Titel: | Blockeinrichtungen für zweigleisige Bahnstrecken, welche bei zeitweiliger Sperrung des einen Gleises teilweise als eingleisige Bahnen betrieben werden. |
Autor: | Robert Edler |
Fundstelle: | Band 323, Jahrgang 1908, S. 534 |
Download: | XML |
Blockeinrichtungen für zweigleisige Bahnstrecken,
welche bei zeitweiliger Sperrung des einen Gleises teilweise als eingleisige Bahnen
betrieben werden.
Von Robert Edler, Ingenieur, k. k. Professor der Elektrotechnik am
k. k. Technologischen Gewerbe-Museum in
Wien.
(Fortsetzung von S. 517 d. Bd.)
Blockeinrichtungen für zweigleisige Bahnstrecken.
II Sicherungsanlagen für
eingleisig betriebene Zwischenstrecken mit Gleisverschlingung (Fig. 2).
C) Auf Blocklinien ohne
Vorblockung (Vormeldung).
Die Anwendung der Gleisverschlingung (Fig. 2) an
Stelle der vorübergehend eingelegten Weichen 1 und
2 (Fig. 1) hat
den großen Vorteil, daß die beiden Wärterposten X und Y ganz entbehrlich werden, da man
leicht alle Abhängigkeiten in die Blockwerke der beiden Posten B und C an den Enden
der eingleisig betriebenen Zwischenstrecke verlegen kann; selbstverständlich
müssen diese Blockwerke zum Teile umgeschaltet und entsprechend ergänzt werden,
was aber ganz bequem dadurch geschehen kann, daß für die Dauer der Gleissperrung
neben den gewöhnlichen
Streckenblockwerken in B und C Hilfsblockwerke
aufgestellt werden, die dann nach Wiederaufnahme des zweigleisigen Betriebes aus
den Blockhütten wieder entfernt und nach Bedarf an anderen Orten verwendet
werden können.
Textabbildung Bd. 323, S. 535
Fig. 14.
Wie die Fig. 14 erkennen läßt, wird im
Blockposten B und ebenso im Blockposten C je ein Hilfsblockwerk mit
zwei Blockfeldern, einem Knebel und einem Induktor in der Nähe des
vorhandenen Blockwerkes aufgestellt und entsprechend den erforderlichen
Abhängigkeiten durch einige Drähte Fig. 14. mit
den Signalblockfeldern verbunden. Jedes dieser beiden Hilfsblockwerke enthält
ein Zustimmungsblockfeld Z, das geblockt werden
muß, wenn ein Zug angenommen wird, d.h. also wenn die Zustimmung dazu erteilt
wird, daß der angekündigte Zug von dem anderen Blockposten abgesendet wird.
Außerdem erhält jedes Hilfsblockwerk ein Freigabefeld
Fr, das jedoch nur dann geblockt werden kann, wenn das zugehörige
Zustimmungsfeld frei ist; die Abhängigkeit zwischen den beiden Blockfeldern Z und Fr in jedem
Hilfsblockwerk wird mittels eines Schiebers und Knebels erreicht. Bei dem
Verschlusse des Freigabefeldes wird aber zugleich das entsprechende
Signalblockfeld, das die Einfahrt in die eingleisige Zwischenstrecke beherrscht,
freigegeben, während der Schieber und Knebel samt den Knebelstromschließern
verriegelt wird.
Textabbildung Bd. 323, S. 535
Fig. 15.
Das Zusammenwirken der Signalfelder und der Hilfsblockwerke kann aus der Fig. 15 und aus der Schaltungsübersicht Fig. 16 entnommen werden.
Im Ruhezustande sind die beiden Signalblockfelder 2
und 7 in dem eigentlichen Streckenblockwerke, das
abgesehen von geringen Schaltungsänderungen ohne weiteres verwendet werden kann,
verschlossen, da ja die Einfahrt in die Gleisverschlingung nicht ohne besondere
Sicherung möglich sein darf. Die beiden Freigabefelder 3 und 6 in den beiden Hilfsblockwerken in
B und C sind im
Ruhezustande entblockt, während von den beiden Zustimmungsfeldern 4 und 5 eines frei,
das andere geblockt ist.
