Titel: | Moderne Bahnhofsbeleuchtung. |
Autor: | Hans A. Martens |
Fundstelle: | Band 322, Jahrgang 1907, S. 502 |
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Moderne Bahnhofsbeleuchtung.
Von Regierungsbaumeister Hans A.
Martens.
Moderne Bahnhofsbeleuchtung.
Bahnhofsanlagen stellen der Beleuchtungstechnik mehr oder weniger verschiedene
Aufgaben, die im Zusammenhang mit der örtlichen Ausdehnung, der betrieblichen
Wichtigkeit und dem Umfange des Nachtbetriebes der Anlage stehen. Eine weitere
Unterteilung der Anforderungen wird durch die Innen- und Außenbeleuchtung
vorgenommen. Die Flächenhelligkeit wird daher keinen allgemein gültigen Festwert
haben, sondern mit dem jeweiligen Lichtbedürfnis schwanken. Grundsätzlich muß
festgehalten werden, daß die Beleuchtung des Bahngeländes, insbesondere der
Bahnhofsvorplätze, Bahnsteige und der Räumlichkeiten welche dem öffentlichen Verkehr
zugänglich sind, nicht spärlicher gehalten sein darf als wie man sie am Ort selbst
in den Straßen und besseren Gasthäusern gewöhnt ist. Ist dort Gas, so soll der
Bahnhof nicht in trübem Petroleumlicht dämmern, ist dort elektrisches Licht, so soll
auch dieses auf dem Bahnhof eingeführt sein. Nichts ist trostloser für den
Reisenden, als wenn er auf einer fremden Station ankommt, mühsam und unsicher mit
den Füßen nach dem Bahnsteig angelt und buchstäblich ins Dunkle zu tappen vermeint;
nichts fordert die Kritik am Fiskus mehr heraus, als wenn er sich in bewußten
Gegensatz zu anderen ortsüblichen Einrichtungen setzt, der hier besonders auffällig
„beleuchtet“ wird. Dasselbe Streben, welches in dem Stil von
Bahnhofsbauten bodenständige Eigenheiten der Gegend ausdrückt, kann in gleicher
Weise auf dem Gebiete der Beleuchtung zwischen Bahnhof und Stadt engere Fühlung
nehmen lassen. Es wird bekannt sein, daß z.B. die preußischen Staatsbahnen in beiden
Hinsichten mit bestem Erfolg vorgegangen sind.
Das Mindestmaß an Helligkeit wird erreicht sein, wenn Aushänge, wie Fahrpläne,
Preisanzeiger, Zugtafeln noch eben lesbar sind und wenn man in den Warteräumen
überall an den Tischen lesen und schreiben kann; auch müssen an den Schaltern Geld
und Fahrkarte gut erkennbar sein. Je mehr diese Forderungen durch eine
Allgemeinbeleuchtung erfüllt werden, um so gleichmäßig heller und freundlicher
werden die Räumlichkeiten bei Dunkelheit erscheinen. Die obere Grenze der Helligkeit
wird durch die Bedeutung des Bahnhofs gezogen, so daß die Beleuchtung dieser
entsprechend stark schwankt.
Für die Außenbeleuchtung auf den Gleisanlagen erscheint eine Helligkeit, die
gleichwertig ist derjenigen einer Winternacht mit klarem Mondschein,
erstrebenswert, wobei wichtige Verkehrsstellen stärker zu beleuchten sind. Die
Bedingungen, denen eine Bahnhofsbeleuchtung, ob groß oder klein, genügen muß,
sind:
1. geringe Anlagekosten,
2. geringe Unterhaltungskosten,
3. geforderte Flächenhelligkeit unter Wahrung der
Wirtschaftlichkeit,
4. einfache Bedienung und Wartung,
5. Sicherheit gegen Betriebsstörungen und
Beschädigungen,
6. Selbst- und Fernzündung,
7. möglichst große Lichtstärke der Außenlampen für die
Gleisanlagen,
8. wünschenswert bleibt die wirtschaftliche Lichterzeugung in
bahneigenem Betriebe.
