Titel: | Die Versuche mit dem Blocksignale „System Krizik“ auf der Strecke „Rothneusiedel–Oberlaa“ der k. k. österr. Staatsbahnen. |
Autor: | Adolf Prasch |
Fundstelle: | Band 319, Jahrgang 1904, S. 238 |
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Die Versuche mit dem Blocksignale „System
Krizik“ auf der Strecke „Rothneusiedel–Oberlaa“ der k. k. österr.
Staatsbahnen.
Von Ingenieur Adolf Prasch.
(Fortsetzung von S. 205 d. B.)
Die Versuche mit dem Blocksignale „System Krizik“ auf der
Strecke „Rothneusiedel–Oberlaa“ usw.
Der Kontrollapparat. Dieser in dem Schaltungsschema
(Fig. 1, S. 190) mit Co bezeichnete Apparat dient dazu, die Station über die jeweilige Stellung
des die Einfahrt schützenden Semaphores zu unterrichten. Er war mit dem für die
Regelung der Einfahrt dienenden Stationsumschalter U
(Fig. 5 u. 5a,
Vorderansicht mit abgenommenem Deckel und Schnitt) auf einem gemeinsamen Grundbrett
montiert und mit einem Schutzkasten überdeckt. Der Kontrollapparat besteht (Fig. 1, 5 u. 5a) aus einem Solenoide, in welches der bewegliche
Eisenkern K hineinragt. Der Kern ist nach abwärts
verlängert und trägt eine rechtwinklig gebogene dünne, an der Vorderseite weiss
gestrichene Blechscheibe R'. Bei stromlosem Solenoid
senkt sich der Kern K durch seine eigene Schwere nach
abwärts und es wird durch das in dem Oberteile des Schutzkastens freigelassene und
durch eine durchsichtige Glasplatte verdeckte Fensterchen der rot gestrichene
Hintergrund sichtbar, wodurch der Station die Anzeige vermittelt wird, dass das
Einfahrtssignal auf „Halt“ steht. Steht jedoch der Einfahrtssemaphor auf
„Frei“, so wird, wie sich dies aus der folgenden Erklärung der Schaltung
ergibt, das Solenoid erregt und der Kern K hochgezogen.
Das Fensterchen wird hierdurch „weiss“ geblendet, indem die gestrichene
Platte sich vor das Fensterchen legt und den roten Hintergrund verdeckt. Dies zeigt
die „Freistellung“ des Semaphores an.
Textabbildung Bd. 319, S. 238
Fig. 5.
Textabbildung Bd. 319, S. 238
Fig. 5a.
Der Stationsumschalter. Die Station muss einerseits in
der Lage sein, dem Stationsabschlussblock durch Deblockieren die neuerliche Freigabe
des Semaphores zu gestatten, andererseits aber auch eine Handhabe besitzen, um den
einmal auf „Frei“ gestellten Semaphor auf „Halt“ und wieder auf
„Frei“ bringen zu können. Diesem Zwecke dient der in Fig. 1 mit U bezeichnete
Umschalter. Derselbe besteht aus einem um eine Achse drehbaren, doppelarmigen Hebel
q (Fig. 5 u. 5a), welcher zwei Kontaktstücke trägt, die je nach
der Lage des Hebels entweder die Kontaktpunkte I I, II
II oder III III leitend miteinander verbinden.
