Titel: | Zusammenhang zwischen Kohlensäuregehalt und Abgangstemperatur der Kesselgase. |
Autor: | A. Dosch |
Fundstelle: | Band 320, Jahrgang 1905, S. 349 |
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Zusammenhang zwischen Kohlensäuregehalt und
Abgangstemperatur der Kesselgase.
Von A. Dosch.
Zusammenhang zwischen Kohlensäuregehalt und Abgangstemperatur der
Kesselgase.
Der Verlust durch die abziehenden Gase ist im allgemeinen der grösste
Wärmeverlust, welcher bei der Wärmeerzeugung eintritt. Mit für die Praxis genügender
Genauigkeit berechnet er sich aus der Gleichung
q_v=\varepsilon\cdot \frac{T-t}{K_v} . . . . 1)s. D.
p. J. 1902, 317, S. 794.
worin T die Temperatur der abziehenden Gase, t die Kesselhaustemperatur, Kv den Gehalt der Gase an Kohlensäure,
sowie ε einen Koeffizienten, welcher für Steinkohlen im
Mittel zu 0,66 anzunehmen ist, bedeutet.
Wie aus der Gleichung ersichtlich, muss, um diesen Wärmeverlust zu ermitteln, sowohl
die Abgangstemperatur als auch der Kohlensäuregehalt der Gase bekannt sein.
Letzterer wirkt nun insofern auf den Abgasverlust als dieser mit zunehmendem CO2-Gehalte ab, mit
abnehmendem zunimmt. Es wird nun die Frage entstehen, wie sich denn die Verhältnisse
stellen, wenn an einer vorhandenen Feuerungs- und Kesselanlage der Kohlensäuregehalt
sich verändert, ohne dass auch gleichzeitig die gesamte Wärmeerzeugung sich
verändern soll. Man ist bei weniger genauen Betrachtung geneigt, anzunehmen, die
Abgangstemperatur T verändere sich mit dem
Kohlensäuregehalt nur verhältnismässig wenig, so dass man sie als ziemlich
gleichbleibend voraussetzen könne, gleichviel welcher Kohlensäuregehalt festgestellt
wird – alles gültig für die gleiche Anlage und die gleiche Wärmeerzeugung. Unter
dieser Voraussetzung wird auch meist der Wärmegewinn berechnet, der durch einen
höheren Kohlensäuregehalt eintritt. Beträgt z.B. der Wärmeunterschied T – t = 250 ° und der Kohlensäuregehalt einmal 9 v. H.,
das andere Mal 13 v. H., so ist nach dieser Voraussetzung der Abwärmeverlust das
erste Mal 0,66\,\frac{250}{9}=18,3 v. H., das zweite Mal 0,66\,\frac{250}{13}=12,7 v. H., mithin der Wärmegewinn
durch den höheren Kohlensäuregehalt 18,3 – 12,7 = 5,6 v. H. des Heizwertes.
Nun ist aber zu bedenken, dass sich mit dem Kohlensäuregehalt gleichzeitig auch die
Temperatur im Feuerraum verändert und zwar derart, dass sie mit höher werdenden C
02-Gehalte ansteigt, mit niedrigerer werdenden
fällt. Die Annahme liegt daher nahe, dass mit zunehmender Verbrennungstemperatur
auch die Abgangstemperatur zunimmt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das
entstehende Gasvolumen um so kleiner wird, je höher der Kohlensäuregehalt wird, und
umgekehrt. Daher ist zu ermitteln, inwieweit beide Bedingungen Einfluss auf die
Abgangstemperatur gewinnen.
Die Verbrennungstemperatur bezw. die Temperatur im Feuerraume bestimmt sich zu:
T_1=\eta_1\cdot \frac{H_w}{G_v\cdot c}+t . . . . . 2)
wenn dem Kesselinhalte keine strahlende Wärme zugute kommt,
oder aber, falls dies zutreffend ist, zu:
T_1=\eta_1\cdot \frac{(1-\sigma)\cdot H_w}{G_v\cdot c}+t . . 2a)
wenn bezeichnet:
T1 die Temperatur im
Feuerraume.
