Titel: | Die Erwärmung der Bremswerke bei Bremsseilbahnen. |
Autor: | Emil Klapper |
Fundstelle: | Band 323, Jahrgang 1908, S. 517 |
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Die Erwärmung der Bremswerke bei
Bremsseilbahnen.
Von Dipl.-Ing. Emil Klapper,
Berlin.
(Schluß von S. 503 d. Bd.)
Die Erwärmung der Bremswerke bei Bremsseilbahnen.
Das gegenseitige Verhältnis zwischen Kranz und Arm wird dadurch in die Rechnung
eingeführt, daß ausschließlich die Erwärmung des Kranzes berücksichtigt und statt
der tatsächlich auftretenden Spannung von 600 kg/qcm eine solche von
k = 720 kg/qcm
der weiteren Rechnung zugrunde gelegt wird.
Der Elastizitätsmodul für Gußeisen liegt zwischen 750000 und 1050000. Die relative
Zusammendrückung eines Gußeisenkörpers bei einer Druckspannung von 720 kg/qcm ist
\frac{720}{750000} bis
\frac{720}{1050000}
oder
9,61 . 10– 4 bis 6,87 . 10– 4.
Der Wärmeausdehnungs-Koeffizient für Gußeisen und 1° Erwärmung ist
= 1,067 . 10– 5.
Die noch als zulässig anzusehende Differenz zwischen Temperatur des Kranzes und
mittlerer Temperatur der Arme darf je nach Beschaffenheit des Gußeisens eine
Ausdehnung bewirken, die beträgt
9,61 . 10– 4 bezw. 6,87 . 10– 4
d.h.
\frac{\Theta_1}{2}\,\cdot\,1,067\,\cdot\,10^{-5}=9,61\,\cdot\,10^{-4},
bezw.
\frac{\Theta_1}{2}\,\cdot\,1,067\,\cdot\,10^{-5}=6,87\,\cdot\,10^{-4}.
Die Temperatur, bei der die Druckspannung im Kranze den
Wert
k = 600 kg/qcm
nicht überschreitet, ist
Θ1 =
rd. 180°,
bezw.
Θ1 =
rd. 130°,
also niedriger als diejenige, bei der die Verkohlung der
hölzernen Bremsklötze beginnt.
Unter Berücksichtigung der möglicherweise vorhandenen Gußspannungen soll weiterhin
mit dem geringeren Werte von Θ1 = 130° gerechnet werden. Die Betriebsdauer für die
Bremsung darf den Zeitraum nicht überschreiten, innerhalb dessen die Temperatur des
Kranzes von 0° auf 130° (oder von n° auf n + 130°) steigt. Der Seilzug in dem ablaufenden Trum
wurde bezeichnet mit P1, derjenige des auflaufenden Trums mit P2, die abzubremsende Umfangskraft ist
P = P1– P2 (kg),
die Seilgeschwindigkeit sei bezeichnet mit v (m/Sek.).
Die als Wärme dem Bremswerke zugeführte Energie ist
Q = P . v
(mkg/Sek.)
=\frac{P\,v}{424}\,(^{\mbox{ Cal.}}/_{\mbox{Sek.}})
=\frac{3600}{42}\,P\,\cdot\,v=8,5\,P\,v\,(^{\mbox{
Cal.}}/_{\mbox{Std.}})
Eine warme Fläche von F qm, die sich mit einer
Geschwindigkeit von vm/Sek. und einer Temperaturdifferenz & durch die Luft bewegt, verliert durch
Ausstrahlung an die Luft eine Wärmemenge
Fϑ (2 + 10√v)[Cal./Std.]„Hütte“ 1905,
I, S. 281.
Die von den Klötzen nicht bedeckte Abkühlungsfläche des Kranzes sei Fk, deren Temperatur zu
einem bestimmten Zeitpunkte der Bremsung sei ϑ, die
Umfangsgeschwindigkeit ist v, die vom Kranze abgegebene
Wärme
Qk =
Fk . ϑ (2 +10√v) [Cal./Std.].
