Titel: | Die Signalanlagen und Weichensicherungen der Schwebebahn Barmen-Elberfeld-Vohwinkel. |
Autor: | L. Kohlfürst |
Fundstelle: | Band 317, Jahrgang 1902, S. 138 |
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Die Signalanlagen und Weichensicherungen der Schwebebahn Barmen-Elberfeld-Vohwinkel.
Von L. Kohlfürst.
(Fortsetzung von S. 125 d. Bd.)
Die Signalanlagen und Weichensicherungen der Schwebebahn Barmen-Elberfeld-Vohwinkel.
Aus dem Stromlaufschema Fig. 9 lässt sich die
Anordnung ersehen, welche für den zur Zeit noch im Bau begriffenen Endbahnhof Barmen-Rittershausen in Aussicht genommen ist.
Hinsichtlich der in dieser Abbildung und in den späteren Stromwegfiguren gewählten
Darstellung sei zuvörderst hervorgehoben, dass hier die den Zügen geltenden, auf der
Strecke angebrachten Blocksignalmittel nicht erst wie in Fig. 5, 6 und 8 durch die vier grünen und vier roten Glühlampen, sondern einfach durch
quadratische Felder gekennzeichnet sind, welche für den Fall, als sie Halt (rot) zeigen, ganz schwarz, hingegen im Falle,
als sie Freie Fahrt (grün) zeigen, mit einer schwachen Schraffierung ausgefüllt
erscheinen. Im übrigen haben die bekannten Teile der Stationsblocksätze wieder
dieselbe Darstellung gefunden und dieselbe Buchstabenbezeichnung erhalten wie in
Fig. 5, 6 und 8. Zu beachten bleibt hinsichtlich der Fig. 9 bis 11
allerdings noch der Umstand, dass daselbst die den beiden verschiedenen
Zugrichtungen geltenden Blockfelder nicht ganz gleich, sondern wie es ja auch der
Wirklichkeit entspricht, symmetrisch dargestellt sind.
Nach Einfahrt eines Zuges in Rittershausen, wo sich
nebst der halbkreisförmigen Kehre die zwei Abstellgeleise
I und II befinden, muss
natürlich die Entblockung des Ausfahrtsignals A der
rückliegenden Station Wupperfeld stattfinden können,
ohne dass diese Aufhebung des Fahrverbots von der thatsächlich erfolgten Ausfahrt
des vorausgegangenen Zuges aus Rittershausen abhängt. Es schliesst also die
Streckenblocklinie Vohwinkel-Rittershausen mit den
Isolierstrecken J1 und
J2 ab, während die
Streckenblocklinie Rittershausen-Vohwinkel erst wieder
mit dem zwischen derdGeleiseanlage und dem zweiten Bahnsteig der Station
Rittershausen (Richtung: Rittershausen-Wupperfeld) eingeschalteten Einfahrtsignal
B beginnt. Der zwischen J1, J2 und dem Signal B
liegende Bahnhofbezirk ist also weder in die kommende noch in die gehende
Blocksignallinie einbezogen und die innerhalb dieses Teiles der Station
vorzunehmenden Zugbewegungen gelten demgemäss bloss als Verschiebungen, für welche
die richtige Lage der Weichensignale w1 bis w8 massgebend ist. Die vier Weichen W1, W2, W3 und W4 sind als
Schiebeweichen ausgeführt und derart konstruiert, dass sie, falls es späterhin etwa
wünschenswert erschiene, sehr leicht elektrisch stellbar eingerichtet werden können;
vorläufig hat man jedoch für dieselben nur Handbetrieb vorgesehen. Zum Festlegen
dieser Weichen dient für jede derselben ein eigener Riegelhebel, der dreierlei
Stellungen einnehmen kann, nämlich die Mittellage, bei welcher die zugehörige Weiche
entriegelt ist, und die beiden Endlagen, bei welchen die betreffende Weiche in der
+- bezw. in der –- Stellung verschlossen ist. Erst wenn nach einer vollzogenen
Weichenumstellung die letztgedachte Festlegung mittels des Weichenriegelhebels
richtig erfolgt ist, erhält das zur Weiche gehörige Weichensignal w1,
w2 ... bis w8, welches in gleicher
Weise wie die Ausfahrtsignale mit zwei grünen und zwei roten Glühlampen ausgerüstet
ist, Strom für die grünen Lampen, während in der übrigen Zeit, wo die Weiche sich in
Mittelstellung befindet oder noch nicht ordnungsmässig verriegelt ist, das rote
Licht brennt. Zu jeder einzelnen Weiche gehören zwei getrennte Weichensignale,
nämlich je eines für jeden Fahrweg.
