Titel: | Die Signalanlagen und Weichensicherungen der Schwebebahn Barmen-Elberfeld-Vohwinkel. |
Autor: | L. Kohlfürst |
Fundstelle: | Band 317, Jahrgang 1902, S. 155 |
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Die Signalanlagen und Weichensicherungen der Schwebebahn Barmen-Elberfeld-Vohwinkel.
Von L. Kohlfürst.
(Schluss von S. 138 d. Bd.)
Die Signalanlagen und Weichensicherungen der Schwebebahn Barmen-Elberfeld-Vohwinkel.
Unter den drei aussergewöhnlichen Signalanlagen der Schwebebahn ist jene an der
Rückkehrschleife in der Zwischenstation Zoologischer
Garten die schwierigste und zugleich wichtigste, weil eben nur hier Weichen
durch besetzte Züge befahren werden, andererseits aber auch, weil die Fahrt über die
Rückschleife, welche unterhalb der beiden durchlaufenden Geleise der Hauptstrecke
verläuft, in Anbetracht des grossen Gefälles der Schleife (45,3‰) und der
bezüglichen Einfahrt über Bögen von nur 8 m Halbmesser besondere Vorsicht und
Sicherung heischt. Die in Frage kommenden Weichen I und
II (Fig. 11) sind
Kletterweichen, welche bekanntlich den Vorteil besitzen, dass bei ihnen der
durchgehende Schienenstrang keine Unterbrechung aufweist; dieselben sind allerdings
auch nicht aufschneidbar, was jedoch für einschienige Bahnen eher einen weiteren
Vorteil als einen Nachteil bedeutet. Das Stellen geschieht auf elektrischem Wege mit
einer ähnlich wie ein Strassenbahnkontroller angeordneten Schalt Vorrichtung, einem
sogen. Umkehranlasser, der vermittelst Zahnrad und Zahnstange durch die Handhabung
des im Stellwerk angebrachten Hebels W1 bezw. W2 abgetrieben werden kann, und mit dessen Hilfe sich
der Weichen-otor für Rechts- wie für Linkslauf einschalten lässt. Die
Weichenstellhebel W1
und W2 müssen nach
jeder Gebrauchnahme wieder in ihre Mittelstellung zurückgebracht werden, und
betriebsfähig werden dieselben immer erst durch Umlegen eines zugehörigen
Weichenriegelhebels R1
bezw. R2, welcher
zugleich die Kontakte zur Einschaltung des als zweifarbiges Lichtsignal (grün oder
rot) ausgeführten Weichensignals steuert und die Festlegung der Weiche in ihren
richtigen Endstellungen bewirkt. Im vorliegenden Falle hat man, da die geringe
Entfernung es gestattete, für die Uebertragung der Verriegelung vom Stellwerk
zu den Weichen ebenso wie zum Stellen zweier Flügelsignale D und E Rohrgestänge in Verwendung genommen.
Das betreffende Stellwerk wurde von Zimmermann und
Buchloh geliefert und sind daran statt der Schieber drehbare
Verschlusswellen angeordnet, von welchen die drei Wellen cd,
a1
A2 und a2
A1 durch Federn
selbstthätig in ihre Ruhestellung zurückgeführt werden.
Textabbildung Bd. 317, S. 155
Fig. 11. Stromlaufschema der Blocksignaleinrichtung in Station „Zoologischer Garten“.
Damit in den Fällen, wo die Weiche I für die Ausweiche
umgestellt werden muss, diese Umstellung immer erst dann veranlasst werde, nachdem
der für die Kehre bestimmte Zug am Bahnsteig I seine
Fahrt unterbrochen hat, wurde deren freie Benutzung dem Weichenwärter entzogen und
lediglich der Stationsleitungdvorbehalten, und ist zu dem Ende der betreffende
Verriegelungshebel R1
noch von der Station aus durch eine zweite mechanische Verschlussvorrichtung normal
festgelegt. Die gleiche Verriegelung ist für die Weiche II vorgesehen. Sowohl diese letztgedachten Verriegelungen als der
Weichenriegel R1 sind
mit gewöhnlichen, mit Batteriestrom betriebenen, in Fig.
11 nicht ersichtlichen, langsam schlagenden Läutewerken versehen, die
jedesmal so lange läuten, als die genannten Einrichtungen sich nicht regelrecht in
ihrer normalen Lage – Weiche I für die durchgehende
Gerade verriegelt – befinden, wodurch also die betreffenden Bediensteten ermahnt
werden, unverzüglich auf die Rückstellung bedacht zu sein, sobald dies statthaft
erscheint.