Diese Bedingungen versucht die Beleuchtungstechnik durch verschiedene Lichtsysteme
und Sonderbauarten der Lampen zu erfüllen, die beide, wenn auch nach außen kaum
wahrnehmbar, einen erbitterten Kampf des Wettbewerbes kämpfen. Während vor
Einführung des elektrischen Lichts das Gaslicht einzige Herrscherin auf dem Gebiete
zentraler Lichtversorgung war, trat mit jenem ein Gegner auf den Plan, so daß nun
beide Systeme um die Führung im Beleuchtungswesen ringen: Viel fruchtbarer
Fortschritt ist der Erfolg. Aber während Gas und Elektrizität in ihrem Streben der
zentralen Versorgung nach möglichst großen Versorgungsgebieten hinarbeiten, wobei
mit der Anzahl angeschlossener Lampen auch die Wirtschaftlichkeit des Betriebes
steigt, entstanden Beleuchtungssysteme, die auch kleinere und kleinste Gebiete
wirtschaftlich zu beleuchten suchten. Sie sind heute längst lebensfähig geworden in
den Luftgasanstalten, deren Ausbreitung sich in aufsteigender Linie befindet. Und
noch seltsamer: Das scheinbar längst überholte Prinzip der Wachskerze, welche
Lichterzeugung, Leitung und Lampe in sich vereinigt, ist in vervollkommneter Gestalt
wieder zu Ansehen gekommen: Die Petroleumdampflampen sind unabhängig von Zentrale
und Leitung, erzeugen aus dem dicht bei sich aufgespeicherten Rohstoff den
Lichtträger selbst und können ohne weiteres dort, wo sie erforderlich sind,
aufgestellt und in
Betrieb genommen werden. Alle diese Fortschritte sind von den Eisenbahnverwaltungen
nicht unbeachtet geblieben, so daß z. Z. für die Bahnhofsbeleuchtung vorzugsweise
verwendet werden:
ElektrizitätSteinkohlengasLuftgas,
in zentraler Versorgung
Petroleum, in Einzellampen,
(Spiritus).
Die Preise für die einzelnen Beleuchtungsarten gehen aus nachstehender
Zusammenstellung hervor:
Art der Beleuchtung
Preisdes Lichtträgers
Licht-stärkeinKerzen
Ver-brauch
Preis
i. d Stunde
Elektr. Glühlicht
50 Pf. auf 1 KW/Std.
100
0,3 KW
16 Pf.
„ Bogenlicht
50 „ „ „
100
0,075 „
4 „
Steinkohlengas-Glühl.
16 „ „ 1 cbm
100
200 l
3,2 „
Luftgas
11 „ „ 1 „
50
100 l
1,0 „
20''' Petroleumbrenner
20 „ „ 1 l
100
0,47 l
9,4 „
Petroleumpreßgaslicht
50 „ „ 1 l
100
0,047 l
1,0 „
(Spiritusglühlicht
40 „ „ 1 l
100
0,15 kg
6,0 „)
Die Werte, die natürlich nur relativen Vergleichswert haben, lassen erkennen, daß
Rentabilitätsberechnungen jedem Entwurf einer Bahnhofsbeleuchtung unter
Berücksichtigung örtlicher Preise für Licht und Rohstoffe zur Lichterzeugung
zugrunde zu legen sind. Erwünscht ist die Unabhängigkeit von fremden Werken. Das
Beleuchtungssystem wird die meiste Aussicht auf Verwendung im Eisenbahnbetrieb
haben, welches es ermöglicht, durch bahneigene Einrichtung allein wirtschaftliche
Beleuchtung zu schaffen. Denn, wenn auch die Abgabe von Licht von benachbarten
Lichtwerken zu einem häufig billigeren als dem ortsüblichen Preise geschieht, so
läßt sich doch nicht im mindesten übersehen, ob dieser Preis für die gekaufte
Lichtmenge wirklich wirtschaftlich zu nennen ist. Die Werke machen ihre Tarifpolitik
zu ihren Gunsten. Also bleibt diese finanzielle Abhängigkeit von der mehr oder
weniger großen Rentabilität fremder Lichtwerke – wovon doch der Lieferpreis abhängt
– immer ein Ungewisser Faktor in der bahneigenen Finanzwirtschaft. Wenn trotzdem
zahlreiche Bahnhöfe mit namentlich kleinerem und mittlerem Lichtbedarf an Werke
naheliegender Gemeinden angeschlossen werden und dadurch dem Gemeindesäckel zugute
kommen, indem sie als größere Abnehmer zur Erhöhung der Lebensfähigkeit des Werkes
beitragen, so muß in vielen Fällen den Bahnverwaltungen das Verdienst zugesprochen
werden, an ihrem Teil am Allgemeinwohl hierdurch mitzuarbeiten. Die Stadtgemeinden
sind sich dessen auch wohl bewußt und daher eifrig bemüht, sich die Lichtversorgung
ihrer Bahnhöfe nach Möglichkeit zu sichern. Immerhin fallen die Bestrebungen der
Lichttechnik, für alle Verhältnisse unabhängige Beleuchtung zu schaffen, auf
fruchtbarsten Boden, zumal ja nicht überall fremde Lichtwerke in unmittelbarer
Nachbarschaft der Bahnhöfe vorhanden sind.
