| Titel: | Schutzvorrichtungen für Hochspannungsanlagen. | 
| Autor: | C. H. | 
| Fundstelle: | Band 322, Jahrgang 1907, S. 40 | 
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                        Schutzvorrichtungen für
                           								Hochspannungsanlagen.
                        Schutzvorrichtungen für Hochspannungsanlagen.
                        
                     
                        
                           Unter der Bezeichnung „Schutzvorrichtungen für Hochspannungsanlagen“ sind
                              									in D. p. J. 1899, Band 313, Heft 8, diejenigen
                              
                              									Vorrichtungen behandelt worden, welche bei Bruch der Freileitung von
                              									Hochspannungsanlagen die Strecke stromlos machen und die Drahtenden als stromlose
                              									Körper frei herunterfallen lassen.
                           Den Ausführungen waren diejenigen Schutzvorrichtungen zugrunde gelegt, welche unter
                              									dem Namen Gouldsche Sicherheitskupplungen in den
                              									späteren Jahren immer mehr bekannt wurden und sich bewährt haben. Welchen Wert und
                              									Bedeutung diese von den größten Unternehmungen verwendeten und in den Jahren
                              									1899/1904 in vielen hundert Kilometer Freileitungen und wohl ziemlich 30000
                              									Exemplaren, eingebauten Vorrichtungen gewonnen hatten, geht auch daraus hervor, daß
                              									die zugehörigen Patente No. 54840 und 57120 trotz der steigenden hohen
                              									Jahresgebühren (jedes Patent an Gebühren in 15 Jahren 5280 M.) während der zulässig
                              									längsten Patentdauer von 15 Jahren aufrecht erhalten wurden. Andererseits zeigen
                              									sich auch die Schwierigkeiten, welche die Durchführung einer und gerade für solche
                              									Zwecke praktisch verwendbaren Vorrichtung bereitet; denn wiewohl die Patente der Gouldschen Sicherheitskupplungen bereits im Jahre 1890
                              									angemeldet wurden, und von da an als Patent liefen, gelang es erst im Jahre 1898
                              
                              									ihnen eine endgültige verwendbare Gestalt zu geben.
                           Diese im Jahre 1898 festgelegte, auf die eben genannten Patente sich stützende
                              									Ausführungsform der Gouldschen Sicherheitskupplungen
                              									wurde denn auch bis jetzt und in der in D. p. J. Heft 8, Band 313 niedergelegten
                              									Weise beibehalten. Wenn nun auch in der 1899 beschriebenen Ausführungsform der
                              									Schutzvorrichtungen, die diesen vordem noch anhaftenden Mängel beseitigt waren, und
                              									diese Kupplungen heute noch als den Anforderungen genügend zu bezeichnen sind, so
                              									entspricht es doch der ganzen fortschreitenden Entwicklung unserer Technik, eine
                              
                              									noch einfachere und vollkommnere Vorrichtung zu ersinnen. Es war hierbei auch
                              									anzustreben den einzuhängenden Teil (Bügel) senkrecht und wagerecht drehbar
                              									auszuführen, den Schnittpunkt der Drähte bei nicht in gerader Linie fortgeführten
                              									Leitungen möglichst in den Mittelpunkt des Isolators zu verlegen, das Gewicht der
                              									Vorrichtungen wesentlich zu verringern und die ganze Vorrichtung so zu gestalten,
                              									daß die bisherigen sehr schweren Porzellanisolatoren mit großem Kopfdurchmesser
                              									durch die moderneren Isolatorentypen von sehr geringem Gewicht ersetzt werden
                              