Die Kontakte des Hebelswaren in der Ausführung gefedert, um stets sicheren
Kontakt zu erhalten. In der in Fig. 1 dargestellten
Lage ist der Hebel q ohne jede leitende Verbindung und
kann daher in keiner der einmündenden Leitungen Strom zirkulieren. Verschiebt man
hingegen den Hebel von rechts nach links und verbindet hierdurch die Kontakte 3, 4, so erfolgt die Deblockierung des
Stationsabschlussblockes. Wiewohl derselbe hierdurch „Frei“ zeigt, ist der
Wärter dennoch nicht imstande, den zugehörigen Semaphor auf „Frei“ zu
stellen, da die zu dem Semaphor führende Leitung zwischen 1 und 2 des Stationsumschalters U unterbrochen ist. Die Station hat demnach, will sie
die Freistellung des Semaphores gestatten, nach erfolgter Deblockierung den
Umschalter U auf die beiden Kontakte 1, 2 umzulegen. Auf die Achse des Hebels q ist gleichfalls eine in acht Felder geteilte,
abwechselnd weiss - rot gestrichene Scheibe aufgesetzt, welche mit einem zweiten in
dem Gehäuse vorgesehenen Signalfensterchen in Uebereinstimmung steht, so dass auch
an diesem die Lage des Umschalters zu erkennen ist. Sind die durchsichtigen Teile
dieses Fensterchens rot geblendet, ist also die ganze Scheibe „roth“, so
steht der Umschalter auf „Halt“. Ist das Fensterchen in gleichen Abständen,
weiss - rot geblendet, so zeigt dies „gestattete Einfahrt“ an. Bei der
Deblockierungsstellung des Hebels erscheint das Fensterchen zwar auch abwechselnd
weiss - rot geblendet, doch sind die roten Felder dreimal so gross als die weissen,
so dass die Unregelmässigkeit auffallend hervortritt und auch hieraus die Lage des
Hebels ersehen werden kann.
Die Schienenkontakte waren nach dem System Bailehache in einer von der ursprünglichen Anordnung
etwas abweichenden und verbesserten Form ausgeführt. Sie bestanden aus einem etwa 1
m langen Streifen aus hartgehämmertem Messingblech, in welchem wie bei einem Kamme
Zähne von 5 cm Breite mit einem gegenseitigen Abstande von 3 mm eingeschnitten
waren. Der Rand jedes dieser Zähne ist nach aufwärts gebogen. Dieser Blechstreifen
ist auf einem von Isolatoren getragenen Eisengerüste so befestigt, dass die
einzelnen Zinken frei ausfedern können. Diese Schienenkontakte waren auf den
Schwellen ausserhalb des Geleises so befestigt, dass die federnden Zinken annähernd
3 mm vom oberen Rande der Fahrschiene abstehen und dieselbe um etwa 5 mm überragen.
Die Tyres der Räder eines vorbeifahrenden Zuges mussten daher die federnden Zinken
berühren und herabdrücken und stellten daher eine gut leitende Verbindung zwischen
Schienenkontakt und den Fahrschienen her. Da nun der Schienenkontakt mit einer vom
Zustimmungsschalter abgehenden Blockierungsleitung mittels Kabelzuführung und der
betreffende Schienenstrang mit der Rückleitung verbunden ist, konnte in diesem Falle
dann Strom zirkulieren, wenn auch mit dem Zustimmungsschalter gleichzeitig die
Zustimmung hierzu gegeben wurde.
Die Verbindung der Apparate untereinander, mit der
Elektrizitätsquelle, den Schienenkontakten und der Rückleitung.
Zur Erleichterung des Verfolgens der einzelnen Funktionen der Blockapparate wurde in der
schematischen Darstellung der Leitungsverbindungen (Fig.
1) angenommen, dass die beiden Blockapparate deblockiert sind, sonach die
Fensterchen die in Fig. 1b schwarz-weiss
dargestellte „rot-weisse“ Blendung zeigen. Die eigentlichen Stellwerke und
sohin auch die Semaphorarme stehen auf „Halt“. Die Fahrtrichtung zeigt der
Pfeil.
