Titel: | Anlage und Betrieb von Fabrikbahnen. |
Autor: | Hans A. Martens |
Fundstelle: | Band 321, Jahrgang 1906, S. 59 |
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Anlage und Betrieb von Fabrikbahnen.
Von Regierungsbaumeister Hans A. Martens.
(Fortsetzung von S. 11 d. Bd.)
Anlage und Betrieb von Fabrikbahnen.
Oberbau und Gleis.
Der Oberbau des Normalspurgleises für Fabrikbahnen bietet nichts des Ungewöhnlichen.
Wo die End- und Beladeeinrichtungen zu einer Hochbahn auf Fabrikgelände
zwingen, empfiehlt sich der Unterbau als Eisenkonstruktion mit einer lichten
Durchfahrtshöhe, die den übrigen Werkverkehr unter ihr durch ohne Störung
gestattet.
Die gebräuchlichste Schmalspurweite beträgt 600 mm; daneben kommen 700, 750, 900
und 1000 mm vor. Das Schmalspurgleis wird angelegt als leicht-, halbbewegliches oder
festes Gleis. Die beiden erstgenannten Ausführungsformen finden sich weniger bei
Fabrikbahnen, sondern vorzugsweise beim Bau von Eisenbahnen, Kanälen und
Kunststrassen für Bodenförderungen. Bequem und unentbehrlich sind die beweglichen
Gleise beim Abbau von Steinbrüchen, von Lehm- und Sandgruben, beim Befördern von
Verarbeitungsrückständen zur Halde, weil durch sie die Förderung unmittelbar vor Ort
beginnen und enden kann.
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Fig. 1. Gerade Gleisrahmen mit Stahlschwellen und Stossverbindung.
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Fig. 2. Patentgleis ohne Kleineisenzeug.
Das Verlegen des fliegenden Gleises geschieht ohne alle Erdarbeiten, so dass die
Schienenlängen nur kurz sein können, um sich allen Bodenunebenheiten leicht
anzupassen. Die Länge der einzelnen Gleisrahmen, auch Schienenjoche genannt, beträgt
2,5 bis 5 m; durch die verhältnismässig zahlreichen Stosstellen wächst der
Fahrwiderstand der Fahrzeuge, der ohnehin durch die mangelhafte Gleislage gross ist,
noch mehr. Krümmungen werden aus geraden Schienenstücken hergestellt. Ein
Gleisrahmen, Bauart Glässing & Schollwer, besteht
aus mehreren Schwellen aus Presstahlblech, auf welchen die Stahl-Schienenstücke in
bekannter Weise befestigt sind (Fig. 1). Ein
besonderes Patentgleis ohne Kleineisenzeug auf Stahlschwellen bringt Arthur Koppel in den Handel, das sich durch Einfachheit
und Billigkeit auszeichnet (Fig. 2). Der
Schienenfuss wird auf der Schwelle innen durch eine Aufkrempung derselben gehalten
und aussen durch Umlegen eines aus dem Material der Schwelle gebildeten Lappens
befestigt. Der den Schienenfuss umfassende Lappen wird mit diesem gleichzeitig
faltenförmig durchgedrückt, um ein Wandern der Schiene auf der Schwelle oder ein
Verdrehen der letzteren am Schienenfuss zu verhindern. Der Zusammenbau der
Gleisrahmen erfolgt mittels Maschinenpressen in der Fabrik. Bei grösserem
Bedarf wird das Gleis nichtzusammengebaut zwecks leichteren Versands an Ort und
Stelle gebracht. Die Schwellen werden dabei schon fertig mit der inneren Aufkrempung
undäusseren Auflappung angeliefert. Der Stoss ist als gewöhnlicher Laschenstoss
ausgebildet.
Der Schienenstoss hat ausser den ihm sonst zufallenden bekannten Aufgaben beim
fliegenden Gleis noch die besondere Bedingung schnellen Lösens und Zusammensetzens
zu erfüllen. Eine Sonderbauart ohne Laschen und Schraubenbolzen von Freudenstein & Co. zeigt Fig. 3. An jedem Stosschuh sind zwei Wulste, die Ausklinkungen in der
anzufügenden Schiene entsprechen und selbsttätige Verlaschung ergeben. Die übliche
Lasche fehlt hierbei ganz. Die Konstruktion gewährt den Schienen am Stoss einen
gewissen Spielraum, der genügt, um Krümmungen mit grösserem Halbmesser aus graden
Gleisrahmen herzustellen.
