Titel: | Die Signalanlagen und Weichensicherungen der Schwebebahn Barmen-Elberfeld-Vohwinkel. |
Autor: | L. Kohlfürst |
Fundstelle: | Band 317, Jahrgang 1902, S. 125 |
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Die Signalanlagen und Weichensicherungen der Schwebebahn Barmen-Elberfeld-Vohwinkel.
Von L. Kohlfürst.
Die Signalanlagen und Weichensicherungen der Schwebebahn Barmen-Elberfeld-Vohwinkel.
Auf der bekannten, nach Eugen Langen'scher Bauart ausgeführten,
13,3 km langen SchwebebahnVgl. Zeitschrift des Vereins deutscher
Ingenieure vom 13. Oktober 1900 S. 1380 und
Elektrotechnische Zeitschrift
vom 27. Juli 1901 S. 517., welche eine
Sonderverbindung der beiden Industriestädte Barmen
und Elberfeld bildet, hatte sich mit Rücksicht auf die
verhältnismässig grossen Fahrgeschwindigkeiten der daselbst verkehrenden Züge und
deren dichte Reihenfolge die Notwendigkeit ergeben, eigene Zugdeckungssignale und
Weichensicherungen einzuführen. Diese von F. Natalis,
Oberingenieur
der Elektrizitäts-Aktiengesellschaft vorm. Schuckert
und Co. in Nürnberg erdachten, von den Nürnberger Werken dieser
Gesellschaft ausgeführten und installierten EinrichtungenD. R. P. Nr. 111150. sind nicht nur dadurch interessant, dass sie
auf einer baulich wie betriebstechnisch ganz neuartig veranlagten Bahn Anwendung
finden, sondern euch in Bezug der sinnreichen, zweckdienlichen Lösung, welche
hierbei die zu Grunde gelegenen Aufgaben gefunden haben. Die diesfällig in Betracht
zu nehmende Schwebebahnlinie beginnt zunächst des Bahnhofes Barmen-Rittershausen der kgl. preuss. Staatsbahnen und nimmt ihren Weg
über Barmen, Elberfeld, Sonnborn und Vohwinkel, um hier in unmittelbarer Nähe des
Staatsbahnhofes Vohwinkel zu enden; sie ist durchweg
als Doppelbahn angelegt, doch sind die beiden Geleise in den Endstationen als Kehren
verbunden, so dass sie eigentlich als eine einzige in sich geschlossene Linie
betrachtet werden können. Die Trace des Doppelgeleises verläuft von Rittershausen an nahezu 10 km im Wupperthal, d.h. über
diesem Müsse selber und gelangt bei Sonnborn auf die
Hauptstrasse, über der sie bis zum Endbahnhof Vohwinkel
verbleibt, wo sich der Wagenschuppen mit den darunter eingerichteten
Reparaturwerkstätten und das Verwaltungsgebäude befinden. Im allgemeinen beträgt der
kleinste, in der offenen Bahn vorkommende Krümmungshalbmesser 90 m, doch sind an
zwei Stellen in der Linie und zwar in nächster Nähe von Stationen ausnahmsweise
Bogen von nur 75 m Radius eingelegt; in den Kehren und Weichen haben die schärfsten
Bögen 8 m Halbmesser. Die grössten Steigungen befinden sich vor dem Endbahnhof Vohwinkel und in der an der Station Zoologischer Garten eingelegten Kehrschleife, die
erstere mit 40‰ und die letztere mit 45,3‰. Im ganzen sind für den öffentlichen
Personenverkehr 20 Anhaltestationen vorhanden, die mindestens 350 m und höchstens
1000 m, im Durchschnitte aber 665 m voneinander entfernt liegen.
Als grösste zulässige Fahrgeschwindigkeit der Züge auf offener Strecke sind 50km/Std. zu Grunde
gelegt, weshalb denn auch die Weite des lichten Raumes unter dem Traggerüste der
Fahrschienen derart angeordnet wurde, dass überall in den Krümmungen ein äusserstes
Ausschwingen der Wagen um 15° aus der Senkrechten ermöglicht ist. Die Weichen und
Kehren dürfen hingegen nur mit einer Geschwindigkeit von weniger als 12 km/Std. befahren
werden. Die Züge, welche sich bei grösster Beanspruchung der Bahn in Abständen von
je 2½ Minuten folgen, bestehen entweder aus zwei oder aus vier WagenDie als Führerwagen der Züge benutzten Motorwagen sind mit einem Führerstand
ausgerüstet und wiegen leer 12,6 t, besetzt (mit 46 Fahrgästen und 2 Mann
Bedienung) 16,2 t; die gleichfalls mit Motoren ausgerüsteten Anhängewagen
haben keinen Führerstand, sondern nur eine einfache Schaltvorrichtung, die
ein Bewegen im Schuppen bei gedrosselter Spannung gestattet. Die letzteren
wiegen leer 12,0 t, besetzt (mit 50 Fahrgästen und einem Bediensteten) 15,8
t., welche sämtlich als Motorwagen eingerichtet sind, und wiegen
ersterenfalls leer 24,6 t und vollständig besetzt 32,0 t, letzterenfalls leer 48,8 t
bezw. 63,6 t.
