Titel: | Elektrische Hängebahnen. |
Autor: | Dieterich |
Fundstelle: | Band 319, Jahrgang 1904, S. 115 |
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Elektrische Hängebahnen.
Elektrische Hängebahnen.
Die zunehmende Verwendung mechanischer Transportmittel bildet in gewerblichen
Anlagen eine Belastung der Bodenfläche, die in vielen Fällen höchst unerwünscht ist,
da Transporte, wenn sie nach dem kürzesten Weg, also in gerader Linie geleitet
werden, in den meisten Fällen rücksichtslos Räume oder Plätze durchschneiden, die
für eigentlich produktive Arbeiten, Aufstellung von Maschinen oder für den
allgemeinen Verkehr hohen Wert besitzen. Je notwendiger aber die Einrichtung
maschineller Beförderung für den internen Verkehr oder den Aussenverkehr auf kurze
Strecken wurde, um so dringender wurde auch die Forderung, die diesem Verkehr
dienenden Einrichtungen derart anzulegen, dass sie unabhängig von dem sonstigen
Arbeitsbetriebe und unabhängig von der Bodengestaltung, von der Einrichtung des
Baues sind und gleichzeitig die wirklich kürzesten Verbindungswege zwischen zwei
gegebenen Punkten bilden. Diese Forderungen für grössere, wenn auch noch lokale
Verkehrsstrecken, haben zur Erfindung der Drahtseilbahngeführt. Innerhalb
beschränkter Fabrikplätze oder innerhalb der Gebäude lassen sich Drahtseilbahnen
jedoch nicht mehr mit Vorteil verwenden; hier kommen vielmehr nur Schienenbahnen in
Betracht. Um aber auch diese Schienenbahnen nicht zu einer Belastung der Bodenfläche
werden zu lassen, kam man auf das Auskunftsmittel, das Geleise statt auf den Boden,
in die Höhe zu legen und den Transportwagen, statt ihn über das Geleise zu legen, an
die Schiene zu hängen. Es entstand die sogenannte „Hänge- oder Schwebebahn“,
die sich aus der Drahtseilbahn heraus entwickelt und nach verhältnismässig kurzer
Zeit nicht allein für den ursprünglichen Innenverkehr, sondern auch für Lokal- und
Fernverkehr eine gewisse Bedeutung erlangt hat.
Eine bemerkenswerte Neuheit auf dem Gebiete des Schwebebahnbaues bildet die von der
Firma Bleichert in Leipzig-Gohlis in der letzten Zeit
konstruierte Elektro-Hängebahn für Schnelltransport innerhalb grösserer Betriebe,
die sowohl in den Gebäuden als auch auf den einzelnen Werkplätzen grosse
Verbreitungsgebiete finden dürfte. Sie ist der aus der Drahtseilbahn entstandenen
Hängebahn ähnlich, nur mit dem Unterschied, dass jeder Transportwagen seinen
eigenen Motor trägt, wodurch bei wagerechter Anlage oder Anlage mit minderen
Steigungen bis zu 5 v. H. die Benutzung eines ständig laufenden Treibseiles
entbehrlich wird. Die Stromzuführung zu den Motoren in dieser Hängebahn erfolgt, wie
sich dies aus den beistehenden Figuren ergibt, durch Zuleitungsdrähte, die über den
Laufbahnen ausgespannt sind, und wird vermittelt durch Schleifbügel oder
Abnehmerollen. Der Vorzug dieser elektrischen Hängebahn liegt vor allem in der
Einfachheit und Leichtigkeit, mit der sich elektrischer Strom in jeder beliebigen
Weise verbreiten und verzweigen lässt, ohne dass ihm komplizierte bauliche Anlagen,
unzugängliche Räume, überhaupt örtliche Verhältnisse irgend welche Schwierigkeiten
böten. Da die Hängebahnen, selbst auch dann, wenn sie nicht mit elektrischem Betrieb
ausgerüstet sind, wohl zu den günstigsten und anpassungsfähigsten Transportmitteln
gehören, die man bis jetzt kennt, so ist es klar, dass die Vereinigung zweier, so
vielseitige Vorzüge besitzenden mechanischen Mittel, des Hängebahnprinzipes und der
elektrischen Kraftzuführung, zu einem Ergebnis führen muss, das wohl den höchsten
Ansprüchen, die an ein Transportmittel überhaupt gestellt werden können, Genüge
leisten dürfte.
