Titel: | Neue Holzbearbeitungsmaschinen. |
Autor: | P. von Denffer |
Fundstelle: | Band 321, Jahrgang 1906, S. 28 |
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Neue Holzbearbeitungsmaschinen.
Von Adj. Professor P. von
Denffer, Riga.
(Schluss von S. 13 d. Bd.)
Neue Holzbearbeitungsmaschinen.
Eine durchaus bemerkenswerte, aber bislang noch nicht beschriebene
Gatterneukonstruktion stellt das der Gesellschaft „Stella“ gesetzlich geschützte VollgatterRuss. Patent No.
7238. D. R. P. No. 100579. dar, das sich bereits seit einigen
Jahren in zahlreichen Ausführungen durchaus bewährt hat.
Die Eigentümlichkeit dieser Konstruktion besteht darin, dass den Sägen nicht eine
geradlinige Auf- und Abwärtsbewegung erteilt wird, wie solches bei den gewöhnlichen
Gattern üblich, sondern der Sägerahmen erhält eine gewisse schwingende Bewegung
dadurch, dass nur das untere Ende des Rahmens geradlinig geführt wird, das obere
Ende hingegen in einem Kreisbogen schwingt. Letzteres wird erreicht, indem man den
Sägerahmen an einem Hebel A–B (Fig. 10) aufhängt; die unterste Lage
dieses Schwinghebels A bis B' steht senkrecht zu den geraden Führungen des unteren Rahmenendes C–C'.
Textabbildung Bd. 321, S. 28
Fig. 10.
Denken wir uns das Holz (Stärke h) während des
Sägenniederganges, also während des Schnittes in Ruhe, so ist ohne weiteres klar,
dass die Sägen, dank der geschilderten Bewegungsweise, sowohl die Schnittbewegung
(Hauptbewegung) als auch die Zuschiebung ausführen müssen. Hierbei ist jedoch eine
gleichmässige Spanstärke – das unbedingte Erfordernis einer gleichmässigen
Arbeitsverteilung auf alle in Wirksamkeit tretenden Zähne – nicht zu erzielen, da
nicht nur die Zuschiebungsgeschwindigkeiten für die einzelnen Zähne unter sich nicht
gleich sind, sondern auch die Geschwindigkeit eines und desselben Zahnes sich
während des Schnittes ändert, wie die folgende Untersuchung zeigt.
Zu Beginn des Schnittes möge das Holz sich in der auf der Figur 10 gezeigten Stellung befinden, und die Säge – Linie der
Zahnspitzen – nimmt die geneigte Lage B–C ein.
Am Ende des Schnittes steht die Säge aufrecht B'–C' und daher erhalten wir als zerspanten Teil ein
Rechteck (in der Figur schaffiert) von der Grösse Δh,
wobei Δ das Mass der durch die Säge hervorgebrachten
Zuschiebung bedeutet. Die Grösse von Δ wird durch
die beiden Grenzlagen der Säge – abhängig vom Winkel α
– und dem Abstand a der unteren Holzkante von
dem obersten Punkte C der Geradführung, bestimmt. Da,
wie leicht ersichtlich, Δ = a tg α ist, so folgt
hieraus, dass je höher die Holzunterkante über der Geradführung liegt, dass Mass der
Zuschiebung bei unverändertem Winkel α zunehmen
muss.