Die genannten Systeme werden einzeln für sich oder vereinigt angewendet. Natürlich
ist es für den ganzen Betrieb am einfachsten, nur nach einem System zu beleuchten.
Aber Forderungen der Wirtschaftlichkeit haben doch schon dazu geführt, die
Beleuchtung nach zwei verschiedenen Systemen durchzuführen. Die Verwendbarkeit der
Systeme läßt sich am besten an Hand der oben aufgestellten Forderungen einer
Bahnhofsbeleuchtung beurteilen.
Die Bewertung der Anlagekosten bahneigener Lichtwerke als ein Teil der
Betriebskosten oder mit anderen Worten ihre Verzinsung und Abschreibung läßt sich
nur durch sorgfältige Rentabilitätsberechnungen für die geplante Anlage ermitteln.
Es ist nicht möglich, eine bestimmte Grenze zu ziehen zwischen zentraler Versorgung,
welche durch die Lichtleitung Kapitalsanlage erfordert, und der gegensätzlichen
Beleuchtung mit Einzellampen ohne Leitungsnetz. Die Wirtschaftsberechnung wird auch
den Ausschlag geben bei der Frage, ob das Licht im bahneigenen Werk zu erzeugen oder
von fremden Werken zu beziehen ist. Die örtlichen Verhältnisse, wie Verkehr des
Bahnhofs, Preise der Rohstoffe zur Lichtgewinnung, liegen zu verschieden, als daß
nur annähernd Normalrezepte für Bahnhofsbeleuchtungen gegeben werden könnten. Wo
immer es angängig ist, wird das elektrische Licht Verwendung finden, selbst auf
mittelgroßen Bahnhöfen, sofern nur deren Vergrößerung abzusehen ist und wenn
Bewegungsenergie an mehreren voneinander entfernt liegenden Stellen gebraucht wird.
Es erfüllt alle technischen Bedingungen am besten und wird darin von keinem
Konkurrenzlicht übertroffen. Unbestritten aber unterliegt es als Glühlicht noch dem
Gasglühlicht, so daß eine Vereinigung von elektrischer Bogenlampenbeleuchtung und
Gasglühlichtbeleuchtung nicht unzweckmäßig und schon mit wirtschaftlichen Vorteilen
vorgenommen worden ist. Es wird immer angebracht sein, wo viel Außenlicht gebraucht
wird, also bei großer räumlicher Ausdehnung der Bahnhofsanlagen.
Steinkohlengaslicht gibt gute Innenbeleuchtung, während es für Außenbeleuchtung mit
großen Lichtstärken zu teuer wird. Es wird nur von fremden Werken gekauft, da es zur
Anlage eigener Werke zu hohen Jahresverbrauch voraussetzt, dem ein Lichtnetz
entsprechen würde, das mit elektrischem Licht vollkommener und billiger zu
beleuchten wäre.