Zur Deckung der Weiche I dienen die beiden Lichtsignale
A1 und A2, welche für die
Station Zoologischer Garten (Bahnsteig I) die Stelle von Ausfahrtsignalen vertreten und
zugleich Wegesignale sind. Durch die Aufstellung dieser beiden Signale rechts und links vom
Geleise
deuten sie ohne weiteres die Richtung an, für welche sie gelten. Von diesen
Signalen kann nach Massgabe der Weichenlage das eine oder das andere durch grünes
Licht die erlaubte Fahrt anzeigen, wobei aber das zweite gleichzeitig stets Rot
zeigen muss; sie können auch, und das ist die Regel, beide rotes Licht zeigen, also
die Fahrt in die Gerade und in die Ausweiche verbieten, nie aber können beide
gleichzeitig grünes Licht aufweisen. Hinsichtlich der Fahrterlaubnis ergänzen sich
also die beiden Signale und es wäre hier überhaupt verfehlt, den Grundsatz der
deutschen Signalordnung, dass kein Zug ein Haltsignal überfahren dürfe, durch
Anwendung nur eines Signals oder durch zwei gleichfarbige Signale gerecht werden zu
wollen, weil zuvörderst der Führer des Zuges, in Anbetracht der so sehr ungleichen
Gefällsverhältnisse der beiden Wege, unbedingt wissen muss, wohin er fährt, und weil
anderenfalls beim etwaigen Verlöschen eines der beiden Lichter der Motorführer ein
falsches, gefahrbringendes Signal erhalten könnte.
Textabbildung Bd. 317, S. 156
Fig. 12. Freigabeblockvorrichtung in der Station „Zoologischer Garten“.
Die Wegesignale A1 und
A2 zeigen also
ebenso wie das Ausfahrtsignal C in der Nachbarstation
Ruthenbeck dauernd rotes Licht und müssen erst immer Fall für Fall durch den Stationsleiter
in Zoologischer Garten für die Züge auf Grün gebracht werden. Für diesen Zweck besitzt die
letztgenannte Station eine eigene dreiteilige Freigebeblockvorrichtung, wie sie in
Fig. 12 bildlich dargestellt ist, deren Wesen
aber besser aus der schematischen Darstellung Fig. 11
erhellt. Drei durch Federn hochgehobene Tasterstangen lassen sich mittels je eines
Hebels, der auf dem Dache des betreffenden Schutzkastens angebracht ist, nach
abwärts drücken, wobei Unterbrechungen oder Schliessungen verschiedener Stromwege
herbeigeführt und zugleich festlegende oder freimachende Verschiebungen von
Verschlussriegeln bewirkt werden. Beim Niederdrücken der Stange bleibt dieselbe in
gewisser Tiefe von einer Schnepperanordnung festgehalten, und sie kann nicht früher
wieder von den Federn nach aufwärts in die Ruhelage zurückgehoben werden, bevor
nicht durch den zugehörigen Elektromagneten 7 bezw. 45 oder 31 ein Strom läuft
und demzufolge die bezügliche Ankerbewegung die Hemmung auslöst. Die in Rede
stehenden Auslöseströme können nur durch die Züge selbst von den betreffenden
Isolierstrecken aus entsendet werden und es ist daher die Auslösung der hemmenden
Ankeranordnung, welche die Freigebestange festhält, in ähnlicher Weise, wie die
Aufhebung des Fahrverbotes bei den Streckenblocks nicht nur an die Stromgebung,
sondern auch an die nachfolgende Unterbrechung gebunden. Die hemmende Ankeranordnung
der Elektromagnete 7, 45 und 31 ist also ebenso mit Doppelschnepper ausgestattet, wie die
Verzögerungsvorrichtung der Streckenblocks, damit etwa auftretende Isolationsfehler
an den massgebenden isolierten Schienenstücken eine vorzeitige Entriegelung der
Weichen nicht herbeizuführen vermögen. Das Signal A
1 (Fig. 10) wird mit
dem Drücker a1, Signal
A2 mit a2 und das Ruthenbecker
Signal C mit c/d
freigegeben.