Betrachtet man die Geschwindigkeit der Zuschiebung näher, so findet sich die
Geschwindigkeit des untersten Punktes der Zahnspitzenlinie C gleich Null, da dieser Punkt sich senkrecht abbewegt; die
Geschwindigkeit am andern Ende der Säge, im Punkte B,
lässt sich leicht ermitteln, indem man die Geschwindigkeit V' – senkrecht zum Hebelarm – in ihre Komponenten v, in der Richtung der Holzzufuhr, und VStreng genommen müsste die Zerlegung nach der
Richtung B–C, Richtung der eigentlichen
Schnittgeschwindigkeit, und senkrecht hierzu stattfinden. Es ergibt sich
aber dann eine Richtung von v, die mit der
Richtung der Holzzufuhr – gemeinhin der Zuschiebungsrichtung nicht
übereinstimmt. Da jedoch der Winkel α nicht
sehr gross ist (bis höchstens 10°) so kann der durch obige Zerlegung
gefundene Wert von V ruhig als
Schnittgeschwindigkeit angenommen werden. senkrecht zur ersteren,
zerlegt. Für einen beliebigen Punkt der Säge zwischen B
und C, im Abstande x von
unten, findet sich dann die Zuschiebungsgeschwindigkeit:
v_x=v\,\frac{x}{L}
Unter der Voraussetzung, dass die Schnittgeschwindigkeit V eine unveränderlicheIn
Wirklichkeit ist ja dieses nicht der Fall, da die Sägerahmen von der
umlaufenden Kurbelwelle angetrieben werden. Da jedoch auch bei
veränderlicher Schnittgeschwindigkeit eine gleichbleibende Spanstärke
erzielt werden kann, sofern nur das Verhältnis von \frac{V}{v} unverändert
erhalten bleibt, dieses aber bei der Zuschiebung durch die Säge selbst
eingehalten wird, so kann der Einfachheit halber die obige Annahme
zugelassen werden. sei, erhalten wir
v = V tg β
Hieraus folgt nun ohne weiteres das schon oben gesagte, nämlich, dass die
Zuschiebungsgeschwindigkeiten der einzelnen Zähne untereinander nicht gleich sein
können und dass auch die Geschwindigkeit eines beliebigen Zahnes eine veränderliche
sein muss, da der Winkel β bis auf Null abnimmt.
Veränderliche Zuschiebungsgeschwindigkeit bei gleichbleibender Schnittgeschwindigkeit
ergibt aber naturgemäss eine ungleiche Spanstärke, sonach auch ungleiche Spanmengen
und es kann leicht der Fall eintreten, dass die auf eine Zahnlücke entfallende
Spanmenge das zulässige MassVergl. H. Fischer. Die Holzarbeitungsmaschinen. Seite
38. überschreitet. Hierbei ist nun andrerseits zu beachten, dass
das Schneiden mit den nächst dem Punkte C gelegenen
Zähnen beginnt und dass die höher gelegenen Zähne erst in Wirkung treten, nachdem
sie einen Teil des Weges (bis zur Berührung mit dem Holze) leer zurückgelegt haben.
Infolgedessen legen die mit der grössten Geschwindigkeit dem Holze zustrebenden Zähne nur
einen ganz kurzen Weg in demselben zurück, so dass auch nicht ein Zahn imstande ist
einen Span mit der Länge gleich der Holzstärke (vorausgesetzt, dass der Hub H gleich der Holzstärke h
ist) abzutrennen.
Textabbildung Bd. 321, S. 29
Fig. 11.
Die Wege der einzelnen Zähne sind bogenförmig und lassen sich leicht zeichnerisch
ermitteln, gleichfalls auch die Form der Spanquerschnitte (Fig. 11). Die Unregelmässigkeit dieser Formen erschwert eine rechnerische
Bestimmung des grössten Querschnittes, daher der zeichnerische Weg zur
Flächenbestimmung und darnach Ermittelung der grössten Spanmenge leichter zum Ziele
führt.
Lässt sich nun auch ermitteln, dass bei der Zuschiebung nur durch die Säge das
zulässige Verhältnis von Spanmenge zum Zahnlükkenraum eingehalten werden kann, so
muss noch ein Weg gefunden werden, um den grossen Uebelstand der sehr ungleichen
Spanstärken zu beseitigen. Dieses geschieht am einfachsten dadurch, dass man die
Zuschiebung ausser durch die Säge, auch noch gleichzeitig durch das Holz ausführen
lässt, und zwar derart, dass während des Aufgangs der Sägen der Holzvorschub
stattfindet, so dass zu Beginn des Schnittes die unteren Zähne bereits das Holz
berühren; dieser Holzvorschub hält nun auch noch während des halben Schnittes an, so
dass zur Zeit der geringsten Zuschiebung durch die Säge diese durch gleichzeitigen
Vorschub des Holzes unterstützt wird. Während der zweiten Hälfte des Schnittes ruht
das Holz, der Vorschub findet also nur durch die Säge statt, und die erhaltene
Spanstärke entspricht der grösseren Zuschiebungsgeschwindigkeit der höher gelegenen
Zähne; natürlich ist die Spanstärke jetzt grösser als im Falle der Zuschiebung nur
durch die Säge allein (Fig. 11), denn durch den
Holzvorschub während der ersten Hälfte des Schnittes wird der Weg, den die höher
gelegenen Zähne leer zurücklegen, ganz bedeutend verringert.
