagli in Neapel
zuvörderst für italienische Eisenbahnen entworfen worden, nämlich ein
selbstthätiges, d.h. lediglich durch den Zug wirksam zu machendes Knallsignal,
dessen Anordnung sich aus den Abbildungen Fig. 14 bis
17 des näheren ersehen lässt. Bei Schaffung
dieser Signaleinrichtung war der Gedanke massgebend, dass der Lokomotivführer jedes
Zuges, sobald er in die Nähe eines wichtigen sichtbaren Streckensignals gelangt, auf
diesen Umstand aufmerksam gemacht und hiermit gleichzeitig vermahnt werden soll,
seine volle Achtsamkeit dem sich nähernden Streckensignal zuzuwenden, damit ein
etwaiges Fahrverbot rechtzeitig wahrgenommen werde und das Anhalten des Zuges sofort
erfolgen könne. Vorliegendenfalls ist also das Knallsignal selber, abweichend von
der sonstigen Gepflogenheit, kein ausgesprochenes Fahrverbot, sondern lediglich ein
warnendes Vorsignal, welches an das jeweilige
Signalzeichen des zugehörigen Streckensignals keineswegs gebunden ist, sondern stets
in derselben Weise erfolgt, gleichgültig ob zur Zeit, wo der Zug die
Knallsignalstelle passiert, das Streckensignal auf Halt
steht oder Freie Fahrt anzeigt.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe befindet sich in entsprechender Entfernung vor dem
zugehörigen sichtbaren Streckensignal ein als Radtaster angeordneter Druckhebel im
Geleise, welcher während der Vorbeifahrt der Züge von den Rädern niedergedrückt wird
und hierdurch die Knallkapseln zur Verwendung vorbereitet. Wenige Meter weiter,
hinter dem eben genannten Druckhebel, liegt ein zweiter Radtaster im Geleise, der
die eigentliche Erteilung des Knallsignals durch die Entladung zweier Knallkapseln
bewirkt, sobald er vom ersten Rade des Zuges erreicht und niedergedrückt wird. Soll
diese Knallsignalvorrichtung auf eingeleisigen Bahnstrecken zur Verwendung kommen,
wo die Auslösung doch nur für jene Züge, welche sich dem betreffenden sichtbaren
Signal nähern, nicht aber für die Züge aus der anderen Richtung erfolgen darf, dann
wird nebst den beiden vorbesagten Druckhebeln noch ein dritter erforderlich, welcher
hinter den zwei ersteren im Geleise seinen Platz finden muss, da ihm die Aufgabe
zufällt, hinsichtlich der Gegenzüge das Erfolgen des Knallsignals zu verhüten, indem
er bei der Bethätigung durch den Raddruck das Vorschieben und Entladen von
Knallkapseln unmöglich macht.
Textabbildung Bd. 316, S. 732
Fig. 14.Knallkapselkette von Coen-Cagli. (Draufsicht.)
Für jeden sich dem Streckensignal nähernden Zug sind zwei Knallpatronen vorgesehen,
damit in dem Falle, als eine der Kapseln versagen würde, das Alarmsignal doch nicht
ausbleiben kann. Die Kapseln sind daher paarweiseauf die ungeraden, aus Blech
ausgeschnittenen Glieder einer endlosen Galle'schen
Kette K (Fig. 14)
aufgesteckt und derart über die beiden Kettenräder R
und r geführt, dass bei jeder Zehntelumdrehung des
Rades R eines der Kettenglieder mit den beiden Kapseln
k1 und k2 auf der Führung w fortgeschoben und unter den Hammer a gebracht wird. Diese Anordnung befindet sich in einem
neben dem Geleise auf vier im Bahnkörper eingebauten Unterlagshölzern befestigten
Eisenblechkasten, der oben eine Klappthür hat, um das Beschicken der Kette mit
frischen Kapseln zu ermöglichen. Der Hammer a ist mit
dem um einen wagerechten Drehzapfen x beweglichen,
zweiarmigen Hebel H1H2 aus einem Stück
geschmiedet, ebenso wie das knapp neben der Fahrschiene S des nächsten Geleisestranges befindliche, bogenförmige Anlaufstück D2. Wenn also ein Zug
die Stelle passiert, drückt sein erstes Rad das Bogenstück D2 nieder, wobei der Hammer a auf die darunter befindlichen zwei Knallkapseln
stösst und dieselben hierdurch zur Entladung bringt. Das an H2 befindliche Gegengewicht g stellt den Doppelhebel H1H2 mit Hammer und Anlauf bogen nach jedesmaliger
Bethätigung durch die sämtlichen Räder des Zuges immer wieder in die Normallage
zurück, das Signal erfolgt jedoch nur durch das erste
Rad, weil zufolge einer besonderen Bremsanordnung Zug für Zug lediglich ein einziges
Kapselpaar unter den Hammer gelangt. Wie bereits bemerkt, geschieht die
Kapseleinschiebung durch eine Teildrehung des Kettenrades R; diese Drehung wird durch eine mit einem federnden Sperrkegel in R eingreifende, auf der Radachse lose aufgesteckte
Speiche P bewerkstelligt, welche sich in der Ruhelage
an den Anschlagbacken u lehnt, und durch eine
regulierbare Gelenkstange Z1 mit der Zugstange Z in Verbindung gebracht
ist. Jedesmal, wenn die Stange Z in der Richtung des
eingezeichneten Pfeiles gezogen wird, schiebt P das Rad
R um ein Zehntel dessen Umfanges weiter, worauf B in der neu erlangten Lage durch eine Federklinke
festgehalten bleibt und von der in ihre Ruhelage zurückkehrenden Speiche P nicht wieder mitgenommen wird. Insgesamt enthält die
Kette 22 mit Kapseln beschickte Glieder und es können sonach im ganzen ebenso viele
Schüsse abgegeben werden. Sobald die Kapselpaare bis auf fünf entladen sind, wird
selbstthätig eine elektrische Kontaktvorrichtung C in
Schluss gebracht und hierdurch beim nächsten Bahnwärter ein Alarmwecker in Gang
gesetzt, der nicht früher zu läuten aufhört, bevor nicht die ganze Kette
ordnungsmässig mit Kapseln beschickt worden ist. Dieser Alarmwecker gibt übrigens
auch die jedesmalige durch den Apparat bewirkte Vorschiebung eines Kapselpaares
durch ein kurzes Läuten kund.