Es empfiehlt sich dabei, die Blenden auf den Rechen der Hilfsblockfelder so
aufzustecken, daß das Freigabefeld mit dem zugehörigen Signalfeld dieselbe Farbe
zeigt, während das Zustimmungfeld rot oder weiß zeigt, je nachdem ob die Abfahrt
in die eingleisige Zwischenstrecke erlaubt ist oder nicht.
Bei verbotener Abfahrt sind dann alle drei
Felder (Signal, Freigabe, Zustimmung) rot,
bei erlaubter Abfahrt in die eingleisige Strecke dagegen weiß, wodurch die
Uebersicht sehr erleichtert wird.
Nehmen wir nun an, daß ein Zug von A über B nach C und D verkehren soll, so läutet der Wärter B zuerst nach C vor;
darauf legt der Blockwärter C, wenn er den
angekündigten Zug annimmt, den Knebel nach rechts um, so daß das Freigabefeld
Fr2 nicht
bedient werden kann, während das Zustimmungfeld Z2 sich verschließen läßt, da der nach
rechts verschobene Schieber das Niederdrücken der Sperrstange von Fr2 verhindert, bei
Z2 dagegen
ermöglicht. Wenn nun der Wärter C das
Zustimmungsfeld Z2
(Blockfeld 5) verschließt, so gehen die Ströme vom
Induktor J3 (c3) zunächst über
den Tellerstromschließer β des Signalfeldes 7 und überprüfen dessen Ruhelage, was notwendig
ist, da ja ein möglicherweise in C herankommender
Gegenzug kein Fahrsignal bekommen darf; weiter fließen die Ströme durch das
Zustimmungsfeld Z2,
das geblockt wird, und gelangen dann über t3 auf der Leitung L4 nach B, wo das Zustimmungsfeld Z1 (Blockfeld 4)
ausgelöst wird; die Ströme gehen dann zur Rückleitung R und zum Induktorkörper J3 zurück.
Hierauf legt der Blockwärter B den Knebel K1, der jetzt frei
geworden ist, nach rechts um und drückt den Freigabetaster Fr1 (Blockfeld 3); die Ströme gehen jetzt vom Induktor J2 (c2) durch das
Freigabefeld Fr1,
das verschlossen wird und dadurch den nach rechts gewendeten Knebel sperrt, und
über die Verbinnungsleitung a zum Signalfeld 2, das entblockt wird, und dann zurück zum Induktor
J2.
Der Blockwärter B stellt nun das Signal auf
„Fahrt“, läßt den Zug vorbeifahren und deckt ihn dann durch
Rückstellung des Signales, das hierauf mit dem Blockfelde 2 wieder verschlossen wird, wobei gleichzeitig auf
der Leitung L1 nach
rückwärts (nach A) freigegeben wird.
Textabbildung Bd. 323, S. 535
Fig. 16.
Man kann dabei in die Leitung L1 noch den Tellerstromschließer λ1 (Fig. 16) einschalten, der den vorausgegangenen
richtigen Verschluß des Freigabefeldes Fr1 (Blockfeld 3)
überprüft, da ja auch der Fall eintreten könnte, daß bei der Blockung von Fr1 zwar der
Signalblock 2 frei wird, daß aber dabei das
Freigabefeld Fr1
versagt und nicht in die Sperrlage gelangt. Wenn es nun dadurch auch noch nicht
dazu kommen kann, daß die Zustimmung zu einer Gegenfahrt erteilt werden kann, so
könnte doch – allerdings nur bei grober Unachtsamkeit – nach dem Verschlusse des
Signalfeldes 2 das Freigabefeld Fr1 ein zweitesmal bedient und dadurch das Signalfeld 2 nochmals freigegeben werden, so daß dann
natürlich auch eine nochmalige Freigabe nach A
möglich wäre, obwohl dies nur bei sehr großer Pflichtvergessenheit des Blockwärters B eintreten könnte. Der Stromschließer λ1 im Blockfelde
Fr1 macht diese
Gefahren ganz unmöglich.