Zum Schutze gegen das Auffahren der sich hintereinander folgenden Züge, die, die man
sieht, eine ganz erhebliche Belastung aufweisen und mit einer Geschwindigkeit
verkehren, welche derjenigen gewöhnlicher Trambahnzüge drei- bis viermal überlegen
ist, besteht eine selbstthätig-elektrische Blocksignalanlage, für deren Betrieb die
erforderlichen Ströme unmittelbar als Zweigströme der Arbeitsleitung der
Eisenbahnlinie entnommen werden. Diese Arbeitsleitung, aus welcher also in erster
Linie die Wagenmotoren ihren Betriebsstrom beziehen, besteht aus einem Strange aus 8
bis 10 m langen Feldbahnschienen, die an den Stössen fest miteinander verblattet und
mittels Doppelisolatoren auf Stangen an der Unterseite des Tragwerkes schräg
aufgehängt sind. In Abständen von je 200 m hat man Dilatationsstösse zur Aufnahme
der durch Temperaturänderungen erzeugten Längenänderungen eingelegt. Auf der neuen
Barmener Strecke sind jedoch statt der oben erwähnten, mit zwei
Verstärkungsleitungen versehenen Feldbahnschienen gleich besondere Kontaktschienen
von stärkerem, pilzförmigen Querschnitt eingebaut, so dass
Verstärkungsleitungen entbehrt werden können. Als Stromabnehmer dienen bei jedem
Zuge zwei durch federnde Stützen gegen die Kontaktschiene gedrückte Schleifschuhe,
die, an den beiden Drehgestellen des Führerwagens befestigt, sich schräg nach
aufwärts richten und gegenseitig in leitender Verbindung stehen.
Sowohl aus wirtschaftlichen Gründen als um die Zugführer von der Verpflichtung,
während der Fahrt Streckensignale zu beobachten, zu entlasten, sind Blockposten nur
in der nächsten Nähe der Stationen eingerichtet worden, und zwar derart, dass das
betreffende sichtbare Streckensignal den Zügen schon beim Erreichen der Haltestelle
wahrnehmbar wird und als Ausfahrtsignal gilt. Bevor der
in einer Station stehengebliebene Zug seinen Weg wieder fortsetzen darf, muss also
das Signalzeichen für Freie Fahrt an der Blockstelle
eingelangt sein, was eben nur dann möglich ist, wenn der nächstvorausgegangene Zug
die Nachbarstation bereits passiert hat. Die äusseren Blockstellen, d.h. die zu
denselben gehörigen Streckensignale befinden sich mithin, auf die Richtung der Züge
bezogen, denen sie gelten, stets hinter den
Anhaltestationen, die Gesamteinrichtung der Blockstellen besteht jedoch für jede
Fahrrichtung in jeder Station aus zwei örtlich voneinander getrennten Teilen,
nämlich aus der Signalvorrichtung des Stationsleiters und aus der Signalvorrichtung
auf der Strecke.
Textabbildung Bd. 317, S. 126
Fig. 1. Doppelblockfeld der Mittelstationen ohne Schutzkasten.
Die Vorrichtung des Stationsleiters (Fig. 1) umfasst
in einem passenden Kasten die auf einem gemeinsamen Schaltbrett angebrachten
Elektromagnete und Stromschliesser, welche die regelrechte Thätigkeit der gesamten
Blocksignaleinrichtung zu bewirken haben. Dieselben sind für jede der beiden
Zugrichtungen in ganz gleicher Form und Anzahl vorhanden und im vorgenannten Kasten
symmetrisch nebeneinander angeordnet; es bildet also jeder der beiden Apparatsätze
für sich ein sogen. Blockfeld. Für den Stationsleiter
haben von den einzelnen Teilen der beiden Blockfelder unmittelbare Wichtigkeit nur
die Kontrollglühlichtlampen G1,
R1,
G2 und R2 nämlich für jede
Richtung
je eine grüne und eine rote Lampe, von denen immer entweder die eine oder die
andere brennt und dadurch ersehen lässt, ob die Fahrt zur Nachbarstation erlaubt
bezw. verboten ist, sowie je ein Notumschalter U1 und U2, mit dessen Hilfe der Stationsleiter – durch
einfaches Umdrehen des betreffenden Ebonitknopfes – einem Zuge aus eigenem Ermessen
die Ausfahrt jederzeit, d.h. also auch dann zu verbieten in der Lage ist, wenn das
Streckensignal Freie Fahrt anzeigt. Hingegen ist es
selbstverständlich dem Stationsleiter nicht möglich, das bezüglich einer Strecke
bestehende Fahrverbot in das Signal Freie Fahrt
umzuwandeln, sondern letzteres kann und darf, wie bereits weiter oben schon bemerkt
wurde, lediglich auf selbstthätigem Wege durch die Züge geschehen.
Textabbildung Bd. 317, S. 127
Fig. 2. Längenschnitt der Blocksignalvorrichtung auf der Strecke.
Textabbildung Bd. 317, S. 127
Fig. 3. Ansicht der Blocksignalvorrichtung auf der Strecke.
