Titel: | Der neue Linienplan und die neuen Wagen der Pariser Metropolitanbahn. |
Fundstelle: | Band 316, Jahrgang 1901, S. 750 |
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Der neue Linienplan und die neuen Wagen der
Pariser Metropolitanbahn.
Der neue Linienplan und die neuen Wagen der Pariser
Metropolitanbahn.
Nachdem wir an dieser Stelle seinerzeit über die Entstehungsgeschichte und den
allgemeinen Entwurf der Pariser Metropolitanbahn näheren Bericht erstattet hatten
(vgl. 1900 315 8), unterliessen wir es auch nicht,
späterhin betreffs der Bauausführung und des Betriebes der drei ersten bis zur
Ausstellung fertig gewesenen Teillinien (vgl. 1900 315
549) und desgleichen über die Tracenverhältnisse und sonstigen Besonderheiten der im
Bau begriffenen, für das nächste Jahr der Vollendung entgegengehenden
nördlichenRinglinie (vgl. S. 399 d. Bd.) ausführliche Mitteilungen zu bringen.
Seit 14. Juni 1901 hat nun der ursprüngliche Betriebsplan aber eine bemerkenswerte
Umänderung erfahren, wodurch sich auch für die bauliche Ausführung der einzelnen,
noch nicht vollendeten Strecken mehrfache, nicht unwesentliche Abweichungen
gegenüber dem ersten Generalentwurfe als geboten herausstellten.
Von dem in Fig. 1 ersichtlich gemachten, ursprünglich
sechs Linien umfassenden Netze der Metropolitanbahn sollte lediglich die mit 1
bezeichnete, das Stadtinnere durchquerende Strecke Port
Maillot-Porte de Vincennes und allenfalls ein paar kleine Sackstrecken im
Pendelverkehr betrieben werden, während die übrigen Linien als in sich geschlossene
Ringlinien geplant waren, welche sich an die in Fig.
1 mit 2 bezeichnete Hauptringlinie als
Nebenzweige anzuschliessen hatten. Hierbei war gleichzeitig vorausgesetzt, dass die
einzelnen Kreise innerhalb derjenigen Streckenteile, in welchen sie sich tangieren
bezw. wo sie gemeinsam zusammenlaufen, für ihren Zugverkehr auch die Geleise
gemeinschaftlich benutzen. Bei dieser Anordnung sind nun überall an den
Einbruchstellen und Ausmündungen bedeutende Weichenanlagen erforderlich, für welche
mit Rücksicht auf ihre Wichtigkeit zentralisierte Stellvorrichtungen angewendet
werden müssten, die auch einer besonderen ständigen Bedienungsmannschaft bedürfen
würden. Es ist das ein betriebstechnischer und wirtschaftlicher Nachteil, der nach
den bisherigen Erfahrungen über die Entwickelung des örtlichen Verkehrs der
Metropolitanbahn und die sich hieraus ableitenden Bedürfnisse für die Bahnanlage so
ziemlich geeignet erscheint, die Vorteile illusorisch zu machen, welche sonst die
ursprünglich geplante Betriebsweise namentlich hinsichtlich der elektrischen
Stromverteilung dargeboten hätte.
Textabbildung Bd. 316, S. 751
Fig. 1.
Vor allem anderen erscheint jedoch die streckenweise
gemeinsame Benutzung der Geleise für verschiedene Linien nicht nur im allgemeinen
nicht ratsam, sondern beispielsweise bezüglich der Linie 1 vollständig unmöglich. Und gerade das Doppelgeleise dieser Linie sollte
für den Ringverkehr der Hauptlinie 2 (Fig. 1) von der Place de la
Nation bis zu dem Knie nächst der Haltestelle Gare
de Lyon mitbenutzt werden. Nach der heutigen Inanspruchnahme der Linie 1 erweist sich aber der zur Zeit daselbst eingeführte
Dreiminutenverkehr mit vierwagigen Zügen sehr häufig nicht mehr als zureichend,
weshalb bereits die Verlängerung der Züge von vier auf acht Wagen eingeleitet werden
musste. Für eine weitere Steigerung des Personenverkehrs bleibt, da eine
Verlängerung der Züge über acht Wagenlängen hinaus zufolge der durchaus bloss mit 75
m bemessenen Perron- und Stationslängen nicht mehr möglich ist, nur noch die
Einrichtung des Zweiminutenverkehrs als letztes Mittel der Abhilfeübrig. Kurz
gesagt, die Linie 1 vermag kaum ihren eigenen Verkehr zu
bewältigen, viel weniger ist sie im stande, auch noch die Züge einer zweiten
wichtigen Linie zwischen den eigenen Zügen aufzunehmen.