War nun ein Zug zu erwarten, so stellte der bedienende Wärter in Rothneusiedel den
Hebel n des Zustimmungsschalters Z (Fig. 1) so nach
abwärts, dass der Kontaktklotz x die beiden
Kontaktlamellen a, b und der Klotz y die beiden Lamellen c, d
leitend verband. Durch diese Umstellung stellte sich der Semaphor auf „Frei“,
indem der Strom der Batterie B über den Abzweigepunkt
u, Umschalter h I
(volle Linie), Abzweigepunkt r zu der Kontaktlamelle
c, über den Klotz y zu
d, von da durch das Solenoid D' von ST und über den
Schalter G zur Rückleitung ging. (Einfache
Strichlinie). Das Solenoid wurde erregt, zog den Kern K'' hoch und der Semaphor stellte sich auf „Frei“. Gleichzeitig
hiermit bewegte sich aber der Schieber P des
Windungsschalters G nach abwärts, gelangte der
Reihenfolge nach zu den Lamellen 2 3 4 und schaltete
hierdurch dem Solenoide stets neue Windungen zu, Unmittelbar vor beendeter
Umstellung des Semaphorarmes verliess der Schieber P
die Lamelle E und 4,
wodurch der Strom gezwungen war, über den Widerstand W
zu gehen. Er wurde hierdurch so weit geschwächt, dass er auf mehr als die Hälfte
seines ursprünglichen Wertes herabsank, was hinreichte, um den hochgezogenen
Solenoidkern in dieser Lage festzuhalten. Wiewohl nun bei dieser Stellung des
Zustimmungsschalters Z auch die Verbindung zwischen den
Kontaktlamellen a b durch den Kontaktklotz x hergestellt wurde, konnte, wie dies der Verfolg der
strichpunktierten Linie sofort zeigt, in dieser Leitung kein Strom zirkulieren, weil
die Verbindung des Schienenkontaktes mit der Rückleitung nicht hergestellt war. Erst
wenn die Tyres der Räder eines vorbeifahrenden Zuges diese Verbindung herstellten,
konnte unter Voraussetzung, dass auch a und b des Zustimmungsschalters leitend verbunden waren,
Strom in diese Leitung eintreten. Der Strom verlief in diesem Falle von der Batterie
B über Abzweigepunkt u
zu dem Umschalter h von Rothneusiedel, ging über
Kontakt I und teilte sich bei Punkt r in zwei Zweige, deren einer, wie schon vorhin
beschrieben, durch das Solenoid des Stellwerkes hindurch ging, der andere hingegen
seinen Weg über die Kontakt a b das Solenoid H des Blockapparates zu dem Schienenkontakte C nahm und über die Fahrschiene nach B zurückkehrte. Das Solenoid H des Blockapparates von Rothneusiedel wurde erregt, zog seinen
beweglichen Kern K' in die Höhlung und stellte den
Umschalter h um, wie dies punktiert angedeutet
erscheint, hob dessen rechten Arm aus dem Kontakt I und
legte den linken Arm in den Kontakt II. Hierdurch wurde
auch das Fensterchen des Blockapparates rot geblendet. Diese Umstellung bewirkte
auch das gleichzeitige Unterbrechen des Stromes für den Semaphor- und den
Schienenkontakt-Stromkreis.
Fuhr nun der Zug weiter gegen W. H. 820, so hatte der diesen Blockapparat bedienende
Wärter gleichfalls den Zustimmungs-Umschalter in der Weise umzustellen, dass die
Kontaktpunkte a b und c d
durch x und y leitend
verbunden wurden. In diesem Falle stellte sich jedoch der Semaphorarm nicht auf
„Frei“, weil hierzu programmässig ausser der Freigabe des Blockapparates
noch die besondere Zustimmung der Station erforderlich war, welche mittels des
Umschalters U gegeben wurde. Es war in diesem Falle der
Umschalter Useitens der Station so zu stellen,
dass die beiden Kontaktlamellen 1 und 2 leitend verbunden wurden. Der Strom für den
Semaphor-Stromkreis verlief hierbei von der Batterie B,
Abzweigepunkt a zu dem Umschalter h des Blockapparates bei W. H. 820 über den Kontakt I, Abzweigepunkt t,
Kontaktlamellen cd des Umschalters Z (einfache Strichlinien) Kontakt 1 2 von U (Oberlaa) zurück
zu ST von W. H. 820 und stellte den zugehörigen
Semaphor auf „Frei“, gleichzeitig, wie schon beschrieben, stets neue
Windungen in das Solenoid einschaltend.