Textabbildung Bd. 317, S. 139
Fig. 9. Stromlaufschema der Blocksignaleinrichtung in Station „Rittershausen“.
Mit dem Weichenstellwerk steht nun die Blocksignaleinrichtung insoweit in abhängiger
Verbindung, als die Freigabe der Strecke Wupperfeld-Rittershausen nur erfolgen kann, wenn sich die Weiche W1 in der Normallage
für die Gerade befindet und in dieser Stellung verriegelt ist. Zu dem Ende hat man
in der Station einen mit dem Stellwerkriegelhebel B1 der Weiche W1 durch ein Verschlussgestänge S verbundenen Stellhebel R0 angebracht, der ausser seiner
Mittellage zwei Endlagen einnehmen kann, in denen er den Riegelhebel entweder für
die +- oder für die –- Lage der Weiche festlegt. Zufolge dieser Anordnung ist
also die freie Verfügung über die Weiche W1 dem Weichenwärter entzogen und ausschliesslich dem
Stationsleiter vorbehalten; zugleich ist der Zustimmungskontakt Z in Abhängigkeit von R0 gebracht und auf diese Weise die vorbesagte
Bedingung für die Freigebung der Strecke Wupperfeld-Rittershausen geschaffen. Nach seiner Dienstanweisung darf der
Stationsleiter in Rittershausen mittels des
Riegelhebels R0 den
Riegelhebel R1 des
Weichenwärters in den Erfordernisfällen immer erst dann freigeben, nachdem der
betreffende Zug in der Haltestelle Rittershausen
(Bahnsteig I) zum Stehen gebracht worden ist, und wenn
das Ausfahrtsignal A in Wupperfeld auf Halt steht. Letzteres muss
übrigens für alle Fälle, bevor der Riegelhebel R0 eingelegt werden kann, geschehen, indem die
Kontaktzunge des Zustimmungskontaktes Z vom Freikontakt F abgehoben und auf den Haltkontakt H gebracht wird. Sobald und solange sich
aber ein Zug in dem Blockabschnitte Wupperfeld-Rittershausen befindet, was dem Stationsleiter jederzeit sein
Vormeldeapparat V1
anzeigt, darf überhaupt keine Entriegelung der Weiche W1 vorgenommen werden.
Zur Verbindung des Ausfahrtsignals A in Wupperfeld mit den Stationsblockeinrichtungen in Rittershausen sind nebst den beiden gewöhnlichen
Rückmeldeleitungen L1
und L2 noch drei
weitere Leitungen l1,
l2 und l3 vorhanden. Hiervon dienen l1 und l2 als Schleife, um den Notumschalter U1 und insbesondere den
Zustimmungskontakt Z einzubinden. Der Beleuchtungsstrom
für das Signal A wird demgemäss nicht, wie es sonst in
den Mittelstationen der Fall zu sein pflegt, von dem Leitungsanschlusse P1 des zweiten
Blockfeldes abgezweigt, sondern erst in Rittershausen
bei P2 entnommen. Die
dritte Leitung l3 hat
den Zweck, die grünen Lampen des Signals A erst in Rittershausen zu erden und vorher zwei Vormeldeapparate
V1 und V2 – gewöhnliche
Elektromagnete, deren Anker Zeichenscheiben bewegen – aufzunehmen, welche es ersehen
lassen, ob das Signal A grün zeigt, d.h. auf Freie Fahrt steht oder nicht; davon befindet sich V1 in der Bahnsteigbude
und V2 in der
Weichenwärterbude der Station Rittershausen. In
letztgenannter Station sind, wie Fig. 9 zeigt, drei
Blockapparatsätze (Blockfelder) vorhanden, von denen der erste, von links an
gerechnet, zu dem Ausfahrtsignal C gehört und zum
Zwecke der Entblockung durch die Fernleitung L2 in gewöhnlicher Weise mit der Nachbarstation in
Verbindung gebracht ist. Das mittlere Blockfeld gehört zum Signal B und das letzte in der Reihe dient als
Hilfsvorrichtung zur Entblockung des Wupperfelder Ausfahrtsignals A.