                              									können. Letzteres ist besonders wichtig, wenn man bedenkt, daß allein die bei den
                              										Gouldschen Sicherungen verwendeten
                              									Hochspannungsisolatoren, also ohne Kupplung und ohne Stütze je etwa 1½ kg wiegen,
                              									dagegen die Deltaglocke für die gleiche Betriebsspannung nur etwa den fünften Teil.
                              									Nicht nur der Transport bis zur Strecke und der noch schwierigere auf der Strecke
                              									wird durch das Gewicht sehr beeinflußt, sondern es tritt auch eine außerordentlich
                              									starke Belastung der Gestänge ein, wodurch die Kosten der Erstellung weiter
                              									wesentlich erhöht werden.
                           Die Beseitigung der vorgenannten Uebelstände soll mit der auf einem ganz anderen
                              									Gedankengang aufgebauten Hesseschen Kupplung erreicht
                              									sein, die mit Patent vom 28. Februar 1904 und in weiterer Ausführung durch mehrere
                              									Gebrauchsmuster geschützt ist. Nach verschiedentlichen Versuchen ist diese Kupplung
                              									nunmehr in der Vollkommenheit durchgeführt, daß sie hiermit erstmalig öffentlich der
                              									praktischen Verwendung übergeben werden kann.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 322, S. 41
                              Fig. 1.Hessesche Sicherheitskupplung.
                              
                           In Fig. 1 ist die Hessesche Kupplung nach photographischer Aufnahme in etwas über halber
                              									natürlicher Größe veranschaulicht. Der Porzellanisolator besitzt im Kopf Gewinde, in
                              									welches der aus Messing bestehende verzinnte Haltebolzen unter Verwendung von Hanf
                              									eingeschraubt wird. Der Gewindedurchmesser des Haltebolzens ist deshalb etwa 3 mm
                              									geringer wie das Innengewinde im Porzellanisolator. Zwischen dem Gewindeloch für den
                              									Haltebolzen der Schutzvorrichtung und dem unteren Gewindeloch für die
                              									Isolatorenstütze befindet sich natürlich eine derartig starke Porzellanschicht, daß
                              									auch bei der mehrfach höheren Prüfspannung ein Durchschlagen ausgeschlossen ist.
                           Der oben in den Isolator eingeschraubte Haltebolzen besitzt außer dem Gewindeschaft
                              									eine kugelförmige Wulst, welche nach oben in einen zylindrischen Ansatz von ungefähr
                              									dem drittel des Durchmessers der Kugel ausläuft. Dieser zylindrische Ansatz ist mit
                              									einem Loch versehen, um mit einem Anziehstift den Haltebolzen in den Isolator
                              									einschrauben zu können. Der Ansatz hat hauptsächlich i den Zweck, zu verhüten, daß
                              									die hakenförmigen Bügel, die um die kugelige Wulst des Haltebolzens sich legen,
                              									durch den Drahtdrall umschlagen und beim Bruch einer Leitung unter Umständen sich
                              									verfangen können. Die Bügel müssen immer infolge der Lage ihres Schwerpunktes bei
                              									einem Leitungsbruch nach unten fallen und hier können sie sich nicht verfangen, da
                              									ihnen unten, worauf die Konstruktion auch Rücksicht nahm, jeglicher Angriffspunkt
                              									fehlt.
                           Die Auflagestellen der Bügel sind der Kugelform des Haltebolzens entsprechend
                              									ausgefräst. Hierbei ist die Auflagefläche etwa fünf Mal so groß wie der Querschnitt
                              									des Freileitungsdrahtes. Die Freileitungsdrähte sind in dem Bügel derartig befestigt
                              									(s. Fig. 1), daß der Bügel auf das Drahtende
                              									aufgesteckt und dieses dann zu einer Schlaufe umgebogen und letztere wieder in den
                              									Drahthalterteil des Bügels zurückgezogen wird. Um neben der so erzielten, auf den
                              									Drahtzug berechneten mechanischen Festigkeit einen guten elektrischen Kontakt
                              