Diese Erwägungen hatten anfänglich nur den Anstoss gegeben, die gemeinschaftliche
Geleiseausnutzung auf der Strecke Place de la
Nation–Gare de Lyon fallen zu lassen und dafür
in irgend einer anderen Weise zwischen dem nördlichen und südlichen Teil der
Hauptringlinie 2 (Fig. 1)
die östliche Verbindung zu suchen, wobei sich jedoch herausstellte, dass sich eine
solche in der Nähe der Station Gare de Lyon nur unter
ganz riesigen Bauschwierigkeiten und schweren Kosten gewinnen liesse. Ueberdem
eignete sich die Stelle auch nicht zur etwaigen Anlage einer Endstation für die
Ringlinie. Aus diesen Gründen erachtete es die derzeitige technische Leitung der
Metropolitanbahn für alle Fälle geboten, wenngleich auf den übrigen Linien die oben
betrachteten Hindernisse nicht in dem Masse und in der zwingenden Form zu befürchten
stehen, wie sie auf den Linien 1 und 2 auftreten, den Antrag zu stellen, es möge schon zur
Erleichterung, Vereinfachung und Sicherung des Zugverkehrs, ebenso aber auch zur
Vereinfachung der Bauausführungen und Verringerung der Baukosten auf sämtlichen
Linien der reine Pendelverkehr eingeführt werden, dergestalt, dass die Fahrgeleise
an den Enden jeder einzelnen Linie überall ösenförmige Kehren bilden, wie es ja
gleich anfänglich auf den beiden Endstationen der Linie 1 und an der Endstation Porte Dauphiné durchgeführt worden ist, wodurch
hinsichtlich des Laufes der Züge überall die Vorteile der in sich geschlossenen
Fahrstrassen gewahrt und auch in den Endstationen alle Weichenanlagen zum Umsetzen
der Züge erspart bleiben. Der Anschluss der südlichen Hälfte der Hauptringlinie an
die nördliche und an die Linie 1 sollte jedoch
keinesfalls zunächst der Station Gare de Lyon, sondern
erst an der Station Place de la Nation gewonnen
werden.
Der auf Grund dieses Programms ausgefertigte Linienplan (Fig. 2) lässt ersehen, dass nunmehr die ursprünglich projektierte grosse
Ringlinie (2 in Fig. 1) in
zwei Teile abgeschieden und die südliche Hälfte mit der Linie Place d'Italic–Place de la Nation (6 in Fig. 1)
zusammengelegt worden ist. Auch nach der vorliegenden, geänderten Anordnung besteht
das nur um wenige Meter länger gewordene Netz aus sechs Linien, die nunmehr als
Fahrstrassen vollkommen voneinander unabhängig sind und den Personentransport von
einer Linie zur anderen nur an besonderen Umsteigestationen bewerkstelligen. Die
sechs Linien, von denen jede an ihren beiden Enden als Kehre ausgeführt ist, sind
nachstehende:
1. Die von Osten nach Westen die Stadt unterquerende Linie Porte Maillot–Porte de Vincennes;
2. die nördliche Ringlinie, von der Porte Dauphiné
ausgehend, entlang bezw. unterhalb der alten, äusseren Boulevards des rechten
Seineufers bis zur Place de la Nation verlaufend;
3. die südliche Ringlinie, von der Place de l'Étoile
durch bezw. unter
den alten, äusseren Boulevards am linken Seineufer bis zur Place de la Nation verlaufend;
4. die von Norden nach Süden die Stadt teils durch-, teils unterquerende Linie Port de Clignancourt–Port d'Orléans;
5. die zweite von Norden nach Süden streichende Querlinie Boulevard de Strasbourg–Place d'Italie;
6. die von Osten nach Westen verlaufende Querlinie Parc
Monceau–Place Gambetta (Ménilmontant).
