Titel: | Einsturz eines Eisenbetondaches. |
Autor: | P. Weiske |
Fundstelle: | Band 322, Jahrgang 1907, S. 333 |
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Einsturz eines Eisenbetondaches.
Einsturz eines Eisenbetondaches.
Am 23. August 1905 ist in Bern das Eisenbetondach des Theaterdirektionsmagazins
eingestürzt. Ueber diesen Unfall ist von den beiden gerichtlichen Sachverständigen
F.
Schüle und E. Elske ein
ausführliches Gutachten erstattet worden, welches durch die gründliche Untersuchung
der in Frage kommenden Bauweise besonderes Interesse bietet. Wir entnehmen hierüber
der „Schweizerischen
Bauzeitung“ folgendes:
Die Hinterwand und Frontwand des 12,40 m weiten Gebäudes verbindet ein
Eisenbetondach, welches entsprechend der Form des Mansardendachraumes bei einem
Höhenunterschied der Hinterwand gegen die Frontwand von etwa 3,00 m derartig
gekrümmt war, daß es auf ⅚ der Lichtweite geradlinig und annähernd wagerecht verlief
und dann mit zwei Ecken steil gegen die Frontwand abfiel.
Die Hauptträger von 65 cm Höhe hatten einen Abstand von 4,0–4,8 m und bildeten mit
der 10 cm starken Tragplatte eine sog. Plattenbalkenkonstruktion, die außerdem durch
Nebenbalken von 30 cm Höhe unter der Tragplatte, senkrecht zu den Hauptbalken, in
2,00 m Abstand verstärkt war. Die Eiseneinlagen bestanden aus Rundeisen. Die
Hauptbalken lagerten in der Hinterwand mit der ganzen Fläche auf und stützten sich
in der Frontwand auf gußeiserne Kipplager.
Der Einsturz erfolgte, nachdem das Dach bis auf einige Sprießen ausgeschalt war unter
der Belastung der zur Herstellung des Holzzementdaches erforderlichen Materialien,
nachdem die Sprießen unter der Last eingeknickt waren. Die Ausschalung geschah 25–28
Tage nach der Herstellung. Das Dach war also bei dem Einsturz knapp einen Monat
alt.
Die Ausführung geschah nach einem gegen ein früheres Projekt abgeänderten Plan, für
den eine neue statische Berechnung nicht vorgelegt wurde. In diesem neuen Plane
wurde die Höhe der Hauptträger um 10 cm auf 65 cm vermindert und die Entfernung der
Hauptbalken von 2,0 m auf 4,0 m und 4,8 m erhöht. Für diese Ausmaße und die
vorhandene Belastung berechnen Schüle und Elske die wahrscheinliche Druckspannung im Beton in der
Mitte auf 47,4 kg/qcm, welche noch durch Nebenspannungen aus der Platte auf 69,4 kg/qcm erhöht
wurde unter Zugrundelegung der preußischen Bestimmungen. Hierbei wurde angenommen,
daß die Spannungen sich nicht auf die ganze Breite der Platte gleichmäßig verteilen,
sondern in der Nähe des Hauptbalkens am größten sind und gegen die Mitte der
Platte parabolisch abnehmen, was einer gleichmäßig wirksamen Plattenbreite von ⅔ des
Trägerabstandes entspricht. Die Eisenzugspannungen betrugen rund 1100 kg/qcm.
Die Betonspannungen waren an sich für den frischen, erst etwa vier Wochen alten Beton
sehr hoch. Außerdem hat an der oberen Ecke, bei welcher sich das wagerechte Dach
scharf nach der unteren Frontwand abbiegt, eine örtliche Ueberlastung stattgefunden.
Nach der Ansicht der Sachverständigen entstand an dieser Stelle eine schräg nach
oben gerichtete Kraft, welche durch den hier befindlichen Nebenbalken aufzunehmen
war. Diese Belastung erschöpfte aber die Tragfähigkeit des Nebenbalkens. Die
tatsächliche Inanspruchnahme der Dachplatte als Druckzone der Hauptbalken ist
teilweise aufgehoben durch Einbetonieren von Latten und Holzteilen und durch
Aussparung von Oeffnungen für Fenster und Türen.