                              									zwischen Draht und Bügel zu erhalten, ist die Drahthalterverlängerung des Bügels,
                              									bezw. das zur Aufnahme des Drahtes bestimmte Loch längs etwa 1 mm breit geschlitzt,
                              									wodurch das Einfließenlassen von Zinn erleichtert wird. Auch ein
                              									Uebergangswiderstand von dem einen Bügel über den Haltebolzen zum anderen Bügel
                              									tritt, wie Versuche ergeben haben, und zwar weil die Auflagefläche mehrfach größer
                              									ist wie der Drahtquerschnitt, nicht ein. Ferner bildeten sich bei den Wind und
                              									Wetter ausgesetzten Kupplungen keine oxydationsschichten zwischen Bügel und
                              									Haltebolzen. Die Erklärung liegt darin, daß nicht nur die Ausfräsung der Bügel der
                              									Kugelform des Haltebolzens genau entspricht und die Auflageflächen deshalb gut
                              									abgeschlossen sind, sondern daß auch durch die immer leicht schwankenden Bewegungen
                              									und damit verbundenen Reibungen in der Kugellagerung diese sich leicht rein
                              									erhalten. Auslösen der Bügel bei Wind und Stürmen ohne Drahtbruch ist nicht
                              									eingetreten und deshalb auch ausgeschlossen, weil eine Auslösung nur denkbar wäre,
                              									wenn eine ganz bedeutende Streckung der Freileitung in Richtung des Drahtzuges
                              									eintreten würde. Bei dem großen Drahtgewicht, der Steifheit des Drahtes und der
                              									äußerst geringen Angriffsfläche längs des Drahtzuges, ist aber eine derartige
                              									Streckung ganz ausgeschlossen. Ein seitlich zum Drahtzug kommender Wind oder Sturm,
                              									der die günstigste Angriffsfläche findet, verursacht nur eine seitliche Bewegung,
                              									die zu keiner Auslösung führen kann, sondern nur zu einer leichten Drehung der Bügel
                              									um den Haltebolzen. Eine Auslösung findet mithin nur beim Drahtbruch statt und dies
                              									ist der Zweck der Schutzvorrichtung.
                           Bei eintretendem Drahtbruch lösen sich die Bügel an beiden Enden des gebrochenen
                              									Drahtstückes aus den Isolatoren, bezw. deren Haltebolzen aus und fallen mit dem Draht stromlos zur
                              									Erde (Fig. 2). Hierbei wurde beobachtet, daß, durch
                              									das Losschnellen der Drahtenden, ohne Einwirken auf die weitere Leitung, diese
                              									Drahtstücke erst eine schräge Lage einnehmen und dann ziemlich wagerecht zur Erde
                              									niederfallen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 322, S. 42
                              Fig. 2.Stromlos herabfallendes Leitungsstück.
                              
                           Damit ist der Zweck der Kupplung, durch herabfallende,
                              									Hochspannung führende Leitungen, weder lebenden Wesen Gefahr zu bringen, noch einen
                              									Kurz- oder Erdschluß herbeizuführen, erreicht. Durch die auf der Zentrale sofort
                              									angezeigte Stromlosigkeit der Leitung können die entsandten Leitungsaufseher nach
                              									schneller Ermittlung der Bruchstelle und Einfügen eines neuen Drahtstückes, nachdem
                              
                              									natürlich auf der Zentrale die Leitung ausgeschaltet worden war, die unterbrochene
                              									Freileitung sofort wieder in Betrieb setzen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 322, S. 42
                              Fig. 3.Einfache Ausstattung mit gebogenen Stützen ab Holzmasten.
                              
                           Die Montage ist sowohl sehr einfach wie billig. Wenn die Isolatoren nicht gleich mit
                              									eingeschraubtem Haltebolzen versehen sind, können sie in bekannter Weise und
                              									unter Verwendung von Hanf ähnlich wie die Stützen der Isolatoren in den Kopf
                              									derselben eingeschraubt werden. Hierbei ist besonders zu beachten, daß insbesondere
                              									die Kugeln der Haltebolzen vor jeder Beschädigung bewahrt bleiben und z.B. beim
                              									Einschrauben keine Zangen, Feilkloben usw. verwendet werden. Alsdann werden die
                              									Leitungsdrähte in einer der Entfernung der Gestänge zuzüglich Drahtdurchhang
                              									entsprechenden Länge zugeschnitten und an beiden Enden wie oben geschildert mit
                              