Aber die zentrale Versorgung selbst für kleine und mittlere Bahnhöfe hat doch zu
große Vorteile, als daß sie die Erfinder hätte ruhen lassen. Schon seit Jahren ist
an der Vervollkommnung solcher Beleuchtungssysteme gearbeitet worden. Nachdem sie
sich als Luftgasanlagen in Fabrikanlagen, Stadtgemeinden bewährt haben, sind auch
die Eisenbahnen zu Versuchen geschritten, die ihnen ein weites Feld der Verwendung
geöffnet haben. Bis zu einem Jahresverbrauch von 100000 cbm sind sie noch
wirtschaftlich zu betreiben, darüber hinaus treten Steinkohlengasanstalten an ihre
Stelle. Bei Bahnhofsanlagen würde in diesem Falle ein Anschluß an das vorhandene
städtische Gasnetz bezw. ein Wechsel in dem System überhaupt einzutreten haben. Für
Gleisbeleuchtung ist das Luftgas wegen zu hohen Gasverbrauchs bei großen
Lichtstärken unbrauchbar, so daß es auf Innenbeleuchtung und dieser gleichwertige
Außenbeleuchtung von nicht mehr als 75 NK beschränkt bleibt. Diese Lücke hat die
Lichttechnik geschlossen durch Erfindung und r Einführung der Petroleumdampflampen,
deren Lichtstäken bis zu 700 NK auf Gleisen und Bahnsteigen kleinerer und mittlerer
Bahnhöfe eine diesen entsprechende, sehr annehmbare Beleuchtung geben. Sie sind die
beste Ergänzung zu der Luftgasbeleuchtung, so daß eine gemeinsame Verwendung eine
glückliche Lösung für die Aufgabe darstellt, mittlere Bahnhofsanlagen, denen
Anschluß an elektrische oder Gaszentralen nicht ermöglicht werden. kann, zeitgemäß
zu beleuchten. Auch die Vereinigung der Petroleumdampflampen mit
Steinkohlengaslampen ist ausgeführt und wird wirtschaftlich betrieben im Gegensatz
zu den im Betriebe teueren Starklichtgaslampen. Wo der Lichtbedarf sich nur auf
einige wenige Lampen beschränkt, haben die Petroleumdampflampen dazu beigetragen,
die Beleuchtung zeitgemäß zu gestalten.
Die Forderung einfacher Bedienung der Beleuchtungsanlage sichert den
betriebsfähigen Zustand. Wo ein bahneigenes Lichtwerk vorhanden ist, kann man auf
technisch geschulte Kräfte, d.h. geprüfte Maschinisten rechnen. In der Regel obliegt
aber die Bedienung der Lampen Bahnhofsarbeitern, die wohl ein paar Tage angelernt
werden, aber meist zu wenig Verständnis mitbringen. Je einfacher die Lampen,
namentlich für den Betrieb auf kleinen und kleinsten Bahnhöfen, gebaut sind, um so
mehr wird fehlerfreies und betriebssicheres Arbeiten gewährleistet sein.
Insbesondere erfordert die Reinigung und Unterhaltung der Lampen für flüssigen
Brennstoff wegen der Kondensate und Ausscheidungen in den Brennern noch zu große
Sorgfalt. Nach dieser Richtung hin bleibt den Fabriken noch viel konstruktive Arbeit
übrig. Viele Lampen lassen es auch an Zugänglichkeit zwecks Reinigung noch sehr
fehlen; letztere wird dann natürlich nur mangelhaft bewirkt oder unterbleibt
gänzlich, wodurch Versagen der Lampen herbeigeführt wird. Die Schwierigkeit,
Hochmastgaslampen unter Vermeidung verwickelter Bauteile zum Herablassen
einzurichten, damit sie zu ebener Erde nachgesehen werden können, ist zu bekannt,
als daß sie hier noch ausführlich besprochen werden müßte. Zahlreiche Patente
bestehen, aber keins wird die Einfachheit der in beliebiger Lage herabhängenden
elektrischen Leitungsdrähte erreichen, welche die Verbindung zwischen fester Leitung
und Lampe so zuverlässig vermitteln. Die Instandsetzung betriebsunfähiger Lampen
geschieht zweckmäßig durch besonders ausgebildete Lampenschlosser in den
Eisenbahnwerkstätten. Der Versand der Lampen geschieht in besonders hergerichteten
Verpackungen, um sie vor Beschädigungen unterwegs zu schützen. Als zweckmäßig, wenn
auch noch wenig eingeführt, muß es bezeichnet werden, wenn die Beleuchtungsanlagen,
die nur von Arbeitern bedient werden, in regelmäßigem Plan von einem Wanderschlosser
nachgesehen werden. Es soll nicht vergessen werden, anerkennend hervorzuheben, daß
die Firmen ohne Entschädigung Eisenbahnschlosser in ihrer Fabrik mit den
Einrichtungen gern vertraut machen, wodurch beiden Teilen in gleicher Weise geholfen
ist.
Von besonderer Wichtigkeit ist die Forderung der Selbst- und Fernzündung, die
vollkommen und betriebssicher nur von der elektrischen Beleuchtung erreicht wird.