Die Stange Z, welche den Arm P hinzieht und zurückschiebt, reicht in einen zweiten Blechkasten (Fig. 15
und 16) hinein,
der zunächst des Kastens der Schiessvorrichtung in ganz ähnlicher Weise wie dieser
in den Bahnkörper eingebaut ist. Im zweiten Blechkasten steht die Stange Z (Fig. 15 und 16) durch eine Gelenkstange Z2 mit dem kurzen Arm h3 eines Winkelhebels
h3h2 in Verbindung, der
mit seiner Nabe auf einer Drehachse A1 lose aufsitzt. A1 kann aber von dem bogenförmigen Druckhebel D1 mittels der
Gelenkstange h und eines kurzen, auf A1 festgekeilten Armes
h0 gedreht werden,
was jedesmal geschieht, wenn das erste Rad eines die Stelle passierenden Zuges das
Bogenstück D1
niederdrückt. Den Rückgang der Achse A1 bezw. des Druckhebels D1 zu bewerkstelligen, ist dann die
Aufgabe des auf dem Hebelarm h1 angebrachten Gegengewichtes g1; dieser Rückgang
wird jedoch durch eine Quecksilber- oder Glycerinüberfallbremse B1, mit deren Kolben
der Arm h1 durch eine
Gelenkstange verbunden ist, so sehr verzögert, dass die vollständige Wiedergewinnung
der Normallage erst eintritt, bis selbst der längste Zug die Stelle vollständig
überfahren hat, weil ja jedes einzelne Rad des Zuges immer wieder ein Kleines
beiträgt, den Bremskolben in seiner tiefsten Lage festzuhalten. Mit der soeben
geschilderten Anordnung der Achse A1 ist die Nabe des Winkelhebels h2h3 einfach in bekannter
Weise durch einen Zahn derart gekuppelt, dass das Gewicht G1 nur dann wirksam werden und den
Winkelhebel h2h3 nach rechts
niederkippen kann, wenn das Gewicht g1 in die Höhe gehoben, d.h. die Achse A1 in der angemessenen
Richtung, also auch von links nach rechts, gedreht wird. Der ganze Vorgang einer
Signalgebung verläuft also nachstehend: Das erste Rad des eintreffenden Zuges
gelangt zu D1 (Fig. 15 und 16), drückt
den Hebel nieder, weshalb G1 wirksam wird und Z nach rechts zieht.
Infolgedessen wurde im Schiessapparat (Fig. 14) ein
frisches Kapselpaar unter den Hammer a geschoben,
welches das erste Rad des Zuges beim Ueberfahren des Druckhebels D2 zur Entladung
bringt. Eine weitere Entladung kann nicht mehrerfolgen, weil die Bremse B1 (Fig. 15 und 16) den
Rückgang der Achse A1
und sonach ein neuerliches Vorschieben von Kapseln verhindert. Erst bis kein Rad des
Zuges mehr auf D2
einwirkt, kehren die aus ihrer Lage gebrachten Teile langsam in ihre Normalstellung
zurück, um für einen nächsten Zug wieder in gleicher Weise, wie vorhin, in
Wirksamkeit zu treten.
Textabbildung Bd. 316, S. 733
Fig. 15.(Ansicht.) Fahrtrichtung der Züge.
Textabbildung Bd. 316, S. 733
Fig. 16.Vorrichtung zum Einrücken der Knallkapsel von Coen-Cagli.
(Draufsicht.)
Textabbildung Bd. 316, S. 733
Fig. 17.Druckhebel für eingeleisige Bahnen zum Ausschalten der
Knallsignalvorrichtung von Coen-Cagli. (Ansicht.)
Wie man sieht, weisen die bisher besprochenen Teile der Vorrichtung gegenüber
verwandten, älteren Knallsignalvorrichtungen keine nennenswerten Unterschiede auf.
