Titel: | Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau. |
Autor: | Georg Schultheis |
Fundstelle: | Band 324, Jahrgang 1909, S. 439 |
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Neuere Patente aus dem
Hebemaschinenbau.
Erstem Vierteljahrsbericht 1909 von Dipl.-Ing. Georg
Schultheis-Berlin.
(Fortsetzung von S. 422 d. Bd).
Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau.
8. Patent No. 207993 in Kraft vom 15. August 1908 ab.Benrather Maschinenfabrik A.-G. in Benrath.
Zange für Hebezeuge (Fig. 16 u. 17).
Die Zange dient hauptsächlich zum Transport von Achsen und Wellen, die zur
Bearbeitung auf eine Drehbank aufgespannt werden sollen. Hierzu ist es erforderlich,
daß das Werkstück genau wagrecht hängt. Um dies zu erreichen, ist die Zange mit dem
von der Katze herunterhängenden Schaft kreuzgelenkartig verbunden, so daß die Zange
um zwei senkrecht zueinander gerichtete, im Raume horizontale Achsen c und h verstellt werden
kann. Durch Drehen am Handrad e wird die Lage des
Werkstückes geändert, durch Drehen am Handrad i wird
Oeffnen und Schließen der Zangenschenkel bewirkt. Um fertiggeschlichtete Achsen
befördern zu können, ist noch ein Hilfshaken k
vorgesehen.
Textabbildung Bd. 324, S. 439
Fig. 16.
Textabbildung Bd. 324, S. 439
Fig. 17.
Die Konstruktion ist gut durchgebildet und entspricht dem vorgenannten Zweck.
9. Patent No. 207053 in Kraft vom 15. Febr. 1908 ab.
Johann Gran in Fürth i.B.
Greifvorrichtung für Eisenträger u.
dergl. (Fig. 18).
Der Träger wird einerseits von zwei Greifbacken a
unterhalb seines Flansches in der Mitte oder in der Nähe derselben erfaßt und durch
eine Stellschraube festgeklemmt. An seinem Ende wird eine Doppelkralle e befestigt, die mit den mittleren Greifbacken durch
eine Kette von einstellbarer Länge verbunden ist, ein Durchgleiten des Trägers beim
Anheben ist hierdurch vollständig verhindert. An der Doppelkralle e ist ein Schwenkseil h
befestigt, durch welches eine beliebige Lage des Trägers während des Hochziehens
ermöglicht wird.
Textabbildung Bd. 324, S. 439
Fig. 18.
Diese Sicherheitsgreifvorrichtung findet im Baugewerbe Verwendung und umgeht das
sonst übliche, zeitraubende Anhängen der Träger mittels Seile an die Kranhaken.
10. Patent No. 207715 in Kraft vom 24. Januar 1908 ab.Benrather Maschinenfabrik A.-G. in Benrath.
Vorrichtung zum Aufnehmen und Fortschaffen
aufrechtstehender Bleche (Fig. 19–22).
Zum Aufnehmen und Fortschaffen einzelner oder in Stapel zusammengestellter Beche wird
ein mit unteren Tragpratzen versehener Rahmen an einem Hebezeug befestigt.
Bewegliche Greiforgane können entweder von Hand oder vermittels Zugseil vorn
Führerstand des Hebezeuges über die oberen Kanten der Bleche geschoben werden, um
ein Umfallen derselben während des Transportes zu verhindern. Letztere Greiforgane
können in der Schlußlage verriegelt werden durch Stellschraube oder Sperrad und
Klinke, während das selbsttätige Oeffnen durch Gegengewicht bewirkt werden kann.
Textabbildung Bd. 324, S. 439
Fig. 19.
Textabbildung Bd. 324, S. 439
Fig. 20.
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Fig. 21.
Textabbildung Bd. 324, S. 439
Fig. 22.
Die Konstruktion zeigt eine sehr einfache und naheliegende Lösung der Aufgabe.
11. Patent No. 207051 in Kraft vom 11. Jan. 1908 ab.
Eberhard Möhlen in Homberg a. Rh.
Greifvorrichtung für einen Block Briketts,
Ziegelsteinen usw. (Fig. 23 u. 24.)
Textabbildung Bd. 324, S. 439
Fig. 23.
Textabbildung Bd. 324, S. 439
Fig. 24.
Die Vorrichtung besteht aus einem prismatischen Greiferkasten, dessen ein paar
gegenüberliegende Seiten aus vollen Blechen mit den nötigen Versteifungen bestehen,
dessen andere Seiten aber offen sind und einen scherenartigen Hebelmechanismus
tragen. Sollen Briketts oder Ziegelsteine verladen werden, so sind dieselben so in
Staffeln anzuordnen, daß der Greiferkasten über dieselben gestülpt werden kann.
Hierauf wird durch die Zugwirkung des Kranhakens auf den Hebelmechanismus der Kasten
fest an das zu fördernde Material gepreßt und angehoben. Zum einigermaßen besseren Halt des
Fördergutes sind unten an den inneren Blechwänden keilförmige Flacheisen
angebracht.
Die Einrichtung erscheint recht primitiv und betriebsunsicher, da sehr wohl Steine
oder dergl. herausfallen und Unglücksfälle herbeiführen können. Auch ist das
vorherige Setzen des Fördergutes auf genau bemessene Stapel zeitraubend und
lästig.
12. Patent No. 206805 in Kraft vom 4. März 1908 ab.
Duisburger Maschinenbau-A.-G. vorm. Bechern &
Keetmann in Duisburg.
