Titel: | Oscar Schöppes selbsttätiger Feuermelder. |
Fundstelle: | Band 321, Jahrgang 1906, S. 430 |
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Oscar Schöppes selbsttätiger Feuermelder.
Schöppes selbsttätiger Feuermelder.
Die nachstehend besprochenen selbsttätigen Feuermelder von Oscar Schöppe sind ihrer Anordnung nach äusserst
einfache aber vorzüglich hergestellte und sorgsamst ausgeprüfte, als Stromschliesser
oder Stromunterbrecher eingerichtete Metallthermometer (Fig. 1 und 2). Eine aus mehreren dünnen
Blechstreifen verschieden dehnbarer Metalle zusammengesetzte Flachfeder b ist mittels der beiden Schrauben c und c1 auf der gusseisernen Fussplatte a derart festgeklemmt, dass sie einen nach aufwärts
gekehrten flachen Bogen bildet. Von der Platte a sind
sowohl die beiden Schrauben c und c1 als die Feder b durch nichtleitende Zwischenlagen isoliert; hingegen
steht von den als Anschlussklemmen ausgestalteten Schrauben c und c1
die erstere mit b, die letztere mit einer
Kontaktschraube e in leitender Verbindung. Die
Kontaktschraube e hat ihre Mutter in einem die Feder
b überbrückenden, von a gleichfalls strenge isolierten jedoch mit c1 leitend verbundenen Metallbügel, der
eine kreisrunde mit einer Teilung versehene Gradscheibe f trägt.
Textabbildung Bd. 321, S. 430
Fig. 1.
Textabbildung Bd. 321, S. 430
Fig. 2.
Im Kopfende der Kontaktschraube e ist ein Querstück
eingesetzt, welches einerseits den Handgriff bildet, mit dem e gedreht wird, während das andere Speichenstück die Form eines Zeigers
besitzt, welcher beim Drehen der Schraube c auf der
Teilung der Gradscheibe f läuft. Das mit einer
Platinspitze versehene untere Ende von e ist, um Staub
und Dämpfe abzuhalten, von einem elastischen Schutzröhrchen g umgeben und liegt dem ebenfalls mit einem aufgelöteten Platinplättchen
ausgestatteten höchsten Punkt der Thermometerfeder genau gegenüber, so dass also von
c über b nach c1 der Stromweg
hergestellt wird, wenn b und e in Berührung gelangen und umgekehrt dieser Stromweg unterbrochen bleibt,
so lange eine Berührung zwischen b und e nicht besteht. Um den Melder gegen störende äussere
Einflüsse zu schützen und namentlich um die Feder f vor
jeder Berührung oder zufälligen Belastung zu bewahren, welche ihre genaue
Wirksamkeit beeinträchtigen könnte, ist der ganze in Frage kommende Teil der
Vorrichtung durch einen mit vier Schrauben auf der Platte a festgemachten Deckel aus gelochtem Blech abgeschlossen.
Soll der Melder zur Verwendung gebracht werden, so dreht man. die Kontaktschraube e so weit, dass der Zeiger auf einen Temperaturgrad der
Kreisskala weist, der etwa um 30° höher gewählt wird als jener, welcher am
Aufstellungsort für gewöhnlich vorhanden ist. Sodann erfolgt bei c und c1 der Anschluss der beiden Leitungsdrähte, welche
zur Meldestelle führen und dort mit dem Alarmapparat – im einfachsten Fall ein
gewöhnlicher elektrischer Zimmerwecker – und der zugehörigen Batterie zu einem
Stromkreis verbunden sind. Letzterer bleibt so lange als die Temperatur, für welche
der Zeiger eingestellt wurde, nicht erreicht wird, im Melder unterbrochen, bei
Eintritt des gedachten Wärmegrades hat sich aber die Metallfeder b so
viel ausgedehnt und erhöht, dass die vorerwähnte stromschlusserzeugende Berührung
zwischen b und e zustande
kommt und den Alarmwecker in Tätigkeit setzt. Die Anzahl der Feuermelder, welche
vorhanden sein soll, damit eine Gebäudeanlage als zuverlässig gesichert gelten darf,
hängt natürlich von den örtlichen Verhältnissen ab, doch wird im allgemeinen für
jeden durch Wände abgegrenzten Raum von weniger als 50 qm Bodenfläche sowie in
grösseren Räumen für je 50 qm Bodenfläche mindestens ein Melder vorzusehen sein.