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Fig. 3. Stosschuh.
Bei allen Gleiskonstruktionen ist darauf zu achten, dass sämtliche
Schraubenmuttern leicht zugänglich sind, damit ein Nachziehen bei eintretendem
Lockerwerden ohne Aufnahme des Gleises sofort vorgenommen werden kann. Das Verlegen
der 3 m-Gleisjoche kann durch einen Mann erfolgen, bei 5 m-Gleisjochen sind zwei
Mann erforderlich. Leichtbewegliche Gleise sind für diejenigen Anlagen
empfehlenswert, bei denen die Gleis! längere Zeit auf derselben Stelle befahren
werden sollen, so dass ein häufiges Umlegen nicht zu erwarten ist. Der Stoss wird
schwebend angeordnet unter Verwendung von Flachlaschen mit Laschenbolzen, so dass
durch die Doppelverlaschung eine gute, dauerhafte Schienenverbindung hergestellt
wird. Das Gleis setzt sich aus Gleisrahmen zusammen. Das Verlegen geschieht unter
möglichst grosser Beschränkung der Erdarbeiten.
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Fig. 4. Doppelschienengleis.
Die festen Gleise, auf denen ein dauernder Betrieb stattfinden soll, müssen gut und
sorgfältig verlegt werden, um Gleis und Fahrzeuge in gleicher Weise zu schonen und
den Fahrwiderstand klein zu halten. Das Gleisgestänge ähnelt dem der
Normalspurbahnen, das Schienenprofil ist das verkleinerte Vignolesprofil.
Gleisstrecken, die jedoch von Fuhrwerken überfahren werden sollen und deshalb
eingepflastert sein müssen, werden zweckmässig als Rillenschienengleis bekannter
Form (Strassenbahnschienen) oder billiger als Doppelschienengleis hergestellt. Die
Befestigung der Doppelschienen auf den Stahlschwellen erfolgt wie bei den einfachen
Gleisen durch Klemmplatten und Bolzen. Verlaschung erhalten meist nur die äusseren
Fahrschienen. Nachdem das Doppelgleis eine kurze Zeit gelegen hat und die
Befestigungsteile nochmals nachgezogen sind, wird die Rille mit Zementmörtel soweit
ausgegossen, dass nur der lichte Raum für die Spurkränze des Rades frei bleibt. Die
Schwellen können stählerne oder hölzerne sein. Fig.
4 zeigt ein Doppelschienengleisstück in der Ausführung von Arthur Koppel.
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Fig. 5. Verregbarer Wegubergang.
Gleise dürfen keinerlei Verkehrserschwernisse auf dem Fabrikhof oder in den Gebäuden
hervorrufen. Rillen- und Doppelschienengleise entsprechen dieser Forderung,
obwohl eine Gefahr für Fussgänger durch Hängenbleiben mit dem Schuhwerk als
unvermeidlich mit in den Kauf genommen werden muss. Häufig sind bewegliche
Wegübergänge nach Fig. 5 zu finden, welche durchaus
wegen ihrer Unwirtschaftlichkeit zu verwerfen sind: Das jedesmalige Heben von Lasten
beim Benutzen dieser Wegübergänge – und seien es auch nur wenige Zentimeter Hubhöhe
– bedeutet vergeudete Arbeitsleistung. Bei Beförderung: grösserer Lasten können die
Erschwernisse schon recht empfindlich werden.
Die Weichen sind in drei Ausführungen vorhanden: Schlepp-, Zungen- und
Kletterweichen. Erstere werden nur für zweiflanschige Räder verwendet, können aber
auch von einflanschigen Rädern befahren werden. Zungenweichen sind nur von Rädern
mit Innenflansch befahrbar; ihre Bauart ist denen der Normalspurgleise nachgebildet.
Die Länge der Weiche sollte nicht unter 5 m gewonnen werden, um. zu grosse
Ablenkungen, gleichbedeutend mit Erhöhung des Fahrwiderstandes und der
Entgleisungsgefahr zu vermeiden. Kletterweichen werden in einem gutangelegten
Fabrikbahnnetz nicht notwendig werden und können in verlegbarer Form nur als
Notbehelf für nachträglich erforderlich werdende Abzweigungen angesehen werden.