Textabbildung Bd. 319, S. 116
Fig. 1. Elektrischer Hängebahnwagen mit normalem Kasten für ca. 1000
kg-Nutzlast von Bleichert.
Die Einrichtung dieser Bahnen selbst ist eine verhältnismässig einfache.
Als Laufbahnen finden meistens Stahlschienen Verwendung, die nach einem Spezialprofil
gewalzt sind und die mittels gusseiserner Böcke an Wände oder Deckenkonstruktionen
in geeigneter Weise befestigt werden. Bei grösseren Spannweiten und besonders da, wo
eine Durchbiegung der Laufbahn den unter ihr befindlichen Raum nicht beeinflusst,
lassen sich auch wie bei Drahtseilbahnen Seile verwenden, (Fig. 1) doch haben diese immer den Nachteil, dass sie unter dem Einfluss
der Last durchhängen, so dass ein Wagen auf dem Seile fortwährend Steigungen und
Gefälle zu durchlaufen hat. Er braucht infolgedessen mehr Kraft als ein Wagen auf
einer Schienenbahn, daein Ausgleich, wie bei einer eigentlichen Drahtseilbahn,
nicht stattfindet. In beiden Fällen bleibt jedoch die Konstruktion des eigentlichen
Laufwerkes dieselbe. Das Vorkommen von Kurven auf einer solchen Hängebahn erfordert
keinerlei konstruktive Hilfsmittel und ebensowenig irgend welche Mehrkosten
gegenüber geraden Strecken. Auf das Durchfahren der Kurven hat lediglich die
Geschwindigkeit des Wagens einen Einfluss, die aber automatisch je nach Erfordernis
geregelt werden kann. Man braucht deshalb nicht so sehr darauf bedacht zu sein, wie
dies vielfach bei anderen Transportanlagen der Fall ist, Krümmungen der Bahnlinie zu
vermeiden, sondern man kann diese überall dort anlegen, wo sie durch die natürliche
Lage der Verhältnisse geboten erscheinen.
Textabbildung Bd. 319, S. 116
Fig. 2. Klappweiche von Bleichert.
Derartige Kurven können mit einem Radius von 2 m angelegt werden, wobei ebensowenig
ansteigende und abschüssige Strecken, Geleiskreuzungen, Weichen usw. irgend ein
Hindernis bilden.
Textabbildung Bd. 319, S. 116
Fig. 3. Vollweiche mit zwangsläufiger Bewegung in beiden Fahrtrichtungen von
Bleichert.
Selbstverständlich sind die Weichenanordnungen für den Betrieb einer solchen
Hängebahn von grösster Wichtigkeit. Die sonst bekannten Weichen bei Seil- und
Hängebahnen, die sogenannten ausrückbaren Zungen oder Schleppschienen, haben den
Uebelstand, dass sie von Hand bedient werden müssen, wenn der Wagen auf ein anderes
Geleise übergeführt werden soll. Sie erfordern also von seiten des bedienenden
Arbeiters eine gewisse Aufmerksamkeit, wenn nicht Entgleisungen der Wagen und Verschiebungen
der Konstruktionsteile vorkommen sollen. Es ist deshalb von grossem Vorteil,
selbsttätig arbeitende Weichen zu verwenden, und zwar kommen bei den elektrischen
Hängebahnen die in den Figuren 2 und 3 dargestellten Weichenanordnungen zum Gebrauche.