Vermöge dieser Anordnung wickeln sich die Signaldurchführungen beim Zugverkehr
in nachstehender Weise ab: Ein von Wupperfeld für Rittershausen bestimmter Zug findet nur in dem Falle
die Ausfahrt bei A erlaubt, wenn die Weiche W1 für die Gerade
verriegelt und also R1,
S, R0 und Z, sowie schliesslich der Notumschalter U sich in jener Lage befinden, welche Fig. 9 darstellt. Fährt dieser Zug in die freie
Strecke ein, so stellt er in gewöhnlicher Weise beim Befahren des isolierten Stückes
JI0 das Signal A
hinter sich auf Halt und entblockt ausserdem bei der
zweiten Stromgebung das Signal der rückwärtigen Nachbarstation. Ist der Zug in Rittershausen (Bahnsteig I) eingetroffen und darf derselbe nach erfolgter Abfertigung, d. i. nachdem
sämtliche Fahrgäste ausgestiegen sind, seinen Weg über die Kehre fortsetzen, so
bewirkt er bei J1 mit
der ersten Stromentsendung die Schliessung des Kontaktes b im Blockfelde D und den ersten
Schnepperabfall in der zugehörigen Verzögerungsvorrichtung, welche durch die darauf
folgende Stromunterbrechung vollends ausgelöst wird. Demzufolge findet die zweite
Stromgebung von J1 aus
im Blockfelde D die Kontakte b und w bereits geschlossen und vollzieht
sonach in gewöhnlicher Weise die Aufhebung des bei A
bestehenden Fahrverbots in Wupperfeld, was in Rittershausen durch die Vormelder V1 und V2 ersichtlich gemacht
wird. Durch Befahren des Isolierstückes J2 wird sodann das Blockfeld D ersichtlichermassen durch das Oeffnen des Kontaktes b und durch die Einlösung des Ankers der
Verzögerungsvorrichtung für eine nächste Verwendung wieder rückgestellt. Man sieht
also, dass das Blockfeld D lediglich den Zweck hat, die
Entblockung des Signals A ebenso, wie dies
grundsätzlich in den normalen Zwischenstationen der Fall ist, an zwei Stromgebungen zu binden.
Textabbildung Bd. 317, S. 140
Fig. 10. Stromlaufschema der Blocksignaleinrichtung in Station „Vohwinkel“.
Hat der ins Auge gefasste Zug die Kehre durchfahren, so darf
er, wenn das Signal B grün zeigt, bis zum II. Bahnsteig
Rittershausen vorrücken, wobei er durch den über
E und c des
Blockfeldes B von J3 aus seinen Weg nehmenden Strom in gewöhnlicher
Weise das Signal B hinter sich auf Halt bringt und den Kontakt ad schliesst. Der sonst durch den zweiten Gleitschuh des Stromabnehmers
gewöhnlich herbeigeführte Entblockungsstrom kommt bei J3 nicht zu stände, weil im Blockfelde B beim Kontakt b jeder
Leitungsanschluss fehlt. Verlässt der Zug die Station, um endlich seine Fahrt nach
Wupperfeld fortzusetzen, so stellt er durch das
Befahren von J4 das
Signal C mittels des ersten über E und e des Blockfeldes
C zur Rückleitung gelangenden Stromes hinter sich
auf Halt, gleichzeitig aber auch mit der zweiten
Stromgebung, die von J4
über vwthb im Blockfelde C
und dann über M und m im
Blockfelde B ihren Weg nimmt, das Signal B wieder auf Freie Fahrt,
genau so wie es bei der regelrechten Signalabwickelung auf der laufenden Strecke
geschieht, die hiermit bereits eingeleitet ist. Das Signal B hat man übrigens bloss in der Absicht vorgesehen, damit für den Fall,
als etwa ein Versagen des Anfangblockfeldes vorkäme, der Fehler auf einen kleinen,
leicht zu übersehenden Raum beschränkt bleibt.