Der Zug hat mittlerweile den Blockposten C erreicht,
bezw. denselben bereits wieder verlassen, so daß auch dort das Signal hinter dem
Zuge in die Haltlage zurückgebracht und mittels des Blockfeldes 8 geblockt werden kann; die Induktorströme nehmen
dabei folgenden Weg: Vom Induktor J4 in C durch das
Signalfeld 8, das verschlossen wird, über die
Leitung L3 zum
Blockposten B, dort durch das Freigabefeld Fr1 (Blockfeld 3),
das entblockt wird, und über die Rückleitung zum Induktor J4 zurück.
Wenn dann endlich der Zug beim Blockposten D gedeckt
wird, kommen die Freigabeströme auf der Leitung L5 nach C
herein und machen das Signalfeld 8 wieder frei;
damit ist zugleich der Ruhezustand wieder erreicht.
Es verdient endlich noch der Umstand eine Erwähnung, daß die Zustimmung mit den beiden Blockfeldern Z1 und Z2
beliebig oft und ohne weitere Wirkung hin- und
hergegeben werden kann, vorausgesetzt, daß noch keines der
Freigabefelder Fr1
oder Fr2 geblockt
wurde. Ist jedoch eines dieser beiden Felder schon verschlossen worden, so ist
damit die Reihenfolge der weiteren Blockvorgänge
für die eingeleitete Zugfahrt zwangsweise
festgelegt und es ist daher die Fahrt eines Gegenzuges, ebenso aber
auch eines Folgezuges im Sinne der obigen näheren Beschreibung vollständig
gesichert und abhängig von der richtigen Abwicklung der Fahrt des ersten Zuges,
die ja auch unter voller Wahrung der Sicherheit erfolgt.
Die zugehörige Schaltung ist, wie schon oben erwähnt, in der Fig. 16 dargestellt. Es sei dazu nur noch
bemerkt, daß es sich empfiehlt, die beiden Zustimmungfelder Z1 und Z2 mit der
bekannten Hilfsklinke (Druckstangensperre) zu
versehen und dieselbe dadurch zu einem Selbstverschluß auszubilden, daß sie bei der Hochlage des Rechens
schon bei alleinigem Niederdrücken des Blocktasters die Druckstange in der
Halbstellung fängt und am gänzlichen Hochgehen hindert, was sich bekanntlich
dadurch erreichen läßt, daß die Schraube im mittleren Rechenarm, welche mit der
Hilfsklinke zusammen arbeitet, gekürzt wird.Vergl. Eisenbahntechnik der Gegenwart, II. Bd., IV. Abschnitt, S.
1348. Durch die Verwendung dieser Selbstverschlußeinrichtung
erreicht man den Vorteil, daß jener Knebel samt den angehängten Stromschließern,
der bei der betreffenden Fahrtrichtung zuerst gesperrt werden muß – im
vorliegenden Falle also der Knebel K2 in C –, schon
beim Niederdrücken des Druckknopfes des betreffenden Zustimmungfeldes – hier Z2
– verriegelt wird, und daß der Selbstverschluß erst
dann beseitigt wird, wenn der Rechen dieses Blockfeldes in seine Tieflage
gelangt ist, d.h. also wenn der vollständige Blockverschluß an die Stelle Fig. 18a. des Selbstverschlusses getreten ist.
Wenn man dadurch zwar auch noch nicht die volle Ueberzeugung erlangt, daß die
Sperrstange des zuerst zu blockenden Zustimmungfeldes in ihrer Tieflage
festgehalten ist, so ist doch die Wahrscheinlichkeit dafür so groß
geworden, daß der entgegengesetzte Fall fast nur noch als akademische
Möglichkeit anzusehen ist, denn es müßte dann die Hilfsklinke, die Sperrklinke
und die Sperrstange zugleich versagen.
Textabbildung Bd. 323, S. 536
Fig. 17.
