Titel: | Herstellung der Dampfkessel, ihre Materialien, Ingangsetzung und Reparaturen. |
Fundstelle: | Band 317, Jahrgang 1902, S. 159 |
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Herstellung der Dampfkessel, ihre Materialien, Ingangsetzung und ReparaturenNach der Revue industrielle. Vortrag auf dem
internationalen Kongress zur Ueberwachung und Sicherheit der Dampfapparate
während der Weltausstellung 1900..
Herstellung der Dampfkessel, ihre Materialien, Ingangsetzung und Reparaturen.
I. Materialien zur Konstruktion von Dampfkesseln.
Die Bleche. Die zum Bau von Dampfkesseln verwendeten
Bleche bestehen aus Eisen- oder besonders schmiegsamen Stahlblechen. Es soll hier
nicht erörtert werden, wodurch die Kesselschmiede zu der jetzt fast allgemeinen
Verwendung von weichem Stahl gekommen sind, sondern der jetzige Stand in der
Verwendung desselben zu Kesselblechen klargelegt werden.
Die Frage der Verwendung des weichen Stahls ist seit 1879 an der Tagesordnung und ist
von Roland, Chefingenieur der normandischen Genossenschaft angeregt worden. In der Normandie verwendeten
die Konstrukteur% den Stahl für Kessel besonders um die durch Ueberhitzen der
Kesselwandungen auftretenden Risse bezw. die Verdoppelung der Eisenbleche zu
vermeiden.
Cornut, Chefingenieur der Nordgenossenschaft, erklärte im Jahre 1881: „Die Verwendung von Stahl
zu Kesseln wird unumgänglich werden, da man bei Eisenblechen oft blasige Stellen
vorfindet, welche bei Stahl nicht vorkommen. Uebrigens ist der Kesselstahl kein
eigentlicher Stahl, sondern leicht schmelzbares Eisen; er ist ein sehr
streckbares Material. Jedoch ist hierzu noch nicht der Zeitpunkt gekommen, da
die Metallurgie noch nicht im stände ist, den Kesselkonstrukteuren ein
vollkommen sicheres Material zu liefern und letztere den Stahl noch nicht mit
den erwünschten Vorsichtsmassregeln zu bearbeiten verstehen.“
Im Jahre 1882 beauftragte der Kongress den Direktor der belgischen Genossenschaft, Vincotte, und den Ingenieur Cornut, ausgiebige Studien hierüber anzustellen und
1883 legte Vincotte eine ausführliche Darstellung über
die Verwendung von Stahl zur Kesselkonstruktion vor, welche sich auf die in
Frankreich, Belgien, Deutschland, England, Oesterreich und den Vereinigten Staaten
gesammelten Daten erstreckte. Das Ganze fasste Vincotte
in folgendem zusammen:
„Ungeachtet der sehr weichen Stahlsorten, welche verwendet werden, ist man hierin
im allgemeinen noch in einer gewissen Unentschiedenheit; nach meinem Dafürhalten
eignet sich jedoch der Stahl weniger zu dieser Verwendung, da er erstens teurer
als Eisen ist, und ich zweitens keine besonderen praktischen Vorteile darin
erblicke, selbst dann, wenn die vorgefundenen Missstände nicht vorhanden
wären.“
Cornut äusserte sich folgendermassen:
„Es ist nicht ungefährlich, ein Metall von dieser Beschaffenheit zu verwenden.
Was den Unterschied in der Dicke anbetrifft, so hat man sich immer auf den
Standpunkt des Zerreissens gestellt; aber bei einem Dampfkessel spielt der
Widerstand gegen das Biegen eine bedeutende Holle und kann ein dem Zerreissen
widerstehendes Blech gegen die Wirkungen des Biegens unzureichend sein. Im
ganzen hat sich folgendes ergeben:
1. Das Metall ist verbessert worden; man stellt jetzt ein Produkt her, welches
allen gewünschten Bedingungen entspricht, jedoch steht man Unvollkommenheiten
gegenüber, deren Ursache unbekannt ist.