Trifft von Wupperfeld in Rittershausen ein Zug ein, der, nachdem er seine Fahrgäste am Bahnsteig
I abgesetzt hat, auf das Seitengeleise abzustellen
ist, so muss seitens des Stationsleiters durch Umlegen des Verriegelungshebels B0 dem Weichenwärter
die Weiche W1
freigegeben werden, nachdem zuvor der Zustimmungskontakt Z von F auf H
gelegt und das ohnehin auf Halt stehende Wupperfelder
Signal A in Rittershausen
noch besonders festgelegt wird. Demgemäss üben die bei J1 und J2 erfolgenden Stromgebungen, wenn der Zug seine
Fahrt fortsetzt, um in das Seitengeleise zu gelangen, allerdings dieselben Wirkungen
in den Blockfeldern D und A aus wie im vorhin betrachteten Falle, wo der Zug über die Kehre geleitet
wurde, allein die Aufhebung des Fahrverbots in A kann
trotzdem nicht erfolgen, weil eben der Zustimmungskontakt Z – genau so wie ein Notumschalter – statt der grünen Lampen die roten
unter Strom setzt. Erst bis die Weiche W1 wieder in die Normallage zurückgebracht und hierin
mittels B1 verriegelt
wurde, ist der Stationsleiter im stände, auch R0 wieder in die regelrechte Verschlusslage
zurückzustellen und im Zustimmungskontakt den Stromweg ZF neuerlich zu schliessen, wodurch erst das rote Licht des Signals A in grünes umgewandelt wird. Dass schliesslich der
Notumschalter U den Stationsleiter in Rittershausen in stand setzt, ohne jede sonstige
Aenderung der örtlichen Einrichtungen das Wupperfelder Signal A beliebig von Frei auf
Halt zu bringen, lässt sich aus der
Stromlaufanordnung ohne weiteres ersehen.
Mit der eben geschilderten Signalanlage in Rittershausen
ist auch jene der zweiten Endstation Vohwinkel
einigermassen verwandt, nur musste die letztere mit Rücksicht auf die entwickeltere
Geleiseanlage noch einige weitere Vervollständigungen erfahren. Uebrigens war es
hier möglich, mit verhältnismässig einfachen Mitteln die Blockstrecke ohne
eigentliche Unterbrechung über die Rückkehrschleife hinwegzuführen. Wie das
Schaltungsschema Fig. 10 ersehen lässt, besteht am
Endbahnhof Vohwinkel
zuvörderst eine Hauptkehre, welche während des laufenden Verkehrs zum
regelmässigen Umsetzen der durchgehenden Züge von Geleise II auf Geleise I dient, und dann die Anlage
des Wagenschuppens mit vier Geleisen, ebensovielen Kehren und eine Gegenkehre. Für
die Züge, welche von der Nachbarstation Vohwinkel-Bruch
nach der Endstation Vohwinkel gelangen, sind also
zunächst zwei Wege möglich, nämlich jener über die Hauptkehre und jener in den
Wagenschuppen; demgemäss hat man an der Ausfahrt beim Bahnsteig II zwei besondere Wegesignale A1 und A2 angebracht, von denen das erstere der Hauptkehre,
das letztere dem Schuppengeleise gilt. Diese beiden Wegesignale unterscheiden sich
von den gewöhnlichen Streckensignalen nur dadurch, dass sie – entgegen der in Fig. 10 gewählten Darstellung – seitlich vom
Hauptgeleise angebracht sind und zwar A1
links und A2
rechts vom Geleise, wodurch sie die Fahrtrichtung, für
welche sie gelten, übereinstimmend mit den örtlichen Verhältnissen, kennzeichnen. Es
war des weiteren geboten, mindestens die Weiche 1 und
2 mit Hilfe besonderer Verschlüsse VV mit der Signalanlage durch Zustimmungskontakte – in
Fig. 10 als Signalschalter bezeichnet – in Abhängigkeit zu bringen, welche wieder
dieselbe Rolle wie Notumschalter spielen und zugleich die Stelle von Signalhebeln