                              									einem Bügel versehen. Hierauf ist es nur notwendig – bei stärkeren Drähten unter
                              									Benutzung eines Flaschenzuges – die Bügel um die Kugel des Haltebolzens zu hängen.
                              									Es ist dabei zu beachten, daß keine Knicke und Verdrallung im Draht eintreten.
                           Für stärkere Freileitungsdrähte, deren Enden sich nicht zu einer Schleife leicht
                              									umbiegen lassen, werden Bügel mit entsprechenden anderen Drahthalterenden verwendet.
                              									Die Isolatoren sind möglichst nur mit geraden Stützen zu versehen und solche mit
                              									gebogenen Stützen nur in besonderen Ausnahmefällen, bei Holzmasten und I einer
                              
                              									geringen Leitungsanzahl, zu verwenden.
                           Bei der Anordnung der Hochspannungsfreileitung ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die
                              									einzelnen Leitungen nebeneinander und nicht übereinander geführt werden. Muß hiervon
                              									in begrenzten Fällen abgewichen werden, so ist bei nur geringer Entfernung der
                              									Drähte übereinander für einen genügenden seitlichen Abstand Sorge zu tragen. Fig. 3 zeigt eine billige Ausführungsform bei
                              									Unterbringung von höchstens drei Leitungen an einem Holzmast. Vorzuziehen sein
                              									dürfte die in Fig. 4 bei sechs Leitungen und bei
                              									Gittermasten skizzierte Anordnung, die auch bei weniger oder mehr Leitungen
                              									Verwendung finden könnte und auch auf Holzmasten übertragbar sein würde.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 322, S. 42
                              Fig. 4.Anordnung von sechs Leitungen an Gittermasten.
                              
                           Der Vollständigkeit halber sei, ohne mit der Verwendung der Kupplungen in
                              									Zusammenhang stehend, bemerkt, daß es zulässig ist, in genügender Entfernung und
                              									zweckmäßiger Anordnung unter den Hochspannungsleitungen, Telephonleitungen
                              									anzubringen, wie dies auch in der Praxis schon vielfach geschehen ist. Hierbei
                              									betrugen die Entfernungen zwischen Hochspannungsleitungen und Telephonleitungen
                              									mindestens 1 m, sie sind aber zweckmäßiger auf 2 eventl. auf 3 m auszudehnen. Da
                              									indessen bei Verlegung von Telephonleitungen an demselben Gestänge und beim
                              									Parallellaufen mit den Hochspannungsleitungen, den Telephonbetrieb störende
                              									Induktion eintritt, so empfiehlt es sich zur Vermeidung solcher Induktion die
                              									Hochspannungsleitungen öfters zu kreuzen, wie Fig. 5
                              									zeigt. Hierbei können nach Fig. 6 an den Gestängen
                              									je zwei verschiedene Isolatoren in verschiedener Höhenlage hintereinander angeordnet
                              									werden. Solche Kreuzungen sind aber nur bei etwa jedem fünfzehnten Gestänge
                              									erforderlich und bei solchen Leitungen, die nicht mit Schutzvorrichtungen
                              									ausgestattet sind, anwendbar. In der schematischen Darstellung (Fig. 5) sind die Isolatorenstützpunkte, bezw. Gestänge mit
                              									Punkten, und die Kreuzungsstellen mit einem Kreuzchen bezeichnet.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 322, S. 43
                              Fig. 5.Kreuzung bei gleichzeitig vorhandener Telephonanlage.
                              
                           Die konstruktive Ausführung der Kupplung ist dem zu verwendenden
                              									Freileitungsquerschnitt und den Betriebsspannungen angepaßt. Ebenso wie die
                              									Porzellanisolatoren sich für Betriebsspannungen bis zu 6000, 10000, 15000, 20000 und
                              									25000 Volt Betriebsspannung (die Prüfspannungen sind entsprechend höher) in den
                              									Abmessungen und
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 322, S. 43
                              Fig. 6.Kreuzung bei gleichzeitig vorhandener Telaphonanlage.
                              
