Titel: | Telephon-Glühlampen. |
Fundstelle: | Band 320, Jahrgang 1905, S. 713 |
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Telephon-Glühlampen.
Telephon-Glühlampen.
Die Telephon-Glühlampe ist eine amerikanische Erfindung. Der erste Vorschlag, in
den Klappenschränken der Fernsprech-Vermittlungsanstalten an Stelle der zu
Signalzwecken benutzten Klappen Glühlampen zu verwenden, wurde im Jahre 1888 von J. J.
O'Connel in Chicago gemacht.
Anfänglich dienten die Lampen nur dem Verkehr zwischen den einzelnen Aemtern, bis
man 1894 dazu überging, dieses Mittel der Signalisierung auch an Stelle der
Anrufklappen der Teilnehmer in Anwendung zu bringen. Die ersten Glühlampenzentralen
waren hier in Wien und in München. In den letzten Jahren ist die Glühlampe als
Anruf- und Schlussignal auch bei Haustelephonzentralen immer mehr in Aufnahme
gekommen.
Die Lampen werden durch einfache Relais betätigt. Sie werden in sogenannten
Lampenklinken montiert; in der Regel bilden zehn bis zwanzig Lampenklinken einen
Lampenstreifen.
Die Verbindung der Lampen mit den Anschlussleitungen der Teilnehmer erfolgt entweder
durch unmittelbare Einschaltung in den Stromkreis der Anschlussleitung, so dass beim
Abnehmen des Fernhörers an der Sprechstelle infolge der Aenderung des
Leitungswiderstandes ein Aufleuchten erfolgt, oder die Lampe liegt in einem mittels
Relais geschlossenen Ortsstromkreis. Wird das Aufleuchten einer Lampe bemerkt, so
setzt der Beamte den Stöpsel in die Klinke der zugehörigen Anschlussleitung, wodurch
gleichzeitig die Lampe ausgeschaltet wird.
Die Glühlampe gestattet einen wesentlich rascheren Verkehr als die Anrufklappe, da
ihr Aufleuchten eher und sicherer bemerkt wird als das Fallen der Klappe. Sie
gestattet daher dem einzelnen Beamten, eine grössere Zahl von Teilnehmern zu
bedienen, was eine Verminderung an Bedienungspersonal und Gehältern bedeutet. Ferner
sind Störungen beim Glühlarnpenbetrieb weniger häufig, da sich die Einrichtungen mit
Glühlampen wesentlich übersichtlicher gestalten als mit Klappen. Glühlampensignale
brauchen zudem weniger Raum als andere elektromagnetische Vorrichtungen und
gestatten eine günstigere Raumausnutzung, da die zugehörigen Relais an beliebigen
anderen Orten untergebracht werden können. Ein Versagen findet meist nur dann statt,
wenn die Lampe nicht mehr brauchbar ist. Die Auswechslung kann dann bequem erfolgen.
Die Kosten für Lampenersatz sind nicht bedeutend. Die durchschnittliche Lebensdauer
beträgt nach A. H. Abbot, Chicago, etwa 1200
Stunden.
Für die ersten Lampen wurden ganz niedrige Spannungen von zwei bis vier Volt
verwendet. Allmählich ging man zu einer Lampenspannung von zehn bis zwanzig Volt
über. Es ist sogar das Bestreben vorhanden, die Voltzahl eher zu vergrössern, als zu
verringern, vor allem wegen der unsicheren Kontaktbildung in den Relais und der
wesentlichen Verringerung der Kosten für die Zuleitungen bei höheren Spannungen.
Ausserdem haben erfahrungsgemäss Lampen mit grösserem evakuiertem Raum eine grössere
Lebensdauer.
Es währte lange, ehe eine brauchbare Signallampe auf den Markt gebracht wurde.
Ursprünglich verwendete man kleine Lampen in Fassungen mit Schraubengewinde, Welche
sich nicht bewährten und zu verschiedenen Störungen Anlass gaben. Sodann ging man
dazu über, die Lampen in Schutzgehäusen aus Holz unterzubringen. Die
Zuführungsdrähte wurden an zwei Metallringe geführt. Die heute üblichen Lampen haben
eine lange schmale Röhrenform. Das obere Ende der Lampe ist meist halbrund gehalten.
Die Stromzuführungen bestehen aus Platin und werden an zwei diametral
zueinander auf der Glasröhre auf gekitteten langen Streifen aus Kupfer- oder
Messingblech angelötet. Die Stromzuführungen werden entweder seitlich an dem oberen,
mittleren oder unteren Teil der Lampenröhre aus derselben hinausgeführt oder, falls
die Lampe einen besonderen Fuss besitzt, der den Faden trägt, durch denselben
hindurchgeführt. In letzterem Falle sind sie in der Regel auf einem grösseren Teil
in Glas gebettet. Die Bedingungen dafür, dass das Vakuum im Innern der Lampe durch
die mit dem Glase nicht gleichmässig erfolgende Ausdehnung und Abkühlung der
Stromzuführungen beeinträchtigt wird, sind natürlich günstiger, wenn dieselben nicht
blos auf einem Stück von der Stärke der Röhrenwandung mit Glas umkleidet sind. Durch
Verwendung verschieden gefärbter Gläser vor den Lämpchen können dieselben bequem
unterschieden werden.