Ein Punkt der Arme im Abstande r von der Scheibenmitte
besitzt nach Schaulinie 3 die Temperatur \vartheta\,\frac{r}{R}
und bewegt sich mit der Geschwindigkeit v\,\frac{r}{R} durch die
Luft. Die Oberfläche der Arme auf die Längeneinheit bezogen sei mit
f_a=\frac{F_a}{R} bezeichnet, wobei die gesamte Oberfläche
der Arme den Wert Fa
(qm) besitze.
Für alle Armabschnitte im Abstande r und von der Länge
dr ist die abgegebene Wärmemenge
d\,Q_a=f_a\,d\,r\,\vartheta\,\frac{r}{R}\,\left(2+10\,\sqrt{r\,\frac{v}{R}}\right)
Q_a=\frac{f_a\,\vartheta}{R}\,\int_0^R\,\left(2\,r+10\,\sqrt{\frac{v}{R}}\,\cdot\,r^{3/2}\right)\,d\,r
=F_a\,\vartheta\,(1+4\,\sqrt{v}).
Im Zeitraum dt wird die Wärmemenge
8,5 P . vdt
zugeführt, zu diesem Zeitpunkte ist die Temperatur des
Kranzes, es wird im gleichen Zeitraume abgegeben:
(Qk +
Qa) dt = [Fk (2 +10√v) + Fa (1 + 4√v)] ϑdt.
Der Wärmeüberschuß führt eine Temperaturerhöhung des Bremswerkes herbei. Das Gewicht
der zu erwärmenden Teile sei bezeichnet mit G, die
spezifische Wärme des Gußeisens ist im Mittel c =
⅛.
Die Wärmezunahme im Zeitraume dt ist:
d\,\vartheta=\frac{8}{G}\,\left[8,5\,P\,\cdot\,v-(F_k\,[2+10\,\sqrt{v}]+F_a\,[1+4\,\sqrt{v}]\,\vartheta)\,d\,t.
Es seien abgekürzt
8,5 Pv
= a
Fk (2 + 10√v) +
Fa (1 +
4√v)
= b.
dann ist
d\,\vartheta=\frac{8}{G}\,(a-b\,\vartheta)\,d\,t.
Textabbildung Bd. 323, S. 518
Fig. 4.
Die Zeit, innerhalb deren die Temperatur des Kranzes von 0° auf Θ1 steigt, werde mit
T bezeichnet:
\frac{8\,T}{G}=\int_0^{\Theta_1}\,\frac{d\,\vartheta}{a-b\,\vartheta}
T=\frac{G}{8\,b}\,\cdot\,l\,n\,\frac{a}{a-b\,\Theta_1}\,(s\,t)
. . . . . . . . . . 1)
Textabbildung Bd. 323, S. 518
Fig. 5.Räumliches Diagramm der Umfangskräfte P.
Nach, mehreren Umwandelungen und Einführung der Abkürzung
\frac{8\,b}{G}=c
ergibt sich für die Umfangskraft
P=\frac{b\,\Theta_1\,\cdot\,e^{c\,T}}{8,5\,v\,(e^{c\,T}-1)}\,(\mbox{kg})
. . . . . . . . . . 2)
Für jedes Bremswerk, dessen Abmessungen bekannt sind und z.B. für die üblichen Werte
von
v = 0,5 – 3,0 m/Sek.
läßt sich eine Schaulinie aufstellen, die gestattet, für die
jeweilige Bremsdauer die zulässige Umfangskraft zu bestimmen.
Die zu jedem P bei gegebenem T und bekannten Abmessungen zugehörige
Höchstgeschwindigkeit läßt sich rechnerisch aus den Gleichungen 1 und 2 ermitteln,
ist jedoch einfacher aus vorgenannter Schaulinie entnehmen.