Man kann aber auch die vorliegende Aufgabe in vollständig sicherer Weise lösen,
d.h. den richtigen Verschluß des Zustimmungfeldes – das ist also Z2 bei der
Fahrtrichtung ABCD – durch einen
Tellerstromschließer überprüfen, indem man die Blockung des Freigabefeldes Fr1 und die dadurch
hervorgerufene Entblockung des Signalfeldes 2 davon
abhängig macht, daß Z2 vollständig richtig geblockt ist. Es wird dabei auch die Schaltung
verhältnismäßig einfach; allerdings wird eine dritte
Leitung L0 zwischen B und C erforderlich,
dafür können aber die Knebelstromschließer ganz entfallen. Diese Lösung ist in
der Fig. 17 angedeutet und die zugehörige
Schaltung in der Fig. 18 wiedergegeben. Man
könnte dabei sogar auch die Knebel ganz weglassen und die Sperrstangen der
Zustimmung- und Freigabefelder in B und C auf je einen selbsttätigen Schieber einwirken
lassen, wie dies die Fig. 18a zeigt; dies
empfiehlt sich aber deshalb nicht besonders, weil erstens die Sperrstangen beim
Hochspringen den Schieber mitschleppen müssen, also mehr belastet sind und daher
leichter stecken bleiben können, und zweitens weil der nach rechts oder links
umgelegte Knebel sofort die Fahrtrichtung des betreffenden Zuges erkennen läßt,
wodurch die Uebersicht sehr erleichtert wird.
Textabbildung Bd. 323, S. 536
Fig. 18.
Textabbildung Bd. 323, S. 536
Fig. 18a.
Das Zusammenwirken der einzelnen Blockfelder ist aus der Schaltungsübersicht
(Fig. 18) ohne weitere Erklärung leicht zu
übersehen.
D) Auf Blocklinien mit
Vorblockung (Vormeidung).
Auch auf Blocklinien mit Vorblockung kann man, wie dies in der Fig. 19 angedeutet ist, Hilfsblockwerke mit je
einem Zustimmung- und einem Freigabefeld in den beiden Blockposten B und C aufstellen,
welche dieselben Aufgaben zu erfüllen haben wie in Fig. 14.
Das Zusammenwirken der Blockeinrichtungen ist aus Fig.
20 zu ersehen, während die Schaltung selbst in Fig. 21 angegeben ist. Dabei kommen zwischen den
beiden Blockposten B und C drei Leitungen: L3, L4 und L0, zur Verwendung, da sich die Ueberprüfung der
richtigen Lage
der Zustimmungfelder bei der angenommenen Art des Zusammenwirkens der einzelnen
Blockfelder ohne eine dritte Leitung L0 nicht einwandfrei durchführen läßt. Es ist
dabei, um eine möglichst einfache Schaltung zu erzielen und die Verwendung
weiterer Hilfsleitungen zu vermeiden, angenommen, daß die Vorblockung z.B. von B
nach C nicht erst beim Verschlusse des Signalfeldes
4 und des Vormeldeblocks 3 erfolgt, sondern schon
beim Verschlusse des Freigabefeldes Fr1
und der damit verbundenen Entblockung des Signalfeldes
4. Dies ist ohne weiteres zulässig, da ja das Signalfeld 4 – und zugleich auch das Vormeldefeld 3 –
unbedingt wieder geblockt werden muß; sonst würde entweder ein Folgezug beim
Posten A aufgehalten, oder aber ein Gegenzug von
C nicht abfahren können, da das Zustimmungfeld
Z1 in B für diese Gegenfahrt nur dann geblockt und damit
Z2 in C frei gemacht werden kann, wenn der
Tellerstromschließer y im Signalfeld 4 geschlossen ist, d.h. also wenn letzteres in der
Verschlußlage sich befindet.
Textabbildung Bd. 323, S. 537
Fig. 19.
Es wäre aber auch noch der Fall zu erwägen, daß man gleich von vorneherein die
Vorblockung in beiden Posten B und C zugleich
vor sich gehen läßt, also die Vormeldefelder 3 und
11 zugleich von A
aus entblockt. Diese Aufgabe ist zwar ohne weiteres lösbar, verlangt aber mehr
als drei Leitungen und ist daher nicht besonders empfehlenswert.
Bei der Anordnung, welche den Fig. 20 und 21 zugrunde liegt, sind keine
Knebelstromschließer erforderlich, und es dienen dann die Knebel wieder nur zur
Bewegung der Schieber und zur übersichtlichen Anzeige der Fahrtrichtung.