Textabbildung Bd. 320, S. 713
Nachstehend seien die wesentlichsten Lampenkonstruktionen beschrieben, die bis jetzt
aufgetaucht sind. Es gibt Lampen mit und ohne Sockel. Zu ersteren gehört die Lampe
der Fig. 1
bis 3
(amerik. Pat.-Schr. 709996). Der mit einer kugelförmigen Verbreiterung c ausgestattete Fadenträger a wird mit der Lampenröhre b in der aus Fig. 2
ersichtlichen Weise verschmolzen, und zwar an der kugelförmigen Verbreiterung, deren
Wandung dünn gehalten ist, um ein Springen beim Verschmelzen zu verhüten. Die
Stromzuführungen sind an dem Fadenträger angeschmolzen, wozu der obere Teil
desselben flanschenförmig gehalten ist. Beim Zusammenschmelzen der beiden Körper
wird in den Fadenträger ein zylindrischer Körper d
eingebracht und in dem kugelförmigen Teil gleichzeitig ein geringer Luftdruck
aufrecht erhalten, um ein Zusammensinken desselben zu vermeiden. Dabei fliesst das
schmelzende Glas um die Stromzuführungen und legt sie fest. Nach dem Abkühlen wird
der Körper d entfernt, die Lampe evakuiert und der
Fadenträger an seinem unteren Ende zugeschmolzen. Die äusseren Kontaktstreifen e der Lampe stecken mit ihrem unteren Ende in einem
zylindrischen Block f aus Isoliermaterial und sind in
demselben durch Umbiegen befestigt.
In der amerikanischen Patentschrift 734734 ist eine Maschine zur Herstellung
derartiger Lampen beschrieben. Fig. 4 zeigt eine
Ansicht derselben von der Seite, Fig. 5 von vorn.
Die Fig. 6 und 7
stellen Einzelheiten dar. Die Kappe b wird von dem
rotierenden und zugleich senkrecht auf- und abwärts beweglichen Teil c gehalten. Ein zweiter mit c synchron rotierender Teil d (s. a. Fig. 6) ohne Vertikalbewegung ist für die Aufnahme
des Fadenträgers a vorgesehen. Die Kappe b wird soweit über den Fadenträger geschoben, bis sie
letzteren an der kugelförmigen Verbreiterung berührt. Beide Teile werden an dieser
Stelle durch zwei auf diametral entgegengesetzten Seiten angeordnete
Glasbläserflammen e erhitzt, während sie rotieren. Der
Antrieb erfolgt von der Scheibe h4 aus, die Kraftübertragung auf die beiden synchron
rotierenden Teile durch Zahnräder.
Der Fadenträger a wird mit der Hand eingesetzt und durch
Gummi d1 (Fig. 6) festgeklemmt und zugleich abgedichtet, so
dass beim Zusammenschmelzen der beiden Teile in dem Lampenkörper ein geringer
Luftüberdruck aufrecht, erhalten werden kann, der, wie bereits erwähnt, ein
Zusammenfallen des kugelförmigen Glasteiles verhindern soll. Die Luftzufuhr erfolgt
durch die Leitung l, die Druckregelung durch die Klemme
l1. Der zur
Stützung des Fadenträgers dienende Teil m in Fig. 6 besitzt sternförmigen Querschnitt, damit die
Luft aus der Zuleitung in den Lampenkörper eintreten kann.
Textabbildung Bd. 320, S. 714
Fig. 4.
Textabbildung Bd. 320, S. 714
Fig. 5.
Die Kappen b werden selbsttätig zugeführt. Zu diesem
Zweck besitzt die Maschine an ihrem Oberteil (s. a. Fig.
7) ein in der Wagerechten drehbares Magazin p. Dieses radförmige Magazin hat nahe seiner Peripherie auf dem ganzen
Umfang senkrechte Bohrungen, welche die Lampenkappen mit Spielraum aufnehmen.
Unmittelbar unter dem Rade ist eine kreisförmige Glasplatte p3 angeordnet, auf deren oberer Fläche die
Kappen bei der Drehbewegung des Rades gleiten. Die Glasplatte wird von der
Eisenplatte p4
unterstützt. Bei der Drehung des Rades gelangen die Kappen nacheinander an eine
Oeffnung in der Glasplatte, fallen durch diese hindurch und gelangen in den Teil c (Fig. 7), in welchem
sie in sinnreicher Weise durch die Klemmteile c1 festgelegt werden. Der rotierende Teil c besteht aus einem äusseren Teil c3 und einem inneren
c2, der unten die
Klemmteile c1 trägt.