Das auf der Strecke vorhandene Signalmittel (Fig. 2,
3 und 4) bringt
die Signalzeichen, bei Tag wie bei Nacht, gleichfalls nur durch grüne und rote
Glühlichtlampen, nämlich durch grünes Licht für Freie Fahrt und durch rotes Licht für Halt zur Darstellung. Zu dem
Ende befinden sich in einem 470 mm langen, 250 mm breiten und 300 mm hohen, zur
Lüftung mit einem Laternenaufsatz und zum Zutritte seitlich wie rückwärts mit Thüren
versehenen Blechkasten K – in der Verteilung, wie sie
namentlich aus Fig. 3 gut ersehen werden kann – vier
grüne Glühlichtlampen G1
G2
G3
G4 und vier rote R1 R2
R3
R4, welche gleich den
weiter oben erwähnten Kontrolllampen in den Blocksignalvorrichtungen der
Stationsleiter je 32 H.-K. Leuchtstärke und 120 Volt Spannung besitzen. Die beiden
Glühlichtgattungen, nämlich die grünen und die roten, sind in zwei getrennte
Reihen geschaltet und mit einem im Hintergrunde des Kastens K befindlichen Lampenprüfer P derart
verbunden, dass es leicht ist, allenfalls durchgebrannte Lampen aufzufinden. Die von
Blechfalzen gehaltene Standplatte, welche die Beleuchtungskörper nebst dem
Lampenprüfer trägt und durch Steckkontakte mit den Zuleitungen verbunden ist, lässt
sich ohne Schwierigkeit dem Kasten entnehmen, wenn dies behufs Lampenauswechslung
oder aus sonstigen Gründen erforderlich wird. Als Fortsetzung des Kastens K schliesst sich ein zweiter, wie ein vierkantiger
Trichter gebildeter, 1300 mm langer, an der offenen, der Station zugewendeten,
Mündung 500 mm breiter und 600 mm hoher Blechkasten K1 an, der vom ersteren nur durch die aus
einer mattierten Glastafel bestehende Scheidewand S
(Fig. 2 und 4)
getrennt ist. Diese viereckige Glasscheibe lässt also, je nachdem hinter ihr die
vier G- oder die vier R-Lampen brennen, grünes oder rotes Licht durchscheinen, das durch den
vorgelegten Blechtrichter K1, dessen Hauptaufgabe darin besteht, thunlichst jedes störende Tageslicht
abzuhalten, dem Zugführer deutlich wahrnehmbar wird, weil die ganze
Signalvorrichtung in angemessener Richtung und Entfernung von dem regelrechten
Anhaltepunkt der Züge – d. i. etwa 30 m hinter dem Ende der Bahnsteighallen – im
Schlagschatten des Bohlenbelages am Fahrgerüste der Schwebebahn derart aufgehängt
ist, dass das Signalbild in das Sehfeld der Zugführer fällt, sobald der Zug die
Station erreicht.
Wie die Stromwege in der Blocksignalanlage verlaufen und wie die verschiedenen
zugehörigen Teile untereinander in Zusammenhang gebracht sind, erhellt aus der für
ein Geleise und einen Blockabschnitt bezw. für zwei Mittelstationen VI und VII durchgeführte
schematische Darstellung (Fig. 5). Für das zweite
Geleise besteht natürlich genau dieselbe Einrichtung nochmals, nur mit dem
Unterschiede, dass sie, verglichen mit jener des ersten Geleises, in allem verkehrt
bezw. symmetrisch angeordnet ist.
Textabbildung Bd. 317, S. 127
Fig. 4. Laternenquerschnitt der Blocksignalvorrichtung auf der Strecke.
Die Fahrzeuge der Schwebebahn laufen auf dem Schienenstrang F, der in Gemeinsamkeit mit dem eisernen Tragwerk und den Jochen der
Bahnanlage für sämtliche elektrischen Ströme als Rückleitung dient. Durch die beiden
annähernd 8 m auseinanderstehenden Stromabnehmer x1 und x2 des Führerwagens bezieht jeder Zug seinen
Betriebsstrom aus der weiter oben schon beschriebenen Arbeitsleitung A. Um aus der letzteren auch die für die
Blocksignaleinrichtung erforderlichen Ströme abzuzweigen, sind hinter jeder Station
– 20 m hinter dem Streckenblocksignal – 3 bis 4 m lange, isolierte Schienenstücke
i6
i7 ... eingelegt,
welche von der laufenden Stromzuführung A mittels
Nebenschleifen umgangen werden und mit den Blockapparaten in der dargestellten Weise
durch Leitungen verbunden sind. Eine besondere, längs der ganzen Bahn von Station zu
Station laufende Leitung L5
L6
L7 ... dient
ausschliesslich als Weg für die Entblockungsströme. Die unterhalb der Arbeitsleitung
A dargestellten Elektromagnete und Umschalter
bilden die Hälfte der Blockeinrichtung des Stationsleiters; der ganz gleiche
Apparatsatz, welcher, wie bereits vorhin dargelegt wurde, in dem betreffenden
Signalkasten auch noch für die zweite Fahrtrichtung der Züge vorhanden ist, steht
mit dem ersten, in der Fig. 5 allein dargestellten,
in keinem weiteren Zusammenhange. Die Blocksignalvorrichtungen der Strecke sind in
Fig. 5 lediglich durch die vier grünen
Lampen g6 bezw.
g7 und die roten
Lampen r6 bezw. r7 gekennzeichnet.
