Titel: | Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau. |
Autor: | Georg Schultheis |
Fundstelle: | Band 324, Jahrgang 1909, S. 534 |
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Neuere Patente aus dem
Hebemaschinenbau.
Zweiter Vierteljahresbericht 1909 der Klasse 35b von Dipl.-Ing. Georg
Schultheis-Berlin.
(Fortsetzung von S. 456 d. Bd.)
Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau.
1. Patent No. 208655 vom 3. Mai 1907 ab gültig. Benrather Maschinenfabrik Akt.-Ges. in Benrath.
Einziehvorrichtung für in senkrechter Ebene
bewegte Kranausleger (Fig.
1).
Textabbildung Bd. 324, S. 533
Fig. 1.
Im Gegensatz zu den im ersten Vierteljahresbericht beschriebenen Patenten der Duisburger Maschinenbau Akt.-Ges. in Duisburg mit ortsfest am Krangerüst gelagerten senkrecht stehenden
Spindeln zum Einziehen von Kranauslegern (s. S. 454) hat die obige Firma zu gleichem
Zweck eine oder mehrere in achsialer Richtung verschiebbare senkrecht stehende Spindeln h
angeordnet. Letztere sind mit Rechts- und Linksgewinde versehen, drehen sich aber
nicht in Hals- und Spurlager, sondern mit dem unteren Ende in am Krangerüst
festsitzenden Muttern i, mit dem anderen Ende in
einer oder mehreren mit dem Ausleger durch Zugstangen verbundenen Muttern g. Die Drehung der Spindeln erfolgt durch auf diesen
festsitzende Zahnräder k, die mit einem auf einer
Vierkantwelle, entsprechend der achsialen Bewegung der Spindeln, verschiebbaren
Ritzel in Eingriff stehen. Zur Vermeidung von Biegungsbeanspruchungen der Spindeln,
herrührend von der Horizontalkomponente der Auslegerzugstangenkraft und dem
Zahndruck der Antriebräder, sind sowohl die Muttern wie auch die Lagergehäuse der
Stirnräder mittels Rollen gegen einen biegungsfesten Träger abgestützt; bei der
Bewegung legt die Mutter g etwa den doppelten Weg
zurück, als das Rädergetriebe.
Textabbildung Bd. 324, S. 533
Fig. 2.
Textabbildung Bd. 324, S. 533
Fig. 3.
Nach Angabe der Patent nehmenden Firma soll hier die Kraft zum Einziehen des
Auslegers erheblich geringer sein, als bei ortsfest gelagerten Spindeln, da die
Bundreibung wegfällt. Letztere läßt sich aber sehr leicht durch Kugellager
oder Spurlager auf ein viel geringeres Maß reduzieren, als die viel ungünstigere
Gewindereibung in der unteren festsitzenden Mutter; ferner kommt zu der
Gewindereibung noch der gesamte Reibungswiderstand des komplizierten verschiebbaren
Antriebmechanismus hinzu, so daß die Kraft zum Einziehen des Auslegers hier
wahrscheinlich größer wird.
2. Patent No. 208656 vom 5. Sept. 1908 ab gültig.Benrather Maschinenfabrik Akt.-Ges. in Benrath.
Ueberhebevorrichtung für fahrbare
Krane (Fig. 2 u. 3).
Fahrbare Krane, die auf gemeinsamer Kranbahn laufen, würden sich bei einem
Motordefekt, der ein Stillsetzen des einen Kranes zur Folge hätte, in ihrer
Bewegungsfreiheit hindern, so daß die anderen Krane nicht mehr die ganze Bahn
bestreichen können. Um diesem Uebelstand abzuhelfen, ist eine Vorrichtung getroffen,
die es ermöglicht, den defekten Kran in einen besonderen Dachaufbau hochzuziehen, so
daß die anderen Krane unter ihm wegfahren können. Zu diesem Zweck sind im Dach der
Halle an einer Stelle Rollen f und g befestigt und auf dem Laufsteg der Krane auf der das
Fahrwerk tragenden Seite Winden c angeordnet, die mit
dem Kranfahrmotor durch lösbare Kupplungen oder aber von Hand angetrieben werden
können. Ist beispielsweise der Kran a zum Stilliegen
gezwungen, so werden Seile oder Ketten auf der dem Kranfahrwerk abgekehrten
Laufstegseite befestigt, über die Deckenrollen f und
g nach den Trommeln der Winden c geführt und festgemacht. Setzt man nun das Windwerk
c in Betrieb, so wird der Kran hochgewunden und in
Fanghaken i getragen. In dieser Stellung kann der Kran
repariert oder aber, wenn die anderen Krane unter ihm weggefahren sind,
herabgelassen und an das Ende der Kranbahn geschafft werden, wo er den Betrieb nicht
mehr stört.