2. In dem Masse, in dem man fortschreitet, zeigt es sich, dass die Dicke des
Stahls nur sehr wenig gegenüber dem Eisen verringert werden kann.“
Im Jahre 1884 beschäftigte der Chefingenieur der Genossenschaft in Amiens, Schmidt, seine Kollegen mit einer
Formveränderung, welche ein Stahlblech in einem Dampfkessel erlitten hatte. Die
Formveränderung war von bedeutendem Umfange: 1,10 m lang und 175 mm tief; ungeachtet
dieser Ausbauchung wies das Blech nur drei Längsbrüche von 20 bis 30 cm auf, welche
nur ein ganz geringes Durchsickern veranlassten. Cornut
behauptete, dass wenn die Ueberhitzung, welche diese Formveränderung veranlasst
hatte, bei einem Eisenbleche eingetreten wäre, dieselbe eine Explosion verursacht
hätte.
Im Jahre 1886 nahm Cornut die Angelegenheit wieder auf.
In nachstehender Tabelle stellte er die Belastung der eingetretenen Brüche, die
Vergrösserung und die Verringerung der Dicke des Stahles in einzelnen Jahren auf.
Cornut drückt sich hierbei folgendermassen aus:
Verlangte Beschaffenheit für den Gebrauch des Stahls zu Dampfkesseln in
verschiedenen Jahren.
Jahr
Widerstandgegen Bruchauf 1 qmm
Ausdehnung%auf 200 mm
Verringerungder Dicke zuGunsten desStahls mit Be-zug auf Eisen
kg
%
%
1835
Petin-Goudet
80
9
–
1861
Ministerielles Zirkular
60
7
50
1863
Petin-Goudet (Gesellschaft in Orleans)
73–62,5
10–7
40
1863
Cail et Co.
62
14
33
1864
Gesellschaft in Orleans
60–55
10–7
33
1868
Transatlantische Gesellschaft
50–45
20–14,5
33
1872
West-Gesellschaft
55
15
21
1874
Creusot
48
22
17
1876
Französische Marine (vom 11. Mai 1876)
42
26
20
1878
Englischer Lloyd
46–41
25–22
20
1880
Chefingenieur Webb
53
25
16
1880
Livadia (Englisches Dampfschiff)
48–45
25–18
16
1884
Französische Marine
42
26
–
1885
Gesellschaft Veritas
30–42
20
AeussereWandung20InnereBleche12,5
1885
Englischer Lloyd (lehnt Bleche von 50 kg Bruch und 20 % Ausdehnung ab)
45–42
29–24
20
1885
West-Gesellschaft
45
18
20
1885
Französische Marine (9. Fe- bruar 1885)
42Minimum
26
20
1887
Chefingenieur Cornut
40Maximum
28
NachdemDurchm.veränderl.