Zufolge der zwischen der Freigebeblockvorrichtung und dem Weichenstellwerke
bestehenden Abhängigkeit kann das Signal C nur dann auf
Freie Fahrt gestellt werden, wenn die Weiche II in der normalen Lage, d. i. für die gerade
Durchfahrt, verriegelt und das Signal D vorher auf Freie Fahrt gezogen wurde. Es wird ferner durch die
Freigabe eines der Wegesignale A1 oder A2 die Verriegelung R1 der Weiche I in der
k- bezw. – Stellung, sowie durch die Freigabe von C
die Verriegelung R2 der
Weiche 2 in der +- Stellung festgelegt und auch so
lange verschlossen gehalten, bis der betreffende Zug die Isolierstücke J1 oder J2 bezw. J3 überfahren hat. Für
die Ausfahrt aus der Kehre muss natürlich die Weiche II
erst in die entsprechende Lage gebracht sein, bevor der Flügel des Signals E auf Freie Fahrt gezogen
werden kann, womit gleichzeitig die Verriegelung der Weiche II in der –-Stellung verbunden ist.
Zur Verbindung der elektrischen Signaleinrichtungen der beiden Stationen Ruthenbeck und Zoologischer
Garten sind nebst den gewöhnlichen zwei Blockleitungen L1 und L2 noch drei weitere
Leitungen l1, l2 und l3 vorhanden. Von den
letzteren dient l1
dazu, die Lampen des Signals C nur im Wege der
Freigebeblockvorrichtung der Station Zoologischer
Garten unter Strom setzen zu lassen; durch die Vermittelung von l2 wird die
letztgenannte Station in Stand gesetzt, auf der Zeichenscheibe eines Vormelders
jederzeit zu ersehen, ob das Signal C Halt zeigt oder
nicht, somit also auch zu beobachten, ob und wann ein vorgemeldeter Zug in den
Blockabschnitt CF bezw. CD
eingefahren ist. Die Leitung l3 endlich verbindet ein vor der Station Ruthenbeck in die Arbeitsleitung eingelegtes isoliertes
Stück R mit einem Läutewerk, durch welches sich mithin
jeder gegen Rittershausen verkehrender Zug nach Zoologischer
Garten vormeldet, wo nach jedem solchen Läutezeichen der Stationsleiter
durch Niederdrücken der Taste c/d das Signal C freigibt, vorausgesetzt natürlich, dass die zur Zeit
obwaltende Weichen- und Signalstellung es gestattet. Diese Vormeldung fördert in
erster Linie die Abwickelung des Zugverkehrs überhaupt, gewährt aber ausserdem den
nicht zu unterschätzenden Vorteil, dass hierdurch auch jene Betriebsstörungen
hintangehalten werden, welche sich durch vorzeitige Aufhebung des bei C bestehenden Fahrverbotes ergeben können, weil doch
die einmal erfolgte Freigabe samt der damit verbundenen Weichenverriegelung nicht
mehr zurückgenommen werden kann.
Wenn man die bei der Signaldurchführung sich abwickelnden Vorgänge verfolgt, so
stellen sich dieselben bei der Durchfahrt eines direkt nach Vohwinkel verkehrenden Zuges in nachstehender Weise dar: Jeder solcher Zug
findet unter normalen Verhältnissen in der Station Zoologischer Garten die Weiche I durch die
vom Hebel R1 gesteuerte
Verschlussrolle, sowie durch die mechanische Stationsblockvorrichtung in der +- Lage
festgelegt. Kann der Zug vom Bahnsteig I abgehen, dann
stellt der Stationsleiter durch Drücken der Taste a1 das Signal A1 auf Freie Fahrt,
indem der grüne Lampensatz dieses Signals von 1 aus
über 2 in der Freigebeblockvorrichtung, dann über 3 und 4 im Blockfelde A1 zur Erde unter Strom
gesetzt wird, während der vorhin bestandene Stromweg nach den roten Lampen bei 2 gelöst worden ist. Zugleich wurde durch die
Bethätigung der Taste a1 die Weiche I nochmals in der Normalstellung
verschlossen und diese Sperrung kann nur durch den betreffenden Zug selbst wieder
behoben
werden. Das Signal A2 bleibt rot und erhärtet hierdurch, dass die Fahrt in die Ausweiche bezw.