Ein sich zwischen den beiden Stationen VI und VII in der Pfeilrichtung bewegender Zug ist in VI durch das rote Licht im Stationsapparat bei R6 und im
Streckenapparat bei r6
gegen jeden nachfahrenden Zug gedeckt, indem die bei l6 von der Arbeitsleitung abzweigende
Lichtstromschleife über den Notumschalter U6, ferner über s6, den Ankerarm a6, den Kontakt d6, R6, r6 und o6 sich unter Strom befindet. Würde während dieses
Zustandes der Stationsleiter etwa den Hebel des ihm zur Verfügung stehenden
Notumschalters U6
umlegen, so dass an Stelle des Stromweges über n6 jener über k6 in Schluss käme, so kann das am Blockposten VI bestehende Fahrverbot keinerlei Aenderung dadurch
erleiden, weil die roten Signallampen genau so unter Strom bleiben, wie bei der in
Fig. 5 in VI
dargestellten Normallage für Halt. Wenn der von VI nach VII fahrende Zug
in VII einlangt, so findet er dort entweder die eben
besprochene Signallage vor, wie sie die Zeichnung für die Station VI darstellt, und dann darf derselbe natürlich seine
Fahrt nicht fortsetzen, oder er findet jene Signallage vor, welche Fig. 5 für die Station VII ersichtlich macht. In letzterem Falle ist die Weiterfahrt gestattet,
denn es stehen hier in der Beleuchtungsschleife l7
U7
n7
s7
a7, Kontakt c7
G7
g7
o7 die grünen Lampen unter Strom, was eben dem Signal Freie Fahrt entspricht. Würde bei dieser Apparatlage
der Stationsleiter seinen Notumschalter in Gebrauch nehmen, so unterbricht er bei
U7
n7 den Weg zu den
grünen Lampen und setzt dafür durch Herstellung des Kontaktes U7
k7 die roten Lampen
unter Strom. Erst bis die Normallage des Notumschalters wieder hergestellt ist,
erscheint auch wieder das grüne Licht.
Textabbildung Bd. 317, S. 128
Fig. 5. Stromlaufschema eines Blockabschnittes nach neuerer Anordnung.
Vorausgesetzt also, dass ordnungsmässig das Signal für Freie
Fahrt besteht, wird der Zug nach erfolgter Abfertigung seine Fahrt
fortsetzen, und beiläufig 50 m hinter der Station VII
auf das isolierte Schienen stück i7 treffen. Hierbei gelangt, sobald der Stromabnehmer
x1 das Stück i7 berührt, ein Strom
aus A über x2, x1 und i7 in die Blockeinrichtung der Station VII; dieser Strom, welcher über die Spulen der
Elektromagnete E7 und
e7, dann über y7 und z7 seinen Weg findet,
bewirkt erstens, dass der Anker A7 welcher vor dem Elektromagnet M7 stand, nach links
geworfen wird, wobei der Kontakt des Ankerhebels a7 bei c7 aufhört und dafür jener bei d7 sich schliesst.
Hierdurch ist die Umschaltung der Lichtstromschleife von grün auf rot bewirkt und
mithin die erste und wichtigste Aufgabe bereits erfüllt worden, nämlich die
Selbstdeckung des Zuges. Die mit dem vorerwähnten Umwerfen des Ankers A7 verbundene Umlegung
eines zweiten, bis dahin isoliert gewesenen Ankerarmes h7 auf den Kontakt b7 bereitet die Entblockung der Station
VI vor. Demselben Zwecke dient auch die
gleichzeitig erfolgte Bethätigung des Elektromagnetes e7, durch welche die auf der Ankerachse
sitzende Schneppergabel p7
q7 eine leichte
Verschiebung nach links erfährt, so dass der seitlich angebrachte Fangstift y7 eines Armes v7, welch letzterer von
der Spannfeder f7 des
Ankers eines Elektromagnetes m7 beeinflusst ist, seinen Halt am Schnepper p7 verliert und nach
oben ausweicht, wobei er vom zweiten Schnepper q7 festgehalten bleibt. Sobald jedoch beim fahrenden
Zuge der Stromabnehmer x1, über das Stück i7 hinweggelangt, hört der soeben betrachtete Zweigstrom über E7 und e7 wieder auf, wonach
der Anker A7 seine
Stellung vor E7
unverändert beibehält, der Anker des Elektromagnetes e7 jedoch abreisst, weshalb die Gabel p7
q7 in die Ursprungslage
nach rechts zurückkehrt und dem Fangstift y7 nun auch den Halt bei q7 entzieht. Es kann nun y7 vollständig aus der
Gabel herausschlüpfen und der Arm j7 sich vermöge des Zuges der Abreissfeder f7 auf den Kontakt iv7 legen. Der
Kontaktarm j7 sitzt
natürlich wie v7 auf
der Drehachse des Ankers von m7 fest.