Diese Vorrichtungen dürfen natürlich, wenn die Möglichkeit von Falschmeldungen ganz
ausgeschlossen sein soll, niemals unmittelbar über heissen Beleuchtungskörpern,
Heizvorrichtungen, Wärmröhren oder dergleichen ihren Aufstellungsplatz erhalten,
wohl aber müssen sie an den höchsten Punkt des Raumes nächst der Decke, nächst
Luftschächten, über Türen oder Fenstern usw., kurz an solchen Stellen angebracht
werden, wo bei Ausbruch eines Schadenfeuers zuerst das Auftreten von Hitzwellen zu
gewärtigen steht. Je nach den besonderen Bedürfnissen dieser verschiedenen
Verwendungsstellen erhalten die Feuermelder eine weitere Ausgestaltung durch
isolierende in der Regel aus Porzellan hergestellte Grundplatten, Ueberdecken,
Schutzleisten o. dergl. m., welche behufs zweckdienlichster Anpassung allerdings die
verschiedensten Formen erhalten können, an der grundsätzlichen Anordnung aber nicht
ändern.
Die Anzahl der Melder, welche einem Alarmwecker nebst Batterie angeschlossen werden
können, ist gewissermassen unbeschränkt und die bezügliche Schaltungsdurchführung
gleicht natürlich genau derjenigen, welche für die Drucktaster in gewöhnlichen
Haustelegraphenanlagen Benutzung findet. Wie bei den letzteren müssen in grösseren
Feuermeldenetzen, wenn an der Meldestelle gleich auch der Ort des näheren angezeigt
werden soll, wo ein selbsttätiger Melder in Schluss gelangt ist, eine Tafel mit
Abfallscheiben, Zeigerscheibchen, Fallklappen oder dergleichen vorhanden sein, deren
Elektromagnete in die den bezüglichen Räumen entsprechenden Stromzweige
eingeschaltet sind und durch ihre Betätigung über die Ausbruchstelle des Feuers die
gewünschte Angabe machen. Ebensowenig unterliegt es einer Schwierigkeit, in
grösseren Anlagen mehrere mit oder ohne Klappkasten ausgestattete Meldestellen
anzubringen oder dieselben zugleich für die Vermittlung der Feuermeldung an
öffentliche Meldestellen anzuordnen, kurz alle jene Weiterungen und
Vervollkommnungen an der elektrischen Einrichtung durchzuführen, welche erwünscht
sein können. Es gilt dies natürlich auch rücksichtlich jener Schleifenanschlüsse und
sonstigen Vorrichtungen, welche sich als erforderlich herausstellen um die
richtige Betriebsfähigkeit des Meldenetzes einer regelmässigen, etwa täglichen ein-
oder mehrmaligen Ueberprüfung unterziehen zu können, was bei
Arbeitsstromschaltungen, zu denen die bisher ins Auge gefassten Meldeeinrichtungen
gehören, durchaus nicht versäumt werden darf. Allein gerade die Vornahme dieser
steten Kontrolle birgt manches Missliche in sich und es wird für ausgedehntere
wichtigere Anlagen der Arbeitstromschaltung bekanntlich trotz ihrer Einfachheit und
wirtschaftlichen Vorteile in der Regel die Ruhestromschaltung vorgezogen, weil
letztere eine unausgesetzte selbsttätige Ueberwachung
der Betriebstüchtigkeit aller Teile des elektrischen Leitungsnetzes ermöglicht.
Textabbildung Bd. 321, S. 431
Fig. 3.
Für den Fall, als Ruhestromschaltung in Anwendung kommen soll, wird dem Alarmwecker
immer noch ein Relais vorzuschalten sein, dessen Anker erst einen Ortstromkreis
schliesst, welchen der Wecker mit seiner Batterie bildet. Es sind aber auch die als
Stromschliesser tätigen, nach Fig. 2 ausgeführten
Feuermelder nicht verwendbar, sondern nur solche – wie sie Fig. 3 ersichtlich macht –, welche als Stromunterbrecher wirken. Die
Anordnung dieser Apparate stimmt im grossen ganzen mit jener der Stromschliesser
(Fig. 2) völlig überein, jedoch ist bei jenen
(Fig. 3) die Feder b nicht nach aufwärts, sondern nach abwärts gekrümmt und die
Kontaktschraube e so tief eingestellt, dass sie für
gewöhnlich andauernd die Feder b berührt. Während also
bei ansteigender Temperatur sich die Feder b im Melder
für Arbeitstrom (Fig. 2) der Schraube e nähert, wird sie sich gleichermassen im Melder für
Ruhestrom (Fig. 3) von e entfernen, bis ersterenfalls der Stromschluss, letzterenfalls die
Stromunterbrechung eintritt. Hinsichtlich der Behandlung, der Anbringung und
Einstellung der Melder gilt für die Stromunterbrecher genau dasselbe wie für die
Stromschliesser. Beide Abarten der geschilderten selbsttätigen Feuermelder sollen
bei plötzlich auftretenden Wärmeerhöhungen viel schneller als Quecksilberthermometer
und mit vollster Zuverlässigkeit wirken, die auch durch jahrelange Pausen selbst bei
ganz ungünstigen örtlichen Vevhältnissen keine Beeinträchtigung erleidet, welche
wertvollen Eigenschaften eben auf die äusserst sorgfältige allen Erfahrungen
gewissenhaft Rechnung tragende Herstellung der Thermometerfedern und Skalen
zurückzuführen sind.