An einer vorliegenden Ausführung soll geprüft werden, wie sich zahlenmäßig die
gefundenen Verhältnisse darstellen. Es sei gewählt ein normales Bremswerk Nr. 14 der
Maschinenfabrik Rhein & Lahn, Gauhe, Gockel
& Cie., dessen Hauptmaße aus Fig. 4 hervorgehen.
Für beide Scheiben ergibt sich zusammen als Oberfläche des Kranzes 15 qm, von den
Klötzen sind bedeckt 1,5 qm, somit
F
k
=
13,5 qm,
Oberfläche der Arme rd. 20 qm,
Oberfläche der Nabe rd.
1,5 qm,
F
a
=
18,5 qm,
G
=
4000 kg.
Unter Verwendung der vorgenannten Werte und der gefundenen Gleichungen ergeben sich
nachstehende Tabellen für die Umfangskräfte P und die
Bremsleistungen P . v.
Tabelle für P
(kg) Tabelle für P . v (mkg/Sek.)
TStd.
v (m/Sek.)
TStd.
v (m/Sek.)
0,5
1,0
2,0
3,0
0,5
1,0
2,0
3,0
1
13000
9840
5320
3780
1
9000
9840
10640
11340
2
11400
6160
3560
2630
2
5700
6160
7120
7890
3
8750
5060
3050
2330
3
4375
5060
6100
6990
6
6740
4180
2720
2150
6
3370
4180
5440
6450
10
6240
4020
2680
2140
10
3120
4020
5360
6320
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Fig. 6.Räumliches Diagramm der abgebremsten Energiemengen P. v.
Aus den hiernach verzeichneten Schaulinien (Fig. 5
und 6) ist ersichtlich, daß bereits nach 5 bis 6
Stunden des Betriebes sich ein Beharrungszustand eingestellt hat, daß somit ein
Bremswerk, das genügend Abkühlungsfläche besitzt, um den Betrieb etwa von Morgen bis
Mittag zu gestatten, auch ohne weiteres ununterbrochen im Betriebe verbleiben darf.
In praktischer Hinsicht ist diese Erkenntnis wertvoll, weil sie der Notwendigkeit
enthebt, besondere Typen für Dauerbetrieb zu schaffen. Diejenigen Typen, welche eine
normale Halbtagsschicht zulassen, sind ohne weiteres für Dauerbetrieb geeignet. Die
Schaulinien (Fig. 5 und 6) bezw. Tabellen zeigen fernerhin, daß zwar bei gegebenen Abmessungen
eines Bremswerkes und bestimmter Betriebsperiode für alle in Frage kommenden
Seilgeschwindigkeiten die Bremsleistung ziemlich unverändert bleibt, daß aber mit
Abnahme der Geschwindigkeit die Umfangskräfte hierbei derartig wachsen, daß die etwa für hohe
Geschwindigkeit gebaute Type den Beanspruchungen bei unveränderter Bremsleistung und
geringer Geschwindigkeit nicht gewachsen erscheint. Andererseits würde die Anwendung
einer derart kräftig gebauten Type für hohe Geschwindigkeiten unwirtschaftlich sein.
Die Bremswerke für Drahtseilbahnen mit Geschwindigkeiten von v = 2
m/Sek.
bis 3
m/Sek. sind
demnach nach anderen Gesichtspunkten zu entwerfen als
die Bremswerke der Gleisseilbahnen mit v = 0,5
m/Sek.
bis 1
m/Sek.
Es würde die Aufgabe eines Werkes, das sich mit dem Bau von Bremswerken
beschäftigt, sein, eine Reihe von geometrisch ähnlichen Typen für Drahtseilbahnen
einerseits, für Gleisseilbahnen andererseits zu entwerfen und eine Reihe von
Schaubildern nach Art der Fig. 5 und 6 aufzuzeichnen, aus denen für jeden praktisch
vorkommenden Fall sogleich die geeignete Normalie entnommen werden kann und womit
sich die Beantwortung der einzelnen Fragen 1a und b, 2a und b sowie 3 auf S. 502
ergibt.