Die Konstruktion hat nur Zweck, wo drei oder mehr Krane auf einer Bahn laufen, oder
bei nur zwei Laufkranen, wenn nur an einem Ende der Kranbahn Platz für einen
defekten Kran zur Verfügung steht. Der Dachaufbau zur Aufnahme des hochgewundenen
Kranes braucht natürlich nur an einer Stelle, zweckmäßig in der Mitte des Gebäudes
angeordnet zu sein, erfordert aber kräftige Dachstühle. Beim Hochziehen des Kranes
mit dem eigenen Fahrmotor muß letzterem der Strom durch besondere Kabel zugeführt
werden, da vorher die kontakte mit den stromführenden Schienen gelöst werden
müssen,
3. Patent No. 209545 vom 14. November 1908 ab gültig.
Märkische Maschinenbauanstalt Ludwig Stuckenholz A.-G.
in Wetter a.d. Ruhr.
Hebevorrichtung mit an einer
Lenkergeradführung aufgehängtem Lastorgan (Fig.
4).
An einem Kran beliebiger Bauart sind zwei Huborgane montiert, ein gerade geführter
Lenker a zur Aufnahme von Hubwerkzeugen b, wie Greifer, Zangen, Magnete oder dergl. und eine
einfache Losrolle g mit Haken. Zum Heben und Senken der
Lenkergradführung dient das Hubseil des Hakens, indem der Lenker lose auf der
Flasche liegt. Bei dieser Konstruktion ist es also möglich, bei Verwendung nur eines
Huborganes und nur eines Windwerkes d zwei Lastorgane
ohne zeitraubende Umänderungen wahlweise zu benutzen. Sollen gewöhnliche Lasten mit
dem Haken gehoben werden, so wird der Lenker hochgezogen und vermittels einer
unter Feder- und Gewichtsbelastung stehenden Sperrklinke h in dieser Lage festgehalten, worauf mit dem Haken
allein gearbeitet werden kann. Soll mit dem Lenker gearbeitet werden, so wird die
Flasche wieder soweit hochgehoben, bis der Lenker auf letzterer ruht, sodann die
Sperrklinke gelöst und die Flasche mit daraufliegendem Lenker gesenkt. Jede weitere
zu diesem Zwecke sonst erforderliche lästige und zeitraubende Arbeit, wie Abnehmen
der Hubwerkzeuge, Lösen von Seilen oder Stromzuführungen, Einhängen von Flaschen und
Haken und dergl. fällt hier vollständig weg.
Textabbildung Bd. 324, S. 534
Fig. 4.
Die Konstruktion zeigt eine einfache und elegante Lösung zur Erhöhung der
Leistungsfähigkeit einer Krananlage, sie paßt sich einem flotten Betriebe vorzüglich
an, da Hilfshubwerkzeuge und einfache Haken in sofortiger Betriebsbereitschaft
stehen.
4. Patent No. 210173 vom 21. März 1908 ab gültig.
Christoph Wiszmann in Duisburg.
Vorrichtung für auf Schienen laufende
Fahrzeuge zur Verhütung des Kippens mit Hilfe von um den Schienenkopf greifenden
Zangen (Fig. 5 u. 6).
Bei fahrbaren Drehkranen, schwenkbaren Gießwagen oder sonstigen Fahrzeugen liegt in
belastetem Zustand der Schwerpunkt häufig außerhalb der Unterstützungspunkte, sofern
die Spurweite der Gleise nicht genügend groß gemacht werden kann. Um ein Kippen zu
vermeiden, werden gewöhnlich an dem Fahrzeug-Schienenklammern, Zangen usw.
angeordnet, die je nach Bedarf von Hand angezogen oder gelöst werden. Diese
Betriebsunsicherheit sucht das vorliegende Patent dadurch zu vermeiden, daß das
Anziehen und Lösen der Zangen von dem kippenden Fahrzeug selbsttätig erfolgt.