Kurz nach diesen Vorgängen gelangt nun der Zug mit dem rückwärtigen Stromabnehmer x2 auf i7 und es erfolgt daher
eine zweite Stromgebung von A aus über x1, x2 und i7. Der betreffende Strom geht einerseits wieder über
E7 und c7, ohne an der Lage
der Apparate in VII irgend etwas mehr ändern zu können,
anderseits findet er von x7 einen zweiten Weg über j7
w7
t7
h7
b7 und die Fernleitung
L6 nach VI, wo er über M6, m6, y6 und z6 zur Rückleitung F
gelangt. Hierdurch wird in VI der Anker A6 nach rechts
geworfen, wobei die Stromwege a6
d6 und b6
h6 aufhören und jener
bei a6
c6 entsteht; zugleich
hat der Elektromagnet m6 seinen Anker angezogen und dadurch den Kontakt bei j6
w6 gelöst, sowie den
Arm v6 so weit gekippt,
dass der Fangstift y6
wieder in die Schneppergabel p6
q6 hineingedrückt wird,
wo er, wenn die Erregung von m6 wieder aufhört, vom
Schnepper p6
festgehalten bleibt. Wie man sieht, wurden auf diese Weise die roten Lichter in VI in grüne umgewandelt, d.h. das dort bestandene
Fahrverbot aufgehoben und ausserdem die Gesamtvorrichtung für eine nächste
Zugdeckung vorbereitet. Bis der ins Auge gefasste Zug das isolierte Stück i7 völlig überfahren
hat, besitzt also die Station VII genau die Stellung
wie in der Zeichnung die Station VI, und letztere
hingegen die in Fig. 6 dargestellte Lage der Station
VII; VII zeigt dann rotes, VI grünes Licht.
Hinsichtlich der eben geschilderten Vorgänge bleibt noch hervorzuheben, dass die beim
Ueberfahren des isolierten Stückes i7 erfolgende zweite Stromgebung, durch welche das
Fahrverbot in der rückliegenden Nachbarstation aufgehoben wird, thatsächlich nur
erfolgen kann, wenn der rückmeldende Zug sich vorher richtig gedeckt hat, weil ja
der entblockende Strom seinen Weg über h7
b7 nehmen muss, der
Schluss dieses Kontaktes aber wieder seinerseits an jene Lage des Ankers A7 gebunden ist, bei
welcher die roten Lampen unter Strom, stehen. Die beiden Elektromagnete e7 und m7. welche es vermöge
Verkettung ihrer Anker verhüten, dass der gleichsam als Zustimmungskontakt wirkende
Stromweg j7
w7 gleich bei der
ersten Stromgebung durch den Zug geschlossen werde, machen es dadurch im besonderen
unmöglich, dass infolge von Isolierfehlern oder sonstigen Zufällen eine Aufhebung
des Fahrverbotes vorkommen könne, bevor der in Frage stehende Zug den Blockabschnitt
wirklich verlassen hat. Gleichwie die Blockeinrichtung in allen Mittelstationen
dieselbe ist, so wickeln sich natürlich auch die mit der selbstthätigen Zugdeckung
verbundenen Vorgänge überall in derselben Weise und Reihenfolge ab, wie sie oben
hinsichtlich der Stationen VI und VII verfolgt werden konnten. Der Hauptvorzug der ganzen
Anordnung liegt aber in den zuletzt besprochenen Abhängigkeiten, denn treten
Störungen irgend welcher Art ein, so können dieselben höchstens eine Verzögerung in
der Zugfolge, hingegen niemals eine gefährliche Signalfälschung zur Folge haben.
Würde beispielsweise irgend ein Anschluss in den Stromwegen sich lösen, eine der
Leitungen brechen oder würden sonstwie die beiden Signalströme versagen, so bleibt
der in Frage kommende Zug für alle Fälle durch die rückliegende Blockstelle gedeckt.
Würde weiters etwa
durch besonderen Zufall nur einer der beiden Signalströme ausbleiben, so
erfolgt immerhin die Selbstdeckung des Zuges, wenn auch die Rückmeldung unterbleibt;
der betreffende Zug ist dann durch zwei Blockstellen gedeckt. Bliebe endlich der
Strom in der Arbeitsleitung aus, dann erlöschen ohnehin sämtliche Signallampen
innerhalb des betroffenen Leitungsabschnittes und kein
Signal gilt ja gleichfalls als Haltsignal. Einer
Signalfälschung durch Stromübergang auf die Signalleitungen wird überdies auch
dadurch vorgebeugt, dass dieselben als Kabel mit geerdeter Drahtbewehrung ausgeführt
sind.