Zur wechselseitigen Verbindung dieser sechs Linien sind vorläufig sechs
Doppelstationen und zwei dreifache Stationen errichtet bezw. in Aussicht genommen,
wo die Fahrgäste umsteigen und auf diesem Wege von jeder Linie auf jede andere, d.
i. von jeder Station zu jeder beliebigen Station des Netzes zu gelangen vermögen,
ohne sich eine neuerliche Fahrkarte lösen zu müssen. Als solche Umsteigestationen
dienen die Stationen:
Place de l'Étoile
rücksichtlich
der
Linien
1, 2
und
3
Place Monceau
„
„
„
2
„
6
Gare de Sceaux
„
„
„
3
„
4
Boulevard Barbes
„
„
„
2
„
4
Gare de l'Est
„
„
„
4
„
5
Place d'Italie
„
„
„
3
„
5
Place de la Bastille
„
„
„
1
„
5
Place de la Republique
„
„
„
5
„
6
Place de la Nation
„
„
„
1, 2
„
3
Textabbildung Bd. 316, S. 752
Fig. 2.
Es ist selbstverständlich, dass die hier benutzte Nummernbezeichnung der Linien mit
der in Fig. 1 gebrauchten nicht übereinstimmt,
sondern der Fig. 2 oder vielmehr dem obenstehenden
Verzeichnisse der neu angeordneten Linien entspricht.
Da die soeben besprochenen Aenderungen dem ursprünglichen, durch das Gesetz
genehmigten Projekte gegenüber hinsichtlich der Länge und Lage der konzessionierten
Linien des Gesamtnetzes keine Abweichungen aufweisen, sondern nur die Anschlüsse und
die Betriebsform, sowie die zeitliche Reihenfolge der Bauausführungen betreffen, so
war eine neuerliche Vorlage an die Kammern nicht erforderlich; wohl aber musste die
Metropolitanbahn-Gesellschaftihren neuen
Entwurf an den Munizipalrat von Paris zur Genehmigung vorlegen, da die Stadt, wie
wir ja seinerzeit ausführlich darlegten (vgl. 1900 315
8), die eigentliche Konzessionärin ist und das Heimfallrecht besitzt. Betreffs jeder
der einzelnen Linien, deren Betriebseröffnung bezw. Bauausführung vertragsmässig im
Sinne der in Fig. 1 angeführten Nummernreihe 1 bis 6 erfolgen sollte,
beträgt die Frist für den Heimfall 35 Jahre, vom Tage der Betriebseröffnung an
gerechnet. Durch die Teilung der grossen Ringlinie (2 in
Fig. 1) in zwei getrennte Hälften und die
Zusammenlegung ihres südöstlichen Teiles mit der Linie Place
d'Italie–Place de la Nation (6 in Fig. 1), sowie durch die Lostrennung des Stückes Place d'Italie–Gare de Lyon von der südlichen Hälfte
der Ringlinie und Verbindung desselben mit der Linie l'Arsenal–Gare de l'Est (5 in Fig. 1) waren also die Interessen der Stadt Paris
insofern berührt, als hierdurch die Reihenfolge der Vollendungen, also auch die
Reihenfolge des Heimfalles eine teilweise Abänderung erleidet. In der Sitzung des
Munizipalrats am 14. Juni 1901 erteilte derselbe jedoch dem neuen Projekte
vollinhaltlich und vorbehaltslos seine Zustimmung.