Bedingung hierfür aber ist, daß der Hauptgelenkpunkt d
der Zange bei etwaigem Kippen festgehalten wird, er kann also nicht an dem kippenden
Wagen selbst befestigt sein. Lediglich zum Tragen der Hauptgelenkpunkte d der Zangen ist zwischen die Räder a' des zum Transport des Fördergutes dienenden
Fahrzeuges ein besonderer gleichfalls auf kleinen Rollen b'
laufender Wagenrahmen eingebaut, der sonst ganz unabhängig von dem Förderwagen ist,
während die Zangenspindeln e durch das Fahrzeug a führen und mit diesem verbunden sind.
Durch das Eigengewicht der Zangenspindeln bleibt die Zange geöffnet, da die
Gelenkpunkte abgestützt sind. Kommt durch irgend ein Umstand, z.B. durch eine Last
oder Kraft, der Schwerpunkt des Fahrzeuges außerhalb der Unterstützungspunkte [hier
der Laufräder a'] zu liegen, so werden die
Zangenspindeln von dem kippenden Fahrzeug mit angehoben, der Zangendrehpunkt aber
liegt fest im Nebengestell, das am Kippen nicht teilnimmt, es erfolgt ein Drehen der
Zangenschenkel und damit Schließen der Zange, wodurch das Kippen des Fahrzeuges
selbsttätig verhindert wird.
Textabbildung Bd. 324, S. 535
Fig. 5.
Textabbildung Bd. 324, S. 535
Fig. 6.
Der Gedanke, das Schließen der Zange automatisch von dem kippenden Wagen selbst zu
bewirken, ist zweifellos sehr geschickt und vorteilhaft, da Unglücksfälle durch
Unachtsamkeit vermieden werden.
5. Patent No. 210174 vom 15. Nov. 1908 ab gültig.
Friedrich Krupp Akt.-Ges. Grusonwerk in
Magdeburg-Buckau.
Vorrichtung zum Umsetzen von Kranen,
Verladegerüsten, Schiebebühnen und dergl. Fahrzeugen von einem Gleis auf ein
parallel oder in anderer Richtung liegendes (Fig.
7–12).
Eine sehr einfache und beachtenswerte Lösung hat das Problem gefunden, Krane,
Verladebrücken u. dergl. von einem Gleis auf ein beliebig liegendes anderes Gleis
umzusetzen, ohne, wie sonst üblich, große und kostspielige Drehscheiben zu
verwenden. Dieser Zweck wird dadurch erreicht, daß bei Fahrzeugen von vier einzelnen
Rädern jedes Rad, bei Anwendung von Radgruppen jede Gruppe in einem um eine
senkrechte Achse drehbaren Lagergestell (Fig. 7 u.
8) gelagert ist, und daß zwischen den beiden
Rädern oder Radgruppen jeder Fahrzeugseite eine Hebevorrichtung entweder ständig
angebracht ist, oder im Bedarfsfalle eingebaut wird.
Mit dieser Hebevorrichtung, beispielsweise Schraubenwinde, wird das Fahrzeug,
sobald es auf die Gleiskreuzung gefahren ist, erst auf der einen, dann auf der
anderen Seite so weit angehoben, daß die Räder bezw. Radgruppen um ihre senkrechte
Achse in die Richtung des anderen Gleises gewendet werden können; bei schweren
Fahrzeugen wird jede Radgruppe für sich gehoben und gewendet.
Fig. 9 bis 12 zeigen
Anwendungen für verschiedene Lagen von Gleisen und zwar Fig. 9 für den Fall rechtwinklig, Fig. 10
für den Fall schiefwinklig zueinander liegender Gleise. Die Radgruppen werden bis zu
dem Schnittpunkt zugehöriger Schienen gefahren, angehoben und in die neue Richtung
gedreht.
Wird die Hebevorrichtung unter der Mitte der einen Fahrzeugseite angebracht, so kann
man, wie Fig. 11 zeigt, dicht um die Ecke eines
Gebäudes ohne Anwendung einer Drehscheibe fahren. Fig.
12 zeigt die Drehung eines Fahrzeugesum 180°; zu diesem Zweck werden in
das Gleis zwei Bogenschienen a und b mit dem Radius = der Spurweite eingebaut und in den
Kreuzungspunkten c und d
nacheinander die Hebevorrichtung in Tätigkeit gesetzt und die Räder bezw. Radgruppen
in die neue Richtung gedreht. Bei Anlegung der punktiert eingezeichneten Schienen
kann man endlich mehrere Arbeitsplätze so unmittelbar nebeneinander legen, daß die
Schienen II und III für
beide Plätze gemeinschaftlich befahren werden. Für n
nebeneinander liegende Arbeitsplätze sind daher nur n +
1 Schienen erforderlich.
Textabbildung Bd. 324, S. 535
Fig. 7.