„Die vorliegende Tabelle ist meines Erachtens von historischem Interesse. Man
sieht, dass in den ersten Jahren des Auftretens des Bassemer Stahles, gegen
1856, man ein hartes Metall zu erhalten suchte, welches einen Widerstand gegen
Bruch von 60 bis 70 kg auf den Quadratmillimeter und wenig Dehnbarkeit besass;
die Ausdehnungen hielten sich zwischen 7 und 10 %. Dieses Metall besass daher
gerade die entgegengesetzten Eigenschaften, welche zur Konstruktion von
Dampfkesseln erforderlich sind. Hierzu ist ein Metall erforderlich, welches
biegsam und weich ist; die Widerstandsfähigkeit des Metalls ist nur von
relativer Bedeutung und fällt es nicht ins Gewicht, ob es 35 oder 70 kg
widersteht; das Minimum von 35 kg reicht aus, um die gewöhnlichen Wirkungen von
Biegung und Ausdehnung auszuhalten.“
„In den Angaben über die Verwendung des Stahls befinden sich mehrere Stellen von
unerklärlichen Brüchen, welche sich auf den Zeitraum bis zum Jahre 1869
beziehen. Dieser Zeitraum hat verschiedene unvorteilhafte Folgen auf die
Verallgemeinerung der Verwendung von Stahl gehabt, und zwar infolge der
Ungewissheit, welche in der Beschaffenheit des zu verwendenden Materials
bestand.“
„Schlussfolgerungen: Man ersieht aus dem
Vorgesagten, dass infolge Verringerung der Dicke von ungefähr 13 % die aus
weichem Stahl oder gleichförmigem Eisen gebauten Dampfkessel nicht teurer sind,
als die aus den von der Gesellschaft angegebenen Blechen, welche nach wie vor
als die geringsten der verwendbaren Bleche anzusehen sind. Sicher ist es, dass
von dem Zeitpunkte an, wo die Stahlfabrikanten die Herstellungsweise des Stahls
sorgfältig überwachen werden, die Kesselschmiede die nötigen
Vorsichtsmassregeln, welche übrigens unbedeutend sind, beim Gebrauch von Stahl
gern beobachten werden; es ist durchaus unumgänglich, dass beim Kesselbau die
minderwertigen Eisenbleche verworfen und durch weichen Stahl ersetzt werden. Das
Wichtigste in dieser Hinsicht ist die Verminderung der Unterhaltungskosten und
die Rücksicht auf die allgemeine Sicherheit, da die grosse Anzahl schwerer
Explosionen nur auf die schlechte Beschaffenheit des verwendeten Materials
zurückzuführen ist.“
Im Jahre 1887 legte Cornut die Ergebnisse der auf Zug
angestellten Versuche mit Eisen- und Stahlblechen vor. Nachdem er die
Unregelmässigkeit der erhaltenen Ergebnisse mit Eisenblechen dargelegt hatte, bei
welchen die Widerstandsfähigkeit Unterschiede von 25 bis 26 % und in der Ausdehnung
von 70 bis 80 % festgestellt wurden, schloss Cornut wie
folgt:
„Eine bedeutende Anzahl von Kesselexplosionen rührt nur von dem verwendeten
schlechten Material her; man kann daher nicht genug die Aufmerksamkeit der
Konstrukteure und Industriellen auf die erhaltenen Resultate richten, welche
sich in der Vorschrift vereinigen:
„Alle zu Dampfkesseln verwendeten Bleche müssen genauen Untersuchungen
unterworfen werden, da die Qualitätsnummern nicht eine genügende Garantie
bieten.“
Bei den Blechen aus weichem Stahl fand Cornut keine
grösseren Unterschiede als 7 % für Widerstandsfähigkeit und Ausdehnung, er fasste
die Ergebnisse in folgendem zusammen:
„Bei der Verwendung von Stahl zur Konstruktion von Dampfkesseln dürfen nur Bleche
erster Güte gebraucht werden. Es sind daher bei der Konstruktion von
Dampfkesseln Bleche zu verwerfen, welche nicht ausgiebig erprobt worden sind,
und müssen Bleche mit einer Ergänzungslänge von 0,120 m hergestellt werden. Eine
Ursache von Schäden bei der Verwendung von Stahl kann in dem Härten desselben