Diese Weichen bestehen in der Hauptsache aus einem drehbaren Schienenstück, das
durch ein Gegengewicht ausgewuchtet und durch letzteres gezwungen wird, sich stets
in eine zur Hängebahn entsprechend geneigte Lage zu stellen. Die in der Richtung des
Pfeiles ankommenden Wagen drücken dieses Schienenstück, die sogenannte Klappweiche
nieder, die ihren Stützpunkt in einem an der gegenüberliegenden Schiene befestigten
Schuh findet, und der Wagen kann ungehindert passieren. Sobald er die Weiche
verlassen hat, klappt diese wieder hoch und der andere Schienenstrang ist für den
Verkehr frei. Eine weitere Ausbildung dieser Klappweichen stellt Fig. 3 dar und zwar eine Vollweiche mit
zwangsläufiger Bewegung in beiden Fahrtrichtungen, so dass es einerlei ist, ob ein
Wagen hinter der Weiche herkommt, oder gegen die Spitze derselben anfährt. Die
Klappschiene wird in diesem Falle von dem ankommenden Wagen selbst langsam
niedergelegt, indem das Rad des Laufwerkes gegen den um einen Zapfen Z drehbaren Hebel H–L
anstösst, diesen zurückdreht, S anhebt und somit die
Klappenschiene K niederlegt, die nun von dem Wagen ohne
Stoss befahren werden kann. Kommt der Wagen hinter der Weiche her, so hebt die
entsprechende Rolle des Gehänges erst die Schiene S an
und schliesst somit die Klappe, die nach dem Passieren des Laufwerkes sich wieder
von selbst öffnet. Die Beschreibung der Einrichtung der etwa zur Verwendung
gelangenden Handbetriebsweichen kann hier unterbleiben, da diese einfachster
Konstruktion und wohl allgemein bekannt sind.
Textabbildung Bd. 319, S. 117
Fig. 5. Hängebahn mit Führerwagen zum Transport von Rohzucker, Nutzlast ca.
500 kg von Bleichert.
Die Transportmittel der elektrischen Hängebahnen lehnen sich in ihrer Durchbildung an
die bekannten und bewährten Seil- und Hängebahn-Konstruktionen an. Der gesamte Wagen
besteht aus dem Laufwerk, dem Gehänge und dem Kasten, oder einer anderen zur
Aufnahme der Last dienenden Vorrichtung. Das Laufwerk besteht aus zwei tief
ausgekehlten Laufrädern aus Tiegelgusstahl, die sich auf den Achsen aus
Phosphorbronze lose drehen und zwischen zwei Stahlplatten laufen, die ihrerseits
wieder durch gusseiserne Zwischenstücke zu einem soliden Ganzen vereinigt sind. Die
Stahlwangen werden nach den offenen Seiten durch besondere Deckbleche abgedeckt, so
dass ein vollständig geschlossenes Gehäuse entsteht, in dem das Triebwerk und die
elektrischenApparate gegen äussere Einflüsse abgeschlossen untergebracht sind.
Die Uebertragung der Bewegung von den Elektromotoren auf die Laufräder geschieht
durch geschnittene Zahnräder aus Stahl und Bronze. Oberhalb des Gehäuses befindet
sich das Gelenk für den Stromzuleitungsbügel. Ausser dem Motor und dem Getriebe
enthält das Laufgehäuse noch einen Steuerschalter und eine elektrisch selbst
regulierende Sicherheitsbremse. Diese Bremse bewirkt ein schnelles, absolut sicheres
Anhalten des Wagens an Belade- und Entladestellen, sie reguliert die
Fahrgeschwindigkeit und verhindert, dass der Wagen, selbst auf den stärksten
Gefällen, so lange eine Adhäsion überhaupt noch wirksam ist, eine übermässige
Geschwindigkeit annimmt. Ausserdem hälf sie selbsttätig den Wagen an, so bald der
Motor ausgeschaltet wird, oder aus irgend einem Grunde der Strom ausbleibt.
Textabbildung Bd. 319, S. 117
Fig. 4. Elektrischer Hängebahnwagen mit Windwerk zum Transport von Kohlen,
Nutzlast ca. 500 kg von Bleichert.