Neu ist jedoch die Zufügung, welche es besorgt, dass auf eingeleisigen Bahnen bei
jenen Zügen, für welche vermöge ihrer Fahrtrichtung das in Frage kommende sichtbare
Streckensignal keine Geltung besitzt, auch kein Knallsignal erfolgen kann. Ein
solcher Zug würde, wenn bloss die zwei oben besprochenen Radtaster D1 und D2 vorhanden wären,
allerdings mit seinem ersten Rade bei D2 kein Knallsignal hervorbringen können, wohl aber
mit dem zweit- oder drittnächsten, sobald nämlich das erste Rad D1 erreicht,
niederdrückt und daher eine frische Kapselladung unter den Hammer a (Fig. 14) vorschiebt.
Um dies unmöglich zu machen, ist also einige Meter vor D1 der schon erwähnte dritte Druckhebel
D3 (Fig. 17) neben dem Schienenstrang S angebracht, unmittelbar oberhalb eines in den
Bahnkörper eingebauten Blechkastens, in welchem sich, die anderen zum Radtaster
gehörigen Teile befinden, nämlich eine Drehachse A3 mit einem fest aufgekeilten dreiarmigen
Winkelhebel h8, h9 und h10. Davon trägt der
mit dem bogenförmigen Druckhebel D3 durch die Gelenkstange p1 verbundene Arm h8 das Gewicht g3 und der an den Kolben der
Ueberfallbremse B2
angelenkte Arm h9 das
schwerere Gegengewicht G3. An dem Arm h10 ist aber ein dünnes Drahtseil z befestigt,
das in den Kasten des Druckhebels D1 (Fig. 15 und 16) weitergeht und dort straff an den Arm h4 eines auf der
Drehachse A2 sitzenden
vierarmigen Winkelhebels h4
h5
h6
h7 anschliesst, dank
der Einwirkung der Spannvorrichtung, welche in der Fortsetzung des Drahtseiles
besteht, das über die Rolle r1 läuft und am Ende das Gewicht Q trägt.
Durch dieses Gewicht Q, vermehrt durch die Wirkung des
Gewichtes g2, wird die
Ruhelage der Achse A2
derart bestimmt, dass der Hebelarm h5 mit dem Gewichte G2 hoch gehoben bleibt. Der vierte Arm h7 steht durch eine
Gelenkstange s mit einem in x1 drehbaren Winkelhebel pm in Verbindung, dessen Arm m (Fig. 16) durch eine Gelenkstange n einen Keil L (Fig. 15 und 16) unter
den Hebelarm h2 hin und
zurück schieben kann.
Wenn nun ein Zug aus der in Frage stehenden Richtung sich der Signalstelle nähert, so
trifft sein erstes Rad zuvörderst auf den Druckhebel D3 (Fig.
17), drückt also h8
g3 nach abwärts bezw.
h9
G3 nach aufwärts, so
dass z angezogen wird. Dadurch erfolgt im Kasten des
Druckhebels D1 (Fig. 15 und 16) bei h4 die Entlastung um
das Gewicht Q, weshalb G2 wirksam werden kann und das ganze auf
A2 sitzende
Hebelsystem nach links dreht, wobei die Stange s nach
rechts ausweicht und durch die Vermittelung von p, m
und n den Keil L unter den
Arm h2 schiebt. Die
Bremse B2 (Fig. 17), deren Kolben durch jedes über D3 gelangende Rad des
Zuges immer wieder in die Endstellung hinabgedrückt wird, macht es unmöglich, dass
sich während der Vorbeifahrt des Zuges die Lage des untergeschobenen Keiles L (Fig. 15 und 16) nennenswert ändern könne. Es wird also bis zu dem
Zeitpunkte, wo der Zug bei D1 eintrifft und so lange er diesen Radtaster befährt, die Achse A1 mit h0 und h1 nur leer bewegt
werden, weil der Hebel h2h3 durch den
Keil L unverrückbar festgehalten bleibt. Aus
letzterem Grunde wird auch, die Zugstange Z nicht
angezogen und im Knallkapselkasten keine Fortbewegung der Kette erfolgen. Die Räder
des Zuges wirken freilich auf den Radtaster D2 (Fig. 14) wie
sonst, allein der Hammer a trifft dabei immer nur die
beim letzten Knallsignal abgeschossenen Kapseln und kann natürlich keine Entladung
herbeiführen. Bis der Zug vorüber ist, lässt die Bremse B2 (Fig.
17) das Gewicht G2 langsam in die Ruhelage zurücksinken, demzufolge das Drahtseil z auch den Keil L (Fig. 15 und 16) wieder
einzieht und alle Teile der Vorrichtung ihre regelrechte Ruhelage
zurückgewinnen.
VI. Streckenstromschliesser von Stephan v. Götz und
Söhne.