Wie aus Fig. 21 zu entnehmen ist, läßt sich das
Signalfeld 4 nur dann mit Erfolg hinter dem Zuge
verschließen, der in die Gleisverschlingung einfährt, wenn der
Tellerstromschließer λ1 im Freigabefelde Fr1 geschlossen ist, d.h. also wenn die Blockung
von Fr1 ordentlich
erfolgt ist. Diese Abhängigkeit ist erforderlich,
da es ja vorkommen könnte, daß der Rechen des Freigabefeldes Fr1 stecken bleibt
und nicht in die Verschlußlage gelangt, so daß Fr1 offen bleibt und doch das
Signalfeld 4 frei wird. Es könnte nun zwar Z1 nicht
verschlossen und daher auch die Zustimmung zu einer Gegenfahrt nicht erteilt
werden, weil die Unterbrechung bei γ besteht, die
wegen der vorhandenen elektrischen Druckknopfsperre erst hinter dem Zuge
aufgehoben wird, sobald das Signal geblockt wurde. In diesem Augenblicke aber
könnte, vorausgesetzt daß wegen der angenommenen Störung in Fr1 dieses
Blockfeld frei geblieben ist, das Zustimmungfeld Z1 nach Umlegung des Knebels K1 nach rechts mit
Erfolg geblockt und dadurch eine Gegenfahrt eingeleitet werden, was natürlich zu
ernsten Gefahren führen würde, da ja der erste Zug noch in der
Gleisverschlingung sich befindet und den Blockposten C vielleicht noch gar nicht erreicht hat; der Gegenzug würde daher
zweifellos mit jenem ersten Zuge zwischen B und C zusammenstoßen können.
Textabbildung Bd. 323, S. 537
Fig. 20.
Textabbildung Bd. 323, S. 537
Fig. 21.
Der Tellerstromschließer λ1 an Fr1
macht aber diese Gefahr ganz unmöglich, denn es läßt sich bei seiner Verwendung
das Signalfeld 4 hinter dem Zuge nur verschließen
und dadurch der Stromweg y herstellen, wenn das
Freigabefeld Fr1
richtig verschlossen ist; Fr1 wird aber erst dann wieder frei, und daher
wegen der Schieberabhängigkeit das Zustimmungfeld Z1 erst dann wieder bedienbar, wenn
das Signalfeld 12 zusammen mit dem Vormeldefeld 11 in C geblockt wird;
dies ist aber wegen der mit dem Doppelblock 11 – 12
verbundenen elektrischen Druckknopf, sperre erst dann möglich, wenn der Zug
bereits den Blockposten C verlassen hat und gegen
D hin weiterfährt, d.h. also die
Gleisverschlingung sicher geräumt hat. Erst dann kann also in B das Zustimmungfeld Z1 verschlossen werden, um einen
Gegenzug anzunehmen, bezw. kann erst dann das Freigabefeld in Fr1
B für einen Folgezug neuerlich verschlossen und
dadurch das Signalfeld 4 wieder entblockt
werden.
Es sei noch erwähnt, daß der durch die Vormeldefelder geschaffene Zwang für die
richtige Reihenfolge der Bedienung der Blockfelder verloren gehen könnte, wenn
der Wärter in C das Signal früher verschließt als
der Wärter in B, denn dadurch würde das Blockfeld
Fr1 in B wieder frei und daher λ1 unterbrochen. Der Wärter in B wäre jetzt „eingesperrt“, da er das
Signalfeld 4 nicht mehr verschließen und dabei nach
A frei geben könnte. Zwar könnte er Fr1 nochmals
verschließen und dadurch nach C neuerlich
vorblocken, ohne daß ein Folgezug herannaht, aber dadurch würde der Wirrwarr
noch größer. Es
ist daher erforderlich, die Freigabe von Fr1 davon abhängig zu machen, daß das Signalfeld
4 in B wirklich
geblockt ist. Diese Abhängigkeit kann durch Stromschließer leicht erreicht
werden.
Es ist vielleicht angezeigt, die in Fig. 21
dargestellte Schaltung aus der Uebersicht, die in Fig.
20 gegeben ist, abzuleiten. Wir wollen uns dabei auf die Bestimmung
der an den Druckstangen der einzelnen Blockfelder hängenden Taster beschränken,
da die Einschaltung der Tellerstromschließer α, β, γ,
δ, λ1 und λ2, welche die Sperrlage einzelner
Blockfelder zu überprüfen haben, keine weiteren Schwierigkeiten macht; ebenso
können auch die Wecker und Wecktasten nachträglich leicht eingefügt werden.