η1 den Wirkungsgrad der
Feuerung (etwa anzunehmen zu 0,9),
Hw den Heizwert des
Brennstoffes für 1 kg, oder allgemein den Heizwert, der dem Gasvolumen Gv entspricht,
c die spezifische Wärme der Gase für 1 cbm der Gase bei
der Temperatur T1,
sowie
a der Betrag der strahlenden Wärme, welcher dem
Kesselinhalte zugute kam (ausgestrahlte Wärme durch auf dem Roste erzeugte
Wärme).
Um das Gasvolumen Gv für
irgend einen Fall genau zu ermitteln, würde die Kenntnis der Zusammensetzung des
Brennstoffes erforderlich sein. Mit für die Praxis genügender Genauigkeit berechnet
sich aber das Gasvolumen aus der Gleichung
Gv= ε' . Hw . φ . . . . . 3)Vergl. des Verfassers Aufsatz in der Zeitschrift des österreichischen
Ingenieur- und Architekten-Vereins 1905, H. 1.
worin bezeichnet: Hw die von einer bestimmten Brennstoffmenge wirklich
erzeugte Wärmemenge, φ das Verhältnis der in die
Verbrennung eingetretenen zu der theoretisch erforderlich gewesenen Luftmenge sowie
ε' einen Koeffizienten, der für Steinkohlen zu
0,0011, für Braunkohlen zu 0,00104 angenommen werden kann. Wird dieser Wert in die
Gleichungen 2) und 2a) eingeführt, so ergibt sich
T_1=t+\eta_1\cdot \frac{H_w}{\varepsilon'\cdot H_w\cdot \varphi\cdot c}=\eta_1\cdot \frac{1}{\varepsilon'\cdot \varphi\cdot
c}+t . 4)
ohne Berücksichtigung strahlender Wärme, oder
T_1=t+\eta_1\cdot \frac{(1-\sigma)\cdot H_w}{\varepsilon'\cdot H_w\cdot \varphi\cdot c}=\eta_1\cdot \frac{1-\sigma}{\varepsilon'\cdot
\varphi\cdot c}+t 4a)
mit Berücksichtigung derselben.
Es ist nun einerseits die von den Gasen abgegebene Wärmemenge gleich der von dem
Kesselinhalte aufgenommenen Wärme, so dass man die Beziehung hat
H . Gv
(T1 – T) . c = H . k . δm
wenn ausser den genannten Grössen bedeutet:
H die Heizfläche des Kessels,
k den Uebergangskoeffizient für 1° Temperaturunterschied
und 1 qm Heizfläche in der Stunde,
δm den mittleren
Temperaturunterschied zwischen Gasen und Kesselwasser, sowie
Gv für diesen Fall das
für 1 qm Kesselheizfläche entstehende Gasvolumen.
Alsdann ist
Gv
(T1 – T) . c = kδm . . . .
5)
Die Temperatur des Kesselwassers kann man an allen Stellen als nahezu konstant
annehmen; wird sie mit tw bezeichnet, dann ergibt sich der mittlere Temperaturunterschied dm zu:
\delta_m=\frac{T_1-T}{ln\,\frac{T_1-t_w}{T-t_w}}
Wird dieser Wert in Gleichung 5) eingeführt, so ergibt
sich
G_v\cdot c=\frac{k}{ln\,\frac{T_1-t_w}{T-t_w}}
woraus sich die Abgangstemperatur der Gase ergibt zu
T=t_w+\frac{T_1-t_w}{e^{\frac{k}{G_v\cdot c}}} . . . . . 6)
oder mit dem Werte von Gv aus Gleichung 3)
T=t_w+\frac{T_1-t_w}{\frac{k}{e^{\varepsilon'}\cdot H_w\cdot \varphi\cdot c}} . . 6a)
worin Hw wiederum die auf 1 qm Heizfläche entfallende, auf dem Roste erzeugte
Wärmemenge darstellt.