Die in der Ueberschrift genannte Vorrichtung zählt zu jenen Stromschliessern, bei
welchen der Stromweg nicht durch einen besonderen beweglichen Kontakt, sondern
lediglich durch die Räderpaare und Radgestelle, d.h. also durch die Metallteile der
Eisenbahnfahrzeuge vermittelt wird. Vorliegendenfalls sind jedoch für den Anschluss
der elektrischen Stromleitung nicht, wie es bei dieser Stromschliesserform die Regel
zu sein pflegt, isolierte Schienen oder Schienenstücke des Fahrgeleises benutzt,
sondern eigene Druckschienen, welche neben den Fahrschienen ihren Platz erhalten,
wie es Fig. 18 ersehen lässt. Ein Winkeleisen W1 bezw. W2 dessen Länge
natürlich einerseits der erforderlichen Stromschlussdauer, andererseits der grössten
Fahrgeschwindigkeit und geringsten Länge der verkehrenden Züge angepasst sein muss,
wird von drei Blattfedern F1 bezw. F2
getragen, von denen je eine an den Enden und in der Mitte der Druckschiene
festgenietet ist. Der untere Arm der Federn sitzt mittels Bolzenschrauben auf dem
wagerechten Holzpfosten P1 bezw. P2
fest der seinerseits einfach auf den hölzernen Querschwellen Q des normalen Geleiseoberbaues aufliegt und hier mit Kopfschrauben
befestigt ist. Die Winkeleisen W1 und W2 sind ganz nahe neben den Fahrschienen S1 bezw. S2 parallel verlegt und
überhöhen die Oberkante der letzteren ungefähr um 5 mm; um das Auflaufen der
Zugräder zu erleichtern und zu sichern, sind die Enden der Winkeleisen W1 und W2 verschmälert und wie
verkehrte Schlittenkufen in sanftem Bogen nach abwärts gekrümmt. Um ferner die
verschiebenden Wirkungen des Radauflaufens zu regeln und jede seitliche
Inanspruchnahme der Blattfedern hintanzuhalten, befinden sich an jedem der beiden
Winkeleisen W1 und W2 nahe an den Enden je
ein Gelenkbügel B1
bezw. B2, dessen
Drehachse an dem Pfosten P1 bezw. P2
festgeschraubt ist. Diese Bügel greifen mit seitlichen Bolzen in das senkrechte
Blech der Winkeleisen ein und können sich daselbst in bogenförmigen Langlöchern frei
bewegen; die beiden Gelenkbügel einer und derselben Druckschiene neigen sich, wie es
bei Anlauf schienen ja in der Regel der Fall zu sein pflegt, derart gegen die
Längsmitte des Winkeleisens, gleichsam einen Sprengbock bildend, dass beim Auflaufen
der Räder die Druckschiene weder nach vorwärts noch nach rückwärts, sondern nur
wenige Millimeter nach abwärts verschoben werden kann.
Textabbildung Bd. 316, S. 734
Fig. 18.Streckenstromschliesser der Firma Stephan v. Götz und
Söhne.
An die eine der beiden Winkelschienen wird mittels Klemmschrauben die kommende
Leitung L1 und an die
andere die rückkehrende Leitung L2 angeschlossen. Gleich das erste Räderpaar jedes
die Stelle passierenden Zuges, sowie alle übrigen Räderpaare stellen also, sobald
sie auf W1 und W2 aufgefahren sind,
die leitende Verbindung von L1 und L2 her
und ermöglichen es, dass eine etwa in L1 eingeschaltete Batterie eine in L2 eingeschaltete
elektrische Signal- oder Auslösevorrichtung wirksam macht,oder dass etwa in L1 und L2 eingeschaltete
Gegenbatterien in Thätigkeit treten u.s.w. Wenn hierzu ein etwas längerer
Stromschluss erforderlich ist, erscheint es am zweckmässigsten, den Kontaktschienen
eine Länge zu geben, welche etwa um 1 bis 2 m den grössten Radstand aller Fahrzeuge
übertrifft, die auf der betreffenden Bahnstrecke verkehren. Unter dieser
Voraussetzung wird bei jedem Zuge der Stromschluss ununterbrochen genau so lange
andauern, als die sämtlichen Fahrzeuge des Zuges Zeit benötigen, um die
Druckschienen zu passieren. Um die Isolation zu sichern, sind die Pfosten P1 und P2 mit Kreosot oder
einem ähnlichen Stoffe getränkt und deren Auflagestellen an den Oberbauschwellen
allenfalls noch besonders geteert. Das Ganze, ausgenommen die beweglichen Schienen,
befindet sich überdies zum Schütze gegen die Niederschläge unter einer Verschalung
V1 bezw. V2 aus geteerten
Brettern.
Bei jeder durch ein aufgefahrenes Räderpaar vermittelten Schliessung der
Leitungsverbindung von L1 nach L2
wird dieser Stromweg ersichtlichermassen gleichzeitig an Erde gelegt, da die Räder
der Züge sowohl die Winkelschienen W1 und W2 als auch die Fahrschienen S1 und S2 metallisch berühren und die letzteren nicht
isoliert sind. Es ist also eigentlich gar kein zwingender Grund vorhanden, an beiden
Seiten des Geleises Druckschienen anzubringen, sondern in der Regel, d.h. wenn es
sich in L1 und L2 nicht etwa um eine
Gegenstromschaltung handelt, wird es vollständig genügen, nur eine Kontaktschiene
W1 anzuordnen und
den Leitungsdraht L2
ohne weiteres an die Fahrschiene S2 oder auch gleich an die Fahrschiene S1 anzuschliessen. In
Fällen, wo der elektrische Apparat nebst der Batterie in die Leitung L1 geschaltet und dann
mit Erde verbunden ist, bedarf es überhaupt keines zweiten Leitungsanschlusses L2, vorausgesetzt, dass
das Fahrgeleise eine taugliche Erdleitung bildet. Dass nun durch die soeben
betrachteten Anpassungen die Vorrichtung ganz ausserordentlich einfach und billig
wird, und daher in vielen Fällen gute Dienste zu leisten vermag, liegt auf der Hand;
für manche andere Fälle, wie beispielsweise für den Betrieb besonders wichtiger
Signale, wobei darauf gesehen werden muss, dass die Bethätigung der
Kontaktvorrichtung ausschliesslich nur durch die Züge oder Lokomotiven bewirkt
werden könne, besitzt dieselbe allerdings keine Eignung, da sie auch von jedem
Bahnwagen und jeder Draisine thätig gemacht wird, und weil sie ebenso leicht den
Stromschluss durch irgend welche Eisenteile oder Werkzeuge, welche zufällig oder
absichtlich so gelegt werden, dass sie gleichzeitig die Anlaufschiene und die
Fahrschiene berühren, hervorrufen lässt.