Eine zweite, gleichfalls unmittelbar aus den bisherigen Erfahrungen hervorgegangene
Neuerung betrifft die innere Anordnung der Wagen, die sich hinsichtlich des raschen
Verkehrs der Fahrgäste beim Ein- und Aussteigen nicht in dem Masse bewähren, als es
wünschenswert wäre. Die Motor- und Beiwagen der ursprünglichen Typen, von denen wir
seinerzeit Beschreibung und Zeichnung gebracht haben (vgl. 1900 315 554 und 555 Fig. 13 bis 16), weisen zwei Sitzreihen
und dazwischen einen durchlaufenden Gang auf; sie besitzen 20 Sitz- und 15
Stehplätze bezw. 30 Sitz- und 20 Stehplätze. Stehplätze befinden sich hauptsächlich
zunächst den vier an den Seitenwänden der Wagen vorhandenen Thüren, von welchen die
beiden vorderen grundsätzlich als Eintritts thüren, die rückwärts befindlichen
jedoch für das Aussteigen bestimmt sind. Von den vier Thüren können natürlich immer
nur die zwei auf derselben Wagenseite befindlichen benutzt werden – die vordere als
Eingang, die hintere als Ausgang –, weil in den sämtlichen Stationen für die Züge
derselben Richtung immer nur ein einziger Bahnsteig zur Verfügung steht. Es hat
einigermassen Zeit gebraucht, bis das Pariser Publikum mit der an sich so
praktischen Anordnung getrennter Ein- und Aussteigthüren an den Wagen vertraut
geworden ist, und haben sich hieraus anfänglich vielfache Anstände ergeben. Ein
dauernder Uebelstand blieb es jedoch, dass jede der vier Schiebthüren des Wagens im
ganzen nur 720 mm breit ist und überdem den Ein- und Aussteigenden nur einen 650 mm
breiten Raum frei lässt, weshalb immer nur eine Person hinter der anderen die
Thüröffnung passieren kann. Dieser Umstand erweist sich als eine reiche Quelle für
unliebsame Verlängerungen der Zugaufenthalte in den Stationen, welche Verspätungen
wegen der geringen gegenseitigen Entfernung der Stationen und in Anbetracht der
einzuhaltenden kurzen Zugfolgezeiten die Verkehrsabwickelung selbst dann erschwerend
und störend beeinflussen, wenn es sich nur um wenige Sekunden Unterschied
handelt.
Textabbildung Bd. 316, S. 753
Fig. 3.
Textabbildung Bd. 316, S. 753
Fig. 4.
Um in dieser Beziehung Besserung zu schaffen, hat nun die Metropolitanbahn-Gesellschaft hinsichtlich der Aus- und Eingänge für die
Fahrgäste und betreffs der inneren Raumeinteilung an allen neuen Wagen eine
Abänderung angeordnet, von der man sich die günstigsten Ergebnisse verspricht. Diese
Neuerung besteht darin, dass die Breite der bezeichneten Thüren von 650 mm auf 1300
mm erhöht, d. i. verdoppelt wird, indem an Stelle der bisherigen einfachen
Schiebthüren doppelte angebracht werden, die sich ohne fixe Anschlagleiste
gegeneinander schliessen. Die hierdurch erzielte, in Fig.
3 und 4 ersichtlich gemachte Wagenform
besitzt den weiteren Vorzug, dass der nächst den Thüren befindliche Innenraum, wo
Fahrgäste stehen können, durch Verwendung schmaler Klappsitze k (Fig. 4) an Stelle der
früheren festen Bänke eine Breite von 2314 mm und eine Länge von 1900 mm erhält,
während er bei den alten Wagen bei derselben Breite nur 1283 mm Länge besitzt. Auf
diese Weise sind also die Stehplätze in den Beiwagen sowohl am vorderen als
rückwärtigen Kastenende ohne Verminderung der ursprünglichen Anzahl von Sitzplätzen
erweitert bezw. vermehrt worden, in den Motorwagen jedoch nur am rückwärtigen Ende
bei den Ausgangsthüren,weil in diesen Wagen behufs Gewinnung des Führerstandes
noch Raum weggenommen werden musste. Sämtliche Beiwagen sind vorn wie rückwärts
genau so eingeteilt, angeordnet und bemessen, wie es Fig.