Textabbildung Bd. 324, S. 535
Fig. 8.
Textabbildung Bd. 324, S. 535
Fig. 9.
Textabbildung Bd. 324, S. 535
Fig. 10.
Textabbildung Bd. 324, S. 535
Fig. 11.
Textabbildung Bd. 324, S. 535
Fig. 12.
Das Patent bietet da, wo ein Umsetzen von Kranen oder sonstigen Fahrzeugen erwünscht
ist, zweifellos große Vorteile und ermöglicht mit einfachen Mitteln einen breiten
Lagerplatz streifenweise mit einer einzigen Ladevorrichtung zu be- oder
entladen.
6. Patent No. 210176 vom 22. Nov. 1908 ab gültig.
Adolph Bleichert & Co. in Leipzig-Gohlis.
Einrichtung zur Begrenzung des Hubes bei
Einseilkranen mit schräger Bahn (Fig.
13).
Bei Kranen mit schrägliegendem Ausleger, bei denen zum Heben der Last und Verfahren
der Katze nur ein einziges Seil benutzt wird, kann die Katze nur dann verfahren
werden, wenn die Flasche bis zum Anschlag unter die Katze gezogen wird.
Da aber die Laufbahn für Ueberladen aus Seeschiffen an Land sehr hoch gelegt werden
muß, so sind stets erst große Hubhöhen zu überwinden, bevor die Katze zum Fahren
kommt. Dieser Uebelstand tritt besonders dann scharf hervor, wenn aus einem
Seedampfer in einen
Flußdampfer umgeladen werden soll und daher nur sehr geringe Höhendifferenzen und
kleine Katzenwege zu überwinden wären. Wollte man die Last in diesem Falle bis unter
die Katze ziehen, so hat dies selbstverständlich einen ganz bedeutenden Verlust an
Zeit und einen erheblichen unnützen Kaftverbrauch zur Folge. Das vorliegende Patent
hilft diesem Uebelstand in einfacher Weise ab, indem zur Begrenzung des Hubes an
passender Stelle eine Seilschelle festgeklemmt wird, gegen welche die Flasche in
bestimmter Höhe anstößt und bereits jetzt beim Anstoßen die Katze verfahren werden
kann.
Textabbildung Bd. 324, S. 536
Fig. 13.
7. Patent No. 210922 vom 2. Juni 1908 ab gültig.
Bruno Czolbe in Schöneberg b. Berlin.
Verladevorrichtung (Fig. 14).
Textabbildung Bd. 324, S. 536
Fig. 14.
Textabbildung Bd. 324, S. 536
Fig. 15.
Zum Füllen und Beladen eines Sammelgefäßes für Masseln, Kleineisenzeug usw. werden
vielfach schwingbar aufgehängte Magnete verwendet, die jedoch naturgemäß nur den
unter dem Schwingungsweg befindlichen verhältnismäßig schmalen Flächenstreifen
bestriechen können, daher öfter ein Verschieben der Transportvorrichtung erfordern.
Dieser Uebelstand wird durch das vorliegende Patent dadurch beseitigt, daß der
Magnet an einem hängenden Ausleger drehbar an einer Laufkatze befestigt wird, so daß
das Bestreichungsfeld des Magneten dem ganzen vom Ausleger beschriebenen Kreis
entspricht. Auch wird hierdurch ermöglicht, daß das Fördergut im Sammelgefäß
beliebig seitlich verteilt werden kann. Durch Verwendung zweier oder mehrerer
Ausleger oder endlich einer vollen Drehscheibe mit entsprechender Anzahl von
Magneten kann Abladen von Einzellasten im Sammelgefäß und Aufnehmen von Lasten vom
Lagerplatz zu gleicher Zeit erfolgen. An Stelle der Tragmagnete können auch andere
Hub- und Greiforgane verwendet und die Drehbewegung auch um eine geneigte Achse
vollzogen werden, um event. den Hubmotor zu sparen.
Die Konstruktion ist einfach und zweckmäßig und wohl geeignet, ausgedehnte praktische
Verwendung zu finden.
8. Patent No. 211081 vom 12. Dezember 1907 ab gültig
Duisburger Maschinenbau-Aktiengesellschaft vormals Bechern & Keetmann in Duisburg.
Pratzenkran mit verlängerbarem
Pratzenbaum (Fig. 15–17).