Immerhin bleibt es von dieser an Einfachheit kaum zu übertreffenden Schaltvorrichtung
interessant, dass sie ungeachtet dieser Ursprünglichkeit, und obwohl es seit
Jahrzehnten schon eine reichliche Anzahl ähnlicher Anordnungen gibt, doch
gewissermassen als neu gelten darf, weil bei allen diesen Vorfahren die
Stromwegvermittelung über die Räder der Eisenbahnfahrzeuge immer nur mit Hilfe von
festliegenden isolierten Schienen geschieht,
während andererseits, sobald eine bewegliche Anlaufschiene oder Druckschiene zur
Anwendung gelangt, die stromführende Fernleitung stets an besondere, erst durch die
Schienenbewegung bethätigte Kontakte geführt und nie unmittelbar leitend an die
bewegliche Schiene angeschlossen ist.
VII. Vilpou's Ergänzungsvorrichtung zu Haltsignalen.
Zu derselben Zeit, als die französischen Staatsbahnen mit dem kürzlich besprochenen
Cousin'schen Knallsignal (vgl. S. 646 d. Bd.) und
mit dem weiter oben geschilderten Netter und
Queyroul'schen Warnungssignal ihre Versuche anstellten, wurden auch von der
Orleansbahn auf der Strecke Blois-Romocanlin einige für
dieselben Zwecke in Aussicht genommene Vilpou'sche
Vorrichtungen einer längeren Erprobung unterzogen. Diese in Fig. 19 und 20 skizzierte Anordnung
besteht im wesentlichen aus einem ziemlich kräftigen Elektromagneten E, der mit seinem Zubehör in einem Schutzgehäuse
verschlossen ist und an irgend einer bestimmten Stelle des Geleises zwischen den
Fahrschienen in genau bemessener Tiefe fest eingebaut wird. Zu diesem Apparate gehört auch noch
die an ihrem Rande messerscharf zugeschliffene, elliptisch geformte Stahlscheibe M, welche auf einer Drehachse X feststeckt, die durch einen Trieb T in das
auf der Achse x sitzende Zahnrad R eingreift. Letzteres wird durch eine Speiche bewegt,
die an den Abreisshebel des Elektromagnetankers A
angelenkt ist, derart, dass der Anker, wenn er abgerissen oder angezogen wird, die
Achse x gerade so viel dreht, als es vermöge des
zwischen R und T
bestehenden Uebersetzungsverhältnisses erforderlich erscheint, die Messerscheibe M um 45° vorwärts oder zurück zu drehen, d.h. mit ihrer
langen Achse in die Senkrechte zu stellen oder in die Wagerechte umzulegen. Wenn die
Elektromagnetspulen stromdurchflossen sind, und also der Anker A angezogen ist, liegt M
wagerecht; hört in E die Anziehung auf, so zieht der
abreissende Ankerhebel einen in das auf X sitzende
Sperrrad R2
eingreifenden Sperrkegel weg, stellt in der vorerwähnten Weise M senkrecht und schiebt nun einen anderen Sperrkegel in
das Sperrrad R2 ein,
wodurch die Achse X in der erworbenen neuen Lage
festgehalten bleibt. Kommt späterhin wieder Strom in den Elektromagnet, so erfolgt
das Zurückziehen des letzterwähnten Sperrkegels, dann die Rückstellung der
Messerscheibe in die wagerechte Lage, sowie das neuerliche Einklinken des anderen
Sperrkegels in R2, um
auch wieder diese Lage zu sichern. Die Spulen des Elektromagnetes sind durch zwei
Stromleitungen L1 und
L2 (Fig. 20) mit dem
betreffenden sichtbaren Streckensignal und einer dort aufgestellten galvanischen
Batterie, sowie mit einem von der Signalvorrichtung gesteuerten Stromschliesser
derart in Verbindung gebracht, dass der Batteriestrom geschlossen wird, sobald das
Signal Freie Fahrt anzeigt, wogegen während der
Signallage für Halt der Stromschliesser unterbrochen
bleibt. Es wird sonach die Messerscheibe ersterenfalls wagerecht, letzterenfalls
senkrecht stehen und sich in die letztgedachte Lage aber auch bei freistehendem
sichtbaren Streckensignal jedesmal dann begeben, wenn etwa eine der Leitungen
reissen oder die Batterie untauglich werden würde.