Die Wagenkasten sind mittels der Gehänge an den Laufwerken derart befestigt, dass ihr
Schwerpunkt stets senkrecht unter Schienenmitte liegt. Natürlich kann die Ausführung
der Wagenkasten in den verschiedensten Formen erfolgen und muss sich dem jeweiligen
Verwendungszweck anpassen. In vielen Fällen wird es notwendig sein, die
Hängeschienen so hoch zu legen, dass die Wagen während des Passierens kein Hindernis
für die darunter befindlichen anderweitigen Arbeiten bilden. Es müssen dann entweder
die Wagenkasten oder die Lasten erst auf die Höhe der Hängebahnen gehoben werden.
Bei Verwendung eines feststehenden Aufzuges, eines Becherwerkes, würde jedoch immer
Vorbedingung sein, dass die zu hebenden und nachher zu fahrenden Güter an einen
bestimmten Punkt, an dem sich die Aufzugsvorrichtung befindet, hingeschafft werden,
womit auch wieder Zeit und Arbeit verloren geht. Andererseits kommt es aber häufig
vor, dass auf grösseren Plätzen, Hüttenbetrieben, Zementfabriken, Gasanstalten,
Giessereien, Wert darauf gelegt wird, die vielfach zerstreut liegenden.
Transportgüter direkt aufzuheben und nach einer bestimmten Entladestelle zu
schaffen. Um nun auch hier die Verwendung kostspieliger und teurer feststehender
Hebeeinrichtungen zu vermeiden, und um die Arbeit zu verkürzen und zu verbilligen,
versieht man jedes Hängebahnlaufwerk mit einer besonderen kleinen Winde (Fig. 4). Der Elektromotor zum Betriebe dieser Winde, ein
vollständig gekapselter Kranmotor, treibt mittels geschnittener Schnecken aus Stahl
und Bronze zwei Seiltrommeln an, über die sich als Zugorgan ein Stahldrahtseil auf-
und abwärts windet. Der Steuerschalter für den Motor wird durch Zugschnüre vom
Fussboden aus bedient. Die gesamte Winde läuft unter steter Kontrolle der oben
beschriebenen elektrischen Regulierbremse, die auch hier Anwendung findet und die
Winde in ihrer höchsten oder tiefsten Stellung von selbst ausschaltet.
Der Betrieb auf den oben beschriebenen Bahnen ist meist ein automatischer, d.h. die
Wagen fahren ohne Führer und lenken sich von selbst. Auf den Belade- und
Entladestationen sind dann Schalter vorgesehen, durch die das Abfahren der Wagen
veranlasst wird, während das Anhalten von selbst erfolgt. Diese automatischen Bahnen
erfordern kein eigenes Bedienungspersonal, da die wenigen nötigen Handgriffe von den
Lagerarbeitern nebenher mit besorgt werden können. Infolgedessen gestaltet sich der
Betrieb auf derartigen Hängebahnen sehr einfach und billig.
Sind, wie dies in der chemischen Grossindustrie oft vorkommt, grosse Massen mit
erheblicher Geschwindigkeit zu befördern und von oder nach verschiedenen Belade- und
Entladestellen zu holen oder zu bringen, und handelt es sich darum, durch nicht
automatischen Betrieb eine willkürliche Lenkung grosser Massentransporte zu
bewerkstelligen, so dürfte es empfehlenswert sein, Hängebahnen zu verwenden, die
durch einen besonderen Führer bedient werden. In solchen Fällen ist es dann
angängig, aus einzelnen Gehängen ganze Züge zusammen zu stellen und diesem Zuge
einen besonderen Führerwagen mitzugeben, wie dies Fig.
5 zeigt. In dieser Figur ist ein Hängebahnzug mit Führerwagen zum
Transport von Rohzucker dargestellt, dessen einzelne Wagen eine Nutzlast von je 500
kg aufnehmen. Die Bahn ist dazu bestimmt, einen Verkehr zwischen den Rohzucker
löschenden oder ladenden Schiffen und einen am Ufer liegenden Zuckerspeicher
herzustellen. Jeder Wagen besitzt sowohl seinen eigenen Fahrmotor und eigenen
Hubmotor, doch erfolgt die Steuerung des ganzen Zuges und die Bedienung aller Motore
vom Führerwagen aus.