Aus dem Gesagten folgt, dass das Ergebnis einer solchen doppelten Zuschiebung
bedeutend gleichmässigere Spanstärken sind und entsprechend eine gleichmässigere
Arbeitsverteilung auf die einzelnen Zähne stattfindet.
Steht dank diesem die schwingende Bewegung der Säge der üblichen geradlinigen
Bewegung kaum nach, so bietet sie andrerseits den grossen Vorteil, dass die Gatter
mit verhältnismässig geringem Hube ausgeführt werden können, trotzdem aber sehr
befriedigend arbeiten. Der kleine Sägenhub gestattet aber die schwingende
Aufhängung des Sägerahmens mit Vorteil für solche Vollgatter zu benutzen, die ihrem
Verwendungszweck entsprechend möglichst geringe Bauhöhe haben sollen, so
insbesondere für landwirtschaftliche und transportable Gatter.
Die Anwendung geringen Sägenhubes (H ∾ 0,5 h oder noch kleiner) ist aber nur zulässig, wenn für
genügendes Austragen der Späne gesorgt wird, um das, die Zerspanungsarbeit äusserst
hemmende Verstopfen der Zahnlücken zu vermeiden. Bei langhubigen Gattern (H > h) ist letzterem
genügend vorgebeugt, hingegen werfen kurzhubige Gatter gewöhnlicher Bauart die Späne
meist schwer aus. Nur ein Teil der Zähne tritt durch das Holz nach unten und wirft
die Späne frei aus, ein grosser Teil muss dagegen die abgetrennten Späne beim
Aufwärtsgange heben, um sie nach oben auszuwerfen.
Textabbildung Bd. 321, S. 29
Fig. 12.
Veranschaulichen wir uns die gewöhnlichen Bewegungsvorgänge eines Gatters mit
geradlinig geführter Säge und Zuschiebung des Holzes während des Schnittes (Fig. 12). Lässt man die Zahnspitzenlinie sich
senkrecht (V) zur Holzzuschiebung (v) bewegen und letztere während der ganzen Dauer des
Schnittes anhalten, so bewegen sich die einzelnen Zahnspitzen im Holz auf Geraden,
die gegen die Zuschiebungsrichtung zurückliegen. Infolgedessen müssen die Zähne beim
Aufwärtsgang gewisse Holzteilchen – entsprechend den schraffierten Dreiecken –
abtrennen, was nicht nur unnützen Arbeitwaufwand bedeutet, sondern dem freien
Auswurf der Späne nach oben äusserst hinderlich ist.
Textabbildung Bd. 321, S. 29
Fig. 13.
Dieser Uebelstand ist längst erkannt und vermeidet man ihn dadurch, dass man die
Sägen mit einem gewissen Ueberhang gegen die Zuschiebung in den Rahmen hängt (Fig. 13). Unterbricht man nun den Holzvorschub etwas
vor dem Ende des Schnittes, so legen die Sägezähne den Rest ihres Weges im Holze
senkrecht zur Zuschiebung zurück. Beim Aufwärtsgange ist in diesem Falle eine
weitere Zerspanungsarbeit nicht zu leisten, doch ist der Sägenüberhang dem Auswerfen
der Späne nach oben hinderlich, da die Rückenflächen der Zähne nur wenig von der
Senkrechten abweichen und daher die Späne nicht gut erfassen können. Bei der
schwingenden Bewegung der Sägen ist dieser Mangel vermieden insofern, als beim Aufwärtsgang die
Sägen rasch von der Schnittsohle zurücktreten, die Rückenflächen der Zähne einen
immer grösseren Winkel zu der Senkrechten einnehmen und sich nach oben ein
genügender Raum bildet, durch den die Späne frei herausfliegen können. Natürlich
brauchen beim Aufwärtsgange auch hier die Zähne keine Späne abzutrennen, da sie
genau die gleichen Wege wie beim Schnitt zurücklegen.