vertreten. Nur wenn sich diese Zustimmungskontakte, von denen der letzte dem
Ausfahrtsignal A der Nachbarstation Vohwinkel-Bruch entspricht, während der zweite zum
Wegesignal A1 und der
erste zum Wegesignal A2
gehört, angemessen im Schluss befinden, können die betreffenden Signale grünes Licht
zeigen. Es ist zu diesem Zwecke der Lichtstrom für das Ausfahrtsignal A nicht in Vohwinkel-Bruch
bei T1, sondern erst in
der Endstation etwa bei T2 der Arbeitsleitung entnommen und das Brucher Blockfeld A mit dem Signalschalter des Weichenstellwerkes in
Vohwinkel durch zwei besondere Stromleitungen l1 und l2 in Verbindung gebracht. Da die Zustimmungskontakte
(Signalschalter) direkt in die Lichtlinien der Signale geschaltet und also, wie
schon oben erwähnt, ebenso wie Notumschalter wirken, so wird die Haltlage der
zugehörigen Signale A, A1 und A2
stets unbedingt eintreten, sobald der betreffende Schalter in die Stellung für Halt gebracht wird, gleichgültig ob im Blockfelde des
in Frage kommenden Signals die Kontakte für rot oder für grün geschlossen sind.
Auf Grund dieser, sowie der weiteren aus Fig. 10
leicht zu entnehmenden Sonderanordnungen vollzieht sich das regelrechte Umsetzen der
Züge vom Geleise II aufs Geleise I in nachstehender Weise: Von Vohwinkel-Bruch kann ein solcher Zug nach Vohwinkel abgehen, wenn A Freie Fahrt
anzeigt; letzteres ist aber nur möglich, wenn sich die Weichen 1 und 2 in ihrer normalen
Lage (auf Kehre) befinden und verriegelt sind. Dabei stehen, wie es die Zeichnung
darstellt, der 2. und 3. Signalschalter, also auch die zugehörigen Signale A und A1 auf Freie Fahrt und
der 1. Signalschalter, somit auch das Signal A2 auf Halt, welch
letzterer Umstand ein Verstellen der Weichen 1 und 2 unmöglich macht. Sobald der Zug seine Fahrt aufnimmt
und das isolierte Stück J passiert, bringt er in
gewöhnlicher Weise das Signal A hinter sich auf Halt und bewirkt sodann in der rückliegenden Station
die Aufhebung des Fahrverbotes; nachdem derselbe weiters am Bahnsteig II in Vohwinkel eingetroffen, seine sämtlichen
Fahrgäste abgesetzt hat, fährt er über die Hauptkehre zum Bahnsteig I, auf welchem Wege er von dem isolierten Stücke J1, aus mit der ersten
über das Blockfeld A1
seinen Weg nehmenden Stromgebung das Wegesignal A1 hinter sich auf Halt
stellt und mit der zweiten, wieder über den Blocksatz A1 und weiter über eine Leitung l3, einen
Weichenkontakt K und die Fernleitung L2 nach dem Blockfeld
A der Station Vohwinkel-Bruch verlaufenden Stromgebung das Signal A in letztgenannter Station auf Freie Fahrt bringt. Verlässt der Zug endlich auch den Bahnsteig I, um seine Fahrt nach Vohwinkel-Bruch aufzunehmen, so stellt er beim Passieren des
isolierten Stückes J3
in gewöhnlicher Weise das Ausfahrtsignal B auf Halt und mit der zweiten Stromgebung das Wegesignal A1 auf Freie Fahrt. Wie man sieht, wickelt sich bei dem hier
in Betracht gezogenen Zugverkehr die selbstthätige Zugdeckung eigentlich ganz
ähnlich ab, wie auf den laufenden Strecken, indem das Wegesignal A1 einfach eine
Blocksignalstelle zwischen dem Bahnsteig I in Vohwinkel und dem Bahnsteig II in Vohwinkel-Bruch darstellt. Für jedes
der drei Lichtsignale der Station Vohwinkel ist
daselbst je ein besonderes Blockfeld vorhanden; das in Fig.