Rückkehrschleife thatsächlich ausgeschlossen ist. Der nach Ruthenbeck weiterfahrende Zug stellt beim Passieren des isolierten Stückes
J1 das Signal A1 wieder hinter sich
auf Halt, indem die erste Stromgebung von dort über 5, 6 im Blockfelde A1, dann über 7 in der
Freigebeblockvorrichtung zur Erde verläuft. Nach Aufhören dieses Stromes in der
Spule 7 erfolgt die Auslösung der Schnepperhemmung der
Taste a1 und dieselbe
geht nach aufwärts in ihre Normallage zurück, wodurch der bestandene elektrische
Verschluss der Weiche I aufhört. Die zweite Stromgebung
von J1 aus findet den
Weg über 8, 9 im Blockfelde A1 und weiter über 10 und 11 in der Freigebeblockvorrichtung in
die Leitung L1, um das
Fahrverbot in der rückliegenden Nachbarstation nach gewöhnlicher Weise aufzuheben,
so dass allenfalls wieder ein Folgezug nach Zoologischer
Garten vorrücken kann. Hierzu kommt noch hinsichtlich des Stromweges 10 einzuschalten, dass der betreffende Kontakthebel
wohl beim Abwärtsgehen der Tastenstange a1 mitgenommen werden kann, beim Aufwärtsschnellen
dieser Stange aber nicht wieder mitgenommen wird. Die Vorrichtung 10, 11, 48 ist nämlich eine Kontaktwippe für zwei
Stromwege, welche, je nachdem sie von der Tastenstange a1 oder a2 beeinflusst, d.h. niedergedrückt wurde, den
Stromweg 10, 11 oder 48,
11 herstellt, und stets in der zuletzt erworbenen Lage so lange verharrt,
bis ihr die andere Lage erteilt wird. Nachdem der ins Auge gefasste Zug in Ruthenbeck eingetroffen ist und nach erfolgter
Abfertigung seine Fahrt fortsetzt, bringt er beim Passieren des isolierten Stückes
J3 in gewöhnlicher
Weise zuvörderst das Signal B auf Halt und stellt sonach das Blockfeld A1 in der Station Zoologischer Garten auf Frei, ohne jedoch die grünen Lampen unter Strom zu setzen. Der betreffende
Rückmeldestrom geht von J3 über 14, 15 des Blockfeldes B in die Leitung L1 nach dem Blockfelde A1 und hier über 16 und 17 zur Erde; Signal A1 verbleibt trotzdem
auf Halt, weil in der Freigebeblockvorrichtung durch
die Stange a1 beim
Wechselkontakt 2 eben nur die Speiseleitung der roten
Lampen geschlossen, jene der grünen Lampen hingegen unterbrochen ist.
Fährt ein aus der Richtung Vohwinkel kommender Zug gegen
Rittershausen, so gibt derselbe vor der Einfahrt in
Ruthenbeck beim Befahren des isolierten Stückes R ein Läutezeichen nach Zoologischer Garten, worauf daselbst der Stationsleiter, wenn er den Zug
annimmt, zuvörderst die Weiche II in der +- Stellung
durch Umlegen des Fahrstrassenknebels d verriegelt und
sodann das Flügelsignal D auf Freie Fahrt stellt. Erst nach Vollzug dieser Vorbedingungen ist es
möglich, durch Niederdrücken der Taste c/d das Ausfahrtsignal in Ruthenbeck freizugeben; hierbei
wird der Fahrstrassenknebel d für die gezogene Stellung
des Signals 1) festgelegt. Die durch das Niederdrücken
von c/d erfolgende
Stromgebung verläuft, vorausgesetzt natürlich, dass das Geleise II zwischen C und F nicht besetzt ist und sich also das Blockfeld C in Ruthenbeck in der
Lage für Freie Fahrt befindet, von 1 über 21 in der
Freigebeblockvorrichtung, dann über l1 nach Ruthenbeck, um
hier über 22, 23 und C zur
Erde zu gelangen. Verlässt der Zug Ruthenbeck, so
bringt er beim Befahren des isolierten Stückes J4 in gewöhnlicher Weise vorerst das Signal C hinter sich auf Halt und
mit der zweiten Stromgebung das deckende Fahrverbot in der rückliegenden
Nachbarstation auf Freie Fahrt zurück. Nähert sich der
Zug der Station Zoologischer Garten, so kann, sobald er
beim Signal D vorbeigekommen ist – oder im Falle der
Gefahr natürlich auch schon früher – D auf Halt gestellt werden; es bleibt jedoch unmöglich, den
Knebel der Fahrstrasse d aus der Sperrlage zu bringen,
bezw. die Verriegelung der Weiche II zu beheben, bevor
nicht der Zug die Station selbst verlassen und das isolierte Stück J5 überfahren hat. Mit
der ersten hier erfolgenden Stromgebung, welche von J5 über 29,
30 im Blockfelde F und über den
Elektromagneten 31 der Taste c/d zur Erde verläuft, wird Signal F auf Halt gebracht und