Es erübrigt etwa nur noch hinsichtlich der zur Blocksignaleinrichtung gehörigen
Elektromagnete und Schalter zu bemerken, dass sie ihrer grundsätzlichen Anordnung
und Bestimmung nach allerdings der in Fig. 5
gewählten Darstellung vollständig entsprechen, dass sie jedoch in Wirklichkeit so
ausgeführt sind, wie dies Fig. 1 und 7 ersehen lässt. Die in der Block Vorrichtung des
Stationsleiters für beide Fahrrichtungen vereinigten Apparate, wie sie Fig. 1 und der obere Teil von Fig. 7 zeigt, sind gemeinsam auf einer, von einem Holzrahmen
eingefassten, zum Schutze gegen Beschädigungen auf der Rückfläche mit einer Gummi-
und einer Pressspanplatte unterlegten Marmorplatte angebracht, welche eine Höhe von
610 mm, eine Breite von 360 mm und eine Stärke von 20 mm besitzt. Während die vier
Signalkontrolllampen frei aus dieser Platte vorstehen, sind die Kontakte der beiden
Notumschalter von einem kastenförmigen, hölzernen Deckel umschlossen, aus dem die
beiden abgeflachten Griffe vorstehen, welche bei normaler Stellung, d. i. in der
Lage für Freie Fahrt, senkrecht und in jener für Halt wagerecht liegen. Die am unteren Teile der Platte
vorhandenen Teile samt den Anschlussklemmen stehen gleichfalls unter einem
kastenförmigen Verschluss, dessen vier Seitenwände aus Winkeleisen und Zinkblech
bestehen, wogegen die Vorderwand aus einer 420 mm breiten, 355 mm hohen und 4 mm
starken Spiegelglasscheibe gebildet wird, so dass der Stationsleiter fortwährend in
der Lage ist, die Thätigkeit des Apparates zu überwachen. Was dann die Ausführung
der einspuligen Elektromagnete E1 und M1 bezw. E2 und M2 (Fig. 1), das sind
in Fig. 5 die Elektromagnete E6 und E7, sowie M6 und M7 anbelangt, welche die Stromverteilung für die
Signale vermitteln, so kommt nachzutragen, dass der Schwerpunkt ihres Ankers mit den
beiden Kontaktarmen oberhalb der Drehachse liegt, weshalb sie, in die Mittellage
gebracht, stets das Bestreben haben, nach rechts oder links umzukippen, ein
Bestreben, das noch durch Springfedern vermehrt wird. Von den Elektromagneten E und M braucht also der
gemeinsame Anker immer nur bis zur Mittellage gedreht zu werden, worauf derselbe
vermöge seines Eigengewichtes von selbst der Endlage zustrebt. Hinsichtlich der aus
den Elektromagneten e1 und m1 bezw. e2 und m2 (Fig. 2), das sind
in Fig. 5 die Elektromagnete e6 und e7, sowie m6 und m7, und deren Ankerverkettungen bestehenden
Verzögerungsvorrichtungen ergibt sich gegenüber der in Fig.
5 angedeuteten Anordnung der Unterschied, dass die Elektromagnete nicht
einspulig sondern zweispulig, und dass die Ausrückhebel (v6 bezw. v7 in Fig. 5) mit zwei
Zähnen versehen und die Hemmungen (p6 und q6 bezw. p7 und q7 in Fig. 5) ähnlich
der Ankerhemmung einer Uhr ausgebildet sind.
Seit einiger Zeit hat man aber an der obigen Blocksignaleinrichtung eine kleine
Aenderung versucht, welche ohne jegliche Beeinträchtigung der Sicherheit und ohne
Herabminderung der tadellosen Arbeitsfähigkeit der Anlage einen ganz wesentlichen
wirtschaftlichen Erfolg erzielen liess. Nach dem Grundsatze, dass das Ausbleiben
jedes Signalzeichens an einer bestimmten, den Zugbeamten genau bekannten
Signalstelle ebenso als strenges Fahrverbot aufzufassen ist wie das Haltsignal
selber, wurde beabsichtigt, die regelmässige Anwendung des roten Lichtes einfach
fallen zu lassen, was ja dank des Umstandes, dass die Blocksignale immer zugleich
als Stationsausfahrtsignale dienen, leicht durchgeführt werden konnte. Nach dieser
neuen Anordnung durfte, gerade wie bei der früheren, jeder Zug eine Station eben nur
dann verlassen, wenn er durch grünes Licht an der
Blocksignalstelle die Erlaubnis zur Fahrt erhielt. Da es übrigens keineswegs
notwendig ist, dass dieses Signalzeichen früher erscheint als die Züge Fall für Fall
die Stationen erreichen, wurde der Blockeinrichtung noch ein Zusatzschalter
beigefügt, welcher es vermittelt, dass auch die grünen Lampen nur so lange brennen,
als es der Dienst unbedingt erfordert. Auf diese Weise würde die Speisung der roten
Lampen ganz und jene der grünen Lampen zum grösseren Teile erspart worden sein, was
in Anbetracht der nennenswerten Stromkosten für die Lichtsignale älterer Form,
welche sich jährlich etwa auf 12000 M. beliefen, einen erstrebenswerten Vorteil
bedeutet.
Textabbildung Bd. 317, S. 129
Fig. 6. Stromlaufschema eines Blockabschnittes.
Wie das Stromführungsschema der geplanten Anordnung (Fig.
6) gleich auf den ersten Blick erkennen lässt, ist der Unterschied gegen
die ursprüngliche Gestaltung äusserst gering. Zuvörderst sind die Apparate, welche
in Fig. 6 die nämliche Buchstabenbezeichnung haben
wie in Fig. 5, alle dieselben geblieben und nur um
einen Stromschliesser vermehrt worden, der von zwei Elektromagneten gesteuert wird.
Je nachdem beispielsweise in der Station VI (Fig. 6) der gemeinsame Anker T6 der beiden Elektromagnete P6 and Q6 links oder rechts
lagert, ist der Stromweg von B6 über H6 nach C6 hergestellt oder nicht hergestellt. Die äussere
Anordnung und Unterbringung dieses Zusatzapparates unterhalb der gewöhnlichen
Streckenblockvorrichtung lässt Fig. 7 ersehen Eine
zweite Neuerung besteht in je einem isolierten Stücke J6
J7 ... (Fig. 6), das 100 m vor jeder Station in die
Arbeitsleitung A eingefügt wurde, und ein dritter
Unterschied findet sich endlich noch darin, dass die Drahtverbindung zur
Lichtstromschleife bei d6
d7 ... beseitigt ist,
so dass diese Kontakte nicht mehr als solche, sondern nur mehr als Anschlag für die
Ankerhebel a6
a7 ... dienen,
allenfalls aber auch ganz weggenommen werden können.