4 hinsichtlich des linken, oder vielmehr rückwärtigen Endes der neuen
Motorwagen ersehen lässt. Motorwagen mit zwei Führerständen, welche im Pendelverkehr
das Umkehren der Wagen ersparen sollten, werden fernerhin keine mehr angeschafft,
vielmehr sind die vorhandenen im Sinne der Fig. 3 und
4 umgestaltet worden. Die Verschlüsse der
vorgedachten neuen Doppelthüren für das Ein- und Aussteigen der Fahrgäste sind so
angeordnet, dass die beiden Schiebeflügel vom Schaffner mittels eines einzigen
Handgriffes gleichzeitig geöffnet oder geschlossen werden können. Was aber die
Verwendung von Klappstühlen nach der in Fig. 4
gekennzeichneten Austeilung anbelangt, so ergibt sich hieraus für die Personen,
welche die zunächst den Thüren befindlichen Sitze inne haben, allerdings die
Unbequemlichkeit, dass sie bei grösserem Andrange während des Aufenthaltes in den
Stationen genötigt sein werden, aufzustehen und den Sitz hochzuklappen, um sich der
Belästigung beim Ein- bezw. beim Aussteigen der Fahrgäste einigermassen zu
entziehen.
Die neuen Wagen werden übrigens auch durch Verkürzung der Puffer und des
Hauptgestelles um 7 bis 10 cm kürzer, was erforderlich ist, um die gesetzlich mit 72
m festgesetzte grösste Zugslänge zweckdienlich ausnutzen zu können. In Anbetracht
der ausserordentlich regen Inanspruchnahme der Metropolitanbahn durch das Publikum
sieht sich die Betriebsleitung nämlich gezwungen, auf den Hauptstrecken, mindestens
in den Stunden des lebhaftesten Verkehrs, die Züge für eine erhöhte
Leistungsfähigkeit einzurichten, als es bisher der Fall war, wo die von 3 zu 3
Minuten sich folgenden Züge in der Regel aus einem Motorwagen nebst drei Beiwagen
bestehen und je 185 Fahrgäste aufnehmen können, deren Zahl bei grösserem Andränge
immerhin rund mit 200 beziffert werden darf. Nunmehr sollen auf den obgedachten
Strecken in gleicher Zeitfolge doppelt so lange Züge in Dienst gestellt werden, die
aus zwei Motorwagen von je 8,98 m Länge und sechs Beiwagen von je 8,93 m Länge
bestehen. Die Gesamtlänge dieser Züge wird 71,54 m betragen, mithin fast genau so viel als den
gesetzlichen Bestimmungen gemäss statthaft erscheint. Da diese Züge gerade doppelt
so viele Sitz- und Stehplätze enthalten als die bisherigen, werden sie auch die
Leistung der Bahn für jede Fahrrichtung beim Dreiminutenverkehr auf 20 × 400 = 8000
Personen pro Stunde steigern. Im Grunde genommen stellen die neu einzuführenden
Normalzüge mit acht Wagen nichts anderes vor, als zwei bisherige Normalzüge von je
vier Wagen, die einfach aneinander gekuppelt sind, aber nur einen Führer haben, der
im ersten Wagen seinen Dienst ausübt. Der zweite Motorwagen wird im Zuge der fünfte
in der Reihe sein und mit dem ersten durch Kabelleitungenderart in Verbindung
gebracht, dass er mittels des Kontrollers des ersten Wagens gleichzeitig gelenkt
wird. Die Kontroller der neuen Motorwagen sind deshalb schon dafür eingerichtet,
dass sie sowohl bloss für die zwei eigenen Elektromotoren, d. i. für kurze Züge mit
vier Wagen, als für zwei Paar gekuppelte Elektromotoren, d. i. für Doppelzüge aus
acht Wagen, benutzt werden können. Bei den derzeit mit Achtwagenzügen im Gange
befindlichen Versuchen sind die beiden Motorwagen allerdings unmittelbar aneinander
und alle sechs Beiwagen nach rückwärts gestellt, um vorläufig die Beobachtungen über
das Verhalten der Kontrollerkuppelung und der Pressluftbremse, sowie die Schulung
der Wagenführer zu erleichtern.