Nimmt man nun an, dass die Kesselleistung normal bleibt, sich also während längerer
Zeit nicht verändern soll, so ist auch die auf dem Roste und damit die auf 1 qm
Heizfläche entfallende Wärmemenge dieselbe, gleichviel, mit welchem Luftüberschusse
die Verbrennung stattfindet. Da das Gasvolumen von dem Luftüberschusse und der
erzeugten Wärmemenge beeinflusst ist, letztere aber für einen gewissen Fall
unverändert bleiben soll, so ist das Gasvolumen nur noch von dem Luftüberschusse
beeinflusst.
Ist allgemein D1 die
Kesselanstrengung, d.h. die stündlich von 1 qm Heizfläche erzeugte Dampf menge von
637 WE, so sind von 1 qm Kesselheizfläche D1. 637 WE stündlich aufgenommen. Bezeichnet weiter
η den Kesselwirkungsgrad und gehen an Wärme durch
Russ, unverbrannte Gase und unverbrannte Teile in der Asche 5 v. H. verloren – eine
Wärmemenge, die also nicht erzeugt wurde – so ist für 1 qm Kesselheizfläche eine
Wärmemenge zu erzeugen von
\frac{D_1\cdot 637}{\eta+0,05}
die auf 1 qm Kesselheizfläche auf dem Roste zu erzeugende
Wärmemenge beträgt somit im Hinblick auf die Gleichung 3)
G_v=\varepsilon'\cdot \frac{D_1\cdot 637}{\eta+0,05}\cdot \varphi . . . . 7)
Ist der Kessel nun z.B. normal mit 15 kg Dampf für 1 qm Heizfläche und Stunde
angestrengt, und beträgt einmal der Kohlensäuregehalt der Gase 9 v. H. (φ = 2), das andere Mal 13 v. H. (φ = 1,4), so würde sich folgendes ergeben, wenn
Steinkohlen verbrannt wurden und der Wirkungsgrad des Kessels η = 0,7 angenommen werden kann:
Das Gasvolumen, das auf 1 qm Kesselheizfläche entfällt, ergibt sich nach Gleichung
7)
für φ = 2 zu:
G_v=0,0011\cdot \frac{15\cdot 637}{0,7+0,05}\cdot 2,0=28 cbm,
für φ = 1,4 zu:
G_v=0,0011\cdot \frac{15\cdot 637}{0,7+0,05}\cdot 1,4=19,6 cbm
Hierbei ist allerdings stillschweigend vorausgesetzt, dass der Wirkungsgrad für beide
Fälle derselbe wäre. In Wirklichkeit trifft dies nicht zu, denn schon aus dem
Umstände, dass für φ = 1,4 (Kv = 13) ein geringeres Gasvolumen
entweicht, ist zu folgern, dass der Wirkungsgrad für letzteren Fall ein höherer ist.
Nach Gleichung 1) entweichen bei ihm mindestens 5 v. H. an Wärme weniger, falls die
Temperatur der Abgase gleich geblieben wäre. Mithin ist das Gasvolumen für φ = 1,4 jedenfalls mit grösserer Annäherung an den
wirklichen Wert
G_v=0,0011\cdot \frac{15\cdot 637}{0,75+0,05}\cdot 1,4=18,4 cbm
für 1 qm Heizfläche, d.h. also, indem man den Wirkungsgrad um
5 v. H. höher annimmt.
Mit den berechneten Gasvolumen für φ = 2 und 1,4 können
nun weiter die Verbrennungstemperaturen bestimmt werden, sobald die spezifische
Wärme c der Gase bekannt ist. Diese wechselt mit der
Temperatur T1 und der
Zusammensetzung der Gase; der Einfluss der letzteren könnte mit grosser Annäherung
unschwer ermittelt werden; hingegen müsste erstere streng genommen in Gleichung 2)
bezw. 2a) unter c eingeführt werden. Für unsere
Ermittlungen können die spezifischen WärmenVergl. hierüber: Dr. K. Schreber, D. p. J.