bis der Strom aufhört, erfolgt auch die Auslösung der Stangensperre, so dass
c/d nach aufwärts in seine Ruhelage zurückkehrt und
demgemäss der Weichenriegelhebel R2 entriegelt wird. Die zweite Stromgebung, welche
von J5 über 32 und 33 im Blockfelde
F, ferner über Kontakt 34 in der Freigebeblockvorrichtung, ferner über L2 nach Ruthenbeck und hier im Blockfelde G über 35 und 36 ihren Weg zur
Erde nimmt, wandelt die Haltstellung des Blockfeldes C
in jene für Freie Fahrt um. Der Kontakt 34 wird immer erst durch das Niederdrücken der
Tastenstange c/d geschlossen; derselbe verharrt jedoch
in dieser den Strom weg schliessenden Lage auch nach dem Emporschnellen der
Tastenstange c/d und muss erst durch Rechtsdrehen des
Fahrstrassenknebels e in die normale Unterbrechungslage
zurückgebracht werden.
Textabbildung Bd. 317, S. 157
Fig. 13. Stromlaufschema der Arbeitsleitung.
Soll ein aus der Richtung von Rittershausen
eintreffender Zug über die Rückkehrschleife auf das Geleise II geleitet werden, so wird in der Station Zoologischer Garten, nachdem der Zug daselbst zum Halten gebracht ist,
vorerst die vom Stationsleiter zu bedienende mechanische Sperre aufgeschlossen, dann
im Stellwerk die Weiche I durch R1 entriegelt und mit dam Stellhebel W1 auf die Ausweiche
umgelegt, wobei die weiter oben erwähnten, langsam schlagenden Kontrollläutewerke in
Thätigkeit gelangen. Nach richtiger Verriegelung der Weiche I in der –-Stellung mittels des Riegelhebels R1 erfolgt durch Niederdrücken der
Tastenstange a2 die
Freigabe des sonst immer Halt zeigenden Wegesignals A2 vermöge des hierbei
auftretenden Stromes, der von 1 über den Kontakt 37 in der Freigebeblockvorrichtung, ferner über 38 und 39 im Blockfelde
A2 zur Erde seinen
Weg findet. Dieser Strom wirkt, wie jeder sonstige Entblockungsstrom, nur
vorübergehend, weil die Hebelvorrichtung des Kontaktes 37 derart angeordnet ist, dass sie unverzüglich in ihre Ruhelage, d. i. in
jene mit unterbrochenem Stromweg, wie sie in Fig. 11
dargestellt erscheint, zurückkehrt, sobald die Hand, welche den Druckhebel der
Tastenstange a2 (vgl.
Fig. 12) niederdrückte, wieder losgelassen wurde,
wenngleich die Stange selbst von der Hemmung am Anker des Elektromagnets 45 in ihrer tiefsten Lage festgehalten bleibt. Bei
dieser Stangenlage ist sowohl die Verriegelung der Weiche II in der –-Lage elektrisch festgelegt, als auch der Lichtstrom für die
grünen Lampen des Wegesignals A2 von 1 über 40 in der Freigebeblockvorrichtung, dann über 41, 42 im Blockfelde A2 und über die Lampen A2 zur Erde geschlossen. Der nunmehr in
die Rückkehrschleife einfahrende Zug stellt hinter sich das Wegesignal A2 gleich wieder auf
Halt zurück, sobald er das isolierte Stück J2 passiert. Die erste
hier erfolgende Stromgebung verläuft nämlich von J2 über 43, 44 im
Blockfelde A2, dann
über die Elektromagnetspule 45 in der
Freigebeblockvorrichtung und zur Erde; sie stellt also nicht nur das Blockfeld A2 für Rot ein, sondern löst auch die Hemmung der Stange a2 aus, so dass diese
hochschnellt. Die zweite von J2 ausgehende Stromgebung nimmt ihren Weg über 46, 47 im Blockfelde A2, ferner über 48 und
11 in der Freigebeblockvorrichtung
und sodann über die Fernleitung L1, um nach gewöhnlicher Weise in der Nachbarstation
das Ausfahrtsignal für das Geleise I zu entblocken und
auf Freie Fahrt einzustellen. Für diese Stromgebung ist
der Stromweg 11, 48 durch das Niederdrücken der
Tastenstange a2 in der
Kontaktwippe 10, 11, 48 erst hergestellt und beim
Rückschnellen der Stange aber nicht wieder unterbrochen worden. Ganz
selbstverständlich darf der in der Schleife befindliche Zug nicht gerade unter J2 halten, damit nicht
überflüssige Dauerströme entstehen, und ebensowenig darf er über J2 zurückschieben und
dieses Stück nochmals befahren, weil hierdurch ein neuerlicher Entblockungsstrom in
die rückliegende Nachbarstation entsendet würde und sonach eine fälschliche, unter
Umständen gefährliche Freistellung des betreffenden Ausfahrtsignals bewirkt werden
könnte.