Textabbildung Bd. 316, S. 735
Vilpou's Ergänzungsvorrichtung zu Haltsignalen.
Als notwendige Ergänzung der geschilderten, am Bahnkörper zu unterbringenden
Vorrichtung befindet sich auf den Zügen, nämlich auf jeder Lokomotive, unmittelbar
vor dem Stande des Maschinenführers ein Relaiswecker und eine Batterie aus wenigen
Trockenelementen. Diese Batterie nebst einem zweiten Wecker kann, wenn man es
vorzieht, auch im Dienstwagen, im Abteil des Zugführers untergebracht werden. Die
Batterie steht mit den Relaisspulen des Alarmweckers dauernd in einem isolierten
Schliessungskreis, in welchen eine besondere Unterbrechungsvorrichtung eingeschaltet
ist. Letztere besteht aus zwei isoliert am Lokomotivgestelle angebrachten, nach
abwärts reichenden Stangen, die an ihrem freien Ende mit Anschlussklemmen versehen
sind. Hier ist von der einen Klemme zur anderen der Stromweg durch einen
zwischengespannten dünnen Draht gebildet, der infolge seiner Lage von der
Messerscheibe M getroffen und entzwei geschnitten wird,
sobald die Lokomotive die ins Geleise eingebaute, vorgeschilderteVorrichtung zu
einer Zeit überfährt, wo M senkrecht steht. Durch
diesen Drahtriss entsteht in dem Stromkreise des Weckerrelais eine Unterbrechung,
weshalb der Relaisanker abreisst und die Batterie in den Ortsstromkreis des Weckers
einschaltet, so dass dieser zu läuten beginnt, was dem Maschinenführer als Mahnung
und Auftrag gilt, unverzüglich die der Sachlage angemessenen Vorkehrungen zu
treffen. Passiert der Zug die Stelle während die Messerscheibe wagerecht liegt, so
erreicht dieselbe den Unterbrechungsdraht an der Lokomotive nicht; es erfolgt also
in diesem Falle auch kein Durchschneiden des Drahtes, d. i. keine Thätigmachung des
Alarmweckers.
Bei den Erprobungen auf der Orleansbahn waren zweierlei Anordnungen verwendet,
nämlich elektrisch-selbstthätige Messerscheiben, welche mit
Stationsabschlusssignalen, und solche, welche mit Schranken für Bahnüberwege in
Verbindung standen. Diese elektrischen Vorrichtungen konnten im Bedarfsfalle aber
auch durch die Bahnwärter unter Anwendung eines besonderen Schlüssels mit der Hand
gestellt werden. Zu diesem Zwecke trat ein mehrkantiger Dorn D (Fig. 19),
auf den der betreffende Schlüssel passte, aus dem Schutzkasten vor; dieser Dorn
bildet die Fortsetzung einer Achse mit dem Trieb T1, der in ein Zahnrad R1 eingreift, auf dessen Achse x1 ein in der Zeichnung
nicht ersichtlicher Daumen sitzt, welcher unter dem Abreisshebel des
Elektromagnetankers A emporreicht. Wird der auf D gesteckte Schlüssel halb umgedreht, so schiebt der
letzterwähnte Daumen der Achse x1 den Anker A gerade so
weit in die Höhe, als sei derselbe infolge einer Stromunterbrechung abgerissen, und
es stellt sich sonach auch die Messerscheibe senkrecht, in welcher Lage sie so lange
verbleibt, bis der Schlüssel bei D wieder zurückgedreht
und abgezogen wird. Nach dem Vorschlage des Konstrukteurs sollten ähnliche, aber
tragbar eingerichtete Messerscheiben auch an die Bahnwärter verteilt werden. Diese
Vorrichtungen erhalten natürlich keinen elektrischen Antrieb, sondern sind lediglich
in einen Rahmen gelegt, der solche Abmessungen besitzt, dass er leicht und rasch
genau in der erforderlichen Entfernung von den Schienensträngen ins Geleise gestellt
werden kann. Das Aufrichten oder Niederkippen der Messerscheibe besorgt lediglich
der Bahnwärter mit seinem Schlüssel. Zweck dieser tragbaren Vorrichtung wäre es,
dieselbe in Bedarfsfällen, namentlich bei starkem Nebel oder ähnlichen Anlässen auf
jeder Stelle der Bahn in Verwendung zu bringen, wo ein verschärftes Haltsignal sich
als geboten erweist.
Wie Paul Ménard in der Revue
industrielle vom 31. August 1901 berichtet, so haben die seitens der
Orleansbahn in den praktischen Dienst eingestellten Vipoul'schen Vorrichtungen ganz gut gearbeitet und namentlich gelegentlich
der von einer besonderen Prüfungskommission im Juli vorgenommenen Versuchen niemals
versagt; der Berichterstatter findet es jedoch trotzdem sehr fraglich, dass man
darauf hoffen dürfe, auch bei längerem Betriebe dieselben günstigen Ergebnisse zu
erzielen. Es darf übrigens wundernehmen, dass die Orleansbahn mit diesen
Vorrichtungen, insoweit dieselben im Sinne der durch Fig. 19 und 20 gekennzeichneten
Anordnung elektrisch betrieben werden sollen, sich überhaupt auf Versuche
eingelassen hat, da diese zarten, gebrechlichen Apparate doch von vorhinein für die
erforderliche Dauerhaftigkeit und sichere Wirksamkeit nicht die geringste Gewähr
bieten.