1904, 319, S. 152. für φ = 2 zu 0,35, für φ 1,4
zu 0,37, wenn strahlende Wärme dem Kessel nicht zugute kommt, und für φ = 2 zu 0,34, für φ = 1,4
zu 0,36, wenn dies der Fall ist, angenommen werden. Betrachtet man zunächst den
Fall, dass die Feuerung als Vorfeuerung ausgeführt sei, also strahlende Wärme für
den Kessel nicht in Frage kommt, so ergeben sich die Temperaturen im
Verbrennungsraum nach Gleichung 4) für Steinkohlen:
für φ = 2:
T_1=0,9\cdot \frac{1}{0,0011\cdot 1,4\cdot 0,37}+20=1600^{\circ}
für φ = 1,4:
T_1=0,9\cdot \frac{1}{0,0011\cdot 2\cdot 0,35}+20=1190^{\circ}
Mit diesen Anfangstemperaturen und den oben berechneten Gasvolumen 28 und 18,4 cbm
ergeben sich die Abgangstemperaturen der Gase, wenn der Durchgangskoeffizient
k = 20 und die Wassertemperatur = 180 ° angenommen
wird, nach Gleichung 6)
für φ = 2 zu:
T=180+\frac{1190-180}{e^{\frac{20}{28\cdot 0,35}}}=311^{\circ}
für φ = 1,4 zu:
T=180+\frac{1600-180}{e^{\frac{20}{18,4\cdot 0,37}}}=180+70,5=\sim\,231^{\circ}.
Der Verlust durch die Abgase beträgt dann nach Gleichung 1)
für φ = 2 q_v=\frac{311-20}{9}\cdot 0,66=21,3 v. H.
für φ = 1,4 q_v=\frac{251-20}{13}\cdot 0,66=11,7 v. H.
Der Unterschied in den Wärmeverlusten ergibt also nicht nur 5,6 v. H. zugunsten des
höheren Kohlensäuregehaltes, wie dies bei Voraussetzung gleicher Abgangstemperatur
der Gase eintreten würde, sondern in Wirklichkeit 21,3 – 11,7 = 9,6 v. H., um
welchen Betrag also bei dem höheren Kohlensäuregehalte an Wärme weniger verloren
geht, als bei dem niedrigeren.
Es wird nun weiter interessieren, wie sich die Verhältnisse stellen, wenn der Kessel
strahlende Wärme erhält, also die Verbrennungstemperatur niedriger wird. Wird, unter
Beibehaltung der gegebenen Werte, das Strahlungsvermögen zu 0,2 angenommen, so
ergeben sich zunächst die Temperaturen im Feuerraume nach Gleichung 4 a)
für φ = 2,0
T_1=0,9\cdot \frac{1-0,2}{0,0011\cdot 2\cdot 0,34}+20=982^{\circ},
für φ = 1,4
T_1=0,9\cdot \frac{1-0,2}{0,0011\cdot 1,4\cdot 0,36}+20=1318^{\circ},
Mit diesen Verbrennungstemperaturen und den berechneten Gasvolumen (28 und 18,4 cbm)
ergeben sich die Abgangstemperaturen mit k = 20,
zu:
für φ = 2
T=180+\frac{982-180}{e^{\frac{20}{28\cdot 0,34}}}=180+98=278^{\circ},
für φ = 1,4
T=180+\frac{1380-180}{e^{\frac{20}{18,4\cdot 0,36}}}=180+55,6=\,\sim\,236^{\circ}
Der Verlust durch die Abgase beträgt dann nach Gleichung 1)
für φ = 2 q_v=0,66\cdot \frac{278-20}{9}=18,9 v. H.,
für φ = 1,4 q_v=0,66\cdot \frac{236-20}{13}=11,0 v. H.