So lange sich ein von VI nach VII verkehrender
Zug zwischen den beiden Stationen bewegt, wird er in VI gedeckt sein müssen, d.h. es dürfen in VI
keine grünen Lampen brennen, was ja auch thatsächlich der Fall ist, weil in der
betreffenden Lichtstromschleife sowohl bei c6 als bei C6 Unterbrechungen bestehen.
Textabbildung Bd. 317, S. 130
Fig. 7. Doppelblockfeld der Stationen nach neuerer Anordnung.
Es kann aber auch kein rotes Licht erscheinen, weil von d6 aus keine leitende Verbindung mehr zur
Lichtstromschleife vorhanden ist. In der Station VII
besitzen die Teile ebenfalls die in Fig. 6
dargestellte Lage, vorausgesetzt, dass die Strecke VII
bis VIII unbesetzt ist, und dass der in Betracht
kommende Zug das vor VII eingelegte, isolierte
Leitungsstück J7
bereits überfahren hat; in Anbetracht dieser Vorbedingungen brennen in VII die grünen Lampen, weil sie im Schliessungskreise
A l7
U7
n7
s7
a7
c7
B7
H7
C7
Gr7
g7
o7
F unter Strom stehen. Der Zug kann demgemäss nach
erfolgter Abfertigung seine Fahrt nach VIII fortsetzen,
wobei er das Stück i7
überfährt und die schon vorhin beschriebenen zwei Ströme in die Blockeinrichtung
entsendet. Der erste dieser Ströme nimmt seinen Weg von A über x2
x1
i7
E7
e7
y7
z7, öffnet also den
Kontakt a7
c7 und schliesst dafür
h7
b7, wodurch das grüne
Licht erlischt und die später von VIII zu gewärtigende
Rückmeldung vorbereitet wird. Letzteres geschieht gleichzeitig durch den thätig
gewordenen Elektromagneten e6, indem er das Abfallen des Fangstiftes y6 von p
6 auf q6 bewirkt.
Die zweite Stromgebung verläuft von A über x1
x2
i7
x7
j7 – welcher Kontakt
nach dem Aufhören des ersten Stromes durch das vollständige Abfallen des
Auslösearmes v7 in
Schluss gelangte – ferner über t7
h7
b7
P7 in die Leitung L6 und in VI über M6
m6
Y6
y6
z6 zu F. Dieser zweite Strom bewirkt in VII die Unterbrechung des Stromweges C7
H7, weil der Anker T7 vom Elektromagneten
P7 nach links
gezogen wird; gleichzeitig vollzieht er in VI die
Umstellung des Ankers A6 aus der Lage für Halt in jene für Frei, d. h. es erfolgt dort die Unterbrechung des
Stromweges b6
h6 und die
Wiederherstellung des Kontaktesa6
c6, während nebenbei
auch die Verzögerungsvorrichtung durch das Thätigwerden des Elektromagnetes m6 ihre Normallage wieder gewinnt.
Ersichtlichermassen gestalten sich die vorliegendenfalls bei der Zugsausfahrt
hervorgerufenen Stromwirkungen ganz ähnlich wie bei der älteren Anordnung, lediglich
mit dem Unterschiede, dass der Entblockungsstrom gleichzeitig den Kontakt des
Zusatzschalters öffnet und sonach das Erscheinen des grünen Lichtes trotz des
aufgehobenen Fahrverbots noch von dem Schliessen des Stromweges C6
H6, C7
H7
... abhängig macht. Letzteres geschieht immer erst
durch den Folgezug, wenn er vor der Stationseinfahrt das vorgelegte Leitungsstück
J6
J7
... überfährt,dwobei zwei Stromgebungen über Qv
Y6
z6 bezw. Q7
Y7
z7 ... entsendet
werden, die den Anker T6
T7 ... nach rechts
werfen. Im ganzen bewirkt also jeder Zug, wenn er eine Blockstelle passiert, vorerst
seine eigene Deckung durch Auslöschen des grünen Lichtes, sodann die Aufhebung des
Fahrverbots an der rückliegenden Blockstelle, ohne jedoch die grünen Lampen
anzuzünden. Das Aufzünden geschieht erst durch den Folgezug bei den Einfahrten in
die Stationen; da zwischen den hierbei in Frage kommenden Stromkreisen und der
übrigen Anordnung keinerlei Abhängigkeit besteht, so bleibt es für die richtige
Abwickelung der selbstthätigen Signalvorgänge ganz gleich, ob zur Zeit der
Zugseinfahrt die Rückmeldung bereits eingetroffen ist oder nicht.