Auf c3 ist fest der
Ring c9 und beweglich
der Ring c8
angebracht. An seinem oberen Ende hat der Schaft c3 einen Längsschlitz c6, durch welchen
hindurch eine Schraube c7 den inneren Teil c2 mit dem Ringe c8 verbindet. Teil c2 ist unabhängig von c3 so weit beweglich, als es die Länge des
Schlitzes c6 gestattet.
Die Klemmung wird durch die Feder c10 bewirkt, welche gegen den Ring c8 presst und dadurch
c2 in c3 hineinzieht und die
konisch geformten Teile von c1 zusammendrückt. Der ganze Teil c ist so
weit nach abwärts beweglich, bis Ring c9 an f1 anstösst. Nach oben wird die Bewegung von c durch den Anschlag f2 begrenzt. Ist der Ring c8 an f2 angestossen, so kann die Aufwärtsbewegung noch um
den Betrag, welcher der Länge des Schlitzes c6 entspricht, fortgesetzt werden, wobei die Feder
c10
zusammengedrückt und die Klemmung bei c1 aufgehoben wird.
Zur Unterstützung der Kappen, die in den Oberteil c
gelangt sind und daselbst noch nicht bei c1 festgeklemmt sind, dient eine Auffangevorrichtung
s (Fig. 4), die bei
der Aufwärtsbewegung des Teiles c durch Mitnehmen des
Anschlages s7 durch die
Nase n5 so bewegt wird,
dass sie sich in dem Augenblick, wo sich der Oberteil c
in seiner höchsten Lage befindet und das Magazin eine seiner Kappen fallen lässt,
gerade unter der Oeffnung von c1 befindet.
Der Transport der Kappen wird vermittelt durch eine mit dem Magazin in Verbindung
stehende Sperrvorrichtung. Auf der Unterseite des Magazins ist ein Sperrad p5 (Fig. 5) angebracht, das die gleiche Zahl Zähne hat,
als in dem Magazin Löcher für Kappen vorhanden sind. In die Zähne greift die
Sperrklinke p6 ein. Bei
der Aufwärtsbewegung des Hebels n trifft ein an
demselben angebrachter Ansatz n4 gegen die Sperrklinke und bringt dieselbe mit den
Sperrzähnen in Eingriff und dadurch gleichzeitig das Rad um eine Zahnteilung
vorwärts.
Textabbildung Bd. 320, S. 715
Fig. 6.
Textabbildung Bd. 320, S. 715
Fig. 7.
Ein unter Federwirkung stehender Daumen r, der in Zahnlücken auf der Radperipherie eingreift,
dient dazu, eine Drehung des Magazins zu verhindern, ausser wenn es durch die
Sperrklinke bewegt wird. Kurz bevor der Ansatz n4 an die Sperrklinke p6 anstösst, bringt der
Finger n5 den Daumen
r ausser Eingriff mit den Zahnlücken.
Nachdem das Magazin mit Lampen gefüllt und ein: Fadenträger, an dem ein Faden
angebracht ist, von Hand eingesetzt worden ist, wird der Handhebel o (Fig. 4 und 5); nach oben bewegt, bis der Ring c8 (Fig. 7) an dem Anschlag f2 anstösst. Der Schaft c3 setzt seine
Aufwärtsbewegung fort, so dass die Klemmteile c1 gelockert werden. Der Finger n5 trifft gegen den
Daumen r, so dass dieser das Magazin frei gibt. Der
Ansatz n4 stösst sodann
gegen die Sperrklinke p6, bringt diese mit dem. Sperrad in Eingriff und bewegt das Magazin. Kurz
bevor das Magazin um eine Zahnteilung gedreht ist, wird die Auffangevorrichtung s unter die Oeffnung bei c1 gebracht. Zur Abschwächung des Stosses
der auffallenden Kappe ist s abgefedert. Nach dem
Auftreffen der Kappe wird der Hebel o wieder nach unten
bewegt. Die erste Folge dieser Bewegung ist, dass die Kappe bei c1 festgeklemmt wird.
Die Auffangevorrichtung wird seitwärts; ausgeschwungen, so dass sie aus der Bahn von
c herauskommt. Der Daumen r ist wieder in Eingriff mit den Zahnlücken auf der Radperipherie. Nunmehr
werden durch Druck auf den Hebel h5 die beiden Achsen c
und d in Umdrehung versetzt. Ist der Hebel o genügend abwärts bewegt, dass die Kappe bis über den
kugelförmigen Teil; ragt, so werden die Stichflammen auf die Kontaktstelle
gerichtet. Gleichzeitig wird durch den Schlauch l in
das Lampeninnere Luft eingelassen mit geringem Ueberdruck, welcher die beiden
Glasteile fest zusammendrückt. Nach erfolgter Verschmelzung und Abkühlung wird Hebel
o gehoben und damit der Lampenkörper aus dem
Unterteil d herausgezogen und schliesslich nach
Lockerung der Klemmung bei c1 von dem Behälter t aufgenommen. Damit ist
ein Kreisprozess vollendet. Soviel über diese Lampentype.
(Schluss folgt.)