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Fig. 6. Wendeplatte aus Stahlblech.
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Fig. 7. Gusseiserne Wendeplatte.
Gleiskreuzungen bieten nichts Besonderes.
Für die Ueberführung der Fahrzeuge von einem Gleis auf ein zu diesem unter beliebigem
Winkel Verlegtes werden unter Umgehung von Weichen Wendeplatten und Drehscheiben
verwendet. Die Wendeplatten sind festverlegte Stahl- oder Gusseisenplatten am
Kreuzungspunkt der Gleise, auf denen die Wagen von Hand um den Ablenkungswinkel
geschurrt werden, wozu um so mehr Kraft gehört, je grösser die Last und der Radstand
der Wagen ist;. Fahrzeuge mit auf der Achse festen Rädern sind für den Betrieb auf
Wendeplatten unbrauchbar. Wendeplatten werden zweckmässig nur dort eingeführt, wo
leere Wagen leichter Bauart mit kurzem Radstand verkehren. Fig. 6 und 7 stellen Wendeplatten aus
Stahlblech und Gusseisen mit Einlaufhörnern der Firma Glässing & Schollwer dar. Bei einfacherem
Betrieb von Hand eignen sich für das Drehen belasteter Förderwagen die Drehteller,
d.h. Drehscheiben ohne Gleis und Klinkvorrichtung, bei denen der Wagen auf den Spurkränzen auf
dem Teller aufläuft. Der Drehteller läuft auf einem Führungskranze stählerner Kugeln
und ermöglicht bei leichter Drehbeweglichkeit sehr schnelles Auf- und Abfahren, da
eine Einstellung nicht nötig ist.
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Fig. 8 und 9. Schmiedeeiserne Kugeldrehscheibe.
Der Tellerdurchmesser beträgt für 500 mm Spur 900 mm, für 600
mm Spur 1000 mm. Eine verlegbare Stahlblechtellerdrehscheibe ist in der
Ausführung von Arthur Koppel durch Fig. 8 und 9
dargestellt; sie gilt für leichtere Lasten bis 1200 kg. Für Lasten von 1000–1800 kg
lagert die gleiche Firma die Teller auf einem fünfarmigen Rollenstern mit fünf
ovalen Rollen (Fig. 10 und 11). Grössere
Drehscheiben mit Gleis nähern sich in ihren Bauarten denen der Normalspurbahnen.
Schiebebühnen werden im Schmalspurbahnbetrieb als Ersatz für Weichen verhältnismässig
wenig verwendet, da der Raum für die Weichenanlage von 2½ bis 6 m Länge in den
weitaus meisten Fällen zu beschaffen sein wird, so dass von dem keineswegs bequemen
Betrieb mit Schiebebühnen abgesehen werden kann.
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Fig. 10 und 11. Schmiedeeiserne Rollendrehscheibe.
Die Fahrschiene der Schwebebahn wird entweder an besonderen Gerüsten oder Böcken im
Freien bezw. an Gebäudewänden oder an Deckenquerträgern mittels Kran trägem angeordnet. Fig. 12 zeigt den Träger einer Drahtseilbahn,
ausgeführt von Arthur Koppel, und Fig. 13 eine
Aufhängung der Laufschiene für Innenraume. Fig. 14 stellt die
Unterstützung der Fahrschiene im Freien dar, deren Bauart im allgemeinen als eine
Verkennung des Zwecks einer Hängebahn bezeichnet werden muss.
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Fig. 12. Drahtseilbahn.
So dicht über Planhöhe muss der Betrieb der Hängebahn im
Verein mit den enggestellten Böcken auf den anderen Verkehr störend einwirken.
Falls die Bahn an den Arbeitsplätzen so niedrig vorbeigeführt wird, ist die
Anordnung natürlich einwandfrei und gerechtfertigt. Weichen sind nach Art der
Schleppweichen, meist selbsttätig wirkend, durchgebildet. Krümmungen können bis zu
500 mm Halbmesser angelegt werden, so dass die Führung der Hängebahn sich am engsten
der Oertlichkeit anschmiegen kann.
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Hangebahntrager.
(Fortsetzung folgt.)