Soll endlich der in der Rückkehrschleife befindliche Zug in das Hauptgeleise II ausfahren, um zum Bahnsteig II zu gelangen, so wird die Weiche II nach
vorausgegangener Entriegelung aus der +-Lage in die –-Lage gebracht und hierin
wieder verriegelt und diese Verriegelung überdem durch Rechtsdrehen des
Fahrstrassenknebels c festgelegt. Bei dieser
letztgedachten Vornahme wird gleichzeitig auch die Tastenstange c/d in ihrer Ruhelage versperrt, indem durch die
Drehung von c eine angelenkte Stange s hochgeschoben wird, welche auf einen
winkelhebelartigen Sperrkegel t derart einwirkt, dass
sich der grössere Arm derselben unter einen Absatz der Stange c/d stellt. Damit die letztere wieder gebrauchsfähig
werde, muss also erst der Sperrkegel t in seine
Rahelage zurückgeführt werden, was der Elektromagnet 50
zu besorgen hat. Es geschieht dies, wenn der in Rede stehende Zug die Station Zoologischer Garten verlässt und beim Befahren des
isolierten Stückes J5
das Ausfahrtsignal F hinter sich auf Halt bringt. Der diesfällige Strom findet seinen Weg
von J5 über 32 und 33 im Blockfelde
F, sodann über 49 und
50 in der Freigebeblockvorrichtung zur Erde.
Während also das Blockfeld und Signal F auf Rot gebracht wird, erfolgt gleichzeitig durch den
Elektromagnet 50 die Rückstellung des Sperrkegels t, d.h. die Aufhebung der Klinkensperre von c/d. Eine zweite Stromgebung, d.h. die Entsendung des
Entblockungsstromes nach Ruthenbeck kann von J5 aus
vorliegendenfalls nicht erfolgen, weil der betreffende Stromweg in der
Freigebeblockvorrichtung bei 34 unterbrochen ist. Eben
um diese Unterbrechung zu sichern und auch die vorzeitige Entsendung eines
Entblockungsstromes mittels der Tastenstange c/d
unmöglich zu machen, bevor der aus der Schleife ins Hauptgeleise II übergegangene Zug die Station Zoologischer Garten nicht thatsächlich verlassen hat,
dient die Sperrklinke t.
Nebst den vorstehend eingehend betrachteten Stationen mit Weichen- und
Signalsicherungseinrichtungen ist zur Zeit auch noch die Station Klüse als einstweilige Endstation mit einer Kehre
ausgestattet, welch letztere mit den Hauptgeleisen in gleicher Höhe liegt und dieses
Jahr wieder entfernt werden soll, sobald die ganze Bahnanlage bis Rittershausen vollendet sein wird. Die zwei Weichen in
Klüse stehen nicht in Benutzung und wind deshalb in
ihrer Normallage andauernd fest verschlossen. Späterhin gedenkt man hier lediglich
eine zum ausnahmsweisen Abstellen schadhafter Wagen bestimmte Weiche zu belassen,
welche gleichfalls fortlaufend abgeschlossen und daher lediglich durch das
gewöhnliche Ausfahrtsignal der Station gedeckt sein wird. Wie bereits oben beiläufig
erwähnt wurde, sind in der Station Zoologischer Garten
Kletterweichen, dann am Endbahnhofe Vohwinkel sowohl
Schleppweichen als Kletterweichen angewendet worden, während in Rittershausen Schiebeweichen eingebaut werden. Man hat
diese Mannigfaltigkeit absichtlich durchgeführt, um im Wege der Praxis auszuproben,
welche Weichenform für Schwebebahnen die günstigste sei, vorläufig scheinen die
Schiebeweichen die beste Eignung zu versprechen.