Auf Grund der durchaus günstigen Erfolge, welche bei Erprobung der soeben
geschilderten Versuchsanordnung erzielt worden sind, hat man gelegentlich einer am
21. Januar 1902 stattgehabten Konferenz aller massgebenden Interessenten der
Schwebebahn entschieden, die wirtschaftlich so wertvolle Neuerung auf die ganze Bahn
auszudehnen, lediglich mit der Einschränkung, dass das rote Licht grundsätzlich und
allgemein, d.h. also auch in den gewöhnlichen Mittelstationen nicht vollständig
beseitigt werden, sondern ebenso wie das grüne Licht nur dann und so lange sichtbar
sein soll, als es zur sicheren Durchführung der Zugdeckung erforderlich ist. Bei
dieser Anordnung, welche nunmehr endgültig zur Einführung angenommen wurde, bleiben
die vorhin besprochenen, durch Fig. 6 und 7 erläuterten Zusatzapparate und die 100 m vor den
Bahnsteigen eingelegten Streckenstromschliesser in gleicher Weise in Benutzung,
dagegen erhältddas Stromlaufschema (Fig. 8) eine
vereinfachte Anordnung, welche – bis auf die vier Anschlüsse des Zusatzapparates –
mit der ursprünglichen, in Fig. 5 dargestellten, ganz
übereinstimmt. Das Ablöschen des Signallichtes, nämlich das Oeffnen des
Ankerkontaktes am Zusatzapparat geschieht nach dieser endgültigen Schaltung
ebenfalls bei der Ausfahrt jedes Zuges aus den Stationen gelegentlich der
selbstthätigen Deckung, allein nicht wie bei der vorhin betrachteten
Versuchsschaltung durch den Entblockungsstrom, sondern mit dem Blockierstrom. Wenn
beispielsweise ein
Zug nach dem Verlassen der Station VII (Fig. 8) über i7 hinwegfährt, gelangt die erste Stromsendung über
E7
e7 und P7 zur Rückleitung,
bewirkt sonach die Haltlage im Blockfeld, also das Verlöschen des grünen Lichtes,
zugleich aber auch die Unterbrechung des Leuchtstromkreises zwischen C7 und B7, weshalb das rote
Licht nicht erscheinen kann. Der zweite von i7 ausgehende Strom nimmt seinen Weg (genau wie in
Fig. 5) über v7, w7 und L6 in die rückliegende Nachbarstation, um dort über
M
6 und m6 bei z6 in die Rückleitung zu gelangen; nichtsdestoweniger
kann in VI das grüne Licht nicht sichtbar werden, weil
die Speiseleitung der Signallampen noch von der letzten Haltstellung her zwischen
C6 und B6 unterbrochen ist.
Das Anzünden des Blocksignals erfolgt immer erst vor der Einfahrt in die Stationen,
indem die beim Ueberfahren der von der Arbeitsleitung isolierten Stücke J6
J7 .... ausgesendeten
Ströme über die Elektromagnete Q6
Q7 .... ihren Weg
nehmend, die Kontakte C6
B6,
C7
B7 .... schliessen. An
dem Wesen der Signalisierung wird vorliegendenfalls nichts geändert, denn grünes Licht bedeutet „Ausfahrt erlaubt“, rotes Licht oder kein Licht gilt für „Ausfahrt
verboten“ und der Zugführer darf keine Station verlassen, wenn das
Blocksignal nicht grünes Licht zeigt.
Textabbildung Bd. 317, S. 131
Fig. 8. Stromlaufschema eines Blockabschnittes nach endgültiger, neuer Anordnung.
Eine interessante Besonderheit dieser jüngsten Umgestaltung der ursprünglichen
Streckenblockeinrichtung besteht, wie man sieht, noch darin, dass die Gebrauchsweise
dem eigentlichen Blocksystem im englischen Sinne
entspricht, bei welchem bekanntlich die Signale an den Blockposten normal auf Halt stehen und nur für die Durchfahrt der einzelnen
Züge, wenn sich in der vorausliegenden Strecke kein Zug befindet, vorübergehend auf
Freie Fahrt gebracht werden. Es ist dies eine
Betriebsform, welche man bei den selbstthätigen Blocksignalanlagen bisher – eine
einzige amerikanische Anordnung der Hall-Company
ausgenommen – aus naheliegenden Gründen nie zur Anwendung gebracht hat, obwohl
dieselbe im allgemeinen als die korrektere gilt und bei den nichtselbstthätigen
Blocksignaleinrichtungen der Vollbahnen mit Recht stets bevorzugt wird.
An den beiden Enden der Schwebebahnlinie, wo Züge aus- oder eingeschaltet
werden, oder auch über die Kehre ihren Weg vom rechtsseitigen ins linksseitige
Fahrgeleise der Doppelbahn fortzusetzen haben, liegen die Verhältnisse schon mit
Rücksicht auf die eingelegten Nebengeleise nicht mehr derart, dass hier die
Streckenblocks in der oben geschilderten einfachen, sonst immer gleichmässig
wiederkehrenden Anordnung ausgenutzt werden könnten. Auf diesen Endstationen,
nämlich am Bahnhofe Barmen-Rittershausen und Vohwinkel, ausserdem aber auch auf einer Mittelstation
Zoologischer Garten, wo sich gleichfalls eine
Rückkehrschleife befindet, die im laufenden Verkehr verwendet wird, sind die
Stromläufe der Streckenblocks mehr oder minder abgeändert und mit den Weichen- oder
mit sonstigen Signalanlagen in Abhängigkeit gebracht.
(Fortsetzung folgt.)