Selbstverständlich sind auch andere Ausführungsformen solcher von Hand zu steuernden
Wagen möglich; so ist es z.B. angängig, einen beliebigen Hängebahnwagen ausser mit
dem elektrischen Windwerke noch mit einem Führerkorb zu versehen, so dass der
Wagenführer auch mit einer Einzellast fahren kann.
Die Grösse der Lasten, die auf elektrischen Hängebahnen transportiert werden können,
ist ausserordentlich verschieden. Bei Massengütern, bei denen doch stets eine
Einteilung in gewisse Transportgewichte stattfindet, werden die Lasten stets
zwischen etwa 300 bis 1200 Kilo schwanken, doch steht nichts im Wege, auch mit
grösseren oder kleineren Gewichten zu arbeiten. Man wird jedoch berücksichtigen
müssen, dass schwere Lasten auch sehr starke und teure Schienen- und
Trag-Konstruktionen erfordern; im allgemeinen geben Einzellasten von 500 bis 700
Kilo die günstigsten Verhältnisse. Die Fahrgeschwindigkeit richtet sich ganz nach
den örtlichen Verhältnissen. Hohe Fahrgeschwindigkeiten bis zu 2,5 m in der Sekunde
sind nur auf geraden oder massig gekrümmten Bahnlinien zulässig, während bei
Vorkommen häufiger Kurven die Geschwindigkeit entsprechend bis auf 0,5 m per Sekunde
ermässigt werden muss. Die Ermässigung der Geschwindigkeit braucht aber nur in den
Kurven selbst stattzufinden; sie lässt sich mit Leichtigkeit durch entsprechende
Konstruktion der Steuereinrichtung vollständig automatisch arbeitend erzielen.
Textabbildung Bd. 319, S. 118
Fig. 6. Elektrische Hängebahn für Massenverladungen von Bleichert.
Textabbildung Bd. 319, S. 119
Fig. 7. Elektrische Hängebahn für Massenverladungen von Bleichert; Grundriss
in der halben Grösse wie Fig. 6.
Ein Beispiel der Verwendung elektrischer Hängebahnen für grössere Ladebetriebe bildet
die in Fig. 6 und 7
dargestellte Anlage einer Massenverladung vom Schiff zu einem Lagerplatz. Die zu
Schiff ankommenden Massengüter werden mittels sehr rasch laufender Schwenkkräne
gehoben und in Schüttrümpfe gestürzt. An den Schiebern der Rümpfe vorbei läuft ein
Geleise der elektrischen Hängebahnen, das sich in einem grossen Bogen, etwa 200 m
lang, an dem Ufer weiterzieht, woselbst es auf eine eiserne Hochbrücke gelagert ist.
Die an den Rümpfen beladenen Wagen fahren an dem Ufer entlang nach dem Ende der
Hochbrücke, kehren dort um, um an der Innenseite dieser Brücke auf den fahrbaren
Verteilungskran, der den ganzen Ladeplatz bestreicht, abgeleitet zu werden.Der
Verteilungskran läuft konzentrisch zu dem Bogen, den die äussere Hafenbrücke bildet.
Die Hängebahngeleise des Fahrkranes schliessen mittels selbsttätiger Weichen an
diejenige der Hochbrücke an, so dass die auf der Innenseite der letzteren laufenden
Wagen ohne weiteres auf den Fahrkran gelangen können. An beliebigen Stellen dieses
Kranes befinden sich dann wieder Auslöser für die Kippvorrichtungen der
Hängebahnwagen. Nach dem Kippen fahren die Wagen nach dem inneren Ende des
Fahrkranes, kehren auf einer Kurve um, fahren auf dem zweiten Geleise dieses Kranes
wieder nach der Hochbrücke am Ufer und laufen in bekannter Weise auf dieser den
Schüttrümpfen zu.
Dieterich.