Textabbildung Bd. 321, S. 30
Fig. 14.
Ferner mag auch noch auf einen nicht ganz unwesentlichen Umstand hingewiesen werden,
der auch einen Vorzug der schwingenden Sägenbewegung darstellt. Tritt nämlich bei
der geradlinigen Sägenführung zu Beginn des Schnittes gleich der volle
Schnittwiderstand auf, so sehen wir, dass bei der schwingenden Bewegung der
Schnittwiderstand, von Null anwachsend, seinen grössten Wert erst am Ende des
Schnittes erreicht. Dieses übt natürlich einen höchst wohltätigen Einfluss auf die
Beschleunigungsdrücke der bewegten Teile aus, insofern als hierdurch dem, zum Ende
des Rahmenniedergangs anwachsenden Beschleunigungsdruck ein gleichfalls anwachsender
Widerstand entgegentritt, durch den die Ungleichförmigkeit in der Bewegung etwas
gemildert wird.
Nicht unerwähnt mag jedoch bleiben, dass diese Bauartdzweckmässig nur für Stämme bis
höchstens 650 mm Durchmesser (lichte Rahmenweite 750 mm) Verwendung finden sollte.
Grössere Ausführungen – es sind sogar Gatter bis zu 1000 mm Rahmenweite gebaut
worden – zeigen eine ungenügende Regelung der Zuschiebung beim Sägen
verschieden starker Hölzer, insofern als der Winkel α
(vgl. Fig. 10), dessen Grösse die Zuschiebung Δ bedingt, nach Massgabe der grössten Holzstärke
gewählt wird, weshalb für dünne Hölzer sich eine zu geringe Zuschiebung, sonach
ungenügende Leistung ergibt.
Bei den kleinen Ausführungen kommt dieser Uebelstand weniger in Betracht und das Mass
der Zuschiebung – entsprechend der Holzstärke – wird durch Aendern der
Geschwindigkeit der Holzzufuhr innerhalb genügend weiter Grenzen geregelt.
Die Ausführungsform dieser gesetzlich geschützten Gatterkonstruktion zeigen die Fig. 14 und 15 und
lassen erkennen, dass sie erheblich von den sonst üblichen Gatterformen abweicht.
Bedingt ist dieses durch die Form der Seitenschilde des Ständers, die Ausbauten
erhalten haben, um die Achse der Schwinghebel zu stützen. Hierdurch ergibt sich eine
ziemlich grosse Länge der Seitenschilde und da noch die Pleuelstangen innerhalb des
Gestelles angeordnet sind, so sind die Breitenabmessungen auch recht bedeutend,
wodurch eine grosse Auflagerfläche und entsprechend grosse Standsicherheit erzielt
wird. Da überdies noch die Seitenschilde auf einen gemeinsamen Grundrahmen zu stehen
kommen, so können Gatter dieser Bauart in den kleinen Ausführungen auch auf weniger
festem Fundament, wie z.B. Balkenrahmenwerk, Aufstellung finden und befriedigend
arbeiten. Schwere Gatter, die stark angestrengt werden, sollten jedoch nach
Möglichkeit auf gemauerte Fundamente zu stehen kommen, da eine zuverlässige
Aufstellung die Lebensdauer der Gatter erheblich verlängert.
Der Aufbau des Ständers auf gemeinsamem Grundrahmen und die geringe Bauhöhe dieser
Gatter geben die Möglichkeit, die Maschinen vollständig zusammengestellt zum Versand
zu bringen, ein Umstand, der insbesondere beim landwirtschaftlichen Betrieb, wo
ungeschulte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, viele Misshelligkeiten, die sonst
bei der Montage unvermeidlich, aus dem Wege räumt.