Der Unterschied in den Wärmeverlusten beträgt zugunsten des höheren
Kohlensäuregehaltes 18,9 – 11,0 = 7,9 v. H. Dieser Wärmegewinn ist zwar kleiner als
derjenige bei Anwendung von Vorfeuerung, jedoch immer noch grösser als der, wie er
sich unter Voraussetzung gleicher Abgangstemperaturen ergeben würde, da er dann nur
5,6 v. H., also um 7,9 – 5,6 = 2,3 v. H. weniger betrug.
Wenn auch die berechneten Werte der Abgangstemperaturen keine absolut genauen sind,
so ergibt sich aus ihnen doch hinlänglich, dass der Wert eines hohen Kohlensäuregehaltes noch
grösser ist, als man für gewöhnlich annimmt, indem man gleiche Abgangstemperaturen
voraussetzt.
Dies gilt vorerst nur für gewöhnliche bezw. normale Kesselanstrengung und es fragt
sich nun, ob dies auch für höhere Kesselanstrengung zutreffend ist. Zur Beantwortung
dieser Frage sei angenommen, der Kessel sei statt mit 15 mit 25 kg Dampf stündlich
beansprucht.
Mit der Kesselanstrengung ändert sich im allgemeinen auch der Wirkungsgrad und der
Uebergangskoeffizient. Ersterer ist für eine Kesselanstrengung von 25 kg f. d. qm
Heizfläche und Stunde zu etwa 0,64 für den niedrigen Kohlensäuregehalt (9 v. H.) und
zu etwa 0,69 für den höheren anzunehmen, während der Uebergangswert k zu etwa 23 angenommen werden kann.
Zunächst ergibt sich das Gasvolumen, welches auf 1 qm Kesselheizfläche entfällt, nach
Gleichung 7)
für φ = 2, zu
G_v=0,0011\cdot \frac{25\cdot 637}{0,64+0,05}\cdot 2,0=50,8\mbox{ cbm,}
für φ = 1,4, zu
G_v=0,0011\cdot \frac{25\cdot 637}{0,69+0,05}\cdot 1,4=33,1\mbox{ cbm,}
Die Temperaturen im Feuerraume werden durch die Gasvolumen nicht verändert und
betragen daher
1. wenn keine strahlende Wärme an den Kessel abgegeben wird:
für φ = 2,
T_1=0,9\cdot \frac{1}{0,0011\cdot 2\cdot 0,35}+20=1190^{\circ},
für φ = 1,4,
T_1=0,9\cdot \frac{1}{0,0011\cdot 1,4\cdot 0,37}+20=1600^{\circ};
2. wenn die strahlende Wärme zu 0,2 angenommen wird:
für φ = 2,
T_1=0,9\cdot \frac{1-0,2}{0,0011\cdot 2\cdot 0,34}+20=982^{\circ},
für φ = 1,4,
T_1=0,9\cdot \frac{1-0,2}{0,0011\cdot 1,4\cdot 0,36}+20=1318^{\circ}
Weiter betragen die Abgangstemperaturen T nach Gleichung
4) bezw, 4 a)
1. wenn keine strahlende Wärme an den Kessel abgegeben wird:
für φ = 2,
T=180+\frac{1190-180}{e^{\frac{23}{50,8\cdot 0,35}}}=180+277=457^{\circ},
für φ = 1,4,
T=180+\frac{1600-180}{e^{\frac{23}{33,1\cdot 0,37}}}=180+277=397^{\circ};
2. wenn der Betrag der strahlenden Wärme zu 0,2 angenommen wird:
für φ = 2,
T=180+\frac{982-180}{e^{\frac{23}{50,8\cdot 0,34}}}=180+212=392^{\circ}
für φ = 1,4,
T=180+\frac{1318-180}{e^{\frac{23}{33,1\cdot 0,36}}}=180+165=345^{\circ}
Der Wärmeverlust durch die Abgase ergibt sich hieraus nach Gleichung 1).