Hatte jedoch der Schieber P des Windungsschalters G die Lamellen 4 und E verlassen, so ging der Strom nicht wie vorhin bei
Rothneusiedel durch einen besonderen Widerstand, sondern (punktierte Linie)
neuerdings zur Station und zwar zum Kontrollapparat Co
zurück und von da zur Rückleitung. Durch die Einwirkung des Stromes auf das zu Co gehörige Solenoid wurde die Scheibe R' gehoben und erschien hierdurch das Fensterchen des
Kontrollapparates weiss geblendet und zeigte an, dass der Semaphorarm die
„Frei“-Stellung einnahm.
Wollte nun die Station in diesem Falle den Semaphor auf „Halt“ stellen, so
legte sie den Umschalter U so um, dass die leitende
Verbindung zwischen 1 und 2 und hierdurch auch zwischen Batterie und Solenoidspule des Stellwerkes
ST aufgehoben wurde und der Semaphorarm sich durch
sein Uebergewicht in die Haltstellung senkte.
Fuhr ein Zug bei freistehendem Semaphorarm bei diesem Blockposten vorbei, so konnte
die Blockierung des zugehörigen Blockapparates gleichfalls erst dann erfolgen, wenn
die Verbindung des Schienenkontaktes mit der Fahrschiene und hierdurch auch der
Rückleitung hergestellt war. Auch in diesem Falle stellte sich der Hebel h des Blockapparates so um, dass er die leitende
Verbindung mit beiden hierbei in Betracht kommenden Stromkreisen aufhob, wodurch
sich nicht nur der Semaphorarm, sondern auch der Kontrollapparat auf „Halt“
stellen musste.
Bei der durch den Zug zu vollführenden Blockierung des Blockapparates von W. H. 820
verlief der Strom von der Batterie B über Abzweigepunkt
u zu h I,
Abzweigepunkt t, Kontakte ab,
H und D (Deblockierungstaste), Schienenkontakt
C, Fahrschiene und Rückleitung zu B zurück. Es wurde hierdurch nicht allein die
Blockierung vollzogen, sondern auch die Deblockierung freigegeben, indem die rechte
Spule D den Solenoidkern in sich hineinzog und ihn so
weit nach rechts verschob, dass die Nase o (Fig. 2a) nicht mehr auf der Platte p auflag, somit diese Taste ohne Behinderung nach
abwärts gedrückt werden konnte. Der Wärter von W. H. 820 konnte den Block bei
Rothneusiedel somit nur dann „Frei“ geben, wenn der eigene Apparat blockiert
war oder sich in der Haltstellung befand. Zu diesem Zwecke drückte er die Blocktaste
d' nach abwärts, so dass die beiden Kontakte 1 2 in leitende Verbindung gelangten. Der Strom ging
von der Batterie B Abzweigungspunkt U zu h II, Kontaktpunkte
1 2, linkes Solenoid S, durch die Leitung (– . . . –), Solenoid F von
Rothneusiedel zur Rückleitung und über diese zu B
zurück.
Hierdurch wurde nicht nur der Umschalter h des
Blockapparates von Rothneusiedel in die Freilage gebracht, sondern auch gleichzeitig
der Kern der Solenoide der Deblockierungstaste d' bei
W. H. 820 von rechts nach links verschoben und infolgedessen die Platte p wieder vor die Nase o
gelegt (Fig. 2). Die niedergedrückte Taste konnte
sich nach Loslassen derselben, weil die Platte in dieser Bewegungsrichtung
auszuweichen vermochte, wieder nach aufwärts zu bewegen, liess sich aber nicht ein
zweites Mal betätigen, weil die Platte ein abermaliges Heruntergehen der Taste
hinderte.