bestehen, d.h. in dem lokalen und anormalen Härten. Sie kann in der Art der
Bearbeitung oder in dem Ausglühen desselben bestehen. Ist das Ausglühen
ordnungsgemäss vor sich gegangen, so ist es immer vorteilhaft, im
entgegengesetzten Falle ist es besser, wenn das Ausglühen nicht stattgefunden
hat. Bei dem Vorfall auf der ‚Livadia‛ traten zwei Umstände ein: einige Bleche
waren schlecht ausgeglüht und der verwendete Stahl war Bessemer- anstatt
Martinstahl.“
„Im allgemeinen ist jedoch das Stahlblech selbst, wenn es ungeachtet aller
Vorsicht einen gewissen Härtegrad angenommen hat, dennoch dem gewöhnlich
verwendeten Eisen vorzuziehen. Man wird hierbei z.B. 20 % Ausdehnung im Bruch
anstatt 30 % haben, welche Ausdehnung jedoch ausreichend ist und es nicht
vergessen werden darf, dass man in Dampfkesseln Eisenbleche vorfindet, welche
sich mindestens um 1 % ausdehnen. Bei der Nordgesellschaft kommen besonders schlechte Eisenbleche vor, und
obwohl deren Beschaffenheit etwas verbessert worden ist, indem die Konstrukteure
verpflichtet wurden, nur Bleche Nr. 3 und 5 zu verwenden, so ist es zur Genüge
bekannt, wie schwer gegen 60- bis 80jährige Gewohnheiten anzukämpfen ist. Durch
die Förderung der Verwendung von Stahl wird mit dieser Gewohnheit gebrochen
werden und mit Rücksicht auf die Sicherheit ist es geboten, die Verwendung
minderwertiger Bleche auszurotten.“
Im Jahre 1888 legte Cornut eine Studie über Stahlbleche
vor, welche mehrere Jahre im Gebrauch waren. Es ist diesen Blechen der Vorwurf
gemacht worden, dass sie im Feuer hart und brüchig werden und ihre Elastizität
verlieren. Cornut untersuchte überhitzte Bleche auf Zug
und fand bei vier Versuchsserien, dass nach 7, 13 und 18 Dienstjahren die
Stahlbleche noch dieselben Eigenschaften an Widerstandsfähigkeit und Ausdehnung
besassen, wie neue Bleche. Infolgedessen sind von der Nordgesellschaft Vorschriften für den Gebrauch von extraweichen
Stahlblechen zu Dampfkesseln aufgestellt worden, welche von den übrigen
Gesellschaften angenommen wurden und jetzt allgemein gelten. Dieselben sind
folgende:
Der Konstrukteur ist verpflichtet, dem Verband die Eigentümer der Dampfapparate
namhaft zu machen, von denen der Auftrag ausgegangen ist unter Beifügung einer
Abschrift des Auftrages.
Sämtliche Stahlbleche ohne Ausnahme sind, ehe sie in Bearbeitung gelangen, von dem
Konstrukteur 10 cm in der Querlänge zu bestellen, so dass mindestens zwei Zugproben
entnommen werden können, welche dem Modell der Genossenschaft der Eigentümer von Dampfapparaten entsprechen und eine
Probe für das Falzen nach der Härtung.
Die Versuche mit den Proben werden unter Aufsicht der Genossenschaft bei jedem
einzelnen Bleche durch den Konstrukteur angestellt.
Bei den Versuchen auf Zug müssen die Bleche folgenden Bedingungen entsprechen:
1. Widerstand gegen Bruch: Maximum 40 kg und Minimum 35 kg auf den
Quadratmillimeter.
2. Ausdehnung, in Prozent auf 200 mm beim Bruch: Minimum 28 bis 30 %.
Versuche der Bleche nach Rotglühen und Härten im Wasser von 28°:
1. Widerstand gegen Bruch: Maximum 47 kg auf den Quadratmillimeter.
2. Ausdehnung in Prozent auf 200 mm beim Bruch: Minimum 18 %.
Die Falzversuche werden mit Blechstücken von 20 cm Länge und 4 cm Breite angestellt;
nachdem sie, wie oben gesagt, gehärtet worden sind, müssen sie Rand auf Rand
zusammengelegt werden können, ohne dass Risse oder Spalte entstehen.
Jedes diesen Bedingungen nicht entsprechende Blech wird zurückgewiesen. Die Proben
werden in der Genossenschaft gehörigen Schmieden angestellt und von derselben mit
einem Stempel versehen.