Man erhält aus der Uebersicht (Fig. 20) für den
Stromlauf bei der Freigabe, bezw. bei der Blockung der einzelnen Blockfelder
nachstehende Zusammenstellung:
Blockfeld 1, Signalfeld :
\left\frac{L_2\,m_1\,R-(K_1\,R)}{K_1\,m_1\,L_2-K_1\,0}\right\}\ .\ .\
.\ .\ .\,L_2\,m_1\,K_1\ \ K_1\,\frac{R}{0}.
Blockfeld 2, Vormeldefeld :
\left\frac{L_4\,m_2\,R}{c_1\,m_2\,L_4}\right\}\ .\ .\ .\ .\
.\,L_4\,m_2\,\frac{R}{c_1}.
Blockfeld 3, Vormeldefeld :
\left\frac{L_1\,m_3\,R}{d\,m_3\,L_1}\right\}\ .\ .\ .\ .\
.\,L_1\,m_3\,\frac{R}{d}.
Blockfeld 4, Signalfeld :
\left\frac{a\,m_4\,R}{c_1\,m_4\,d}\right\}\ .\ .\ .\ .\
.\,\frac{R}{c_1}\,m_4\,\frac{a}{(d)}.
Blockfeld 5, Freigabefeld Fr1:
\left\frac{L_3\,m_5\,R-R\,K_2}{c_2\,m_5\,a-K_2\,L_3}\right\}\ .\ .\ .\
.\ .\,\frac{R}{c_2}\,m_5\,\frac{L_3}{a}\ \ K_2\,\frac{R}{L_3}.
Blockfeld 6, Zustimmungfeld Z1:
\left\frac{L_0\,m_6\,R}{c_2\,m_6\,L_0}\right\}\ .\ .\ .\ .\
.\,L_0\,m_6\,\frac{R}{c_2}.
Blockfeld 7, Zustimmungfeld Z2:
\left\frac{L_0\,m_7\,R}{c_3\,m_7\,L_0}\right\}\ .\ .\ .\ .\
.\,L_0\,m_7\,\frac{R}{c_3}.
Blockfeld 8, Freigabefeld Fr2:
\left\frac{L_4\,m_8\,R-R\,K_3}{c_3\,m_8\,b-K_3\,L_4}\right\}\ .\ .\ .\
.\ .\,\frac{R}{c_3}\,m_8\,\frac{L_4}{b}\ \ K_3\,\frac{R}{L_4}.
Blockfeld 9, Signalfeld :
\left\frac{b\,m_9\,R}{c_4\,m_9\,e}\right\}\ .\ .\ .\ .\
.\,\frac{R}{c_4}\,m_9\,\frac{b}{(e)}.
Blockfeld 10, Vormeldefeld :
\left\frac{L_6\,m_{10}\,R}{e\,m_{10}\,L_6}\right\}\ .\ .\ .\ .\
.\,L_6\,m_{10}\,\frac{R}{e}.
Blockfeld 11, Vormeldefeld :
\left\frac{L_3\,m_{11}\,R}{c_4\,m_{11}\,L_3}\right\}\ .\ .\ .\ .\
.\,L_3\,m_{11}\,\frac{R}{c_4}.
Blockfeld 12, Signalfeld :
\left\frac{L_5\,m_{12}\,R-(R\,K_4)}{K_4\,m_{12}\,L_5-K_4\,0}\right\}\
.\ .\ .\ .\ .\,L_5\,m_{12}\,K_4\ \ K_4\,\frac{R}{0}.
Es ist jetzt leicht, die Schaltung Fig. 21 zu
entwerfen, da man nur noch die Abhängigkeiten, welche durch die
Tellerstromschließer erreicht werden, sowie die Wecker und Wecktasten einzufügen
hat.