Die Hauptlager der doppelt gekröpften Welle sind mit den Seitenschilden in eins
gegossen. Da nun nach dem Zusammenbau des ganzen Ständers alle Lager auf einer
eigens für diese Zwecke gebauten doppelten Horizontalbohrmaschine ausgebohrt werden,
so ist genaue parallele Lage sämtlicher Wellen durchaus gewährleistet.
Der Sägerahmen aus nahtlosen Stahlröhren ist verhältnismässig einfach herzustellen,
da die Verbindungsstücke zwischen Stielen und Riegeln oben die Hängezapfen
angeschmiedet erhalten; die unteren Verbindungsstücke erhalten auch Zapfen, auf
welche hölzerne Führungsklötze (für die untere Geradführung) aufgesteckt werden.
Die beiden Schwingarme sind auf ihrer Achse fest aufgekeilt und obendrein noch
durch eine Querstange mit angedrehten Bunden (gleichzeitig der Angriffspunkt der
Pleuelstangen) zu einem steifen Rahmen zusammengefügt. Von der Steifheit dieses
hängt nicht zum mindesten der gute Gang des Sägerahmens ab, da der Schwingrahmen die
nicht vorhandenen oberen Führungen ersetzen und den Sägerahmen am seitlichen
Schwanken hindern muss.
Der Antrieb dieser Gatter erfolgt mittels fester und loser Riemscheiben, die
ausserhalb des Gestelles angeordnet sind (Fig. 15).
Hierbei kommt die feste Scheibe auf das Ende der gekröpften Welle, die lose Scheibe
hingegen auf einen Dorn in gesondertem Lagerbock. Die Antriebsscheibe erhält einen
schweren Kranz und ein Gegengewicht und übt so zugleich die Rolle eines Schwungrades
aus; ein zweites Schwungrad kommt auf das andere Ende der Welle (Fig. 14).
Die Zuschiebung des Holmes wird in der Weise bewirkt, dass ausser drei unteren Walzen
– zwei vor den Sägen und eine hinter denselben – auch noch die vordere Druckwalze
angetrieben wird. Die Bewegung zum Antrieb wird mittels Exzenter von der gekröpften
Welle abgeleitet und durch den Verstellungsmechanismus zur Regelung der
Zuschiebungsgeschwindigkeit auf das, auf der zweiten Vorschubwalze aufgekeilte
Schaltrad übertragen.
Der Antrieb der anderen Walzen erfolgt durch Gelenkketten – mit und ohne Spannrolle –
in der ersichtlichen einfachen Weise.
Die Verstellung der Druckwalzen geschieht durch Zahnstangen und Räder; letztere
werden durch Handräder und entsprechende Zahnräderübersetzung gedreht, wodurch ein
Heben bezw. Senken der Zahnstangen stattfindet; selbsttätiges Senken der Walzen
verhindern einfache Klinken, die in die Zahnräder eingreifen. Zum Anpressen der
Walzen dient ein Gewicht, das vermittels eines Seiles oder Riemens auf die Handräder
und somit auch auf die Zahnstangen wirkt.
Textabbildung Bd. 321, S. 31
Fig. 15.
Vorstehend beschriebene Gatter werden zur Zeit in vier Grössen ausgeführt, und zwar
mit lichten Rahmenweiten von 380, 510, 635 und 765 mm, entsprechend 15, 20, 25 und
30 Zoll engl., mit einem Kurbelhube von 266 bis 293 mm. Die zugehörigen
Umdrehungszahlen sind 260 bis 220 i. d. Minute. Unter Berücksichtigung der
Uebersetzung am Schwinghebel ergeben sich die mittleren Schnittgeschwindigkeiten in
den Grenzen von 2,6 m/Sek. bis 2,4 m/Sek.
Die Zuschiebungsgeschwindigkeit kann bis auf 15 mm f. d. Hub gebracht werden, woraus
man ein Bild von der sehr bedeutenden Leistungsfähigkeit dieser Gatter erhält.