Ausser den Versuchen auf Zug und Falzen kann nach Ankunft der Stücke in der Werkstatt
des Konstrukteurs durch die Genossenschaft ein Vergleich angestellt werden, wobei
letzterer sämtliche Stücke zur Begutachtung und Prüfung auf Herkunft zur Verfügung
zu stellen hat. Jedes Blech, welches nicht den Stempel des Walzwerkes und des
Annahmebeamten trägt, wird rücksichtslos zurückgewiesen.
Nach Herstellung des Kessels müssen sich sämtliche Stempel an der Aussenseite
befinden und dürfen nicht mit Farbe bedeckt sein.
An dieser Stelle soll an einen wichtigen Umstand erinnert werden: dieselbe Qualität
der Stahlbleche kann sowohl bei getriebenen Teilen als bei gewöhnlichen gebogenen
Ringen verwendet werden; letztere werden aus einem Metall angefalzt, welches das
Schmieden und Treiben aushalten kann, wodurch eine bedeutende Garantie für die
Dampfkessel geboten wird.
Röhren. Durch die Verwendung von Röhren wird die
Heizfläche der Dampfkessel bei geringem Rauminhalt bedeutend vergrössert und bilden
dieselben einen wichtigen Bestandteil derselben. Sie zerfallen in zwei Arten: Rauch-
und Wasserröhren.
Bei den Rauchröhren wirkt der Druck auf deren Aussenseite und zieht ein Bruch
gewöhnlich eine Abflachung derselben nach sich, wodurch keine besonderen
Uebelstände eintreten.
Bei den Wasserröhren wirkt jedoch der Druck auf das Innere und kann ein Längsbruch
bedeutenden Schaden anrichten, dessen Folgen unberechenbar sein können.
Infolgedessen sind für mehrröhrige Dampfkessel folgende Vorschriften angenommen
worden.
Das zur Herstellung von Röhren verwendete Material darf ausschliesslich nur aus
Schmieden von Martin-Siemens entnommen werden.
Die Duplikate der zur Prüfung bestimmten Stücke werden dem von der Genossenschaft
hierzu bestimmten Beamten zugestellt, wobei jedes Stück mit einer fortlaufenden
Nummer versehen wird. Die Widerstandsfähigkeit der Lötung wird in folgender Weise
festgestellt:
Bei kaltem Zustand wird eine Treibkugel durch die Röhren hindurchgelassen, welche den
Durchmesser derselben um 1/40 erweitert, welcher Erweiterung die ganze Länge
widerstehen muss, und wobei jede Loslösung oder entstehende Risse zur Ablehnung
führen.
Hiernach werden die Röhren einer Wärmeausdehnung unterworfen, um dieselben auf ihren
ursprünglichen Durchmesser zurückzuführen, wobei die Enden abgeschnitten werden.
Sämtliche Röhren werden einem hydraulischen Druck von 50 kg unterworfen und unter
diesem Druck geschmiedet. Während dieser Probe dürfen die Röhren keine Spur von
Durchsickern oder Formveränderung aufweisen.
Die Röhren müssen gerade, kugelrecht, ohne Risse oder Spalten und sonstige Fehler
sein. In Länge, Durchmesser und Stärke müssen sie den von der Genossenschaft
aufgestellten Vorschriften entsprechen, wobei die Länge höchstens 5 mm übersteigen
und der äussere Durchmesser nur 1 mm geringer sein darf.
Die mittlere Wandstärke darf nur zwischen 6 und 8 % schwanken.
Beim Schluss dieses ersten Teils muss bemerkt werden, dass die Gussstücke, wie
Verschlüsse für Siederöhren, Dome u.s.w., immer mehr verschwinden und durch
Gussstahl oder besser durch Stücke aus getriebenem Blech ersetzt werden, welche
jetzt fertig geliefert werden. Der Guss als zerbrechliches Material besitzt
überhaupt nicht die Dehnbarkeit und Schmiegsamkeit der Bleche und tritt auch für
Ventile und andere analoge Stücke der Gussstahl an Stelle des Eisens.
(Schluss folgt.)