1. wenn keine strahlende Wärme an den Kessel abgegeben wurde:
für φ = 2, q_v=0,66\cdot \frac{457-20}{9}=32 v. H..
für φ = 1,4, q_v=0,66\cdot \frac{397-20}{13}=18,8 v. H.
Der Wärmegewinn für den höheren Kohlensäuregehalt würde hier also sogar 32,0 – 18,8 =
13,2 v. H. betragen, gegenüber 5,6 v. H. unter Annahme gleicher
Abgangstemperatur.
2. wenn strahlende Wärme an den Kessel abgegeben wird, ergeben sich die
Wärmeverluste
für φ = 2,0, q_v=0,66\cdot \frac{392-20}{9}=27,3 v. H.,
für φ = 1,4, q_v=0,66\cdot \frac{345-20}{13}=16,4 v. H.
Der Unterschied der Wärmeverluste beträgt demnach zugunsten des höheren
Kohlensäuregehaltes 27,3 – 16,5 == 10,8 v. H. Es ergibt sich also hieraus, dass der
Unterschied in den Wärmeverlusten noch beträchtlicher wird, wenn der Kessel höher
angestrengt wird, als normal und dass auch hier gilt, was bereits oben gesagt wurde:
dass nämlich der Wert eines hohen Kohlensäuregehaltes in Wirklichkeit noch grösser
ist, als dies für gewöhnlich angenommen wird, indem unveränderliche
Abgangstemperaturen vorausgesetzt werden.
Die ermittelten Abgangstemperaturen sind allerdings keine strengen Werte, da ja das
Gasvolumen Gv sich mit
dem Kesselwirkungsgrade verändert, dieser aber wieder von der Abgangstemperatur
abhängt. Will man die Werte genauer ermitteln, als es hier geschehen ist, so kommt
man am schnellsten zum Ziele durch Näherungsrechnung, indem man die mit einem
angenommenen Kesselwirkungsgrade ermittelte Temperatur in Gleichung 1) einsetzt und
hieraus den Verlust durch die Abgase berechnet, womit sich, da man alle übrigen
Wärmeverluste als ziemlich konstant ansehen kann, ein verbesserter
Kesselwirkungsgrad ergibt. Mit diesem berechnet man auf Grund der Gleichung 7) ein
neues Gasvolumen und mit diesem wiederum eine neue Abgangstemperatur.
Z.B. ergibt sich für normale Kesselanstrengung unter Voraussetzung eines
Kohlensäuregehaltes von 13 v. H. bezw. einem Wirkungsgrade von 0,75 ein Gasvolumen
von 18,4 cbm und mit diesem eine Abgangstemperatur von 251 °, wie oben ermittelt
war. Unter Zugrundelegung derselben ergibt sich ein Kesselwirkungsgrad von 0,78,
hieraus wieder ein Gasvolumen von 17,7 cbm und mit Benutzung dieses letzteren eine
Abgangstemperatur von 247 °. Der hieraus ermittelte Kesselwirkungsgrad beträgt
0,785, das Gasvolumen 17,92 cbm und die Abgangstemperatur 246,1 °. Weitere
Ermittlungen haben an sich für praktische Zwecke keinen Wert mehr, denn es ergibt
sich der Kesselwirkungsgrad bei weiterem Verfolg der Rechnung zu 0,7852, das
Gasvolumen zu 17,61 cbm und die Abgangstemperatur zu 245,96 °. Für praktische Zwecke
war, wie ersichtlich, sogar die gemachte Annahme mit η
= 0,75 zulässig, denn der Unterschied gegen den wirklichen Wert betrug 5 ° oder
\frac{0,66}{13}\cdot (251-246)=0,25 v. H. des Heizwertes der Kohle.
(Schluss folgt.)