Die Freigabe des Blockapparates bei W. H. 820 erfolgte durch die Station und war an
keine besonderen Bedingungen geknüpft. Die Station war sonach jederzeit in der Lage,
diese Freigabe durch Umlegen des Schalters U in der
Weise zu bewerkstelligen, dass sie die Verbindung zwischen 3 und 4 herstellte. Wie bereits erwähnt,
wurde der Wärter des Blockes bei W. H. 820 hierdurch noch nicht in die Lage
versetzt, den Semaphorarm auf „Frei“ zu stellen, sondern war hierfür noch
eine besondere Zustimmung der Station erforderlich, die durch Umstellung des
Umschalters U auf Verbindung der Kontaktlamellen 1 2 gegeben wurde.
Wollte daher die Station die Deblockierung vornehmen und auch die Erlaubnis zur
Freistellung des Einfahrtssignales erteilen, so stellte sie vorerst den Umschalter
U ganz nach links, wodurch die Kontaktlamellen 3 4 verbunden wurden und die Deblockierung erfolgte,
sodann brachte sie diesen Umschalter genau in die Mittellage und beliess ihn, bis
der erwartete Zug eingefahren war. Im Falle des Eintrittes eines Ereignisses,
welches die Einfahrt eines Zuges unerwarteter Weise nicht zulässt, wäre dieser
Schalter ganz nach rechts zu verschieben gewesen. Die leitende Verbindung zu dem
Solenoide des Stellwerkes würde unterbrochen und das Einfahrtssignal hätte sich auf
„Halt“ gestellt.
Nach Beseitigung dieses Hindernisses wäre der Umschalter wieder in die Mittellage zu
bringen gewesen, wodurch sich das Einfahrtssignal auf „Frei“ gestellt hätte,
vorausgesetzt dass der Zustimmungsschalter Z bei W. H.
820 in der entsprechenden Lage gewesen wäre.Wie aus Vorstehendem ersichtlich
ist, wurde den eingangs erwähnten Programmpunkten in allen Punkten entsprochen.
Allerdings ist mit dieser Anordnung noch kein vollständiges Blocksignal geschaffen,
indem der wichtigen Bedingung einer gegenseitigen Verständigung der Blockwärter und
namentlich eine Anzeige der Züge keine Rechnung getragen ist.
Die Einrichtung solcher Verständigungsmittel ist nun in dem vollständig
ausgearbeiteten System vorgesehen und sind bei demselben noch eine Reihe von
Sicherheitsvorkehrungen, wie beispielsweise die Abhängigkeit der Freistellung der
Fahrtsignale von der richtigen Stellung der Schranken und Weichen, in Aussicht
genommen.
Allein für die Versuchszwecke war keine zwingende Notwendigkeit für die Aufstellung
dieser kostspieligen Einrichtungen vorhanden, weil es sich vornehmlich doch nur
darum handelte, die Betriebssicherheit der für diese Zwecke eigens geschaffenen
Block-Apparate und Stellwerke zu erproben. Dass durch elektromotorische Kräfte
betriebene akustische Signalmittel verlässlich arbeiten, ist eine so wohl bekannte
Tatsache, dass hierfür ein Nachweis nicht mehr zu erbringen war. Das Hinzufügen
dieser Einrichtungen wäre also für den gedachten Zweck wertlos und ausserdem mit
Auslagen verknüpft gewesen, die zu sparen berechtigte Gründe vorlagen. Arbeiten die
Block- und Stellwerke sicher, so kann kein Zweifel darüber bestehen, dass auch die
übrigen Einrichtungen von denen eine bedeutende Kraftleistung nicht erfordert wird,
in mindestens ebenso sicherer Weise arbeiten werden.
(Schluss folgt.)