9 ausserdem angedeutete vierte Blockfeld dient allenfalls als Vorrat und
verdankt seine Anwesenheit eigentlich nur dem Umstände, dass es am zweckdienlichsten
erschienen war, zwei gewöhnliche Doppelblocksätze für Mittelstationen (vgl. Fig. 1) in Verwendung zu nehmen.
Soll ein Zug auf das Wagenschuppengeleise eingelassen werden, so muss zunächst durch
Umlegen der gekuppelten Zustimmungskontakte (2. und 3. Signalschalter) auf Halt die Weiche 1
entriegelt werden, worauf dieselbe gestellt und in der geänderten Lage durch Umlegen
des Riegelhebels R1
verschlossen, sowie dieser schliesslich durch Umstellen des zugehörigen 2.
Signalschalters auf Freie Fahrt verriegelt wird.
Desgleichen erfolgt auch die Verriegelung der Weiche 3.
Gemäss diesen Vornahmen zeigen die beiden Signale A und
A1
Halt und das zweite Wegesignal A2
Freie Fahrt. Befährt der Zug das isolierte Stück J2, so stellt die
hierbei über das Blockfeld A2 verlaufende erste Stromgebung das Wegesignal A2 auf Halt,
während die zweite ebenfalls über Blockfeld A2 und dann über L2 nach Vohwinkel-Bruch
ihren Weg nehmende Stromgebung dort bei A die
Rückmeldung bewirkt, ohne jedoch das rote Licht in grün umzuwandeln, weil letzteres
erst davon abhängt, dass der 3. Signalschalter auf Freie
Fahrt steht, zu welchem Ende vorher die Weiche W1 wieder in die Normalstellung
zurückgebracht und hierin verriegelt worden sein muss. Damit das von J2 bei A2 bewirkte Fahrverbot
gleichfalls wieder selbstthätig aufgehoben werden kann, ist in angemessener
Entfernung hinter J2
noch ein zweites isoliertes Stück J4 eingelegt, von wo der freistellende Strom über das
Blockfeld A2 seinen Weg
zur Erde findet.
Hat ein im Wagenschuppen befindlicher Zug den Dienst aufzunehmen und sich zu dem Ende
nach dem Bahnsteig I zu verfügen, so erfolgt die
Ausfahrt durch die Weichen 4 und 2 lediglich als „Verschiebung“ unter Beachtung
der Weichensignale. Damit es überhaupt möglich ist, die Weiche W2 für die gedachte
Ausfahrt einzustellen, muss vorher der 2. und 3. Signalschalter auf den Haltkontakt
gestellt, d.h. das Signal A in Vohwinkel-Bruch und das Wegesignal A1 in Vohwinkel auf Rot geschaltet worden sein. Wird dann die Weiche W2 umgestellt, so
erfolgt daselbst auch die Unterbrechung des Stromweges bei k. Beim Befahren des isolierten Stückes J1 wird das Blockfeld A1 in derselben Weise geblockt, als wenn
der Zug über die Hauptkehre nach dem Bahnsteig I
gefahren wäre, allein es erfolgt diesmal keine Rückmeldung nach Vohwinkel-Bruch, weil eben die Fernleitung L1 in der Weiche 2 bei k unterbrochen ist.
Die Signalabwickelung für die weitere Fahrt verläuft bereits nach gewöhnlicher
Weise, indem beim Befahren des isolierten Stückes J3 das Ausfahrtsignal B
regelrecht auf Halt gebracht und A1 auf Freie Fahrt zurückgestellt wird.
Es bleibt schliesslich hinsichtlich der Einrichtungen in Vohwinkel nur noch zu bemerken, dass die grünen Lampen des Signals A getrennt für sich durch Vermittelung einer eigenen,
bis zum Weichenstellwerk geführten Leitung l geerdet
sind, und dass in diese Leitung ein Vormelder eingeschaltet ist, welcher den
Weichenwärter durch die jeweilige Lage der Zeichenscheibe ersehen lässt, ob die
besagten Lampen sich unter Strom befinden, bezw. ob das Signal A in Vohwinkel-Bruch Freie
Fahrt anzeigt oder nicht.
(Schluss folgt.)