Die Lager der Eisenbetonbalken auf der Frontmauer bestanden aus einer Art Kipplager,
während ursprünglich Rollenlager vorgesehen waren, um einen Schub auf die
Frontmauern zu verhindern. Da die Kipplager stark eingerostet waren und außerdem die
Dachplatte zwischen den Balken fest auf der Frontmauer auflag, so hat tatsächlich
ein Seitenschub auf die zu seiner Aufnahme nicht genügend stark konstruierte und
noch frische Frontmauer stattgefunden.
Die Güte des zur Verwendung gelangten Betons war nur mittelmäßig, seine mittlere
Druckfestigkeit betrug etwa 100 kg/qcm.
Von den Gutachtern werden als unmittelbare Ursachen des Einsturzes angegeben:
1. Zu hohe Beanspruchung der Tragkonstruktion, namentlich des Betons in der Mitte und
an der nicht genügend versteiften Ecke.
2. Unzweckmäßige Anordnung der Auflager.
3. Einbetonieren der Holzplatten in die tragende Platte.
4. Ueberlastung des noch frischen Betons durch zu frühe Belastung nach dem
Ausschalen.
5. Zu schwache Rüstung nach teil weiser Entfernung der Einschalung.
Hierzu treten noch als unmittelbare Ursachen; der Mangel an Kontrolle des
Ausführungsplanes, der von dem Eingabeplan abwich; die Unterlassung der Einsendung
einer neuen statischen Berechnung; der mangelhafte Verkehr zwischen Projektverfasser
und Unternehmung, da unvollständige Pläne nicht verstanden wurden und für die
Sicherheit mißliche Aenderungen von der ausführenden Firma gemacht wurde;
schließlich das Fehlen irgend welcher Vorschriften im Vertrage für die Ausführung
des armierten Betons besonders über die Güte der Materialien.
Die Gutachter schließen ihre Denkschrift mit folgenden Sätzen:
„Die Schwierigkeiten der Ausführung des Eisenbetons und das außerordentliche
Gewicht, welches der Sorgfalt bei der Arbeit beigemessen werden muß, sind
Gründe, eine enge und stetige Aufsicht zu üben, nicht aber den Eisenbeton als
unsicher zu verwerfen.
Der armierte Beton ist ein allgemein geschätztes, nützliches Baumaterial, er hat
bereits sehr große Dienste geleistet und strenge Proben bestanden, er darf aber
nicht mehr als ein unerforschtes spezielles Gebiet angesehen werden, welches nur
wenigen Spezialisten bekannt ist; der Architekt und der Bauingenieur haben sich
in diese neue Bauart einzuarbeiten. Es kann daher nicht zu guten Ergebnissen
führen, wenn Projekte von überlasteten Zentralstellen ausgearbeitet werden, die
sich um die Ausführung nicht kümmern, und wenn die wichtige Ausführung
Akkordanten und Konzessionären überlassen wird, welchen oft das richtige
Verständnis der Pläne und selbst der Bauart entgeht“.
Diesen Ausführungen kann man sich nur anschließen.
Zur Entkräftung des Gutachtens hat der Konstrukteur des Daches ein Modell in halbem
Maßstabe entworfen, welches der entsprechenden Belastung vollständig widerstand.
Hieraus schließt er, daß die Ursache des Einsturzes in Fehlern der Ausführung eher
als in der Konstruktion gefunden werden muß. Die Vorführung des Modelles wollen die
Gutachter als Einwand gegen ihre Ausführungen nicht gelten lassen. Die gerichtliche
Entscheidung über die Schuld bei dem Unglücksfall steht noch aus.
So bedauerlich der Unfall, der auch Menschenleben forderte, für die Beteiligten ist,
so schätzbar ist die gründliche Untersuchung und die Veröffentlichung seiner
Ursachen, welche ihr eingehendes Studium gestatten. Derartige Veröffentlichungen
sind geeignet, strittige Fragen abzuklären, und fördern die gesunde
Weiterentwicklung des Eisenbetonbaues; sie wurden u.a. auch auf dem diesjährigen
VII. internationalen Architektenkongreß in London gefordert.
Dr.-Ing. P. Weiske.