VIII. Von Sponar's Vorrichtung zur Verbindung der Haltsignale
mit der Zugbremse.
Ein auf den Oesterreichischen Staatsbahnen mit bestem
Erfolge versuchte Vorrichtung zur Verschärfung des Haltsignals bezw. zur
selbstthätigen Durchführung des Anhaltens der Züge ist die von Anton v. Sponar-Blinsdorf erdachte, in Fig. 21 bis 23 ersichtlich gemachte
Anordnung, die für Deutschland von der Badischen
Maschinenfabrik und Eisengiesserei in Durlach in tadellosester Ausführung
erzeugt wird. Diese Einrichtung kennzeichnet sich dadurch, dass sie ganz oberirdisch
angebracht ist, sei es auf besonderen, zu diesem Zweck eigens aufgestellten
Ständern, sei es an dem Mäste eines Vorsignals oder jenem eines Hauptsignals selber,
wie es beispielsweise in Fig. 21 dargestellt
erscheint. Ausser diesem einen, vom zugehörigen sichtbaren Strecken- oder
Stationssignal abhängigen Teil muss natürlich, wie in allen früher beschriebenen
Fällen, auch auf der Lokomotive oder auf dem die Lokomotive vertretenden Motorwagen,
oder auf einem beliebigen Fahrzeuge der Züge überhaupt, ein zweiter Teil vorhanden
sein, der den ersten ergänzt.
Textabbildung Bd. 316, S. 736
Fig. 21.Haltsignal mit Zugbremse von v. Sponar. (Gesamtansicht.)
In Fig. 21 besteht also die Voraussetzung, dass der
erste Teil der Vorrichtung an dem Maste des massgebenden Signals angebracht sei, der
zu dem Ende mit einem Ausleger ll ausgestattet ist,
welcher bis in die Mitte jenes Geleises, für welches das Flügelsignal Geltung
besitzt, hineinragt. Dieser Ausleger trägt in den drei Hängelagern m1, m2 und n eine aus Rundeisen hergestellte Drehachse d, auf welcher die Anschlagplatte c festsitzt. Die Drehachse d ist nun durch Gestänge, Drahtseile oder Drähte und Umsetzwinkel derart
mit der Stellvorrichtung des Flügelsignals in Verbindung gebracht, dass bei der
Signallage für Halt die Platte c senkrecht nach abwärts hängt, d.h. sich in der wirksamen Stellung
befindet. Bei dieser Lage von d ist gleichzeitig ein
auf d festgenieteter, rot und weiss bemalter Blechkamm
e senkrecht nach aufwärts gekehrt, was also bei Tag
eine weitere Verschärfung des Haltsignals bedeutet und dem Maschinenführer schon aus
der Entfernung die Lage der Anschlagplatte erkennen lässt und Massregeln zu treffen
ermöglicht, das Ueberfahren der Auslösevorrichtung zu vermeiden. Steht hingegen das
massgebende sichtbare Streckensignal auf Freie Fahrt,
dann hat sich gegen vorhin die Achse d vermöge der
vorerwähnten, mit dem Drahtzuge des Signals bestehenden mechanischen Kuppelung, um
45° gedreht, so dass c und e wagerecht liegen, wodurch c aus der
wirksamen Lage weggebracht und e unsichtbar geworden
ist.
Der zweite Teil der Vorrichtung besteht aus einem auf dem Dache des Führerstandes
angebrachten gusseisernen Rohrständer b (Fig. 22 und 23), in welchem sich
eine mit dem Gewichte g belastete und an den
Winkelhebel w1
angelenkte Stange z auf und nieder bewegen kann. Am
oberen Ende von z befinden sich zwei
aufDrehstiften bewegliche, einander symmetrisch zugewendete, durch Federn nach
innen gedrückte Haken r1 und r2,
welche während der Ruhelage der Vorrichtung, d.h. wenn die Stange z hochgehoben ist und der durch einen Schlitz des
haubenförmigen Abschlussdeckels des Ständers b
hinausragende, auf einer durch zwei Wurmfedern festgehaltenen Drehachse x festsitzende Doppelhebel s senkrecht steht, von letzterem festgehalten werden. Das beiderseits
abgesetzte Ende des unteren Armes von s wird nämlich in
diesem Falle von r1 und
r2 umklammert, so dass sich in der Lage der
Stange z nichts ändern kann, es wäre denn, dass r1 und r2 ihren Halt
verlieren. Dies geschieht ja auch, sobald das Fahrzeug die Signalstelle überfährt,
während die Platte c (Fig.
21 und 22)
nach abwärts gesenkt ist, denn unter diesem Umstände wird s, wie es Fig.