Was die Gesamtdurchführung der Blocksignaleinrichtung und der Signal- und
Weichensicherung anbelangt, so sieht man aus den obigen Darlegungen, dass dieselben
wohldurchdacht und geradezu auf die strengen Anforderungen verkehrsdichter
Vollbahnen zugeschnitten sind, sowie dass die ganze Anlage in dieser
Vollkommenheit und in Anbetracht des gewählten direkten Starkstrombetriebes,
abgesehen von seinem spezifischen Wert für die Schwebebahn, zugleich als eine Art
Vorläufer und Studienobjekt für das Signalwesen der zukünftigen „Schnellbahnen“ angesehen werden darf. Sämtliche
in den selbstthätigen Signalanlagen angewendeten Schaltvorrichtungen u.s.w. werden
mit Gleichstrom von 570 Volt Spannung gespeist und müssen demgemäss gebaut und
namentlich vorzüglich isoliert sein; eben mit Rücksicht dessen sind die selbstthätig
wirkenden Stromschliesser alle als Momentkontakte ausgeführt. Es erübrigt diesfalls
etwa noch nachzutragen, dass die eine der beiden Spulen an den Zusatzvorrichtungen
(Fig. 6 und 7), da
sie doch für die Normalspannung von 570 Volt nicht gewickelt werden konnte, einen
Emailwiderstand von 4000 Ohm als Vorschaltewiderstand erhalten hat, der allerdings
in den genannten Figuren nicht ersichtlich gemacht ist. Bemerkenswert erscheint der
Umstand, dass alle aus Eisen oder Stahl bestehenden Teile der Signalvorrichtungen
durch die Ausdünstungen der Wupper in kurzer Zeit stark angegriffen werden, weshalb
man sich genötigt sah, für die sämtlichen Blockwerke längs der über der Wupper
verlaufenden Bahnstrecke alle Achsen und Schrauben aus Messing herzustellen.
Besonders interessant und lehrreich war das Auftreten einer ganz eigentümlichen
Störungserscheinung, welche bald nach Indienstsetzung der Blocksignalanlage mehrmals
beobachtet werden konnte und sich anfänglich schwer begreifen liess. Jedesmal, wenn
nämlich infolge eines Kurzschlusses in der Stromzuführung für die Zugförderung der
gewöhnliche selbstthätige Ausschalter U (Fig. 13) einer der Speiseleitungen l1 in Thätigkeit trat
und also den Weg zum Generator unterbrach, stellten sich alle in dem betreffenden
Leitungsbezirk vorhandenen, grünes Licht zeigenden Blockwerke nebst Signalen
plötzlich auf Halt, ohne dass sie von Zügen durch
Befahren der betreffenden isolierten Leitungsstücke J
beeinflusst worden wären. Nach eingehender Prüfung dieser Erscheinung durch
Oberingenieur Fr. Natalis erklärte sie derselbe einfach
als eine Induktionswirkung, die aus dem Umstände entspringt, dass die Leitung l2, welche bei jeder
Blockstelle (vgl. Fig. 5, 6 und 8) über die Elektromagnete E und e zur Rückleitung
anschliesst, mit der Arbeitsleitung teilweise parallel lauft, und dass hier die
beiden Leitungen mit der dazwischen befindlichen Luftschicht zusammen als
Kondensator wirken. Wenn der Streckenautomat U
plötzlich unterbrochen wird, während sich die Wagenmotoren M unter Strom befinden, so entwickeln die Serienfeld Wickelungen F eine sehr hohe Induktionsspannung. Falls die
Speiseleitung vorher das Potential + 570 Volt besass, so wird sie gemäss den
bekannten Induktionsgesetzen nach der Abschaltung ein negatives Potential,
beispielsweise – 1000 Volt aufweisen. Indem nun die Arbeitsleitung A und die Blockfeldzuleitung l2 im vorgedachten Sinne einen Kondensator
bilden, so fliesst die vorher auf l2 mit – 570 Volt gebundene Elektrizitätsmenge nach
erfolgter Unterbrechung der Speiseleitung über Ee und
die Rückleitung in die Arbeitsleitung A ab, während
umgekehrt die positive Elektrizitätsmenge aus A durch
MF, Rückleitung, e und
E mit 1000 Volt Spannung nach l2 gelangt. Der
Kondensator wirkt sonach mit der Spannungsdifferenz von 570 + 1000 = 1570 Volt und
ist also leicht im stände, die Ankerumstellung in den Blockfeldern zu veranlassen.