Auch für Gaslicht ist Einzel- und Gruppenfernzündung seit einigen Jahren mit Erfolg
ausgeführt worden. Aber die nicht allgemeine Einführung spricht selbst gegen sie:
Teilweise zu unwirtschaftlich, teilweise nicht zuverlässig genug in der Wirkung. Die
Forderung ist insofern von Bedeutung, als sie beim Anzünden und Löschen Personal
spart und es ermöglicht, daß einzelne Lampen oder Lampengruppen bei Betriebspausen
gelöscht und bei Bedarf schnell wieder entzündet werden können, eine Maßnahme, der
man in neuerer Zeit mehr wie früher seine Aufmerksamkeit zuwendet: Eine brennende
Lampe dort, wo nichts vor sich geht, ist immer vergeudetes Geld. Es werden daher mit
Vorliebe die Lampenausschalter in der Nähe der Stellen angeordnet, welche über die
Lichtnotwendigkeit am besten befinden kann. Es ist z.B. versucht worden, die
elektrische Außenbeleuchtung der Gleise von den Stellwerken aus schalten zu
lassen. Zwar werden diese Bestrebungen im Außendienst noch mit Mißtrauen betrachtet;
es unterliegt aber keinem Zweifel, daß es Stunden gibt, in denen in Güterschuppen,
Wartesälen, auf den Ladebühnen, Bahnsteigen und Gleisen an Stelle der
Vollbeleuchtung eine Teilbeleuchtung treten kann, ohne die Betriebssicherheit zu
gefährden und Diebstählen, die durch Dunkelheit begünstigt werden, Vorschub zu
leisten. Auch der Entwurf des Lichtnetzes wird hierauf Rücksicht zu nehmen
haben.
Während die Lichtstärken bei Innen- und dieser ähnlichen Außenbeleuchtung unter
bedeckten Bahnsteigen und an Laderampen dem jeweiligen Bedürfnis angepaßt werden
können, da die Industrie Lampen in zahlreichen Helligkeitsabstufungen herstellt,
gilt für die Außenlampen immer die Forderung möglichst großer Lichtstärken; dadurch
wird erreicht, daß eine geringste Anzahl von Lampen zwischen den Gleisen
aufzustellen ist, daß die Lampen mit ihren Lichtpunkten möglichst hoch gehängt
werden können, um Blendwirkungen und Ueberleuchten von schwächeren Signallichtern zu
vermeiden und um zwischen die Wagen möglichst senkrecht hineinleuchten zu können,
damit nicht zu lange Schlagschatten geworfen werden. Daraus folgt, daß sich die
Lampe für Bahnhofsaußenbeleuchtung mit Notwendigkeit zur Hochmastlampe mit sehr
starker Leuchtkraft entwickeln mußte. Diese Aufgabe wird am besten durch die
elektrische Bogenlampe gelöst. Die Gastechnik hat das gleiche Ziel mit der
Konstruktion der mit Gruppenbrennern ausgerüsteten Starklichtlampen zu erreichen
versucht: Technisch nicht ohne Erfolg, leider aber ohne die Oekonomie der
elektrischen Bogenlampen. Für geringeren Lichtbedarf haben sich die
Petroleumdampflampen wirtschaftlich und technisch brauchbar erwiesen. Man wird sich
also, wo elektrische Energie nicht verfügbar ist, mit geringeren Lichtstärken nach
Maßgabe der Wirtschaftlichkeit begnügen müssen.
Scheinbar noch nicht genügende Beachtung wird der Tatsache geschenkt, daß
Bahnhofssignallichter durch Bogenlicht häufig an Sichtbarkeit erheblich einbüßen.
Die Frage wird aus Gründen der Betriebssicherheit näher zu studieren sein:
Vielleicht läßt sich ein bestimmter Höhenunterschied zwischen Signallicht und
Bahnhofslampe festlegen, vielleicht auch nach Vorgang der ungarischen Staatsbahnen
durch einen zweckmäßig zwischen Signal und Bogenlampe aufgestellten Schirm das Licht
der letzteren gegen jenes abblenden.
Vorsichtig gehen die Eisenbahnverwaltungen mit der Einführung neuer Licht- und
Lampensysteme, welche die Industrie auf den Markt wirft, zu Werke. Erkundigungen
werden eingezogen, Beobachtungen an probeweise beschafften Lampen werden angestellt,
wobei zwischen laboratoriumsähnlichen und Versuchen unter wirklichen
Betriebsverhältnissen unterschieden wird. Die Leuchttechnik ist eifrig an der
Arbeit, die vorhandenen Lichtsysteme zu vervollkommnen, neue zu erfinden und sie den
eigenartigen Forderungen des Eisenbahnbetriebes in Sonderbauarten anzupassen. Je
mehr die Firmen mit diesen vertraut werden, um so zweckentsprechender werden ihre
Konstruktionen ausfallen.