23 ersehen lässt, durch c aus der senkrechten
Lage gebracht und zur Seite gedrückt. Es fällt demzufolge z nach abwärts und überträgt diese Bewegung durch w1, z1, w2 und z3 auch auf den Ventilhebel h1 bezw. auf das Ventil y der Luftdruckbremse derart, dass die letztere wie bei
der gewöhnlichen Bremsung in Wirksamkeit tritt. Die Rückstellung des
Bremsventilgestänges erfolgt einfach mit Hilfe der Handhabe h durch Hochschieben der Stange z, wobei die
beiden Haken r1 und r2 sofort regelrecht in
s einschnappen, weil dieser Hebel durch die auf x einwirkenden Federn immer unverzüglich wieder in die
senkrechte Lage zurückkehrt, sobald er von der Anschlagplatte c nicht mehr beeinflusst wird. Das soeben geschilderte
Auslösen der Bremse, d.h. das Niederstürzen der Stange z ist mit einem so lebhaften Geräusch verbunden, dass der Maschinenführer
schon daran unverzüglich erkennt, wodurch und warum die Bremswirkung eintritt, auch
bei Nacht, und dort, wo die Auslösevorrichtung nicht gerade mit einer Signalstelle
zusammenfällt, also der näheren Kennzeichnung durch ein Signallicht entbehrt.
Textabbildung Bd. 316, S. 736
Haltsignal mit Zugbremse von v. Sponar. (Schnitt durch den Apparat.)
In Fig. 23 erscheint
gerade jener Augenblick dargestellt, in welchem die Bremsenauslösung bereits
stattgefunden und der Auslösearm s seine äusserste
Ablenkung erfahren hat. Dem entgegen stellt Fig. 22 diesen Teil der
Vorrichtung in der Ruhelage, d.h. im unausgelösten Zustande dar.
Um die Vorrichtung auch für eingeleisige Bahnstrecken verwendbar zu machen, wo
dieselbe natürlich nur für die in einer bestimmten Fahrrichtung verkehrenden Züge
wirksam werden darf, sind in die Anschlagplatte c zwei
einseitig nachgebende Scharnierlappen i1 und i2 (Fig. 21 und 22) eingesetzt und an
dem Ständer b der Fahrzeuge zwei nach aufwärts
gerichtete fixe Arme h1
und h2 (Fig. 22 und 23) angebracht. Kommt
nun ein Zug aus jener Fahrrichtung, für welche das in Frage kommende sichtbare Signal Geltung
besitzt, so drücken die Arme k1 und k2, wenn der Zug die Vorrichtung für Halt eingestellt antrifft, die Gelenkslappen i1 und i2 einfach zur Seite,
während c in gewöhnlicher Weise s kippt und die Bremsenauslösung bewirkt. Langt hingegen ein Zug aus der
entgegengesetzten Richtung ein, so können die Lappen i1 und i2 nicht ausweichen, sondern k1 und k2 schieben sie beim Passieren samt der Platte c zur Seite, weshalb s
unbeeinflusst und die Bremse unausgelöst bleibt.
Der an den Fahrzeugen angebrachte, die Auslösung enthaltende Ständer b ist so angeordnet und verschlossen, dass seine
inneren Teile den nachteiligen Einflüssen von Staub- und Rauchniederschlägen
vollständig entzogen und ebenso vor Regen, Schnee oder Rauhfrost o. dgl. bestens
geschützt sind. Der bei schnellfahrenden Zügen natürlich mit grosser Geschwindigkeit
gegen die Anschlagplatte e treffende Hebel s besteht aus einer Aluminiumlegierung und ist so
leicht beweglich, dass nach den bisherigen Erfahrungen bei allen nur immer möglichen
Zuggeschwindigkeiten die Auslösung mit unbedingter Sicherheit erfolgt. Durch ein
zugeschaltetes Zählwerk allereinfachster Anordnung oder selbst durch einen
gewöhnlichen Bleisiegelverschluss kann für die Auslösungen eine Kontrolle
geschaffenwerden, welche genügt, um das Ueberfahren der Haltsignale überhaupt
hintanzuhalten und im besonderen hinsichtlich der gewissenhaften Beobachtung der
sichtbaren Signale seitens der Führer keine Laxheit einreissen zu lassen.
Bei den eingangs erwähnten Versuchen sind unter gleich günstigen Ergebnissen
verschiedene Anbringungsformen der Anschlagplatten angewendet gewesen, so z.B.
hängende Platten auf Holzständern, die jochartig die Geleise überbrückten oder auch
auf besonderen Masten mit Auslegern u.s.w. Die Anbringungsform lässt sich also ganz
den örtlichen Bedürfnissen anpassen, ebenso ist, wie wohl kaum erst besonders
hervorgehoben zu werden braucht, die Einrichtung geeignet, bei jenen Zügen, welche
nicht mit durchgehenden Bremsen versehen sind, lediglich zur Auslösung der
Dampfpfeife oder irgend eines sonstigen auf der Lokomotive oder im Zugführerwagen
angebrachten Alarmapparates ausgenutzt zu werden. Da die geschilderte Vorrichtung im
ganzen genommen einfach und nicht kostspielig, aber von erprobter Sicherheit ist,
überdies keiner elektrischen Stromquellen bedarf und nur eine leichte, billige
Instandhaltung erfordert, können ihr gegenüber den meisten früher besprochenen
Vorrichtungen wesentliche Vorzüge nicht abgesprochen werden.