Um den Pratzenbaum der Länge der zu befördernden Werkstücke anpassen zu können,
versuchte man denselben aus mehreren Schüssen herzustellen und diese teleskopartig
ineinander zu verschieben. Diese Konstruktion ist kompliziert und hat den weiteren
Nachteil, daß bei kurzen Werkstükken alle Totgewichte des Pratzenbaumes
mitgeschleppt werden müssen.
Textabbildung Bd. 324, S. 536
Das vorliegende Patent umgeht diese Nachteile dadurch, daß der Pratzenbaum aus zwei
Teilen verschiedener Länge gebildet wird, deren Verbindung jederzeit selbsttätig
gelöst oder selbsttätig wieder hergestellt werden kann. Hierdurch wird ein
wechselweises Arbeiten mit dem kurzen Pratzenbaum allein oder mit beiden Bäumen
zusammen ermöglicht.
Textabbildung Bd. 324, S. 536
Fig. 18.
Der zur Verlängerung des Pratzenbaumes a dienende Teil
b kann mit ersterem schnell und in einfacher Weise
dadurch verbunden werden, daß die mit Aussparungen versehenen Arme e des Teiles b sich in
seitlich angeordneten Zapfen c des Teiles a einklinken und beide Teile sich ferner noch durch
Anschlagplatten d gegenseitig abstützen.
Zur Verbindung der beiden Teile braucht man also nur den Querbaum a unter den Querbaum b zu
bringen und anzuheben, bis die Zapfen c in den
Aussparungen e und die Anschlagplatten d unten am Querbaum a
anliegen, beide
Teile sind dann sicher miteinander vereinigt und wirken wie ein gemeinsames
Ganzes.
Das Patent umgeht in recht geschickter Weise die zuerst erwähnten Nachteile bekannter
Konstruktionen und besitzt auch noch den großen Vorteil, daß der Pratzenbaum b beladen werden kann, während der Kran selbst
anderweitig im Betriebe ist.
9. Patent No. 211124 vom 17. Mai 1907 ab gültig.
Benrather Maschinenfabrik Akt.-Ges. in Benrath.
Steuerung für das Hub- und Fahrwerk
elektrisch betriebener Hängebahnen (Fig.
18).
Elektrisch betriebene Hängebahnwagen werden mechanisch dadurch gesteuert, daß an der
Laufkatze angeordnete elektrische Schalter durch ortsfeste Arischläge betätigt
werden, wodurch Heben und Senken der Last, sowie Fahren und Stillsetzen der Katze
bewirkt wird. Eine Vereinfachung dieser etwas komplizierten und empfindlichen
Steuerung sucht die obige Firma dadurch zu erreichen, daß die Einleitung der Hub-,
Senk- und Fahrbewegungen durch einen einzigen, innerhalb gewisser Grenzen
verschiebbaren Anschlag geschieht.
Die in Fahrt befindliche Laufkatze läuft mit einem unter Federdruck stehenden
Reibrade b auf den durch Seilzug i verschiebbaren Anschlag c auf. Die Umdrehungen des Reibrades werden auf den Anlasser d übertragen und bewirken Ausschalten des Fahrmotors
f und Einleitung der Senkbewegung der Last. Hat die
Last oder der leere Haken den Boden erreicht, so wird das Lastorgan schlaft, und der
unter Feder- oder Gegengewichtswirkung stehende Schalthebel h wird aus der Normallage III in die Lage I gedreht, hierdurch die Senkbewegung ausgeschaltet.
Die Einleitung der Hubbewegung geschieht mittels der Anschlagschiene c, welche entgegengesetzt der Pfeilrichtung durch den
Seilzug i von Hand verschoben wird.
Die hochgehende Last schiebt den Schalthebel h über die
Stellung I hinaus in die Stellung II, schaltet hierdurch den Hubmotor aus und den
Fahrmotor wieder ein. Bei dieser Steuerung führt also die Laufkatze einmal eine
Relativbewegung in bezug auf den stillstehenden Anschlag, das anderemal der Anschlag
eine Relativbewegung gegenüber der stillstehenden Laufkatze entgegengesetzt zur
Fahrtrichtung aus.
Die Konstruktion läßt eine Reihe Ausführungsmöglichkeiten in bezug auf die Gestalt
der Anschlagschiene c, sowie auch Ersetzung des
Reibrades durch Ritzel-, Ketten- oder Nockenrad zu.
(Fortsetzung folgt.)