Laufkatze mit mehreren Hübwerkzeugen.
(Fig. 25.)
Gegenstand des Patentes ist eine Laufkatze mit mehreren Hubwerkzeugen, die so
angeordnet sind, daß sie sich um einen gemeinsamen Mittelpunkt drehen und
nacheinander an derselben Stelle arbeiten können, ohne daß der Kran oder die
Laufkatze verfahren zu werden braucht. Die Abbildung zeigt eine Ausführungsform, bei
welcher die Hubwerkzeuge auf einer Drehscheibe angeordnet sind.
Textabbildung Bd. 324, S. 440
Fig. 25.
Die Konstruktion ist einfach und gut und macht den sonst üblichen Hebelmechanismus
mit vielen Handgriffen entbehrlich; jede Bewegung wird von einem eigenen Motor
bewirkt.
13. Patent No. 206548 in Kraft vom 13. Sept. 1907 ab.
John Ridley Temperley, Joseph Temperley und William
Alexander in London.
Selbstgreifer für Krane und dergl.
(Fig. 26.)
Textabbildung Bd. 324, S. 440
Fig. 26.
Die äußeren Aufhängepunkte der Schaufelhälften sind mit dem Gehäuse der oberen
Flaschenzugrollen, die inneren Aufhängepunkte durch Lenker mit dem Drehpunkt der
unteren Flaschenzugrollen verbunden. Zur Steigerung der Schließkraft kurz vor der
Schlußstellung erhalten die beiden Greiferhälften noch eine Abhängigkeit voneinander
durch besondere Lenkstangen g, g1, die einerseits an dem äußeren Aufhängepunkt
ii1 der einen
Greiferhälfte und anderseits unterhalb des äußeren Aufhängepunktes hh1 der anderen
Greiferhälfte angreifen. Die beiden Lenkstangen verlaufen also von einem
Schaufeleckpunkt schräg abwärts zur anderen Schaufel, überkreuzen sich gegenseitig
und bringen eine wesentliche Versteifung der Greifvorrichtung mit sich.
Neu sind an der Konstruktion hauptsächlich die beiden Lenker, dieselben führen kaum
eine wesentliche Vergrößerung der Schlußkraft herbei und verhindern ein tiefes
Eingreifen der Greifers in die Kohlen, sind Formänderungen (Verbiegungen) ausgesetzt
und bringen Gelenke an sehr ungünstigen Punkten in die Konstruktion.
14. Patent No. 208527 in Kraft vom 13. Juni 1908 ab.
Märkische Maschinenbauanstalt Ludwig Stuckenholz A.-G.
in Wetter an der Ruhr.
Deckelabhebevorrichtung für
Tiefofenkrane. (Fig. 27.)
Deckel für Tiefofenkrane werden entweder mechanisch mit Hilfe von Greifvorrichtungen,
oder vermittels Elektromagnet angehoben. Letztere können durch Betriebsstörung
stromlos werden, und würden den Deckel fallen lassen. Um dies zu vermeiden, sind am
Deckel Tragorgane (Oesen oder dergl.) angelenkt, die entweder von Hand oder selbst
elektromagnetisch über Anschläge des Elektromagneten gezogen werden. Sollte der
Tragmagnet stromlos werden, so bleibt der Deckel an den Ansätzen hängen.
Textabbildung Bd. 324, S. 440
Fig. 27.
Es ist seltsam, daß auf den Anspruch 1 ein Patent erteilt und dieselbe als Erfindung
bezeichnet worden ist. Wäre eine automatische Verriegelung mit dem Hubmagneten
vorgesehen, so hätte das Patent Berechtigung. Wozu ist denn der Magnet vorhanden,
wenn doch von Hand aus die Oesen der Deckel eingehängt werden müssen? Nur der
Anspruch 2 kann der Ausführung Wert geben, da nur bei einer Ausführung nach diesem
ein wirklich selbsttätiges Arbeiten erreicht wird.
15. Patent No. 205583 in Kraft vom 22. Febr. 1908 ab.
Vereinigte Maschinenfabrik Augsburg u. Maschinenbaugesellschaft Nürnberg A.-G. in
Nürnberg.
Kran zum Transport stabförmiger
Materialien. (Fig. 28.)
Textabbildung Bd. 324, S. 440
Fig. 28.
Für den Transport stabartiger Materialien ist es erwünscht, die Aufhängepunkte den
verschiedenen Längen der jeweiligen Materialien anpassen zu können. Zu diesem Zwecke
wurden entweder Krane mit zwei unabhängig voneinander befindlichen Laufkatzen oder
eine Laufkatze mit mehreren Lastzügen angewendet, deren Entfernungen
voneinander aber nicht geändert werden konnten.
Neu ist nun bei dem vorliegenden Patent, daß die beiden eben erwähnten Lastenzüge
gegeneinander beweglich und einstellbar sind, so daß Stäbe jeder beliebigen Länge
transportiert werden können. Auch kann einer der Hubzüge ganz abgeschaltet und als
einfache Hubvorrichtung benutzt werden. Die Konstruktion getrennter Hubzüge mit
variabler Entfernungseinstellung trägt zur Erhöhung der Ausnutzung und
Leistungsfähigkeit der Krananlage wesentlich bei.
Die bis hierhin beschriebenen Patente erstrecken sich lediglich auf Greif- und
Transportvorrichtungen und stellen, wie eingangs erwähnt, den größten Teil der im
ersten Vierteljahr d.J. ausgegebenen Patente der Klasse 35b dar.
(Fortsetzung folgt.)