Bei den im Probierraum mit einem Kondensator von 3,5 MF und einer Spannung von ± 250
Volt ausgeführten Versuchen war es ganz gut möglich Blockwerke in gedachter Weise
thätig zu machen und erscheint hierdurch die Richtigkeit der aufgestellten Erklärung
vollkommen erhärtet. Allerdings ist in der praktischen Wirklichkeit die Kondensator
Wirkung natürlich viel geringer, dafür aber die Spannung um so höher. Nachdem die
Ursache der Störungserscheinung gefunden war, konnte derselben ohne Schwierigkeit
dadurch begegnet werden, dass man zu den Feldwickelungen der Motoren, welche die
Quelle der hohen Induktionsspannung sind, induktionsfreie Widerstände parallel
geschaltet hat, durch welche sich die Induktionsströme entladen können. Seit
Durchführung dieser Massnahme ist ein ähnlicher Anstand, wie der soeben besprochene,
nie mehr wieder vorgekommen.
Anderweitige Störungen sind bislang in den elektrischen Signalanlagen nie
beobachtet worden.
Zum Abschlusse der vorstehenden Darlegungen über die Signaleinrichtungen der
Schwebebahn Barmen-Elberfeld-Vohwinkel kommt endlich
noch zu bemerken, dass in Fällen, wo etwa wegen irgend einer Störung in einem
Geleise das eine oder das andere derselben von Zügen aus beiden Richtungen befahren
werden muss, die Zugdeckung durch die Blocksignale ausser Kraft tritt, weil diese
eben nur für den regelmässigen Verkehr auf der Doppelbahn eingerichtet ist. Dafür
wird dann der Zugmeldedienst lediglich mittels der Fernsprecheinrichtung
abgewickelt, durch welche die sämtlichen Stationen untereinander in doppelter
Verbindung stehen. Es sind nämlich für jede Station zwei auf der Eisenkonstruktion
entlang der Bahn- verlegte Fernsprechlinien vorhanden, von denen die eine für das
Stationssprechen, die zweite für den Fernverkehr eingerichtet ist. Zum
Stationssprechen, d. i. zu den Mitteilungen, die nur zwischen den unmittelbaren
Nachbarstationen gewechselt werden, besteht der Apparatsatz in jeder Station aus
einem für beide Richtungen gemeinsamen Mikrophonsprecher, sowie aus je einem
elektromagnetischen Anrufwecker und je einem Hörtelephon für jede der beiden
Richtungen; irgend eine Besonderheit besitzt diese Einrichtung nicht. Auf der
zweiten Fernsprechlinie kann sowohl jede Station wie auch die Werkstätte und
das Betriebsbureau der Schwebebahn mit jeder anderen Station durch Vermittelung
eines in der Station Alexanderbrücke eingerichteten
Vermittlungsamtes sprechen.
Die zuerst angeführte Leitung für das Stationssprechen ist jedoch nicht wie die zur
Ferntelephon anläge gehörigen Leitungen als Kabel ausgeführt, sondern als blanke Freileitung hergestellt und kann auch von den
Zügen anstatt einer Lilfsignaleinrichtung ausgenutzt werden, zu welchem Ende jeder
Zug im Führerwagen einen Kasten mitführt, in welchem sich ein vollständiger
Fernsprechsatz, bestehend aus Mikrophon, Hörtelephon und Wecker mit Magnetinduktor
befindet. Mittels einer Stange aus Bambusrohr, welche zwei Drahtleitungen
einschliesst, kann der Anschluss zu der bezeichneten Fernsprechleitung hergestellt
werden, indem der Wagenführer das mit zwei Haken versehene Ende der Stange auf den
betreffenden Leitungsdraht und der Rückleitung aufhängt und ebenso im Wagen die
Verbindung zwischen den beiden Stangenleitungen und dem Fernsprechsatze herstellt,
was durch einfaches Einstöpseln zweier Schaltstifte geschieht. Der Anruf und die
Abwickelung des Gespräches erfolgt dann in der gewöhnlichen Weise mit der einen oder
der anderen jener zwei Stationen, zwischen denen der Zug hilfsbedürftig geworden
ist.