                           in der Ausbildung unterscheiden, so werden auch die
                              									Sicherheitskupplungen unter Berücksichtigung der verschiedenen Drahtdurchmesser (4,
                              									5, 6 und 7 mm eventl. auch mehr) verschieden bemessen, da die Bruchfestigkeiten der
                              									Sicherheitskupplungen der Zugbeanspruchung reichlich genügen und die Bügel
                              									zwecks Befestigung den Drahtstärken entsprechen müssen.
                           Das Gewicht der Hesseschen Kupplungen ist mit etwa 0,25
                              									kg f. d. Stück noch nicht halb so groß, wie dasjenige der Gouldschen Sicherheitskupplungen und ein Isolator zu den Hesseschen Kupplungen wiegt ohne Stütze nur etwa 0,29
                              									kg gegenüber 1,3 kg der bei den Gouldschen
                              									Sicherheitskupplungen verwendeten Isolatoren. Bei 6000 Volt Betriebsspannung wiegt
                              									die vollständige Hessesche Kupplung mit Isolator ohne
                              									Stütze etwa 0,54, dagegen die Gouldsche
                              									Sicherheitskupplung mit Isolator etwa 2,00 kg also beinahe das Vierfache der neuen
                              									Vorrichtung.
                           Die in D. p. J. Bd. 313, Heft 8 gegenüber Schutznetzen angegebene
                              									Kostenvergleichstabelle, die schon damals für die Sicherheitskupplungen sprach, wird
                              									heute noch wesentlich zugunsten der Sicherheitskupplungen gebessert. Während
                              									gegenüber dem damaligen Materialstand die Ausrüstungsteile für Schutznetze sich
                              									verteuerten, sind die der damaligen Tabelle zugrunde gelegten Preise der Gouldschen Sicherheitskupplungen trotz
                              									Materialverteuerung durch die inzwischen verfallenen Patente bezw. in Fortfall
                              									gekommenen Lizenzen, billiger geworden und die vorliegenden Hesseschen Kupplungen werden trotz Patent-Licenz nicht teuerer, da diese
                              									in Material und Herstellung billiger sind. Hierdurch werden die
                              									Gesamtherstellungskosten und Ausstattung von Hochspannungsanlagen mit
                              									Sicherheitskupplungen je nach der Anzahl der Leitungen um ungefähr 15–30 v. H.
                              									billiger, als die Ausstattung mit Schutznetzen.
                           Ist schon die Herstellung von Schutznetzen im Bau und deren Unterhaltung im Betriebe
                              									wesentlich teurer, so sprechen technisch gegen die Schutznetze bekanntlich die
                              									vielfachen Störungen, die sie durch Schnee- und Eisbelastungen sowie durch
                              									hineinfliegende kurzschlußbildende Körper sowie bei Stürmen, herbeiführen.
                              									Nachteile, denen die Sicherheitskupplungen nicht unterworfen sind.
                           Die Verwendung von Sicherheitskupplungen wird bei allen denjenigen
                              									Hochspannungsleitungen notwendig, welche auf Wegen und über sonstige lebenden Wesen
                              									zugängliche Gebiete geführt werden. Aber auch bei allen anderen
                              									Hochspannungsfreileitungen wird die Verwendung von Sicherheitskupplungen zwecks
                              									Vermeidung von Erdschlüssen bei Leitungsbrüchen, in Erwägung zu ziehen sein.
                           Die Ausführung der beschriebenen Kupplung ist der Firma Elektrotechnische Werke Darmstadt, G. m. b. H. zu Darmstadt übertragen.
                              									Als Porzellanisolatoren sind unter zweckentsprechender Gestaltung des Kopfes (bes.
                              									Gebrauchsmuster) die der Porzellanfabrik Hermsdorf. S.
                                 										A. patentierten Deltaglocken verwendet und können auch von dieser Firma
                              									bezogen werden.
                           
                              
                                 C.
                                    										H.