Nun drängt sich die Frage auf, ob es nicht doch möglich wäre, ohne die dritte
Leitung L0, also
nur mit Verwendung der beiden Leitungen L3 und L4 zwischen B und
C auszukommen und doch alle erforderlichen
Abhängigkeiten zu erzielen. Daß eine derartige Lösung von großem praktischen
Wert wäre, bedarf keines Beweises, denn man braucht dann in B und C nur die
Hilfsblockwerke aufzustellen und eine rasch durchführbare Umschaltung
vorzunehmen, um dann sofort zwischen B und C den vollständig gesicherten eingleisigen Betrieb
über die Gleisverschlingung einleiten zu können, ohne daß die Fernleitungen
zwischen den Blockposten vermehrt werden müßten.
Ein Versuch, die in Fig. 20 dargestellte Art des
Zusammenwirkens der einzelnen Blockfelder unverändert beizubehalten und die
dritte Leitung L0
je nach der Fahrtrichtung durch die Leitung L4 (für A B C D),
bezw. L3 (für D C B A) zu ersetzen, kann jedoch zu keinem Ziele
führen, wie die nachstehende Erwägung lehrt. Wenn man die Leitung L3 in C bei ihrer Verwendung zur Freigabe der Blockfelder
betrachtet, so sieht man, daß sie für die Auflösung des Vormeldeblockfeldes 11 bei der Fahrt von B
nach C über den Stromschließer α im Zustimmungfeld Z2 geführt werden muß, wobei dieser
Stromweg nur dann geschlossen ist, wenn Z2 geblockt ist, dies ist aber nur dann möglich,
wenn der Knebel K2
in C nach rechts gewendet ist. Kor Einleitung einer
Gegenfahrt von C nach B muß aber Z2 in C vom Posten B aus entblockt werden, wozu jetzt eben anstatt der dritten Leitung
L0 auch die
Leitung L3 zu
benutzen wäre. Es müßten also jetzt die Freigabeströme, die auf L3 nach C gelangen, durch Z2 gehen und dieses Feld frei machen; dies ist
natürlich auch nur möglich, wenn der Knebel K2 in C nach rechts
gewendet ist. Das einemal müßten also die Freigabeströme in C von L3 über α nach 11 und zur Rückleitung gehen, das anderemal aber
von L3 über Z2 (Blockfeld 7) zur Rückleitung gehen, ohne daß die Möglichkeit
besteht, den Knebel K2 zur Umschaltung heranzuziehen, da er ja beidemale nach rechts
gewendet sein muß. Es käme also zu einer ganz unzulässigen
Nebeneinanderschaltung dieser beiden erwähnten Freigabestromkreise zwischen L3 und R in C. Daher ist es
aussichtslos, ohne Aenderung der Bedingungen
die Leitung L0
wegbringen zu wollen. Diese Schwierigkeiten werden immer dann eintreten, wenn
auf einer und derselben Leitung in einem und demselben Blockposten zwei
verschiedene Freigabestromwege hergestellt werden sollen, ohne daß man durch
Knebelstromschließer oder durch ein gleichwertiges Hilfsmittel die richtige
Auswahl dieser beiden Stromwege erzwingen kann.
* * *
Der Umstand, daß bei den Schaltungen C) und D) stets nur ein
Freigabefeld – Fr1
oder Fr2
– zur Verwendung kommt, während das für die
entgegengesetzte Fahrtrichtung bestimmte unbenutzt bleibt, führt zu der
Erwägung, ob nicht mit einem einzigen Hilfsblockfeld –
H1 bezw. H2
– in B und in C die notwendigen Abhängigkeiten für die Fahrt über
die Gleisverschlingung erreicht werden können. Dies ist in der Tat der Fall, und
man kommt zu verhältnismäßig einfachen Schaltungen; allerdings werden noch einige Hilfsleitungen zwischen B und C außer den
schon vorhandenen Blockleitungen L3 und L4 erforderlich. Dies verteuert zwar die Sache
einigermaßen; wenn man aber diese Hilfsleitungen in einem fliegenden Kabel
vereinigt und dasselbe auf den Leitungsmasten, welche die Blockleitungen tragen,
nur leicht festbindet, so erhält man doch eine Anordnung, welche einige
Beachtung verdient, da man ja nach Wiederaufnahme des zweigleisigen Betriebes
das fliegende Kabel leicht abnehmen und bei Bedarf an einer anderen Baustelle
wieder verwenden kann, ähnlich wie dies bei den Kabeln für Militärtelegraphen
und dergl. vielfach geschieht.
(Schluß folgt.)